Die aktuelle Steuerdiskussion in Österreich

12. Juli 2011

Seit vielen Wochen kommt praktisch kein Pressetermin mit einem Spitzenpolitiker daran vorbei, das Thema Steuerreform anzuschneiden. Begonnen hat dieser Reigen mit der Antrittsrede des Vizekanzlers und neuen ÖVP-Obmannes Spindelegger, der in dieser Rede vorsichtig eine Steuerreform für 2013 mit Erleichterungen für  die Familien und die Leistungsträger in Aussicht stellt. Danach folgte die neue Finanzministerin Fekter mit einigen genaueren Angaben, wie sich die ÖVP eine Steuerreform für 2013 vorstellt. Dann folgen AK-Präsident Tumpel, Bundespräsident Fischer und Bundeskanzler Feymann jeweils in der Pressestunde; zuletzt meldet sich die Landeshauptfrau von Salzburg, Burgstaller, mit ihren Plänen zur Umwidmungssteuer zu Wort. Was ist von den diversen Vorschlägen dieser SpitzenpolitikerInnen zur Reformierung des Steuersystems zu halten?

Beginnen wir mit der Finanzministerin Fekter.

Sie kündigt im Mai Entlastungen für den Mittelstand an und bekräftigt die ÖVP-Ablehnung der von SPÖ und Gewerkschaft geforderten Vermögensbesteuerung. Der Mittelstand sei nämlich dreifach belastet – durch die Progression, durch verhältnismäßig geringe Transferleistungen und durch Wertpapier-, Sparbuch- und andere vermögensbezogene Steuern. Dazu Fekter im Wortlaut: „Dieses System ist nicht gerecht.“ Einer von der SPÖ favorisierten Vermögenssteuer, die auf die Substanz abzielt, erteilt Fekter eine Absage, weil dafür die Finanz „herumschnüffeln“ und erheben müsste, wer was besitzt. Den Mittelstand „hat man schon ausgepresst wie eine Zitrone. Und wenn jetzt auch noch eine Vermögenssteuer käme, würde man von der ausgepressten Zitrone auch noch die Schale herunterschaben.“ Deshalb erteilt Fekter allen Wünschen, Steuern zu erhöhen, oder neue Steuern zu erfinden, eine Absage.

Dass Fekter eine Entlastung des Mittelstandes fordert, ist löblich. Besser wäre es, wenn sie eine Entlastung des Faktors Arbeit forderte. Aber schon im Nachsatz wird schnell klar, dass es ihr damit ohnehin nicht ernst ist. Mit der Progression spricht Fekter zwar ein Problem an, dass durch den hohen Eingangssteuersatz in Österreich tatsächlich den Mittelstand trifft. Es ist jedoch zu vermuten, dass sie mit den Betroffenen der Progression jene Minderheit meint, die mit Teilen ihres Einkommens in den Spitzensteuersatz von 50% fällt. Wenn Fekter jedoch die Verknüpfung von Mittelstand mit geringen Transferleistungen und Vermögenssteuer herstellt, so kann dies nur als haarsträubend empfunden werden und schlägt dem Fass den Boden aus. Erstens hat die WIFO-Studie von 2009 zur „Umverteilung durch den Staat in Österreich“ gezeigt, dass die Angehörigen des Mittelstands sehr wohl von den Transferleistungen profitieren. Zweitens wäre von einer Vermögenssteuer nach dem Modell von SPÖ und Gewerkschaft nicht der Mittelstand betroffen, sondern die obersten 5-10% der Einkommen. Bei dieser Gruppe von „ausgepressten Zitronen“ zu sprechen, denen man auch noch die „Schale abschaben“ möchte, ist pure Rhetorik. Denn diese Gruppe verfügt über ein durchschnittliches jährliches Einkommen von mehr als 55.000 Euro, ein Geldvermögen jenseits der 250.000 Euro, ein durchschnittliches Immobilienvermögen von mehr als  300.000 Euro, Unternehmensbeteiligungen im Wert  von durchschnittlich mehr als 250.000 Euro.

Am 19. Juni wurde AK-Präsident  Herbert Tumpel in der Pressestunde zu seinen Vorstellungen von Steuergerechtigkeit befragt.

Seine zentralen Forderungen sind die Vermögensbesteuerung für die „obersten zehn Prozent“ und der Kampf gegen Steuerhinterziehung – um die steuerliche Belastung der Arbeit reduzieren zu können.  „In Bälde“ will Tumpel gemeinsam mit ÖGB-Präsident Erich Foglar dazu  ein Steuerkonzept vorlegen.

Der AK-Präsident nannte zu dem Thema auch einige Zahlen: Bei der Vermögensbesteuerung kann er sich eine Freigrenze von einer Mio. Euro vorstellen – wobei es ihm um Finanzvermögen und Grundstücke geht und nicht um „Schnüffeln, ob jemand einen Pelzmantel hat“. Wie viel man damit einnehmen könnte, bezifferte er jedoch nicht genau; er erwartet aber ein „beträchtliches Aufkommen“ durch Vermögenssteuer und das Schließen von Steuerlücken etwa bei Stiftungen. Die Finanztransaktionssteuer – auf deren Einführung er ebenfalls drängte – könnte 1,8 Mrd. bringen und durch den Kampf gegen Steuerhinterziehung könnte man „mindestens zwei Mrd.“ aufbringen, schätzte der AK-Präsident.

Auf die Vorbehalte der ÖVP angesprochen, meinte Tumpel weiter, die Vermögenssteuer solle nicht den Mittelstand treffen. Ihm gehe es um jene zehn Prozent an der Spitze, die 60 Prozent des Finanzvolumens und 85 Prozent des Grundvermögens halten. Das sei „nicht der Mittelstand“, sondern „weit davon entfernt“. Diese obersten zehn Prozent würden 40 Prozent der Abgabenbelastung tragen, die untersten zehn Prozent 37 Prozent – „das ist nicht gerecht“. Tumpel hält nämlich die „Frage der sozialen Gerechtigkeit“ für ein „ganz wichtiges Thema“ – auch im Hinblick auf die Politik der SPÖ und die guten Umfragewerte der FPÖ. Er rät deshalb der Sozialdemokratie und der Regierungsmannschaft zu einer Politik, bei der die ArbeitnehmerInnen erkennen können, „dass sie zu ihrem Wohl ist“.

Herbert Tumpel wiederholt  also die berechtigten Forderungen von Gewerkschaft und Arbeiterkammer, das österreichische Steuersystem durch höhere Vermögenssteuern und Entlastung des Faktors Arbeit gerechter zu machen. In der Bekämpfung der Steuerhinterziehung und in der Einführung der Finanztransaktionssteuer sieht er ebenfalls gute Möglichkeiten, um eine sozial gerechte Erhöhung der Staatseinnahmen zu erreichen.

Aufgrund des massiven medialen Feldzugs von ÖVP und Industriellenvereinigung gegen die Vermögenssteuer muss er sich gegen den absurden Vorwurf zur Wehr setzen, damit werde der Mittelstand belastet. Tumpel stellt daher klar, dass lediglich die obersten zehn Prozent betroffen wären. Und bei diesen kann man mit Recht nicht vom Mittelstand sprechen. Es ist nur schade, dass Tumpel kein einprägsames Bild von den finanziellen Verhältnissen dieser Oberschichtgruppe zeichnet, sondern nur abstrakt die Abgabenbelastung der obersten und der untersten 10% gegenüberstellt.

Seinem Rat an die SPÖ, die Frage nach sozialer Gerechtigkeit zum Thema zu machen und mit einer klaren Politik im Interesse der ArbeitnehmerInnen gegen die FPÖ aufzutreten, kann nur voll und ganz beigepflichtet werden.

Am 26. Juni hatte dann Bundeskanzler Werner Faymann die Gelegenheit, in der Pressestunde seine Vorstellungen von Steuergerechtigkeit darzustellen und den Kritikern der Hilfe für Griechenland zu antworten.

Der Bundeskanzler hält 2013 für einen guten Zeitpunkt für eine Steuerreform. Bis dahin müsse man sich um das Wirtschaftswachstum kümmern, um dafür einen Spielraum zu haben. Im Rahmen einer Steuerreform sei es jedoch notwendig, über soziale Gerechtigkeit nachzudenken.

Mit seiner hervorragenden Wettbewerbsfähigkeit bei starker Kaufkraft und sozialem Ausgleich sei Österreich zwar eine „Modellregion in Europa“,  sagte Bundeskanzler Werner Faymann, aber dennoch dürfe man sich nicht zurücklehnen. „Wir müssen uns mehr für soziale Gerechtigkeit stark machen, sonst geht der Punkt, der Österreich zu einer Modellregion macht, verloren“, so Faymann mahnend. Er sei daher ein „überzeugter, aber nicht unkritischer Europäer“. Wesentliche Fragen der Zukunft würden nicht im eigenen Land, sondern gemeinsam in Europa entschieden, daher sei es wichtig, sich auf europäischer Ebene für und gegen etwas zu engagieren.

Zur Frage der Staatsverschuldung sagte der Bundeskanzler: „Wenn Schulden, auch die zukünftigen, so aufgebaut sind, dass man in Bildung, Infrastruktur und Forschung investiert, dann ist das zukunftsorientiert“. Wenn man allerdings Schulden mache, weil etwa Doppelgleisigkeiten in der Bürokratie nicht abgeschafft würden, dann bereite ihm das Sorgen. „Unser Land ist nicht nur neutral, sondern auch unabhängig. Wir müssen diese Unabhängigkeit erhalten, indem wir unsere starke wirtschaftliche Position und unser Triple-A-Rating halten“, warnt der Bundeskanzler eindringlich.

Eine kommende Steuerreform müsse durch Wirtschaftswachstum finanziert werden, führt Faymann weiter aus. Angesichts der aktuellen guten Daten für Konjunktur und Arbeitsmarkt gehe er davon aus, dass „wir das verdienen“. 2013 wäre ein guter Zeitpunkt für eine Steuerreform, bis dahin müsse man sich um das Wirtschaftswachstum kümmern. Im

Rahmen einer Steuerreform sei es notwendig, über soziale Gerechtigkeit zu reden. „Wir müssen darüber reden, wie gerecht es zugeht, wen wir entlasten wollen, nämlich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und wie man mit vermögensbezogenen Maßnahmen auch die richtigen trifft, nämlich die reichsten fünf Prozent der Bevölkerung“, sagt Feymann in Richtung Koalitionspartner.

Der Bundeskanzler bemerkt abschließend, dass er sich als jemand verstehe, der sich ganz besonders der Frage der sozialen Gerechtigkeit verpflichtet fühle. „Ich finde keine schönere Vision, als die, dass jedes Kind durch eine gute Schule die gleichen Chancen hat, ganz gleich wo es geboren worden ist, dass jeder, der arbeiten gehen möchte, auch eine Arbeit findet, dass jeder respektvoll behandelt wird – eine schönere Vision gibt es nicht.“

Bundeskanzler Feymann ergänzt die Diskussion seines Parteikollegen Tumpel zur Steuergerechtigkeit um den neuen Aspekt, eine Steuerreform 2013 durch entsprechendes Wirtschaftswachstum zu finanzieren. Den AK-Präsidenten unterstützt er in der Forderung, eine solche Steuerreform müsse nach dem Prinzip der sozialen Gerechtigkeit erfolgen. Daher müssten die ArbeitnehmerInnen entlastet werden, die reichsten 5 % der Bevölkerung jedoch sollten durch höhere vermögensbezogene Steuern zur Kasse gebeten werden, damit in Bildung, Infrastruktur und Forschung investiert werden kann.

Feymanns abschließender Vision von Chancengleichheit in der Ausbildung, Arbeitsplatzsicherheit und Respekt in der Gesellschaft kann man nur wünschen, dass sie bald Wirklichkeit wird.

Am 3. Juli ergänzt Bundespräsident Heinz Fischer in der Pressestunde die Forderungen seiner Parteikollegen mit seinem Plädoyer für die Erbschaftssteuer.

Beim Thema Vermögenssteuern gebe es „Nachdenkbedarf“, sagt Fischer. Denn er sei ein Anhänger der Leistungsgerechtigkeit, und das derzeitige System habe mit Leistungsgerechtigkeit nichts zu tun. Dazu Fischer im Wortlaut: „Leistung muss gefordert und gefördert werden. Aber gerade bei Erbschaften ist der Anteil der Leistung relativ überschaubar.“

Fischer fordert zwar nicht direkt eine Wiedereinführung der Erbschaftssteuer, wohl aber eine „sachliche und ernsthafte“ Auseinandersetzung ohne Tabus. Damit befindet er sich auf einer Linie mit den Gewerkschaften, die stets gegen die Abschaffung der Erbschaftssteuer waren.

Das SPÖ-Modell zu einer Vermögenssteuer, das einen jährlichen Steuersatz zwischen 0,3 und 0,7 Prozent auf Vermögen über eine Million Euro vorsieht, bezeichnet er als Diskussionsbeitrag. „Ich freue mich, wenn andere sachliche Beiträge dazukommen.“

Der Bundespräsident spricht hier ein Thema an, dass nicht außer Acht gelassen werden darf, wenn man es mit sozialer Gerechtigkeit ernst meint. Denn alle Untersuchungen zum Thema Erbschaft zeigen, dass Erbenschaften sehr ungleich verteilt sind und somit die Ungleichheit in der Gesellschaft über Generationen hinweg prolongieren. Dass Heinz Fischer bei diesem Thema den Lieblingsbegriff der Konservativen, Leistung, ins Spiel bringt, ist ein geschickter Schachzug. Keine Frage, auch die ÖVP und die Industriellenvereinigung müssen ihm Recht geben: „gerade bei Erbschaften ist der Anteil der Leistung relativ überschaubar.“

Trotzdem hält sich die Freude in der SPÖ über diesen Vorstoß des Bundespräsidenten in Grenzen. Denn seitdem sich die SPÖ 2008 nach dem VfGH-Urteil nur kurz gegen die Abschaffung von Erbschafts- und Schenkungssteuer gewehrt hat, macht man dort lieber einen großen Bogen um dieses Thema. Das ist schade, da gerade das Thema Erbschaftssteuer in einer Diskussion über soziale Gerechtigkeit im Brennpunkt stehen sollte.

Am 5. Juli lässt die Landeshauptfrau von Salzburg, Gabi Burgstaller, im Interview mit einem neuen Vorschlag aufhorchen.

Sie erklärt gegenüber dem Standard: „Ich bin eine Befürworterin der Besteuerung des Vermögenszuwachses und nicht der Substanz. Ich werde als Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz auch einen Vorschlag für eine Widmungsabgabe machen. Der größte Hohn in unserem Steuerrecht ist, dass man mit einem Beschluss einer Gemeindevertretung Millionär werden kann – wenn Grünland in Bauland umgewidmet wird – und dafür keinen Cent Steuer zahlt.“

Im Ö1-Abendjournal am darauffolgenden Freitag hat sie dann ihren Vorschlag gegen die Kritik durch den Landeshauptmann von Oberösterreich, Josef Pühringer, verteidigt. Solche Umwidmungen seien derzeit von jeglicher Besteuerung befreit, was ungerecht sei, sagt Burgstaller dort. „Jeder, der Geld auf einem Sparbuch hat, zahlt dafür 25 Prozent an Zinsertragssteuer. Im Gegensatz dazu gibt es derzeit keinerlei Steuer auf Gewinne durch Umwidmungen.“ Burgstaller rechnet vor: „Wenn jemand ein Grundstück im Grünland im Wert von 100.000 Euro besitzt und die Gemeindevertretung eine Umwidmung in Bauland beschließt, kann dasselbe Grundstück plötzlich eine Million Euro wert sein“.. Sie verlangt deshalb eine 25-prozentige Umwidmungssteuer. „Der Differenzbetrag – in diesem Fall 900.000 Euro – wird in Österreich bisher überhaupt nicht besteuert. Hier sollte man meiner Ansicht nach ebenfalls eine Steuer von 25 Prozent einführen – also genau im selben Ausmaß, wie auch andere Gewinne besteuert werden“, sagte Burgstaller zur Erklärung.

Gabi Burgstaller liefert mit diesem Vorschlag eine Anregung, über die neben den vielen anderen ernsthaft nachgedacht werden sollte. Freilich sollte der ganze Bereich Grundsteuern umfassend reformiert werden, da mit den bestehenden Einheitswerten hier seit langem völlig unzeitgemäße Tarife bestehen, die dem Vermögenswert Grundstück keine sozial gerechte Bewertung angedeihen lassen.