Wen soll eine Vermögenssteuer treffen?

6. April 2010

Steuermodell der GPA-djp

Gegen die Einführung einer Vermögenssteuer wird von den Ablehnern stets eingewendet, dass diese nur dann ein ein spürbares Mehr an Steuereinnnahmen bringt, wenn davon nicht nur sehr Vermögende, sondern auch das mühsam Zusammengesparte von besser Verdienenden betroffen ist.

Sehen wir uns also im Detail an, wen eine solche Steuer treffen würde. Nehmen wir dazu das modifizierte Steuermodell der GPA-djp. Dieses sieht ursprünglich folgende Regelung vor:

Freibetrag von 500.000 EUR,

Eingangssteuersatz von etwa 0,25%, der sich schrittweise

auf 1,5% bei 2 Mio. EUR Vermögen erhöht.

Mit diesem Modell würde der österreichische Staat Mehreinnahmen von 3,5 Milliarden Euro im Jahr lukrieren! Aber selbst wenn der Freibetrag auf 1,000.000 Euro erhöht wird und der Höchststeuersatz erst bei 2,5 Millionen erreicht wird, hätte das immer noch den Effekt, dass rund 3 Milliarden mehr an Steuern, die nicht über die Erhöhung von Verbrauchssteuern oder Reduzierung von Sozialleistungen eingenommen werden müssten, in den österreichischen Staatssäckel fließen könnten.

Verteilung des Vermögens in Österreich

Wen würde denn eine solche Steuer somit treffen? Wenn wir uns die Vermögensverteilung in Österreich ansehen, dann kommen wir zu folgendem Ergebnis:

das oberste 1% besitzt 34% des Gesamtvermögens,

die reichsten Top 2 – 10% besitzen weitere 35% des Gesamtvermögens,

die restlichen 90% besitzen 32% des Gesamtvermögens,

also besitzen in Österreich die reichsten 10% fast 70% des Gesamtvermögens.

D.h. das Vermögen ist in Österreich sehr stark konzentriert. Eine Minderheit verfügt über den Großteil des Vermögens.

Jener Teil der Bevölkerung, der mehr als zwei Drittel des Vermögens besitzt, verfügt überhaupt über einen Immobilien- uns sonstigen Besitz, der den Wert von 1 Million Euro überschreitet, also von der Vermögenssteuer betroffen wäre. Aber diese 10 Prozent besitzen jedoch mehr als 50 % aller Immobilien in Österreich, wobei die obersten 5 Prozent 23%, die obersten 1 Prozent 16% der Immobilien besitzen! Weiters sieht die durchschnittliche Zusammensetzung des Vermögens (Stand 2002) im obersten 1% folgendermaßen aus:

470.000 € Geldvermögen,

1.100.000 € Immobilien,

3.800.000 € Unternehmensbeteiligung

= 5.4000.000 € Gesamtvermögen.

Es ist dieser Teil der Bevölkerung und nicht der Besserverdienende aus dem Mittelstand, der eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus sein eigen nennt, der mit dieser Steuer getroffen werden soll. Und dieser Teil kann es sich ohne Probleme leisten, einen ordentlichen Beitrag zum Erhalt unseres Sozialstaates zu erbringen.

Die reichsten Österreicher

Schauen wir uns nämlich abschließend einige konkrete Beispiele aus dem Kreis der reichsten Österreicher an, die vom obigen Vermögenssteuermodell betroffen wären.

Die Familie Piech & Porsche:

Geschätztes Vermögen mit Stand Juli 2009: 24,5 Milliarden Euro (alle Angaben zum Vermögen stammen von Trend). Die ca. 60 Personen umfassende Familie, die seit Jahrzehnten bei Porsche das Sagen hat und auch bei VW immer wieder kräftig mitmischt, ist mit Abstand die reichste Familie in Österreich. Ferdinand Piech ist das einflussreichste Mitglied dieser Familie. Bis 2002 war Ferdinand Piëch Vorstandsvorsitzender von Volkswagen, seitdem ist er Vorsitzender des Aufsichtsrates. Als Vorstandsvorsitzender des Volkswagenkonzerns war er für die Entlassung zahlreicher Angestellter des oberen Managements sowie einer Vielzahl von Vorständen, sowohl bei Volkswagen als auch insbesondere bei Audi, mitverantwortlich. Zu erwähnen ist der Audi-Chef Franz-Josef Kortüm, der 1993 schon nach 13 Monaten verabschiedet wurde, weil Piëch mit den Absatzzahlen nicht zufrieden war. Auch der Nachfolger Herbert Demel musste den Posten nach wiederholten Auseinandersetzungen mit Piëch bald wieder räumen. Darauf folgte Franz-Josef Paefgen. Piëch hatte ihn im Jahre 2001 über ein Interview in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, in welchem er den „Stillstand” bei Audi kritisiert hatte, indirekt entlassen. Auch die Diskussion um die Zukunft des VW-Vorstandschefs Bernd Pischetsrieder Anfang 2006, welcher einst von Piëch als dessen Nachfolger aufgebaut wurde, wurde von einer Aussage Piëchs angestoßen. Dieser stellte im Februar 2006 öffentlich die Unterstützung Pitschetsrieders seitens der Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat von VW in Frage. Dennoch wurde der Vertrag Pischetsrieders im Mai 2006 verlängert. Das hinderte den Aufsichtsrat allerdings nicht daran, Pischetsrieder zum 31. Dezember 2006 seines Vorstandspostens zu entheben.

Zuletzt sorgte Piechs Agieren in der Hauptversammlung von MAN für Unmut. Die MAN-Aktionäre empfinden Aufsichtsratschef Ferdinand Piëch zunehmend als Diktator. Er drängt auf eine Kooperation mit Scania. Doch viele Aktionäre des Münchner Konzerns begehren auf. Kleinanleger wie große Fondsgesellschaften kannten beim Eignertreffen in München nur zwei Themen: Schmiergeldaffären und die Reizfigur Piëch, seines Zeichens Schattenherrscher beim MAN-Großaktionär Volkswagen. Der Eroberungsdrang des Piëch-Clans schaffe einen „rüpelhaften“ Umgang mit den anderen 70 Prozent der MAN-Aktionäre, der Autopatriarch lenke MAN wie einen VW-Teil und serviere Kritiker auch in Vorstandsrang nach Gutdünken ab, lauteten die Vorwürfe. VW hält knapp 30 Prozent an MAN und kontrolliert damit faktisch den Konzern. Viele Aktionäre schätzen, dass Piëch auf eine Fusion zwischen MAN und Scania unter dem VW-Dach zielt und er dabei alle Widerstände aus dem Weg räumt. So hätten MAN-Chef Hakan Samuelsson und zwei andere Topmanager jüngst gehen müssen.

Wer sein gigantisches Vermögen, wie Mitglieder aus dieser Familie, nur dafür nützt, um seine Macht stets aufs Neue in den Vorstandsetagen und Aufsichtsräten großer Industrieunternehmen zu demonstrieren, der kann es sich schon leisten, eine Vermögenssteuer in Millionenhöhe zu entrichten, damit der Staat über Kapital verfügt, um die etwaigen sozialen Folgen abzufedern, die das Wirken einer solchen Dynastie auf die Industriearbeitsplätze an den Unternehmensstandorten hat.

Die Flick-Erben:

Geschätztes Vermögen: 5,5 Milliarden Euro. Die Erben des 2007 verstorbenen Friedrich Karl Flick, der wiederum das Erbe seines Vaters steuerschonend nach Österreich transferierte, sind mit ihrem Vermögen die Nummer 2 in Österreich.Vor knapp vier Jahrzehnten starb der greise Schwerindustrielle Friedrich Flick. Er hatte zwei Mal eines der größten deutschen Industrieimperien in Familienbesitz geschaffen, einmal in den Jahrzehnten vom Ersten Weltkrieg bis zum Ende der Nazizeit und dann noch einmal in der Bundesrepublik mit einer Daimler-Benz-Beteiligung als Kernstück. Flick war Träger des Großen Bundesverdienstkreuzes mit Stern und Schulterband. Bundeskanzler Konrad Adenauer hatte ihm zu Lebzeiten „ein großes und staunenswertes Lebenswerk“ bescheinigt.

Flick war nicht nur ein genialer Konzernschmied gewesen, sondern auch ein skrupelloser Virtuose der Macht. Mit seinem Geld hatte er politischen Einfluss genommen, wo immer es ihm nützlich erschien. Er war kein Nazi, aber Parteimitglied und hatte in der Hitler-Zeit alle Möglichkeiten genutzt, die die „Arisierung“ jüdischer Betriebe, der Raub ausländischen Eigentums und der Einsatz von Zwangsarbeitern boten. Er war schließlich Hitlers größter Rüstungsfabrikant gewesen. Sein „staunenswertes Lebenswerk“, das er hinterließ und als „industriellen Erbhof“ sah, blieb im Gegensatz zu anderen deutschen Industrievermögen jedoch nicht lange erhalten. Es gab Erbauseinandersetzungen und beim Konzernumbau einen Parteispendenskandal, die Flick-Affäre, der die Bundesrepublik Deutschland erschütterte. Schließlich verkaufte 1985 sein Sohn Friedrich Karl Flick als Haupterbe die Unternehmen und setzte sich steuersparend nach Österreich ab, wo er, wie nun auch seine Erben, von allen weiteren Anfechtungen verschont blieb.

Eine Familie, an derem Vermögen das Blut von Millionen Menschen klebt, die das Opfer eines Regimes wurden, das von dieser Familie finanziell gefördert wurde, um dadurch ökonomische Vorteile zu ziehen, indem sie schließlich zu Hitlers größtem Rüstungsfabrikant wurden und die Arisierung jüdischer Betriebe sowie die Ausbeutung von Zwangsarbeitern geschickt für sich zu nutzen wussten, soll einen angemessenen steuerlichen Beitrag zur öffentlichen Finanzierung des Gedenkens an die Schrecken der Nazizeit und zur Förderung des antifaschistischen Grundkonsenses unserer Republik leisten.

Dietrich Mateschitz:

Geschätzes Vermögen: 3,9 Milliarden Euro. Kaum ein Unternehmen der Welt investiert derart viel in Extremsportarten wie die Getränkefirma Red Bull. Etwa die Hälfte des Marketingbudgets von 30 Prozent des Jahreserlöses fließen in ausgefallene sportliche Aktivitäten wie Laufen am Himalaya, Drachenfliegen über den Ärmelkanal, Surfen am Amazonas oder Mountainbiking im Bergwerk. Im vergangenen Jahr waren das rund 250 Millionen Euro. Gefördert werden damit nicht nur Wettbewerbe wie „Giants of Rio“ oder „Battle of Kings“, sondern auch Athleten selbst. Hunderte Sportler stehen derzeit bei Red Bull unter Vertrag. Der Motorsport ist unbestritten die kostenintensivste Schiene, aber auch die imageträchtigste. Die Philosophie hinter diesen enormen Summen sieht Mateschitz im geänderten Verständnis von Sportsponsoring als Möglichkeit, nicht nur Energie, Kraft und Ausdauer zu fördern, sondern auch Witz, Geistreichtum und Sympathie. Genau betrachtet ist Red Bull auch kein Produktions-, sondern ein Marketingunternehmen, denn es hat weder Produktionsanlagen noch Lagerräume, noch Lastwagen. Abgefüllt wird Red Bull vom Vorarlberger Fruchtsaft-Erzeuger Rauch. 90 Prozent der knapp 2.000 Mitarbeiter sind in irgendeiner Form Manager mit „Didi“ Mateschitz als Boß. Während die Gesellschaft, die Mateschitz mit seinem Ersparten gegründet hatte, 1987 noch nicht einmal eine Million Euro erlöste, beträgt der Umsatz inzwischen weit mehr als 1 Milliarde Euro bei kolportierten zweistelligen Gewinnmargen.

Ein Unternehmer, der das Vermögen seines Unternehmens überwiegend in das Sponsoring seiner idiosynkratischen sportlichen Vorlieben steckt, soll über eine Vermögenssteuer ordentliche Beiträge zur Finanzierung eines die Gesundheit der Bevölkerung fördernden Breitensport leisten, bei dem die Ausübenden nicht Kopf und Kragen riskieren müssen.

Familie von und zu Liechtenstein

Geschätzes Vermögen in Österreich: 3,6 Milliarden Euro. Seinen gewaltigen Kunstschatz hat das Liechtensteiner Fürstenhaus zum Teil dem waghalsigen Husarenstück zweier treuer Untertanen zu verdanken. In einem Postbus und einem Lastwagen samt Anhängern schlugen sich Andreas und Franz Ritter aus dem Dorf Mauren in den letzten Kriegstagen 1945 auf abenteuerlichen Pfaden durch Österreich. Auf allerhöchste Bitten räumten sie dort die Verstecke aus, in denen ihre Obrigkeiten Gemälde und andere wertvolle Kunstwerke eingelagert hatten. Vorbei an versprengten Truppen und unberechenbaren Kontrollposten, schmuggelten die Brüder ihre brisante Fuhre nach Liechtenstein. Das großzügige Wohlwollen der Fürstenfamilie war ihnen fortan gewiss. Viele hundert Millionen Euro ist die weltweit einmalige Kunstsammlung derer von und zu Liechtenstein heute wert. Nur ein Bruchteil davon wird in dem Wiener Palais der Familie gezeigt; die meisten Werke sind eingelagert. Man besitzt so viele Exponate, dass bisweilen der Platz in den hoheitlichen Residenzen knapp wird. Dann wird entrümpelt – so wie im Jahr 2008. Damals ließ man mehr als 400 Stücke für fünf Millionen Euro versteigern. Nicht mehr als ein kleines Zubrot für ein Fürstenhaus, dessen Gesamtvermögen auf bis zu fünf Milliarden Euro taxiert wird.

Beileibe nicht Kunstgeschäfte allein haben die Herrscherfamilie des als Steueroase verrufenen, alpinen Zwergstaates zu den reichsten Monarchen Europas gemacht. Die Familie Lichtenstein treibt von ihrer Schlossfestung hoch über Vaduz aus die weltweiten Kunst-, Banken-, Immobilien- und Agrargeschäfte äußerst diskret voran. Fürst Hans-Adam II ist das Oberhaupt der weit verzweigten, etwa hundertköpfigen Familie. Er fungiert als eine Art Vorstandsvorsitzender der Liechtensteiner Fürstenhaus AG. Diejenigen, die ihn kennen, schildern ihn als ehrgeizig und in geschäftlichen Dingen höchst umtriebig. Wobei die Grenzen zwischen Eigeninteressen des Fürstenhauses und Staatsräson fließend sind. Keiner der 35.000 Liechtensteiner käme ernsthaft auf die Idee, der Fürstenfamilie Steuern abzuverlangen. Per Gesetz ist sie von solch lästigen Abgaben befreit. Um das politische Tagesgeschäft kümmert sich zwar eine gewählte Regierung. Doch ohne das Fürstenhaus geht nichts. Viele führende Posten in Staat und Justiz werden direkt von den Monarchen besetzt. Der älteste Fürstensohn Erbprinz Alois fungiert z.B. seit 15. August 2004 als Staatsoberhaupt.

Eine Familie, die sich ihre eigene alpine Steueroase als Spielwiese für ihre Geschäfte hält, soll über eine Vermögenssteuer dazu beitragen, dass der österreichische Staat in der Lage ist, Kunstschätze zu kaufen, die der breiten Bevölkerung in Museen auch zugänglich sind; außerdem sollen die Finanzbehörden durch diese Steuereinnahmen auch über das Personal und die Ressourcen verfügen können, die notwendig sind, um die Steuerhinterziehung in den Offshore-Finanzplätzen effizient bekämpfen zu können.

Johann Graf

Der verschwiegene Fleischhackersohn aus Döbling schaffte es mit Spielautomatenhandel innnerhalb von zwanzig Jahren zum Milliarden-Euro-Unternehmer zu werden. Sein derzeitiges Vermögen wird auf ca. 3,5 Milliarden Euro geschätzt. Die von ihm gegründete Novomatic AG, eine Gumpoldskirchner Firma, exportiert Spielautomaten vom Wurstelprater bis nach Swasiland und macht jährlich mehr 1,5 Milliarden Euro Umsatz. 14.000 Mitarbeiter beschäftigt das Unternehmen. All das ist diesem gelernten Fleischhauer zu verdanken: Johann Graf, ein zurückhaltender Selfmademilliardär, von Thomas Klestil im Jahr 2003 zum Professor ernannt. Aufgewachsen ist Graf im zerbombten Wien in Zimmer-Küche-Kabinett bei den Großeltern, wie er dem trend kürzlich in einem seiner seltenen Interviews verriet. 1980 importierte er zunächst Flipperautomaten und Wurlitzer. Er erkannte bald, wonach das Volk giert: Glücksspielautomaten, die er „Always Hot“, „Dolphin’s Pearl“ oder „Lucky Ladies Charm“ taufte. Rund 80.000 dieser Maschinen produzierte der Konzern vergangenes Jahr, 60.000 wurden verkauft. Sie rattern in Las Vegas und in den Indiandereservaten Colorados, in den Casinos Südafrikas, in Kaliningrad, Peru, Moldawien und im Grenzland bei Kleinhaugsdorf. In sechzig Ländern ist der Konzern aktiv. In Chile steht die Eröffnung des größen lateinamerikanischen Casinos bevor. In Russland hofft man auf ein Plätzchen in einem der vier El Dorados, die Putin gründen will.

Grafs Kontakte zu Politik und Medien sind exzellent. Johannes Hahn, der den Konzern auch noch als Gemeinderat jahrelang leitete, war Wissenschaftsminister und Wiens ÖVP-Chef und ist jetzt EU-Kommisar. Exinnenminister Karl Schlögl sitzt heute im Aufsichtsrat. Hannes Reichmann, einst einer der besten investigativen Wirtschaftsjournalisten des Landes, ist Konzernsprecher. Konzernchef Johann Graf ist auch auf der Mitgliederliste des berüchtigten Vereins der Polizeifreunde (siehe Florian Klenk im Falter vom 21.11.2007).

Ein Mann, der sein Milliardenvermögen dem Vertrieb von Spielautomaten und dem Betreiben von Wettcafes verdankt, soll über eine Vermögenssteuer seinen Beitrag zur Finanzierung von Beratungs- und Betreuungseinrichtungen für jene zehntausende Spielsüchtige leisten, die durch ihre Sucht Tag für Tag gefährdet sind, sich und ihre Familien um die Existenzgrundlage zu bringen.


Arbeit fair (ver)teilen

8. Dezember 2009

In vielen meiner bisherigen Artikeln war von der Notwendigkeit der fairen Verteilung von Einkommen und Vermögen zur Schaffung einer gerechten Gesellschaft die Rede. Unter der Voraussetzung, dass in dieser Hinsicht ein gerechtes Modell errichtet wurde, bleibt aber noch ein weiterer Aspekt der fairen Verteilung übrig – nämlich die Verteilung der Arbeit.

Technologischer Fortschritt

Die grandiose technologische Entwicklung der letzten 150 Jahre hat dazu geführt, dass in der modernen Gesellschaft weniger Arbeitsaufwand notwendig ist, um alle gesellschaftlich bedeutsamen Versorgungsleistungen zu gewährleisten. Der Umstand, dass in der heutigen Zeit weniger Arbeitleistung nötig ist, um die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen zu sichern, wird immer wieder betrauert. Dies ist aber gar nicht angebracht.

Gerechte Verteilung von Einkommen, Vermögen und Arbeit

Wenn nämlich die Wertschöpfung aus der Arbeit fair verteilt wird, d.h. wenn diejenigen, die diese Leistungen erbringen, ihren fairen Anteil davon erhalten, dann gibt es keinen Mangel an Arbeit. Denn dieser Mangel an Arbeit wird von den Wirtschaftstreibenden mit Unterstützung der Politik absichtlich in Form einer Reservearmee von Arbeitslosen herbeigeführt, um diejenigen, die einen Arbeitsplatz haben, unter Druck zu setzen, damit sie nicht auf einer fairen Partizipation an der Wertschöpfung bestehen. Ist erst einmal das Ungleichgewicht bei der Partizipation an der Wertschöpfung aus der Arbeitsleistung durch ein gerechtes Steuersystem, das Arbeit entlastet und Vermögen stärker zur Finanzierung unseres Sozialsystems heranzieht, beseitigt, kann die vorhandene Arbeit fair unter allen aufgeteilt werden. Wenn Manager nicht mehr das 400fache eines Facharbeiters verdienen, die Körperschaftssteuer auf ein faires Niveau von ca. 35% erhöht wird, Vermögen eine Gesamtabgabeleistung von 15-20% (nicht wie derzeit ca. 1,5%) beitragen, die Österreicher nicht mehr 370 Millionen Überstunden leisten, sondern die Arbeit auf ein Ausmaß von 30 bis 34 Wochenstunden gekürzt wird, dann ist Vollbeschäftigung nicht länger eine Utopie, sondern realisierbar.

Solidarität

Dazu sind jedoch nicht nur die Unternehmer und die Politik gefordert, sondern alle ArbeitnehmerInnen. Wir alle müssen zur Solidarität mit allen anderen ArbeitnehmerInnen bereit sein, indem wir auf ein größeres Stück vom Kuchen in Form von Mehrleistungen verzichten. Denn diese Mehrleistungen gehen stets auf Kosten jener, die dadurch nicht in den Arbeitsprozess integriert sind, aber jederzeit bereitstehen, um jemand von den Integrierten zu einem niedrigeren Lohntarif zu ersetzen.


Wie sieht ein sozial gerechtes und ökologisch sinnvolles Steuersystem aus?

17. Oktober 2009

Vor einigen Monaten habe ich mich hier in Grundzügen mit der Frage eines sozial gerechten Steuersystems auseinander gesetzt. Daran möchte ich anknüpfen und nun in einigen Punkten konkreter werden.

Steuern als politisches Gestaltungsmittel

Normalerweise denkt man/frau beim Thema Steuern als erstes daran, dass dies ein langweiliges und unangenehmes Thema sei. Wer sich schon Mal mit einer Einkommensteuererklärung herumgeschlagen hat, kennt zunächst nur eine Reaktion: Steuern sind eine viel zu komplizierte Angelegenheit – und ich selbst will möglichst wenig davon bezahlen müssen. Beschäftigt man/frau sich jedoch mit den Themen soziale Gerechtigkeit und ökologisch nachhaltiges Wirtschaften, so führt kein Weg an der Steuerpolitik vorbei. Denn in dem Wort „Steuern“ steckt das Verb „steuern“, das lenken und gestalten bedeutet. Steuern sind nämlich ein politisches Gestaltungsmittel, um eine Gesellschaft zu lenken und für den Staat die Vorausssetzung, um seine Aufgaben zu erfüllen. So werden etwa öffentliche Einrichtungen finanziert, die Güter und Dienstleistungen gewährleisten, die von den privaten Unternehmen nicht oder nicht im notwendigen Ausmaß abgedeckt werden (z.B. Landesverteidigung, Polizei, Gerichtswesen, öffentlicher Verkehr, Müllentsorgung usw.). Weiters können mittels Steuern für die Allgemeinheit unerwünschte Verhaltensweisen im Rahmen einer freien Marktwirtschaft gelenkt werden. So dienen z.B. Ökosteuern dem Zweck, dass durch die Verteuerung von Energie und Verkehr ein niedriger Verbrauch und ein geringeres Verkehrsaufkommen erzielt wird. Durch die Erhöhung oder Senkung von Steuern kann auch ein stabilisierender Einfluss auf das Wirtschaftswachstum ausgeübt werden. In Falle einer Wirtschaftskrise, wie sie z.B. derzeit vorliegt, kann das Wachstum angekurbelt werden, indem durch Steuersenkungen die Kaufkraft der KonsumentInnen erhöht wird. Der wichtigste Effekt einer gelungenen Steuerpolitik besteht jedoch in der Transferfunktion, d.h. in der Umverteilung des Vermögens innerhalb einer Gesellschaft, wo Einkommen und Vermögen ohne diesen Eingriff sehr ungleich verteilt sind . Wenn durch die Mechanismen einer kapitalistischen Marktwirtschaft eine kleine Bevölkerungsschicht immer mehr Einkommen lukriert und dieses von Generation zu Generation weitervererbt, während die überwiegende Mehrzahl der Bevölkerung in Armut das Dasein fristen muss, dann fällt einer klugen Steuerpolitik die Aufgabe zu, das Vermögen gerechter zu verteilen. Steuern sind somit ein entscheidendes Instrument, um soziale Gerechtigkeit herzustellen und ökologisch nachhaltiges Wirtschaften zu fördern. Wie sollte nun konkret ein Steuersystem aussehen (in Österreich), das diese Anforderungen erfüllt?


Eckpunkte eines sozial gerechten und ökologisch nachhaltigen Steuersystems

Einkommensteuer und Lohnsteuer

hundstorferIn der Regel sind Lohn- und Umsatzsteuer die wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Zum Beispiel machen diese beiden in Österreich ca. 64 % der Steuereinnahmen aus. Wann ist die Besteuerung von Einkommen und Löhnen (Gehältern) gerecht? Um hier gerecht zu sein, muss die Steuerpolitik folgende Prinzipien verfolgen: Bei Lohn- und Einkommensteuer ist das Kriterium der Leistungsfähigkeit heranzuziehen. Je höher das Einkommen ist, desto leistungsfähiger ist eine Person, d.h. einen um so höheren Anteil des Einkommens sollte die Steuerzahlung ausmachen. Dies wird durch einen progressiven Tarif gewährleistet. In Österreich etwa wird bis € 10.000,– keine Einkommensteuer eingehoben, darüber steigt das Satz von 23% bis 50% (bei Einkommen über 60.000,–). In dieser Hinsicht ist dem österreichischen System durchaus ein gerechter Ansatz zuzugestehen. Als nicht gerecht erweist sich jedoch der Umstand, dass im Vergleich zu den anderen Formen der Besteuerung diese in zu starkem Ausmaß belastet wird. Deshalb wäre es angebracht, bei der Lohnsteuer vor allem der mittleren Einkommen eine Entlastung zu vollziehen, für die mit der Steuerreform 2009 bereits der richtige Weg gewiesen wurde. Eine zukünftige Steuerprogression könnte daher etwa wie folgt aussehen (Vorschlag von FSG-GPA-djp):

Bis 10.000 EUR 0%

10.000 bis 15.000 EUR 25%

15.000 bis 25.000 EUR 35%

25.000 bis 40.000 EUR 40%

40.000 bis 51.000 EUR 44%

51.000 bis 60.000 EUR 48%

Über 60.000 EUR 50%

Über 150.000 EUR 55%


Wertschöpfungsabgabe

dallingerUm die verringerten Einnahmen bei der Einkommensteuer aufzufangen, könnte zum einen Teil ganz wesentlich diese höchst umstrittene Form der Besteuerung, die 1983 vom damaligen Sozialminister Alfred Dallinger vorgestellt wurde, herangezogen werden. Sie hätte vor allem einen positiven Lenkungseffekt für den Arbeitsmarkt. Die hohe Besteuerung des Faktors Arbeit im Verhältnis zur Besteuerung des Faktors Kapital vermindert den Einsatz von Arbeit in der Produktion bzw. führt zur Ersetzung durch Computer und Maschinen. Die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe zur Finanzierung von Sozialleistungen – oft auch als »Umbasierung« der Sozialversicherungsbeiträge bezeichnet – könnte als Instrument der Gegensteuerung eingesetzt werden. Ein erster Schritt wäre etwa eine Umbasierung der Beiträge zum FLAF, mit einer Senkung des Beitragssatzes von derzeit 4,5 auf 2,5%. Mehr Beiträge hätten kapitalintensive Branchen, wie Energiewirtschaft, Banken, Versicherungen und die Landwirtschaft, zu leisten. Entlastet würden Industrie und Gewerbe insgesamt, der Handel und der Bausektor. In einer WIFO-Studie aus 1997 wurde die Beschäftigungswirkung einer Umstellung der FLAF-Finanzierung untersucht. Mittelfristig, so das Ergebnis, könnte durch diese geringfügige Änderung 21.000 Arbeitsplätze entstehen. »Eine vorerst aufkommensneutrale Wertschöpfungsabgabe würde auch zu einer Steigerung des Beitragsaufkommens führen, weil die erweiterte Bemessungsgrundlage rascher steigt als die in den letzten 15 Jahren sinkende Lohnsumme. Von einer adäquaten Mitfinanzierung des Sozialstaates könnten sich Unternehmen, die jetzt durch Rationalisierungsinvestitionen und Kündigungen sparen, nicht mehr so leicht drücken« – zu diesem Ergebnis kommen Günther Chaloupek, Leiter der wirtschaftswissenschaftlichen Abteilung der AK, und Georg Kovarik, Leiter des Referates für Volkswirtschaft des Österreichischen Gewerkschaftsbundes.


Vermögensbezogene Steuern

Durch den vermehrten Einsatz vermögensbezogener Steuern könnte der andere Teil, der durch die Entlastung des Faktors Arbeit verlorengeht, ausgeglichen werden. Außerdem ließe sich damit auch ein erwünschter Umverteilungseffekte erzielen. In Österreich sollte so zumindest ein Aufkommen des Durchschnitts der EU-Mitgliedsländer zu erreichen sein.

KatzianWie diese Maßnahmen aussehen könnten, ist ebenfalls dem bereits weiter oben zitierten Grundlagenpapier zur Steuergerechtigkeit von FSG-GPA-djp zu entnehmen:

Als wichtigste Form der Vermögensbezogenen Besteuerung sollte bei Wertzuwächsen die Aufhebung der Spekulationsfrist von einem Jahr bei Wertpapieren erreicht werden (Vermögenszuwachssteuer). Die Kursgewinne sollten somit generell mit 25% endbesteuert werden. Die Spekulationsfrist bei Immobilien sollte auf 20 Jahre verdoppelt werden. Die bestehende Ausnahmeregelung für Hauptwohnsitze sollte jedoch beibehalten werden. Diese sieht eine Ausnahme von der Besteuerung für Einkünfte aus der Veräußerung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen (samt Grund und Boden) vor, die dem Verkäufer seit der Anschaffung, mindestens aber seit 2 Jahren, als Hauptwohnsitz gedient haben.

Die Börsenumsatzsteuer, die 2000 abgeschafft wurde, sollte mit einem höheren Steuersatz von 0,25% wiedereingeführt werden. Diese erübrigt sich jedoch ab der Einführung einer allgemeinen Finanztransaktionssteuer.

Es sollte für Vermögenserträge von Stiftungen die volle KESt abzuführen sein. Derzeit wird nur die halbe KEst für Zinsen und 0% KEst auf Dividenden eingehoben. Der Eingangssteuersatz von 5% bei Stiftungen sollte beibehalten werden.

Abschaffung der steuerlichen Begünstigung von Stock Options. Steuerbegünstigte Zahlungen an SpitzenverdienerInnen sind verteilungspolitsicher kontraproduktiv und daher abzulehnen.

Die seit Jahren geforderte Einführung einer Besteuerung von Devisentransaktionen (Tobin tax) sollte zu einer allgemeinen Steuer auf Finanztransaktionen erweitert werden. Damit werden nicht nur Devisentransaktionen erfasst, sondern auch die von Wertpapieren und vor allem die volumenmäßig am stärksten gestiegenen Derivate (Optionen, Futures).

foglarDa die reichsten 10% in Österreich 70% des Vermögens besitzen und sich diese Entwicklung in den letzten Jahrzehnten zuungunsten der Mehrheit verlaufen ist, sollte eine Progressive Vermögenssteuer eingeführt werden. Man könnte etwa eine progressive Staffelung andenken, die wie folgt aussieht:

Freibetrag von 500.000 EUR

Eingangssteuersatz von etwa 0,25%, der sich schrittweise

auf 1,5% bei 2 Mio. EUR Vermögen erhöht.

Wegen des hohen administrativen Aufwandes bei der Wertbemessung des Hausrates sollte dieser von der Steuer ausgenommen werden. Die Vermögenssteuer soll nur für Privatpersonen und eigennützige Privatstiftungen gelten, nicht jedoch für Unternehmen.

tumpelSchließlich ist unbedingt an die Einführung einer reformierten Erbschafts- und Schenkungssteuer zu denken. Eckpunkte einer solchen wären die Vorschläge der AK:

Finanzvermögen sind wie jede Art des Vermögens steuerpflichtig (es gibt nur mehr zwei Steuerklassen statt fünf)

die Steuersätze bewegen sich „nur“ mehr zwischen 4% und 20%

Um kleine und mittlere Erbschaften nicht zu belasten, sollte es einen Steuerfreibetrag bis zu EUR 400.000,– (auch für Betriebsvermögen) geben.

– Faire Bewertung von Grundstücken

Körperschaftssteuer

Bei der Besteuerung von Unternehmensgewinnen ist ein Ende des Steuerdumpings innerhalb der EU notwendig. Solange die Mitglieder der EU sich gegenseitig mit ihren Angeboten unterbieten, kann es keine faire Besteuerung von Unternehmensgewinnen geben. Die Körperschaftssteuer liegt in Österreich mit 25% deutlich unter dem Durchschnitt der Einkommenbesteuerung. Deshalb müsste diese EU-weit einheitlich auf einen Wert zwischen 32 und 35% erhöht werden. Und Österreich muss die großzügige Verrechnung von Verlusten in Zusammenhang mit ausländischen Betriebsstätten und Beteiligungen einstellen.

Um die ökologische Nachhaltigkeit zu stärken, wäre jedoch eine Ausnahme denkbar. Unternehmen, die besondern energiesparende und ökologisch wertvolle Produkte und Innovationen entwickeln, könnten für einen Zeitraum von 5 Jahren mit einem verringerten Steuersatz von 25% gefördert werden.


Umsatzsteuer

Als indirekte Steuer wird die Umsatzsteuer auf alle Güter und Dienstleister eingehoben und damit zwar vom Unternehmer an das Finanzamt abgeführt. Die Last wird jedoch von allen Konsumenten getragen. Sozial unvorteilhaft an dieser Form der Besteuerung ist somit, dass BezieherInnen von niedrigen Einkommen stärker belastet werden, weil diese Gruppe ihr Einkommen fast ausschließlich für Konsumzwecke verwenden muss. Sozial gerechter wäre somit eine Diversifizierung, die zur Zeit in der EU nicht möglich ist. Statt der bestehenden zwei Abstufungen wären sozial weitaus verträglicher, das folgende Schema anzuwenden:

Für Produkte des täglichen Grundbedarfs (Nahrung usw.): begünstigter Steuersatz von 6%

Förderungswürdige Güter alltäglichen Bedarfs (Bücher, Miete usw.): 10%

Sonstige Güter: 15%, mit Ausnahme

von sogenannten Luxusgütern, die nur von besonders vermögenden Personen erworben werden (z.B. teure Autos, Schmuck), für die wieder ein erhöhter Steuersatz eingeführt werden sollte: 30%


Verbrauchersteuern

vanderbellenDieser Form der Besteuerung von ausgewählten Gütern (Tabaksteuer, Mineralölsteuer usw.) kommt besondere Bedeutung hinsichtlich der Lenkung unseres ökologischen Verhaltens zu. Deshalb sollte die Entwicklung der letzten Jahre fortgesetzt werden, die ökologische Nachhaltigkeit gefährdendes Verhalten (Nutzung fossiler Brennstoffe, hoher Benzinverbrauch, hoher Energiverbrauch usw.) durch höhrere Steuern zu bestrafen.


Erhöhung der Mehrwertsteuer?

27. Juni 2009

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Der IHS-Chef und Vorsitzende des Staatsschuldenausschusses Bernhard Felderer hat diese Woche in einem Gespräch mit der „Presse“ eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 20-25% gefordert. Er begründet diese Erhöhung damit, dass Österreich im Zuge der Konjukturmaßnahmen gegen die Wirtschaftskrise seine Verschuldung deutlich erhöhe (2010 beträgt nach EU-Schätzung die Neuverschuldung 5,3%, nach OECD sogar 6,1% des BIP). Deshalb müsse Österreich bis 2012 Maßnahmen ergreifen, die diesem Trend gegensteuern. „Es wird unvermeidlich sein, die eine oder andere Steuer zu erhöhen“, meint Felderer. DieVermögenssteuer (bzw. exakter bezeichnet vermögensabhängige Steuern), wie sie die SPÖ fordere, kämen dafür nicht in Frage. „Die bringt so wenig, dass ihr nur eine marginale Rolle zukommt.“

In Frage komme also nur „eine Massensteuer“: die Lohnsteuer oder eben die Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Lohnsteuer hält der Direktor des Instituts für Höhere Studien (IHS) für den falschen Weg. Arbeit dürfe nicht verteuert werden. Zudem sei die ohnehin bereits hohe Lohnsteuer gerade erst gesenkt worden. „Bleibt also nur die Mehrwertsteuer.“

Was ist von dieser Forderung zu halten? 1. Wenn man sich die Entwicklung von Vermögen und Löhnen in den letzten Jahrzehnten ansieht, dann wird deutlich, dass Felderer unrecht damit hat, wenn er meint, durch vermögensabhängige Steuern könne nichts erreicht werden. Wie ich schon im ersten Beitrag zitiert habe, hat Attac Österreich nachgerechnet, wie sehr die Schere bei den Einkommen auseinandergegangen ist: „Der Anteil der Unternehmensgewinnsteuern am Gesamtsteueraufkommen hat sich seit 1965 von 27 auf 14% halbiert. Gleichzeitig hat sich der Anteil der Lohnsteuer am Gesamtsteueraufkommen von 10 auf 30% verdreifacht.“ Wenn wir also Maßnahmen ergreifen würden, die dieser Entwicklung gegensteuern und auch die sonstigen Kapitaleinnahmen stärker einbeziehen, die in Österreich im Schnitt mit nur etwa 12,5% belastet werden, dann wäre sehr wohl für den österreichischen Staat Einiges zu holen.

2. Es ist Felderer jedoch beizupflichten, dass eine Erhöhung der Lohnsteuer die falsche Lösung wäre, da die Lohneinkommen ohnehin im Vergleich zu den Vermögen sehr stark belastet werden und damit auch die gerade erst erfolgte Senkung der Lohnsteuern ad absurdum geführt würde.

3. Gegen den Weg einer Erhöhung der Mehrwertsteuer spricht in jedem Falle: Eine solche Erhöhung ist sozial nicht treffsicher. Auf den ersten Blick mag es zwar so erscheinen, dass sie alle Einkommen gleichermaßen belastet. Aber es ist zu berücksichtigen, dass Menschen mit geringem Einkommen einen überproportional hohen Anteil ihres Einkommens für den Konsum heranziehen müssen. Deshalb würde eine Erhöhung der Mehrwertsteuer diese Menschen stärker treffen als Personen mit hohem Einkommen bzw. erst recht Menschen mit Kapitaleinkommen. Eine Binsenweisheit der gerechten Steuerpolitik ist ja bekanntlich, dass nur progressive Steuern sozial treffsicher sind und einen Ausgleich zwischen den Einkommensunterschieden möglich machen!


Was bedeutet Steuergerechtigkeit?

9. Mai 2009

Zu den gegenwärtig bestimmenden Gerechtigkeitstheorien folgt in Kürze hier ein Beitrag. Auch ohne diese Überlegungen vorausschicken zu müssen, lässt sich die obige Frage hier weitgehend zufriedenstellend beantworten.

Steuern als politisches Gestaltungsmittel

In dem Wort „Steuern“ steckt das Verb „steuern“, das lenken und gestalten bedeutet. Steuern sind nämlich ein politisches Gestaltungsmittel, um die Staatsaufgaben zu erfüllen. So werden etwa öffentliche Einrichtungen finanziert, die Güter und Dienstleistungen gewährleisten, die von den privaten Unternehmen nicht oder nicht im notwendigen Ausmaß abgedeckt werden (z.B. Landesverteidigung, Polizei, Gerichtswesen, öffentlicher Verkehr, Müllentsorgung usw.).

Weiters können mittels Steuern für die Allgemeinheit unerwünschte Verhaltensweisen im Rahmen einer freien Marktwirtschaft gelenkt werden. So dienen z.B. Ökosteuern dem Zweck, dass durch die Verteuerung von Energie und Verkehr ein niedriger Verbrauch und ein geringeres Verkehrsaufkommen erzielt wird.

Durch die Erhöhung oder Senkung von Steuern kann auch ein stabilisierender Einfluss auf das Wirtschaftswachstum ausgeübt werden. In Falle einer Wirtschaftskrise, wie sie derzeit vorliegt, kann das Wachstum angekurbelt werden, indem durch Steuersenkungen die Kaufkraft der KonsumentInnen erhöht wird.

Der wichtigste Effekt einer gelungenen Steuerpolitik besteht jedoch in der Vermögensverteilung. Wenn durch die Mechanismen einer kapitalistischen Marktwirtschaft eine kleine Bevölkerungsschicht immer mehr Einkommen lukriert und dieses von Generation zu Generation weitervererbt, während die überwiegende Mehrzahl der Bevölkerung in Armut das Dasein fristen muss, dann fällt einer klugen Steuerpolitik die Aufgabe zu, das Vermögen gerechter zu verteilen.

Steuern sind somit ein entscheidendes Instrument, um soziale Gerechtigkeit herzustellen.

Formen der Besteuerung

Wie muss die Steuerpolitik aussehen, um dieser Anforderung Genüge zu leisten?Und wie sieht diesbezüglich die Situation in Österreich aus? Um diese Fragen zu beantworten, muss man sich zunächst ansehen, welche Formen von Steuerleistung es gibt. Zu allererst sind Steuern von steuerähnlichen Einnahmen zu unterscheiden. Steuern im eigentlichne Sinne sind Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern, Stempel- und Rechtsgebühren, Verkehrssteuern, Gemeindesteuern. Steuerähnliche Einnahmen sind z.B. die Dienstgeberbeiträge zum FLAF und die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Keine Steuern, aber nicht unwichtig in Hinsicht auf die Verteilung des Vermögens sind die Sozialversicherungsbeiträge, die in einigen Ländern in Form von Steuern eingenommen werden (z.B. Dänemark). Diese sind keine Steuern, da mit ihnen der unmittelbare Anspruch auf Versicherungsleistungen erworben wird (z.B. im Falle von Krankheit, Pension, Unfall).

In der Regel sind Lohn- und Umsatzsteuer die wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Zum Beispiel machen diese beiden in Österreich ca. 64 % der Steuereinnahmen aus. Die Körperschaftssteuer trägt ca. 8 %, die Einkommensteuer ca. 4-5 %, die Mineralölsteuer ca. 6 % bei.

Wann ist die Besteuerung gerecht?

Um gerecht zu sein, muss die Steuerpolitik folgende Prinzipien verfolgen: Bei Lohn- und Einkommensteuer ist das Kriterium der Leistungsfähigkeit heranzuziehen. Je höher das Einkommen ist, desto leistungsfähiger ist eine Person, d.h. einen um so höheren Anteil des Einkommens sollte die Steuerzahlung ausmachen (Ausgenommen sind nur jene Einkünfte, die für die existenzsichernden Ausgaben notwendig sind, und Ausgaben für unterhaltsprflichtige Kinder werden als Minderung der Leistungsfähigkeit angerechnet). Dies wird durch einen progressiven Tarif gewährleistet. In Österreich etwa wird bis € 10.000,– keine Einkommensteuer eingehoben, darüber steigt das Satz von 23% bis 50% (bei Einkommen über 60.000,–). In dieser Hinsicht ist dem österreichischen System durchaus ein gerechter Ansatz zuzugestehen. Als nicht gerecht erweist sich jedoch Umstand, dass im Vergleich mit den anderen Formen der Besteuerung in zu starkem Ausmaß belastet wird.

Bei der Unternehmensbesteuerung sieht die Lage jedoch anders aus. Einzelkaufleute und Personengesellschaften fallen unter die Einkommensteuer, die dem gleichen Tarif wie die Lohnsteuer unterliegt. Hier ist also durchaus Gerechtigkeit gegeben. Kapitalgesellschaften hingegen unterliegen der Körperschaftsteuer. Diese betrug bis 2004 34%, seit 2005 nur mehr 25%. Außerdem können in Österreich Verluste in Zusammenhang mit ausländischen Betriebsstätten und Beteiligungen großzügig verrechnet werden. Damit hat sich Österreich in einem europaweiten Steuersenkungswettlauf besonders hervorgetan. Und somit ist diese Form der begünstigten Besteuerung sicherlich nicht als gerecht anzusehen, da dadurch der Faktor Arbeit deutlich höher belastet wird als die Kapitalerträge, die aus der Arbeit als Mehrwert erzielt werden.

Die Umsatzsteuer wiederum wird auf alle Güter und Dienstleister eingehoben. Als indirekte Steuer muss sie zwar vom Unternehmer an das Finanzamt abgeführt werden, die Last wird jedoch von allen Konsumenten getragen. Sozial unvorteilhaft an dieser Form der Besteuerung ist somit, dass BezieherInnen von niedrigen Einkommen stärker belastet werden, weil diese Gruppe ihr Einkommen fast ausschließlich für Konsumzwecke verwenden muss.

Die Kapitalertragssteuer (auf Zinsen und Beteiligungserträge) beträgt unabhängig von der Größe des Vermögens in Österreich 25%. Damit liegt hier eine eklatante Bevorteilung gegenüber dem Arbeitseinkommen vor, da dieses mit bis zu 50% belastet wird. Durch besondere juristische Konstruktionen (sogenannte Stiftungen) kann sogar diese niedrigere Form der Besteuerung weitgehend umgangen werden.

Schlussfolgerung

Es ist also angesicht der Wirtschaftskrise nicht nur angebracht, sondern auch mehr als gerecht, wenn Kapitalerträge und Vermögen in Zukunft stärker belastet werden!


Vermögensabhängige Steuern sind höchst an der Zeit!

26. April 2009

Nachdem sich Bundeskanzler Faymann beim 64. Landeskongress der Wiener SPÖ nun doch der Forderung des ÖGB nach einer Vermögenszuwachssteuer und einer europäischen Finanztransaktionssteuer angeschlossen hat, kam sofort von Seiten des Finanzministers eine kategorische Ablehnung. Pröll sagte am Rande der Frühjahrstagung von IWF und Weltbank in Washington, er sei strikt dagegen, in einer Phase, in der die Menschen durch die Steuerreform entlastet würden und die Konjunktur ganz andere Signale brauche, über neue Steuern zu diskutieren. Was ist davon zu halten?

Zum Einen ist festzuhalten, dass das eine nichts mit dem anderen zu tun hat. Denn Faymann hatte sofort klargestellt, er wolle weder den Großmüttern noch den HäuslbaVermögensbesteuerung in Österreichuern etwas wegnehmen. „Keine höhere Steuern für die Mittelschichten dieses Landes.“Es geht somit nicht um eine zusätzlich Belastung der mittleren Einkommen, die durch Arbeit erzielt werden. Vielmehr sollen jene zur Kasse gebeten werden, die sich seit vielen Jahren in immer geringerem Ausmaß am Steueraufkommen in Österreich beteiligen.

Zum Anderen sieht es in Österreich in Bezug auf Steuergerechtigkeit sehr traurig aus. Sehen wir uns nämlich an, wie die Verteilung der Steuerlast in Österreich sich in den letzten Jahrzehnten entwickelt hat. „Die Besteuerung der Unternehmensgewinne liegt deutlich unter dem EU-Schnitt, und Vermögen werden in keinem andern Industrieland so gering besteuert wie hierzulande … Der Beitrag der Steuern auf das Vermögen zur Staatsfinanzierung hat sich in den letzten 30 Jahren um 2/3 verringert, obwohl die Vermögen sehr stark angewachsen sind. Konkret wurde 1993 die Vermögensteuer abgeschafft, die Einheitswerte von Grundstücken, die als Grundlage für die Besteuerung dienen, wurden seit 1983 nicht mehr angepasst und entsprechen nur einem Zehntel der Marktpreise. Die 1993 geschaffene Rechtsform der „Privatstiftung“ ermöglicht es, dass in Österreich ausgerechnet die Reichsten die geringsten Steuersätze auf ihre Einkommen zahlen. Würden die Vermögens- und Gewinnsteuern nur so viel zur Staatsfinanzierung beitragen wie im EU-Durchschnitt, dann hätte Österreich in den letzten Jahren rund 7 Milliarden Euro pro Jahr mehr eingenommen und damit satte Budgetüberschüsse – Sozialleistungen müssten nicht gekürzt werden (Datenquelle: OECD Revenue Statistics).“ (Attac Austria) Und wie sieht es demgegenüber mit der Steuerleistung auf den Faktor Arbeit aus? „EU-Kommissar Mario Monti hat 1998 vorgerechnet, dass in der EU die durchschnittliche Besteuerung von Arbeit in den letzten 15 Jahren von 35 auf 42% angestiegen ist (während die Kapitalbesteuerung von 45 auf 35% zurückging). In Österreich ist die Scherenentwicklung noch krasser: Der Anteil der Unternehmensgewinnsteuern am Gesamtsteueraufkommen hat sich seit 1965 von 27 auf 14% halbiert. Gleichzeitig hat sich der Anteil der Lohnsteuer am Gesamtsteueraufkommen von 10 auf 30% verdreifacht.“ (Attac Austria)

Die Einwände von Seiten vieler ÖVP-Politiker (Ernst Strasser, Günter Stummvoll, Karlheinz Kopf), es solle der Mittelstand gemolken werden, gehen somit völlig an der Sache vorbei! Sie sollen wohl davon ablenken, dass es endlich an der Zeit ist, der beschämenden Fehlentwicklung in der Steuerpolitik über Jahrzehnte entgegenzuwirken. Und gerade jetzt, wo angesichts der Weltwirtschaftskrise überall Konjunkturpakete geschnürt werden, um jene Rezession anzufedern, in die die Realwirtschaft aufgrund von skrupellosen Zockern auf den Finanzmärkten geschlittert ist, führt kein Weg daran vorbei, nicht jene noch mehr zu belasten, die ohnehin schon zum Handkuss kommen, weil sie von Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, Nulllohnrunden oder Lohnverzicht betroffen sind. Vielmehr ist es höchste Zeit, dass Kapital und Vermögen einen angemessenen Beitrag zu einem funktionierenden solidarischen Sozialstaat leisten, der jenen unter die Arme greift, die in einer Welt frei flottierenden Finanzkapitals nicht das Glück haben, durch Hedge Fonds unverschämt reich zu werden – und kleine Volkswirtschaften in eine Krise zu stürzen – oder Kleinanlegern durch falsche Versprechungen das Geld aus der Tasche zu ziehen und durch Partly-Paid-Shares auch noch Zertifikationsscheine herausgeben, die über mehrere Firmen mit dem Geld von Anlegern zurückgekauft werden, um den Kurs der Papiere hochzuhalten. Und so werden zu guter Letzt endlich auch jene zur Kasse gebeten, die sich durch Subprime-Darlehen eine goldene Nase verdienen wollten und die Weltwirtschaft durch das Platzen der Immobilienblase in ein Desaster gestürzt haben.