Wie sieht ein sozial gerechtes und ökologisch sinnvolles Steuersystem aus?

17. Oktober 2009

Vor einigen Monaten habe ich mich hier in Grundzügen mit der Frage eines sozial gerechten Steuersystems auseinander gesetzt. Daran möchte ich anknüpfen und nun in einigen Punkten konkreter werden.

Steuern als politisches Gestaltungsmittel

Normalerweise denkt man/frau beim Thema Steuern als erstes daran, dass dies ein langweiliges und unangenehmes Thema sei. Wer sich schon Mal mit einer Einkommensteuererklärung herumgeschlagen hat, kennt zunächst nur eine Reaktion: Steuern sind eine viel zu komplizierte Angelegenheit – und ich selbst will möglichst wenig davon bezahlen müssen. Beschäftigt man/frau sich jedoch mit den Themen soziale Gerechtigkeit und ökologisch nachhaltiges Wirtschaften, so führt kein Weg an der Steuerpolitik vorbei. Denn in dem Wort „Steuern“ steckt das Verb „steuern“, das lenken und gestalten bedeutet. Steuern sind nämlich ein politisches Gestaltungsmittel, um eine Gesellschaft zu lenken und für den Staat die Vorausssetzung, um seine Aufgaben zu erfüllen. So werden etwa öffentliche Einrichtungen finanziert, die Güter und Dienstleistungen gewährleisten, die von den privaten Unternehmen nicht oder nicht im notwendigen Ausmaß abgedeckt werden (z.B. Landesverteidigung, Polizei, Gerichtswesen, öffentlicher Verkehr, Müllentsorgung usw.). Weiters können mittels Steuern für die Allgemeinheit unerwünschte Verhaltensweisen im Rahmen einer freien Marktwirtschaft gelenkt werden. So dienen z.B. Ökosteuern dem Zweck, dass durch die Verteuerung von Energie und Verkehr ein niedriger Verbrauch und ein geringeres Verkehrsaufkommen erzielt wird. Durch die Erhöhung oder Senkung von Steuern kann auch ein stabilisierender Einfluss auf das Wirtschaftswachstum ausgeübt werden. In Falle einer Wirtschaftskrise, wie sie z.B. derzeit vorliegt, kann das Wachstum angekurbelt werden, indem durch Steuersenkungen die Kaufkraft der KonsumentInnen erhöht wird. Der wichtigste Effekt einer gelungenen Steuerpolitik besteht jedoch in der Transferfunktion, d.h. in der Umverteilung des Vermögens innerhalb einer Gesellschaft, wo Einkommen und Vermögen ohne diesen Eingriff sehr ungleich verteilt sind . Wenn durch die Mechanismen einer kapitalistischen Marktwirtschaft eine kleine Bevölkerungsschicht immer mehr Einkommen lukriert und dieses von Generation zu Generation weitervererbt, während die überwiegende Mehrzahl der Bevölkerung in Armut das Dasein fristen muss, dann fällt einer klugen Steuerpolitik die Aufgabe zu, das Vermögen gerechter zu verteilen. Steuern sind somit ein entscheidendes Instrument, um soziale Gerechtigkeit herzustellen und ökologisch nachhaltiges Wirtschaften zu fördern. Wie sollte nun konkret ein Steuersystem aussehen (in Österreich), das diese Anforderungen erfüllt?


Eckpunkte eines sozial gerechten und ökologisch nachhaltigen Steuersystems

Einkommensteuer und Lohnsteuer

hundstorferIn der Regel sind Lohn- und Umsatzsteuer die wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Zum Beispiel machen diese beiden in Österreich ca. 64 % der Steuereinnahmen aus. Wann ist die Besteuerung von Einkommen und Löhnen (Gehältern) gerecht? Um hier gerecht zu sein, muss die Steuerpolitik folgende Prinzipien verfolgen: Bei Lohn- und Einkommensteuer ist das Kriterium der Leistungsfähigkeit heranzuziehen. Je höher das Einkommen ist, desto leistungsfähiger ist eine Person, d.h. einen um so höheren Anteil des Einkommens sollte die Steuerzahlung ausmachen. Dies wird durch einen progressiven Tarif gewährleistet. In Österreich etwa wird bis € 10.000,– keine Einkommensteuer eingehoben, darüber steigt das Satz von 23% bis 50% (bei Einkommen über 60.000,–). In dieser Hinsicht ist dem österreichischen System durchaus ein gerechter Ansatz zuzugestehen. Als nicht gerecht erweist sich jedoch der Umstand, dass im Vergleich zu den anderen Formen der Besteuerung diese in zu starkem Ausmaß belastet wird. Deshalb wäre es angebracht, bei der Lohnsteuer vor allem der mittleren Einkommen eine Entlastung zu vollziehen, für die mit der Steuerreform 2009 bereits der richtige Weg gewiesen wurde. Eine zukünftige Steuerprogression könnte daher etwa wie folgt aussehen (Vorschlag von FSG-GPA-djp):

Bis 10.000 EUR 0%

10.000 bis 15.000 EUR 25%

15.000 bis 25.000 EUR 35%

25.000 bis 40.000 EUR 40%

40.000 bis 51.000 EUR 44%

51.000 bis 60.000 EUR 48%

Über 60.000 EUR 50%

Über 150.000 EUR 55%


Wertschöpfungsabgabe

dallingerUm die verringerten Einnahmen bei der Einkommensteuer aufzufangen, könnte zum einen Teil ganz wesentlich diese höchst umstrittene Form der Besteuerung, die 1983 vom damaligen Sozialminister Alfred Dallinger vorgestellt wurde, herangezogen werden. Sie hätte vor allem einen positiven Lenkungseffekt für den Arbeitsmarkt. Die hohe Besteuerung des Faktors Arbeit im Verhältnis zur Besteuerung des Faktors Kapital vermindert den Einsatz von Arbeit in der Produktion bzw. führt zur Ersetzung durch Computer und Maschinen. Die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe zur Finanzierung von Sozialleistungen – oft auch als »Umbasierung« der Sozialversicherungsbeiträge bezeichnet – könnte als Instrument der Gegensteuerung eingesetzt werden. Ein erster Schritt wäre etwa eine Umbasierung der Beiträge zum FLAF, mit einer Senkung des Beitragssatzes von derzeit 4,5 auf 2,5%. Mehr Beiträge hätten kapitalintensive Branchen, wie Energiewirtschaft, Banken, Versicherungen und die Landwirtschaft, zu leisten. Entlastet würden Industrie und Gewerbe insgesamt, der Handel und der Bausektor. In einer WIFO-Studie aus 1997 wurde die Beschäftigungswirkung einer Umstellung der FLAF-Finanzierung untersucht. Mittelfristig, so das Ergebnis, könnte durch diese geringfügige Änderung 21.000 Arbeitsplätze entstehen. »Eine vorerst aufkommensneutrale Wertschöpfungsabgabe würde auch zu einer Steigerung des Beitragsaufkommens führen, weil die erweiterte Bemessungsgrundlage rascher steigt als die in den letzten 15 Jahren sinkende Lohnsumme. Von einer adäquaten Mitfinanzierung des Sozialstaates könnten sich Unternehmen, die jetzt durch Rationalisierungsinvestitionen und Kündigungen sparen, nicht mehr so leicht drücken« – zu diesem Ergebnis kommen Günther Chaloupek, Leiter der wirtschaftswissenschaftlichen Abteilung der AK, und Georg Kovarik, Leiter des Referates für Volkswirtschaft des Österreichischen Gewerkschaftsbundes.


Vermögensbezogene Steuern

Durch den vermehrten Einsatz vermögensbezogener Steuern könnte der andere Teil, der durch die Entlastung des Faktors Arbeit verlorengeht, ausgeglichen werden. Außerdem ließe sich damit auch ein erwünschter Umverteilungseffekte erzielen. In Österreich sollte so zumindest ein Aufkommen des Durchschnitts der EU-Mitgliedsländer zu erreichen sein.

KatzianWie diese Maßnahmen aussehen könnten, ist ebenfalls dem bereits weiter oben zitierten Grundlagenpapier zur Steuergerechtigkeit von FSG-GPA-djp zu entnehmen:

Als wichtigste Form der Vermögensbezogenen Besteuerung sollte bei Wertzuwächsen die Aufhebung der Spekulationsfrist von einem Jahr bei Wertpapieren erreicht werden (Vermögenszuwachssteuer). Die Kursgewinne sollten somit generell mit 25% endbesteuert werden. Die Spekulationsfrist bei Immobilien sollte auf 20 Jahre verdoppelt werden. Die bestehende Ausnahmeregelung für Hauptwohnsitze sollte jedoch beibehalten werden. Diese sieht eine Ausnahme von der Besteuerung für Einkünfte aus der Veräußerung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen (samt Grund und Boden) vor, die dem Verkäufer seit der Anschaffung, mindestens aber seit 2 Jahren, als Hauptwohnsitz gedient haben.

Die Börsenumsatzsteuer, die 2000 abgeschafft wurde, sollte mit einem höheren Steuersatz von 0,25% wiedereingeführt werden. Diese erübrigt sich jedoch ab der Einführung einer allgemeinen Finanztransaktionssteuer.

Es sollte für Vermögenserträge von Stiftungen die volle KESt abzuführen sein. Derzeit wird nur die halbe KEst für Zinsen und 0% KEst auf Dividenden eingehoben. Der Eingangssteuersatz von 5% bei Stiftungen sollte beibehalten werden.

Abschaffung der steuerlichen Begünstigung von Stock Options. Steuerbegünstigte Zahlungen an SpitzenverdienerInnen sind verteilungspolitsicher kontraproduktiv und daher abzulehnen.

Die seit Jahren geforderte Einführung einer Besteuerung von Devisentransaktionen (Tobin tax) sollte zu einer allgemeinen Steuer auf Finanztransaktionen erweitert werden. Damit werden nicht nur Devisentransaktionen erfasst, sondern auch die von Wertpapieren und vor allem die volumenmäßig am stärksten gestiegenen Derivate (Optionen, Futures).

foglarDa die reichsten 10% in Österreich 70% des Vermögens besitzen und sich diese Entwicklung in den letzten Jahrzehnten zuungunsten der Mehrheit verlaufen ist, sollte eine Progressive Vermögenssteuer eingeführt werden. Man könnte etwa eine progressive Staffelung andenken, die wie folgt aussieht:

Freibetrag von 500.000 EUR

Eingangssteuersatz von etwa 0,25%, der sich schrittweise

auf 1,5% bei 2 Mio. EUR Vermögen erhöht.

Wegen des hohen administrativen Aufwandes bei der Wertbemessung des Hausrates sollte dieser von der Steuer ausgenommen werden. Die Vermögenssteuer soll nur für Privatpersonen und eigennützige Privatstiftungen gelten, nicht jedoch für Unternehmen.

tumpelSchließlich ist unbedingt an die Einführung einer reformierten Erbschafts- und Schenkungssteuer zu denken. Eckpunkte einer solchen wären die Vorschläge der AK:

Finanzvermögen sind wie jede Art des Vermögens steuerpflichtig (es gibt nur mehr zwei Steuerklassen statt fünf)

die Steuersätze bewegen sich „nur“ mehr zwischen 4% und 20%

Um kleine und mittlere Erbschaften nicht zu belasten, sollte es einen Steuerfreibetrag bis zu EUR 400.000,– (auch für Betriebsvermögen) geben.

– Faire Bewertung von Grundstücken

Körperschaftssteuer

Bei der Besteuerung von Unternehmensgewinnen ist ein Ende des Steuerdumpings innerhalb der EU notwendig. Solange die Mitglieder der EU sich gegenseitig mit ihren Angeboten unterbieten, kann es keine faire Besteuerung von Unternehmensgewinnen geben. Die Körperschaftssteuer liegt in Österreich mit 25% deutlich unter dem Durchschnitt der Einkommenbesteuerung. Deshalb müsste diese EU-weit einheitlich auf einen Wert zwischen 32 und 35% erhöht werden. Und Österreich muss die großzügige Verrechnung von Verlusten in Zusammenhang mit ausländischen Betriebsstätten und Beteiligungen einstellen.

Um die ökologische Nachhaltigkeit zu stärken, wäre jedoch eine Ausnahme denkbar. Unternehmen, die besondern energiesparende und ökologisch wertvolle Produkte und Innovationen entwickeln, könnten für einen Zeitraum von 5 Jahren mit einem verringerten Steuersatz von 25% gefördert werden.


Umsatzsteuer

Als indirekte Steuer wird die Umsatzsteuer auf alle Güter und Dienstleister eingehoben und damit zwar vom Unternehmer an das Finanzamt abgeführt. Die Last wird jedoch von allen Konsumenten getragen. Sozial unvorteilhaft an dieser Form der Besteuerung ist somit, dass BezieherInnen von niedrigen Einkommen stärker belastet werden, weil diese Gruppe ihr Einkommen fast ausschließlich für Konsumzwecke verwenden muss. Sozial gerechter wäre somit eine Diversifizierung, die zur Zeit in der EU nicht möglich ist. Statt der bestehenden zwei Abstufungen wären sozial weitaus verträglicher, das folgende Schema anzuwenden:

Für Produkte des täglichen Grundbedarfs (Nahrung usw.): begünstigter Steuersatz von 6%

Förderungswürdige Güter alltäglichen Bedarfs (Bücher, Miete usw.): 10%

Sonstige Güter: 15%, mit Ausnahme

von sogenannten Luxusgütern, die nur von besonders vermögenden Personen erworben werden (z.B. teure Autos, Schmuck), für die wieder ein erhöhter Steuersatz eingeführt werden sollte: 30%


Verbrauchersteuern

vanderbellenDieser Form der Besteuerung von ausgewählten Gütern (Tabaksteuer, Mineralölsteuer usw.) kommt besondere Bedeutung hinsichtlich der Lenkung unseres ökologischen Verhaltens zu. Deshalb sollte die Entwicklung der letzten Jahre fortgesetzt werden, die ökologische Nachhaltigkeit gefährdendes Verhalten (Nutzung fossiler Brennstoffe, hoher Benzinverbrauch, hoher Energiverbrauch usw.) durch höhrere Steuern zu bestrafen.