Warum wir den Fiskalpakt ablehnen sollten

9. Mai 2012

1. Was ist der Fiskalpakt?

Der Fiskalpakt ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen 25 Mitgliedstaaten der EU (alle außer Großbritannien und Tschechien), der unter anderem vorsieht, dass alle Unterzeichnerstaaten bis zum 1. Januar 2014 sogenannte Schuldenbremsen einführen. Diese Schuldenbremse ist in einigen Punkten schärfer als die in Österreich auf einfachgesetzlicher Ebene bereits beschlossene „Schuldenbremse“ und soll sie auf  dauerhaft gelten.

Die Möglichkeit, Budgetpolitik zu gestalten, wird einschneidend beschnitten, der Vertrag legt sich auf fortwährende einseitige Sparpolitik fest, mit vielen Automatismen, die Gestaltungsmöglichkeiten der Regierung und des Parlamentes drastisch beschneiden. Andererseits wird insbesondere der Europäischen Kommission ein großer Spielraum bei der Ausgestaltung der Regeln gegeben, ebenso wie bei der Interpretation, wann Mitgliedstaaten von einem ausgeglichenen Haushalt abweichen. Letzteres insbesondere dadurch, dass im Vertrag festgelegt ist, dass Staaten die Grenze eines strukturellen – konjunkturbereinigten – Defizits von maximal 0,5% des BIP einhalten müssen. Die Berechnung des strukturellen Defizits ist allerdings auch unter ÖkonomInnen sehr umstritten, es gibt viele verschiedene Berechnungsarten, die je nach den benutzten Annahmen in ihrem Ergebnis weit voneinander abweichen können.

Der Vertrag ist so gestaltet, dass kein Staat einseitig austreten kann, auch wenn er es will. In Österreich liegt der Vertrag derzeit zur Abstimmung im Parlament, es wurde jedoch noch kein Zeitplan für die Behandlung bekanntgegeben.

2. Warum sollten wir den Fiskalpakt ablehnen?

Der Fiskalpakt ist ein massiver Angriff auf Demokratie und soziale Errungenschaften. Insbesondere wird das „Königsrecht“ der Parlamente – das Recht, den eigenen Haushalt zu gestalten – massiv eingeschränkt und teilweise auf die nicht gewählte EU-Kommission übertragen. Rechte der Legislative sollen auf eine Institution der (europäischen) Exekutive übertragen werden – das ist demokratisch mehr als fragwürdig.

Die „Schuldenbremse“ des Fiskalpakts wirkt effektiv als „Haushaltsdeckel“, der den Druck steigert, mehr Sozialabbau durchzusetzen, Löhne im öffentlichen Sektor zu senken und öffentliche Investitionen zurückzufahren. Sinnvolle öffentliche Ausgaben sollen gekürzt werden, während gleichzeitig die Banken mit Milliarden gerettet werden. Mehr noch, es ist vorgesehen, dass bei Überschreiten des Defizits automatisch Ausgabenkürzungen einsetzen sollen und dass eine neue Institution geschaffen werden muss, die die permanente Sparpolitik – einseitige Kürzungspolitik – überwacht. Wie das genau zu geschehen hat, ist im Vertrag sehr vage formuliert („löst automatisch einen Korrekturmechanismus aus“), aber der Europäischen Kommission wird das Recht gegeben – wohl erst nach Beschluss des Fiskalpaktes – dazu Vorschläge vorzulegen. Die Staaten verpflichten sich aber auf jeden Fall, diese Vorschläge in nationales Recht umzusetzen. Falls sie dies nicht tun, droht eine Klage beim Europäischen Gerichtshof mit möglichen Strafzahlungen.

Außerdem ist ein späterer Ausstieg aus dem Fiskalpakt nicht vorgesehen: Der Vertrag enthält keine Kündigungsklausel. Er kann daher nur einstimmig von allen Unterzeichnerstaaten aufgehoben werden. Somit schreibt der Vertrag die einseitige Spar- und Kürzungspolitik für auf Dauer fest.

3. Der Fiskalvertrag ist undemokratisch

Der Fiskalvertrag beschränkt das wichtigste Recht der nationalen Parlamente: das Haushaltsrecht. Das Haushaltsrecht ist deshalb so zentral, weil die Entscheidung über die Einnahmen („Wer bezahlt wie viel Steuern?“) und die Ausgaben („Wofür wird Geld ausgegeben und wofür nicht?“) das Zusammenleben der Gesellschaft maßgeblich prägt.

Die Einschränkungen des Haushaltsrechts durch den Fiskalpakt geschehen zum einen über starre Regeln (z.B. die „Schuldenbremse“) und automatische Sanktionen bei Verfehlungen. Zum anderen erhält die nicht demokratisch gewählte Europäische Kommission ein großes Mitspracherecht: Alle Länder, die im sogenannten Defizitverfahren sind – wie auch Österreich – müssen ihre Haushaltsprogramme und Strukturreformprogramme künftig von der Kommission und dem Rat genehmigen lassen. Das heißt, die Kommission bekommt ein Vetorecht: Wenn ihr die Wirtschaftspolitik, die die österreichische Regierung und das österreichische Parlament vorschlagen, nicht passt, kann sie diese ablehnen!

Für Österreich bedeutet der Fiskalpakt faktisch, dass wesentliche Prinzipien unserer Verfassung – hinsichtlich der Gestaltung des Budgets – de facto außer Kraft gesetzt werden.

4. Der Fiskalpakt ist unsozial

Die meisten Euroländer sind verschuldet, weil sie über zu wenig Steuermittel verfügen – insbesondere die Steuern auf hohe Einkommen und Vermögen wurden in den letzten Jahren drastisch gesenkt, auch durch den Steuersenkungswettbewerb innerhalb der Europäischen Union.

Der Fiskalvertrag ändert an diesen Ursachen der Verschuldung gar nichts, da er sich nur auf die Ausgabenseite bezieht und dort drastische Kürzungen verlangt. Diese treffen in aller Regel überwiegend die Bevölkerung am unteren Ende der Einkommensskala. Soziale Ungleichheit wird mit dem Fiskalvertrag somit weiter verschärft.

Bei Abweichung vom ausgeglichenen Haushalt muss ein automatischer Korrekturmechanismus greifen, d.h. wohl automatische Ausgabenkürzungen, wobei absehbar ist, dass diese ebenfalls vor allem die Sozialausgaben betreffen werden.

5. Der Fiskalpakt wirkt anti-europäisch

Der Vertrag selbst wirkt anti-europäisch, es sich um einen Vertrag außerhalb der EU-Verträge handelt, an dem nicht alle EU-Mitgliedstaaten teilnehmen. Der Fiskalpakt steht somit im Widerspruch zum EU-Recht. Außerdem sollte die europäische Integration laut dem Vertrag von Lissabon zu einem demokratischen und sozial gerechteren Europa führen – genau dem widerspricht jedoch der Fiskalpakt.

6. Der Fiskalpakt ist kein geeignetes Werkzeug, um die Krise zu überwinden

Der Fiskalvertrag zwingt alle Staaten zu einer Politik der Ausgabenkürzung und Privatisierung. Doch die Eurokrise wurde nicht dadurch verursacht, dass die Staaten „über ihre Verhältnisse“ gelebt und beispielsweise zu viel für Sozialleistungen ausgegeben haben. Vielmehr gaben die Staaten in der Finanzkrise Milliarden zur Rettung der Banken und zur Stützung der Konjunktur aus. Dadurch explodierten die Schulden.

Das Beispiel Griechenland zeigt noch dazu sehr deutlich, dass die Schulden eines Landes sogar noch steigen, wenn eine rigide Kürzungspolitik, wie sie im Fiskalvertrag vorgesehen ist, die wirtschaftliche Krise durch Einkommensausfälle noch verschärft. Wenn die Haushalte weniger Geld haben, gehen Unternehmen pleite und die Arbeitslosigkeit steigt. In weiterer Folge nimmt der Staat weniger Steuern ein und er hat mehr Ausgaben. Der Fiskalvertrag ist damit auch ökonomisch unsinnig.

7. Der Fiskalpakt führt zu Kürzungen und Privatisierungen

Der Fiskalvertrag sieht vor, dass alle Unterzeichnerstaaten bis zum 1. Januar 2014 Schuldenbremsen und automatische Korrekturmechanismen mit strenger Überwachung eingeführt haben und zwar möglichst in ihrer nationalen Verfassungen verankert. Wer dies nicht macht, kann dafür vor dem Europäischen Gerichtshof mit hohen Geldbußen belangt werden. Wird die Schuldenbremse – ein strukturelles Defizit von maximal 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts – nicht eingehalten, werden automatisch Ausgaben gekürzt.

Länder, die im Defizitverfahren sind, wie derzeit auch Österreich, müssen einen Plan vorlegen, wie sie das Defizit reduzieren wollen. Der Plan muss von der Europäischen Kommission und dem Rat genehmigt werden. Diese Gremien werden nur Maßnahmen billigen, die ihrer rigiden Spardoktrin folgen.

Für Länder mit einem Schuldenstand von über 60 Prozent des BIP gilt das gleiche; sie sind außerdem verpflichtet, alle über diesen Wert hinausgehenden Schulden um 5 Prozent pro Jahr abzubauen. Für viele Länder heißt das, dass sie künftig Haushaltsüberschüsse erzielen müssen, was nur mit noch stärkeren Ausgabenkürzungen und mit der Privatisierung öffentlicher Unternehmen erreichbar ist.

8. Alternativen zur Überwindung der Krise

Statt die Krise mit Einschränkungen der Ausgaben bewältigen zu wollen, wie es der Fiskalpakt vorsieht, ist eine Anpassung der Einnahmen zur Verringerung der Schulden wesentlich sinnvoller. Die negativen Effekte der Kürzungspolitik, Verarmung bis hin zur Verelendung breiter Bevölkerungsschichten bleiben aus, wenn die Hauptlast der Krisenkosten von den hohen EinkommensbezieherInnen und Vermögenden getragen wird.

Denkbare wirksame Maßnahmen sind beispielsweise eine EU-weite Vermögensabgabe, die Wiedereinführung der Erbschaftssteuer, höhere Steuern auf Kapitalerträge und die Einführung der Finanztransaktionssteuer.

Um eine weitere Verschärfung der Krise zu verhindern, müssen außerdem die Finanzmärkte reguliert werden, damit diese nicht mehr gegen einzelne Staaten spekulieren können bzw. nicht durch notwendige Rettungsmaßnahen für Banken die Staatsschulden belasten können.

 

Fazit:

Wir sollten den Fiskalpakt (zumindest in der aktuellen Form) ablehnen und mit Frankreich den Weg einer Neuverhandlung einschlagen.


Spindelegger: der Verteidiger des Mittelstandes?

24. Mai 2011

Nachfolgend möchte ich eine kritische Analyse der Rede von Michael Spindelegger  beim Parteitag der ÖVP aus der Sicht der ArbeitnehmerInnen darbieten.

Der neue ÖVP-Obmann Michael Spindelegger hat in seiner Rede beim Parteitag letzte Woche in Innsbruck versucht, die ÖVP als breit aufgestellte Partei der „Leistungsträger“ im Land darzustellen und sich vom Koalitionspartner SPÖ abzugrenzen. Während diese ständig neue Belastungen fordere, bleibe die Volkspartei der „Verteidiger des Mittelstandes“, so Spindelegger in seiner Antrittsrede. Spindelegger bekräftigte dabei das Versprechen einer Steuerreform, von der der Mittelstand und die „Leistungsträger“ profitieren sollen. Derzeit gebe es nämlich eine „Schieflage“ mit 70 Prozent Nettoempfängern. Das dürfe nicht so bleiben, es müsse „jeder etwas leisten“. „Das Wegnehmen“ sei nicht das Programm der ÖVP, sondern Leistung. Die Volkspartei sei aber auch „nicht die Partei der Superreichen, sondern des Mittelstandes“.

Was ist von diesen vollmundigen Ankündigungen und Belehrungen zu halten? Erstens wiederholt Spindelegger mit dem Verweis auf die Nettoempfänger die langjährigen in die Irre führenden Behauptungen der Industriellenvereinigung über die Belastungsverteilung in Österreich. Wahrscheinlich hat er diese ideologische Brandbombe der Vermögenden bei seinem Traineeprogramm bei der Vereinigung Österreichischer Industrieller erworben, das er von 1990 bis 1993 absolviert hat. In den 70% Nettotransferempfängern sind nämlich alle, die sich noch in Ausbildung befinden (= Kinder und Jugendliche), und die PensionistInnen enthalten. Was die IV unter den Teppich kehrt, das ist also, dass man im Laufe des Lebens mehrfach die Position wechselt – vom Nettoempfänger zum Nettoleister und wieder zurück. Denn ein Nettoempfänger ist auch, wer Leistungen aus der Kranken- oder Arbeitslosenversicherung bezieht, weil er im Spital liegt oder seinen Job verloren hat (auf diese Leistungen hat er aufgrund seiner Einzahlungen in die Versicherung Anspruch). Die IV und Spindelegger möchten diese Menschen also zu Schmarotzern erklären, die den „Leistungsträgern“ in Österreich auf der Tasche liegen.

Auch wenn er anschließend beteuert, die ÖVP wolle niemand etwas wegnehmen, so muss doch festgehalten werden, dass sich am Verhältnis von Nettoempfängern und -leistern nur etwas ändern lässt, wenn man die Sozialtransfers für die niedrigen Einkommensgruppen reduziert. Man müsste also jenen, die wenig verdienen oder Leistungen aus der Sozialversicherung beziehen und dadurch oftmals gerade mal genug zum Überleben haben, etwas wegnehmen und jenen geben, die auf die Butterseite des Lebens gefallen sind, weil sie über ein hohes Einkommen aus unselbstständiger oder selbstständiger Arbeit verfügen oder sogar einiges an Vermögen besitzen. Aber das ist ja gerade die Funktion eines funktionierenden Sozialstaats und eines gerechten Steuersystems, dass dadurch die große Schere bei den Primäreinkommen reduziert wird. Jedenfalls ist nun klar, wie die Verteidigung des Mittelstandes durch Spindelegger aussieht, wenn man sie konkret durchdenkt!

Wenn wir schon beim Thema Leistung sind, dann sollten wir auch nicht vergessen, dass die Hauptlast der Steuerabgaben in Österreich die ArbeitnehmerInnen tragen, während Kapital- und Unternehmenseinkünfte deutlich weniger beitragen. Von dieser Form der ungleichen Belastung im österreichischen Steuersystem hören wir vom ehemaligen ÖAAB-Obmann Spindelegger jedoch wenig. Zwar beteuert er, die ÖVP sei „nicht die Partei der Superreichen, sondern des Mittelstandes“, aber wir warten vergeblich auf ein Konzept der ÖVP, damit die Reichen in diesem Land einen angemessenen Beitrag zu unserer Wohlfahrtsgesellschaft beitragen und der Faktor Arbeit endlich entlastet werden kann. Denn nur dann ist es möglich, dass der Mittelstand weniger zu schultern hat. Die vermeintliche Ökologisierung des Steuersystems, wie sie sein Vorgänger als Vizekanzler vorgeschlagen hat, ist im Unterschied zu den Plänen der SPÖ zur Vermögensbesteuerung für eine solche Umverteilung der Lasten wenig geeignet.

Spindelegger bekannte sich in seiner Rede des Weiteren zum sozialen Netz im Staat, allerdings nur für jene, die „nicht können“. Dieses dürfe keine „Hängematte“ für die sein, „die nicht wollen“. Der soziale Ausgleich müsse unter dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ stattfinden.

Das Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ bei der Sozialpolitik kennen wir von der ÖVP schon seit den Siebzigern des vorigen Jahrhunderts. An diesem Prinzip ist nichts auszusetzen, da es die Grundlage jeder sinnvollen Sozialpolitik sein sollte. Aber der von den neoliberalen Totengräbern des Sozialstaats in den politischen Diskurs eingebrachten Rede von der „sozialen Hängematte“ muss entschieden begegnet werden. Denn diese Bezeichnung ist eine Denunzierung der Empfänger von Sozialleistungen, die erstens jeglicher Stützung durch die Fakten entbehrt. Freilich gibt es auch beim Arbeitslosengeld und der Sozialhilfe (bzw. neu: Mindestsicherung) Missbrauch, aber dieser verursacht nur einen Bruchteil des Schadens, der der Öffentlichkeit durch Steuerhinterziehung entsteht. Zweitens soll die Rede von der „sozialen Hängematte“ kaschieren, dass Sozialtransfers kein Gnadenakt, sondern durch die Zahlung von Beiträgen erworbene Leistungen von ArbeitnehmerInnen sind.

Abermals betonte Spindelegger in seiner Rede dann, Familienpolitik auch zur Chefsache machen zu wollen. Man müsse mehr als bisher die Familienpartei in Österreich werden. Das gelte für Steuerangelegenheiten ebenso wie die Bildungspolitik. Abermals erteilte Spindelegger in diesem Zusammenhang einer Gesamtschule eine Absage: „Die Mittelschule kommt, das Gymnasium bleibt.“ Als Credo für die Wirtschaftspolitik gab er vor: „Wir dürfen unsere Wirtschaft nicht zusätzlich belasten, wir müssen sie geradezu entfesseln.“

Zur Familien- und Bildungspolitik Stellung zu nehmen, das erfordert einen eigenen Artikel. Dies werde ich bei Gelegenheit an anderer Stelle tun. Zu seinem Credo in der Wirtschaftspolitik kann ich erstens nur auf meine ausführlichen Darstellungen des österreichischen Steuersystems verweisen, wo klar zu entnehmen ist, dass die ArbeitnehmerInnen und der Faktor Arbeit stark belastet werden, die UnternehmerInnen in Form von Körperschaftssteuer und Kapitalertragssteuer immer weniger zur Finanzierung unseres Gemeinwesens beitragen. Daraus ergibt sich selbstredend, dass es sehr wohl möglich ist, die Wirtschaftstreibenden mehr zu belasten. Zweitens sei Vizekanzler Spindelegger ins ökonomische Stammbuch geschrieben, dass die Wirtschaft nicht dadurch entfesselt wird, dass sie steuerlich entlastet wird – das versuchen uns fälschlicherweise die Neoliberalen seit vielen glauben zu machen –, sondern durch nachfragegetriebenes Wirtschaftswachstum. Dies erreicht man jedoch nicht durch Entlastung der Vermögenden, die bei Entlastung nur ihre Sparquote erhöhen, sondern durch höheres Einkommen der ArbeitnehmerInnen, das wiederum in den Konsum fließt und dadurch zu höherem Wachstum führt.

Spindelegger kommt in seiner Rede dann nochmals auf sein Hauptthema zu sprechen: Der Mittelstand solle nicht die Melkkuh der Nation und nicht immer der Ochse sein, der den Karren aus dem Dreck ziehe. „Andere wollen an der Belastungsschraube drehen, aber wir bleiben die Verteidiger des Mittelstandes“, so Spindelegger in Richtung SPÖ. Der Koalitionspartner habe „es auf das Eigentum der Menschen abgesehen“ und „nach wie vor ein gestörtes Verhältnis zum Eigentum“.

Einmal mehr versucht Spindelegger geschickt, den Mittelstand als seine Zielgruppe anzusprechen. Dieser solle nicht immer der Ochse sein, der alle Belastungen zu tragen habe. Vor allem aber solle dieser vor neuen Belastungen durch die SPÖ bewahrt werden. Mit einer rhetorischen Verschleierung möchte Spindelegger somit den ArbeitnehmerInnen  vermitteln, bei den Plänen zur Vermögensbesteuerung gehe es um sie und nicht um die Vermögenden und Superreichen. Dies kann dadurch gelingen, dass der Begriff „Mittelstand“ nur sehr vage gefasst wird. Wie wir aus Umfragen wissen, rechnet sich die große Mehrheit der Bevölkerung dem Mittelstand zu. Das reicht von den Kleinverdienern mit gerade mal Tausend Euro pro Monat Nettoverdienst bis hin zu den Beziehern von Höchsteinkommen von 100.000 Euro brutto und mehr im Jahr. In der Volkswirtschaft spricht man manchmal von Mittelschicht bei einem Einkommen von 70 bis 150% des Medianeinkommens. Das Medianeinkommen der unselbstständig Beschäftigten  beträgt in Österreich (Stand 2009) EUR 24.784,– pro Jahr. Nach dieser Definition sind die Mittelschicht bzw. der Mittelstand also jene ÖsterreicherInnen, die zwischen 1200 und 2650 Euro brutto verdienen. Diese Gruppe dürfte Spindelegger mit seiner Adressierung jedoch nicht gemeint haben, da diese Gruppe noch nicht die sogenannten „Leistungsträger“ erfasst.

Die Mittelschicht umfasst laut einer anderen Definition (Die Presse vom 30.10.2010) Personen mit einem monatlichen Einkommen zwischen 2000 und 5000 Euro brutto. Laut Lohnsteuerstatistik 2009 sind das etwa 1,4 Millionen Menschen. „Diese 35 Prozent der Berufstätigen finanzieren überwiegend den Staat. Sie kommen für 55,5 Prozent der Lohn- und Einkommensteuer auf und bezahlen 58 Prozent der Sozialabgaben. Bei den indirekten Steuern (Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer usw.) beläuft sich ihr Beitrag auf mehr als 60 Prozent. […] Dabei mag die Umverteilung von oben nach unten recht gut funktionieren, die Mitte aber fällt um viele Zuschüsse und Förderungen um. Laut der Umverteilungsstudie des Wifo vom September 2009 erhält das untere Drittel der österreichischen Haushalte 43,5 Prozent aller Transferleistungen. Das obere Drittel bekommt wiederum fast so viel wie das mittlere: 25 Prozent gegenüber 31,5 Prozent. Bei der Familienförderung wird der Unterschied noch größer: Fast die Hälfte aller Familienleistungen fließt in das untere Einkommensdrittel“ (Die Presse vom 30.10.2010).

Jetzt kommen wir der Sache schon näher. Denn diese Gruppe der ÖsterreicherInnen hat das Gefühl, die ganze Last der Abgaben zu tragen und kaum etwas zu bekommen. Ihnen muss erklärt werden, dass sie höhere Lasten deshalb zu bewältigen haben, weil sie eben über eine höhere Leistungsfähigkeit verfügen als die Unterschicht. Und ihnen sollte auch offen gesagt werden, dass sie die Hauptlast deshalb abbekommen, weil die Oberschicht einen zu geringen Beitrag leistet. Nur dies werden sie aus dem Mund eines ÖVP-Obmann nicht zu hören bekommen. Dass das untere Einkommensdrittel den größten Anteil der Transferleistungen erhält, kann man der Mittelschicht durchaus vermitteln. Denn darin liegt ja der Zweck eines solidarischen Sozialsystems, dass es von den höheren zu niedrigeren Einkommen umverteilt. Warum freilich die Oberschicht durch die Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge einen prozentuell niedrigeren Beitrag zu diesem System leistet, soll ihnen Spindelegger erklären.

Dieser verlegt sich jedoch lieber darauf, der Mittelschicht einzureden, die SPÖ möchte ihnen etwas wegnehmen. Zwar verfügt diese Gruppe zum Teil durchaus über ein bescheidenes Vermögen (z.B. Eigentumswohnung, Einfamilienhaus), aber die Vermögenssteuerpläne von Gewerkschaft und SPÖ treffen durch die entsprechenden Freigrenzen diese Gruppe sicherlich nicht. Aber Spindelegger muss ebenso wie sein Vorgänger Pröll diese Gruppe ins Boot holen, da die eigentlich Betroffenen, die obersten 10%, nicht mehrheitsfähig sind. Allein mit dieser Gruppe lassen sich keine Wahlen gewinnen. Deshalb versucht die ÖVP stets, die Mittelschicht für die Interessen der obersten 10% einzuspannen, indem sie dieser weismacht, es gehe bei der Verteidigung der steuerlichen Privilegien der Oberschicht um sie.

Der Koalitionspartner SPÖ wird zu diesem Zweck als eine Art Räuber dargestellt, der es auf das Eigentum der Mittelschicht abgesehen hat – also „ein gestörtes Verhältnis zum Eigentum“ hat. Die ÖVP schürt geschickt die Angst jener, die vielleicht über ein Immobilienvermögen von ca. 200.000 Euro verfügen (also bei einem Freibetrag von 500.000 Euro von einer Vermögenssteuer sicher nicht betroffen sind), damit sie sich mit den obersten 10% solidarisieren, die durchschnittlich ein Immobilienvermögen von mehr als 2 Mio. Euro besitzen – wobei es bei den obersten 1% sogar 7 Mio. sind. Diese Minderheit hat über das Erbrecht die Möglichkeit, diese höchst ungleichen Voraussetzungen der Lebenschancen von Generation zu Generation weiterzugeben und somit die Ungleichheit in unserem Land stets größer werden zu lassen. Wo nun also das gestörte Verhältnis zum Eigentum in Wahrheit liegt, überlasse ich den LeserInnen.

Die Menschen wollten „wahre Antworten“ und keine populistischen Ansagen, so Spindelegger zum Abschluss seiner Rede.

Genau, Herr Spindelegger! Erzählen Sie also ihren WählerInnen, welche Interessen Sie und die ÖVP in Wahrheit vertreten. Aber lassen Sie bitte die Mittelschicht aus dem Spiel, die bei den Steuerreformen ihrer Partei stets mit einem Körbchengeld abgespeist wird, während die obersten 10% beim Einkommen die wahren Profiteure sind.


AK-Studie: Nachhaltige Budgetkonsolidierung durch Investition in den Sozialstaat

7. Februar 2011

Im Spätsommer 2010 hat die Arbeiterkammer im Zuge der Diskussion um die Gestaltung des Budgets für 2011 eine Studie mit dem Titel „Nachhaltige Budgetkonsolidierung durch Investition in den Sozialstaat. Der Sozialstaat als produktiver Faktor“ veröffentlicht. Die AutorInnen sind: A. Buxbaum, G. Mitter, W. Panhölzl, S. Pirklbauer und J. Wöss. Der Ausgangspunkt der Studie ist, dass ein leistungsstarker Sozialstaat zwar keiner ökonomischen Rechtfertigung bedarf, da seine Erfolge an Kriterien wie Gerechtigkeit, Gleichheit und sozialem Zusammenhalt zu messen seien. Da er jedoch auch Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung habe und im Dienste einer nachhaltigen Budgetkonsolidierung wirken könne, lohne die Beschäftigung mit diesem Aspekt seiner Wirkung ebenfalls.

Anhand von vier konkreten Maßnahmen in drei gesellschaftlichen Bereichen möchten die Autoren der Studie zeigen, dass durch zielgerichtete Investitionen in den Sozialstaat auch ein Beitrag zur nachhaltigen Budgetkonsolidierung geleistet werden kann. Bevor die Studie jedoch diese Modellrechnungen darlegt, erinnern die AutorInnen daran, dass Österreich deshalb relativ gut durch die schwere Finanz- und Wirtschaftskrise gekommen ist, weil der Sozialstaat den konjunkturellen Abschwung abgefedert hat. Denn trotz „eines massiven Rückgangs der realen Wirtschaftsleistung (minus 3,5 Prozent im Jahr 2009), zweistelligen Einbrüchen im Bereich der Exporte (minus 18,2 Prozent im Jahre 2009) sowie sinkenden Investitionen der Unternehmen (minus 8,1 Prozent im Jahre 2009), konnten die privaten Konsumausgaben stabil gehalten und sogar gegenüber dem Jahr 2008 fast um ein halbes Prozent gesteigert werden.“ Die sogenannten „automatischen Stabilisatoren“, das sind die Leistungen der öffentlichen Pensionssysteme, der Arbeitslosenversicherung usw., haben verhindert, dass Konsumverzicht und kollektives Sparen die Realwirtschaft in den Abgrund führen.

Die AutorInnen befürchten zu diesem Zeitpunkt, dass der „Sparfetischismus“, der sich  überall in Europa breit macht, auch auf Österreich übergreift und das Budget 2011 prägen wird. Deshalb versuchen sie mit ihrer Studie aufzuzeigen, dass massive Einschnitte in das Sozialbudget „nicht nur sozialpolitisch bedenklich [sind], sondern auch wirtschaftspolitisch kontraproduktiv“. Entgegen der neoliberalen Gebetsmühle brauche Österreich nicht weniger, sondern einen besseren Sozialstaat. Dazu seien insbesondere gezielte Investitionen in folgenden Bereichen erforderlich

  • Verbesserung von Bildung und Qualifikation
  • Ausbau von Betreuungseinrichtungen
  • Verbesserung der Erwerbschancen älterer ArbeitnehmerInnen
  • Stärkung präventiver Maßnahmen (Gesundheitsschutz, Umschulungen)
  • Schließung von Lücken im sozialen Netz (z.B. Mindestsicherung)

Denn die skandinavischen Länder zeigten vor, dass hohe Sozialstandards nicht im Widerspruch zu wirtschaftlichem Erfolg stehen, sondern diesen sogar begünstigen und absichern.

Anhand von den folgenden 3 Bereichen möchte die Studie aufzeigen, wie Zukunftsinvestitionen in den Sozialstaat zwar kurzfristig Kosten verursachen, aber langfristig sogar das Budget entlasten:

a)      Vereinbarkeit von Beruf und Familie

b)      Höherqualifizierung von Jugendlichen

c)       Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit von (älteren) ArbeitnehmerInnen

Sehen wir uns diese Maßnahmen und die Modellrechnungen nun im Detail an.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie:
In Österreich wird im Vergleich zu anderen EU-Staaten zwar überdurchschnittlich viel Geld für Familienleistungen ausgegeben, aber der größte Teil fließt in Geldleistungen und nicht in Sachleistungen. Aber gerade ein flächendeckendes Angebot an Betreuungsplätzen, insbesondere für Kleinkinder, ist wesentlich für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Um etwa das Barcelona-Ziel, 33 Prozent der Kinder unter 3 Jahren sind in Betreuung, zu erreichen, fehlen in Österreich 35.000 zusätzliche Betreuungsplätze.

Die AK-Modellrechnung nimmt sich daher der ökonomischen Auswirkungen an, die ein Ausbau dieser Betreuungsplätze in diesem Ausmaß bis 2021 zeitigt, wenn 2011 damit begonnen wird. Für die Berechnung werden die Personalkosten, die Baukosten, der Personalbedarf und damit die Rückflüsse aus den Lohnabgaben sowie die Einsparungen für die Arbeitslosenversicherung berücksichtigt.

Für den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze kommen die AutorInnen auf folgende Entwicklung der Kosten zwischen 2011 und 2021 (in Mio. Euro):

45           183         340         411         339         344         350         356         362         368         375

An zusätzlicher Beschäftigung sehen sie folgende Entwicklung in diesem Zeitraum:

2.000     8.000     16.500   25.000   27.500   27.500   27.500   27.500   27.500   27.500   27.500

Daraus ergeben sich folgende Einsparungen bzw. Mehreinnahmen für den Staatshaushalt (in Mio. Euro):

42           143         277         390         417         424         431         438         446         453         461

Der Effekt auf das Budget ergibt somit folgenden Saldo (in Mio. Euro):

-3            -40         -63         -20         78           79           81           82           83           85           86

D.h. bereits ab 2015 würde mehr Geld ins Budget fließen.

Höherqualifizierung von Jugendlichen:
Laut einer Studie von Synthesis für das AMS haben rund 14% der Jugendlichen (ca. 150.000) einen akuten Bedarf nach Höherqualifizierung, da sie nach der Schulpflicht als Hilfsarbeiter in den Arbeitsmarkt eingetreten sind oder ihre schulische  bzw. berufliche Ausbildung abgebrochen haben. Die Folgen eines schlechten Berufseinstieges ziehen durchs ganze Leben: „ArbeitnehmerInnen (Alter 30 Jahre) mit nur Pflichtschulausbildung erzielen ein (mittleres) jährliches Erwerbseinkommen von rund 19.000 €, um 7.500 € weniger als ArbeitnehmerInnen mit einer Lehrausbildung.“ Dazu kommt ein deutlich höheres Risiko von Arbeitslosigkeit.

Das Autorenteam der Studie hat sich deshalb angesehen, welche Auswirkungen es hätte, wenn bis 2016 75.000 dieser Jugendlichen ein Programm zur Höherqualifizierung beginnen könnten, das pro Kopf etwa 5.000 € kostet. Angenommen wird, dass nach dieser Höherqualifizierung ein um 6.000 € höheres Jahreseinkommen erzielt wird, das nach 10 Jahren auf 7.000 € ansteigt.

Die Kosten für dieses Programm belaufen sich bis 2016 auf (in Mio. Euro):

25           51           77           78           79

Die Mehreinnahmen durch höhere Abgabenleistungen ergeben bis 2021 folgende Werte (in Mio. Euro):

0             14           42           85           129         175         223         226         230         234         238

Die Effekte für das Budget sind somit (in Mio. Euro):

-25         -37         -35         7             51           96           223         226         230         234         238

D.h. schon ab 2014 sind die Einnahmen höher als die Ausgaben.

Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit von älteren ArbeitnehmerInnen:
In Österreich ist die Beschäftigungsquote im Alter unbefriedigend niedrig. Dies ist vor allem auf ausgeprägte Langzeitarbeitslosigkeit in der Altersgruppe der über 50jährigen und ein ehohe Zahl von Frühpensionierungen zurückzuführen. Neben der Schaffung von alternsgerechten Arbeitsplätzen ist die Prävention eine unabdingbar, um für die Zukunft die Beschäftigungsfähigkeit älterer ArbeitnehmerInnen zu fördern. Zwei Projekte, die bereits von Bundesministerium Soziales, Arbeit und Konsumentenschutz sowie von den Sozialpartnern entwickelt wurden, um die Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen sind:

  • „Rehabilitation vor Pension“
  • Gesundheitsstraße

Die langfristig positiven Auswirkungen auf das Budget haben sich die AutorInnen der Studie angeschaut.

Rehabilitation vor Pension
„Im Jahr 2009 wurden 76.000 Anträge auf eine Invaliditätspension gestellt, 30.221 Invaliditätspensionen wurden zuerkannt, aber lediglich 359 (!) berufliche Rehabilitationen aufgrund dieser Anträge durchgeführt.“ Daher sehen die AutorInnen akuten Handlungsbedarf in diese Richtung und beschäftigen sich mit den Auswirkungen auf das Budget, wenn die Zahl der Rehabilitationen auf 2.000 erhöht wird. Als Dauer der Rehabilitation werden 18 Monate angenommen. Die Kosten pro Teilnehmer/in wird mit 26.000 € für die Maßnahmen und 21.000€  für die notwendigen Geldleistungen (Übergangsgeld) angenommen. Als Wiedereingliederungsquote wird 80% angenommen, die Höhe des Einkommens nach der Rehabilitation  mit 1.500 € brutto eher niedrig angesetzt.

Die Kosten für dieses Programm belaufen sich bis 2021 auf folgende Werte (in Mio. Euro):

17           44           48           49           50           50           52           55           58           61           64

Die Einsparungen bzw. Mehreinnahmen entwickeln sich in diesem Modell wie folgt (in Mio. Euro):

0             6             41           81           123         166         204         212         215         219         223

Die Auswirkungen auf das Budget sind somit (in Mio. Euro):

-17         -38         -7            32           73           115         152         157         157         158         159

D.h. bereits ab 2014 sind die Einnahmen höher und sie steigen auf einen beachtlichen Wert an.

Gesundheitsstraße:
Bisher wurden ArbeitslosengeldbezieherInnen, die vom AMS nach gesundheitlichem Check als nicht arbeitsfähig eingestuft wurden, von der Pensionsversicherung hinsichtlich Invaliditätspension untersucht. So konnte es zu einem längerem Hin und Her zwischen AMS und PVA kommen, das für die Betroffenen höchst unbefriedigend war. Mit dem Sozialrechtsänderungsgesetz 2010 kann das AMS ohne formalen Pensionsantrag LeistungsbezieherInnen von der PVA untersuchen lassen und akzeptiert das Ergebnis des Prüfverfahrens. Sollte die PVA eine Rehabilitationsempfehlung aussprechen, kann diese nun vom AMS umgesetzt werden. „Nach Einschätzung der Pensionsversicherungsanstalt werden ab 2011 jährlich rund 6.000 der arbeitslosen Antrtagsteller im Rahmen der Gesundheitsstraße – ohne Pensionsantrag – untersucht werden und rund 90% … dieser Personen werden nach kurzer Zeit mit einer beruflichen Rehabilitationsempfehlung zum AMS zurückkehren.“ Die AutorInnen der AK-Studie untersuchen, welche Auswirkungen die Rehabilitationsmaßnahmen für 5.000 Personen langfristig auf Beschäftigung und Budget langfristig haben werden, wenn mit einer Rehabilitationsquote von 60% gerechnet wird.

Die Kosten für dieses Programm belaufen sich bis 2021 auf folgende Werte (in Mio. Euro):

32           64           65           66           67           69           70           71           72           73           75

Die Einsparungen bzw. Mehreinnahmen entwickeln sich in diesem Modell wie folgt (in Mio. Euro):

0             34           105         178         253         330         373         380         386         393         399

Die Auswirkungen auf das Budget sind somit (in Mio. Euro):

-32         -30         40           111         185         262         304         309         314         319         325

D.h. schon nach zwei Jahren wirkt sich dieses Programm positiv auf das Budget aus!

Zusammenfassung und Bewertung:
„Allein durch gezielte Investitionen in den hier untersuchten Bereichen Kinderbetreuung, Abbau von Qualifizierungsdefiziten von Jugendlichen und Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit durch berufliche Rehabilitation und ,Gesundheitsstraße‘ können direkt und indirekt 60.000 Personen zusätzlich in den Arbeitsmarkt integriert werden.“ Darüber hinaus ergibt sich bis 2021 ein Plus in den öffentlichen Haushalten von über 800 Mio. Euro.

Man mag hinsichtlich der exakten finanziellen Auswirkungen der untersuchten Maßnahmen nicht immer ganz konform mit den AutorInnen sein, da die Beschäftigungswirkung in dem einen oder anderen Fall zu optimistisch angesetzt wird. Der Studie kommt nichtsdestotrotz ein großer Verdienst zu, da hier anhand von konkreten Berechnungsmodellen gezeigt wird, dass ein gut ausgebauter Sozialstaat sich entgegen der neoliberalen Propaganda  langfristig positiv auf das Budget auswirkt.


Robert Misik: Die Ökonomen entdecken den Nutzen des Sozialstaats

5. Dezember 2010

Das Handelsblatt ist ja weder sozialistischer Flausen noch übertriebener Gewerkschaftsnähe verdächtig. Umso erstaunlicher – ja, sensationeller – was da vor ein paar Tagen in dem deutschen Wirtschaftsblatt zu lesen war: „Ökonomen rehabilitieren Europas Sozialstaat

In einer langfristigen Studie, die Lebenserwartung, allgemeine Lebenszufriedenheit, aber auch harte ökonomische Faktoren wie Arbeitsplatzqualität, Lohnentwicklung und Produktivität der Wirtschaft unter die Lupe nahm, kamen 150 europäische Ökonomen zu dem Ergebnis: Der Sozialstaat ist nicht nur moralisch „nützlich“, weil er den Unterprivilegierten ein Auskommen garantiert – er ist auch wirtschaftlich von Vorteil.

„Die positiven Effekte zeigen sich aber nicht sofort, sondern oft erst nach Jahrzehnten – und sie manifestieren sich nicht in höherem Einkommen der Menschen, sondern in erster Linie in besserer Gesundheit und einer höheren Lebensqualität.“

„In mancher Hinsicht ist der Wohlfahrtsstaat in Europa besser als sein Ruf“, fasst der Mannheimer Ökonomie-Professor Axel Börsch-Supan die zentrale Botschaft zusammen. Er koordiniert das Forschungsprojekt mit dem Namen „Sharelife“. Weiter:

„Eine gute Absicherung von Arbeitslosen hat langfristig positive Effekte. Der Staat kann damit die negativen Langzeitfolgen, die Arbeitslosigkeit für die Betroffenen hat, reduzieren. Denn grundsätzlich gilt: Arbeitslosigkeit macht – mit vielen Jahren Zeitverzögerung – krank. Je häufiger und je länger ein Mensch in seinem Erwerbsleben auf der Straße steht, desto schlechter ist sein Gesundheitszustand im Alter.“

„Arbeitslosigkeit hinterlässt dauerhafte Narben“, formuliert es Mathis Schröder, der am DIW Berlin die Sharelife-Daten ausgewertet hat. Je besser die Absicherung von Arbeitslosen in einem Land ist, desto geringer ist dieser Effekt. „Staatliche Unterstützung für Arbeitslose kann die Narben, die Arbeitslosigkeit hinterlässt, verringern“, betont auch Börsch-Supan.

44 Millionen Euro hat die Mammut-Studie gekostet, in der die Lebensumstände von 28.000 Europäern untersucht wurden. Und sie zeigt auch empirisch, was man bisher schon wußte, aber von marktradikalen Ökonomen immer bestritten wurde: Wenn alles der Markt regelt, dann führt das nicht nur zu großen sozialen Ungleichheiten – diese Ungleichheiten selbst sind dann ökonomisch „ineffizient“. Weil viele Menschen dann ihre Talente nicht entwickeln können. Weil, wenn Arbeitslosigkeit mit sozialem Absturz verbunden ist, die Produktivität selbst sinkt – weil dann viele Menschen dequalifiziert werden. Ein funktionierender Sozialstaat ist also für alle gut – nicht nur für die, die unmittelbar profitieren. Und er ist auch ein ökonomischer „Standortvorteil“. Um das in einer Sprache zu formulieren, den auch die Freunde des wirtschaftlichen Wirbelwindes verstehen.

Wesentlich ist, ob mit sozialstaatlichen Maßnahmen tatsächlich soziale Mobilität gefördert, also die Chance für Unterprivilegierte erhöht wird, aus ihrem Leben etwas zu machen. Gelingt das, setzt ein Win-Win-Prozess ein: Die Qualität von Arbeitsplätzen steigt, die Arbeitszufriedenheit nimmt zu, die Lebenserwartung wächst. Auch die sogenannte demographische Krise und die Finanzierungsprobleme des Wohlfahrtsstaates lassen sich dann leicht bekämpfen: Denn in Frührente gehen ja vor allem jene, die mit ihrem Job unzufrieden sind. Wer besser qualifiziert ist, arbeitet mit Freude länger und trägt damit mehr zum Wohlstand bei.

Wenn der Staat an diesen Aufgaben aber scheitert, produziert er neben sozialen Härten auch eine „ungenützte Arbeitskapazität“ – Humankapital wird dann verschwendet. Überläßt man die Dinge den Märkten, dann neigen sie zu dieser Verschwendung. Ein kluger organisierter Sozialstaat ist also für alle gut. Also: Ein Sozialstaat ist besser als kein Sozialstaat. Aber: Ein Sozialstaat, der diese Aufgaben besser bewältigt, ist besser, als jener, der sie schlechter bewältigt. Österreich liegt, was die Arbeitsmarktpartizipation Älterer betrifft, unter den europäischen Wohlfahrtsstaaten am Schlechtesten. Mit allen negativen Folgen: Den psychosozialen Problemen von Menschen, die zum alten Eisen geworfen werden, bis hin zu den Finanzierungsproblemen der Rentenkassen. Aber die Antwort kann nie heißen: Sozialsstaat abbauen. Sondern: Besser machen.

Sharelife Presseerklärung

Alle Daten zum Sharelife Projekt, aufbereitete Statistiken usw. finden sich hier: Share-Project

Die Wiedergabe dieses Artikels erfolgt mit freundlicher Genehmigung von Robert Misik.

Mehr von Robert Misik ist hier zu finden: www.misik.at


Wir können uns den Sozialstaat leisten

29. November 2010

Seit vielen Jahren geistern durch die Öffentlichkeit zwei Gespenster: 1. die Unfinanzierbarkeit der Pensionen aufgrund der demografischen Entwicklung; 2. Die Notwendigkeit von Einsparungen in der Verwaltung der Krankenkassen, um die Defizite derselben in den Griff zu bekommen. Mit unerbittlicher Vehemenz malt die neoliberale Phalanx  in den Medien das Bild einer überalterten Gesellschaft, wo am Ende jeder Erwerbstätige mit seinem Beitrag einen Pensionisten erhalten muss und der Staat schließlich unfinanzierbare Zuschüsse zur Bewahrung des derzeitigen Niveaus leisten muss. Außerdem wird von diesen Kassandrarufern in unsere Köpfe die Vorstellung von einem gigantischen und trägen Verwaltungsapparat gehämmert, der Unsummen unserer Krankenversicherungsbeiträge ohne entsprechende Gegenleistungen verschlingt. Dass dieses Bild völlig verzerrt ist, wird in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen.

Es ist zwar richtig, dass die steigende Lebenserwartung in Kombination mit niedrigen Geburtenraten zu einem steigenden Anteil jener Personen in unserer Gesellschaft führt, die im Pensionsalter sind. Aber all dies ist auch in Zukunft finanzierbar, wenn das Wirtschaftswachstum hoch genug ist und die Anzahl der Beschäftigten weiter steigt. Wenn das Wachstum bei etwa 2 Prozent gehalten werden kann, dann reicht die Steigerung des gesamtwirtschaftlichen Kuchens ohne Probleme dafür aus, um auf dem Wege einer leichten Erhöhung des Anteils der Staatsausgaben für die Pensionen (gut 1% des BIP) die Finanzierung unseres Systems sicherzustellen. Denn wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, ist es auch leistbar, dass in gut 30 Jahren auf 4 Erwerbstätige 3 Pensionisten kommen.

Seit vielen Jahren werden die (Gebiets)Krankenkassen öffentlich an den Pranger gestellt, da sie Defizite aufweisen. Als Rezepte sind schnell Einsparungen in der Verwaltung und die Zusammenlegung von Kassen gefunden. Was jedoch verschwiegen wird, das sind die wahren Ursachen der Defizite. Diese liegen nämlich nicht in den hohen Verwaltungskosten (diese sind in Österreich mit unter 3% international gesehen sehr niedrig), sondern am Missverhältnis von steigenden Leistungen und sinkenden Einnahmen. Denn durch die hohe Arbeitslosigkeit und den Anstieg des Anteils von Teilzeitarbeit stehen weniger Einnahmen aus den Beiträgen höhere Leistungen gegenüber, die z.T. in den letzten Jahren vom Gesetzgeber den Krankenkassen auch noch zusätzlich zugeschanzt wurden (z.B. Kinderbetreuungsgeld für Studentinnen, Bäuerinnen usw.). Hohe Kosten entstehen den Kassen außerdem durch ständig steigende Spitalskosten und wachsende Medikamentenkosten. Wenngleich Verbesserungen in der Verwaltung natürlich immer möglich sind, so ist dennoch das, was die Kassen vor allem Anderen ganz dringend brauchen, um die höheren Kosten zu bewältigen, das sind höhere Einnahmen.

Höhere Einnahmen sind beispielsweise durch die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erzielen. Da diese aber ohnehin vor ein paar Jahren erhöht wurden und da diese Beiträge vor allem die unteren Einkommensbereiche besonders belasten, sind andere Wege dieser sozial nicht sonderlich ausgewogenen Lösung vorzuziehen. Möglichkeiten einer besseren Finanzierung der Krankenkassen, die genauso für das Pensionssystem herangezogen werden können, liegen in der Transformation unseres Steuersystems.

Statt immer höhere Belastungen dem Faktor Arbeit aufzuhalsen, sollte durch die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe, durch die Wiedereinführung von Vermögenssteuer sowie Erbschafts- und Schenkungssteuer wie auch durch die Etablierung einer europaweiten Finanztransaktionssteuern das Kapital ebenfalls einen angemessenen Beitrag zur Sicherung unseres Sozialsystems beitragen. Dadurch würde nicht nur mehr Verteilungsgerechtigkeit geschaffen, sondern dieser Umbau des Steuersystems hätte auch positive Effekte für die wirtschaftliche Gesamtentwicklung. Denn der neoliberale Weg der ständigen Kostensenkung der öffentlichen Haushalte hat gerade das Gegenteil dessen bewirkt, was seine Propheten versprochen haben: Statt eines höheren Wachstums hat uns die Sparphilosophie der neoklassischen Ökonomen geringeres Wachstum aufgrund sinkender Nachfrage beschert. Wegen der größeren Nachfrageimpulse bewirken höhere Ausgaben für den Sozialstaat nämlich höheres Wachstum der Gesamtwirtschaft. Was nämlich die Apologeten des Angebotsfetischismus gerne übersehen, das ist, dass höhere Ausgaben für Sozialleistungen nicht nur Kosten sind, sondern auch Einnahmen für die davon profitierenden Menschen – und diese Einnahmen kurbeln über den Konsum die Wirtschaft an. Deshalb können wir uns unser Sozialsystem sehr wohl leisten, da es sich in gewisser Weise über die Wachstumsimpulse für die Wirtschaft selbst finanziert.

Wir müssen es nur wollen – und diesen Willen politisch klar bekennen.