Wege aus der Krise: Zweite Zivilgesellschaftliche Budgetrede

18. Oktober 2011

Am 17. Oktober 2011 hat die zivilgesellschaftliche Initiative „Wege aus der Krise“ zum zweiten Mal eine alternative Budgetrede gehalten, zu der auch österreichische ParlamentarierInnen eingeladen waren. Unter dem Motto „Umdenken, Umgestalten, Umverteilen“ haben die VertreterInnen einer Reihe von zivilgesellschaftlichen Organisationen (Armutskonferenz, Attac Österreich, Gewerkschaft der Gemeindebediensteten Kunst Medien Sport freie Berufe, Gewerkschaft der Privatangestellten Druck Journalismus Papier, Global 2000, Greenpeace, Katholische ArbeitnehmerInnen Bewegung, Österreichische HochschülerInnenschaft, Gewerkschaft PROGE, SOS Mitmensch,  Gewerkschaft VIDA) einen Ausweg aus der Sparwut  aufgezeigt.

Das präsentierte zivilgesellschaftliche Budget soll den Weg in eine sozial gerechte und ökologisch nachhaltige Gesellschaft weisen: eine verteilungsgerechte Finanzierung von Zukunftsinvestitionen, eine Entlastung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und gerechtere Verteilung der Arbeit. Es liefert aber auch einen notwendigen Beitrag zur Budgetkonsolidierung. Schließlich bemüht es sich darum,  die Ursachen der Finanz-, Wirtschafts-, Sozial- und Klimakrise zu bekämpfen.

Auf der Einnahmenseite des Budgets stehen: Höhere Steuern auf Vermögen, die Abschaffung von Steuerprivilegien für Kapitaleinkommen sowie eine stärkere Besteuerung von Ressourcenverbrauch und ein Ende für umweltschädliche Subventionen. Von den so zusätzlich gewonnenen 7,9 Milliarden Euro fließen je ca. 1,5 Milliarden in die Entlastung niedriger Arbeitseinkommen und in die EU-konforme Reduktion des Defizits. Die restlichen fünf Milliarden Euro setzen bei den Bedürfnissen der Menschen und den globalen Herausforderungen an: Investitionen in Bildung, Gesundheit und Pflege, nachhaltige Energieformen und Ausbau des öffentlichen Verkehrs sowie eine qualitativ hochwertige kommunale Grundversorgung. Mehr als 80.000 neue Arbeitsplätze können so geschaffen werden.

Nachfolgend kurz zusammengefasst die Aussagen der RednerInnen am Podium:

Alexandra Strickner: Kürzungswahn führt in eine europaweite Rezession

„Wir können uns nicht aus der Krise „sparen“. Der europaweite Kürzungswahn der Regierungen führt uns direkt in eine tiefe Rezession. Die Folge sind ein weiteres Ansteigen der Arbeitslosigkeit, ein Rückgang der Staatseinnahmen und weiteres Anwachsen der Staatsverschuldung. Am 15. Oktober sind auch dagegen hunderttausende Menschen weltweit auf die Straße gegangen. Unser Zukunftsbudget beweist, dass Alternativen zu dieser Politik existieren“, erklärte die Attac-Obfrau.

Alexander Pollak: Gerechtes Umverteilen stärkt die Demokratie

„Wir haben Jahre hinter uns, in denen kräftig nach oben umverteilt wurde. Die Schere zwischen arm und reich ist auseinander gegangen. Jetzt braucht es eine Trendumkehr. Es braucht Steuern auf große Vermögen, statt dem Unvermögen zukunftsgerecht zu steuern! Nur so kann Lebensqualität gesichert, Demokratie gestärkt und ein positives Zusammenleben gefördert werden“, so der Sprecher von SOS Mitmensch.

Johannes Wahlmüller: Umweltfreundliches Budget für sanfte Mobilität und warme Wohnungen

Dieses Budget ist auch ein umweltfreundliches Budget für sanfte Mobilität und warme Wohnungen. „Durch den Abbau umweltschädlicher Subventionen und die Ausweitung von Ökosteuern entstehen Handlungsspielräume um Arbeit steuerlich zu entlasten und Investitionen in die Zukunft zu tätigen. Vor allem eine Aufstockung des Sanierungsschecks auf 300 Millionen Euro und der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs sind dringend notwendige Investitionen. Wir wollen den Menschen den Umstieg auf sanfte Formen der Mobilität so einfach wie möglich machen“, so der Klimasprecher von GLOBAL 2000.

Angelika Gruber: Bildung muss ein öffentliches Gut bleiben

„In der Gestaltung des Budgets darf nicht auf einen der für die Zukunft der Gesellschaft wichtigsten Sektoren – die Bildung – vergessen werden. Es ist an der Zeit, dass sich die zuständigen Ministerien endlich ihrer Verantwortung bewusst werden und soziale Absicherung für alle und somit auch für die Studierenden gewährleisten. Hochschulbildung über Studiengebühren finanzieren zu wollen, ist der falsche Weg. Wir investieren die so dringend benötigte eine Milliarde Euro in die Hochschulen. Unser Budget garantiert, dass ein öffentliches Gut wie Bildung öffentlich bleiben kann“, erklärte die Vertreterin aus dem ÖH Vorsitzteam.

Erwin Greiner: Bildungsinstitutionen statt Reparaturanstalten finanzieren

„In Österreich werden Bildungschancen nach wie vor weitgehend vererbt. Ohne ein umfangreiches Bildungs-Konjunkturprogramm ist ein weiterer Rückfall im internationalen Vergleich vorprogrammiert. Durch erste Investitionen in der Höhe von 350 Millionen Euro in die für Chancengerechtigkeit entscheidende frühkindliche Pädagogik werden auch anschließende Schulformen von Reparaturanstalten zu echten Bildungsinstitutionen“, sagte der Vertreter von der Initiative „Bildung Grenzenlos“.

Anna Daimler: Pflege- und Betreuungssystem sanieren

„Unser Pflege- und Betreuungssystem ist eine Baustelle, die dringend der Sanierung bedarf. Wir investieren daher rund 600 Millionen Euro in diesen Bereich, sagte Anna Daimler, Leiterin des Wirtschaftsreferates der Gewerkschaft vida. Die Menschen hätten ein Recht auf leistbare, am Bedarf orientierte und qualitativ hochwertige Leistungen der Pflege und Betreuung. Zusätzlich brauche es eine bessere Absicherung von pflegenden Angehörigen und insbesondere höhere Löhne für die Beschäftigten. Derzeit liegen die Einkommen um 17 Prozent unter dem Durchschnittseinkommen aller Branchen. Dabei gehe es hier um für die Gesellschaft wichtige und anstrengende Tätigkeiten. Soziale Arbeit ist mehr wert!“, plädierte die Sprecherin der vida für die finanzielle Aufwertung der Arbeit in Pflege und Betreuung.

Michaele Moser: Ein Budget für sozialen Frieden und ein besseres Leben für Alle

„Wer sozialen Frieden garantieren will, braucht ein Budget, das soziale Ungleichheiten dauerhaft beseitigt. Um endlich entscheidende Fortschritte im Kampf gegen Armut zu erzielen, investieren wir fast eine Milliarde Euro für Verbesserungen der Sozialleistungen und Arbeitsmarktpolitik. 110 Millionen Euro fließen in die Erhöhung der Entwicklungszusammenarbeit und die Aufstockung des Katastrophenhilfefonds. Um Erwerbsarbeit gerechter zu verteilen streben wir eine Verkürzung der gesetzlichen Arbeitszeit auf 38,5 bzw. 38 Stunden an. Wir investieren dafür 291 Millionen Euro in staatliche Übergangsförderungen. Ein besseres und gesünderes Leben für uns alle ist möglich – wenn wir entsprechend umdenken, umgestalten und umverteilen“, sagte die Vertreterin der Armutskonferenz.

Mehr dazu auf der Plattform der Initiative: „Wege aus der Krise“.


Former und Lenker der Gesellschaft werden. Victor Adlers Beitrag zur Bildungsdebatte

14. Februar 2011

Seit Monaten wird in Österreich eine intensive Bildungsdebatte geführt. Die Eckpfeiler der geführten Diskussion sind jedoch sehr unterschiedlich. Zwischen dem niederösterreichischen Landeshauptmann und der sozialdemokratischen Regierungsspitze konzentriert sich die Diskussion meist darauf, ob die Schulen nun allein der Landes- oder Bundesverwaltung unterstehen sollen. Zwischen Bildungs- und Wissenschaftsministerium konzentrieren sich die unterschiedlichen Standpunkte darauf, in welcher Form der Zugang zum Hochschulstudium nun eingeschränkt werden kann und ob die Studierenden einen Beitrag zur Finanzierung in Form von Gebühren leisten sollen oder nicht. Zwischen Bildungsministerin und Gewerkschaft Öffentlicher Dienst gab es 2009 monatelange Auseinandersetzung um die Erhöhung der Lehrverpflichtung, die auf beiden Seiten mit harten Bandagen geführt wurde. Im Dezember 2010 werden dann die Ergebnisse der neuesten PISA-Studie publik: Im OECD-Ländervergleich liegen beim Lesen nur mehr die Türkei, Chile und Mexiko hinter Österreich. Im Vergleich zu den letzten Ergebnissen erleidet Österreich also einen weiteren Rückschritt. Alle sind ob dieses Ergebnisses schockiert. Und noch bevor die PISA-Ergebnisse öffentlich werden, kündigt im Oktober der ehemalige Finanzminister Androsch ein „Volksbegehren Bildungsinitiative“ an.

Obwohl dieses Volksbegehren in die Bildungsdebatte eine Reihe von wichtigen Zielsetzungen einbringt, wie die frühe und kontinuierliche Förderung, das flächendeckende Angebot von Ganztagsschulen, die Erhöhung der sozialen Durchlässigkeit, die Aufwertung des Lehrerberufs, die Erhöhung des Hochschulbudgets und die Erhöhung der Akademikerquote,  so bleibt die Debatte dennoch davon geprägt, dass Bildung als Instrument zur Verbesserung des wirtschaftlichen Erfolgs gesehen wird. Die Bedeutung von Bildung wird allein darin gesehen, dass sie die Chancen des Einzelnen auf berufliches Weiterkommen erhöht und die Möglichkeiten, seinen Verdienst zu steigern, verbessert und einem Unternehmen oder Land durch eine Steigerung der Produktivität einen Vorteil im Standortwettbewerb verschafft.

Bildung kann aber  nicht nur als Mittel zum Zwecke des wirtschaftlichen Erfolgs gesehen werden, sondern als Zweck in sich selbst. Bei Wilhelm von Humboldt war Bildung ein Ideal der bürgerlichen Aufklärung, das das autonome Individuum und das Weltbürgertum zum Ziel hatte. Die Universität sollte der Ort sein, an dem autonome Individuen und Weltbürger hervorgebracht werden oder genauer gesagt, sich selbst hervorbringen. Damit die Universität dieses Zielverfolgen kann, fordert Humboldt die politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit der Universität und die akademische Freiheit der Forschenden, die sich untereinander öffentlich austauschen können.

Obwohl in einer Zeit, wo durch zahlreiche Einflüsse auf die Universitäten und Hochschulen (z.B. Bologna-Prozess) der wirtschaftliche Einfluss stark zugenommen und die Orientierung auf die Berufsausbildung überhandgenommen hat, dem Humboldt’sche Bildungsideal insofern Bedeutung zukommt, als es uns daran erinnert, dass Bildung einen Zweck in sich selbst hat, gibt es eine Konzeption von Bildung, die darüber hinausgeht. Diese Konzeption von Bildung betrachtet Bildung zwar als ein Mittel. Aber als ein solches, dass einem Zweck dient, durch den Bildung den allerhöchsten Wert erlangt: Bildung als Voraussetzung der gesellschaftlichen Veränderung. Wir finden dieses Verständnis von Bildung beim aus bürgerlichem Haus stammenden Gründer der sozialdemokratischen Partei Österreichs: Victor Adler. Dieser bemerkt despektierlich über die Bedeutung der bürgerlichen Bildung, wie sie etwa Wilhelm von Humboldt als Ideal vorschwebte: „Das was man gewöhnlich unter Bildung versteht, das was die bürgerliche Gesellschaft als Bildung anerkennt, das ist vor Allem die Fähigkeit, korrekt zu schreiben, korrekt zu reden, korrekt zu essen und korrekt sich anzuziehen. Dazu muss man noch ein Quantum von Dichtern, Komponisten und Philosophen dem Namen nach kennen und muss beiläufig wissen, wann man im Theater ,Bravo!‘ zu rufen hat.“

Dieser bürgerlichen Vorstellung von Bildung setzt Adler daher eine Konzeption entgegen, die die Kraft von Bildung darin sieht, die gesellschaftliche Selbsterkenntnis zu befördern, um somit die Voraussetzungen für deren Veränderung zu schaffen. Und diese Konzeption wendet sich nicht an ein abstraktes Weltbürgertum, sondern an jene gesellschaftliche Gruppierung, die daran interessiert sein sollte, die gesellschaftlichen Verhältnisse ihrer Zeit zu verändern. Bei Adler sind das die unter dem Elend der Industrialisierung leidenden ArbeiterInnen. „Wir verlangen von euch keinerlei Korrektheit, wir verlangen von euch nichts als Selbsterkenntnis. Darüber nachzudenken, wie ihr geworden seid und was aus euch werden soll, euer Verhältnis zur Gesellschaft geistig zu erfassen, das nenne ich Bildung. Und auf eine noch höhere Bildung gelangt ihr, wenn einmal die Erkenntnis den Willen geweckt hat, wenn aus dem Bewusstsein, Produkte der Gesellschaft zu sein, das bewusste Streben erwächst, ihre Herren, ihre Former und Lenker zu werden.“

Ein solcher emanzipatorischer Bildungsbegriff wird heute schmerzlich vermisst. Es fehlt zum Beispiel weit verbreitet an einer kritischen Medienkompetenz, d.h. an der Fähigkeit, die Funktion und die Wirkungsweise von Medien zu erkennen und in weiterer Folge dieser Medienmacht aufklärendes Wissen gegenüberzustellen. Noch schmerzlicher fehlt es an politischem Bewusstsein für die Gefahren der schleichenden Unterwanderung der Demokratie durch die Einflussnahme dominanter ökonomischer Kräfte, die aufgrund ihrer unvergleichlichen Ressourcen die Meinungsbildung gestalten können. Bildung im Adlerschen Sinne ist unsere einzige Chance, um diesen Gefahren erfolgreich begegnen zu können. Deshalb ist es so ungeheuer wichtig, dass dieser Aspekt von Bildung nicht in Vergessenheit gerät.


Kriterien für ein gerechtes Steuersystem

3. Oktober 2010

Wie ich in meinem Weblog schon öfter dargelegt habe, steckt in dem Wort „Steuer“ das Verb „steuern“, das lenken und gestalten bedeutet. Steuern sind daher ein politisches Gestaltungsmittel, um eine Gesellschaft zu lenken und für den Staat die Voraussetzung schlechthin, um seine Aufgaben zu erfüllen. So werden über die Steuereinnahmen etwa öffentliche Einrichtungen finanziert, die Güter und Dienstleistungen gewährleisten, die von den privaten Unternehmen nicht oder nicht im notwendigen Ausmaß abgedeckt werden (z.B. Landesverteidigung, Schulen, Polizei, Gerichtswesen, öffentlicher Verkehr, Müllentsorgung usw.).

Weiters können mittels Steuern für die Allgemeinheit unerwünschte Verhaltensweisen im Rahmen einer freien Marktwirtschaft gelenkt werden (z.B. sollen Ökosteuern dazu anleiten, den Verbrauch fossiler Brennstoffe gering zu halten und vermehrt nachhaltige Energiequellen zu nutzen, die Tabaksteuer soll Raucher über die hohen Kosten zum Überdenken ihres gesundheitsschädlichen Verhaltens bringen).

Durch die Erhöhung oder Senkung von Steuern kann auch ein stabilisierender Einfluss auf das Wirtschaftswachstum ausgeübt werden. Im Falle einer Wirtschaftskrise, wie sie z.B. derzeit (noch immer) vorliegt, kann somit das Wachstum angekurbelt werden, indem durch Steuersenkungen die Kaufkraft der KonsumentInnen erhöht wird, die in Folge der Finanzkrise das letzte Bollwerk gegen den Abschwung darstellt. Welche Bedingungen muss ein Steuersystem daher erfüllen, um gerecht auszufallen?

Kriterien für ein gerechtes Steuersystem

Der wichtigste Effekt einer gelungenen Steuer- (aber natürlich auch Sozial-)politik besteht jedoch in der Transferfunktion, d.h. darin, dass die Einkommensunterschiede geringer werden, indem hohe Einkommen stärkere Abzüge haben und sehr niedrige EinkommensbezieherInnen staatliche Zuwendungen erhalten. D.h. in der Umverteilung des Vermögens innerhalb einer Gesellschaft, wo Einkommen und Vermögen ohne diesen Eingriff sehr ungleich verteilt wären, liegt die Hauptaufgabe der steuerpolitischen Gestaltung, um Solidarität und Gerechtigkeit herzustellen.

Damit ein Steuersystem nun dem Prinzip der Fairness genügt, sollte es folgende Kriterien erfüllen. 1. Die Steuerbelastung erfolgt nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit. D.h. über je mehr Einkommen jemand verfügt, desto höher sollte im Verhältnis die Steuerleistung ausfallen. Erfüllen lässt sich dieses Prinzip durch eine progressive Staffelung der Steuersätze.

2. Die Steuerleistung ist nicht von der gesellschaftlichen Stellung oder dem Bildungsgrad abhängig. D.h. es gibt keine Gesellschaftsgruppen, die aufgrund ihrer gesellschaftlichen Stellung Privilegien genießen. Außerdem darf ein niedrigeres Bildungsniveau zu keiner Benachteiligung bei den steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten führen. Schließlich darf es auch keine bevorzugten Gruppierungen geben, die über größere Einflussmöglichkeiten auf die Politik verfügen, wodurch sie Vorteile hinsichtlich ihres solidarischen Beitrags zur Finanzierung des Wohlfahrtsstaates erlangen.

3. Die Erträge aus den Steuermaßnahmen werden zur Finanzierung allgemeiner Aufgaben, die der gesamten Bevölkerung zu Gute kommen (ein für jeden leistbares Gesundheitssystem, eine solidarische Altersvorsorge, Sicherheit, Infrastruktur usw.) sowie zum Ausgleich der Benachteiligung jener Personen herangezogen, die im Spiel des konkurrierenden Wettbewerbs schlechte Karten gezogen haben. D.h. aus den Steuermitteln (und den Sozialabgaben) sollte der Staat einerseits ein Sozialversicherungssystem finanzieren, das nach solidarischen Grundsätzen sicherstellt, dass jeder die beste Gesundheitsversorgung erhält, unabhängig von seinem Einkommen, und jeder im Alter nach Beendigung seiner Arbeitstätigkeit seinen Lebensausklang in Würde und ohne Notlage gestalten kann. Weiters sollte der Staat aus seinen Einnahmen jene Institutionen finanzieren können, die für Sicherheit im Inneren und nach Außen sorgen (Polizei, Militär), und den Bau und die Pflege einer guten Infrastruktur (Straßen, Bahn, öffentlicher Verkehr, Kindergärten, Schulen, Universitäten, Krankenhäuser usw.) bewerkstelligen können, um die gesamte Bevölkerung mit jenen Voraussetzungen zu versorgen, die jedem ein sicheres und selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Jenen schließlich, die über kein hinreichendes Einkommen aus selbstständiger oder unselbständiger Arbeit, aus Kapitaleinkünften oder Ähnlichem verfügen, sollte der Staat Zuwendungen zuführen, die diesen ein Leben in Würde und ohne große Not sowie eine Einbindung in die sozialen Beziehungen und die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen ermöglichen.


Erbschaft und Chancengleichheit

17. August 2010

In der liberalen Philosophie hat die Chancengleichheit den allerhöchsten Stellenwert in Bezug auf Gerechtigkeit. Zugleich aber wird der Schutz des Eigentums als die wesentlich Funktion des Staates angesehen. Wir sollten also erwarten können, dass beide Prinzipien miteinander kohärent sind. Aber ist dem tatsächlich so? Sind das Prinzip der Chancengleichheit und der zum unabdingbaren Grundwert erklärte Schutz des Eigentums wirklich gleichermaßen in einer Gesellschaft verwirklichbar?

John Rawls „Theorie der Gerechtigkeit“, die Klimax der liberalen Weltanschauung im 20. Jahrhundert, kommt ausgehend vom Modell des Urzustands zur Konzeption einer gere chten Gesellschaft, die aus den liberalen Grundprinzipien ihre Postulate gewinnt. Denn Rawls kommt unter Voraussetzung dieses vermeintlich neutralen Modells zu dem Ergebnis, dass eine gerechte Gesellschaft zwei Prinzipien zu erfüllen habe:

  1. „Jedermann soll gleiches Recht auf das umfangreichste System gleicher Grundfreiheiten haben, das mit dem gleichen System [von Freiheiten] für alle anderen verträglich ist.“ (TG 81)
  2. „Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten sind so zu gestalten, daß (a) vernünftigerweise zu erwarten ist, daß sie zu jedermanns Vorteil dienen, und (b) sie mit Positionen und Ämtern verbunden sind, die jedem offen stehen.“ (TG 81)

Das zweite Prinzip (=Differenzprinzip) bei Rawls impliziert zwar, dass eine gerechte Gesellschaft eine soziale Komponente haben muss. Da jedoch bei Rawls das erste Prinzip den Primat gegenüber dem zweiten genießt, sodass etwa die Grundfreiheit des Eigentumerwerbs und -besitzes der Verteilungsgerechtigkeit übergeordnet ist, und da das Differenzprinzip nur eine sehr schwache Ausprägung des sozialen Ausgleichs zulässt, führt die liberale Theorie der Gerechtigkeit dazu, dass zwar die Chancengleichheit als Prinzip beschworen wird, ihre Verwirklichung aber als mögliche Unfreiheit beschränkt wird.

Denn in einer Gesellschaft, die mit einem Erbschaftsrecht dafür Sorge trägt, dass der Schutz des Eigentums in der Form funktioniert, dass das Eigentum von einer Generation auf die nächste übergehen kann, muss mit Recht der Frage nachgegangen werden, welche Auswirkung dies auf die Chancengleichheit in einer solchen Gesellschaft hat. Chancengleichheit ist nämlich nur dann gegeben, wenn alle Mitglieder der Gesellschaft die gleiche Möglichkeit haben, die Chancen auf Entwicklung und Entfaltung zu ergreifen. Aber kann diese Möglichkeit in gleicher Weise gegeben sein, wenn der/die Eine in einer Familie groß wird, wo die finanziellen Ressourcen den Besuch von teuren Privatschulen und elitären Universitäten mit exorbitanten Studiengebühren ermöglichen – während der/die Andere in eine Familie hineingeboren ist, wo furchtbare Armut herrscht, sodass am Ende des Pflichtschulbesuchs in staatlichen Einrichtungen der Erwartungsdruck hoch ist, nun selbst einem Verdienst nachzugehen.

In einem gut entwickelten Sozialstaat wie Österreich wird gerne darauf verwiesen, dass der Besuch staatlicher Schuleinrichtungen gratis sei und ein ausgebautes Förder- und Stipendiensystem dafür sorge, dass alle die Möglichkeit hätten, höhere Bildung zu erwerben. Das soll nicht grundsätzlich bestritten werden. Dennoch sprechen alle Statistiken, die es zu diesem Thema gibt, eine deutliche Sprache: das Bildungssystem in Österreich ist sozial ziemlich undurchlässig! Nur ein geringer Teil der Kinder aus ArbeiterInnenhaushalten schließt ein Hochschulstudium ab – während AkademikerInnenkinder in hohem Ausmaß selbst auch ein Studium abschließen und in weiterer Folge höhergestellte Positionen inne haben.

Wer aus einer wohlhabenden Familie stammt, hat große Chancen im Schottengymnasium, oder gar in Salem zu maturieren, anschließend in Harvard oder Bologna den Master zu machen – und im höheren Management eines Unternehmens zu landen. Wer aus einer Hilfsarbeiterfamilie stammt, wird bestenfalls mit knapper Not die Pflichtschule abschließen und dann einer niederen Erwerbstätigkeit nachgehen, die durch häufige Phasen von Arbeitslosigkeit unterbrochen ist.

Und etwa zwischen 50 und 60 erbt der Spross aus einer wohlhabenden Familie wertvollen Immobilienbesitz, maßgebliche Unternehmensbeteiligungen und einiges an Geldvermögen. Für die eigenen Nachkommen ist also ein Finanzpolster gelegt, sodass sie ebenfalls die beste Ausbildung bekommen können.

Der Spross aus der Unterschichtfamilie schafft es gerade irgendwie, dass seine Eltern während ihrer letzten Lebensphase eine einigermaßen ausreichende Pflege bekommen. Am Ende muss er meist noch etwas drauflegen, wenn er ihnen nach dem Tod ein würdevolles Begräbnis zukommen lassen will. Zu erben gibt es in meisten Fällen nichts – eher noch sind Schulden von nicht abgezahlten Krediten vorhanden. Den eigenen Kindern wird in dieser Situation nahegelegt, möglichst frühzeitig von der Ausbildung in die Erwerbstätigkeit umzusatteln, da die finanziellen Mittel für den Besuch einer höheren Bildungseinrichtung nicht vorhanden sind. Und damit sind wir wieder am Ausgangspunkt der vermeintlichen Chancengleichheit.

Zusammenfassend muss somit der Schluss gezogen werden, dass das Erbschaftssystem in einer Gesellschaft dafür Sorge trägt, dass sich die ungleiche Verteilung von Chancen über Generationen hinweg fortsetzt. Erst durch die Einführung einer praktisch hundertprozentigen Erbschaftssteuer könnte also die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass jeder Bürger die gleiche Chance für eine erfolgreiche Entwicklung erhält. Denn mit einem bestimmten Alter (z.B. mit 21 Jahren) könnte durch diese Einnahmen jeder Staatsbürger die gleiche Summe erhalten (die sich aus der Summe der Erbschaftssteuereinnahmen des Vorjahres ergibt, geteilt durch die Anzahl der Staatsbürger, die diesem Jahr das entsprechende Alter erreichen), die es ihm ermöglicht, entweder eine gute Ausbildung zu finanzieren, den Sprung in die Selbstständigkeit zu wagen oder längere Zeit auf Reisen zu gehen und die Welt kennenzulernen, – oder natürlich auch, unsinnige Konsumausgaben zu tätigen. Mit einer solchen Starthilfe hätte nun tatsächlich  jeder Staatsbürger die gleiche Chance, sich eine selbstbestimmte Existenz unter Ausnutzung aller seiner Möglichkeiten aufzubauen.

Da eine hundertprozentige Erbschaftssteuer jedoch die emotionale Bindung an den elterlichen Besitz vollkommen außer Acht lässt und wohl ein zu großer Bruch mit dem gewohnten System der Vermögensweitergabe wäre, könnte eine Kompromisslösung in einem Modell bestehen, das deutlich weiter geht als die Vorschläge der GPA-djp: Neben einem Freibetrag von EUR 100.000,– für alle Vermögenswerte wird bei Immobilien, die als Eigenheim des Erblassers fungiert haben, bis zu einem Wert von EUR 300.000,– nur eine Erbschaftssteuer von 5% eingehoben, für alle anderen Vermögenswerte ein Steuersatz von 20%. Über dem Wert von EUR 300.000,– sollte der Steuersatz für die Erbschaftssteuer dann generell in mehreren Abstufungen von 20% auf 60% bei einem Wert von mehr EUR 1,000.000,– ansteigen. Diese Einnahmen des Staates sollten, wie oben angeregt, dazu verwendet werden, allen Staatsbürgern mit einem bestimmten Alter die gleiche Starthilfe für den Aufbau einer selbstbestimmten Existenz zur Verfügung zu stellen.