Die aktuelle Steuerdiskussion in Österreich

12. Juli 2011

Seit vielen Wochen kommt praktisch kein Pressetermin mit einem Spitzenpolitiker daran vorbei, das Thema Steuerreform anzuschneiden. Begonnen hat dieser Reigen mit der Antrittsrede des Vizekanzlers und neuen ÖVP-Obmannes Spindelegger, der in dieser Rede vorsichtig eine Steuerreform für 2013 mit Erleichterungen für  die Familien und die Leistungsträger in Aussicht stellt. Danach folgte die neue Finanzministerin Fekter mit einigen genaueren Angaben, wie sich die ÖVP eine Steuerreform für 2013 vorstellt. Dann folgen AK-Präsident Tumpel, Bundespräsident Fischer und Bundeskanzler Feymann jeweils in der Pressestunde; zuletzt meldet sich die Landeshauptfrau von Salzburg, Burgstaller, mit ihren Plänen zur Umwidmungssteuer zu Wort. Was ist von den diversen Vorschlägen dieser SpitzenpolitikerInnen zur Reformierung des Steuersystems zu halten?

Beginnen wir mit der Finanzministerin Fekter.

Sie kündigt im Mai Entlastungen für den Mittelstand an und bekräftigt die ÖVP-Ablehnung der von SPÖ und Gewerkschaft geforderten Vermögensbesteuerung. Der Mittelstand sei nämlich dreifach belastet – durch die Progression, durch verhältnismäßig geringe Transferleistungen und durch Wertpapier-, Sparbuch- und andere vermögensbezogene Steuern. Dazu Fekter im Wortlaut: „Dieses System ist nicht gerecht.“ Einer von der SPÖ favorisierten Vermögenssteuer, die auf die Substanz abzielt, erteilt Fekter eine Absage, weil dafür die Finanz „herumschnüffeln“ und erheben müsste, wer was besitzt. Den Mittelstand „hat man schon ausgepresst wie eine Zitrone. Und wenn jetzt auch noch eine Vermögenssteuer käme, würde man von der ausgepressten Zitrone auch noch die Schale herunterschaben.“ Deshalb erteilt Fekter allen Wünschen, Steuern zu erhöhen, oder neue Steuern zu erfinden, eine Absage.

Dass Fekter eine Entlastung des Mittelstandes fordert, ist löblich. Besser wäre es, wenn sie eine Entlastung des Faktors Arbeit forderte. Aber schon im Nachsatz wird schnell klar, dass es ihr damit ohnehin nicht ernst ist. Mit der Progression spricht Fekter zwar ein Problem an, dass durch den hohen Eingangssteuersatz in Österreich tatsächlich den Mittelstand trifft. Es ist jedoch zu vermuten, dass sie mit den Betroffenen der Progression jene Minderheit meint, die mit Teilen ihres Einkommens in den Spitzensteuersatz von 50% fällt. Wenn Fekter jedoch die Verknüpfung von Mittelstand mit geringen Transferleistungen und Vermögenssteuer herstellt, so kann dies nur als haarsträubend empfunden werden und schlägt dem Fass den Boden aus. Erstens hat die WIFO-Studie von 2009 zur „Umverteilung durch den Staat in Österreich“ gezeigt, dass die Angehörigen des Mittelstands sehr wohl von den Transferleistungen profitieren. Zweitens wäre von einer Vermögenssteuer nach dem Modell von SPÖ und Gewerkschaft nicht der Mittelstand betroffen, sondern die obersten 5-10% der Einkommen. Bei dieser Gruppe von „ausgepressten Zitronen“ zu sprechen, denen man auch noch die „Schale abschaben“ möchte, ist pure Rhetorik. Denn diese Gruppe verfügt über ein durchschnittliches jährliches Einkommen von mehr als 55.000 Euro, ein Geldvermögen jenseits der 250.000 Euro, ein durchschnittliches Immobilienvermögen von mehr als  300.000 Euro, Unternehmensbeteiligungen im Wert  von durchschnittlich mehr als 250.000 Euro.

Am 19. Juni wurde AK-Präsident  Herbert Tumpel in der Pressestunde zu seinen Vorstellungen von Steuergerechtigkeit befragt.

Seine zentralen Forderungen sind die Vermögensbesteuerung für die „obersten zehn Prozent“ und der Kampf gegen Steuerhinterziehung – um die steuerliche Belastung der Arbeit reduzieren zu können.  „In Bälde“ will Tumpel gemeinsam mit ÖGB-Präsident Erich Foglar dazu  ein Steuerkonzept vorlegen.

Der AK-Präsident nannte zu dem Thema auch einige Zahlen: Bei der Vermögensbesteuerung kann er sich eine Freigrenze von einer Mio. Euro vorstellen – wobei es ihm um Finanzvermögen und Grundstücke geht und nicht um „Schnüffeln, ob jemand einen Pelzmantel hat“. Wie viel man damit einnehmen könnte, bezifferte er jedoch nicht genau; er erwartet aber ein „beträchtliches Aufkommen“ durch Vermögenssteuer und das Schließen von Steuerlücken etwa bei Stiftungen. Die Finanztransaktionssteuer – auf deren Einführung er ebenfalls drängte – könnte 1,8 Mrd. bringen und durch den Kampf gegen Steuerhinterziehung könnte man „mindestens zwei Mrd.“ aufbringen, schätzte der AK-Präsident.

Auf die Vorbehalte der ÖVP angesprochen, meinte Tumpel weiter, die Vermögenssteuer solle nicht den Mittelstand treffen. Ihm gehe es um jene zehn Prozent an der Spitze, die 60 Prozent des Finanzvolumens und 85 Prozent des Grundvermögens halten. Das sei „nicht der Mittelstand“, sondern „weit davon entfernt“. Diese obersten zehn Prozent würden 40 Prozent der Abgabenbelastung tragen, die untersten zehn Prozent 37 Prozent – „das ist nicht gerecht“. Tumpel hält nämlich die „Frage der sozialen Gerechtigkeit“ für ein „ganz wichtiges Thema“ – auch im Hinblick auf die Politik der SPÖ und die guten Umfragewerte der FPÖ. Er rät deshalb der Sozialdemokratie und der Regierungsmannschaft zu einer Politik, bei der die ArbeitnehmerInnen erkennen können, „dass sie zu ihrem Wohl ist“.

Herbert Tumpel wiederholt  also die berechtigten Forderungen von Gewerkschaft und Arbeiterkammer, das österreichische Steuersystem durch höhere Vermögenssteuern und Entlastung des Faktors Arbeit gerechter zu machen. In der Bekämpfung der Steuerhinterziehung und in der Einführung der Finanztransaktionssteuer sieht er ebenfalls gute Möglichkeiten, um eine sozial gerechte Erhöhung der Staatseinnahmen zu erreichen.

Aufgrund des massiven medialen Feldzugs von ÖVP und Industriellenvereinigung gegen die Vermögenssteuer muss er sich gegen den absurden Vorwurf zur Wehr setzen, damit werde der Mittelstand belastet. Tumpel stellt daher klar, dass lediglich die obersten zehn Prozent betroffen wären. Und bei diesen kann man mit Recht nicht vom Mittelstand sprechen. Es ist nur schade, dass Tumpel kein einprägsames Bild von den finanziellen Verhältnissen dieser Oberschichtgruppe zeichnet, sondern nur abstrakt die Abgabenbelastung der obersten und der untersten 10% gegenüberstellt.

Seinem Rat an die SPÖ, die Frage nach sozialer Gerechtigkeit zum Thema zu machen und mit einer klaren Politik im Interesse der ArbeitnehmerInnen gegen die FPÖ aufzutreten, kann nur voll und ganz beigepflichtet werden.

Am 26. Juni hatte dann Bundeskanzler Werner Faymann die Gelegenheit, in der Pressestunde seine Vorstellungen von Steuergerechtigkeit darzustellen und den Kritikern der Hilfe für Griechenland zu antworten.

Der Bundeskanzler hält 2013 für einen guten Zeitpunkt für eine Steuerreform. Bis dahin müsse man sich um das Wirtschaftswachstum kümmern, um dafür einen Spielraum zu haben. Im Rahmen einer Steuerreform sei es jedoch notwendig, über soziale Gerechtigkeit nachzudenken.

Mit seiner hervorragenden Wettbewerbsfähigkeit bei starker Kaufkraft und sozialem Ausgleich sei Österreich zwar eine „Modellregion in Europa“,  sagte Bundeskanzler Werner Faymann, aber dennoch dürfe man sich nicht zurücklehnen. „Wir müssen uns mehr für soziale Gerechtigkeit stark machen, sonst geht der Punkt, der Österreich zu einer Modellregion macht, verloren“, so Faymann mahnend. Er sei daher ein „überzeugter, aber nicht unkritischer Europäer“. Wesentliche Fragen der Zukunft würden nicht im eigenen Land, sondern gemeinsam in Europa entschieden, daher sei es wichtig, sich auf europäischer Ebene für und gegen etwas zu engagieren.

Zur Frage der Staatsverschuldung sagte der Bundeskanzler: „Wenn Schulden, auch die zukünftigen, so aufgebaut sind, dass man in Bildung, Infrastruktur und Forschung investiert, dann ist das zukunftsorientiert“. Wenn man allerdings Schulden mache, weil etwa Doppelgleisigkeiten in der Bürokratie nicht abgeschafft würden, dann bereite ihm das Sorgen. „Unser Land ist nicht nur neutral, sondern auch unabhängig. Wir müssen diese Unabhängigkeit erhalten, indem wir unsere starke wirtschaftliche Position und unser Triple-A-Rating halten“, warnt der Bundeskanzler eindringlich.

Eine kommende Steuerreform müsse durch Wirtschaftswachstum finanziert werden, führt Faymann weiter aus. Angesichts der aktuellen guten Daten für Konjunktur und Arbeitsmarkt gehe er davon aus, dass „wir das verdienen“. 2013 wäre ein guter Zeitpunkt für eine Steuerreform, bis dahin müsse man sich um das Wirtschaftswachstum kümmern. Im

Rahmen einer Steuerreform sei es notwendig, über soziale Gerechtigkeit zu reden. „Wir müssen darüber reden, wie gerecht es zugeht, wen wir entlasten wollen, nämlich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und wie man mit vermögensbezogenen Maßnahmen auch die richtigen trifft, nämlich die reichsten fünf Prozent der Bevölkerung“, sagt Feymann in Richtung Koalitionspartner.

Der Bundeskanzler bemerkt abschließend, dass er sich als jemand verstehe, der sich ganz besonders der Frage der sozialen Gerechtigkeit verpflichtet fühle. „Ich finde keine schönere Vision, als die, dass jedes Kind durch eine gute Schule die gleichen Chancen hat, ganz gleich wo es geboren worden ist, dass jeder, der arbeiten gehen möchte, auch eine Arbeit findet, dass jeder respektvoll behandelt wird – eine schönere Vision gibt es nicht.“

Bundeskanzler Feymann ergänzt die Diskussion seines Parteikollegen Tumpel zur Steuergerechtigkeit um den neuen Aspekt, eine Steuerreform 2013 durch entsprechendes Wirtschaftswachstum zu finanzieren. Den AK-Präsidenten unterstützt er in der Forderung, eine solche Steuerreform müsse nach dem Prinzip der sozialen Gerechtigkeit erfolgen. Daher müssten die ArbeitnehmerInnen entlastet werden, die reichsten 5 % der Bevölkerung jedoch sollten durch höhere vermögensbezogene Steuern zur Kasse gebeten werden, damit in Bildung, Infrastruktur und Forschung investiert werden kann.

Feymanns abschließender Vision von Chancengleichheit in der Ausbildung, Arbeitsplatzsicherheit und Respekt in der Gesellschaft kann man nur wünschen, dass sie bald Wirklichkeit wird.

Am 3. Juli ergänzt Bundespräsident Heinz Fischer in der Pressestunde die Forderungen seiner Parteikollegen mit seinem Plädoyer für die Erbschaftssteuer.

Beim Thema Vermögenssteuern gebe es „Nachdenkbedarf“, sagt Fischer. Denn er sei ein Anhänger der Leistungsgerechtigkeit, und das derzeitige System habe mit Leistungsgerechtigkeit nichts zu tun. Dazu Fischer im Wortlaut: „Leistung muss gefordert und gefördert werden. Aber gerade bei Erbschaften ist der Anteil der Leistung relativ überschaubar.“

Fischer fordert zwar nicht direkt eine Wiedereinführung der Erbschaftssteuer, wohl aber eine „sachliche und ernsthafte“ Auseinandersetzung ohne Tabus. Damit befindet er sich auf einer Linie mit den Gewerkschaften, die stets gegen die Abschaffung der Erbschaftssteuer waren.

Das SPÖ-Modell zu einer Vermögenssteuer, das einen jährlichen Steuersatz zwischen 0,3 und 0,7 Prozent auf Vermögen über eine Million Euro vorsieht, bezeichnet er als Diskussionsbeitrag. „Ich freue mich, wenn andere sachliche Beiträge dazukommen.“

Der Bundespräsident spricht hier ein Thema an, dass nicht außer Acht gelassen werden darf, wenn man es mit sozialer Gerechtigkeit ernst meint. Denn alle Untersuchungen zum Thema Erbschaft zeigen, dass Erbenschaften sehr ungleich verteilt sind und somit die Ungleichheit in der Gesellschaft über Generationen hinweg prolongieren. Dass Heinz Fischer bei diesem Thema den Lieblingsbegriff der Konservativen, Leistung, ins Spiel bringt, ist ein geschickter Schachzug. Keine Frage, auch die ÖVP und die Industriellenvereinigung müssen ihm Recht geben: „gerade bei Erbschaften ist der Anteil der Leistung relativ überschaubar.“

Trotzdem hält sich die Freude in der SPÖ über diesen Vorstoß des Bundespräsidenten in Grenzen. Denn seitdem sich die SPÖ 2008 nach dem VfGH-Urteil nur kurz gegen die Abschaffung von Erbschafts- und Schenkungssteuer gewehrt hat, macht man dort lieber einen großen Bogen um dieses Thema. Das ist schade, da gerade das Thema Erbschaftssteuer in einer Diskussion über soziale Gerechtigkeit im Brennpunkt stehen sollte.

Am 5. Juli lässt die Landeshauptfrau von Salzburg, Gabi Burgstaller, im Interview mit einem neuen Vorschlag aufhorchen.

Sie erklärt gegenüber dem Standard: „Ich bin eine Befürworterin der Besteuerung des Vermögenszuwachses und nicht der Substanz. Ich werde als Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz auch einen Vorschlag für eine Widmungsabgabe machen. Der größte Hohn in unserem Steuerrecht ist, dass man mit einem Beschluss einer Gemeindevertretung Millionär werden kann – wenn Grünland in Bauland umgewidmet wird – und dafür keinen Cent Steuer zahlt.“

Im Ö1-Abendjournal am darauffolgenden Freitag hat sie dann ihren Vorschlag gegen die Kritik durch den Landeshauptmann von Oberösterreich, Josef Pühringer, verteidigt. Solche Umwidmungen seien derzeit von jeglicher Besteuerung befreit, was ungerecht sei, sagt Burgstaller dort. „Jeder, der Geld auf einem Sparbuch hat, zahlt dafür 25 Prozent an Zinsertragssteuer. Im Gegensatz dazu gibt es derzeit keinerlei Steuer auf Gewinne durch Umwidmungen.“ Burgstaller rechnet vor: „Wenn jemand ein Grundstück im Grünland im Wert von 100.000 Euro besitzt und die Gemeindevertretung eine Umwidmung in Bauland beschließt, kann dasselbe Grundstück plötzlich eine Million Euro wert sein“.. Sie verlangt deshalb eine 25-prozentige Umwidmungssteuer. „Der Differenzbetrag – in diesem Fall 900.000 Euro – wird in Österreich bisher überhaupt nicht besteuert. Hier sollte man meiner Ansicht nach ebenfalls eine Steuer von 25 Prozent einführen – also genau im selben Ausmaß, wie auch andere Gewinne besteuert werden“, sagte Burgstaller zur Erklärung.

Gabi Burgstaller liefert mit diesem Vorschlag eine Anregung, über die neben den vielen anderen ernsthaft nachgedacht werden sollte. Freilich sollte der ganze Bereich Grundsteuern umfassend reformiert werden, da mit den bestehenden Einheitswerten hier seit langem völlig unzeitgemäße Tarife bestehen, die dem Vermögenswert Grundstück keine sozial gerechte Bewertung angedeihen lassen.


AK-Studie: Nachhaltige Budgetkonsolidierung durch Investition in den Sozialstaat

7. Februar 2011

Im Spätsommer 2010 hat die Arbeiterkammer im Zuge der Diskussion um die Gestaltung des Budgets für 2011 eine Studie mit dem Titel „Nachhaltige Budgetkonsolidierung durch Investition in den Sozialstaat. Der Sozialstaat als produktiver Faktor“ veröffentlicht. Die AutorInnen sind: A. Buxbaum, G. Mitter, W. Panhölzl, S. Pirklbauer und J. Wöss. Der Ausgangspunkt der Studie ist, dass ein leistungsstarker Sozialstaat zwar keiner ökonomischen Rechtfertigung bedarf, da seine Erfolge an Kriterien wie Gerechtigkeit, Gleichheit und sozialem Zusammenhalt zu messen seien. Da er jedoch auch Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung habe und im Dienste einer nachhaltigen Budgetkonsolidierung wirken könne, lohne die Beschäftigung mit diesem Aspekt seiner Wirkung ebenfalls.

Anhand von vier konkreten Maßnahmen in drei gesellschaftlichen Bereichen möchten die Autoren der Studie zeigen, dass durch zielgerichtete Investitionen in den Sozialstaat auch ein Beitrag zur nachhaltigen Budgetkonsolidierung geleistet werden kann. Bevor die Studie jedoch diese Modellrechnungen darlegt, erinnern die AutorInnen daran, dass Österreich deshalb relativ gut durch die schwere Finanz- und Wirtschaftskrise gekommen ist, weil der Sozialstaat den konjunkturellen Abschwung abgefedert hat. Denn trotz „eines massiven Rückgangs der realen Wirtschaftsleistung (minus 3,5 Prozent im Jahr 2009), zweistelligen Einbrüchen im Bereich der Exporte (minus 18,2 Prozent im Jahre 2009) sowie sinkenden Investitionen der Unternehmen (minus 8,1 Prozent im Jahre 2009), konnten die privaten Konsumausgaben stabil gehalten und sogar gegenüber dem Jahr 2008 fast um ein halbes Prozent gesteigert werden.“ Die sogenannten „automatischen Stabilisatoren“, das sind die Leistungen der öffentlichen Pensionssysteme, der Arbeitslosenversicherung usw., haben verhindert, dass Konsumverzicht und kollektives Sparen die Realwirtschaft in den Abgrund führen.

Die AutorInnen befürchten zu diesem Zeitpunkt, dass der „Sparfetischismus“, der sich  überall in Europa breit macht, auch auf Österreich übergreift und das Budget 2011 prägen wird. Deshalb versuchen sie mit ihrer Studie aufzuzeigen, dass massive Einschnitte in das Sozialbudget „nicht nur sozialpolitisch bedenklich [sind], sondern auch wirtschaftspolitisch kontraproduktiv“. Entgegen der neoliberalen Gebetsmühle brauche Österreich nicht weniger, sondern einen besseren Sozialstaat. Dazu seien insbesondere gezielte Investitionen in folgenden Bereichen erforderlich

  • Verbesserung von Bildung und Qualifikation
  • Ausbau von Betreuungseinrichtungen
  • Verbesserung der Erwerbschancen älterer ArbeitnehmerInnen
  • Stärkung präventiver Maßnahmen (Gesundheitsschutz, Umschulungen)
  • Schließung von Lücken im sozialen Netz (z.B. Mindestsicherung)

Denn die skandinavischen Länder zeigten vor, dass hohe Sozialstandards nicht im Widerspruch zu wirtschaftlichem Erfolg stehen, sondern diesen sogar begünstigen und absichern.

Anhand von den folgenden 3 Bereichen möchte die Studie aufzeigen, wie Zukunftsinvestitionen in den Sozialstaat zwar kurzfristig Kosten verursachen, aber langfristig sogar das Budget entlasten:

a)      Vereinbarkeit von Beruf und Familie

b)      Höherqualifizierung von Jugendlichen

c)       Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit von (älteren) ArbeitnehmerInnen

Sehen wir uns diese Maßnahmen und die Modellrechnungen nun im Detail an.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie:
In Österreich wird im Vergleich zu anderen EU-Staaten zwar überdurchschnittlich viel Geld für Familienleistungen ausgegeben, aber der größte Teil fließt in Geldleistungen und nicht in Sachleistungen. Aber gerade ein flächendeckendes Angebot an Betreuungsplätzen, insbesondere für Kleinkinder, ist wesentlich für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Um etwa das Barcelona-Ziel, 33 Prozent der Kinder unter 3 Jahren sind in Betreuung, zu erreichen, fehlen in Österreich 35.000 zusätzliche Betreuungsplätze.

Die AK-Modellrechnung nimmt sich daher der ökonomischen Auswirkungen an, die ein Ausbau dieser Betreuungsplätze in diesem Ausmaß bis 2021 zeitigt, wenn 2011 damit begonnen wird. Für die Berechnung werden die Personalkosten, die Baukosten, der Personalbedarf und damit die Rückflüsse aus den Lohnabgaben sowie die Einsparungen für die Arbeitslosenversicherung berücksichtigt.

Für den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze kommen die AutorInnen auf folgende Entwicklung der Kosten zwischen 2011 und 2021 (in Mio. Euro):

45           183         340         411         339         344         350         356         362         368         375

An zusätzlicher Beschäftigung sehen sie folgende Entwicklung in diesem Zeitraum:

2.000     8.000     16.500   25.000   27.500   27.500   27.500   27.500   27.500   27.500   27.500

Daraus ergeben sich folgende Einsparungen bzw. Mehreinnahmen für den Staatshaushalt (in Mio. Euro):

42           143         277         390         417         424         431         438         446         453         461

Der Effekt auf das Budget ergibt somit folgenden Saldo (in Mio. Euro):

-3            -40         -63         -20         78           79           81           82           83           85           86

D.h. bereits ab 2015 würde mehr Geld ins Budget fließen.

Höherqualifizierung von Jugendlichen:
Laut einer Studie von Synthesis für das AMS haben rund 14% der Jugendlichen (ca. 150.000) einen akuten Bedarf nach Höherqualifizierung, da sie nach der Schulpflicht als Hilfsarbeiter in den Arbeitsmarkt eingetreten sind oder ihre schulische  bzw. berufliche Ausbildung abgebrochen haben. Die Folgen eines schlechten Berufseinstieges ziehen durchs ganze Leben: „ArbeitnehmerInnen (Alter 30 Jahre) mit nur Pflichtschulausbildung erzielen ein (mittleres) jährliches Erwerbseinkommen von rund 19.000 €, um 7.500 € weniger als ArbeitnehmerInnen mit einer Lehrausbildung.“ Dazu kommt ein deutlich höheres Risiko von Arbeitslosigkeit.

Das Autorenteam der Studie hat sich deshalb angesehen, welche Auswirkungen es hätte, wenn bis 2016 75.000 dieser Jugendlichen ein Programm zur Höherqualifizierung beginnen könnten, das pro Kopf etwa 5.000 € kostet. Angenommen wird, dass nach dieser Höherqualifizierung ein um 6.000 € höheres Jahreseinkommen erzielt wird, das nach 10 Jahren auf 7.000 € ansteigt.

Die Kosten für dieses Programm belaufen sich bis 2016 auf (in Mio. Euro):

25           51           77           78           79

Die Mehreinnahmen durch höhere Abgabenleistungen ergeben bis 2021 folgende Werte (in Mio. Euro):

0             14           42           85           129         175         223         226         230         234         238

Die Effekte für das Budget sind somit (in Mio. Euro):

-25         -37         -35         7             51           96           223         226         230         234         238

D.h. schon ab 2014 sind die Einnahmen höher als die Ausgaben.

Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit von älteren ArbeitnehmerInnen:
In Österreich ist die Beschäftigungsquote im Alter unbefriedigend niedrig. Dies ist vor allem auf ausgeprägte Langzeitarbeitslosigkeit in der Altersgruppe der über 50jährigen und ein ehohe Zahl von Frühpensionierungen zurückzuführen. Neben der Schaffung von alternsgerechten Arbeitsplätzen ist die Prävention eine unabdingbar, um für die Zukunft die Beschäftigungsfähigkeit älterer ArbeitnehmerInnen zu fördern. Zwei Projekte, die bereits von Bundesministerium Soziales, Arbeit und Konsumentenschutz sowie von den Sozialpartnern entwickelt wurden, um die Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen sind:

  • „Rehabilitation vor Pension“
  • Gesundheitsstraße

Die langfristig positiven Auswirkungen auf das Budget haben sich die AutorInnen der Studie angeschaut.

Rehabilitation vor Pension
„Im Jahr 2009 wurden 76.000 Anträge auf eine Invaliditätspension gestellt, 30.221 Invaliditätspensionen wurden zuerkannt, aber lediglich 359 (!) berufliche Rehabilitationen aufgrund dieser Anträge durchgeführt.“ Daher sehen die AutorInnen akuten Handlungsbedarf in diese Richtung und beschäftigen sich mit den Auswirkungen auf das Budget, wenn die Zahl der Rehabilitationen auf 2.000 erhöht wird. Als Dauer der Rehabilitation werden 18 Monate angenommen. Die Kosten pro Teilnehmer/in wird mit 26.000 € für die Maßnahmen und 21.000€  für die notwendigen Geldleistungen (Übergangsgeld) angenommen. Als Wiedereingliederungsquote wird 80% angenommen, die Höhe des Einkommens nach der Rehabilitation  mit 1.500 € brutto eher niedrig angesetzt.

Die Kosten für dieses Programm belaufen sich bis 2021 auf folgende Werte (in Mio. Euro):

17           44           48           49           50           50           52           55           58           61           64

Die Einsparungen bzw. Mehreinnahmen entwickeln sich in diesem Modell wie folgt (in Mio. Euro):

0             6             41           81           123         166         204         212         215         219         223

Die Auswirkungen auf das Budget sind somit (in Mio. Euro):

-17         -38         -7            32           73           115         152         157         157         158         159

D.h. bereits ab 2014 sind die Einnahmen höher und sie steigen auf einen beachtlichen Wert an.

Gesundheitsstraße:
Bisher wurden ArbeitslosengeldbezieherInnen, die vom AMS nach gesundheitlichem Check als nicht arbeitsfähig eingestuft wurden, von der Pensionsversicherung hinsichtlich Invaliditätspension untersucht. So konnte es zu einem längerem Hin und Her zwischen AMS und PVA kommen, das für die Betroffenen höchst unbefriedigend war. Mit dem Sozialrechtsänderungsgesetz 2010 kann das AMS ohne formalen Pensionsantrag LeistungsbezieherInnen von der PVA untersuchen lassen und akzeptiert das Ergebnis des Prüfverfahrens. Sollte die PVA eine Rehabilitationsempfehlung aussprechen, kann diese nun vom AMS umgesetzt werden. „Nach Einschätzung der Pensionsversicherungsanstalt werden ab 2011 jährlich rund 6.000 der arbeitslosen Antrtagsteller im Rahmen der Gesundheitsstraße – ohne Pensionsantrag – untersucht werden und rund 90% … dieser Personen werden nach kurzer Zeit mit einer beruflichen Rehabilitationsempfehlung zum AMS zurückkehren.“ Die AutorInnen der AK-Studie untersuchen, welche Auswirkungen die Rehabilitationsmaßnahmen für 5.000 Personen langfristig auf Beschäftigung und Budget langfristig haben werden, wenn mit einer Rehabilitationsquote von 60% gerechnet wird.

Die Kosten für dieses Programm belaufen sich bis 2021 auf folgende Werte (in Mio. Euro):

32           64           65           66           67           69           70           71           72           73           75

Die Einsparungen bzw. Mehreinnahmen entwickeln sich in diesem Modell wie folgt (in Mio. Euro):

0             34           105         178         253         330         373         380         386         393         399

Die Auswirkungen auf das Budget sind somit (in Mio. Euro):

-32         -30         40           111         185         262         304         309         314         319         325

D.h. schon nach zwei Jahren wirkt sich dieses Programm positiv auf das Budget aus!

Zusammenfassung und Bewertung:
„Allein durch gezielte Investitionen in den hier untersuchten Bereichen Kinderbetreuung, Abbau von Qualifizierungsdefiziten von Jugendlichen und Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit durch berufliche Rehabilitation und ,Gesundheitsstraße‘ können direkt und indirekt 60.000 Personen zusätzlich in den Arbeitsmarkt integriert werden.“ Darüber hinaus ergibt sich bis 2021 ein Plus in den öffentlichen Haushalten von über 800 Mio. Euro.

Man mag hinsichtlich der exakten finanziellen Auswirkungen der untersuchten Maßnahmen nicht immer ganz konform mit den AutorInnen sein, da die Beschäftigungswirkung in dem einen oder anderen Fall zu optimistisch angesetzt wird. Der Studie kommt nichtsdestotrotz ein großer Verdienst zu, da hier anhand von konkreten Berechnungsmodellen gezeigt wird, dass ein gut ausgebauter Sozialstaat sich entgegen der neoliberalen Propaganda  langfristig positiv auf das Budget auswirkt.