Attac fordert: Steueroasen trocken legen!

24. Juli 2012

21 bis 32 Billionen Dollar liegen unversteuert in Steueroasen

Eine Studie des Tax Justice Networks (TJN) deckt auf, dass Reiche weltweit Steuern in Höhe der zusammengezählten Bruttoinlandsprodukte (BIP) von Japan und den USA hinterziehen. Das sind weltweit 280 Milliarden Euro. Besonders sogenannte Entwicklungsländer und ölreiche Länder sind von Steuerflucht betroffen. Die Hinterziehung dieser riesigen Summen macht deutlich, welche Ressourcen zur Überwindung der Krise aufgrund der Untätigkeit der Politik brach liegen.

Auch Österreich ist eine Steueroase

Auf der Liste des TJN-Netzwerks der Steueroasen befindet sich Österreich u. a. aufgrund des strengen Bankgeheimnisses an 17. Stelle. Österreich befindet sich damit in „guter“ Gesellschaft mit Ländern wie Liechtenstein, den Cayman Islands oder den Bermudas.

„Seit Jahren blockiert Österreich mit seinem Bankgeheimnis die Überarbeitung der EU-Zinsrichtlinie und hintertreibt so den Kampf gegen internationale Steuerflucht“, erklärt Gerhard Zahler-Treiber, Steuerexperte von Attac Österreich. „Die Absicht dahinter ist offensichtlich: Österreich will seine eigene Position als Zufluchtsland von nicht korrekt versteuertem Geld weiter festigen.“ Auch die im europäischen Vergleich niedrige Besteuerung von Vermögen trägt zu diesem Status bei.

Attac fordert Steuerpakt

Lösungen müssen international sowie auf europäischer Ebene gefunden werden. „Sie liegen auf der Hand: Es ist notwendig, für Europa ein einheitliches Steuersystem zu schaffen, das umverteilend wirkt und nicht – wie in der aktuellen Situation – die Schere zwischen Arm und Reich noch weiter vergrößert. Es braucht einen Steuerpakt für Europa!“, sagt Gerhard Zahler-Treiber weiter. Dazu braucht es Transparenzregeln für die Finanzmärkte, so dass nachvollziehbar wird, welche Transaktionen überhaupt stattfinden und wo Geld am Staat vorbeigeschmuggelt wird. In Zeiten, wo das Kapital fast ausschließlich über das Internet von Bank zu Bank „reist“, ist das viel leichter zu kontrollieren als beim klassischen Geldkoffer. „Bei Nichtkooperation von Steueroasen muss entweder der Kapitalein- und -austritt kräftig besteuert oder den Banken, die in Steueroasen operieren, die Teilnahme am internationalen Kapitalverkehr verweigert werden. Finanztransaktionssteuer und eine einheitliche Besteuerung von großen Vermögen sind außerdem notwendig um den Steuerwettbewerb nach unten zu stoppen“, so Gerhard Zahler-Treiber abschließend.


Fekters neuerste Pläne zur Entlastung der Vermögenden

15. September 2011

Maria FekterFinanzministerin Maria Fekter hat mit ihrem neuesten Plan für eine Steuerreform aufhorchen lassen. Die obersten Einkommen sollen entlastet werden, indem die Grenze, ab dem der Höchststeuersatz von 50% fällig wird, von derzeit 60.000 Euro hinaufgesetzt wird. Konkrete Zahlen für die neue Grenze hat sie nicht genannt. Jedoch soll, wie so oft bei der ÖVP, dadurch der Mittelstand entlastet werden.

Staatssekretät Andreas Schieder (SPÖ) hat mit Recht darauf hingewiesen, dass von einer solchen Maßnahme lediglich 3% der Einkommen profitieren würden, nämlich jene die mehr als 5700 Euro brutto im Monat verdienen. Von Entlastung des Mittelstands kann also keine Rede sein. Vielmehr würde eine solche Maßnahme nur den Spitzenverdienern zu gute kommen, die ohnehin von der Begünstigung der Sonderzahlungen (durch die die Höchsteinkommen höchstens 43% Einkommensteuer zahlen) und von der Höchstbemessungsgrundlage in der Sozialversicherung profitieren. Sieht man sich nämlich die Gesamtabgabenbelastung in Österreich an (Einkommensteuer, Sozialversichrung, Verbrauchssteuern), dann ergibt sich eine sehr flache Steigerung, d.h. wir haben ohnehin ein Art Flex Tax, sodass das Stöhnen der Spitzenverdiener in Österreich unbegründet ist. Unerfeulich hoch belastet ist jedoch der wahre Mittelstand, da mit hohem Eingangssteuersatz und proportionalem Sozialversicherungsbeitrag die Gesamtbelastung schon bei einem relativ geringen Einkommen die 40% Grenze überschreitet.

Einmal mehr zeigt sich also, dass die Volkspartei sich in „Lobbyingorganisation zur Förderung der Interessen der Reichen und Spitzenverdiener“ umbennen sollte. Dann hat es ein Ende mit dem unverschämten  Einspannen des Mittelstand für die Interessen der Vermögenden, das diese Partei ununterbrochen zur Schau stellt, wenn sie die Interessen der Vermögenden und Spitzenverdiener vertritt.


Fekters Pläne für einen integrierten Steuertarif

4. August 2011

Im Kurier vom 1. August 2011 werden Fekters Pläne zur Vereinfachung der Einkommensteuer vorgestellt. Die Finanzministerin möchte Sozialversicherungsbeitrag und Einkommensteuer in einem Tarif integrieren und einen einheitlichen Steuersatz einheben, also eine Art „Flat Tax“ einführen. Der Steuerberater Karl Bruckner hat dazu ein Modell ausgearbeitet, das wie folgt aussieht: Die ersten 10.000 Euro Jahreseinkommen gehen brutto für netto ins Börsel; von jedem zusätzlichen Euro gehen 44 Cent an den Staat (für Sozialversicherung und für Einkommenssteuer). Es gibt nur mehr diesen einen Tarif und auch keine Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung mehr.

Bruckner und der Wirtschaftstreuhänder Klaus Hübner sehen als großen Vorteil dieses Modells, dass die Berechnung des Nettolohns stark vereinfacht wird, was die Lohnverrechnung entlasten und auch  dem Steuerpflichtigen das Nachvollziehen erleichtern würde.

Bezieher von niedrigen Einkommen sollen vom hohen Freibetrag profitieren, da sie im derzeitigen System zwar bis zu einer Bemessungsgrundlage von 11.000 Euro einkommensteuerbefreit sind, aber ab der Geringfügigkeitsgrenze von 374 Euro im Monat ca. 18 % an Sozialversicherung abzuführen haben. Bei einem Monatsverdienst von 500 Euro wäre das ein Mehr im Börsel von mehr als 1.000 Euro im Jahr. Weiters würden Einkommensbezieher mit einem Bruttoverdienst zwischen 3.500 und 5.000 Euro monatlich ebenfalls davon profitieren, da ihnen bis zu 1.000 Euro jährlich mehr nette bleibt. Verlieren hingegen würden die Bezieher von hohen Einkommen ab 6.000 Euro monatlich, da sie den Vorteil der Höchstbemessungsgrundlage verlieren und daher im Brucknermodell übers Jahr weniger netto haben als im derzeitigen System (ca. 350 Euro).

Allerdings würden, wie Bruckner zugibt, die Gesamteinnahmen des Staates um einige Milliarden geringer ausfallen. Bruckner glaubt jedoch, dass durch Einsparungen in der Verwaltung etwas zu holen wäre. Bruckner glaubt sogar, dass sich der Staat bis zu 4500 Finanzbeamte ersparen könnte, weil das System stark vereinfacht wäre. Das brächte laut seiner Schätzung 300 bis 400 Millionen Euro pro Jahr fürs Budget.

Wie ist dieses Modell aus der Perspektive von Steuergerechtigkeit und sozialer Ausgewogenheit zu beurteilen? Nun, eine endgültige Beurteilung ist noch nicht möglich, da viele Fragen offen bleiben. Wie sieht es zum Beispiel der Sozialversicherung jener Personen aus, die weniger als 10.000 Euro im Jahr verdienen? Laut Bruckner-Modell haben sie keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Diese sind jedoch bisher die Voraussetzung dafür, Leistungen aus der Sozialversicherung zu beziehen. Ist diese Gruppe trotzdem versichert, oder muss sie sich für hohe Beiträge selbst versichern?

Apropos Sozialversicherung: Es bleibt vollkommen offen, wie die Einnahmen des integrierten Tarifs auf Sozialversicherung und Finanz aufgeteilt werden. Da die Träger der Sozialversicherung ohnehin unter fehlenden Einnahmen leiden, darf eine solche Reform jedenfalls nicht dazu führen, dass die Einnahmen dieser Institutionen geschmälert werden.

Hinsichtlich Steuergerechtigkeit ist das Prinzip der Leistungsfähigkeit allgemein anerkannt. D.h. es besteht der Konsens, dass derjenige, der höheres Einkommen hat, höhere Abgaben leisten soll. Dies wird üblicherweise durch einen progressiven Tarif bewirkt. Das Bruckner-Modell hingegen ist eine Flat Tax mit einem ausgeprägten Freibetrag. Dies führt zwar effektiv ebenfalls zu einer progressiven Wirkung (siehe nachfolgende Tabelle, die zeigt, dass kaum Unterschiede bestehen, wenn man Einkommensteuer und SV-Beitrag zusammennimmt), aber es ist diskussionswürdig, ob damit dem Leistungsfähigkeitsprinzip hinreichend Genüge getan wird. Freilich hat dieses Modell den Vorteil, dass die regressive Wirkung der Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung wegfällt. Somit ist dieser Tarif also auch nicht vorschnell abzulehnen.

Die Einsparungserwartungen Bruckners aufgrund der Vereinfachung der Berechnung sind sicherlich völlig illusorisch, solange ein kompliziertes System von Frei- und Absetzbeträgen in der Einkommensteuer vorliegt. Ob beim integrierten Tarif (bis auf dem allgemeinen Freibetrag von 10.000 Euro) völlig darauf verzichtet wird, das bleibt unklar. Wenn dies so sein sollte, dann ist zu bedenken zu geben, dass hinter den Frei- und Absetzbeträgen vom Gesetzgeber gewollte Begünstigungen stecken (z.B. Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Mehrkindzuschlag, Pendlerpauschale), die aus sozialpolitischen Gesichtspunkten nicht einfach wegen einer Vereinfachung der Berechnung aufgegeben werden sollten. Aber selbst wenn die Vereinfachung so radikal erfolgen sollte, ist nicht realistisch, dass 4500 FinanzbeamtInnen eingespart werden können und die Ersparnis das behauptete Ausmaß erreichen kann.

Tabelle_Bruckner-Steuermodell


Die aktuelle Steuerdiskussion in Österreich

12. Juli 2011

Seit vielen Wochen kommt praktisch kein Pressetermin mit einem Spitzenpolitiker daran vorbei, das Thema Steuerreform anzuschneiden. Begonnen hat dieser Reigen mit der Antrittsrede des Vizekanzlers und neuen ÖVP-Obmannes Spindelegger, der in dieser Rede vorsichtig eine Steuerreform für 2013 mit Erleichterungen für  die Familien und die Leistungsträger in Aussicht stellt. Danach folgte die neue Finanzministerin Fekter mit einigen genaueren Angaben, wie sich die ÖVP eine Steuerreform für 2013 vorstellt. Dann folgen AK-Präsident Tumpel, Bundespräsident Fischer und Bundeskanzler Feymann jeweils in der Pressestunde; zuletzt meldet sich die Landeshauptfrau von Salzburg, Burgstaller, mit ihren Plänen zur Umwidmungssteuer zu Wort. Was ist von den diversen Vorschlägen dieser SpitzenpolitikerInnen zur Reformierung des Steuersystems zu halten?

Beginnen wir mit der Finanzministerin Fekter.

Sie kündigt im Mai Entlastungen für den Mittelstand an und bekräftigt die ÖVP-Ablehnung der von SPÖ und Gewerkschaft geforderten Vermögensbesteuerung. Der Mittelstand sei nämlich dreifach belastet – durch die Progression, durch verhältnismäßig geringe Transferleistungen und durch Wertpapier-, Sparbuch- und andere vermögensbezogene Steuern. Dazu Fekter im Wortlaut: „Dieses System ist nicht gerecht.“ Einer von der SPÖ favorisierten Vermögenssteuer, die auf die Substanz abzielt, erteilt Fekter eine Absage, weil dafür die Finanz „herumschnüffeln“ und erheben müsste, wer was besitzt. Den Mittelstand „hat man schon ausgepresst wie eine Zitrone. Und wenn jetzt auch noch eine Vermögenssteuer käme, würde man von der ausgepressten Zitrone auch noch die Schale herunterschaben.“ Deshalb erteilt Fekter allen Wünschen, Steuern zu erhöhen, oder neue Steuern zu erfinden, eine Absage.

Dass Fekter eine Entlastung des Mittelstandes fordert, ist löblich. Besser wäre es, wenn sie eine Entlastung des Faktors Arbeit forderte. Aber schon im Nachsatz wird schnell klar, dass es ihr damit ohnehin nicht ernst ist. Mit der Progression spricht Fekter zwar ein Problem an, dass durch den hohen Eingangssteuersatz in Österreich tatsächlich den Mittelstand trifft. Es ist jedoch zu vermuten, dass sie mit den Betroffenen der Progression jene Minderheit meint, die mit Teilen ihres Einkommens in den Spitzensteuersatz von 50% fällt. Wenn Fekter jedoch die Verknüpfung von Mittelstand mit geringen Transferleistungen und Vermögenssteuer herstellt, so kann dies nur als haarsträubend empfunden werden und schlägt dem Fass den Boden aus. Erstens hat die WIFO-Studie von 2009 zur „Umverteilung durch den Staat in Österreich“ gezeigt, dass die Angehörigen des Mittelstands sehr wohl von den Transferleistungen profitieren. Zweitens wäre von einer Vermögenssteuer nach dem Modell von SPÖ und Gewerkschaft nicht der Mittelstand betroffen, sondern die obersten 5-10% der Einkommen. Bei dieser Gruppe von „ausgepressten Zitronen“ zu sprechen, denen man auch noch die „Schale abschaben“ möchte, ist pure Rhetorik. Denn diese Gruppe verfügt über ein durchschnittliches jährliches Einkommen von mehr als 55.000 Euro, ein Geldvermögen jenseits der 250.000 Euro, ein durchschnittliches Immobilienvermögen von mehr als  300.000 Euro, Unternehmensbeteiligungen im Wert  von durchschnittlich mehr als 250.000 Euro.

Am 19. Juni wurde AK-Präsident  Herbert Tumpel in der Pressestunde zu seinen Vorstellungen von Steuergerechtigkeit befragt.

Seine zentralen Forderungen sind die Vermögensbesteuerung für die „obersten zehn Prozent“ und der Kampf gegen Steuerhinterziehung – um die steuerliche Belastung der Arbeit reduzieren zu können.  „In Bälde“ will Tumpel gemeinsam mit ÖGB-Präsident Erich Foglar dazu  ein Steuerkonzept vorlegen.

Der AK-Präsident nannte zu dem Thema auch einige Zahlen: Bei der Vermögensbesteuerung kann er sich eine Freigrenze von einer Mio. Euro vorstellen – wobei es ihm um Finanzvermögen und Grundstücke geht und nicht um „Schnüffeln, ob jemand einen Pelzmantel hat“. Wie viel man damit einnehmen könnte, bezifferte er jedoch nicht genau; er erwartet aber ein „beträchtliches Aufkommen“ durch Vermögenssteuer und das Schließen von Steuerlücken etwa bei Stiftungen. Die Finanztransaktionssteuer – auf deren Einführung er ebenfalls drängte – könnte 1,8 Mrd. bringen und durch den Kampf gegen Steuerhinterziehung könnte man „mindestens zwei Mrd.“ aufbringen, schätzte der AK-Präsident.

Auf die Vorbehalte der ÖVP angesprochen, meinte Tumpel weiter, die Vermögenssteuer solle nicht den Mittelstand treffen. Ihm gehe es um jene zehn Prozent an der Spitze, die 60 Prozent des Finanzvolumens und 85 Prozent des Grundvermögens halten. Das sei „nicht der Mittelstand“, sondern „weit davon entfernt“. Diese obersten zehn Prozent würden 40 Prozent der Abgabenbelastung tragen, die untersten zehn Prozent 37 Prozent – „das ist nicht gerecht“. Tumpel hält nämlich die „Frage der sozialen Gerechtigkeit“ für ein „ganz wichtiges Thema“ – auch im Hinblick auf die Politik der SPÖ und die guten Umfragewerte der FPÖ. Er rät deshalb der Sozialdemokratie und der Regierungsmannschaft zu einer Politik, bei der die ArbeitnehmerInnen erkennen können, „dass sie zu ihrem Wohl ist“.

Herbert Tumpel wiederholt  also die berechtigten Forderungen von Gewerkschaft und Arbeiterkammer, das österreichische Steuersystem durch höhere Vermögenssteuern und Entlastung des Faktors Arbeit gerechter zu machen. In der Bekämpfung der Steuerhinterziehung und in der Einführung der Finanztransaktionssteuer sieht er ebenfalls gute Möglichkeiten, um eine sozial gerechte Erhöhung der Staatseinnahmen zu erreichen.

Aufgrund des massiven medialen Feldzugs von ÖVP und Industriellenvereinigung gegen die Vermögenssteuer muss er sich gegen den absurden Vorwurf zur Wehr setzen, damit werde der Mittelstand belastet. Tumpel stellt daher klar, dass lediglich die obersten zehn Prozent betroffen wären. Und bei diesen kann man mit Recht nicht vom Mittelstand sprechen. Es ist nur schade, dass Tumpel kein einprägsames Bild von den finanziellen Verhältnissen dieser Oberschichtgruppe zeichnet, sondern nur abstrakt die Abgabenbelastung der obersten und der untersten 10% gegenüberstellt.

Seinem Rat an die SPÖ, die Frage nach sozialer Gerechtigkeit zum Thema zu machen und mit einer klaren Politik im Interesse der ArbeitnehmerInnen gegen die FPÖ aufzutreten, kann nur voll und ganz beigepflichtet werden.

Am 26. Juni hatte dann Bundeskanzler Werner Faymann die Gelegenheit, in der Pressestunde seine Vorstellungen von Steuergerechtigkeit darzustellen und den Kritikern der Hilfe für Griechenland zu antworten.

Der Bundeskanzler hält 2013 für einen guten Zeitpunkt für eine Steuerreform. Bis dahin müsse man sich um das Wirtschaftswachstum kümmern, um dafür einen Spielraum zu haben. Im Rahmen einer Steuerreform sei es jedoch notwendig, über soziale Gerechtigkeit nachzudenken.

Mit seiner hervorragenden Wettbewerbsfähigkeit bei starker Kaufkraft und sozialem Ausgleich sei Österreich zwar eine „Modellregion in Europa“,  sagte Bundeskanzler Werner Faymann, aber dennoch dürfe man sich nicht zurücklehnen. „Wir müssen uns mehr für soziale Gerechtigkeit stark machen, sonst geht der Punkt, der Österreich zu einer Modellregion macht, verloren“, so Faymann mahnend. Er sei daher ein „überzeugter, aber nicht unkritischer Europäer“. Wesentliche Fragen der Zukunft würden nicht im eigenen Land, sondern gemeinsam in Europa entschieden, daher sei es wichtig, sich auf europäischer Ebene für und gegen etwas zu engagieren.

Zur Frage der Staatsverschuldung sagte der Bundeskanzler: „Wenn Schulden, auch die zukünftigen, so aufgebaut sind, dass man in Bildung, Infrastruktur und Forschung investiert, dann ist das zukunftsorientiert“. Wenn man allerdings Schulden mache, weil etwa Doppelgleisigkeiten in der Bürokratie nicht abgeschafft würden, dann bereite ihm das Sorgen. „Unser Land ist nicht nur neutral, sondern auch unabhängig. Wir müssen diese Unabhängigkeit erhalten, indem wir unsere starke wirtschaftliche Position und unser Triple-A-Rating halten“, warnt der Bundeskanzler eindringlich.

Eine kommende Steuerreform müsse durch Wirtschaftswachstum finanziert werden, führt Faymann weiter aus. Angesichts der aktuellen guten Daten für Konjunktur und Arbeitsmarkt gehe er davon aus, dass „wir das verdienen“. 2013 wäre ein guter Zeitpunkt für eine Steuerreform, bis dahin müsse man sich um das Wirtschaftswachstum kümmern. Im

Rahmen einer Steuerreform sei es notwendig, über soziale Gerechtigkeit zu reden. „Wir müssen darüber reden, wie gerecht es zugeht, wen wir entlasten wollen, nämlich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und wie man mit vermögensbezogenen Maßnahmen auch die richtigen trifft, nämlich die reichsten fünf Prozent der Bevölkerung“, sagt Feymann in Richtung Koalitionspartner.

Der Bundeskanzler bemerkt abschließend, dass er sich als jemand verstehe, der sich ganz besonders der Frage der sozialen Gerechtigkeit verpflichtet fühle. „Ich finde keine schönere Vision, als die, dass jedes Kind durch eine gute Schule die gleichen Chancen hat, ganz gleich wo es geboren worden ist, dass jeder, der arbeiten gehen möchte, auch eine Arbeit findet, dass jeder respektvoll behandelt wird – eine schönere Vision gibt es nicht.“

Bundeskanzler Feymann ergänzt die Diskussion seines Parteikollegen Tumpel zur Steuergerechtigkeit um den neuen Aspekt, eine Steuerreform 2013 durch entsprechendes Wirtschaftswachstum zu finanzieren. Den AK-Präsidenten unterstützt er in der Forderung, eine solche Steuerreform müsse nach dem Prinzip der sozialen Gerechtigkeit erfolgen. Daher müssten die ArbeitnehmerInnen entlastet werden, die reichsten 5 % der Bevölkerung jedoch sollten durch höhere vermögensbezogene Steuern zur Kasse gebeten werden, damit in Bildung, Infrastruktur und Forschung investiert werden kann.

Feymanns abschließender Vision von Chancengleichheit in der Ausbildung, Arbeitsplatzsicherheit und Respekt in der Gesellschaft kann man nur wünschen, dass sie bald Wirklichkeit wird.

Am 3. Juli ergänzt Bundespräsident Heinz Fischer in der Pressestunde die Forderungen seiner Parteikollegen mit seinem Plädoyer für die Erbschaftssteuer.

Beim Thema Vermögenssteuern gebe es „Nachdenkbedarf“, sagt Fischer. Denn er sei ein Anhänger der Leistungsgerechtigkeit, und das derzeitige System habe mit Leistungsgerechtigkeit nichts zu tun. Dazu Fischer im Wortlaut: „Leistung muss gefordert und gefördert werden. Aber gerade bei Erbschaften ist der Anteil der Leistung relativ überschaubar.“

Fischer fordert zwar nicht direkt eine Wiedereinführung der Erbschaftssteuer, wohl aber eine „sachliche und ernsthafte“ Auseinandersetzung ohne Tabus. Damit befindet er sich auf einer Linie mit den Gewerkschaften, die stets gegen die Abschaffung der Erbschaftssteuer waren.

Das SPÖ-Modell zu einer Vermögenssteuer, das einen jährlichen Steuersatz zwischen 0,3 und 0,7 Prozent auf Vermögen über eine Million Euro vorsieht, bezeichnet er als Diskussionsbeitrag. „Ich freue mich, wenn andere sachliche Beiträge dazukommen.“

Der Bundespräsident spricht hier ein Thema an, dass nicht außer Acht gelassen werden darf, wenn man es mit sozialer Gerechtigkeit ernst meint. Denn alle Untersuchungen zum Thema Erbschaft zeigen, dass Erbenschaften sehr ungleich verteilt sind und somit die Ungleichheit in der Gesellschaft über Generationen hinweg prolongieren. Dass Heinz Fischer bei diesem Thema den Lieblingsbegriff der Konservativen, Leistung, ins Spiel bringt, ist ein geschickter Schachzug. Keine Frage, auch die ÖVP und die Industriellenvereinigung müssen ihm Recht geben: „gerade bei Erbschaften ist der Anteil der Leistung relativ überschaubar.“

Trotzdem hält sich die Freude in der SPÖ über diesen Vorstoß des Bundespräsidenten in Grenzen. Denn seitdem sich die SPÖ 2008 nach dem VfGH-Urteil nur kurz gegen die Abschaffung von Erbschafts- und Schenkungssteuer gewehrt hat, macht man dort lieber einen großen Bogen um dieses Thema. Das ist schade, da gerade das Thema Erbschaftssteuer in einer Diskussion über soziale Gerechtigkeit im Brennpunkt stehen sollte.

Am 5. Juli lässt die Landeshauptfrau von Salzburg, Gabi Burgstaller, im Interview mit einem neuen Vorschlag aufhorchen.

Sie erklärt gegenüber dem Standard: „Ich bin eine Befürworterin der Besteuerung des Vermögenszuwachses und nicht der Substanz. Ich werde als Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz auch einen Vorschlag für eine Widmungsabgabe machen. Der größte Hohn in unserem Steuerrecht ist, dass man mit einem Beschluss einer Gemeindevertretung Millionär werden kann – wenn Grünland in Bauland umgewidmet wird – und dafür keinen Cent Steuer zahlt.“

Im Ö1-Abendjournal am darauffolgenden Freitag hat sie dann ihren Vorschlag gegen die Kritik durch den Landeshauptmann von Oberösterreich, Josef Pühringer, verteidigt. Solche Umwidmungen seien derzeit von jeglicher Besteuerung befreit, was ungerecht sei, sagt Burgstaller dort. „Jeder, der Geld auf einem Sparbuch hat, zahlt dafür 25 Prozent an Zinsertragssteuer. Im Gegensatz dazu gibt es derzeit keinerlei Steuer auf Gewinne durch Umwidmungen.“ Burgstaller rechnet vor: „Wenn jemand ein Grundstück im Grünland im Wert von 100.000 Euro besitzt und die Gemeindevertretung eine Umwidmung in Bauland beschließt, kann dasselbe Grundstück plötzlich eine Million Euro wert sein“.. Sie verlangt deshalb eine 25-prozentige Umwidmungssteuer. „Der Differenzbetrag – in diesem Fall 900.000 Euro – wird in Österreich bisher überhaupt nicht besteuert. Hier sollte man meiner Ansicht nach ebenfalls eine Steuer von 25 Prozent einführen – also genau im selben Ausmaß, wie auch andere Gewinne besteuert werden“, sagte Burgstaller zur Erklärung.

Gabi Burgstaller liefert mit diesem Vorschlag eine Anregung, über die neben den vielen anderen ernsthaft nachgedacht werden sollte. Freilich sollte der ganze Bereich Grundsteuern umfassend reformiert werden, da mit den bestehenden Einheitswerten hier seit langem völlig unzeitgemäße Tarife bestehen, die dem Vermögenswert Grundstück keine sozial gerechte Bewertung angedeihen lassen.


Österreichs Millionäre werden mehr – ihre Abgaben bisher nicht

5. Juni 2011

Wie der Kurier in seiner Ausgabe vom 1. Juni 2011 berichtet hat, gehört  die österreichische Volkswirtschaft nicht nur zu den reichsten der Welt, die Alpenrepublik beherbergt auch überproportional viele Superreiche – auf je hunderttausend österreichische Haushalte kommen statistisch gesehen acht Haushalte, die ein Vermögen von mehr als 100 Mio. Dollar besitzen. Dies entspricht umgerechnet 69,5 Mio. Euro. Damit befindet sich Österreich in Sachen Millionärsdichte an weltweit fünfter Stelle und wird dabei nur von ölreichen Staaten und Finanzzentren abgehängt (Saudi-Arabien, Schweiz, Hongkong, Kuwait). Dies geht aus dem 31. Mai 2011 publizierten aktuellen „Global Wealth Report“ der Boston Consulting Group (BCG) hervor.

Insgesamt verfügen 297 der 3,5 Millionen österreichische Haushalte über ein verwaltetes Vermögen von mehr als 100 Mio. Dollar. Weniger reich gesegnet ist die Alpenrepublik laut dieser Statistik mit einfachen Millionären – sie taucht im weltweiten Ranking der einfachen Millionärshaushalte nicht unter den ersten 15 auf. In Österreich gab es 2010 rund 37.000 Dollar-Millionäre. Die anteilsmäßig meisten (Dollar-) Millionäre gibt es in Singapur, wo 15,5 Prozent aller Haushalte über ein Vermögen von mehr als 1 Mio. Dollar (695.000 Euro) verfügen. In der Schweiz gehören 10 Prozent der Bevölkerung zu diesem „Club“. In Österreich belief sich das insgesamt verwaltete Vermögen von Privatanlegern 2010 auf 656 Mrd. US-Dollar (486 Mrd. Euro), was einem Zuwachs von rund 7 Prozent entspricht.

Ursache für das Wachstum des Reichtums war vor allem die gute Entwicklung der Finanzmärkte, die durch die kontinuierliche Umverteilung der Anlageformen verstärkt wurde, berichtet die BCG in ihrem Reichtumsbericht 2011. So stieg von Ende 2008 bis Ende 2010 der Anteil der in Aktien angelegten Vermögenswerte von 29 auf 35 Prozent. „Während der Krise setzten die Anleger vor allem auf Bargeld“, erläutert BCG-Expertin Ludger Kübel-Sorger. „Inzwischen haben die Kunden aber ihre Gelder wieder in risikoreichere Anlagen umgeschichtet.“

Weltweit sind die Vermögenswerte von Privatanlegern im vergangenen Jahr um acht Prozent auf rund 122 Billionen (122.000 Mrd.) US-Dollar gewachsen und lagen damit um 20 Billionen über dem Wert, der Ende 2008 während des Tiefpunktes der Finanzkrise erreicht wurde. Trotz der Finanzkrise war das globale Vermögen 2009 freilich noch schneller (10,3 Prozent) gewachsen. Bis 2015 wird es um jährlich „nur mehr“ sechs Prozent zunehmen – vor allem getrieben durch die Entwicklung der Kapitalmärkte und das weltweite BIP-Wachstum, schreibt BCG. Dabei werden die Vermögenswerte in den Emerging Markets am stärksten zulegen. Schon im vergangenen Jahr sind die Vermögenswerte in der Region Asien-Pazifik (exkl. Japan) mit einem Plus von 17,1 Prozent am stärksten gewachsen.

Der Reichtum ist jedoch ziemlich ungleich verteilt: Millionärs-Haushalte machen weltweit zwar weniger als 1 Prozent aller Haushalte aus, ihnen gehören aber 39 Prozent des weltweiten Vermögens. Die Zahl der Dollar-Millionärshaushalte beträgt weltweit rund 12,5 Millionen. Die meisten von ihnen wohnen in den USA (5,2 Millionen), gefolgt von Japan (1,5 Millionen), China (1,1 Millionen) und Großbritannien (570.000).

Daher fordern ÖGB und Arbeiterkammer seit Jahren einen höheren Beitrag der Reichen in Österreich zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben des Staates und zur Entlastung des Faktors Arbeit – wie zuletzt ÖGB-Präsident Erich Foglar in der ORF-Pressestunde. Der SPÖ Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter hat sich im Anschluss an den Reichtumsreport diesen Forderungen nun entschieden angeschlossen. In einer Aussendung am 3. Juni 2011 forderte er einen gesellschaftspolitischen Grundkonsens darüber, dass Vermögende einen größeren Beitrag zur Stabilität des Staatshaushaltes zu leisten haben. „Reichtum, Vermögen und Grundbesitz sind nicht nur einseitig verteilt, die Kluft zwischen arm und reich vergrößert sich Jahr für Jahr“, sagte er. Es sei aus Gründen der Verteilungsgerechtigkeit unerlässlich, dass die bereits 37.000 heimischen Dollarmillionäre, davon fast 300 Superreiche mit einem verwalteten Vermögen von jeweils mehr als 100 Millionen Dollar, über einen gerechten Beitrag zur Kasse gebeten werden, sagte Kräuter weiter.

Der SPÖ Bundesgeschäftsführer rechnete zur Erklärung nämlich vor: In Österreich kommen nur 1,4 Prozent des gesamten Steueraufkommens aus vermögensbezogenen Steuern, in der EU sind dies 5,4 Prozent. Bei einer Anpassung an diesen Durchschnittswert würden vier Milliarden Euro jährlich zusätzlich für Bildungsinvestitionen, Gesundheitsaufgaben und zur Entlastung der wirklichen Leistungsträger zur Verfügung stehen.

Kräuter schloss seine Aussendung deshalb mit den Worten: „Letztendlich liegt sozialer Friede und gesellschaftspolitische Balance nicht nur im Interesse der hart arbeitenden Durchschnittsbevölkerung, es kommen Stabilität und sichere Rahmenbedingungen auch den Besitzenden und Vermögenden zugute. Daher sollte ein Grundkonsens für mehr Gerechtigkeit in Verteilungsfragen und eine höhere Besteuerung der Millionenvermögen in Österreich möglich sein.“ Da können wir ihm nur vollkommen beipflichten und darauf hoffen, dass die SPÖ diese Forderung endlich auch in der Koalition mit der Volkspartei durchsetzen kann. Die Chancen dafür sind freilich nicht allzu groß.


Notwendige Korrekturen in der Wirtschafts- und Finanzpolitik der EU

17. Januar 2011

Falsche Weichenstellungen in der Finanz- und Wirtschaftspolitik haben die Europäische Union in eine schwere Krise geführt. Mit dem Vertrag von Maastricht wurde die Orientierung auf die Inflationsbekämpfung und die Verminderung der Staatsverschuldung gelegt. Wachstum und Beschäftigung sind dadurch auf der Strecke geblieben. Die rigorose Ausrichtung der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank auf die Preisstabilität hat dazu geführt, dass das Wirtschaftswachstum zurückgegangen und im Gegenzug die Arbeitslosigkeit gestiegen ist. Dieses Regime hat dem Finanzkapital genützt, da durch die damit einhergehende Lohnzurückhaltung die Gewinne der Unternehmen gesteigert wurden. Den ArbeitnehmerInnen blieb andererseits immer weniger vom wachsenden Kuchen, da die Lohnquote sank. Da dadurch auch die Nachfrage gezügelt wurde, erlebte der Binnenkonsum eine Flaute. Zugewinne konnten für das produktive Kapital in der Folge nur über ein Exportwachstum erzielt werden. Ein solcher Exportwachstum ist im internationalen Handelsgeflecht jedoch nur möglich, wenn Handelspartner dafür einen Importüberschuss in Kauf nehmen. Sowohl auf europäischer Ebene als auch international sind somit große Ungleichgewichte in der Handels- und Leistungsbilanz entstanden. Länder wie China oder Deutschland hatten riesige Exportüberschüsse zu verbuchen (siehe dazu auch Heiner Flassbeck, Die Markwirtschaft im 21. Jahrhundert, München 2010). Länder wie die USA oder die südeuropäischen Länder mussten hingegen hohe Importüberschüsse in Kauf nehmen. Aufgrund der besonderen Stellung des Dollars als Weltleitwährung war dies für die USA lange Zeit ganz gut verkraftbar. Da die mit der Leistungsbilanzschwäche verbundene Verschuldung jedoch in starkem Ausmaße durch die Privathaushalte getragen wurde, musste die durch Spekulation zu einer Immobilienblase aufgeheizte Situation jedoch schließlich zusammenbrechen. Vor allem da eine riesige Menge von Kapital, das aufgrund der Schwäche des produktiven Sektors und aufgrund der Privatisierung der sozialen Absicherung die Veranlagung durch Investment- und Pensionsfonds zunehmend auf den Finanzmärkten nach Alternativen für die Erzielung lukrativer Renditen war, von luziferischen Investmentbankern im Zusammenspiel mit windigen Hypothekeninstituten, unvorsichtigen Versicherungen und zum Komplizen herangezogenen Ratingagenturen dazu verlockt wurde, in dieses hasardierende Spiel einzusteigen. Die schwerste Finanz- und Wirtschaftskrise seit etwa 80 Jahren war die Folge.

Sowohl in den USA als auch in Europa  wurde das internationale Finanzsystem durch staatliche Rettungsaktionen für die Banken vor dem Zusammenbruch bewahrt. Nach dem Übergreifen der Finanzkrise auf die Realwirtschaft kamen die Staaten für kurze Zeit in einer vermeintlichen Renaissance des Keynesianismus ihrer Verpflichtung nach, durch umfangreiche Konjukturpakete Investitionsanreize zu schaffen und durch die Stützung der sozialen Sicherungssysteme zu verhindern, dass die Krise auch noch den Privatkonsum in den Keller fallen lässt und somit eine langwierige Rezession auf den Plan tritt. Doch schon nach kurzer Zeit erholten sich die Banken und anderen Finanzinstitutionen vom Schock der Krise und nahmen wieder ihre Retter ins Visier der neoliberalen Demontierung. So als wären nicht sie es gewesen, die die Weltwirtschaft an den Rande des Kollaps gebracht haben, brandmarkten sie die Staaten wegen der durch sie stark angestiegenen staatlichen Schulden als unverantwortliche Verschwender. Vor allem die Staaten Südeuropas, allen voran Griechenland, wurden mit perfiden Medienkampagnen unter Feuer gesetzt, um sich horrende Renditen auf dem Markt für Staatsanleihen zu sichern. Denn die Angst vor einem möglichen Staatsbankrott treibt die Zinsen für Staatsanleihen in die Höhe. Und die Gefahr, das geborgte Geld schließlich wegen tatsächlichem Bankrott zu verlieren, ist gering, da die EU-Staaten als Retter der Gläubiger auf den Plan treten. Anstatt nämlich die Ursache für das höhere Defizit in den südeuropäischen Staaten zu thematisieren (in Spanien liegt der Fall anders, da Spanien vor der Krise eine unterdurchschnittliche Verschuldung aufwies – hier ist das Platzen einer regionalen Immobilienblase verantwortlich), beschränkt sich die EU in Kooperation mit dem Internationalen Währungsfonds darauf, durch das Errichten eines monetären Schutzschirmes die Spekulation gegen die Defizitländer von der Erfolglosigkeit zu überzeugen. Die wahre Ursache für die hohen Defizite der südeuropäischen Staaten liegt nämlich nicht darin, dass diese Länder über ihre Verhältnisse gelebt haben, sondern an den innereuropäischen Ungleichgewichten bei der Leistungsbilanz. An dieser sind jedoch nicht nur die Defizitstaaten schuld, sondern auch die Überschussländer, allen voran Deutschland. Denn Deutschland verschafft sich seit der Währungsunion und seit der Einführung des Euro als gemeinsamer Währung Vorteile gegenüber diesen Staaten im Export, indem es nicht parallel zu der Zielinflationsrate von 2% für eine angemessene Steigerung der Löhne sorgt (Inflation + Produktionssteigerung). Deutschland profitiert somit von niedrigen Lohnstückkosten durch Handelszugewinne. Und es empfiehlt zu allem Überfluss den Defizitstaaten auch noch, es ihm gleichzutun und bei den Löhnen und Sozialleistungen zu sparen. Wenn die Defizitländer jedoch diesen Ratschlag tatsächlich befolgen und mit Deutschland beim Lohndumping und Sozialabbau gleichziehen, dann verliert einerseits Deutschland seinen Vorteil; zweitens wird dadurch ganz Europa in die Rezession gestürzt, da durch flächendeckendes Sparen ausgelöste ganz Europa erfassende Konsumflaute die Wirtschaft nicht wachsen kann.

Was sind hingegen die richtigen Weichenstellungen, die in der EU getroffen werden müssen, damit die Krise gut bewältigt und nachhaltiges Wirtschaftswachstum zum Wohle aller wieder erreicht werden kann (siehe dazu auch Jörg Huffschmid, Politische Ökonomie der Finanzmärkte, Hamburg 2002)?

  • Abkehr von der reinen Inflationsbekämpfung und Rückkehr zu einem Programm für Wachstum und Beschäftigung sowie antizyklische Konjunktursteuerung durch staatliche Investition
  • Strenge Regulierung der Finanzmärkte sowie Bekämpfung der Spekulation und Reduzierung der Wertpapierdynamik (z.B. Verbot von Leerverkäufen)
  • Regulierung des Bankensektors in Hinsicht auf die Rückkehr zu seinen Kernaufgaben (Investionsversorgung durch Kredite, langfristiger privater Vermögensaufbau)
  • Trennung von sozialen Sicherungssystemen und Kapitalmarkt durch Rückkehr zum Umlageverfahren
  • Stabilisierung der Wechselkurse und Schaffung von Währungskooperationen
  • Mehr Steuergerechtigkeit durch Vermögensbesteuerung, faire Besteuerung von Kapitalerträgen und Unternehmensgewinnen
  • Einführung einer Devisenumsatz- bzw. allgemeinen Finanztransaktionssteuer
  • Wiedereinführung von Kapitalverkehrskontrollen zum Schutz vor spekulativen Attacken
  • Förderung des Umbaus der Produktion auf ökologische Nachhaltigkeit

An Josef Pröll: Gerechtigkeit ist nicht mit Neid gleichzusetzen

5. Dezember 2010

Vizekanzler und Finanzminister Josef Pröll hat in einem Interview mit dem Standard in Richtung SPÖ gesagt, diese würde mit ihrer Forderung der Einführung einer Vermögenssteuer den Neid gegen Eigentum schüren.

Wenn die Sozialdemokratie Hand in Hand mit der Gewerkschaft unter Schlagwörtern wie „Zeit für Gerechtigkeit“ und „FAIR teilen“ mehr Verteilungsgerechtigkeit fordert, dann hat das nichts mit Neid zu tun. Vielmehr geht es bei diesen Forderungen darum, einer jahrzehntelangen Fehlentwicklung bei der Verteilung von Einkommen und Vermögen endlich entgegenzutreten. Stark steigende Gewinne und Managergehälter auf der einen Seite, stagnierende Entwicklung der Reallöhne auf der anderen Seite haben in den letzen 25 Jahre dazu geführt, dass die Einkommensschere in Österreich immer weiter auseinandergeht und Vermögen immer stärker konzentriert ist.

Wenn man darauf aufmerksam macht und Korrekturen fordert, dann stellt das für Josef Pröll eine Neiddebatte dar, die die falschen treffe. Ihm liegen ja die Leistungsträger am Herzen, die nach seinen Worten die Hauptlast der Steuereinnahmen zu tragen hätten. Richtig ist, dass bei der Lohnsteuer die oberen Einkommensbereiche den größten Teil der Einkommensteuereinnahmen zu tragen haben. Zieht man jedoch die Gesamtbelastung heran, die die Haushalte an zu leisten haben (Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Umsatzsteuer), und berücksichtigt auch, wie stark Vermögen und Vermögenszuwächse (wo beides ja überwiegend nur in den obersten Einkommensbereichen vorhanden ist) besteuert werden, dann sieht die Bilanz jedoch ganz anders aus: Rechnet man Einkommen-, Umsatzsteuer und Sozialversicherung zusammen, dann ist die Belastung der Haushalte über alle Einkommensbereiche ziemlich gleich (sie steigt zunächst leicht an, sinkt aber im obersten Bereich wieder ab).

Vermögen wiederum ist praktisch steuerfrei, seit die Erbschafts- und Schenkungssteuer abgeschafft wurde. Diese Abschaffung wird damit gerechtfertigt, dass jene geschützt werden sollen, die von ihren Eltern eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus erben. Jene wären aber auch durch entsprechend großzügige Freibeträge von dieser Steuerleistung auszunehmen. Wer tatsächlich von dieser Abschaffung profitiert, das sind jene Unternehmerfamilien, wo steuerfrei Vermögenswerte von Millionen oder gar Milliarden Euro weitergegeben werden. Lediglich über die Grundsteuer (die jedoch aufgrund eines völlig unzeitgemäßen Einheitswertes berechnet wird) fließen dem Staatshaushalt Einnahmen aus dieser Kategorie zu (das sind weniger als 1,5% des Gesamtsteueraufkommens).

Vermögenszuwächse werden ab 2011 einheitlich mit einer 25%tigen Quellensteuer belegt. Somit leisten Wertpapierspekulanten den gleichen Beitrag wie der/die Pensionist/in, der sein Erspartes auf einem Sparbuch hat. Einkommen aus selbstständiger oder unselbstständiger Arbeit wird jedoch mit einem Steuersatz bis zu 50% belegt.

Auf eine Antwort von Josef Pröll auf dieses Ungleichgewicht der steuerlichen Belastung von Arbeit und Kapital sowie auf die immer ungleichere Verteilung des Vermögens warten wir seit Jahren vergeblich. Wie es aussieht, werden wir noch weiter warten müssen.


Wir können uns den Sozialstaat leisten

29. November 2010

Seit vielen Jahren geistern durch die Öffentlichkeit zwei Gespenster: 1. die Unfinanzierbarkeit der Pensionen aufgrund der demografischen Entwicklung; 2. Die Notwendigkeit von Einsparungen in der Verwaltung der Krankenkassen, um die Defizite derselben in den Griff zu bekommen. Mit unerbittlicher Vehemenz malt die neoliberale Phalanx  in den Medien das Bild einer überalterten Gesellschaft, wo am Ende jeder Erwerbstätige mit seinem Beitrag einen Pensionisten erhalten muss und der Staat schließlich unfinanzierbare Zuschüsse zur Bewahrung des derzeitigen Niveaus leisten muss. Außerdem wird von diesen Kassandrarufern in unsere Köpfe die Vorstellung von einem gigantischen und trägen Verwaltungsapparat gehämmert, der Unsummen unserer Krankenversicherungsbeiträge ohne entsprechende Gegenleistungen verschlingt. Dass dieses Bild völlig verzerrt ist, wird in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen.

Es ist zwar richtig, dass die steigende Lebenserwartung in Kombination mit niedrigen Geburtenraten zu einem steigenden Anteil jener Personen in unserer Gesellschaft führt, die im Pensionsalter sind. Aber all dies ist auch in Zukunft finanzierbar, wenn das Wirtschaftswachstum hoch genug ist und die Anzahl der Beschäftigten weiter steigt. Wenn das Wachstum bei etwa 2 Prozent gehalten werden kann, dann reicht die Steigerung des gesamtwirtschaftlichen Kuchens ohne Probleme dafür aus, um auf dem Wege einer leichten Erhöhung des Anteils der Staatsausgaben für die Pensionen (gut 1% des BIP) die Finanzierung unseres Systems sicherzustellen. Denn wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, ist es auch leistbar, dass in gut 30 Jahren auf 4 Erwerbstätige 3 Pensionisten kommen.

Seit vielen Jahren werden die (Gebiets)Krankenkassen öffentlich an den Pranger gestellt, da sie Defizite aufweisen. Als Rezepte sind schnell Einsparungen in der Verwaltung und die Zusammenlegung von Kassen gefunden. Was jedoch verschwiegen wird, das sind die wahren Ursachen der Defizite. Diese liegen nämlich nicht in den hohen Verwaltungskosten (diese sind in Österreich mit unter 3% international gesehen sehr niedrig), sondern am Missverhältnis von steigenden Leistungen und sinkenden Einnahmen. Denn durch die hohe Arbeitslosigkeit und den Anstieg des Anteils von Teilzeitarbeit stehen weniger Einnahmen aus den Beiträgen höhere Leistungen gegenüber, die z.T. in den letzten Jahren vom Gesetzgeber den Krankenkassen auch noch zusätzlich zugeschanzt wurden (z.B. Kinderbetreuungsgeld für Studentinnen, Bäuerinnen usw.). Hohe Kosten entstehen den Kassen außerdem durch ständig steigende Spitalskosten und wachsende Medikamentenkosten. Wenngleich Verbesserungen in der Verwaltung natürlich immer möglich sind, so ist dennoch das, was die Kassen vor allem Anderen ganz dringend brauchen, um die höheren Kosten zu bewältigen, das sind höhere Einnahmen.

Höhere Einnahmen sind beispielsweise durch die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erzielen. Da diese aber ohnehin vor ein paar Jahren erhöht wurden und da diese Beiträge vor allem die unteren Einkommensbereiche besonders belasten, sind andere Wege dieser sozial nicht sonderlich ausgewogenen Lösung vorzuziehen. Möglichkeiten einer besseren Finanzierung der Krankenkassen, die genauso für das Pensionssystem herangezogen werden können, liegen in der Transformation unseres Steuersystems.

Statt immer höhere Belastungen dem Faktor Arbeit aufzuhalsen, sollte durch die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe, durch die Wiedereinführung von Vermögenssteuer sowie Erbschafts- und Schenkungssteuer wie auch durch die Etablierung einer europaweiten Finanztransaktionssteuern das Kapital ebenfalls einen angemessenen Beitrag zur Sicherung unseres Sozialsystems beitragen. Dadurch würde nicht nur mehr Verteilungsgerechtigkeit geschaffen, sondern dieser Umbau des Steuersystems hätte auch positive Effekte für die wirtschaftliche Gesamtentwicklung. Denn der neoliberale Weg der ständigen Kostensenkung der öffentlichen Haushalte hat gerade das Gegenteil dessen bewirkt, was seine Propheten versprochen haben: Statt eines höheren Wachstums hat uns die Sparphilosophie der neoklassischen Ökonomen geringeres Wachstum aufgrund sinkender Nachfrage beschert. Wegen der größeren Nachfrageimpulse bewirken höhere Ausgaben für den Sozialstaat nämlich höheres Wachstum der Gesamtwirtschaft. Was nämlich die Apologeten des Angebotsfetischismus gerne übersehen, das ist, dass höhere Ausgaben für Sozialleistungen nicht nur Kosten sind, sondern auch Einnahmen für die davon profitierenden Menschen – und diese Einnahmen kurbeln über den Konsum die Wirtschaft an. Deshalb können wir uns unser Sozialsystem sehr wohl leisten, da es sich in gewisser Weise über die Wachstumsimpulse für die Wirtschaft selbst finanziert.

Wir müssen es nur wollen – und diesen Willen politisch klar bekennen.


Kriterien für ein gerechtes Steuersystem

3. Oktober 2010

Wie ich in meinem Weblog schon öfter dargelegt habe, steckt in dem Wort „Steuer“ das Verb „steuern“, das lenken und gestalten bedeutet. Steuern sind daher ein politisches Gestaltungsmittel, um eine Gesellschaft zu lenken und für den Staat die Voraussetzung schlechthin, um seine Aufgaben zu erfüllen. So werden über die Steuereinnahmen etwa öffentliche Einrichtungen finanziert, die Güter und Dienstleistungen gewährleisten, die von den privaten Unternehmen nicht oder nicht im notwendigen Ausmaß abgedeckt werden (z.B. Landesverteidigung, Schulen, Polizei, Gerichtswesen, öffentlicher Verkehr, Müllentsorgung usw.).

Weiters können mittels Steuern für die Allgemeinheit unerwünschte Verhaltensweisen im Rahmen einer freien Marktwirtschaft gelenkt werden (z.B. sollen Ökosteuern dazu anleiten, den Verbrauch fossiler Brennstoffe gering zu halten und vermehrt nachhaltige Energiequellen zu nutzen, die Tabaksteuer soll Raucher über die hohen Kosten zum Überdenken ihres gesundheitsschädlichen Verhaltens bringen).

Durch die Erhöhung oder Senkung von Steuern kann auch ein stabilisierender Einfluss auf das Wirtschaftswachstum ausgeübt werden. Im Falle einer Wirtschaftskrise, wie sie z.B. derzeit (noch immer) vorliegt, kann somit das Wachstum angekurbelt werden, indem durch Steuersenkungen die Kaufkraft der KonsumentInnen erhöht wird, die in Folge der Finanzkrise das letzte Bollwerk gegen den Abschwung darstellt. Welche Bedingungen muss ein Steuersystem daher erfüllen, um gerecht auszufallen?

Kriterien für ein gerechtes Steuersystem

Der wichtigste Effekt einer gelungenen Steuer- (aber natürlich auch Sozial-)politik besteht jedoch in der Transferfunktion, d.h. darin, dass die Einkommensunterschiede geringer werden, indem hohe Einkommen stärkere Abzüge haben und sehr niedrige EinkommensbezieherInnen staatliche Zuwendungen erhalten. D.h. in der Umverteilung des Vermögens innerhalb einer Gesellschaft, wo Einkommen und Vermögen ohne diesen Eingriff sehr ungleich verteilt wären, liegt die Hauptaufgabe der steuerpolitischen Gestaltung, um Solidarität und Gerechtigkeit herzustellen.

Damit ein Steuersystem nun dem Prinzip der Fairness genügt, sollte es folgende Kriterien erfüllen. 1. Die Steuerbelastung erfolgt nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit. D.h. über je mehr Einkommen jemand verfügt, desto höher sollte im Verhältnis die Steuerleistung ausfallen. Erfüllen lässt sich dieses Prinzip durch eine progressive Staffelung der Steuersätze.

2. Die Steuerleistung ist nicht von der gesellschaftlichen Stellung oder dem Bildungsgrad abhängig. D.h. es gibt keine Gesellschaftsgruppen, die aufgrund ihrer gesellschaftlichen Stellung Privilegien genießen. Außerdem darf ein niedrigeres Bildungsniveau zu keiner Benachteiligung bei den steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten führen. Schließlich darf es auch keine bevorzugten Gruppierungen geben, die über größere Einflussmöglichkeiten auf die Politik verfügen, wodurch sie Vorteile hinsichtlich ihres solidarischen Beitrags zur Finanzierung des Wohlfahrtsstaates erlangen.

3. Die Erträge aus den Steuermaßnahmen werden zur Finanzierung allgemeiner Aufgaben, die der gesamten Bevölkerung zu Gute kommen (ein für jeden leistbares Gesundheitssystem, eine solidarische Altersvorsorge, Sicherheit, Infrastruktur usw.) sowie zum Ausgleich der Benachteiligung jener Personen herangezogen, die im Spiel des konkurrierenden Wettbewerbs schlechte Karten gezogen haben. D.h. aus den Steuermitteln (und den Sozialabgaben) sollte der Staat einerseits ein Sozialversicherungssystem finanzieren, das nach solidarischen Grundsätzen sicherstellt, dass jeder die beste Gesundheitsversorgung erhält, unabhängig von seinem Einkommen, und jeder im Alter nach Beendigung seiner Arbeitstätigkeit seinen Lebensausklang in Würde und ohne Notlage gestalten kann. Weiters sollte der Staat aus seinen Einnahmen jene Institutionen finanzieren können, die für Sicherheit im Inneren und nach Außen sorgen (Polizei, Militär), und den Bau und die Pflege einer guten Infrastruktur (Straßen, Bahn, öffentlicher Verkehr, Kindergärten, Schulen, Universitäten, Krankenhäuser usw.) bewerkstelligen können, um die gesamte Bevölkerung mit jenen Voraussetzungen zu versorgen, die jedem ein sicheres und selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Jenen schließlich, die über kein hinreichendes Einkommen aus selbstständiger oder unselbständiger Arbeit, aus Kapitaleinkünften oder Ähnlichem verfügen, sollte der Staat Zuwendungen zuführen, die diesen ein Leben in Würde und ohne große Not sowie eine Einbindung in die sozialen Beziehungen und die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen ermöglichen.


Auf der Suche nach den Superreichen – Hilfestellung für Finanzminister Josef Pröll

25. April 2010

Finanzminister Josef Pröll hat in der Parlamentsdebatte am Donnerstag, dem 22. April, erklärt, es gäbe nicht genug Superreiche in Österreich, die man zur Sanierung des österreichischen Budgetdefizits zur Kasse bitten könne. Deshalb müssten alle ihren Beitrag zur Budgetsanierung leisten.

Nun, dem Finanzminister kann dabei geholfen werden, jene Personen ausfindig zu machen, die sich über eine Vermögenssteuer einen maßgeblichen Beitrag zur Sanierung des Budgets leisten können. Nehmen wir nicht gleich die oberen 10.000 her, die Josef Cap unmittelbar eingefallen sind. Beschränken wir uns lediglich auf die 50 reichsten ÖsterreicherInnen (bzw. die reichsten Familien) laut der Aufstellung von Trend im Juli 2009. Diese Gruppe macht weniger als ein Promille der Bevölkerung aus. Aber so kommen wir auf ein Vermögen von ca. 78,25 Milliarden Euro. Allein wenn nur dieser ganz kleine Teil der Bevölkerung eine Vermögenssteuer von 1,5 Prozent zahlt, wäre dadurch der Staatssäckel mit zusätzlichen ca. 1,17 Milliarden Euro gefüllt.

Nehmen wir die nächsten 50 reichsten Österreicher noch dazu, kommen wir auf ein Gesamtvermögen von 92 Milliarden Euro. Dadurch wäre ein zusätzliche Steuereinnahmen von 1,38 Milliarden Euro durch eine Vermögenssteuer von 1,5 Prozent möglich. Wenn wir schließlich einen Schritt weiter gehen als Josef Cap und nicht nur die reichsten Zehntausend, sondern gar das reichste EIN Prozent der ÖsterreicherInnen hernehmen, das sind ca. 83.000 Personen, dann kommen wir auf ca. 320 Milliarden Euro Vermögen. Das sind mehr als ein Drittel des gesamten Vermögens der ÖsterreicherInnen.

Wenn diese Gruppe der zwar nicht unbedingt Superreichen, aber doch sehr Vermögenden eine durchschnittliche Vermögenssteuer von 0,75 Prozent leistet, erhöhen sich die Einnahmen des Staatshaushaltes um 2,4 Milliarden Euro. Und damit wäre zur Bekämpfung des Budgetdefizits ein sehr deutlicher Beitrag geleistet.

Ich denke, dass ich damit dem Finanzminister geholfen habe, jene Superreichen zu finden, die sich einen ordentlichen Beitrag zu Budgetsanierung leisten können!