Verwaltungsreform statt Steuererhöhung? Josef Pröll in der Pressestunde

28. Juni 2009

josef_proellFinanzminister Vizekanzler Josef Pröll hat am Sonntag in der ORF-Pressestunde einmal mehr Steuererhöhungen in Österreich kategorisch zurückgewiesen:„In der Bewältigung der Krise gilt es, zum richtigen Zeitpunkt das Richtige zu tun“, betonte ÖVP-Bundesparteiobmann Josef Pröll in der heutigen ORF-Pressestunde. „In meiner Funktion als Finanzminister habe ich folgenden Grundsatz definiert: Wenn die Wirtschaft stabil wächst und wir eine positive Perspektive haben, werden wir unverzüglich anden Schuldenabbau heran gehen. Doch wir sind in der tiefsten Rezession seit 1945 und damit in einer sensiblen und heiklen Phase. Wer jetzt über die Rückführung der Schulden nachdenkt, hemmt den Aufschwung“, so Pröll. Für die kommenden Monate stellt der Finanzminister klar: „Niemand weiß, wie hoch der Konsolidierungsbedarf sein wird. Diese Diskussion jetzt zu führen, ist zu früh und zum falschen Zeitpunkt.“ Daher stellte Pröll seine Haltung zu neuen Steuern klar: „Es gibt keinen Grund, auch wenn sich die Daten verschlechtern, an der Steuerschraube zu drehen. Daher: Ein klares ‚Nein’ zu neunen Steuern!“ Diese würde nur etwas bringen, wenn man den Mittelstand belaste. Gegen derartige „Eigentumssteuern“ sei die ÖVP entschieden. Lediglich für eine internationale Finanztransaktionssteuer macht er sich weiterhin stark.

Da durch die Wirtschaftskrise und dem zur Bekämpfung derselben initiierten Konjunkturpaket jedoch das Budgetdefizit stark ansteigt, sieht auch Pröll Handlungsbedarf: Man müsse aus der Krise lernen, indem man an Strukturen und ausgabenseitig einspart. Man werde die Rückführung der Staatsschulden in den ausgabenwirksamen Bereichen mit Reformen angehen müssen. Zur Verwaltungsreform betont Pröll deshalb: „Wir sind auf Grund der Wirtschaftskrise unter massiven Druck, Verwaltungsreformen umzusetzen. Daher bin ich optimistisch in den nächsten Monaten hier substanzielle Schritte zu setzen.“ Das Gesundheitswesen sein ein gutes Beispiel dafür, wie eine Reform gemeinsam umgesetzt werden könne. „Die Länder spüren, dass Steuereinnahmen wegfallen und daher gilt es, an einem gemeinsamen Strang zu ziehen.“

Was ist davon zu halten? Sehen wir uns die Zahlen, um die es dabei geht, an: Wenn der IHS-Chef Felderer mit seiner Einschätzung richtig liegt, dass in den nächsten Jahren das Budgetdefizit von derzeit 60 auf 80% des BIP steigen wird, dann geht es hier um Loch von fast 55 Milliarden Euro, das zu stopfen ist. Kann eine solche Summe durch die Verwaltungsreform eingespart werden? Nein, natürlich nicht! Experten sehen bei der Verwaltungsreform ein Einsparungspotential von höchstens ein paar Milliarden Euro. D.h. zwischen dem Vorschlag von Minister Pröll und der budgetären Wirklichkeit besteht eine Differenz, die das Zehnfache der Einsparungsmöglichkeit ausmacht!

Man muss sich also mit Recht fragen, warum ein österreichischer Finanzminister der Öffentlichkeit einen solchen Unsinn als Lösung der Budgetproblematik unterbreitet!


Erhöhung der Mehrwertsteuer?

27. Juni 2009

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Der IHS-Chef und Vorsitzende des Staatsschuldenausschusses Bernhard Felderer hat diese Woche in einem Gespräch mit der „Presse“ eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 20-25% gefordert. Er begründet diese Erhöhung damit, dass Österreich im Zuge der Konjukturmaßnahmen gegen die Wirtschaftskrise seine Verschuldung deutlich erhöhe (2010 beträgt nach EU-Schätzung die Neuverschuldung 5,3%, nach OECD sogar 6,1% des BIP). Deshalb müsse Österreich bis 2012 Maßnahmen ergreifen, die diesem Trend gegensteuern. „Es wird unvermeidlich sein, die eine oder andere Steuer zu erhöhen“, meint Felderer. DieVermögenssteuer (bzw. exakter bezeichnet vermögensabhängige Steuern), wie sie die SPÖ fordere, kämen dafür nicht in Frage. „Die bringt so wenig, dass ihr nur eine marginale Rolle zukommt.“

In Frage komme also nur „eine Massensteuer“: die Lohnsteuer oder eben die Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Lohnsteuer hält der Direktor des Instituts für Höhere Studien (IHS) für den falschen Weg. Arbeit dürfe nicht verteuert werden. Zudem sei die ohnehin bereits hohe Lohnsteuer gerade erst gesenkt worden. „Bleibt also nur die Mehrwertsteuer.“

Was ist von dieser Forderung zu halten? 1. Wenn man sich die Entwicklung von Vermögen und Löhnen in den letzten Jahrzehnten ansieht, dann wird deutlich, dass Felderer unrecht damit hat, wenn er meint, durch vermögensabhängige Steuern könne nichts erreicht werden. Wie ich schon im ersten Beitrag zitiert habe, hat Attac Österreich nachgerechnet, wie sehr die Schere bei den Einkommen auseinandergegangen ist: „Der Anteil der Unternehmensgewinnsteuern am Gesamtsteueraufkommen hat sich seit 1965 von 27 auf 14% halbiert. Gleichzeitig hat sich der Anteil der Lohnsteuer am Gesamtsteueraufkommen von 10 auf 30% verdreifacht.“ Wenn wir also Maßnahmen ergreifen würden, die dieser Entwicklung gegensteuern und auch die sonstigen Kapitaleinnahmen stärker einbeziehen, die in Österreich im Schnitt mit nur etwa 12,5% belastet werden, dann wäre sehr wohl für den österreichischen Staat Einiges zu holen.

2. Es ist Felderer jedoch beizupflichten, dass eine Erhöhung der Lohnsteuer die falsche Lösung wäre, da die Lohneinkommen ohnehin im Vergleich zu den Vermögen sehr stark belastet werden und damit auch die gerade erst erfolgte Senkung der Lohnsteuern ad absurdum geführt würde.

3. Gegen den Weg einer Erhöhung der Mehrwertsteuer spricht in jedem Falle: Eine solche Erhöhung ist sozial nicht treffsicher. Auf den ersten Blick mag es zwar so erscheinen, dass sie alle Einkommen gleichermaßen belastet. Aber es ist zu berücksichtigen, dass Menschen mit geringem Einkommen einen überproportional hohen Anteil ihres Einkommens für den Konsum heranziehen müssen. Deshalb würde eine Erhöhung der Mehrwertsteuer diese Menschen stärker treffen als Personen mit hohem Einkommen bzw. erst recht Menschen mit Kapitaleinkommen. Eine Binsenweisheit der gerechten Steuerpolitik ist ja bekanntlich, dass nur progressive Steuern sozial treffsicher sind und einen Ausgleich zwischen den Einkommensunterschieden möglich machen!


Was bedeutet Steuergerechtigkeit?

9. Mai 2009

Zu den gegenwärtig bestimmenden Gerechtigkeitstheorien folgt in Kürze hier ein Beitrag. Auch ohne diese Überlegungen vorausschicken zu müssen, lässt sich die obige Frage hier weitgehend zufriedenstellend beantworten.

Steuern als politisches Gestaltungsmittel

In dem Wort „Steuern“ steckt das Verb „steuern“, das lenken und gestalten bedeutet. Steuern sind nämlich ein politisches Gestaltungsmittel, um die Staatsaufgaben zu erfüllen. So werden etwa öffentliche Einrichtungen finanziert, die Güter und Dienstleistungen gewährleisten, die von den privaten Unternehmen nicht oder nicht im notwendigen Ausmaß abgedeckt werden (z.B. Landesverteidigung, Polizei, Gerichtswesen, öffentlicher Verkehr, Müllentsorgung usw.).

Weiters können mittels Steuern für die Allgemeinheit unerwünschte Verhaltensweisen im Rahmen einer freien Marktwirtschaft gelenkt werden. So dienen z.B. Ökosteuern dem Zweck, dass durch die Verteuerung von Energie und Verkehr ein niedriger Verbrauch und ein geringeres Verkehrsaufkommen erzielt wird.

Durch die Erhöhung oder Senkung von Steuern kann auch ein stabilisierender Einfluss auf das Wirtschaftswachstum ausgeübt werden. In Falle einer Wirtschaftskrise, wie sie derzeit vorliegt, kann das Wachstum angekurbelt werden, indem durch Steuersenkungen die Kaufkraft der KonsumentInnen erhöht wird.

Der wichtigste Effekt einer gelungenen Steuerpolitik besteht jedoch in der Vermögensverteilung. Wenn durch die Mechanismen einer kapitalistischen Marktwirtschaft eine kleine Bevölkerungsschicht immer mehr Einkommen lukriert und dieses von Generation zu Generation weitervererbt, während die überwiegende Mehrzahl der Bevölkerung in Armut das Dasein fristen muss, dann fällt einer klugen Steuerpolitik die Aufgabe zu, das Vermögen gerechter zu verteilen.

Steuern sind somit ein entscheidendes Instrument, um soziale Gerechtigkeit herzustellen.

Formen der Besteuerung

Wie muss die Steuerpolitik aussehen, um dieser Anforderung Genüge zu leisten?Und wie sieht diesbezüglich die Situation in Österreich aus? Um diese Fragen zu beantworten, muss man sich zunächst ansehen, welche Formen von Steuerleistung es gibt. Zu allererst sind Steuern von steuerähnlichen Einnahmen zu unterscheiden. Steuern im eigentlichne Sinne sind Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern, Stempel- und Rechtsgebühren, Verkehrssteuern, Gemeindesteuern. Steuerähnliche Einnahmen sind z.B. die Dienstgeberbeiträge zum FLAF und die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Keine Steuern, aber nicht unwichtig in Hinsicht auf die Verteilung des Vermögens sind die Sozialversicherungsbeiträge, die in einigen Ländern in Form von Steuern eingenommen werden (z.B. Dänemark). Diese sind keine Steuern, da mit ihnen der unmittelbare Anspruch auf Versicherungsleistungen erworben wird (z.B. im Falle von Krankheit, Pension, Unfall).

In der Regel sind Lohn- und Umsatzsteuer die wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Zum Beispiel machen diese beiden in Österreich ca. 64 % der Steuereinnahmen aus. Die Körperschaftssteuer trägt ca. 8 %, die Einkommensteuer ca. 4-5 %, die Mineralölsteuer ca. 6 % bei.

Wann ist die Besteuerung gerecht?

Um gerecht zu sein, muss die Steuerpolitik folgende Prinzipien verfolgen: Bei Lohn- und Einkommensteuer ist das Kriterium der Leistungsfähigkeit heranzuziehen. Je höher das Einkommen ist, desto leistungsfähiger ist eine Person, d.h. einen um so höheren Anteil des Einkommens sollte die Steuerzahlung ausmachen (Ausgenommen sind nur jene Einkünfte, die für die existenzsichernden Ausgaben notwendig sind, und Ausgaben für unterhaltsprflichtige Kinder werden als Minderung der Leistungsfähigkeit angerechnet). Dies wird durch einen progressiven Tarif gewährleistet. In Österreich etwa wird bis € 10.000,– keine Einkommensteuer eingehoben, darüber steigt das Satz von 23% bis 50% (bei Einkommen über 60.000,–). In dieser Hinsicht ist dem österreichischen System durchaus ein gerechter Ansatz zuzugestehen. Als nicht gerecht erweist sich jedoch Umstand, dass im Vergleich mit den anderen Formen der Besteuerung in zu starkem Ausmaß belastet wird.

Bei der Unternehmensbesteuerung sieht die Lage jedoch anders aus. Einzelkaufleute und Personengesellschaften fallen unter die Einkommensteuer, die dem gleichen Tarif wie die Lohnsteuer unterliegt. Hier ist also durchaus Gerechtigkeit gegeben. Kapitalgesellschaften hingegen unterliegen der Körperschaftsteuer. Diese betrug bis 2004 34%, seit 2005 nur mehr 25%. Außerdem können in Österreich Verluste in Zusammenhang mit ausländischen Betriebsstätten und Beteiligungen großzügig verrechnet werden. Damit hat sich Österreich in einem europaweiten Steuersenkungswettlauf besonders hervorgetan. Und somit ist diese Form der begünstigten Besteuerung sicherlich nicht als gerecht anzusehen, da dadurch der Faktor Arbeit deutlich höher belastet wird als die Kapitalerträge, die aus der Arbeit als Mehrwert erzielt werden.

Die Umsatzsteuer wiederum wird auf alle Güter und Dienstleister eingehoben. Als indirekte Steuer muss sie zwar vom Unternehmer an das Finanzamt abgeführt werden, die Last wird jedoch von allen Konsumenten getragen. Sozial unvorteilhaft an dieser Form der Besteuerung ist somit, dass BezieherInnen von niedrigen Einkommen stärker belastet werden, weil diese Gruppe ihr Einkommen fast ausschließlich für Konsumzwecke verwenden muss.

Die Kapitalertragssteuer (auf Zinsen und Beteiligungserträge) beträgt unabhängig von der Größe des Vermögens in Österreich 25%. Damit liegt hier eine eklatante Bevorteilung gegenüber dem Arbeitseinkommen vor, da dieses mit bis zu 50% belastet wird. Durch besondere juristische Konstruktionen (sogenannte Stiftungen) kann sogar diese niedrigere Form der Besteuerung weitgehend umgangen werden.

Schlussfolgerung

Es ist also angesicht der Wirtschaftskrise nicht nur angebracht, sondern auch mehr als gerecht, wenn Kapitalerträge und Vermögen in Zukunft stärker belastet werden!


Vermögensabhängige Steuern sind höchst an der Zeit!

26. April 2009

Nachdem sich Bundeskanzler Faymann beim 64. Landeskongress der Wiener SPÖ nun doch der Forderung des ÖGB nach einer Vermögenszuwachssteuer und einer europäischen Finanztransaktionssteuer angeschlossen hat, kam sofort von Seiten des Finanzministers eine kategorische Ablehnung. Pröll sagte am Rande der Frühjahrstagung von IWF und Weltbank in Washington, er sei strikt dagegen, in einer Phase, in der die Menschen durch die Steuerreform entlastet würden und die Konjunktur ganz andere Signale brauche, über neue Steuern zu diskutieren. Was ist davon zu halten?

Zum Einen ist festzuhalten, dass das eine nichts mit dem anderen zu tun hat. Denn Faymann hatte sofort klargestellt, er wolle weder den Großmüttern noch den HäuslbaVermögensbesteuerung in Österreichuern etwas wegnehmen. „Keine höhere Steuern für die Mittelschichten dieses Landes.“Es geht somit nicht um eine zusätzlich Belastung der mittleren Einkommen, die durch Arbeit erzielt werden. Vielmehr sollen jene zur Kasse gebeten werden, die sich seit vielen Jahren in immer geringerem Ausmaß am Steueraufkommen in Österreich beteiligen.

Zum Anderen sieht es in Österreich in Bezug auf Steuergerechtigkeit sehr traurig aus. Sehen wir uns nämlich an, wie die Verteilung der Steuerlast in Österreich sich in den letzten Jahrzehnten entwickelt hat. „Die Besteuerung der Unternehmensgewinne liegt deutlich unter dem EU-Schnitt, und Vermögen werden in keinem andern Industrieland so gering besteuert wie hierzulande … Der Beitrag der Steuern auf das Vermögen zur Staatsfinanzierung hat sich in den letzten 30 Jahren um 2/3 verringert, obwohl die Vermögen sehr stark angewachsen sind. Konkret wurde 1993 die Vermögensteuer abgeschafft, die Einheitswerte von Grundstücken, die als Grundlage für die Besteuerung dienen, wurden seit 1983 nicht mehr angepasst und entsprechen nur einem Zehntel der Marktpreise. Die 1993 geschaffene Rechtsform der „Privatstiftung“ ermöglicht es, dass in Österreich ausgerechnet die Reichsten die geringsten Steuersätze auf ihre Einkommen zahlen. Würden die Vermögens- und Gewinnsteuern nur so viel zur Staatsfinanzierung beitragen wie im EU-Durchschnitt, dann hätte Österreich in den letzten Jahren rund 7 Milliarden Euro pro Jahr mehr eingenommen und damit satte Budgetüberschüsse – Sozialleistungen müssten nicht gekürzt werden (Datenquelle: OECD Revenue Statistics).“ (Attac Austria) Und wie sieht es demgegenüber mit der Steuerleistung auf den Faktor Arbeit aus? „EU-Kommissar Mario Monti hat 1998 vorgerechnet, dass in der EU die durchschnittliche Besteuerung von Arbeit in den letzten 15 Jahren von 35 auf 42% angestiegen ist (während die Kapitalbesteuerung von 45 auf 35% zurückging). In Österreich ist die Scherenentwicklung noch krasser: Der Anteil der Unternehmensgewinnsteuern am Gesamtsteueraufkommen hat sich seit 1965 von 27 auf 14% halbiert. Gleichzeitig hat sich der Anteil der Lohnsteuer am Gesamtsteueraufkommen von 10 auf 30% verdreifacht.“ (Attac Austria)

Die Einwände von Seiten vieler ÖVP-Politiker (Ernst Strasser, Günter Stummvoll, Karlheinz Kopf), es solle der Mittelstand gemolken werden, gehen somit völlig an der Sache vorbei! Sie sollen wohl davon ablenken, dass es endlich an der Zeit ist, der beschämenden Fehlentwicklung in der Steuerpolitik über Jahrzehnte entgegenzuwirken. Und gerade jetzt, wo angesichts der Weltwirtschaftskrise überall Konjunkturpakete geschnürt werden, um jene Rezession anzufedern, in die die Realwirtschaft aufgrund von skrupellosen Zockern auf den Finanzmärkten geschlittert ist, führt kein Weg daran vorbei, nicht jene noch mehr zu belasten, die ohnehin schon zum Handkuss kommen, weil sie von Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, Nulllohnrunden oder Lohnverzicht betroffen sind. Vielmehr ist es höchste Zeit, dass Kapital und Vermögen einen angemessenen Beitrag zu einem funktionierenden solidarischen Sozialstaat leisten, der jenen unter die Arme greift, die in einer Welt frei flottierenden Finanzkapitals nicht das Glück haben, durch Hedge Fonds unverschämt reich zu werden – und kleine Volkswirtschaften in eine Krise zu stürzen – oder Kleinanlegern durch falsche Versprechungen das Geld aus der Tasche zu ziehen und durch Partly-Paid-Shares auch noch Zertifikationsscheine herausgeben, die über mehrere Firmen mit dem Geld von Anlegern zurückgekauft werden, um den Kurs der Papiere hochzuhalten. Und so werden zu guter Letzt endlich auch jene zur Kasse gebeten, die sich durch Subprime-Darlehen eine goldene Nase verdienen wollten und die Weltwirtschaft durch das Platzen der Immobilienblase in ein Desaster gestürzt haben.