Erbschaftssteuer und Chancengleichheit

6. Dezember 2016

In einem Blogartikel habe ich vor einigen Jahren die Frage gestellt, ob Chancengleichheit und  absoluter Schutz der Eigentumsrechte miteinander vereinbar sind. Unter Bezugnahme auf John Rawls‘ „Theorie der Gerechtigkeit“ bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass in der modernen liberalen Philosophie die Grundfreiheit des Eigentumerwerbs und -besitzes der Verteilungsgerechtigkeit übergeordnet wird, weil die Verwirklichung von Gleichheit als mögliche Unfreiheit beargwöhnt wird.

atkinsonDiesmal will ich, angeregt durch Überlegungen des altehrwürdigen Doyens der Ungleichheitsforschung, Tony Atkinson, die Frage neu stellen: Kann Chancengleichheit nur durch eine umverteilende Erbschaftsbesteuerung verwirklicht werden? In seinem Buch „Inequality. What can be Done?“ (Harvard University Press 2014) beruft sich Atkinson auf das liberale Prinzip der Chancengleichheit, stellt aber gleichzeitig klar, dass die Chancengleichheit nicht ohne Maßnahmen zur Reduktion der Ungleichheit bei Einkommen und Vermögen hergestellt werden kann. Wieso müssen wir ihm bei diesem Punkt beipflichten? Sehen wir dazu die Rolle von Erbschaften an.

Erbschaft und Chancengleichheit

Wenn durch Erben Vermögen von einer Generation auf die nächste übergehen kann, dann führt das zu sehr ungleichen Startbedingungen von Menschen.Chancengleichheit ist nämlich nur dann gegeben, wenn alle Mitglieder der Gesellschaft die gleichen Möglichkeiten haben, sich zu entwickeln und zu entfalten. Wenn der/die Eine in einer Familie groß wird, wo die finanziellen Ressourcen den Besuch von teuren Privatschulen und Eliteuniversitäten ermöglichen, während der/die Andere in eine Familie hineingeboren ist, wo durch manifeste Armut am Ende des Pflichtschulbesuchs der ökonomische Druck dazu nötigt, schnellstmöglich selbst eigenes Einkommen zu erwerben – dann kann man nicht von Chancengleichheit sprechen. Auch wenn in einem Land wie Österreich durch ein gut entwickeltes öffentliches Bildungswesen die Unterschiede in den Möglichkeiten limitiert sind, muss man zusammenfassend den Schluss ziehen, dass das Erbschaftssystem auch hier dafür Sorge trägt, dass sich die ungleiche Verteilung von Chancen über Generationen hinweg fortsetzt. Eine Schande für Österreich ist, dass seit einigen Jahren völlig auf die Wirkung einer Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung verzichtet wird.

Eine Erbschaftssteuer muss her!

Denker wie Atkinson gehen zwar nicht so weit, im Dienste der Chancengleichheit die Einführung einer  hundertprozentigen Erbschaftssteuer zu fordern. Aber wenn man seinen Vorschlag einer Erbschaft für alle ernst nimmt, sollte man so weit gehen. Erst so könnte die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass jeder Bürger die gleiche Chance auf eine erfolgreiche Entwicklung erhält. Mit einem bestimmten Alter (z.B. mit 19 Jahren) sollte durch diese Steuer finanziert jeder Staatsbürger das gleiche Startkapital erhalten (Atkinson schlägt für Großbritannien lediglich 10.000 Pfund vor). Das würde jedem Jungbürger ermöglichen,  sich eine gute Ausbildung zu finanzieren oder den Sprung in die Selbstständigkeit zu wagen oder längere Zeit auf Reisen zu gehen und die Welt kennenzulernen. Im ungünstigsten Fall wird das Geld einfach für sinnlose Konsumausgaben auf den Kopf gehaut – das ist die Kehrseite der Freiheit. Wenn man es mit der Chancengleichheit ernst meint, muss man diesen Vorschlag unterstützen.

Da eine hundertprozentige Erbschaftssteuer ein zu großer Bruch mit dem gewohnten System der Vermögensweitergabe  und der weit verbreiteten Vorstellung des Verfügens über Eigentum über den Tod hinaus ist, wäre es ein wichtiger ersten Schritt, wenn in Österreich wenigstens eine Erbschaftssteuer auf dem Niveau Deutschlands eingeführt wird: d.h. eine Erbschafts- und Schenkungssteuer mit hohen Freibeträgen für nahe Verwandte und starker Progression der Steuersätze mit der Höhe des Vermögens, das weitergegeben wird. Dass ein Multimilliardär wie Mateschitz in Österreich sein gigantisches Vermögen steuerfrei weitervererben kann, ist ein Skandal und tritt die Idee der Chancengleichheit mit Füßen!


Ist der Kapitalismus am Ende? (1)

27. November 2016

Nach langer Pause melde ich mich mit meinem Blog wieder zurück. Der heutige Artikel soll der Auftakt zu einer Serie sein, die sich mit der Frage beschäftigt: Wie wird eine Gesellschaft in Zukunft aussehen, die die Transformation der Automatisierung und Digitalisierung der Arbeitswelt durchgemacht hat?

 

Im ersten Teil werde ich mich mit den Grundideen befassen, die der englische Journalist Paul Mason in seinem Buch „Postkapitalismus. Grundrisse einer kommenden Ökonomie“ entwickelt hat (deutsche Ausgabe bei Suhrkamp, 2016). Die Grundthese seines Buches ist: „Der Kapitalismus ist masonein komplexes, anpassungsfähiges System, das jedoch an die Grenzen seiner Anpassungsfähigkeit gestoßen ist.“ (S.14) Daher stehe der Übergang in den Postkapitalismus an. Möglich werde eine postkapitalistische Gesellschaft durch die technologische Revolution der letzten Jahrzehnte, insbesondere durch die Entwicklung der Informationstechnologie. Wie kommt er zu dieser Ansicht? Seine Begründung ist ähnlich wie die von Jeremy Rifkin in dem Buch „Die Null-Grenzkosten-Gesellschaft“. Mit den Worten Masons: „Die Informationstechnologie ist möglicherweise nicht mit einer Marktwirtschaft vereinbar, zumindest nicht mit einer Wirtschaft, die in erster Linie von den Marktkräften reguliert wird.“ (S.55) Rifkin wird übrigens von Mason erwähnt, aber als Autor für die Flughafenbuchhandlung angetan, obwohl sein Einfluss auf die Grundideen von Mason deutlich erkennbar ist.

 

Kondratjew

Bevor Mason am Ende seines Buches zu zeigen versucht, wie dieser Übergang durch die Möglichkeiten der neuen Technologie angegangen werden kann, zieht sein Buch einen großen Bogen durch die Geschichte der letzten 500 Jahre. Den Anfang macht die heute weitgehend ignorierte Theorie eines russischen Ökonomen zu den langen Wellen der Konjunktur: Nikolai Kondratjew. Mason fasst Kondratjews Grundidee wie folgt zusammen: „Kondratjews Theorie besagt, dass sich jeder lange Zyklus aus einem Aufschwung von etwa 25 Jahren, der durch die Entwicklung neuer Technologien und einem hohen Kapitaleinsatz ermöglicht wird, und einem etwa gleich langen Abschwung zusammensetzt, der mit einer tiefen Rezession endet.“ (S.64) Im Wesentlichen übernimmt Mason von Kondratjew das Konzept der langen Wellen der Konjunktur. Und er teilt jene Ansicht Kondratjew, die diesem im Stalinismus das Leben gekostet hat: „Der Kapitalismus … würde an keiner Krise zugrunde gehen, sondern mit Mutationen darauf reagieren und sich immer von Neuem anpassen“ (S.63). Der entscheidende Unterschied zu Kondratjew ist, dass Mason zu dem Ergebnis kommt, das nach einigen Zyklen des Auf und Ab der Kapitalismus doch an seine Grenzen stoßen werde.

 

Marx

Und an dieser Stelle kommt Marx ins Spiel. Masons Verhältnis zur Marxschen Theorie ist ambivalent. Er schreibt: „Der Marxismus ist sowohl eine Geschichtstheorie als auch eine Krisentheorie. Er ist eine wunderbare Geschichtstheorie … Als Theorie der Krise ist der Marxismus allerdings mangelhaft.“ (S.83) An der Geschichtstheorie des Marxismus schätzt Mason, wie dieser die Dynamik des Kapitalismus erklärt. „Richtig verstanden, erklärt die von Marx entwickelte Krisentheorie besser als Kondratjews Zyklentheorie, was hinter den großen Mutationen des Kapitalismus steckt – und warum er schließlich möglicherweise die Fähigkeit verliert, sich durch Veränderung anzupassen.“ (S.85)

 

An der Krisentheorie der Marxisten bemängelt Mason, dass der Marxismus zu schnell den Zusammenbruch des Kapitalismus erwartet. Marx, so Mason, „unterschätzte die Anpassungsfähigkeit des Kapitalismus“. (S.84) Marx und seine SchülerInnen gingen vorschnell davon aus, dass das Grundgesetz des Kapitalismus von der „Tendenz sinkender Profitraten“ bald zum Zusammenbruch des Kapitalismus durch eine der üblichen Krisen führe. „Ende des 19. Jahrhunderts kündigten die Marxisten den Untergang des Kapitalismus an, doch ihre Prognose erwies sich als falsch.“ (S.89f.) Die Abfolge der Kondratjew-Zyklen seit 1780 habe bewiesen, so Mason, dass der Kapitalismus neue Technologien, neue Geschäftsmodelle oder neue Absatzmärkte Krisen bewältigen können.

 

Neoliberalismus

Erst mit dem Neoliberalismus gerät für Mason der Kapitalismus in eine Situation, wo er in der Krisenbewältigung versagt. Davon, und warum es nicht die Arbeiterklasse ist, die bei Mason dem Kapitalismus den Garaus machen wird, möchte ich das nächste Mal sprechen. An dieser Stelle will darauf mit den Worten Masons neugierig machen: „Die alte Linke wollte die Zerstörung der Marktmechanismen erzwingen. Den entsprechenden Druck sollte die Arbeiterklasse an der Wahlurne oder auf den Barrikaden ausüben. […] Wie sich herausstellt, wird der Kapitalismus nicht durch einen Sturmangriff überwunden werden. Stattdessen wird er durch etwas Dynamischeres ersetzt werden, durch etwas, das sich fast unbemerkt im alten System entwickelt …“ (S.15)


Ist der Generationenvertrag noch zeitgemäß?

18. Mai 2011

Die Frage, die ich an dieser Stelle erläutern möchte, lautet: Ist der Generationenvertrag noch zeitgemäß? Oder ist er hinfällig und kann beruhigt auf dem Abfallhaufen der Geschichte abgelagert und seinem langsamen, unbemerkten und leisen Verschwinden überlassen werden?

Bevor ich auf die Definition des Generationenvertrags und seine gegenwärtige Bedeutsamkeit zu sprechen komme, möchte ich aus einer Studie berichten, die im Frühjahr 2010 vom Meinungsforschungsinstitut IMAS im Auftrag der Jungen Wirtschaft Oberösterreich und der Jungen Industrie OÖ durchgeführt wurde:

Zwei Drittel (66 Prozent) der Österreicher halten laut dieser Studie den Generationenvertrag nicht mehr für umsetzbar. Nur 27 Prozent erwarten, dass auch künftig die Jüngeren die Pensionen der Älteren finanzieren können. 55 Prozent der Befragten zeigen sich überzeugt, dass die Nutznießer des Generationenvertrages bereits in Pension seien. Ein knappes Drittel erwartet, noch selbst von Auswirkungen der gesellschaftlichen Überalterung betroffen zu sein. Nur jeweils zehn Prozent glauben noch an Vorteile für all jene, die derzeit noch Kinder oder Berufseinsteiger sind.

Die 30- bis 49-Jährigen sind am stärksten davon überzeugt, dass der gesellschaftliche Strukturwandel im Pensionssystem zu spüren sein wird. Beinahe Einigkeit besteht darin, dass etwaige Auswirkungen der Überalterung nur negativ sein können. Mit positiven Effekten der demografischen Entwicklung rechnet lediglich eine verschwindende Minderheit von drei Prozent.

An den Fortbestand des staatlichen Pensionssystems in seiner heutigen Form glauben laut Umfrage 56 Prozent. 32 Prozent rechnen nicht damit, zwölf Prozent sind unsicher. Die Zweifler sind zu jeweils rund 90 Prozent davon überzeugt, dass die private Vorsorge zunehmen, die Pensionshöhe sinken und das Antrittsalter steigen wird. 53 Prozent aus dieser Gruppe glauben, dass es überhaupt keine staatliche Pension mehr geben wird.

Kurz gesagt, die Mehrheit der Österreicher glaubt nicht mehr an den Generationenvertrag und erwartet massive Veränderungen bei den staatlichen Pensionssystemen (mehr private Vorsorge, Erhöhung des Pensionsalters, höhere Beiträge). Mehr als die Hälfte der Befragten hält es sogar für wahrscheinlich, dass es in absehbarer Zeit gar kein staatliches Pensionssystem mehr geben wird.

Die jahrzehntelange massive Attacke des Neoliberalismus und der Finanzindustrie (Versicherungen, Banken usw.) auf das staatliche Pensionssystem und die anderen Formen der solidarischen Absicherung haben also Erfolg gehabt. Die Österreicher haben den Glauben an den Generationenvertrag verloren.

Was ist denn aber nun unter diesem ominösen „Generationenvertrag“, an den immer weniger Österreicher glauben, zu verstehen? Der Generationenvertrag bezeichnet in der Sozialpolitik einen unterstellten gesellschaftlichen Konsens, der auf die Solidarität mit anderen Generationen und Verantwortung für die kommende Generation hinausläuft, um (vor allem) die Finanzierung der gesetzlichen Pensionsversicherung zu sichern. Die jeweils aktuell sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen zahlen mit ihren Beiträgen in die Pensionsversicherung die Leistungen für die aus dem Erwerbsleben ausgeschiedene Generation und erwerben dabei einen Anspruch auf ähnliche Leistungen der nachfolgenden Generationen an sich selbst. Der Generationenvertrag benennt somit jenes Prinzip, das hinter dem Umlageverfahren in der gesetzlichen Pensionsversicherung steht. Auch andere Instrumente des Sozialstaates, z. B. die gesetzliche Krankenversicherung, beruhen weitgehend ebenfalls auf dem Prinzip eines „Generationenvertrages“, da die Krankheitskosten angesichts der steigenden Lebenserwartung im Alter deutlich höher und die laufenden Einnahmen geringer sind als in den Erwerbsjahren.

Ob diese Übereinkunft der Generationen bei der solidarischen Gestaltung der Pensionsversicherung durch das Umlageverfahren tatsächlich umgesetzt ist, wird von manchen Kritikern in Frage gestellt. Sie verweisen darauf, dass die künftig Erwerbstätigen zum Zeitpunkt der Anspruchsbegründung entweder noch nicht geboren oder jedenfalls noch nicht in der Lage, an den politischen Entscheidungsprozessen teilzunehmen, also ihre eigenen Interessen in diesem Ausgleich zwischen den Generationen nicht wahrzunehmen können. Das zeige sich daran, dass die Generation der nun zu versorgenden Pensionsbezieher sich selbst in der Vergangenheit einen Ausbau ihrer Ansprüche zugestanden hat, der in keinem Verhältnis zu ihrem eigenen Beitrag für die Generation steht, die diesen Anspruch unter der Voraussetzung einer veränderten Demographie dann erfüllen muss.

An diesem Einwand ist hinsichtlich der mangelnden Rücksichtnahme auf nachfolgende Generationen durchaus etwas dran, aber deshalb ist das Prinzip des Umlageverfahrens noch lange nicht falsch und der Hinweis auf die Demographie dient der Demontierung des solidarischen Wohlfahrtsstaates als ideologische Abrissbirne, um die Absicherung gegen die Risiken von Alter und Krankheit dem Kapitalmarkt zugänglich zu machen. Unter dem Vorwand, Werte wie Freiheit und Selbstverantwortung zur Geltung zu bringen, bringen die neoliberalen Apologeten die Privatvorsorge als den Heilsbringer aufs Tapet.

Was sie dabei verschweigen, das ist, dass auch dem Verfahren der Kapitaldeckelung ein generationenübergreifendes Umlageprinzip zu Grunde liegt – das jedoch nicht solidarisch ausgerichtet ist. Denn die Gewinne der privaten Rentenversicherung sind nur möglich, wenn die Nachfrage der aktuell Erwerbstätigen nach diesen Papieren hoch ist. Somit finanzieren diese indirekt über den Kapitalmarkt die Rentner. Einen Vertrag im Sinne des Generationenvertrags gehen die Beteiligten jedoch nicht ein, da dabei jeder nur an sich und die Vermehrung seiner Einlage denkt und sich nicht solidarisch mit der vorigen und nächsten Generation verbunden fühlt. Den potentiellen Käufern dieser Wertpapiere wird ja auch erfolgreich suggeriert, dass sie ihr Erspartes durch die Privatvorsorge mit Gewinn in die Zukunft transferieren könnten.

Es ist daher eine besonders wichtige Aufgabe für die Gewerkschaften und alle zivilgesellschaftlichen Organisationen im Interesse der ArbeitnehmerInnen, diese ideologische Verblendung zu durchkreuzen und die unbedingt notwendige Aufklärung über die Voraussetzungen zu leisten, unter denen das Umlageverfahren in der solidarischen Risikoabsicherung auch in Zukunft noch finanzierbar ist: stetiges Wirtschaftswachstum, hohe Beschäftigungsquote, hohe Lohnquote, moderater Anstieg des Pensionsantrittsalters. Denn wir dürfen uns das Herzstück der solidarischen Gesellschaft – das Umlageverfahren in der Pensions- und Krankenversicherung – nicht von den gemeinsamen Angriffen von Neoliberalismus und Finanzinstitutionen kaputt machen lassen.


Notwendige Korrekturen in der Wirtschafts- und Finanzpolitik der EU

17. Januar 2011

Falsche Weichenstellungen in der Finanz- und Wirtschaftspolitik haben die Europäische Union in eine schwere Krise geführt. Mit dem Vertrag von Maastricht wurde die Orientierung auf die Inflationsbekämpfung und die Verminderung der Staatsverschuldung gelegt. Wachstum und Beschäftigung sind dadurch auf der Strecke geblieben. Die rigorose Ausrichtung der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank auf die Preisstabilität hat dazu geführt, dass das Wirtschaftswachstum zurückgegangen und im Gegenzug die Arbeitslosigkeit gestiegen ist. Dieses Regime hat dem Finanzkapital genützt, da durch die damit einhergehende Lohnzurückhaltung die Gewinne der Unternehmen gesteigert wurden. Den ArbeitnehmerInnen blieb andererseits immer weniger vom wachsenden Kuchen, da die Lohnquote sank. Da dadurch auch die Nachfrage gezügelt wurde, erlebte der Binnenkonsum eine Flaute. Zugewinne konnten für das produktive Kapital in der Folge nur über ein Exportwachstum erzielt werden. Ein solcher Exportwachstum ist im internationalen Handelsgeflecht jedoch nur möglich, wenn Handelspartner dafür einen Importüberschuss in Kauf nehmen. Sowohl auf europäischer Ebene als auch international sind somit große Ungleichgewichte in der Handels- und Leistungsbilanz entstanden. Länder wie China oder Deutschland hatten riesige Exportüberschüsse zu verbuchen (siehe dazu auch Heiner Flassbeck, Die Markwirtschaft im 21. Jahrhundert, München 2010). Länder wie die USA oder die südeuropäischen Länder mussten hingegen hohe Importüberschüsse in Kauf nehmen. Aufgrund der besonderen Stellung des Dollars als Weltleitwährung war dies für die USA lange Zeit ganz gut verkraftbar. Da die mit der Leistungsbilanzschwäche verbundene Verschuldung jedoch in starkem Ausmaße durch die Privathaushalte getragen wurde, musste die durch Spekulation zu einer Immobilienblase aufgeheizte Situation jedoch schließlich zusammenbrechen. Vor allem da eine riesige Menge von Kapital, das aufgrund der Schwäche des produktiven Sektors und aufgrund der Privatisierung der sozialen Absicherung die Veranlagung durch Investment- und Pensionsfonds zunehmend auf den Finanzmärkten nach Alternativen für die Erzielung lukrativer Renditen war, von luziferischen Investmentbankern im Zusammenspiel mit windigen Hypothekeninstituten, unvorsichtigen Versicherungen und zum Komplizen herangezogenen Ratingagenturen dazu verlockt wurde, in dieses hasardierende Spiel einzusteigen. Die schwerste Finanz- und Wirtschaftskrise seit etwa 80 Jahren war die Folge.

Sowohl in den USA als auch in Europa  wurde das internationale Finanzsystem durch staatliche Rettungsaktionen für die Banken vor dem Zusammenbruch bewahrt. Nach dem Übergreifen der Finanzkrise auf die Realwirtschaft kamen die Staaten für kurze Zeit in einer vermeintlichen Renaissance des Keynesianismus ihrer Verpflichtung nach, durch umfangreiche Konjukturpakete Investitionsanreize zu schaffen und durch die Stützung der sozialen Sicherungssysteme zu verhindern, dass die Krise auch noch den Privatkonsum in den Keller fallen lässt und somit eine langwierige Rezession auf den Plan tritt. Doch schon nach kurzer Zeit erholten sich die Banken und anderen Finanzinstitutionen vom Schock der Krise und nahmen wieder ihre Retter ins Visier der neoliberalen Demontierung. So als wären nicht sie es gewesen, die die Weltwirtschaft an den Rande des Kollaps gebracht haben, brandmarkten sie die Staaten wegen der durch sie stark angestiegenen staatlichen Schulden als unverantwortliche Verschwender. Vor allem die Staaten Südeuropas, allen voran Griechenland, wurden mit perfiden Medienkampagnen unter Feuer gesetzt, um sich horrende Renditen auf dem Markt für Staatsanleihen zu sichern. Denn die Angst vor einem möglichen Staatsbankrott treibt die Zinsen für Staatsanleihen in die Höhe. Und die Gefahr, das geborgte Geld schließlich wegen tatsächlichem Bankrott zu verlieren, ist gering, da die EU-Staaten als Retter der Gläubiger auf den Plan treten. Anstatt nämlich die Ursache für das höhere Defizit in den südeuropäischen Staaten zu thematisieren (in Spanien liegt der Fall anders, da Spanien vor der Krise eine unterdurchschnittliche Verschuldung aufwies – hier ist das Platzen einer regionalen Immobilienblase verantwortlich), beschränkt sich die EU in Kooperation mit dem Internationalen Währungsfonds darauf, durch das Errichten eines monetären Schutzschirmes die Spekulation gegen die Defizitländer von der Erfolglosigkeit zu überzeugen. Die wahre Ursache für die hohen Defizite der südeuropäischen Staaten liegt nämlich nicht darin, dass diese Länder über ihre Verhältnisse gelebt haben, sondern an den innereuropäischen Ungleichgewichten bei der Leistungsbilanz. An dieser sind jedoch nicht nur die Defizitstaaten schuld, sondern auch die Überschussländer, allen voran Deutschland. Denn Deutschland verschafft sich seit der Währungsunion und seit der Einführung des Euro als gemeinsamer Währung Vorteile gegenüber diesen Staaten im Export, indem es nicht parallel zu der Zielinflationsrate von 2% für eine angemessene Steigerung der Löhne sorgt (Inflation + Produktionssteigerung). Deutschland profitiert somit von niedrigen Lohnstückkosten durch Handelszugewinne. Und es empfiehlt zu allem Überfluss den Defizitstaaten auch noch, es ihm gleichzutun und bei den Löhnen und Sozialleistungen zu sparen. Wenn die Defizitländer jedoch diesen Ratschlag tatsächlich befolgen und mit Deutschland beim Lohndumping und Sozialabbau gleichziehen, dann verliert einerseits Deutschland seinen Vorteil; zweitens wird dadurch ganz Europa in die Rezession gestürzt, da durch flächendeckendes Sparen ausgelöste ganz Europa erfassende Konsumflaute die Wirtschaft nicht wachsen kann.

Was sind hingegen die richtigen Weichenstellungen, die in der EU getroffen werden müssen, damit die Krise gut bewältigt und nachhaltiges Wirtschaftswachstum zum Wohle aller wieder erreicht werden kann (siehe dazu auch Jörg Huffschmid, Politische Ökonomie der Finanzmärkte, Hamburg 2002)?

  • Abkehr von der reinen Inflationsbekämpfung und Rückkehr zu einem Programm für Wachstum und Beschäftigung sowie antizyklische Konjunktursteuerung durch staatliche Investition
  • Strenge Regulierung der Finanzmärkte sowie Bekämpfung der Spekulation und Reduzierung der Wertpapierdynamik (z.B. Verbot von Leerverkäufen)
  • Regulierung des Bankensektors in Hinsicht auf die Rückkehr zu seinen Kernaufgaben (Investionsversorgung durch Kredite, langfristiger privater Vermögensaufbau)
  • Trennung von sozialen Sicherungssystemen und Kapitalmarkt durch Rückkehr zum Umlageverfahren
  • Stabilisierung der Wechselkurse und Schaffung von Währungskooperationen
  • Mehr Steuergerechtigkeit durch Vermögensbesteuerung, faire Besteuerung von Kapitalerträgen und Unternehmensgewinnen
  • Einführung einer Devisenumsatz- bzw. allgemeinen Finanztransaktionssteuer
  • Wiedereinführung von Kapitalverkehrskontrollen zum Schutz vor spekulativen Attacken
  • Förderung des Umbaus der Produktion auf ökologische Nachhaltigkeit

Bernhard Felderers Albtraum: Österreich als Europameister

19. Dezember 2010

Der Vorsitzende des Staatschuldenausschuss, IHS-Chef Bernhard Felderer, hat am Donnerstag einen Bericht präsentiert, der das Sprudeln der Steuereinnahmen in Österreich thematisiert. Laut den Zahlen der Europäischen Kommission von November liegen heuer nur drei Länder vor Österreich (44,1 Prozent): Belgien mit 45,8 Prozent, Schweden mit 45,7 Prozent und Dänemark mit 46,4 Prozent. Als Prognose wird für Österreich ein Steigen der Abgabenquote 2011 auf 44,3 Prozent erwartet. Allerdings sind in diesen Zahlen allerdings die mit dem Budget beschlossenen Steuererhöhungen und Steuereinführungen (Tabak, Mineralöl, Flugticket etc.) noch nicht berücksichtigt. Man könne somit von einem noch höheren Wert ausgehen.

Zu den sprudelnden Steuereinnahmen komme hinzu, so Felderer weiter, dass der Staat aufgrund des niedrigen Zinsniveaus günstig Kredite auf dem Kapitalmarkt aufnehmen könne. In Summe habe das heuer dazu geführt, dass die Einnahmen höher seien als erwartet und die Ausgaben niedriger. „Wir rechnen damit, dass wir rund 1,5 Milliarden Euro mehr Einnahmen haben werden als wir erwartet haben“, sagte Felderer im Ö1-Mittagsjournal. Dank der Mehreinnahmen werde auch das prognostizierte Defizit von 4,5 Prozent des BIP für 2010 deutlich kleiner ausfallen. Felderer geht von vier oder 4,1 Prozent, vielleicht sogar unter vier Prozent aus. Als persönliche Meinung regt der Chef des Staatsschuldenausschusses angesichts dieser Entwicklung langfristig eine Senkung der Abgabenquote an. Steuersenkungen seien zwar in der jetzigen Situation nicht möglich, man sollte aber darüber nachdenken und das langfristig planen.

Während ihm die Abgabenquote zu hoch ist, mahnt Felderer beim Schuldenabbau mehr Anstrengungen ein. In der Vergangenheit sei die Rückführung der Schuldenquote nämlich vernachlässigt worden. Um aber die Glaubwürdigkeit auf den Finanzmärkten zu behalten, müsse der Schuldenabbau ein zentrales Anliegen sein und die langfristige Konsolidierung dargelegt werden. Derzeit fehle allerdings die Perspektive für die Rückführung der Staatsverschuldung von über 70 auf die Maastricht-Grenze von 60 Prozent des BIP. Dazu dürfe das jährliche Defizit ab 2015 nicht über einem Prozent liegen. „Zwei Prozent sind zu viel“, so Felderer. Das Finanzministerium hat für 2014 derzeit noch ein Defizit von 2,2 Prozent vorgesehen. Berechnungen des Staatsschuldenausschusses zeigen folgendes Bild: Bei einem durchschnittlichen Wachstum und einem Defizit von einem Prozent könnte die Schuldenquote zwischen 2023 und 2028 auf 60 Prozent gesenkt werden, bei zwei Prozent würde das ein Jahrzehnt länger dauern (bis 2039).

Sehen wir uns zunächst an, was diese Europarangliste „des Grauens“ für Österreich tatsächlich zu bedeuten hat. So wie Felderer diesen Umstand darstellt, handelt es sich dabei um ein furchtbares Ergebnis, wenn Österreich hier auf Platz 4 liegt und Anstalten macht, Besserplatzierte zu überholen. Was Felderer jedoch verschweigt, das ist der Umstand, dass die Bestplatzierten bei der Abgabenquote (bis auf Belgien) auch auf anderen Ranglisten – die positiver besetzt sind – oft topplatziert sind. So liegt etwa Schweden während der letzten zehn Jahre beim Wirtschaftswachstum meist deutlich über dem EU-Durchschnitt, deutlich weniger Menschen als im Rest von Europa sind armutsgefährdet (hier liegt auch Dänemark sehr gut) und die Beschäftigungsquote (vor allem von Frauen) ist ebenfalls deutlich höher. Schweden ist überhaupt ein gutes Gegenbeispiel für die neoliberale Behauptung, hohe Abgaben schadeten dem Wirtschaftsstandort im internationalen Vergleich. Denn Schweden hat einen erfolgreichen Hochtechnologiebereich, der sich international sehen lassen kann, und ist generell wirtschaftlich erfolgreich. Einziger Wermutstropfen ist, dass Konjunkturschwankungen meist größer ausfallen als z.B. in Österreich. Schweden bietet den Menschen und damit auch den Unternehmen außerdem ein gut ausgebautes Bildungssystem, aus dem gut ausgebildete Absolventen hervorgehen, denen darüber hinaus ein breites Angebot an lebensbegleitenden Weiterbildungsmöglichkeiten offen steht.

Wir können somit festhalten: Es sind bessere Wege möglich als jener des neoliberalen Musterlands Deutschland (wobei Österreich in dieser Hinsicht kaum nachsteht), wo die Exportindustrie aufgrund jahrelanger Lohnzurückhaltung zwar große Erfolge feiert, bei der großen Masse der Menschen diese Erfolge aber nicht ankommen, da die Einkommen seit vielen Jahren stagnieren. Dies ist längerfristig auch für die Unternehmen nachteilig, da der Inlandskonsum daniederliegt und diese Erfolge nur durch Verschuldung der Importländer möglich sind. Die gegenwärtigen Instabilitäten in der Eurozone rühren gerade davon her (und nicht von der mangelnden Budgetdisziplin der südeuropäischen Länder), dass das wettbewerbsverzerrende Lohndumping der Überschussländer die anderen Staaten in die Schuldenfalle treibt.

Daher ist Felderer auch darin zu widersprechen, dass die Abgabenquote schon bald gesenkt werden muss. Erstens steht dies im Widerspruch zu seiner Forderung nach einem schnelleren Schuldenabbau der Republik. Denn wie sollen die Schulden abgebaut werden, wenn die Steuereinnahmen sinken? Es ist ein hartnäckiges neoliberales Märchen, dass Steuersenkungen über einen längeren Zeitraum sogar zu mehr Staatseinnahmen führen, weil die Unternehmen und Kapitaleigner dadurch ein günstiges Klima für hohes wirtschaftliches Wachstum vorfinden. Dies wurde in den USA unter Ronald Reagan propagiert. Die Realität am Ende seiner Amtszeit sah freilich völlig anders aus: Obwohl der Präsident große Steuererleichterungen geschaffen hatte, standen die Staatskassen der USA vor einem riesigen Schuldenberg, der dann unter Präsident Clinton abgebaut werden musste. Die viel beschworene Verwaltungsreform andererseits wird diese Reduktion der Schulden auch nicht allein leisten können, auch wenn von mancher Seite dieser Eindruck erweckt wird.

Was die Geschwindigkeit des Schuldenabbaus betrifft, bleibt uns Felderer eine wirkliche Erklärung schuldig, warum dieser schneller als bisher erfolgen müsse. Denn der Verweis auf die Glaubwürdigkeit an den Finanzmärkten kann nicht ernst gemeint sein. Die Finanzmärkte mussten 2008 aufgrund von Exzessen, die durch mangelnde Regulierung ermöglicht wurden, von den Staaten durch massive Finanzspritzen gerettet werden. Also haben nicht die Staaten ihre Glaubwürdigkeit den Finanzmärkten zu beweisen, sondern die Finanzmärkte müssen umgekehrt innerhalb einer strengen Regulierung den Nachweis erbringen, dass die doch noch in der Lage sind, sinnvolle Dienste für die Realwirtschaft zu erbringen.

Die Grenze der Gesamtverschuldung im Maastrichtvertrag von 60 Prozent des BIP ist rein willkürlich gesetzt und war während der Finanz- und Weltwirtschaftskrise nicht einzuhalten. Daher ist es Zeit von diesem Dogma abzurücken. Statt sich nur auf die Bekämpfung der Inflation zu fixieren, sollte die Europäische Zentralbank im Geiste Keynes‘ vielmehr eine Geldpolitik betreiben, die den Staaten und Unternehmen durch niedrige Zinsen eine günstige Verschuldung ermöglicht. Wenn dadurch das Wirtschaftswachstum nachhaltig angekurbelt wird, löst sich die Schuldenproblematik aufgrund höherer Staatseinnahmen ohnehin von selbst – auch wenn diese zeitweise höher ausfällt als die Maastrichtkriterien erlauben.

Um zum Abschluss auf die Abgabenquote zurückzukommen. Felderers Befürchtungen hinsichtlich der Folgen einer steigenden Quote kann entgegnet werden: Die Abgabenquote darf nicht isoliert gesehen werden, sondern ihr müssen die Leistungen des Staates für seine Bürger sowie die Ausgaben für Forschung und Innovation gegenübergestellt werden. Wenn Österreich bei der Abgabenquote tatsächlich bald Europameister sein sollte – und dies aufgrund der dadurch möglichen Rahmenbedingungen aber auch bei Wirtschaftswachstum, Armutsvermeidung und Vollbeschäftigung sowie bei der Förderung von Forschung und Technik wird, dann sollten wir einfach sagen: Nur zu!


Der Mathematiker auf Abwegen: Rudolf Taschner und die Sparpropaganda von Finanzminister Josef Pröll

13. Dezember 2010

In einem Video des Bundesministeriums für Finanzen erklärt der bekannte Mathematikprofessor der Technischen Universität Wien, Rudolf Taschner, den Zusehern, warum die Budgetkonsolidierung notwendig sei und weshalb wir alle sparen müssten. Ich möchte im Folgenden die Inhalte des Videos aufgreifen und aus volkswirtschaftlicher Sicht analysieren.

Der Zahlentheoretiker Taschner jongliert in diesem Video zunächst mit ein paar Zahlen: Da ist zunächst die unvorstellbar große Zahl 198.400.000.000. Auf diesen Wert beläuft sich nämlich die Gesamtverschuldung des österreichischen Staates. Darauf folgt die Zahl 23.700. Dies sei in Euro der aktuelle Wert der Prokopfverschuldung jedes Österreichers: vom Säugling bis zum Pensionisten.

Der Mathematiker Taschner mag auf den ersten Blick der ideale Mann sein, um dieses Thema zu veranschaulichen; sind Zahlen doch sein eigentliches Metier. Das Problem ist jedoch, dass die Zahl selbst für den Zahlentheoretiker von Interesse ist – die Anwendung der Zahlen in Wissenschaft und Wirtschaft sind nicht seine Sache. Also ist es für einen Mathematiker nicht ersichtlich, ob eine Verschuldung von 198,4 Mrd. Euro für ein Land wie Österreich hoch oder niedrig ist. Dazu muss man diese Zahl einerseits mit dem BIP vergleichen und sich andererseits die Relation zum BIP im Vergleich mit anderen Ländern ansehen. Nun, das österreichische BIP betrug 2009 274,3 Mrd. Euro, d.h. die Verschuldung beträgt etwa 72% des BIP (eigentlich weniger da 2010 das BIP wieder leicht steigen wird). Im EU-Durchschnitt betrug 2009 die Verschuldung etwa 74% des BIP, in der Eurozone sogar etwa 79%. Griechenland hatte 115%, die USA 83%, Japan sogar 189%. Wie man sieht, ist der Wert also im internationalen Vergleich durchaus als erfreulich anzusehen. Freilich ist er 2009 und 2010 aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise stark angestiegen. Aber das ist historisch betrachtet nichts Ungewöhnliches, sondern eine normale Erscheinung in der Folge einer Wirtschaftskrise. In Zeiten der Hochkonjunktur können solche Schulden problemlos wieder reduziert werden.

Die 23.700 Euro Prokopfverschuldung müssen außerdem auch unter dem Gesichtspunkt gesehen werden, dass der österreichische Staat nicht nur Schulden hat, sondern auch Werte in Form von öffentlichem Eigentum. Dazu kommt, dass im Unterschied zum Privathaushalt Schulden von Unternehmen oder Staaten volkswirtschaftlich auch als Investitionen in Zukunft gesehen werden müssen, die die Voraussetzungen für höhere Wertschöpfung schaffen. Ausgaben für Bildung und Forschung sind solche Investitionen, die später für höhere Einnahmen sorgen und daher nicht nur als Kosten gesehen werden dürfen.

Als nächstes verwandelt sich in den Händen Taschners eine Eineuromünze in ein Tortendiagramm, das darstellt, welche Anteile wofür im österreichischen Budget aufgewendet werden: 36% für Soziales, 17% für Bildung, 14% für die Verwaltung, 8% für den Verkehr, 7% für die Sicherheit usw. Besonders hervorgehoben werden jedoch jene ca. 11,4%, die für den Schuldendienst aufgewendet werden. Denn Taschner fragt sich anschließend, was wäre, wenn wir diese 11,4% für den Schuldendienst nicht leisten müssten, weil wir gar keine Schulden haben. Die nächste Grafik gibt die vermeintliche Antwort: es bliebe mehr für alle anderen Bereiche des Budget: d.h. wir hätten mehr für Soziales, Bildung usw. Verbal ergänzt Taschner auch noch, dass dann sogar die verlockende Möglichkeit bestünde, dass wir alle weniger Steuern zahlen müssen.

Zu den Zahlen der Budgetaufteilung ist zu ergänzen, dass es Aufgabe des Staates ist, mit seinen Steuereinnahmen öffentlich wichtige Aufgaben wahrzunehmen. Das sind z.B. die innere und äußere Sicherheit, die soziale Absicherung, Ausbau und Erhaltung der Infrastruktur, Investitionen in Forschung und Bildung usw. Der Schuldendienst ist tatsächlich ein Sonderfall der staatlichen Ausgaben, da dieser mit keiner unmittelbaren Leistung für die Bürger verbunden ist. Man muss jedoch ergänzen, dass Schulden von Staaten dadurch entstehen, dass die Einnahmen nicht die notwendigen Ausgaben abdecken, sodass sich der Staat an den Finanzmärkten verschulden muss. Also ist es eine verkürzte Darstellung, wenn man sagt, der Schuldendienst schmälere die Leistungen des Staates. Denn die Schulden werden ja aufgenommen, um mehr Geld für die Staatsausgaben zur Verfügung zu haben. Wenn nämlich ein Staat während einer Wirtschaftskrise sich nicht verschuldete, hätte er nicht genügend Mittel, um alle notwendigen Sozialleistungen und Investitionen in die Ankurbelung der Konjunktur zu tätigen. Wir alle hätten dadurch weniger und aufgrund der negativen Wirkung auf die wirtschaftliche Entwicklung würde sich dies Jahr für Jahr noch schlimmer auswirken. Daher sind Schulden von Staaten nicht generell zu verdammen, sondern sie sind in Krisenzeiten ein notwendiges Übel, um die richtigen Impulse für die Zukunft zu setzen.

Als wäre der derzeitige Schuldendienst noch nicht abschreckend genug, warnt Taschner in der nächsten Szene des Videos vor einer Zunahme der Schulden und den damit verbundenen höheren Zinsleistungen. Um das Ganze drastischer zu machen, wird die Steigerung der Schuldenlast von 8 auf 9 Milliarden jährlich grafisch stark übertrieben: der Balken wächst im Bild nicht um ein Achtel, sondern wächst bedrohlich über den Bildrand hinaus, während der Balken der nutzbaren Budgetmittel schrumpft und schrumpft.

Abgesehen von der stark überzeichneten grafischen Darstellung wird hier ein ernstes Problem der gegenwärtigen Schuldenfinanzierung angesprochen. In den Zeiten guter Konjunktur konnten früher die Schulden des Staates durch höhere Steuereinnahmen wieder (fast) problemlos abgebaut werden. In den 70ern des letzten Jahrhunderts konnten die Staaten ihre Schulden überhaupt mehr oder weniger weginflationieren, d.h. aufgrund der Inflation waren die Zinsen für die Schuldner kaum spürbar. Dieser Schuldenabbau ist deshalb heute schwieriger geworden, da sich in den letzten 20 Jahren die Realzinsen deutlich erhöht haben. Viele Jahre einer neoliberalen Hegemonie in der Finanzpolitik im Dienste der Geldvermögen haben nämlich zu einer Trendumkehr bei den Zinsen geführt. Die Zentralbank in Europa, aber auch (in geringerem Ausmaße) die FED in den USA betreiben eine Hochzinspolitik, die die Inflation eindämmt und Kredite teuer macht. Also sind Schulden nicht generell ein Problem für die Staaten, sondern sie werden unter diesen ungünstigen Voraussetzungen für die Geldaufnahme erst zu einem solchen.

Als nächstes wird von Taschner die Verschuldung im europäischen Vergleich dargestellt: Österreich liege hier im EU-Ranking an 18. Stelle, d.h. 17 Staaten stünden hier besser da als wir. Zum Abschluss des Videos  tritt Josef Pröll hinzu und warnt gemeinsam mit Taschner, Österreich könne es, wenn nun nicht gespart werden, wie einem privaten Schuldner ergehen, der eine schlechte Bonität hat und deshalb keinen Kredit mehr bekommt oder einen hohen Risikoaufschlag zahlen muss. Um diese Bedrohung zu veranschaulichen,  erinnert Pröll an das Schicksal von Griechenland und Irland, die schon so weit seien, dass sie als Staaten nicht mehr selbstbestimmt handeln können, sondern von der EU und dem IWF Hilfe benötigen.

Wie wir schon zuvor aufgezeigt haben, steht Österreich bei der Verschuldung relativ gut da, obwohl das Video mit seinem Ranking einen anderen Eindruck erzeugen möchte. Das vom Finanzminister an die Wand gemalte Szenario des Schuldners mit schlechter Bonität, ist heute tatsächlich gegeben. Dies ist jedoch (hauptsächlich) nicht die Schuld der Staaten, die stets als die verlässlichsten Schuldner galten, sondern die Folge einer völlig irrationalen Reaktion der Finanzmärkte. Diese verlangen nämlich in Reaktion auf die Finanzkrise, die vom Finanzsektor durch organisierte Verantwortungslosigkeit verursacht wurde und nur durch die Finanzspritzen und Garantien der Staaten bereinigt werden konnte, nun von kleinen Staaten hohe Risikoaufschläge für das geliehene Geld. Begründet wird diese Forderung mit der vermeintlich hohen Staatsverschuldung dieser Staaten, die die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit in sich berge. Als es darum ging, damit ihre Haut zu retten, waren den Finanzmärkten die Staatsschulden mehr als genehm. Jetzt, wo es darum geht, den Karren der Weltwirtschaft  aus dem Dreck des Konjunktureinbruchs zu ziehen und nicht die Bevölkerung für die Krise zahlen zu lassen, malen die Finanzmärkte den Teufel der Überschuldung der Staaten an die Wand. Und durch harte Einschnitte bei den Staatsausgaben soll bei denen gespart werden, die weder Finanz-, noch Wirtschaftskrise verursacht haben: die ArbeitnehmerInnen und ihre Familien.

Dies ist der falsche Weg. Jetzt ist es zunächst wichtig, dass die langsam in Schwung kommende Konjunktur nicht durch Sparmaßnahmen, die den Konsum einschränken, abgewürgt wird. Wenn schon jetzt eine Budgetkonsolidierung gemacht werden soll, dann kann dies durch einen höheren Beitrag von Vermögen und Kapitalzuwächsen geschehen. Denn diese Maßnahmen gefährden nicht das Wirtschaftswachstum, sondern vermindern lediglich jene Geldmenge, die ohnehin nur in die Spekulation fließen würde. Wenn wir in 2 bis 3 Jahren wieder eine Hochkonjunktur haben und die Einkommen aller dadurch merkbar steigen, dann können auch Steuererhöhungen, die die breite Masse betreffen, zur Konsolidierung herangezogen werden.


Robert Misik: Die Ökonomen entdecken den Nutzen des Sozialstaats

5. Dezember 2010

Das Handelsblatt ist ja weder sozialistischer Flausen noch übertriebener Gewerkschaftsnähe verdächtig. Umso erstaunlicher – ja, sensationeller – was da vor ein paar Tagen in dem deutschen Wirtschaftsblatt zu lesen war: „Ökonomen rehabilitieren Europas Sozialstaat

In einer langfristigen Studie, die Lebenserwartung, allgemeine Lebenszufriedenheit, aber auch harte ökonomische Faktoren wie Arbeitsplatzqualität, Lohnentwicklung und Produktivität der Wirtschaft unter die Lupe nahm, kamen 150 europäische Ökonomen zu dem Ergebnis: Der Sozialstaat ist nicht nur moralisch „nützlich“, weil er den Unterprivilegierten ein Auskommen garantiert – er ist auch wirtschaftlich von Vorteil.

„Die positiven Effekte zeigen sich aber nicht sofort, sondern oft erst nach Jahrzehnten – und sie manifestieren sich nicht in höherem Einkommen der Menschen, sondern in erster Linie in besserer Gesundheit und einer höheren Lebensqualität.“

„In mancher Hinsicht ist der Wohlfahrtsstaat in Europa besser als sein Ruf“, fasst der Mannheimer Ökonomie-Professor Axel Börsch-Supan die zentrale Botschaft zusammen. Er koordiniert das Forschungsprojekt mit dem Namen „Sharelife“. Weiter:

„Eine gute Absicherung von Arbeitslosen hat langfristig positive Effekte. Der Staat kann damit die negativen Langzeitfolgen, die Arbeitslosigkeit für die Betroffenen hat, reduzieren. Denn grundsätzlich gilt: Arbeitslosigkeit macht – mit vielen Jahren Zeitverzögerung – krank. Je häufiger und je länger ein Mensch in seinem Erwerbsleben auf der Straße steht, desto schlechter ist sein Gesundheitszustand im Alter.“

„Arbeitslosigkeit hinterlässt dauerhafte Narben“, formuliert es Mathis Schröder, der am DIW Berlin die Sharelife-Daten ausgewertet hat. Je besser die Absicherung von Arbeitslosen in einem Land ist, desto geringer ist dieser Effekt. „Staatliche Unterstützung für Arbeitslose kann die Narben, die Arbeitslosigkeit hinterlässt, verringern“, betont auch Börsch-Supan.

44 Millionen Euro hat die Mammut-Studie gekostet, in der die Lebensumstände von 28.000 Europäern untersucht wurden. Und sie zeigt auch empirisch, was man bisher schon wußte, aber von marktradikalen Ökonomen immer bestritten wurde: Wenn alles der Markt regelt, dann führt das nicht nur zu großen sozialen Ungleichheiten – diese Ungleichheiten selbst sind dann ökonomisch „ineffizient“. Weil viele Menschen dann ihre Talente nicht entwickeln können. Weil, wenn Arbeitslosigkeit mit sozialem Absturz verbunden ist, die Produktivität selbst sinkt – weil dann viele Menschen dequalifiziert werden. Ein funktionierender Sozialstaat ist also für alle gut – nicht nur für die, die unmittelbar profitieren. Und er ist auch ein ökonomischer „Standortvorteil“. Um das in einer Sprache zu formulieren, den auch die Freunde des wirtschaftlichen Wirbelwindes verstehen.

Wesentlich ist, ob mit sozialstaatlichen Maßnahmen tatsächlich soziale Mobilität gefördert, also die Chance für Unterprivilegierte erhöht wird, aus ihrem Leben etwas zu machen. Gelingt das, setzt ein Win-Win-Prozess ein: Die Qualität von Arbeitsplätzen steigt, die Arbeitszufriedenheit nimmt zu, die Lebenserwartung wächst. Auch die sogenannte demographische Krise und die Finanzierungsprobleme des Wohlfahrtsstaates lassen sich dann leicht bekämpfen: Denn in Frührente gehen ja vor allem jene, die mit ihrem Job unzufrieden sind. Wer besser qualifiziert ist, arbeitet mit Freude länger und trägt damit mehr zum Wohlstand bei.

Wenn der Staat an diesen Aufgaben aber scheitert, produziert er neben sozialen Härten auch eine „ungenützte Arbeitskapazität“ – Humankapital wird dann verschwendet. Überläßt man die Dinge den Märkten, dann neigen sie zu dieser Verschwendung. Ein kluger organisierter Sozialstaat ist also für alle gut. Also: Ein Sozialstaat ist besser als kein Sozialstaat. Aber: Ein Sozialstaat, der diese Aufgaben besser bewältigt, ist besser, als jener, der sie schlechter bewältigt. Österreich liegt, was die Arbeitsmarktpartizipation Älterer betrifft, unter den europäischen Wohlfahrtsstaaten am Schlechtesten. Mit allen negativen Folgen: Den psychosozialen Problemen von Menschen, die zum alten Eisen geworfen werden, bis hin zu den Finanzierungsproblemen der Rentenkassen. Aber die Antwort kann nie heißen: Sozialsstaat abbauen. Sondern: Besser machen.

Sharelife Presseerklärung

Alle Daten zum Sharelife Projekt, aufbereitete Statistiken usw. finden sich hier: Share-Project

Die Wiedergabe dieses Artikels erfolgt mit freundlicher Genehmigung von Robert Misik.

Mehr von Robert Misik ist hier zu finden: www.misik.at


Wir können uns den Sozialstaat leisten

29. November 2010

Seit vielen Jahren geistern durch die Öffentlichkeit zwei Gespenster: 1. die Unfinanzierbarkeit der Pensionen aufgrund der demografischen Entwicklung; 2. Die Notwendigkeit von Einsparungen in der Verwaltung der Krankenkassen, um die Defizite derselben in den Griff zu bekommen. Mit unerbittlicher Vehemenz malt die neoliberale Phalanx  in den Medien das Bild einer überalterten Gesellschaft, wo am Ende jeder Erwerbstätige mit seinem Beitrag einen Pensionisten erhalten muss und der Staat schließlich unfinanzierbare Zuschüsse zur Bewahrung des derzeitigen Niveaus leisten muss. Außerdem wird von diesen Kassandrarufern in unsere Köpfe die Vorstellung von einem gigantischen und trägen Verwaltungsapparat gehämmert, der Unsummen unserer Krankenversicherungsbeiträge ohne entsprechende Gegenleistungen verschlingt. Dass dieses Bild völlig verzerrt ist, wird in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen.

Es ist zwar richtig, dass die steigende Lebenserwartung in Kombination mit niedrigen Geburtenraten zu einem steigenden Anteil jener Personen in unserer Gesellschaft führt, die im Pensionsalter sind. Aber all dies ist auch in Zukunft finanzierbar, wenn das Wirtschaftswachstum hoch genug ist und die Anzahl der Beschäftigten weiter steigt. Wenn das Wachstum bei etwa 2 Prozent gehalten werden kann, dann reicht die Steigerung des gesamtwirtschaftlichen Kuchens ohne Probleme dafür aus, um auf dem Wege einer leichten Erhöhung des Anteils der Staatsausgaben für die Pensionen (gut 1% des BIP) die Finanzierung unseres Systems sicherzustellen. Denn wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, ist es auch leistbar, dass in gut 30 Jahren auf 4 Erwerbstätige 3 Pensionisten kommen.

Seit vielen Jahren werden die (Gebiets)Krankenkassen öffentlich an den Pranger gestellt, da sie Defizite aufweisen. Als Rezepte sind schnell Einsparungen in der Verwaltung und die Zusammenlegung von Kassen gefunden. Was jedoch verschwiegen wird, das sind die wahren Ursachen der Defizite. Diese liegen nämlich nicht in den hohen Verwaltungskosten (diese sind in Österreich mit unter 3% international gesehen sehr niedrig), sondern am Missverhältnis von steigenden Leistungen und sinkenden Einnahmen. Denn durch die hohe Arbeitslosigkeit und den Anstieg des Anteils von Teilzeitarbeit stehen weniger Einnahmen aus den Beiträgen höhere Leistungen gegenüber, die z.T. in den letzten Jahren vom Gesetzgeber den Krankenkassen auch noch zusätzlich zugeschanzt wurden (z.B. Kinderbetreuungsgeld für Studentinnen, Bäuerinnen usw.). Hohe Kosten entstehen den Kassen außerdem durch ständig steigende Spitalskosten und wachsende Medikamentenkosten. Wenngleich Verbesserungen in der Verwaltung natürlich immer möglich sind, so ist dennoch das, was die Kassen vor allem Anderen ganz dringend brauchen, um die höheren Kosten zu bewältigen, das sind höhere Einnahmen.

Höhere Einnahmen sind beispielsweise durch die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erzielen. Da diese aber ohnehin vor ein paar Jahren erhöht wurden und da diese Beiträge vor allem die unteren Einkommensbereiche besonders belasten, sind andere Wege dieser sozial nicht sonderlich ausgewogenen Lösung vorzuziehen. Möglichkeiten einer besseren Finanzierung der Krankenkassen, die genauso für das Pensionssystem herangezogen werden können, liegen in der Transformation unseres Steuersystems.

Statt immer höhere Belastungen dem Faktor Arbeit aufzuhalsen, sollte durch die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe, durch die Wiedereinführung von Vermögenssteuer sowie Erbschafts- und Schenkungssteuer wie auch durch die Etablierung einer europaweiten Finanztransaktionssteuern das Kapital ebenfalls einen angemessenen Beitrag zur Sicherung unseres Sozialsystems beitragen. Dadurch würde nicht nur mehr Verteilungsgerechtigkeit geschaffen, sondern dieser Umbau des Steuersystems hätte auch positive Effekte für die wirtschaftliche Gesamtentwicklung. Denn der neoliberale Weg der ständigen Kostensenkung der öffentlichen Haushalte hat gerade das Gegenteil dessen bewirkt, was seine Propheten versprochen haben: Statt eines höheren Wachstums hat uns die Sparphilosophie der neoklassischen Ökonomen geringeres Wachstum aufgrund sinkender Nachfrage beschert. Wegen der größeren Nachfrageimpulse bewirken höhere Ausgaben für den Sozialstaat nämlich höheres Wachstum der Gesamtwirtschaft. Was nämlich die Apologeten des Angebotsfetischismus gerne übersehen, das ist, dass höhere Ausgaben für Sozialleistungen nicht nur Kosten sind, sondern auch Einnahmen für die davon profitierenden Menschen – und diese Einnahmen kurbeln über den Konsum die Wirtschaft an. Deshalb können wir uns unser Sozialsystem sehr wohl leisten, da es sich in gewisser Weise über die Wachstumsimpulse für die Wirtschaft selbst finanziert.

Wir müssen es nur wollen – und diesen Willen politisch klar bekennen.


Erbschaft und Chancengleichheit

17. August 2010

In der liberalen Philosophie hat die Chancengleichheit den allerhöchsten Stellenwert in Bezug auf Gerechtigkeit. Zugleich aber wird der Schutz des Eigentums als die wesentlich Funktion des Staates angesehen. Wir sollten also erwarten können, dass beide Prinzipien miteinander kohärent sind. Aber ist dem tatsächlich so? Sind das Prinzip der Chancengleichheit und der zum unabdingbaren Grundwert erklärte Schutz des Eigentums wirklich gleichermaßen in einer Gesellschaft verwirklichbar?

John Rawls „Theorie der Gerechtigkeit“, die Klimax der liberalen Weltanschauung im 20. Jahrhundert, kommt ausgehend vom Modell des Urzustands zur Konzeption einer gere chten Gesellschaft, die aus den liberalen Grundprinzipien ihre Postulate gewinnt. Denn Rawls kommt unter Voraussetzung dieses vermeintlich neutralen Modells zu dem Ergebnis, dass eine gerechte Gesellschaft zwei Prinzipien zu erfüllen habe:

  1. „Jedermann soll gleiches Recht auf das umfangreichste System gleicher Grundfreiheiten haben, das mit dem gleichen System [von Freiheiten] für alle anderen verträglich ist.“ (TG 81)
  2. „Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten sind so zu gestalten, daß (a) vernünftigerweise zu erwarten ist, daß sie zu jedermanns Vorteil dienen, und (b) sie mit Positionen und Ämtern verbunden sind, die jedem offen stehen.“ (TG 81)

Das zweite Prinzip (=Differenzprinzip) bei Rawls impliziert zwar, dass eine gerechte Gesellschaft eine soziale Komponente haben muss. Da jedoch bei Rawls das erste Prinzip den Primat gegenüber dem zweiten genießt, sodass etwa die Grundfreiheit des Eigentumerwerbs und -besitzes der Verteilungsgerechtigkeit übergeordnet ist, und da das Differenzprinzip nur eine sehr schwache Ausprägung des sozialen Ausgleichs zulässt, führt die liberale Theorie der Gerechtigkeit dazu, dass zwar die Chancengleichheit als Prinzip beschworen wird, ihre Verwirklichung aber als mögliche Unfreiheit beschränkt wird.

Denn in einer Gesellschaft, die mit einem Erbschaftsrecht dafür Sorge trägt, dass der Schutz des Eigentums in der Form funktioniert, dass das Eigentum von einer Generation auf die nächste übergehen kann, muss mit Recht der Frage nachgegangen werden, welche Auswirkung dies auf die Chancengleichheit in einer solchen Gesellschaft hat. Chancengleichheit ist nämlich nur dann gegeben, wenn alle Mitglieder der Gesellschaft die gleiche Möglichkeit haben, die Chancen auf Entwicklung und Entfaltung zu ergreifen. Aber kann diese Möglichkeit in gleicher Weise gegeben sein, wenn der/die Eine in einer Familie groß wird, wo die finanziellen Ressourcen den Besuch von teuren Privatschulen und elitären Universitäten mit exorbitanten Studiengebühren ermöglichen – während der/die Andere in eine Familie hineingeboren ist, wo furchtbare Armut herrscht, sodass am Ende des Pflichtschulbesuchs in staatlichen Einrichtungen der Erwartungsdruck hoch ist, nun selbst einem Verdienst nachzugehen.

In einem gut entwickelten Sozialstaat wie Österreich wird gerne darauf verwiesen, dass der Besuch staatlicher Schuleinrichtungen gratis sei und ein ausgebautes Förder- und Stipendiensystem dafür sorge, dass alle die Möglichkeit hätten, höhere Bildung zu erwerben. Das soll nicht grundsätzlich bestritten werden. Dennoch sprechen alle Statistiken, die es zu diesem Thema gibt, eine deutliche Sprache: das Bildungssystem in Österreich ist sozial ziemlich undurchlässig! Nur ein geringer Teil der Kinder aus ArbeiterInnenhaushalten schließt ein Hochschulstudium ab – während AkademikerInnenkinder in hohem Ausmaß selbst auch ein Studium abschließen und in weiterer Folge höhergestellte Positionen inne haben.

Wer aus einer wohlhabenden Familie stammt, hat große Chancen im Schottengymnasium, oder gar in Salem zu maturieren, anschließend in Harvard oder Bologna den Master zu machen – und im höheren Management eines Unternehmens zu landen. Wer aus einer Hilfsarbeiterfamilie stammt, wird bestenfalls mit knapper Not die Pflichtschule abschließen und dann einer niederen Erwerbstätigkeit nachgehen, die durch häufige Phasen von Arbeitslosigkeit unterbrochen ist.

Und etwa zwischen 50 und 60 erbt der Spross aus einer wohlhabenden Familie wertvollen Immobilienbesitz, maßgebliche Unternehmensbeteiligungen und einiges an Geldvermögen. Für die eigenen Nachkommen ist also ein Finanzpolster gelegt, sodass sie ebenfalls die beste Ausbildung bekommen können.

Der Spross aus der Unterschichtfamilie schafft es gerade irgendwie, dass seine Eltern während ihrer letzten Lebensphase eine einigermaßen ausreichende Pflege bekommen. Am Ende muss er meist noch etwas drauflegen, wenn er ihnen nach dem Tod ein würdevolles Begräbnis zukommen lassen will. Zu erben gibt es in meisten Fällen nichts – eher noch sind Schulden von nicht abgezahlten Krediten vorhanden. Den eigenen Kindern wird in dieser Situation nahegelegt, möglichst frühzeitig von der Ausbildung in die Erwerbstätigkeit umzusatteln, da die finanziellen Mittel für den Besuch einer höheren Bildungseinrichtung nicht vorhanden sind. Und damit sind wir wieder am Ausgangspunkt der vermeintlichen Chancengleichheit.

Zusammenfassend muss somit der Schluss gezogen werden, dass das Erbschaftssystem in einer Gesellschaft dafür Sorge trägt, dass sich die ungleiche Verteilung von Chancen über Generationen hinweg fortsetzt. Erst durch die Einführung einer praktisch hundertprozentigen Erbschaftssteuer könnte also die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass jeder Bürger die gleiche Chance für eine erfolgreiche Entwicklung erhält. Denn mit einem bestimmten Alter (z.B. mit 21 Jahren) könnte durch diese Einnahmen jeder Staatsbürger die gleiche Summe erhalten (die sich aus der Summe der Erbschaftssteuereinnahmen des Vorjahres ergibt, geteilt durch die Anzahl der Staatsbürger, die diesem Jahr das entsprechende Alter erreichen), die es ihm ermöglicht, entweder eine gute Ausbildung zu finanzieren, den Sprung in die Selbstständigkeit zu wagen oder längere Zeit auf Reisen zu gehen und die Welt kennenzulernen, – oder natürlich auch, unsinnige Konsumausgaben zu tätigen. Mit einer solchen Starthilfe hätte nun tatsächlich  jeder Staatsbürger die gleiche Chance, sich eine selbstbestimmte Existenz unter Ausnutzung aller seiner Möglichkeiten aufzubauen.

Da eine hundertprozentige Erbschaftssteuer jedoch die emotionale Bindung an den elterlichen Besitz vollkommen außer Acht lässt und wohl ein zu großer Bruch mit dem gewohnten System der Vermögensweitergabe wäre, könnte eine Kompromisslösung in einem Modell bestehen, das deutlich weiter geht als die Vorschläge der GPA-djp: Neben einem Freibetrag von EUR 100.000,– für alle Vermögenswerte wird bei Immobilien, die als Eigenheim des Erblassers fungiert haben, bis zu einem Wert von EUR 300.000,– nur eine Erbschaftssteuer von 5% eingehoben, für alle anderen Vermögenswerte ein Steuersatz von 20%. Über dem Wert von EUR 300.000,– sollte der Steuersatz für die Erbschaftssteuer dann generell in mehreren Abstufungen von 20% auf 60% bei einem Wert von mehr EUR 1,000.000,– ansteigen. Diese Einnahmen des Staates sollten, wie oben angeregt, dazu verwendet werden, allen Staatsbürgern mit einem bestimmten Alter die gleiche Starthilfe für den Aufbau einer selbstbestimmten Existenz zur Verfügung zu stellen.


Auswege aus der Krise der Demokratie

9. Juli 2010

Seit 1945 ist Österreich nach dem Sieg der Alliierten über die nationalsozialistische Diktatur wieder eine demokratische Republik. Es gibt also allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahlen auf Ebene der Kommunen, der Länder und des Bundes, durch die die Bevölkerung ihre politischen Repräsentanten bestimmt.

Wird damit der Idee von Demokratie als „Herrschaft des Volkes“, welches die ursprüngliche Bedeutung des Begriffes ist, also Genüge geleistet? Nun, zur Vorstellung von Demokratie im modernen Sinne gehört neben den obengenannten Wahlkriterien auch, dass Meinungs- und Pressefreiheit sowie Koalitionsfreiheit gewährleistet ist und eine Gewaltentrennung zwischen Legislative, Exekutive und Jurisprudenz gegeben ist. In der westlichen Hemisphäre erfüllen die meisten Staaten, darunter auch Österreich,  diese Kriterien. Also nochmals die Frage: Steht es somit mit der Demokratie in Österreich zum Besten? Wenn wir uns mit den obigen formalen Kriterien begnügen, dann ist diese Frage mit einem eindeutigen Ja zu beantworten. Wenn wir uns jedoch auf die ursprüngliche Bedeutung besinnen und zugleich das Zustandekommen von Gesetzen auf nationaler und vor allem europäischer Ebene ins Visier nehmen, dann müssen wir zu zweifeln beginnen. Denn Demokratie in seiner wörtlichen Bedeutung benennt, dass die Herrschaft vom Volke auszugehen hat, d.h. die Gesetzgebung eines Staates soll den Willen des Volkes zum Ausdruck bringen. Wirft man nun aber einen genauen Blick darauf, welche Beschlüsse die Volksvertreter sowie die durch diese gestützten Regierungen auf nationaler und europäischer Ebene (wo inzwischen etwa 80% aller Gesetze festgelegt werden) in den letzten 25 bis 30 Jahren getroffen haben, dann wird man nicht unbedingt zu dem Ergebnis gelangen, dass diese im Interesse des „Volkes“ sind. Vielmehr wird man den Eindruck gewinnen, dass viele dieser politischen Weichenstellungen die Anliegen einer einflussreichen Minderheit widerspiegeln. Denn durch umfassendes Lobbying und mediale Hegemonie nehmen z.B. Großkonzerne und die im Dienste des Finanzkapitalismus agierenden Think Tanks neoliberaler Eliten Einfluss auf die Volksvertreter, um den Partialinteressen ihrer Auftraggeber zur Zustimmung zu verhelfen. Und darin, dass nicht die Interessen der Mehrheit der Bevölkerung, sondern die Intentionen einer meinungsbestimmenden Minderheit die politische Entscheidungsfindung dominieren, besteht die fundamentale Krise der Demokratie in der Gegenwart.

Da Krise begrifflich immer schon auch als Chance gesehen werden muss, stellt sich uns nun die Frage, wie diese Mängel der politischen Mitbestimmung der Mehrheit der Bevölkerung behoben werden können. Nun, hier sind mehrere grundlegende Ansätze für eine Verbesserung unseres demokratischen Systems denkbar.

Erstens sollten die Möglichkeiten der direkten Demokratie, die uns durch die Entwicklung der neuen Medien eröffnet wurden, stärker genutzt werden. Denn alle 4 bis 5 Jahre zu wählen und gelegentlich eine Volksabstimmung abzuhalten, ist nicht die ultima ratio demokratischer Partizipation. Das System der repräsentativen Demokratie wurde entwickelt, als Nationalstaaten von mehreren bis hunderte Millionen Einwohnern nach einer Möglichkeit Ausschau hielten, wie sie ihre Bevölkerung an der Auswahl ihrer politischen Repräsentanten teilhaben lassen können, ohne die Möglichkeit des antiken Athen zu haben. Denn im klassischen Athen fanden sich die Bürger regelmäßig  zu gemeinsamen Versammlungen zusammen, um alle wesentlichen Entscheidungen in ihrer Stadt in öffentlichen Abstimmungen zu treffen. Dies war möglich in einer Stadt von etwa 30.000 stimmberechtigten Bürgern, von denen bei wichtigen Entscheidungen zumindest  6000 Männer (in Athen durften ja keine Frauen, Sklaven und Ausländer an diesen Versammlungen teilnehmen) anwesend sein mussten. In einem Land wie den Vereinigten Staaten von Amerika, wo über eine riesige Fläche verstreut viele Millionen Menschen lebten, war eine solche Form der Partizipation nach dem Unabhängigkeitskrieg, als die USA ihr System der demokratischen Repräsentation entwickelte, technisch unmöglich. Somit wurde das bis heute bestehende, komplizierte repräsentative Wahlverfahren entworfen, das eine demokratische Mitbestimmung der Bevölkerung unter diesen geografischen Umständen ermöglichte.

Mit der Entwicklung der neuen Medien befinden wir uns heute in einer ganz anderen Situation. Das Internet erlaubt Verfahren der direkten demokratischen Partizipation von Millionen von Menschen, die praktisch simultan sind. Das System der repräsentativen Demokratie mit seinem Wahlsystem ist also nicht mehr state of the art. Wenn diese Möglichkeiten bisher ungenutzt bleiben, dann kann das nur daran liegen, dass einflussreiche Gruppen der Gesellschaft kein Interesse daran haben, dass diese neuen Formen der demokratischen Partizipation umgesetzt werden. Denn diese Formen der unmittelbaren und direkten Mitbestimmung wären mit einem signifikanten Machtverlust dieser hegemonialen Meinungsbildner verbunden.

Zweitens müsste das System der lobbyistischen Einflussnahme auf die politischen Repräsentanten transparent gemacht werden und einer strengen Regulierung unterworfen werden, damit die Wähler wieder sicher sein können, dass die von ihnen gewählten Repräsentanten ihre Interessen und nicht die einer meinungsbildenden Elite wahrnehmen. Lobbying darf nicht länger hinter verschlossenen Türen vor sich gehen und sich somit der Kontrolle durch die Öffentlichkeit entziehen. Die Sichtbarmachung der Beeinflussung durch Lobbying sollte auch durch eine andere Form des politischen Mandats ergänzt werden. Denn das System des freien Mandats entzieht die Repräsentanten nach erfolgter Wahl der Kontrolle durch ihre Wähler. Daher ist ein System des imperativen Mandats anzudenken, das die Mandatare darauf verpflichtet, die Aufträge ihrer Wähler auch tatsächlich wahrzunehmen. Bei Verletzung dieser Pflicht muss eine umgehende Absetzung eines Abgeordneten möglich sein.

Drittens ist es notwendig, dass die politischen Institutionen selbst, vor allem die Parteien, stärker von einer breiten demokratischen Partizipation geprägt werden. Denn zur Demokratie gehört nicht nur ein demokratisches Wahlverfahren, das einen möglichst großen Teil der Bevölkerung das Wahlrecht gibt. Die zur Wahl stehenden politischen Repräsentationsvereinigungen sollten sich selbst durch eine breit angelegte demokratische Kultur der Entscheidungsfindung und Mandatarauswahl auszeichnen. Denn nur wenn die Organe der politischen Repräsentation selbst über eine breite demokratische Partizipation verfügen, ist eine wirklich funktionierende Demokratie gewährleistet. Das heißt, dass Politik nicht einer Elite von Berufspolitikern überlassen werden darf, die in einem autopoietischen Prozess ein System immer nur das selbstreferentielle Eigeninteresses reproduziert. Vielmehr ist es notwendig, dass sich ein breiter Querschnitt der Bevölkerung im System der politischen Repräsentation durch Parteien  und zivilgesellschaftliche Organisationen einbringt. Dazu müssen die Parteien von den derzeit bestehenden Formen der Auswahl von Repräsentanten abgehen, da  sie eine solche breit angelegte Teilhabe der Bevölkerung kaum ermöglichen, sondern nur Personen Zugang haben, die die Mühen des langen Weges durch den parteipolitischen Funktionärsapparat auf sich nehmen.