In meinen heutigen Überlegungen möchte ich mich einer Fragestellung zuwenden, der in der Gegenwart wenig Beachtung geschenkt wird: Ist eine gerechtere Gesellschaft ohne Eingriffe in bestehende Eigentumsrechte möglich? Historisch betrachtet haben die Menschen seit der Aufgabe des Nomadentums und der Arbeitsspezialisierung sich stets eine Ordnung gegeben, deren wichtigste Grundaufgabe darin besteht, die Besitzenden in ihren Eigentumsrechten zu beschützen. Von den ersten Hochkulturen bis zum Mittelalter hatten Gesetze und die dahinterstehende Macht stets dafür Sorge getragen, dass die Eigentumsrechte der Herrschenden und Besitzenden legitimiert erscheinen und dass jeder Versuch, dieses Recht anzutasten, unerbittlich geahndet wird.
Spätestens mit der Französischen Revolution wird in der Neuzeit zwar an der göttlichen Legitimation des Königs in Frage gestellt und das Bürgertum macht dem Adel die alleinige Verfügung über Besitztümer streitig. Aber die eigene Verfügung über die Produktionsmittel und die Gefügigkeit jener, die nur ihre Arbeitskraft verkaufen können, wird vom Bürgertum in gleicher Weise legistisch abgesichert. Somit ist dem modernen Verfassungsstaat der Neuzeit, trotz der Entwicklung von der konstitutionellen Monarchie bis zur demokratischen Republik, noch immer die Unantastbarkeit der Eigentumsrechte eingeschrieben. Abgesehen von den kommunistischen Experimenten mit dem Staatskapitalismus in einigen Ländern wie Russland, China, Kuba usw. und ansonsten nur durch hyperbolische Entgleisungen entsetzlicher Kriege kurzzeitig unterbrochen, sind die Eigentumsrechte der Besitzenden seit Jahrhundert unberührt geblieben.
Da jedoch die Unantastbarkeit des Eigentums über einen langen Zeitraum dazu geführt hat, dass Besitz und Vermögen heute in der ganzen Welt extrem unterschiedlich verteilt sind, müssen wir uns die Frage stellen, ob wir unter der Prämisse, eine gerechtere Gesellschaftsordnung zu schaffen, diese Unantastbarkeit des Besitzes beibehalten können. Obzwar wir alle wissen, dass alle bisherigen Versuche, durch radikale Enteignung und Vergesellschaftung des Eigentums gerechte Verhältnisse herzustellen, letztlich mit totalitärer Schreckensherrschaft geendet haben, die die individuellen Menschenrechte mit Füßen tritt und unter diesen Voraussetzungen das kollektive Glücksversprechen nicht einlösen konnte, können wir dennoch nicht einfach darüber hinwegsehen, dass unter den gegenwärtig gänzlich unterschiedlichen Voraussetzungen für den Einzelnen wirkliche Gerechtigkeit nicht umsetzbar ist. Das Hauptproblem dabei ist, dass vor allem seit dem Zusammenbruch des Kommunismus in Osteuropa (aber auch schon davor) die steuerlichen und sozialpolitischen Möglichkeiten des Ausgleichs praktisch ungenutzt geblieben sind. Wenn also hier nicht bald massiv durch gezielte Umverteilungspolitik gegengesteuert wird, wird ohne einen radikalen Einschnitt der Eigentumsrechte keine gerechtere Gesellschaft mehr zu verwirklichen sein – und ein solcher Einschnitt wird dann kaum auf friedlichem Wege erfolgen.
Das sollten wir uns alle vor Augen halten, wenn wir bei der parlamentarischen Lösungsfindung, in der koalitionären Regierungarbeit oder in sozialpartnerschaftlichen Verhandlung sehr entgegenkommend und allzu kompromissbereit agieren!