Worauf die Sozialdemokratie dringend eine Antwort finden muss

22. September 2009

MarxAm Sonntag hat die Sozialdemokratie in Österreich im kleinsten Bundesland Vorarlberg eine schmerzlich Niederlage hinnehmen müssen. Nur noch rund 10% der Wähler gaben ihr die Stimme. Damit drohr ihr sogar der Rückfall an die vierte Stelle. Am 27. September finden in Deutschland Bundestagswahlen statt. Die Aussichten der Sozialdemokratie sind sehr ernüchternd. Es droht eine schwere Niederlage und ein deutlicher Abstand zur CDU/CSU. Und wenn sich die Befürchtungen bewahrheiten, dann steht der Sozialdemokratie die Opposition ins Haus, da CDU/CSU wahrscheinlich eine Koalition mit den Liberaldemokraten eingehen.

Diese sehr schwierige Zeit sollte die Sozialdemokratie dafür nützen, um eine Antwort darauf zu finden, wen und wie sie in Zukunft dazu bewegen will, sie zu wählen. Eines ist jedenfalls gewiss, der dritte Weg, New Labour und der Kuschelkurs des es-allen-recht-machen ist gescheitert. Aber bevor wir eine Lösung aufblitzen lassen, blicken wir in die Geschichte zurück. Seit der Abkehr der Sozialdemokratie vom orthodoxen Marxismus stellt sich ihr die Herausforderung, die Menschen für ihr Programm zu mobilisieren. Der orthodoxe Marxismus vertrat zuvor ja einen historischen Determinismus, der von der Grundthese ausging, dass der Natur des Kapitalismus notwendig der eigene Untergang innewohnte: die Arbeiterbewegung musste nur darauf warten, dass dieser Moment eintrat, um die historische Rolle des Proletariats wahrzunehmen. Solange diese Geschichtsteleologie vorherrscht, benötigt die Sozialdemokratie kein wirkliches politisches Konzept der Wählermobilisierung, da der Sozialismus nicht durch demokratische Überzeugungsarbeit, sondern aufgrund einer historischen Notwendigkeit verwirklicht wird.

KautskySobald die Sozialdemokratie mit dem Revisionismus diesen Geschichtsdeterminismus und die damit verbundene Vorstellung einer unumgänglichen revolutionären Umwälzung ablegt und sich dem demokratischen Paradigma verpflichtet, kann sie sich nicht darauf verlassen, dass die Masse der Werktätigen uneingeschränkt hinter ihr steht und ihr in freien, gleichen und allgemeinen Wahlen die Macht sichert. Während der kapitalistisch orientierte Bürgerstaat im 19. Jahrhundert die Machtübernahme der Sozialisten durch seltsame Konstruktionen eines Kurienwahlrechts verhindert, ist es im 20. Jahrhundert zunächst der Nationalismus und Faschismus, der die internationale Einheit der Arbeiterbewegung im Kampf gegen das vom Kapitalismus profitierende Bürgertum verhindert. Und seit Mitte des 20. Jahrhunderts entfaltet der Kapitalismus ein immer größeres Geschick in der sozialen Fragmentierung der Menschen. Dies führt dazu, dass die Werktätigen sich nicht mehr als eine Klasse empfinden, die ein gemeinsames Interesse durch den Gegensatz zu den Produktionsmitteleignern und Finanzkapitaleignern einigt. Besonders durch die Medien, die heute fast ausschließlich im Besitz von riesigen Konzernen sind, wird sichergestellt, dass dieses Bewusstsein eines gemeinsamen Interesses aller Werktätigen nicht mehr entstehen kann.

BernsteinDa die Sozialdemokratie praktisch über keine Medienmacht mehr verfügt, um dieses Bewusstsein zu befördern, resigniert sie vor der Fragmentierung und versucht, alle sozialen Schichten anzusprechen. Außerdem gibt sie mit dem dritten Weg und New Labour den Kampf gegen die kapitalistische Dominanz in Form der neoliberalen Meinungsführerschaft auf. Sie beschränkt sich lediglich darauf, da und dort die Folgen des globalisierten Kapitalismus zu mildern. Nach anfänglichen Erfolgen in Großbritannien und Deutschland tritt schon bald Enttäuschung bei ihren Wählern ein. Und nun befindet sich die Sozialdemokratie in einer schweren Krise, weil sie mit dem dritten Weg den Werktätigkeiten keine wirkliche Identifikation anzubieten hat. Sie hat zwar jeder Wählergruppe in ihrem Programm etwas anzubieten. Aber nichts davon ist überzeugend genug, um eine deutliche Mehrheit der Wähler zu überzeugen: Den willfährigen Ausführungsgehilfen der neoliberalen Ideologie stellen die konservativen Volksparteien überzeugender dar. Und die Enttäuschung jener, die im entfesselten Turbokapitalismus unter die Räder kommen, kann der Rechtspopulismus wesentlich besser politisch ausschlachten. Und jene, die eine soziale und ökologische Erneuerung wünschen, finden ihren Heimat eher bei den Grünen oder Bewegungen, die links der Sozialdemokratie angesiedelt sind.

Wenn die Sozialdemokratie also nicht bald eine Antwort darauf findet, wie sie die Interessen der Werktätigkeiten national und auf europäischer Ebene vertreten kann – und wie sie allen Werktätigkeiten ein Bewusstsein von einer gemeinsamen Interessenlage vermittelt kann, dann wird sie demnächst in die dritte Reihe der politischen Bühne zurücktreten müssen!


Die Mindestsicherung als Beispiel verfehlter Finanzpolitik

12. August 2009

Die RegierungHundstorfersparteien haben sich vor kurzem im Ministerrat hinsichtlich der Rahmenbedingungen für die seit der letzten Legislaturperiode geplanten Mindestsicherung geeinigt. Entgegen den ursprünglichen Plänen, die noch unter Sozialminister Buchinger entstanden sind, und im Unterschied zu der Einigung, die unter den Vertretern der Bundesländer bei den Verhandlungen erzielt wurde, sind nun nicht mehr 14 Auszahlungen, sondern lediglich 12 in der Höhe von € 733,- vorgesehen. Außerdem wurde der Termin der Einführung mit September 2010 festgelegt.

Diese neuen Eckpunkte wurden sogleich von verschiedener Seite heftig kritisiert: Die sozialdemokratischen Soziallandesräte forderten einhellig das Festhalten an den ursprünglichen Plänen, und sowohl die Generalsekräterin des ÖAAB als auch Vertreter der GPA-djp plädierten für eine Rückkehr zum ursprüglich geplanten Modell. Die Armutskonferenz, Diakonie und die Caritas kritisierten insbesondere, dass damit die Mindestsicherung deutlich unter der Armutsgefährdungsgrenze liege und aus dem Verbesserungsgebot der ursprünglichen Pläne ein Verschlechterungsverbot bei der Sozialhilfe neu wurde. Sozialminister Hundstorfer verteidigte das Verhandlungsergebnis gegenüber den parteiinternen Kritikern und verwies darauf, dass einerseits mit dem Koalitionspartner nicht mehr möglich gewesen sei, andererseits das neue Modell eine deutliche Verbesserung der bisherigen Sozialhilfe sei. Aus dem Finanzministerium kam die Erklärung, die zwölfmalige Auszahlung sei wegen des Abstandsgebotes unausweichlich, um unerwünschte Effekte zu verhindern. Denn anderenfalls sei die Verlockung gegeben, dass jemand die Sozialhilfe als soziale Hängematte der Lohnarbeit vorziehe. Von den Experten, die mit den Details der Regelung vertraut sind, wurde dann klargestellt, dass die Sozialhilfe keine soziale Hängematte sein könne, da die Auszahlung an eine Reihe von bedingungen geknüpft sei: Vor einem Bezug muss Spargeld (Sparbuch, Bausparvertrag) bis auf 3665 Euro verbraucht werden. Voraussetzung für die Mindestsicherung ist auch der Verkauf eines Fahrzeugs, das nicht zur Arbeit nötig ist oder die Auflösung einer private Pensionsversicherung. Wenn die Mindestsicherung länger als sechs Monate bezogen wird, geht die Behörde bei Wohnungseigentum ins Grundbuch und holt sich das Geld beim Verkauf oder später von den Erben zurück.

Somit bleibt festzuhalten, dass die nun geplante Ausformung der Mindestsicherung ein weiteres Indiz für eine völlig verfehlte Finanzpolitik in Österreich ist! Denn stets, wenn etwas für von Armut bedrohte Menschen bzw. die einkommensschwache Bevölkerungsschichten getan werden soll, dann wird darauf verwiesen, dass der Budgettopf leer sei und das Bild des Sozialschmarotzers heraufbeschworen, der es sich in der sozialen Hängematte gemütlich macht. Für das innerhalb kürzester Zeit geschnürte Bankenpaket wurden jedoch mit vollen Händen Milliarden ausgeteilt – und noch dazu mit minimalsten Auflagen für die Banken. Völlig unverständlich ist, dass das Finanzministerium sich mit empörter Geste weigert, durch vermögensbezogene Steuern Geld für das Budget dort zu lukrieren, wo es schmerzlos aufwendbar wäre, und die öffentliche Hand über Jahre mit gutem Gewissen risikobehaftete Investitionen auf den Finanzmärkten getätigt hat, die uns seit der Finanzkrise Verluste von hunderten Millionen Euro beschert haben!

Es ist also höchste Zeit für eine Wende in der österreichischen Finanzpolitik! Denn die Schere zwischen arm und reich wird stetig größer – und immer mehr Menschen sind trotz Arbeit von Armut betroffen.


Darf mit Staatsgeldern auf den Finanzmärkten spekuliert werden?

28. Juli 2009
Ex-Finanzminister Grasser

Ex-Finanzminister Grasser

Die Österr. Bundesfinanzagentur hat unter Finanzminister Grasser 2003 damit begonnen, mit öffentlichen Geldern an den internationalen Finanzmärkten zu spekulieren. Unter Finanzminister Molterer wurden diese Aktivitäten fortgesetzt. Während zunächst nur Geldreserven des Bundes in der Höhe von 5 Milliarden Euro verwendet wurden, wurde später zusätzlich Geld für diese Aktivitäten aufgenommen, sodass schließlich bis zu 26 Milliarden Euro im Einsatz waren. Ein Teil der Gelder wurde sogar auf Steueroasen in der Karibik in Umlauf gebracht. Erst nachdem unter Finanzminister Pröll diese Aktivitäten vom Rechnungshof angeprangert und auf den wahrscheinlichen Verlust von Hunderten Millionen Euro verwiesen wurde, wurden diese Praktiken eingestellt. Darauf angesprochen rechtfertigten sich sowohl die beteiligten Finanzminister, als auch Vertreter der Bundesfinanzagentur damit, dass die die Finanzgeschäfte ein überschaubares Risiko gehabt hätten und im Laufe der Jahre ein Gewinn für die öffentliche Verwaltung zu vermelden sei.

Das zeigt, dass bei den Beteiligten kein Bewusstsein darüber vorhanden ist, dass die Beteiligung der öffentlichen Hand an mehr oder weniger riskanten Spekulationsgeschäften – noch dazu zum Teil an Finanzplätzen, die in ihrer Funktion als Steueroasen dazu beitragen, dass dem Staat Gelder zur Wahrnehmung seiner Aufgaben entzogen werden – kein verantwortungsbewusster Umgang mit den Steuergeldern ist. Statt die Besteuerung von Spekulationsgewinnen zu erhöhen, damit die Gewinne aus Finanzkapital einen solidarischen Beitrag zur Wahrung eines fairen und gerechten Sozialstaat beitragen, wurde unter den ÖVP-Finanzministern seit 2003 versucht, mit den Geldern der öffentlichen Hand in die Rolle von Börsenhaien zu schlüpfen, die von der Gier nach Gewinn getrieben, ohne Rücksicht auf soziale und ökologische Gesichtspunkt Kapital dorthin fließen zu lassen, wo es möglichst schnell die höchsten Renditen abwirft .

Dies wirft ein äußerst schiefes Licht auf das Verständnis der Aufgaben des Staates, wie diese von einigen österreichischen Politkern und Vertretern der Staatsverwaltung wahrgenommen wird.


Erhöhung der Mehrwertsteuer?

27. Juni 2009

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Der IHS-Chef und Vorsitzende des Staatsschuldenausschusses Bernhard Felderer hat diese Woche in einem Gespräch mit der „Presse“ eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 20-25% gefordert. Er begründet diese Erhöhung damit, dass Österreich im Zuge der Konjukturmaßnahmen gegen die Wirtschaftskrise seine Verschuldung deutlich erhöhe (2010 beträgt nach EU-Schätzung die Neuverschuldung 5,3%, nach OECD sogar 6,1% des BIP). Deshalb müsse Österreich bis 2012 Maßnahmen ergreifen, die diesem Trend gegensteuern. „Es wird unvermeidlich sein, die eine oder andere Steuer zu erhöhen“, meint Felderer. DieVermögenssteuer (bzw. exakter bezeichnet vermögensabhängige Steuern), wie sie die SPÖ fordere, kämen dafür nicht in Frage. „Die bringt so wenig, dass ihr nur eine marginale Rolle zukommt.“

In Frage komme also nur „eine Massensteuer“: die Lohnsteuer oder eben die Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Lohnsteuer hält der Direktor des Instituts für Höhere Studien (IHS) für den falschen Weg. Arbeit dürfe nicht verteuert werden. Zudem sei die ohnehin bereits hohe Lohnsteuer gerade erst gesenkt worden. „Bleibt also nur die Mehrwertsteuer.“

Was ist von dieser Forderung zu halten? 1. Wenn man sich die Entwicklung von Vermögen und Löhnen in den letzten Jahrzehnten ansieht, dann wird deutlich, dass Felderer unrecht damit hat, wenn er meint, durch vermögensabhängige Steuern könne nichts erreicht werden. Wie ich schon im ersten Beitrag zitiert habe, hat Attac Österreich nachgerechnet, wie sehr die Schere bei den Einkommen auseinandergegangen ist: „Der Anteil der Unternehmensgewinnsteuern am Gesamtsteueraufkommen hat sich seit 1965 von 27 auf 14% halbiert. Gleichzeitig hat sich der Anteil der Lohnsteuer am Gesamtsteueraufkommen von 10 auf 30% verdreifacht.“ Wenn wir also Maßnahmen ergreifen würden, die dieser Entwicklung gegensteuern und auch die sonstigen Kapitaleinnahmen stärker einbeziehen, die in Österreich im Schnitt mit nur etwa 12,5% belastet werden, dann wäre sehr wohl für den österreichischen Staat Einiges zu holen.

2. Es ist Felderer jedoch beizupflichten, dass eine Erhöhung der Lohnsteuer die falsche Lösung wäre, da die Lohneinkommen ohnehin im Vergleich zu den Vermögen sehr stark belastet werden und damit auch die gerade erst erfolgte Senkung der Lohnsteuern ad absurdum geführt würde.

3. Gegen den Weg einer Erhöhung der Mehrwertsteuer spricht in jedem Falle: Eine solche Erhöhung ist sozial nicht treffsicher. Auf den ersten Blick mag es zwar so erscheinen, dass sie alle Einkommen gleichermaßen belastet. Aber es ist zu berücksichtigen, dass Menschen mit geringem Einkommen einen überproportional hohen Anteil ihres Einkommens für den Konsum heranziehen müssen. Deshalb würde eine Erhöhung der Mehrwertsteuer diese Menschen stärker treffen als Personen mit hohem Einkommen bzw. erst recht Menschen mit Kapitaleinkommen. Eine Binsenweisheit der gerechten Steuerpolitik ist ja bekanntlich, dass nur progressive Steuern sozial treffsicher sind und einen Ausgleich zwischen den Einkommensunterschieden möglich machen!


Der Text der Videobotschaft „Reform oder Revolution?“

21. Juni 2009

Reform oder Revolution?  Wie ist eine Veränderung des Wirtschaftssystems heute möglich?

In meinen bisherigen Beiträgen habe ich mich mit der Analyse und Kritik unseres gegenwärtigen wirtschaftlichen Systems beschäftigt. Diese Analyse und Kritik fällt sehr klar aus: Wenn man die globale, aber auch nationale Lage unter dem Gesichtspunkt einer gerechten Verteilung des Einkommens und Vermögens betrachtet, dann ist diese höchst unbefriedigend. Während das Finanzkapital seit vielen Jahren (mit Ausnahme von ein paar kleineren und einer großen Finanzkrise) ungeheures Wachstum zu verzeichnen hat, sieht es für die ArbeitnehmerInnen weit ungünstiger aus: die Reallöhne sind eher im Sinken begriffen und der Anteil am gesamtgesellschaftlichen Reichtum, der den ArbeitnehmerInnen zukommt, wird stetig kleiner. Solche Analysen werden seit ungefähr 20 Jahren immer wieder von verschiedensten Experten mit dem gleichen Ergebnis angestellt. Die kritischen Analysen der ökonomischen Theorie fallen also so eindeutig aus, dass hierüber rasch eine Einigkeit erzielt werden könnte.

Heute möchte ich mich deshalb in dieser Videobotschaft dem Problem der politischen Praxis zuwenden: Wie ist gegenwärtig eine Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse politisch zu bewerkstelligen?

Um diese Frage zu beantworten, muss zuvor eine Reihe von grundsätzlichen Möglichkeiten gegenübergestellt werden: Reform oder Revolution? Soll eine Veränderung des kapitalistischen Systems also einerseits über den langen Weg durch die demokratischen Institutionen in den einzelnen Staaten erwirkt werden? Dieser Weg erfordert einen stetig wachsenden Einfluss auf die öffentliche Meinung, damit die nötigen Mehrheiten in den nationalen Parlamenten schließlich erreicht werden, um schließlich Gesetze zu beschließen, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Veränderung schaffen. Wenn man diesen Weg befürwortet, dann muss man sich mit der Problematik, dass die wirtschaftlichen Zusammenhänge soweit globalisiert sind, dass Eingriffe auf nationaler Ebene kaum mehr Wirksamkeit haben. Im Rahmen der Europäischen Union freilich wäre über den Umweg der nationalen Parlamente eine Einflussnahme auf einen Wirtschaftsraum möglich, der groß genug ist, um in einer globalisierten Welt unter veränderten Rahmenbedingungen zu bestehen.

Ist dieser Weg also der Richtige? Grundsätzlich ist diese Frage mit Ja zu beantworten. Schließlich sollte die Mehrheit für eine Veränderung unseres Wirtschaftssystems zu gewinnen sein. Denn die überwiegende Mehrzahl der Menschen erntet in unserem gegenwärtigen System nicht jenen Anteil an den Früchten, der ihnen zukommen sollte.

Jedoch wird die öffentliche Meinung durch die Medien stetig über diesen Umstand im Unklaren gelassen, sodass sie sich der Ungerechtigkeit dieses Systems und dessen, dass sie mit der Arbeit ihrer Händen oder ihres Geistes diesen gesellschaftlichen Reichtum schaffen, nicht bewusst sind. Tagein – tagaus wird ihnen eingetrichtert, dass alles, so wie es ist, auch so sein muss – quasi ein Naturgesetz darstellt. Gegen diese mediale Macht anzukommen, ist für jede politische Bewegung heute eine riesige Herausforderung. Und es ist ungewiss, ob sie von Erfolg gekrönt sein wird, da gegen die Macht der Medien heute schwer anzukommen ist. Denn diese Medien sind nicht neutral, auch wenn sie sich in der Regel so geben. Sie befinden größtenteils in Privateigentum und die Interessen der Eigentümer werden auf subtile Weise verschleiert über diese Medien transportiert (trotz aller Beteurungen der redaktionellen Unabhängigkeit). So lange also eine Reformbewegung nicht selbst über hinreichende mediale Vermittlungen verfügt, ist ein Scheitern des Versuches, parlamentarische Mehrheiten durch Einwirken auf die öffentliche Meinung zu erwirken, nicht auszuschließen.

Kommen wir also andererseits zur zweiten grundsätzlichen Option: dem revolutionären Weg. Dieser Weg geht davon aus, dass unser System nicht reformierbar ist, weil die Festlegung der gesellschaftlichen Eigentumsverhältnisse dem System trotz seiner durchaus demokratischen Verfassung immanent ist und daher eine Veränderung nicht innerhalb der Spielregeln des Systems erfolgen kann. Daher könne eine Umwälzung nur durch einen völligen Umsturz des politischen Systems erreicht werden. An den revolutionären Ansatz gibt es eine Reihe von Fragen: Soll die Umwälzung durch Gewalt oder durch gewaltlose Massenaktionen bewerkstelligt werden? Der Befürwortung einer gewaltsamen Erhebung ist dabei vor Augen zu führen, dass heute einerseits die Massen über keine adäquate Bewaffnung verfügen, um sich den Polizei- und Militäreinheiten der bestehenden Ordnung entgegenzustellen (und auf die Frage ob es ethischvertretbar ist, Mnenschenmassen in diesen Kampf zu schicken, komme ich später zu sprechen). Andererseits lehrt die Geschichte, dass die Bewaffnung von großen Menschenmassen in Form von Freikorps bisher zumeist der Machtergreifung faschistischer Gruppierungen dienlich war und nicht der Errichtung einer sozial gerechten Gesellschaft.

Den Befürwortern eines gewaltlosen Weges muss die Frage gestellt werden: Ist es heute möglich die Massen in so großem Maße zu einer Erhebung zu bewegen, dass die bestehenden Machtinstitutionen weichen müssen? Und wie ist dies zu erreichen, wenn die revolutionäre Bewegung nicht über mediale Multiplikatoren verfügt, die diese Mobilisierung ermöglichen? Wenn eine solche Mobilisierung schließlich gelingen sollte, stellt sich noch die Frage: Ist es ethisch vertretbar, unbewaffnete Menschen gegen ein System in den Krieg zu schicken, dass sich unter Umständen durch massiven Einsatz von Waffen zur Wehr setzt? Ist das so hehre Ziel der Revolution, eine gerechte Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums, zu erwirken, hinreichende Legitimation, um unschuldige Menschen in den Tod zu schicken? Kann sich eine neue gesellschaftliche Ordnung, die sowohl sozial gerecht, als auch die individuellen Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte beachtet, auf dem Blute von Millionen Menschen erwachsen? Und wie wird nach dem Umsturz die neue Ordnung etabliert und institunionell etabliert?

Auf alle diese Frage müssen wir eine überzeugende Antwort finden, damit wir in der Lage sind, den Prozess der Veränderung aktiv anzugehen. Deshalb appelliere ich an Euch alle, eine intensive Diskussion über diese Fragen zu führen!


Reform oder Revolution? Wie ist eine Veränderung des Wirtschaftssystems heute möglich?

9. Juni 2009

Videobeitrag mit einem Diskussionsaufruf von Gerhard Treiber:

Beteiligt Euch an dieser grundlegenden Diskussion, damit Theorie nicht Theorie bleibt, sondern Wirklichkeit werden kann!


Die perverse Lust an der Krise

1. Juni 2009

Hurra, wir befinden uns in der Krise! Lasst sie uns noch schlimmer machen!

So kommt es einem vor, wenn man die täglich neuen Horrormeldungen zur Auswirkung der Weltwirtschaftskrise hört und liest.

Doch was ist überhaupt geschehen? In den USA ist eine gigantische Immobilienblase, die über riskante Kredite finanziert wurde, geplatzt. Die Situation wurde riskant, als amerikanische Banken begannen, durch überbewertete Immobilien gegenfinanzierte Kredite zu vergeben. Die Spekulationsblase platzte. Der Wert der Immobilien sank innerhalb kurzer Zeit. Die Banken blieben auf ihren Krediten sitzen. Dadurch bekamen einige amerikanische Banken massive Probleme. Sie mussten Konkurs anmelden oder von der Regierung geretten werden. Weil durch den Weiterverkauf fauler Kredite diese in aller Welt verstreut waren, weitete sich die Krise durch die enge Verzahnung der Einzelwirtschaften und Finanzströme global aus. Dies hat das Vetrauen der Banken untereinander erschüttert; sie geben einander keine Darlehen mehr. Das hat eine gigantische Finanzkrise ausgelöst, die sich um den ganzen Globus auszubreiten begann.

Zwar haben zahlreiche Regierungen mit Hilfsmaßnahmen reagiert, um die betroffenen Kreditinstitute durch staatliche Garantien zu retten und dafür zu sorgen, dass die weiterhin ihrer volkswirtschaftlichen Aufgabe der Darlehensvergabe nachkommen können. Dennoch schlägt sich die Krise seit dem Herbst 2008 nachhaltig auf die Realwirtschaft nieder! Aufgrund der Verknappung der Liquidität von Banken äußerte sich die Krise unter anderem in Produktionssenkungen und Unternehmenszusammenbrüchen. Viele Unternehmen meldeten Konkurs an und entließen ihre Mitarbeiter, da die Banken ihnen keine Kredite gewährten oder zahlungsunfähig waren. In der Kette der Ereignisse kam es unter anderem zu einem massiven Rückgang des Welthandels. Vor allem die Automobilhersteller und in weiterer Folge der gesamte Industriesektor hatte massive Einbrüche zu verzeichnen. Die meisten Automobilhersteller in den Industrieländern haben Ende Oktober/Anfang November deutliche Produktionskürzungen angekündigt, um auf Absatzeinbrüche in zweistelliger Größenordnung zu reagieren.

Auch auf diese Situation haben zahlreiche Regierungen unmittelbar reagiert, indem sie umfassende Konjukturpakete verabschiedeten, um als öffentliche Auftragsgeber die Produktion anzukurbeln und den Konsum zu beleben.

Dennoch steigern sich die Horrormeldungen aus der Wirtschaft von Woche zu Woche. Massive Auftragseinbrüche werden vermeldet, immer mehr Unternehmen greifen auf Kurzarbeit zurück oder kündigen sogleich einen massiven Mitarbeiterabbau an. Ist dieses Szenario objektiv berechtigt? Oder ist es nicht vielmehr ein Phänomen der Massenpsychologie? Und gibt es vielleicht auch noch einen niederträchtigen Beweggrund, der dazukommt?

Objektiv betrachtet hat es schwere Finanzkrise gegeben, die durch sorgfaltslose Spekulationen ausgelöst wurde und durch staatlich Rettungsaktionen eingedämmt werden konnte. Bis auf einige Ausnahmen wurden die Finanzinstitute gerettet und durch die staatlichen Garantien auch in die Lage versetzt ihrer Aufgabe als Darlehensgeber nachzukommen. Esst also nicht verständlich, dass die Finanzinstitute durch ihre Zurückhaltung bei Vergabe von Krediten die Realwirtschaft in Zahlungsschwierigkeiten bringt. Vielmehr breitet sich eine Massenpsychose in der Wirtschaft aus, indem die Unternehmen einander mit ihrer Angst und Vorsicht infizieren. Wenn ein Unternehmen damit beginnt, die Produktion zurückzuschrauben, dann zieht es seine Geschäftspartner mit in den Schlamassel. Und breitet sich die Wirtschaftskrise wie eine gigantische Lawine in der globalisierten Welt aus. Wenn Angst und Vorsicht den Ton in der Wirtschaft angeben, dann wird die Krise natürlich real. Das Traurige an der derzeitigen Entwicklung ist, dass regelrechte perverse Lust an der Krise um sich greift – die Lust daran, sich gegenseitig mit den Schreckensmeldungen zu übertrumpfen. Keine Branche (außer dem Lebensmittelhandel) will mit ihrem Horrorszenario hinterherhinken. In weiterer Folge überbieten sich die Wirtschaftsforschungsinstitute mit ihren Prognosen des Negativwachstums! Bei einer solchen Dynamik scheint es unaufhaltsam, dass die Weltwirtschaft in eine schwere Depression fällt.

Zuletzt kommt noch hinzu, dass diese Situation dafür genutzt weden kann, einerseits die Konkurrenz, der vorzeitig der finanzielle Atem ausgeht, aus dem Weg zu räumen, um nach der „Marktbereinigung“ umso hemmungsloser abzucashen. Andererseits ist die Wirtschaftskrise die beste Gelegenheit für die Kapitaleigner, um den ArbeitnehmerInnen ihren Anteil an den Gewinnen, die in letzten Jahren erwirtschaftet wurden, vorzuenthalten. Mit der Wirtschaftskrise lässt sich wunderbar Druck erzeugen, um die ArbeitnehmerInnen aus Furcht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes zu einem Verzicht am Kuchen zu bewegen.

Wenn wir diesen Trend nicht aufhalten können, werden wir uns alle demnächst in einer Welt wiederfinden, in der den ArbeitnehmerInnen noch weniger Anteil am globalen Vermögen verbleibt!


Was ist Gerechtigkeit? Aktuelle Positionen in der Philosophie der Gegenwart III

28. Mai 2009

Aktuelle Positionen (Fortsetzung)

Axel Honneth

Axel Honneth kritisiert ähnlich wie die Vertreter des Kommunitarismus, dass die liberalen Gerechtigkeitstheorien als Prämisse von einer Vorstellung ausgehen, nach der die Beteiligten ihre Lebenspläne auf der Grundlage isolierter individueller Freiheitsvorstellungen realisieren wollen. Unter Bezugnahme auf Hegel entwickelt er dagegen ein Bild sozialer Gerechtigkeit, das dadurch bestimmt ist, dass die Beteiligten in Rechnung stellen, dass sie ihre Freiheit nur im Zusammenspiel mit Anderen und deren Freiheitsspielräumen verwirklichen können. Daraus ergibt sich für Honneth, dass Gerechtigkeit nicht anhand zu verbürgender Güter, sondern durch die Ausgestaltung gegenseitiger Verpflichtungen zu bestimmen ist.

Honneth führt aus, dass das Bild vom Schleier des Nichtwissens, das Rawls zur Darstellung der Forderung nach Unparteilichkeit verwendet, „das Faktum der menschlichen Intersubjektivität verschwinden lässt:“ Würden die Beteiligten im Urzustand „eine elementare Kenntnis von ihrer Bedürftigkeit nach Anerkennung besitzen“, […] dann würden sie sich vermutlich auf Gerechtigkeitsprinzipien einigen, die im Unterschied zum Rawlschen Vorschlag dieser sozialen Bedürftigkeit Rechnung tragen würde.“ (Gerechtigkeit und kommunikative Freiheit. Überlegungen im Anschluss an Hegel, S. 5/6, zuerst veröffentlicht in: Barbara Merker/Georg Mohr/Michael Quante (Hrsg.): Subjektivität und Anerkennung. mentis: Paderborn 2004)

Die Ausstattung der Individuen mit ‚subjektiven Rechten‘ ist nicht das Ergebnis einer fairen Distribution, sondern ergibt sich aus dem Umstand, dass sich die Gesellschaftsmitglieder als freie und gleiche anerkennen.“ (GukF, 4) Intersubjektive Beziehungen werden so zu notwendigen Bedingungen individueller Autonomie. Fehlende Anerkennung führt zum Gefühl der Ungerechtigkeit. Dies wird nach Honneth durch empirische Ergebnisse der soziologischen und historischen Forschung ebenso wie durch die Entwicklungspsychologie bestätigt.

Für Honneth verschiebt sich damit die Konzeption der Gerechtigkeit von einer Frage der Verteilung hin zu Grundsätzen, „die sich auf die staatliche Gewährleistung von sozialen Voraussetzungen der wechselseitigen Anerkennung beziehen.“ (GukF, 7) Voraussetzung für eine stabile Beziehung ist die Anerkennung gemeinsamer moralischer Normen, die in einer habituell eingeübten Handlungspraxis wie zum Beispiel der Freundschaft erworben wird. Die Selbstachtung, die bei Rawls ein Grundgut ist, entsteht für Honneth „als das Ergebnis einer gestaffelten Einbeziehung in unterschiedliche Kommunikationssphären, die alle durch eine spezifische Form der wechselseitigen Anerkennung geprägt sind.“ (GukF, 7) Gerechtigkeit ist nicht die Gewährung von individuellen Grundfreiheiten, sondern die egalitäre Ermöglichung von Anerkennungsverhältnissen. Insofern tritt neben die auf dem Recht beruhenden Verteilungsgerechtigkeit auch die Bedürfnisgerechtigkeit, abgeleitet aus dem Prinzip der Liebe, sowie die Leistungsgerechtigkeit, die auf einer fairen Arbeitsteilung basiert und Ausdruck sozialer Wertschätzung ist.

Jürgen Habermas

Jürgen Habermas hat keine eigenständige Rechtsphilosophie entwickelt, sondern seine grundlegenden Überlegungen zu diesem Thema in seine Theorie des kommunikativen Handelns und in die Diskursethik eingebettet. Metaphysische Begründungen des Rechts wie eine gottgegebenes Recht, ein Naturrecht, den Rückgriff auf das Wesen des Menschen, aber auch eine höhere Einsicht der Vernunft lehnt Habermas ab. Im Gegensatz zum Historismus und zum Rechtspositivismus, die sich ihrerseits auf die Untersuchung des empirisch vorhandenen Rechts beziehen, verweist Habermas andererseits darauf, dass das Recht für seine Geltung einer Legitimation bedarf. Eine Reduzierung auf die Faktizität reicht nicht aus. Ohne Legitimation fehlen dem Recht die Akzeptanz der Adressaten und damit deren Bereitschaft, es einzuhalten. In der Geschichte findet sich eine Vielzahl von Beispielen unzureichender Akzeptanz bestehender Rechtsverhältnisse, so in Staaten mit Sklaverei, im Absolutismus, aber auch im liberalen Kapitalismus des 19. Jahrhunderts. Da gesellschaftliche Entwicklungen dynamisch und komplex sind, erscheint es Habermas nicht möglich, bestimmte Rechtsverhältnisse philosophisch als ideal auszuweisen. Naturrecht und Vertragstheorien können die Lebensverhältnisse sowie die Mobilität und Pluralität der modernen Gesellschaft nicht abbilden.

Allerdings kann man laut Habermas auf den Zusammenhang von Recht und Moral für eine Legitimierung des Rechts nicht verzichten, „ohne dem Recht das ihm wesentlich innewohnende Moment der Unverfügbarkeit zu nehmen.“ (Faktizität und Geltung, 594) Der Ausweg ist für Habermas eine Legitimation durch das Verfahren eines demokratischen Diskurses. Der Rückgriff auf positives Recht allein reicht nicht. Denn positives Recht ist im Extremfall auch im Totalitarismus funktionsfähig. Zur Legitimation bedarf es einer demokratischen Verfasstheit. Dies bedeutet, dass die rechtsetzende Macht selbst an rechtliche Verfahren gebunden ist und die von den Gesetzen Betroffenen durch Beteiligung an deren Entstehung mitwirken. Die Forderung wird erfüllt, wenn die Festlegung der Rechtsnormen sich auf das Diskursprinzip stützt. Durch den Diskurs kann deren Geltung gerechtfertigt werden.

Als Voraussetzung für einen solchen Diskurs fordert Habermas:

  • für jeden ein größtmögliches Maß an gleicher subjektiver Handlungsfreiheit
  • die Bestimmtheit der betroffenen Rechtsgenossen
  • garantierte Rechtswege zur Durchsetzung von Ansprüchen.

Diese allgemeinen Rechtsprinzipien dienen der Orientierung und müssen durch konkrete Regelungen materiell ausgefüllt werden.

Habermas’ diskursethischer Ansatz als reines Formprinzip der Verfahrensgerechtigkeit geht von einer idealen Situation sachkundiger und vernünftiger Teilnehmer am Diskurs aus (ideale Sprechsituation). Aufgrund der tatsächlichen Lebensverhältnisse ist die praktische Umsetzbarkeit zu bezweifeln.

Amartya Sen

Der indische Ökonom Amartya Sen legt seinem Gerechtigkeitskonzept einen differenzierten Freiheitsbegriff zugrunde. Freiheit ist demnach ein intrinsischer Wert, weil sie es dem Menschen ermöglicht selbstbestimmt zu leben. Sie umfasst neben der Abwesenheit von Hindernissen (passive Freiheit) vor allem auch die Möglichkeit, nach eigenen Wünschen zu handeln (aktive Freiheit). Freiheit ist daher ein normatives Ziel, ein Zweck an sich. Eine Gesellschaft ist um so gerechter, je mehr ihre Mitglieder über „Verwirklichungschancen“ (capabilities) verfügen.

Von der konstitutiven (grundsätzlichen) Funktion der Freiheit sind ihre instrumentellen Funktionen zu unterscheiden. Letztere dienen den Menschen als Mittel, den Grundwert der Freiheit und damit die Verwirklichungschancen sicherzustellen. Zu den instrumentellen Freiheiten zählt Sen (OfdM, 52)

  1. politische Freiheiten (Kritik, Widerspruch, Wahlrecht etc.)
  2. ökonomische Institutionen (Ressourcen, Bedingungen des Tausches, Verteilung)
  3. soziale Chancen (Bildung, Gesundheit)
  4. Transparenzgarantien (Pressefreiheit, Informationspflichten z.B. gegen Korruption)
  5. soziale Sicherheit (Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe, Mindestlöhne)

Laut Sen hängt die konstitutive Freiheit von dem Umfang der instrumentellen Freiheit ab. Er zeigt anhand von empirischen Untersuchungen, dass Wechselbeziehungen und Komplementaritäten zwischen den instrumentellen Freiheiten bestehen. Demnach ist Einkommen zwar ein grundlegender Faktor für Wohlstand und damit für Verwirklichungschancen. Jedoch sind andere Faktoren ebenfalls wichtig. So korreliere die Lebenserwartung nicht eindeutig mit dem Einkommen. Denn es gibt Staaten mit einer durchschnittlich vergleichsweise hohen Lebenserwartung, deren durchschnittliches Pro-Kopf-Einkommen deutlich niedriger ist, als dasjenige in anderen Staaten mit geringerer Lebenserwartung.

Zur Bewertung der Gerechtigkeit in einer konkreten Konstellation schlägt Sen vor, den Grad der als „objektive Möglichkeit“ bestehenden Verwirklichungschancen zu messen (Capability-Ansatz). Eine Verwirklichungschance (Handlungsmöglichkeit) bezeichnet Sen als Funktion (functioning). Da Menschen an die Person gebundene Voraussetzungen mitbringen, sich jeweils in unterschiedlichen Situationen befinden, in einen jeweils anderen sozialen Zusammenhang eingebunden sind und jeweils unterschiedliche persönliche Präferenzen haben, sind auch die Verwirklichungschancen für jedes Individuum verschieden. Gemessen wird ein Bündel an objektiv verfügbaren Handlungsmöglichkeiten (agencies), die dem Einzelnen zur Verfügung stehen. So hat der in einer reichen Gesellschaft fastende Mensch andere Handlungsmöglichkeiten im Vergleich zu dem hungernden Menschen in einer armen Gesellschaft.

Um festzulegen, welche Verwirklichungschancen in einer Gesellschaft als wertvoll angesehen werden und den Wohlstand (well being) ausmachen, bedarf es partizipativer sozialer Entscheidungen aufgrund eines demokratischen Diskurses. Auf diese Weise werden die nur für das Individuum festzumachenden Verwirklichungschancen in den gesellschaftlichen Zusammenhang eingebunden. Reale Freiheit fordert somit auch den aktiven Bürger, der seine Chancen durch Teilnahme wahrnimmt. Sen formuliert damit ein republikanisch-liberales Politikverständnis. Der partizipative Diskurs stellt sicher, dass der Capability-Ansatz sich mit der fortschreitenden Entwicklung einer Gesellschaft stetig erneuert und fortgeschrieben wird.

Sen, dessen Ausgangspunkt Überlegungen zur Entwicklungspolitik und zur Gerechtigkeit in einer globalisierten Welt sind, untersucht Gerechtigkeit unter dem Aspekt, ob sie universell für alle Menschen oder nur partikulär bezogen auf einzelne Nationen angesehen wird.

Je nach Perspektive ergeben sich unterschiedliche Politikansätze. Universalistisch sind, argumentiert Sen, der Utilitarismus oder die Vernunftethik Kants. Partikularistisch ist hingegen der Kommunitarismus, der noch innerhalb einer Nation auf die verschiedenen Perspektiven sozialer Gemeinschaften und gesellschaftlicher Gruppen abhebt. Auch wenn der Universalismus für eine globale Gerechtigkeit eine klare, nicht von der Hand zu weisende Konzeption zu ermöglichen scheine, so sei er mit dem Problem konfrontiert, dass es für seine Durchsetzung einer globalen Institution, etwa einer Weltregierung, mit entsprechender Macht und entsprechenden Ressourcen bedarf. Die hierfür infrage kommenden Vereinten Nationen verfügen jedoch nicht über adäquate Möglichkeiten.

Stattdessen schlägt Sen ein Konzept vor, das er „plurale Einbindung“ (Sen: Globale Gerechtigkeit Nr. 20-21) nennt. Zur Weiterentwicklung einer globalen Gerechtigkeit sollen alle transnationalen Institutionen von zwischenstaatlichen Verträgen über multinationale Unternehmen (beispielsweise in Fragen einer gerechten Entlohnung) bis hin zu sozialen Gruppen und Nichtregierungsorganisationen beitragen.

Der Capability-Ansatz von Sen hat breite internationale Anerkennung gefunden und findet Berücksichtigung in diversen Armutsberichten.

Zusammenfassung

Bezüglich der verschiedenen modernen Positionen zur Gerechtigkeit lässt sich festhalten, dass es beim Thema Gerechtigkeit in vielen Punkte weitgehende Übereinstimmung gibt, z.B. bei der Ausübung der bürgerlichen Freiheitsrechte, der Chanchengkeichheit, auch wenn unterschiedliche Gewichtungen bestehen. Bei der Frage nach Eigentum, Besitz und Vermögen scheiden sich jedoch die Geister. Aufgrund der nach wie vor bestehenden Vorherrschaft liberaler Grundhaltungen ist der Eingriff in diese Sphäre noch immer völlig tabuisiert.

Angesichts des völligen Ungleichgewichts bei Besitz, Eigentum und Vermögen, der heute global betrachtet vorliegt, ist es jedoch fraglich, ob Gerechtigkeit hergestellt werden kann, ohne dass hier ein massiver Einschnitt erfolgen muss.


Was ist Gerechtigkeit? Die aktuellen Positionen in der Philosophie der Gegenwart

17. Mai 2009

Die Frage nach der Natur der Gerechtigkeit ist seit der griechischen Antike Gegenstand zahlreicher philosophischer Erörterungen. Viele Erklärungen greifen dabei auf metaphysische Begründungen zurück. So wurde Gerechtigkeit immer wieder als eine in der Natur vorhandene Ordnung oder als göttlichen Ursprungs verstanden.

Eine klassische Einteilung von Gerechtigkeitstheorien erfolgt aufgrund der Frage, ob ihre Begründung auf Naturrecht oder Vernunftrecht beruht. Die Naturrechtslehren besagen, dass Gerechtigkeit als Maßstab durch etwas bedingt ist, was unabhängig vom Menschen, aber auch unabhängig von Raum und Zeit Gültigkeit hat. Ein solches übergeordnetes Prinzip ist eine göttlich bestimmte oder kosmologisch verankerte Ordnung. Diese Sicht findet sich vor allem in der Philosophie der Antike (Platon, Aristoteles) und im christlichen Mittelalter (Augustinus, Thomas von Aquin usw.). Mit dem Übergang vom Mittelalter zur Renaissance wurde das Naturrecht stärker anthropozentrisch begriffen, d.h. als dem Wesen des Menschen innewohnend. Entsprechende Vorstellungen finden sich bei Jean Bodin, Thomas Hobbes, John Locke, Hugo Grotius und Friedrich Pufendorf. Im Verlaufe der Aufklärung trat immer mehr die Vernunft als gestaltendes Moment für Gerechtigkeitsauffassungen in den Vordergrund bis hin zum kritischen Vernunftrecht bei Immanuel Kant.

Eine andere Möglichkeit der Einteilungen von Gerechtigkeitstheorien ist die nach empirischen und normativen Gesichtspunkten. Empirische Theorien beruhen auf der Erfahrung der sogenannten Gerechtigkeitsforschung. Diese bieten keine aus logischen Argumenten abgeleitete Prinzipien, sondern praktische, in den Gesellschaften schon vorhandene Begründungen. Normative Theorien werden weiter unterteilt in deontologische und teleologische Theorien. Bei ersteren wird auf das Prinzip der Handlung abgestellt (geboten, erlaubt, verboten) wie bei Kants Pflichtethik oder bei religiösen Geboten. In der teleologischen Ethik ist hingegen der Handlungserfolg der Bewertungsmaßstab (z.B. Utilitarismus).

In der Debatte der Gegenwart werden vor allem Liberalismus, Utilitarismus, Kommunitarismus und Diskursethik als gegensätzliche philosophische Positionen unterschieden. Diese Sammelbegriffe kennzeichnen bestimmte Aspekte der jeweiligen Gerechtigkeitstheorien.

Hisorischer Überblick

Bevor ich auf die gegenwärtigen Positionen zur Gerechtigkeit eingehen möchte, werde ich einen kurzen geschichtlichen Abriss machen.

Platon und Aristoteles

Für Platon war Gerechtigkeit eine Funktion der Seele. Gerechtigkeit herrscht, „wenn man das Seine tut und nicht vielerlei Dinge treibt“ (Politeia IV, 433a). Bei Streit soll jeder auch das Seine erhalten (Suum cuique). Entsprechend ist eine gerechte staatliche Ordnung eine solche, in der jeder seine Aufgabe nach seinen Fähigkeiten wahrnimmt. Die analytische Aufteilung des Gerechtigkeitsbegriffs durch Aristoteles wird bis in die Gegenwart verwendet. Er unterschied zwischen der legalen (allgemeinen) Gerechtigkeit und der für die zwischenmenschlichen Beziehungen maßgeblichen besonderen Gerechtigkeit (iustitia particularis). Letztere differenzierte er in „Verteilungsgerechtigkeit“ (iustitia distributiva) und „ausgleichende Gerechtigkeit“ (iustitia commutativa).

Hobbes

Von Thomas Hobbes wurde gegenüber dem Mittelalter eine neue Sichtweise auf die Frage der Gerechtigkeit eingebracht. Hobbes löste sich von der Vorstellung einer von Gott gegebenen Ordnung und betrachtete in einem Gedankenmodell den Menschen in einem (fiktiven) Naturzustand. In diesem gibt es weder Eigentum noch Gerechtigkeit oder eine gesetzgebende Obrigkeit mit der Möglichkeit des Zwanges. Der Mensch ist des Menschen Wolf (Homo homini lupus est, De Cive: Widmung). Es findet ein Krieg aller gegen alle statt (Bellum omnium contra omnes, Leviathan, Kap. 13) Das einzige natürliche Recht des Menschen ist das auf Selbsterhaltung. Er ist sich selbst sein eigener Richter, der sich an seinen eigenen Zwecken orientiert (De Cive, 9). Hierdurch gerät er notwendig in Konflikt mit anderen. Aus diesem Zustand der Angst kann sich der Mensch nur durch vernünftige Klugheit (recta ratio) befreien, die ihn dazu bringt, natürlichen Geboten (leges naturae) zu folgen. Diese sind

  1. Suche nach dem Frieden
  2. Bereitschaft zugunsten des Friedens das eigene natürliche Recht einzuschränken
  3. Einhaltung von Verträgen
  4. Dankbarkeit und Entgegenkommen statt Rache und Nachtragen

Der eigene vernünftige Wille fordert die Anerkennung einer Herrschaft, die den Frieden auch mit Zwangsgewalt durchsetzt. Als Konsequenz wird das natürliche Recht im Wege eines Gesellschaftsvertrags – eines zeittypischen „Gedankenexperiments zu legitimatorischen Zwecken – auf einen Souverän übertragen.

„Aus dem Gesetz der Natur, das uns verpflichtet, auf einen anderen solche Rechte zu übertragen, deren Beibehaltung den Frieden der Menschheit verhindert, folgt ein drittes, nämlich: ‚Abgeschlossene Verträge sind zu halten.’“ (Leviathan, 15)

Die Konsequenz dieser Überlegungen ist ein absoluter Rechtspositivismus. Durch die unwiderrufliche Übertragung des natürlichen Rechtes auf den Staat ist der Mensch uneingeschränkt an die Einhaltung bestehender Gesetze gebunden. Andererseits entsteht kein Unrecht, das nicht durch einen Gesetzesverstoß oder einen Vertragsbruch begründet ist.

„Ebenso fügt im Staate der, welcher einen anderen schädigt, mit dem er keinen Vertrag geschlossen hat, diesem zwar einen Schaden zu; aber ein Unrecht verübt er nur gegen den, der die Staatsgewalt besitzt; denn wenn der, welcher geschädigt worden, sich über das Unrecht beschwerte, so könnte der Täter sagen: Was geht mich das an?“ (De Cive, 4)
„Wo keine allgemeine Gewalt ist, ist kein Gesetz, und wo kein Gesetz, keine Ungerechtigkeit“ (Leviathan, 13)

Bei Hobbes ist der Gesellschaftsvertrag gedanklich so konstruiert, dass jeder seine Freiheitsrechte an den Staat abtritt. Hierdurch wird der Staat zu nichts verpflichtet, da dieser nicht unmittelbar am Vertrag beteiligt ist. Der Staat kann selbst kein Unrecht begehen, da er die uneingeschränkte Macht der Rechtsetzung hat. Der Staat bzw. der Inhaber der Macht ist sein eigener Souverän. Hobbes legitimierte damit den absoluten Herrscher, dem die Bürger und selbst die Kirche uneingeschränkt unterworfen sind. Diese Sicht wird verständlich vor dem Hintergrund, dass Hobbes sich im englischen Bürgerkrieg (1642-1649) auf die Seite der Monarchisten stellte. De Cive entstand 1642 und der Leviathan wurde 1651 während der Herrschaft Oliver Cromwells veröffentlicht.

Locke

Im Gegensatz zu Hobbes unterstellte John Locke ein göttliches Naturrecht. Als Schöpfer hat allein Gott ein Recht am Leben. Der Mensch darf daher weder sein eigenes, noch das Leben eines Anderen beeinträchtigen. Demgemäß ist der Naturzustand „ein Zustand vollkommener Freiheit“. Der Mensch ist berechtigt

innerhalb der Grenzen des Naturgesetzes seine Handlungen zu lenken und über seinen Besitz und seine Person zu verfügen, wie es einem am besten scheint – ohne jemandes Erlaubnis einzuholen und ohne von dem Willen eines anderen abhängig zu sein.“ (Two Treatises of Government, II, 4)

Eigentum entsteht durch Arbeit. Niemand darf sich mehr aneignen, als er selbst verbrauchen kann. Geld allerdings ist ein abstrakter Gegenstand, von dem beliebig viel angesammelt werden darf, da es nicht verderblich ist. Leben, Freiheit und Besitz sind die elementaren Naturrechte des Menschen. Sie existieren anders als bei Hobbes bereits vorstaatlich. Jeder Einzelne ist für die Vollstreckung des natürlichen Gesetzes zuständig und „berechtigt, die Übertreter dieses Gesetzes in einem Maße zu bestrafen, wie es notwendig ist, um eine erneute Verletzung zu verhindern.“ (Two Treatises of Government, II, 7) Da der Naturzustand unsicher ist und die Naturrechte nicht gesichert sind, schließt der Mensch einen Gesellschaftsvertrag.

Die einzige Möglichkeit, mit der jemand diese natürliche Freiheit aufgibt und die Fesseln bürgerlicher Gesellschaft anlegt, liegt in der Übereinkunft mit anderen, sich zusammenzuschließen und in eine Gemeinschaft zu vereinigen, mit dem Ziel eines behaglichen, sicheren und friedlichen Miteinanderlebens, in dem sicheren Genuss ihres Eigentums und in größerer Sicherheit gegenüber allen, die nicht zu dieser Gemeinschaft gehören.“ (Two Treatises of Government, II, 95)

Staatsgewalt ist für Locke

nichts als die vereinigte Gewalt aller Glieder der Gesellschaft, die jener Person oder Versammlung übertragen wurde, die der Gesetzgeber ist“ (Two Treatises of Government, II, 135)

Das besondere an Lockes Konzeption ist, dass die Gesetze und die staatliche Verfasstheit durch den Willensakt der Bürger gerechtfertigt werden. Der Staat ist nicht mehr durch Gott oder einen absoluten Herrscher (wie bei Hobbes) begründet, sondern repräsentiert den Willen seiner Bürger. Daraus ergibt sich das Recht der Bürger, die staatliche Gewalt aufzuheben und zu verändern, wenn diese nicht mehr ihrem Willen entspricht. Die Macht des Staates dient der Verwirklichung des menschlichen Daseins und darf sich nicht gegen den Menschen richten.

Gewaltenteilung ist für Locke nicht mit Naturrecht begründet, sondern ein Gebot der Klugheit. Der Gesetzgeber ist vom Volk eingesetzt und an stehende Gesetze, eine Verfassung, gebunden. Die vollstreckende Gewalt ist ihrerseits an die Gesetze gebunden.

Wer immer deshalb die legislative oder höchste Gewalt eines Staatswesens innehat, ist verpflichtet, nach eingeführten, stehenden Gesetzen zu regieren, die dem Volk verkündet und bekannt gemacht wurden – und nicht durch Maßnahmeverordnungen -, durch unparteiische und aufrechte Richter, die Streitfälle nach ebenjenen Gesetzen entscheiden müssen, und die Macht der Gemeinschaft im Inland nur zur Vollziehung dieser Gesetze und nach außen zur Verhütung oder Vergeltung fremden Unrechts und zum Schutz der Gemeinschaft vor Überfällen und Angriffen zu verwenden. Und mit all dem darf kein anderes Ziel verfolgt werden als der Friede, die Sicherheit und das öffentliche Wohl des Volkes.“ (II, 131)

Rousseau

Jean-Jacques Rousseau formulierte seine Begründung eines Gesellschaftsvertrages ebenfalls ausgehend von einem Naturzustand des Menschen. Im Gegensatz zu Hobbes sind seine Überlegungen zwar auch hypothetisch, aber stark anthropologisch unterlegt, also kein reines Gedankenmodell.

Worum präzise handelt es sich also in diesem Diskurs? Darum, im Fortschritt der Dinge den Augenblick zu bezeichnen, in dem das Recht die Stelle der Gewalt einnahm und die Natur somit dem Gesetz unterworfen wurde.“ (Über Ungleichheit, 68)

Insbesondere sah Rousseau den Urzustand des Menschen nicht als Krieg, sondern er entwickelte das Urbild eines friedfertigen, sich selbst genügenden und von Mitleid geprägten Menschen. In diesem Zustand ist der Mensch frei, ohne soziale Bindungen und hat keine Sprache. Er kennt weder gut noch böse, weder Dein noch Mein, noch hat er eine Vorstellung von Gerechtigkeit. Die Vernunft als Fähigkeit zur Reflexion entsteht erst im Entwicklungsprozess des Menschen. Der Mensch kommt schrittweise zur Sprache und damit zu Allgemeinbegriffen. Hierdurch entsteht ein wesentlicher Unterschied zum Tier. Es entstehen zunächst der Hüttenbau und als erste soziale Einheit die Familie. Die natürliche Selbstliebe (amour de soi) wandelt sich allmählich in Eigenliebe (amour propre), auch Egoismus. Es entstehen Neid und Grausamkeit. Erst durch den Eintritt in eine Gesellschaft wird der Mensch böse, und es folgt der „Kampf aller gegen alle“. Ein grundlegender Schritt in diesem Entwicklungsprozess ist der Übergang zur Landwirtschaft. Durch die Landwirtschaft entstehen Zuordnungen und Eigentum. Sobald aber Eigentum existiert, entstehen die ersten Regeln des Rechts, durch die die Ungleichheiten festgeschrieben und immer weiter verstärkt werden.

„Der erste, der ein Stück Land einzäunte, kam auf den Gedanken zu sagen: das gehört mir; da er die Leute vorfand, die beschränkt genug waren, ihm das zu glauben, wurde er zum wahren Begründer der „societe civile“. Wieviel Verbrechen, Krieg, Mord und Elend wäre dem menschlichen Geschlecht erspart geblieben, wenn einer die Pfähle herausgerissen hätte, den Graben zugeschüttet und seinesgleichen zugeschrien hätte: ‚Hütet Euch vor diesem Betrüger, Ihr seid verloren, wenn Ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören und dass der Boden niemandem gehört’“ (Über Ungleichheit, 74)
Dieser Übergang vom Naturzustand in den bürgerlichen Stand bewirkt im Menschen einen sehr bemerkenswerten Wandel, indem er die Gerechtigkeit anstelle des Instinktes in sein Verhalten setzt und seinen Handlungen die Sittlichkeit aufprägt, die ihm zuvor gefehlt hatte.“ (Gesellschaftsvertrag, I.8)

Eigentum ist für Rousseau nichts Schlechtes, solange es auf eigener Arbeit beruht. Erst wenn es zu sozialen Ungleichheiten kommt und der Reiche seinen Besitz durch die Arbeit der Armen vermehrt, gehen Freiheit und Gleichheit der Bürger verloren. Erst dann dominieren Habgier und Herrschsucht. Als Ausweg aus den Widersprüchen einer so verdorbenen Gesellschaft sah Rousseau einem Staat, in dem die Bürger frei sind und gleich behandelt werden. Hierzu bedarf es eines Gesellschaftsvertrages (Contrat sociale). Dieser enthält „die totale Übereignung jedes Teilhabers mit all seinen Rechten an die gesamte Gemeinschaft“ (Gesellschaftsvertrag, 18) Dadurch, dass jeder im Staat seine Rechte uneingeschränkt überträgt, wird die Gleichheit innerhalb der Gemeinschaft gewährleistet und, weil niemand Rechte an einem anderen hat, auch die Freiheit, zumindest in Form der bürgerlichen Freiheit. Der Staat wird durch diesen Akt zur Verkörperung des Gemeinwillens (volonté générale).

„Gemeinsam stellen wir alle, jeder von uns, seine Person und seine ganze Kraft unter die oberste Richtschnur des Gemeinwillens; und wir nehmen, als Körper, jedes Glied als untrennbares Ganzes auf.“ (Gesellschaftsvertrag, 18)

Weil der Staat als Souverän den Gemeinwillen seiner Bürger repräsentiert, ist er gegenüber dem Einzelnen zu nichts verpflichtet. Die Bürger als Einzelne sind hingegen Untertanen und an den Gemeinwillen gebunden. Daher hat der Staat das Recht, den Gemeinwillen auch mit Zwang durchzusetzen. Die Summe aus dem Willen der Einzelnen ist nicht identisch mit dem Gemeinwillen, denn die Bürger verfolgen ihre Privatinteressen. Der Gemeinwille ist aber auf das Wohl aller ausgerichtet. Er kommt dann zum Ausdruck, „wenn das ganze Volk über das ganze Volk eine Bestimmung erlässt.“ (Gesellschaftsvertrag, 41) Gesetze müssen allgemeingültig sein und sich auf jeden Bürger beziehen. So zustande gekommene Gesetze können nicht unrecht sein, weil sie den Gemeinwillen ausdrücken. Die Bürger werden zur Rechtsgemeinschaft. Ähnlich wie Hobbes vertrat Rousseau damit eine positivistische Rechtsauffassung. Eine vom Volk eingesetzte Regierung hat lediglich die Aufgabe, die beschlossenen Gesetze auszuführen. Parteien oder Repräsentationssysteme stören den unmittelbaren Gemeinwillen. Anders als bei den britischen Empiristen ist bei Rousseau die Verwirklichung des Gesellschaftsvertrages nur in einer Republik denkbar. Er lehnte explizit das parlamentarische System Englands mit einem Monarchen an der Spitze ab.

Aus seinem Postulat der Gleichheit folgerte Rousseau dass „kein Staatsbürger so reich sein darf, um sich einen andern kaufen zu können, noch so arm, um sich verkaufen zu müssen.“ (Gesellschaftsvertrag, 59) Das Konzept des Sozialvertrages beruhte auch auf dem Prinzip der sozialen Gerechtigkeit. Wo individuelle Vorteile zu groß werden, muss der Gesetzgeber ausgleichend eingreifen.

„Wenn jedoch der Missbrauch unvermeidlich ist, folgt daraus, dass man ihn nicht wenigstens eindämmen muss? Weil der Lauf der Dinge stets auf die Zerstörung der Gleichheit ausgeht, deshalb muss die Kraft der Gesetzgebung stets auf ihre Erhaltung ausgehen.“ (Gesellschaftsvertrag, 59)

Mit der Forderung nach einer Sozialgesetzgebung stand Rousseau im Gegensatz zu liberalen Auffassungen wie der Lockes, für den der Schutz und die uneingeschränkte Gewährleistung des Eigentums grundlegend waren.

Kant

Immanuel Kant ersetzte den Gedanken des Naturrechts durch ein Vernunftrecht. Ein Naturrecht als überpositives Recht, zum Beispiel ein göttliches Recht, kann der Mensch nicht erkennen. Der Mensch ist mit den Mitteln der Vernunft für jede Erkenntnis auf empirische Anschauungen, auf seine Sinne, angewiesen. Ihm bleibt als Faktum nur die praktische Vernunft, die die theoretisch nicht zu entscheidende Frage, ob es eine Freiheit gibt, so beantwortet, dass es die Freiheit gibt.

Aus dem Gebot der praktischen Vernunft, die Freiheit des Menschen als regulative Idee anzunehmen, folgerte Kant die Autonomie des Menschen. Die Selbstbestimmung des Menschen macht ihn zum grundlegenden Zweck seines Handelns. Hiergegen zu verstoßen, verbietet der kategorische Imperativ (Menschenrechtsformel):

„Handle so, dass du die Menschheit, sowohl in deiner Person als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.“ (GMS, AA IV, 429)

Der Mensch ist aus seiner Vernunft heraus verpflichtet, die Persönlichkeit und in ihr die Würde des Menschen zu achten. Dies gilt gegenüber jedem Menschen und ist somit ein Gebot der Gleichheit. Die Freiheit des Menschen ist nicht nur eine innere Freiheit, in der der Mensch gegenüber seiner Vernunft sich selbst verantwortlich ist und hieraus die (innere) Pflicht zur Sittlichkeit hat, sondern sie gilt auch im äußeren Verhältnis der Menschen zueinander. (Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis, AA VIII, 289)

Als Instrument der praktischen Umsetzung der Gerechtigkeit betrachtete Kant das Recht, in dem das Prinzip der Freiheit durch eine vertragliche Bindung gewährleistet wird. Hierzu formulierte er einen sogenannten Kategorischen Rechtsimperativ:

„Das Recht ist also der Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür des einen mit der Willkür des anderen nach einem allgemeinen Gesetz der Freiheit zusammen vereinigt werden kann.“ (Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre, Einleitung in die Rechtslehre, § B (Schlusssatz))

Die Freiheit des Einzelnen wird durch ein selbst gesetztes Gesetz sichergestellt. Hierdurch wird die Autonomie gewährleistet, aber durch die gemeinsame Bestimmung des Rechts zugleich auch die Freiheit beschränkt. Diese Bestimmung der (iuridischen) Gerechtigkeit ist rein formal. Für die materiale Gerechtigkeit bedarf es nach Kant der empirischen Erfahrung. Ausgehend von Locke und Hume hat Kant das Modell des Gesellschaftsvertrages übernommen, die Idee des Naturrechts aber ebenso wenig akzeptiert wie die Relativität der Gerechtigkeit, die sich aus Humes Skepsis ergab. Seine Begründung der Gerechtigkeit liegt in der Sittlichkeit als Gebot der reinen praktischen Vernunft.

Marx

In der politischen Theorie von Karl Marx und Friedrich Engels, dem Historischen Materialismus, ist Gerechtigkeit keine Kategorie der Analyse und kein eigenständiges Ziel. Die Gesellschaft wird durch die Entwicklung der Produktivkräfte und durch Klassenkämpfe, die zu Revolutionen führen, schließlich einen Zustand erreichen, in dem die Güter nicht mehr knapp sind.

Recht gehört für Marx zum sogenannten Überbau und hat keine universelle Bedeutung, beruht vielmehr auf den jeweiligen materiellen Verhältnissen und ist z.B. im Kapitalismus Ausdruck der Herrschaft einer bürgerlichen Klasse.

Solange man Bourgois ist, kann man nicht umhin, in diesem [ Klassen ]Gegensatz einen Zustand der Harmonie und ewigen Gerechtigkeit zu erblicken.“ (Karl Marx: Das Elend der Philosophie, MEW Bd. 4, Dietz, Berlin 1972, 104)

Erst nach einer Phase der Herrschaft des Proletariats (Sozialismus) in einer klassenlosen Gesellschaft, dem Kommunismus, wird es möglich sein, dass jeder nach seinen Bedürfnissen an den gesellschaftlich geschaffenen materiellen und immateriellen Gütern partizipiert und nach seinen Fähigkeiten zu ihrer Herstellung beiträgt. Hierzu ist ein Überfluss durch die höchste Entwicklung der Produktivkräfte notwendige Voraussetzung. (Karl Marx: Die Deutsche Ideologie, MEW 3, 34f)

„In einer höheren Phase der kommunistischen Gesellschaft, nachdem die knechtende Unterordnung der Individuen unter die Teilung der Arbeit, damit auch der Gegensatz geistiger und körperlicher –arbeit verschwunden ist; nachdem die Arbeit nicht nur Mittel zum Leben, sondern das erste Lebensbedürfnis geworden; nachdem mit der allseitigen Entwicklung der Individuen auch ihr Produktivkräfte gewachsen und alle Springquellen des genossenschaftlichen Reichtums voller fließen – erst dann kann der enge bürgerliche Rechtshorizont ganz überschritten werden und die Gesellschaft auf ihre Fahne schreiben: Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen!“ (Randglossen zum Programm der deutschen Arbeiterpartei, MEW Bd. 19, Dietz, Berlin 1972, 15–32, hier 31)

Deutsche Frühsozialisten, die nach Frankreich geflüchtet waren und für die Ideale Freiheit, Gleichheit und Gerechtikgeit eintraten, organisierten sich seit den 30er Jahren des 19. Jahrhunderts im Bund der Gerechten. Nachdem Marx und Engels dort eine Führungspostion eingenommen hatten, wurde dieser 1847 in Bund der Kommunisten umbenannt.

Die Umbenennung markierte einen neuen Akzent. Ob die Gerechtigkeit ein selbständiger zentraler Wert oder – dem marxschen Postulat entsprechend – ausschließlich Ausdruck objektiver Verhältnisse und damit ein abgeleiteter ist, diese Kontroverse existiert in sozialistischen Diskursen bis heute.

In nahezu allen politischen, sozialen und kulturellen Bewegungen, die sich mit Fragen der Gerechtigkeit auseinandergesetzt haben, wie der Arbeiterbewegung, der antikolonialistischen Bewegung und der Frauen-Emanzipationsbewegung, spielten marxistische Strömungen – unterschiedlicher Ausrichtung – eine Rolle. Bis in die Gegenwart gibt es marxistische oder neomarxistische Ansätze zur Gerechtigkeitsdebatte beispielsweise in der Befreiungstheologie.

Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts haben die marxistisch beeinflussten Kämpfe gegen ungerechte Verhältnisse u.a. zur Entwicklung von Sozialsystemen und zu einer höheren sozialen Gerechtigkeit beigetragen.

Benjamin

Walter Benjamin schrieb 1921 den Aufsatz „Zur Kritik der Gewalt“ (hier zitiert nach Gesammelte Schriften Band II/1, Suhrkamp, Frankfurt), in dem er sich mit dem Verhältnis von Gewalt, Recht und Gerechtigkeit auseinander setzte. Benjamins fragte, wie Gewalt legitimiert werden kann. Anknüpfend an Kant unterschied er Zwecke und Mittel. Gerechte Zwecke können „durch berechtigte Mittel erreicht werden, berechtigte Mittel an gerechte Zwecke gewendet werden.“ (KdG, 180) Gewalt kann nur als Mittel dienen, nicht aber als durch Vernunft bestimmter Selbstzweck. Unrechtmäßige Gewalt bedroht jede Rechtsordnung. Daraus folgt, dass paradoxerweise im Recht die Befugnis zur Gewalt enthalten sein muss, um das Recht mit Gewalt durchzusetzen. Zugleich kann Gewalt außerhalb des Rechts niemandem zugestanden werden. Die Sanktionierung von Gewalt im Recht ist für Benjamin daher die „historische Anerkennung ihrer Zwecke“ (KdG, 182).

Gewalt ist allgemein betrachtet entweder rechtsetzend oder rechtserhaltend. Rechtsetzend ist einerseits die Gewalt des Angreifers im Krieg und andererseits der Generalstreik, der entweder als politischer Streik neues Recht schaffen oder als proletarischer Streik Recht auflösen will und damit in die angestrebte Anarchie führt. Dadurch dass jede Rechtsetzung danach strebt, auf Dauer zu bestehen, erzeugt sie in sich die Rechtserhaltung. Diese ist eine Bestätigung und damit eine Wiederholung der Rechtsetzung.

Gerechtigkeit kann nicht dem (gesetzten) Recht entspringen, da ihre Gültigkeit sonst vom Paradox von gesetzter und erhaltender Gewalt abhinge. Gerechtigkeit ist aber im Verhältnis zum Recht transzendent. Um dieses zu fassen, unterschied Benjamin zwischen mythischer und göttlicher Gewalt. Das positive Recht ist eine Errungenschaft des Menschen. Es entspringt der Macht und ist daher im Mythos begründet. Im Mythos manifestiert sich Gewalt spontan, aber dennoch rechtsetzend. Die Gerechtigkeit liegt jenseits der menschlichen Macht. Sie kann daher nur von einer Gewalt herrühren, die Schuld und Sühne überwindet. Die göttliche Gewalt ist Benjamins Symbol für die in der Gerechtigkeit liegende Kraft, sich der menschlichen Gewalt zu entziehen. Funktion der göttlichen Gewalt ist es, der rechtsetzenden Gewalt „Einhalt zu gebieten“.

„Ist die mythische Gewalt rechtsetzend, so die göttliche rechtsvernichtend, setzt jene Grenzen, so vernichtet diese grenzenlos, ist die mythische verschuldend und sühnend zugleich, so die göttliche entsühnend, ist jene drohend, so diese schlagend, jene blutig, so diese auf unblutige Weise letal.“ (KdG, 199)

Für Benjamin hat Gerechtigkeit eine sittliche, außerhalb des Rechts liegende Dimension, ohne das „dialektische Auf und Ab“ (KdG, 202) des durch die Gewalt bestimmten Rechts. Sie ist das „Prinzip aller göttlichen Zwecksetzung“. (KdG, 198)


Was bedeutet Steuergerechtigkeit?

9. Mai 2009

Zu den gegenwärtig bestimmenden Gerechtigkeitstheorien folgt in Kürze hier ein Beitrag. Auch ohne diese Überlegungen vorausschicken zu müssen, lässt sich die obige Frage hier weitgehend zufriedenstellend beantworten.

Steuern als politisches Gestaltungsmittel

In dem Wort „Steuern“ steckt das Verb „steuern“, das lenken und gestalten bedeutet. Steuern sind nämlich ein politisches Gestaltungsmittel, um die Staatsaufgaben zu erfüllen. So werden etwa öffentliche Einrichtungen finanziert, die Güter und Dienstleistungen gewährleisten, die von den privaten Unternehmen nicht oder nicht im notwendigen Ausmaß abgedeckt werden (z.B. Landesverteidigung, Polizei, Gerichtswesen, öffentlicher Verkehr, Müllentsorgung usw.).

Weiters können mittels Steuern für die Allgemeinheit unerwünschte Verhaltensweisen im Rahmen einer freien Marktwirtschaft gelenkt werden. So dienen z.B. Ökosteuern dem Zweck, dass durch die Verteuerung von Energie und Verkehr ein niedriger Verbrauch und ein geringeres Verkehrsaufkommen erzielt wird.

Durch die Erhöhung oder Senkung von Steuern kann auch ein stabilisierender Einfluss auf das Wirtschaftswachstum ausgeübt werden. In Falle einer Wirtschaftskrise, wie sie derzeit vorliegt, kann das Wachstum angekurbelt werden, indem durch Steuersenkungen die Kaufkraft der KonsumentInnen erhöht wird.

Der wichtigste Effekt einer gelungenen Steuerpolitik besteht jedoch in der Vermögensverteilung. Wenn durch die Mechanismen einer kapitalistischen Marktwirtschaft eine kleine Bevölkerungsschicht immer mehr Einkommen lukriert und dieses von Generation zu Generation weitervererbt, während die überwiegende Mehrzahl der Bevölkerung in Armut das Dasein fristen muss, dann fällt einer klugen Steuerpolitik die Aufgabe zu, das Vermögen gerechter zu verteilen.

Steuern sind somit ein entscheidendes Instrument, um soziale Gerechtigkeit herzustellen.

Formen der Besteuerung

Wie muss die Steuerpolitik aussehen, um dieser Anforderung Genüge zu leisten?Und wie sieht diesbezüglich die Situation in Österreich aus? Um diese Fragen zu beantworten, muss man sich zunächst ansehen, welche Formen von Steuerleistung es gibt. Zu allererst sind Steuern von steuerähnlichen Einnahmen zu unterscheiden. Steuern im eigentlichne Sinne sind Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern, Stempel- und Rechtsgebühren, Verkehrssteuern, Gemeindesteuern. Steuerähnliche Einnahmen sind z.B. die Dienstgeberbeiträge zum FLAF und die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Keine Steuern, aber nicht unwichtig in Hinsicht auf die Verteilung des Vermögens sind die Sozialversicherungsbeiträge, die in einigen Ländern in Form von Steuern eingenommen werden (z.B. Dänemark). Diese sind keine Steuern, da mit ihnen der unmittelbare Anspruch auf Versicherungsleistungen erworben wird (z.B. im Falle von Krankheit, Pension, Unfall).

In der Regel sind Lohn- und Umsatzsteuer die wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Zum Beispiel machen diese beiden in Österreich ca. 64 % der Steuereinnahmen aus. Die Körperschaftssteuer trägt ca. 8 %, die Einkommensteuer ca. 4-5 %, die Mineralölsteuer ca. 6 % bei.

Wann ist die Besteuerung gerecht?

Um gerecht zu sein, muss die Steuerpolitik folgende Prinzipien verfolgen: Bei Lohn- und Einkommensteuer ist das Kriterium der Leistungsfähigkeit heranzuziehen. Je höher das Einkommen ist, desto leistungsfähiger ist eine Person, d.h. einen um so höheren Anteil des Einkommens sollte die Steuerzahlung ausmachen (Ausgenommen sind nur jene Einkünfte, die für die existenzsichernden Ausgaben notwendig sind, und Ausgaben für unterhaltsprflichtige Kinder werden als Minderung der Leistungsfähigkeit angerechnet). Dies wird durch einen progressiven Tarif gewährleistet. In Österreich etwa wird bis € 10.000,– keine Einkommensteuer eingehoben, darüber steigt das Satz von 23% bis 50% (bei Einkommen über 60.000,–). In dieser Hinsicht ist dem österreichischen System durchaus ein gerechter Ansatz zuzugestehen. Als nicht gerecht erweist sich jedoch Umstand, dass im Vergleich mit den anderen Formen der Besteuerung in zu starkem Ausmaß belastet wird.

Bei der Unternehmensbesteuerung sieht die Lage jedoch anders aus. Einzelkaufleute und Personengesellschaften fallen unter die Einkommensteuer, die dem gleichen Tarif wie die Lohnsteuer unterliegt. Hier ist also durchaus Gerechtigkeit gegeben. Kapitalgesellschaften hingegen unterliegen der Körperschaftsteuer. Diese betrug bis 2004 34%, seit 2005 nur mehr 25%. Außerdem können in Österreich Verluste in Zusammenhang mit ausländischen Betriebsstätten und Beteiligungen großzügig verrechnet werden. Damit hat sich Österreich in einem europaweiten Steuersenkungswettlauf besonders hervorgetan. Und somit ist diese Form der begünstigten Besteuerung sicherlich nicht als gerecht anzusehen, da dadurch der Faktor Arbeit deutlich höher belastet wird als die Kapitalerträge, die aus der Arbeit als Mehrwert erzielt werden.

Die Umsatzsteuer wiederum wird auf alle Güter und Dienstleister eingehoben. Als indirekte Steuer muss sie zwar vom Unternehmer an das Finanzamt abgeführt werden, die Last wird jedoch von allen Konsumenten getragen. Sozial unvorteilhaft an dieser Form der Besteuerung ist somit, dass BezieherInnen von niedrigen Einkommen stärker belastet werden, weil diese Gruppe ihr Einkommen fast ausschließlich für Konsumzwecke verwenden muss.

Die Kapitalertragssteuer (auf Zinsen und Beteiligungserträge) beträgt unabhängig von der Größe des Vermögens in Österreich 25%. Damit liegt hier eine eklatante Bevorteilung gegenüber dem Arbeitseinkommen vor, da dieses mit bis zu 50% belastet wird. Durch besondere juristische Konstruktionen (sogenannte Stiftungen) kann sogar diese niedrigere Form der Besteuerung weitgehend umgangen werden.

Schlussfolgerung

Es ist also angesicht der Wirtschaftskrise nicht nur angebracht, sondern auch mehr als gerecht, wenn Kapitalerträge und Vermögen in Zukunft stärker belastet werden!