In einem Blogartikel habe ich vor einigen Jahren die Frage gestellt, ob Chancengleichheit und absoluter Schutz der Eigentumsrechte miteinander vereinbar sind. Unter Bezugnahme auf John Rawls‘ „Theorie der Gerechtigkeit“ bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass in der modernen liberalen Philosophie die Grundfreiheit des Eigentumerwerbs und -besitzes der Verteilungsgerechtigkeit übergeordnet wird, weil die Verwirklichung von Gleichheit als mögliche Unfreiheit beargwöhnt wird.
Diesmal will ich, angeregt durch Überlegungen des altehrwürdigen Doyens der Ungleichheitsforschung, Tony Atkinson, die Frage neu stellen: Kann Chancengleichheit nur durch eine umverteilende Erbschaftsbesteuerung verwirklicht werden? In seinem Buch „Inequality. What can be Done?“ (Harvard University Press 2014) beruft sich Atkinson auf das liberale Prinzip der Chancengleichheit, stellt aber gleichzeitig klar, dass die Chancengleichheit nicht ohne Maßnahmen zur Reduktion der Ungleichheit bei Einkommen und Vermögen hergestellt werden kann. Wieso müssen wir ihm bei diesem Punkt beipflichten? Sehen wir dazu die Rolle von Erbschaften an.
Erbschaft und Chancengleichheit
Wenn durch Erben Vermögen von einer Generation auf die nächste übergehen kann, dann führt das zu sehr ungleichen Startbedingungen von Menschen.Chancengleichheit ist nämlich nur dann gegeben, wenn alle Mitglieder der Gesellschaft die gleichen Möglichkeiten haben, sich zu entwickeln und zu entfalten. Wenn der/die Eine in einer Familie groß wird, wo die finanziellen Ressourcen den Besuch von teuren Privatschulen und Eliteuniversitäten ermöglichen, während der/die Andere in eine Familie hineingeboren ist, wo durch manifeste Armut am Ende des Pflichtschulbesuchs der ökonomische Druck dazu nötigt, schnellstmöglich selbst eigenes Einkommen zu erwerben – dann kann man nicht von Chancengleichheit sprechen. Auch wenn in einem Land wie Österreich durch ein gut entwickeltes öffentliches Bildungswesen die Unterschiede in den Möglichkeiten limitiert sind, muss man zusammenfassend den Schluss ziehen, dass das Erbschaftssystem auch hier dafür Sorge trägt, dass sich die ungleiche Verteilung von Chancen über Generationen hinweg fortsetzt. Eine Schande für Österreich ist, dass seit einigen Jahren völlig auf die Wirkung einer Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung verzichtet wird.
Eine Erbschaftssteuer muss her!
Denker wie Atkinson gehen zwar nicht so weit, im Dienste der Chancengleichheit die Einführung einer hundertprozentigen Erbschaftssteuer zu fordern. Aber wenn man seinen Vorschlag einer Erbschaft für alle ernst nimmt, sollte man so weit gehen. Erst so könnte die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass jeder Bürger die gleiche Chance auf eine erfolgreiche Entwicklung erhält. Mit einem bestimmten Alter (z.B. mit 19 Jahren) sollte durch diese Steuer finanziert jeder Staatsbürger das gleiche Startkapital erhalten (Atkinson schlägt für Großbritannien lediglich 10.000 Pfund vor). Das würde jedem Jungbürger ermöglichen, sich eine gute Ausbildung zu finanzieren oder den Sprung in die Selbstständigkeit zu wagen oder längere Zeit auf Reisen zu gehen und die Welt kennenzulernen. Im ungünstigsten Fall wird das Geld einfach für sinnlose Konsumausgaben auf den Kopf gehaut – das ist die Kehrseite der Freiheit. Wenn man es mit der Chancengleichheit ernst meint, muss man diesen Vorschlag unterstützen.
Da eine hundertprozentige Erbschaftssteuer ein zu großer Bruch mit dem gewohnten System der Vermögensweitergabe und der weit verbreiteten Vorstellung des Verfügens über Eigentum über den Tod hinaus ist, wäre es ein wichtiger ersten Schritt, wenn in Österreich wenigstens eine Erbschaftssteuer auf dem Niveau Deutschlands eingeführt wird: d.h. eine Erbschafts- und Schenkungssteuer mit hohen Freibeträgen für nahe Verwandte und starker Progression der Steuersätze mit der Höhe des Vermögens, das weitergegeben wird. Dass ein Multimilliardär wie Mateschitz in Österreich sein gigantisches Vermögen steuerfrei weitervererben kann, ist ein Skandal und tritt die Idee der Chancengleichheit mit Füßen!
Befürworter einer Erbschaftssteuer argumentieren tatsächlich recht häufig mit der Gewährleistung der Chancengleichheit. Diese sehen viele nicht gegeben, wenn manche Personen ein großes Vermögen erben, ohne leistungstechnisch zu diesem beigetragen zu haben, und andere wiederum nicht. Bekommt man unerwartet selbst mit dem Thema Erbschaftssteuer zu tun, ist eine Nachfolgeberatung hilfreich.