Was bedeutet Steuergerechtigkeit?

Zu den gegenwärtig bestimmenden Gerechtigkeitstheorien folgt in Kürze hier ein Beitrag. Auch ohne diese Überlegungen vorausschicken zu müssen, lässt sich die obige Frage hier weitgehend zufriedenstellend beantworten.

Steuern als politisches Gestaltungsmittel

In dem Wort „Steuern“ steckt das Verb „steuern“, das lenken und gestalten bedeutet. Steuern sind nämlich ein politisches Gestaltungsmittel, um die Staatsaufgaben zu erfüllen. So werden etwa öffentliche Einrichtungen finanziert, die Güter und Dienstleistungen gewährleisten, die von den privaten Unternehmen nicht oder nicht im notwendigen Ausmaß abgedeckt werden (z.B. Landesverteidigung, Polizei, Gerichtswesen, öffentlicher Verkehr, Müllentsorgung usw.).

Weiters können mittels Steuern für die Allgemeinheit unerwünschte Verhaltensweisen im Rahmen einer freien Marktwirtschaft gelenkt werden. So dienen z.B. Ökosteuern dem Zweck, dass durch die Verteuerung von Energie und Verkehr ein niedriger Verbrauch und ein geringeres Verkehrsaufkommen erzielt wird.

Durch die Erhöhung oder Senkung von Steuern kann auch ein stabilisierender Einfluss auf das Wirtschaftswachstum ausgeübt werden. In Falle einer Wirtschaftskrise, wie sie derzeit vorliegt, kann das Wachstum angekurbelt werden, indem durch Steuersenkungen die Kaufkraft der KonsumentInnen erhöht wird.

Der wichtigste Effekt einer gelungenen Steuerpolitik besteht jedoch in der Vermögensverteilung. Wenn durch die Mechanismen einer kapitalistischen Marktwirtschaft eine kleine Bevölkerungsschicht immer mehr Einkommen lukriert und dieses von Generation zu Generation weitervererbt, während die überwiegende Mehrzahl der Bevölkerung in Armut das Dasein fristen muss, dann fällt einer klugen Steuerpolitik die Aufgabe zu, das Vermögen gerechter zu verteilen.

Steuern sind somit ein entscheidendes Instrument, um soziale Gerechtigkeit herzustellen.

Formen der Besteuerung

Wie muss die Steuerpolitik aussehen, um dieser Anforderung Genüge zu leisten?Und wie sieht diesbezüglich die Situation in Österreich aus? Um diese Fragen zu beantworten, muss man sich zunächst ansehen, welche Formen von Steuerleistung es gibt. Zu allererst sind Steuern von steuerähnlichen Einnahmen zu unterscheiden. Steuern im eigentlichne Sinne sind Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern, Stempel- und Rechtsgebühren, Verkehrssteuern, Gemeindesteuern. Steuerähnliche Einnahmen sind z.B. die Dienstgeberbeiträge zum FLAF und die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Keine Steuern, aber nicht unwichtig in Hinsicht auf die Verteilung des Vermögens sind die Sozialversicherungsbeiträge, die in einigen Ländern in Form von Steuern eingenommen werden (z.B. Dänemark). Diese sind keine Steuern, da mit ihnen der unmittelbare Anspruch auf Versicherungsleistungen erworben wird (z.B. im Falle von Krankheit, Pension, Unfall).

In der Regel sind Lohn- und Umsatzsteuer die wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Zum Beispiel machen diese beiden in Österreich ca. 64 % der Steuereinnahmen aus. Die Körperschaftssteuer trägt ca. 8 %, die Einkommensteuer ca. 4-5 %, die Mineralölsteuer ca. 6 % bei.

Wann ist die Besteuerung gerecht?

Um gerecht zu sein, muss die Steuerpolitik folgende Prinzipien verfolgen: Bei Lohn- und Einkommensteuer ist das Kriterium der Leistungsfähigkeit heranzuziehen. Je höher das Einkommen ist, desto leistungsfähiger ist eine Person, d.h. einen um so höheren Anteil des Einkommens sollte die Steuerzahlung ausmachen (Ausgenommen sind nur jene Einkünfte, die für die existenzsichernden Ausgaben notwendig sind, und Ausgaben für unterhaltsprflichtige Kinder werden als Minderung der Leistungsfähigkeit angerechnet). Dies wird durch einen progressiven Tarif gewährleistet. In Österreich etwa wird bis € 10.000,– keine Einkommensteuer eingehoben, darüber steigt das Satz von 23% bis 50% (bei Einkommen über 60.000,–). In dieser Hinsicht ist dem österreichischen System durchaus ein gerechter Ansatz zuzugestehen. Als nicht gerecht erweist sich jedoch Umstand, dass im Vergleich mit den anderen Formen der Besteuerung in zu starkem Ausmaß belastet wird.

Bei der Unternehmensbesteuerung sieht die Lage jedoch anders aus. Einzelkaufleute und Personengesellschaften fallen unter die Einkommensteuer, die dem gleichen Tarif wie die Lohnsteuer unterliegt. Hier ist also durchaus Gerechtigkeit gegeben. Kapitalgesellschaften hingegen unterliegen der Körperschaftsteuer. Diese betrug bis 2004 34%, seit 2005 nur mehr 25%. Außerdem können in Österreich Verluste in Zusammenhang mit ausländischen Betriebsstätten und Beteiligungen großzügig verrechnet werden. Damit hat sich Österreich in einem europaweiten Steuersenkungswettlauf besonders hervorgetan. Und somit ist diese Form der begünstigten Besteuerung sicherlich nicht als gerecht anzusehen, da dadurch der Faktor Arbeit deutlich höher belastet wird als die Kapitalerträge, die aus der Arbeit als Mehrwert erzielt werden.

Die Umsatzsteuer wiederum wird auf alle Güter und Dienstleister eingehoben. Als indirekte Steuer muss sie zwar vom Unternehmer an das Finanzamt abgeführt werden, die Last wird jedoch von allen Konsumenten getragen. Sozial unvorteilhaft an dieser Form der Besteuerung ist somit, dass BezieherInnen von niedrigen Einkommen stärker belastet werden, weil diese Gruppe ihr Einkommen fast ausschließlich für Konsumzwecke verwenden muss.

Die Kapitalertragssteuer (auf Zinsen und Beteiligungserträge) beträgt unabhängig von der Größe des Vermögens in Österreich 25%. Damit liegt hier eine eklatante Bevorteilung gegenüber dem Arbeitseinkommen vor, da dieses mit bis zu 50% belastet wird. Durch besondere juristische Konstruktionen (sogenannte Stiftungen) kann sogar diese niedrigere Form der Besteuerung weitgehend umgangen werden.

Schlussfolgerung

Es ist also angesicht der Wirtschaftskrise nicht nur angebracht, sondern auch mehr als gerecht, wenn Kapitalerträge und Vermögen in Zukunft stärker belastet werden!

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