Die Mindestsicherung als Beispiel verfehlter Finanzpolitik

12. August 2009

Die RegierungHundstorfersparteien haben sich vor kurzem im Ministerrat hinsichtlich der Rahmenbedingungen für die seit der letzten Legislaturperiode geplanten Mindestsicherung geeinigt. Entgegen den ursprünglichen Plänen, die noch unter Sozialminister Buchinger entstanden sind, und im Unterschied zu der Einigung, die unter den Vertretern der Bundesländer bei den Verhandlungen erzielt wurde, sind nun nicht mehr 14 Auszahlungen, sondern lediglich 12 in der Höhe von € 733,- vorgesehen. Außerdem wurde der Termin der Einführung mit September 2010 festgelegt.

Diese neuen Eckpunkte wurden sogleich von verschiedener Seite heftig kritisiert: Die sozialdemokratischen Soziallandesräte forderten einhellig das Festhalten an den ursprünglichen Plänen, und sowohl die Generalsekräterin des ÖAAB als auch Vertreter der GPA-djp plädierten für eine Rückkehr zum ursprüglich geplanten Modell. Die Armutskonferenz, Diakonie und die Caritas kritisierten insbesondere, dass damit die Mindestsicherung deutlich unter der Armutsgefährdungsgrenze liege und aus dem Verbesserungsgebot der ursprünglichen Pläne ein Verschlechterungsverbot bei der Sozialhilfe neu wurde. Sozialminister Hundstorfer verteidigte das Verhandlungsergebnis gegenüber den parteiinternen Kritikern und verwies darauf, dass einerseits mit dem Koalitionspartner nicht mehr möglich gewesen sei, andererseits das neue Modell eine deutliche Verbesserung der bisherigen Sozialhilfe sei. Aus dem Finanzministerium kam die Erklärung, die zwölfmalige Auszahlung sei wegen des Abstandsgebotes unausweichlich, um unerwünschte Effekte zu verhindern. Denn anderenfalls sei die Verlockung gegeben, dass jemand die Sozialhilfe als soziale Hängematte der Lohnarbeit vorziehe. Von den Experten, die mit den Details der Regelung vertraut sind, wurde dann klargestellt, dass die Sozialhilfe keine soziale Hängematte sein könne, da die Auszahlung an eine Reihe von bedingungen geknüpft sei: Vor einem Bezug muss Spargeld (Sparbuch, Bausparvertrag) bis auf 3665 Euro verbraucht werden. Voraussetzung für die Mindestsicherung ist auch der Verkauf eines Fahrzeugs, das nicht zur Arbeit nötig ist oder die Auflösung einer private Pensionsversicherung. Wenn die Mindestsicherung länger als sechs Monate bezogen wird, geht die Behörde bei Wohnungseigentum ins Grundbuch und holt sich das Geld beim Verkauf oder später von den Erben zurück.

Somit bleibt festzuhalten, dass die nun geplante Ausformung der Mindestsicherung ein weiteres Indiz für eine völlig verfehlte Finanzpolitik in Österreich ist! Denn stets, wenn etwas für von Armut bedrohte Menschen bzw. die einkommensschwache Bevölkerungsschichten getan werden soll, dann wird darauf verwiesen, dass der Budgettopf leer sei und das Bild des Sozialschmarotzers heraufbeschworen, der es sich in der sozialen Hängematte gemütlich macht. Für das innerhalb kürzester Zeit geschnürte Bankenpaket wurden jedoch mit vollen Händen Milliarden ausgeteilt – und noch dazu mit minimalsten Auflagen für die Banken. Völlig unverständlich ist, dass das Finanzministerium sich mit empörter Geste weigert, durch vermögensbezogene Steuern Geld für das Budget dort zu lukrieren, wo es schmerzlos aufwendbar wäre, und die öffentliche Hand über Jahre mit gutem Gewissen risikobehaftete Investitionen auf den Finanzmärkten getätigt hat, die uns seit der Finanzkrise Verluste von hunderten Millionen Euro beschert haben!

Es ist also höchste Zeit für eine Wende in der österreichischen Finanzpolitik! Denn die Schere zwischen arm und reich wird stetig größer – und immer mehr Menschen sind trotz Arbeit von Armut betroffen.