Ist der Generationenvertrag noch zeitgemäß?

18. Mai 2011

Die Frage, die ich an dieser Stelle erläutern möchte, lautet: Ist der Generationenvertrag noch zeitgemäß? Oder ist er hinfällig und kann beruhigt auf dem Abfallhaufen der Geschichte abgelagert und seinem langsamen, unbemerkten und leisen Verschwinden überlassen werden?

Bevor ich auf die Definition des Generationenvertrags und seine gegenwärtige Bedeutsamkeit zu sprechen komme, möchte ich aus einer Studie berichten, die im Frühjahr 2010 vom Meinungsforschungsinstitut IMAS im Auftrag der Jungen Wirtschaft Oberösterreich und der Jungen Industrie OÖ durchgeführt wurde:

Zwei Drittel (66 Prozent) der Österreicher halten laut dieser Studie den Generationenvertrag nicht mehr für umsetzbar. Nur 27 Prozent erwarten, dass auch künftig die Jüngeren die Pensionen der Älteren finanzieren können. 55 Prozent der Befragten zeigen sich überzeugt, dass die Nutznießer des Generationenvertrages bereits in Pension seien. Ein knappes Drittel erwartet, noch selbst von Auswirkungen der gesellschaftlichen Überalterung betroffen zu sein. Nur jeweils zehn Prozent glauben noch an Vorteile für all jene, die derzeit noch Kinder oder Berufseinsteiger sind.

Die 30- bis 49-Jährigen sind am stärksten davon überzeugt, dass der gesellschaftliche Strukturwandel im Pensionssystem zu spüren sein wird. Beinahe Einigkeit besteht darin, dass etwaige Auswirkungen der Überalterung nur negativ sein können. Mit positiven Effekten der demografischen Entwicklung rechnet lediglich eine verschwindende Minderheit von drei Prozent.

An den Fortbestand des staatlichen Pensionssystems in seiner heutigen Form glauben laut Umfrage 56 Prozent. 32 Prozent rechnen nicht damit, zwölf Prozent sind unsicher. Die Zweifler sind zu jeweils rund 90 Prozent davon überzeugt, dass die private Vorsorge zunehmen, die Pensionshöhe sinken und das Antrittsalter steigen wird. 53 Prozent aus dieser Gruppe glauben, dass es überhaupt keine staatliche Pension mehr geben wird.

Kurz gesagt, die Mehrheit der Österreicher glaubt nicht mehr an den Generationenvertrag und erwartet massive Veränderungen bei den staatlichen Pensionssystemen (mehr private Vorsorge, Erhöhung des Pensionsalters, höhere Beiträge). Mehr als die Hälfte der Befragten hält es sogar für wahrscheinlich, dass es in absehbarer Zeit gar kein staatliches Pensionssystem mehr geben wird.

Die jahrzehntelange massive Attacke des Neoliberalismus und der Finanzindustrie (Versicherungen, Banken usw.) auf das staatliche Pensionssystem und die anderen Formen der solidarischen Absicherung haben also Erfolg gehabt. Die Österreicher haben den Glauben an den Generationenvertrag verloren.

Was ist denn aber nun unter diesem ominösen „Generationenvertrag“, an den immer weniger Österreicher glauben, zu verstehen? Der Generationenvertrag bezeichnet in der Sozialpolitik einen unterstellten gesellschaftlichen Konsens, der auf die Solidarität mit anderen Generationen und Verantwortung für die kommende Generation hinausläuft, um (vor allem) die Finanzierung der gesetzlichen Pensionsversicherung zu sichern. Die jeweils aktuell sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen zahlen mit ihren Beiträgen in die Pensionsversicherung die Leistungen für die aus dem Erwerbsleben ausgeschiedene Generation und erwerben dabei einen Anspruch auf ähnliche Leistungen der nachfolgenden Generationen an sich selbst. Der Generationenvertrag benennt somit jenes Prinzip, das hinter dem Umlageverfahren in der gesetzlichen Pensionsversicherung steht. Auch andere Instrumente des Sozialstaates, z. B. die gesetzliche Krankenversicherung, beruhen weitgehend ebenfalls auf dem Prinzip eines „Generationenvertrages“, da die Krankheitskosten angesichts der steigenden Lebenserwartung im Alter deutlich höher und die laufenden Einnahmen geringer sind als in den Erwerbsjahren.

Ob diese Übereinkunft der Generationen bei der solidarischen Gestaltung der Pensionsversicherung durch das Umlageverfahren tatsächlich umgesetzt ist, wird von manchen Kritikern in Frage gestellt. Sie verweisen darauf, dass die künftig Erwerbstätigen zum Zeitpunkt der Anspruchsbegründung entweder noch nicht geboren oder jedenfalls noch nicht in der Lage, an den politischen Entscheidungsprozessen teilzunehmen, also ihre eigenen Interessen in diesem Ausgleich zwischen den Generationen nicht wahrzunehmen können. Das zeige sich daran, dass die Generation der nun zu versorgenden Pensionsbezieher sich selbst in der Vergangenheit einen Ausbau ihrer Ansprüche zugestanden hat, der in keinem Verhältnis zu ihrem eigenen Beitrag für die Generation steht, die diesen Anspruch unter der Voraussetzung einer veränderten Demographie dann erfüllen muss.

An diesem Einwand ist hinsichtlich der mangelnden Rücksichtnahme auf nachfolgende Generationen durchaus etwas dran, aber deshalb ist das Prinzip des Umlageverfahrens noch lange nicht falsch und der Hinweis auf die Demographie dient der Demontierung des solidarischen Wohlfahrtsstaates als ideologische Abrissbirne, um die Absicherung gegen die Risiken von Alter und Krankheit dem Kapitalmarkt zugänglich zu machen. Unter dem Vorwand, Werte wie Freiheit und Selbstverantwortung zur Geltung zu bringen, bringen die neoliberalen Apologeten die Privatvorsorge als den Heilsbringer aufs Tapet.

Was sie dabei verschweigen, das ist, dass auch dem Verfahren der Kapitaldeckelung ein generationenübergreifendes Umlageprinzip zu Grunde liegt – das jedoch nicht solidarisch ausgerichtet ist. Denn die Gewinne der privaten Rentenversicherung sind nur möglich, wenn die Nachfrage der aktuell Erwerbstätigen nach diesen Papieren hoch ist. Somit finanzieren diese indirekt über den Kapitalmarkt die Rentner. Einen Vertrag im Sinne des Generationenvertrags gehen die Beteiligten jedoch nicht ein, da dabei jeder nur an sich und die Vermehrung seiner Einlage denkt und sich nicht solidarisch mit der vorigen und nächsten Generation verbunden fühlt. Den potentiellen Käufern dieser Wertpapiere wird ja auch erfolgreich suggeriert, dass sie ihr Erspartes durch die Privatvorsorge mit Gewinn in die Zukunft transferieren könnten.

Es ist daher eine besonders wichtige Aufgabe für die Gewerkschaften und alle zivilgesellschaftlichen Organisationen im Interesse der ArbeitnehmerInnen, diese ideologische Verblendung zu durchkreuzen und die unbedingt notwendige Aufklärung über die Voraussetzungen zu leisten, unter denen das Umlageverfahren in der solidarischen Risikoabsicherung auch in Zukunft noch finanzierbar ist: stetiges Wirtschaftswachstum, hohe Beschäftigungsquote, hohe Lohnquote, moderater Anstieg des Pensionsantrittsalters. Denn wir dürfen uns das Herzstück der solidarischen Gesellschaft – das Umlageverfahren in der Pensions- und Krankenversicherung – nicht von den gemeinsamen Angriffen von Neoliberalismus und Finanzinstitutionen kaputt machen lassen.


AK-Studie: Nachhaltige Budgetkonsolidierung durch Investition in den Sozialstaat

7. Februar 2011

Im Spätsommer 2010 hat die Arbeiterkammer im Zuge der Diskussion um die Gestaltung des Budgets für 2011 eine Studie mit dem Titel „Nachhaltige Budgetkonsolidierung durch Investition in den Sozialstaat. Der Sozialstaat als produktiver Faktor“ veröffentlicht. Die AutorInnen sind: A. Buxbaum, G. Mitter, W. Panhölzl, S. Pirklbauer und J. Wöss. Der Ausgangspunkt der Studie ist, dass ein leistungsstarker Sozialstaat zwar keiner ökonomischen Rechtfertigung bedarf, da seine Erfolge an Kriterien wie Gerechtigkeit, Gleichheit und sozialem Zusammenhalt zu messen seien. Da er jedoch auch Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung habe und im Dienste einer nachhaltigen Budgetkonsolidierung wirken könne, lohne die Beschäftigung mit diesem Aspekt seiner Wirkung ebenfalls.

Anhand von vier konkreten Maßnahmen in drei gesellschaftlichen Bereichen möchten die Autoren der Studie zeigen, dass durch zielgerichtete Investitionen in den Sozialstaat auch ein Beitrag zur nachhaltigen Budgetkonsolidierung geleistet werden kann. Bevor die Studie jedoch diese Modellrechnungen darlegt, erinnern die AutorInnen daran, dass Österreich deshalb relativ gut durch die schwere Finanz- und Wirtschaftskrise gekommen ist, weil der Sozialstaat den konjunkturellen Abschwung abgefedert hat. Denn trotz „eines massiven Rückgangs der realen Wirtschaftsleistung (minus 3,5 Prozent im Jahr 2009), zweistelligen Einbrüchen im Bereich der Exporte (minus 18,2 Prozent im Jahre 2009) sowie sinkenden Investitionen der Unternehmen (minus 8,1 Prozent im Jahre 2009), konnten die privaten Konsumausgaben stabil gehalten und sogar gegenüber dem Jahr 2008 fast um ein halbes Prozent gesteigert werden.“ Die sogenannten „automatischen Stabilisatoren“, das sind die Leistungen der öffentlichen Pensionssysteme, der Arbeitslosenversicherung usw., haben verhindert, dass Konsumverzicht und kollektives Sparen die Realwirtschaft in den Abgrund führen.

Die AutorInnen befürchten zu diesem Zeitpunkt, dass der „Sparfetischismus“, der sich  überall in Europa breit macht, auch auf Österreich übergreift und das Budget 2011 prägen wird. Deshalb versuchen sie mit ihrer Studie aufzuzeigen, dass massive Einschnitte in das Sozialbudget „nicht nur sozialpolitisch bedenklich [sind], sondern auch wirtschaftspolitisch kontraproduktiv“. Entgegen der neoliberalen Gebetsmühle brauche Österreich nicht weniger, sondern einen besseren Sozialstaat. Dazu seien insbesondere gezielte Investitionen in folgenden Bereichen erforderlich

  • Verbesserung von Bildung und Qualifikation
  • Ausbau von Betreuungseinrichtungen
  • Verbesserung der Erwerbschancen älterer ArbeitnehmerInnen
  • Stärkung präventiver Maßnahmen (Gesundheitsschutz, Umschulungen)
  • Schließung von Lücken im sozialen Netz (z.B. Mindestsicherung)

Denn die skandinavischen Länder zeigten vor, dass hohe Sozialstandards nicht im Widerspruch zu wirtschaftlichem Erfolg stehen, sondern diesen sogar begünstigen und absichern.

Anhand von den folgenden 3 Bereichen möchte die Studie aufzeigen, wie Zukunftsinvestitionen in den Sozialstaat zwar kurzfristig Kosten verursachen, aber langfristig sogar das Budget entlasten:

a)      Vereinbarkeit von Beruf und Familie

b)      Höherqualifizierung von Jugendlichen

c)       Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit von (älteren) ArbeitnehmerInnen

Sehen wir uns diese Maßnahmen und die Modellrechnungen nun im Detail an.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie:
In Österreich wird im Vergleich zu anderen EU-Staaten zwar überdurchschnittlich viel Geld für Familienleistungen ausgegeben, aber der größte Teil fließt in Geldleistungen und nicht in Sachleistungen. Aber gerade ein flächendeckendes Angebot an Betreuungsplätzen, insbesondere für Kleinkinder, ist wesentlich für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Um etwa das Barcelona-Ziel, 33 Prozent der Kinder unter 3 Jahren sind in Betreuung, zu erreichen, fehlen in Österreich 35.000 zusätzliche Betreuungsplätze.

Die AK-Modellrechnung nimmt sich daher der ökonomischen Auswirkungen an, die ein Ausbau dieser Betreuungsplätze in diesem Ausmaß bis 2021 zeitigt, wenn 2011 damit begonnen wird. Für die Berechnung werden die Personalkosten, die Baukosten, der Personalbedarf und damit die Rückflüsse aus den Lohnabgaben sowie die Einsparungen für die Arbeitslosenversicherung berücksichtigt.

Für den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze kommen die AutorInnen auf folgende Entwicklung der Kosten zwischen 2011 und 2021 (in Mio. Euro):

45           183         340         411         339         344         350         356         362         368         375

An zusätzlicher Beschäftigung sehen sie folgende Entwicklung in diesem Zeitraum:

2.000     8.000     16.500   25.000   27.500   27.500   27.500   27.500   27.500   27.500   27.500

Daraus ergeben sich folgende Einsparungen bzw. Mehreinnahmen für den Staatshaushalt (in Mio. Euro):

42           143         277         390         417         424         431         438         446         453         461

Der Effekt auf das Budget ergibt somit folgenden Saldo (in Mio. Euro):

-3            -40         -63         -20         78           79           81           82           83           85           86

D.h. bereits ab 2015 würde mehr Geld ins Budget fließen.

Höherqualifizierung von Jugendlichen:
Laut einer Studie von Synthesis für das AMS haben rund 14% der Jugendlichen (ca. 150.000) einen akuten Bedarf nach Höherqualifizierung, da sie nach der Schulpflicht als Hilfsarbeiter in den Arbeitsmarkt eingetreten sind oder ihre schulische  bzw. berufliche Ausbildung abgebrochen haben. Die Folgen eines schlechten Berufseinstieges ziehen durchs ganze Leben: „ArbeitnehmerInnen (Alter 30 Jahre) mit nur Pflichtschulausbildung erzielen ein (mittleres) jährliches Erwerbseinkommen von rund 19.000 €, um 7.500 € weniger als ArbeitnehmerInnen mit einer Lehrausbildung.“ Dazu kommt ein deutlich höheres Risiko von Arbeitslosigkeit.

Das Autorenteam der Studie hat sich deshalb angesehen, welche Auswirkungen es hätte, wenn bis 2016 75.000 dieser Jugendlichen ein Programm zur Höherqualifizierung beginnen könnten, das pro Kopf etwa 5.000 € kostet. Angenommen wird, dass nach dieser Höherqualifizierung ein um 6.000 € höheres Jahreseinkommen erzielt wird, das nach 10 Jahren auf 7.000 € ansteigt.

Die Kosten für dieses Programm belaufen sich bis 2016 auf (in Mio. Euro):

25           51           77           78           79

Die Mehreinnahmen durch höhere Abgabenleistungen ergeben bis 2021 folgende Werte (in Mio. Euro):

0             14           42           85           129         175         223         226         230         234         238

Die Effekte für das Budget sind somit (in Mio. Euro):

-25         -37         -35         7             51           96           223         226         230         234         238

D.h. schon ab 2014 sind die Einnahmen höher als die Ausgaben.

Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit von älteren ArbeitnehmerInnen:
In Österreich ist die Beschäftigungsquote im Alter unbefriedigend niedrig. Dies ist vor allem auf ausgeprägte Langzeitarbeitslosigkeit in der Altersgruppe der über 50jährigen und ein ehohe Zahl von Frühpensionierungen zurückzuführen. Neben der Schaffung von alternsgerechten Arbeitsplätzen ist die Prävention eine unabdingbar, um für die Zukunft die Beschäftigungsfähigkeit älterer ArbeitnehmerInnen zu fördern. Zwei Projekte, die bereits von Bundesministerium Soziales, Arbeit und Konsumentenschutz sowie von den Sozialpartnern entwickelt wurden, um die Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen sind:

  • „Rehabilitation vor Pension“
  • Gesundheitsstraße

Die langfristig positiven Auswirkungen auf das Budget haben sich die AutorInnen der Studie angeschaut.

Rehabilitation vor Pension
„Im Jahr 2009 wurden 76.000 Anträge auf eine Invaliditätspension gestellt, 30.221 Invaliditätspensionen wurden zuerkannt, aber lediglich 359 (!) berufliche Rehabilitationen aufgrund dieser Anträge durchgeführt.“ Daher sehen die AutorInnen akuten Handlungsbedarf in diese Richtung und beschäftigen sich mit den Auswirkungen auf das Budget, wenn die Zahl der Rehabilitationen auf 2.000 erhöht wird. Als Dauer der Rehabilitation werden 18 Monate angenommen. Die Kosten pro Teilnehmer/in wird mit 26.000 € für die Maßnahmen und 21.000€  für die notwendigen Geldleistungen (Übergangsgeld) angenommen. Als Wiedereingliederungsquote wird 80% angenommen, die Höhe des Einkommens nach der Rehabilitation  mit 1.500 € brutto eher niedrig angesetzt.

Die Kosten für dieses Programm belaufen sich bis 2021 auf folgende Werte (in Mio. Euro):

17           44           48           49           50           50           52           55           58           61           64

Die Einsparungen bzw. Mehreinnahmen entwickeln sich in diesem Modell wie folgt (in Mio. Euro):

0             6             41           81           123         166         204         212         215         219         223

Die Auswirkungen auf das Budget sind somit (in Mio. Euro):

-17         -38         -7            32           73           115         152         157         157         158         159

D.h. bereits ab 2014 sind die Einnahmen höher und sie steigen auf einen beachtlichen Wert an.

Gesundheitsstraße:
Bisher wurden ArbeitslosengeldbezieherInnen, die vom AMS nach gesundheitlichem Check als nicht arbeitsfähig eingestuft wurden, von der Pensionsversicherung hinsichtlich Invaliditätspension untersucht. So konnte es zu einem längerem Hin und Her zwischen AMS und PVA kommen, das für die Betroffenen höchst unbefriedigend war. Mit dem Sozialrechtsänderungsgesetz 2010 kann das AMS ohne formalen Pensionsantrag LeistungsbezieherInnen von der PVA untersuchen lassen und akzeptiert das Ergebnis des Prüfverfahrens. Sollte die PVA eine Rehabilitationsempfehlung aussprechen, kann diese nun vom AMS umgesetzt werden. „Nach Einschätzung der Pensionsversicherungsanstalt werden ab 2011 jährlich rund 6.000 der arbeitslosen Antrtagsteller im Rahmen der Gesundheitsstraße – ohne Pensionsantrag – untersucht werden und rund 90% … dieser Personen werden nach kurzer Zeit mit einer beruflichen Rehabilitationsempfehlung zum AMS zurückkehren.“ Die AutorInnen der AK-Studie untersuchen, welche Auswirkungen die Rehabilitationsmaßnahmen für 5.000 Personen langfristig auf Beschäftigung und Budget langfristig haben werden, wenn mit einer Rehabilitationsquote von 60% gerechnet wird.

Die Kosten für dieses Programm belaufen sich bis 2021 auf folgende Werte (in Mio. Euro):

32           64           65           66           67           69           70           71           72           73           75

Die Einsparungen bzw. Mehreinnahmen entwickeln sich in diesem Modell wie folgt (in Mio. Euro):

0             34           105         178         253         330         373         380         386         393         399

Die Auswirkungen auf das Budget sind somit (in Mio. Euro):

-32         -30         40           111         185         262         304         309         314         319         325

D.h. schon nach zwei Jahren wirkt sich dieses Programm positiv auf das Budget aus!

Zusammenfassung und Bewertung:
„Allein durch gezielte Investitionen in den hier untersuchten Bereichen Kinderbetreuung, Abbau von Qualifizierungsdefiziten von Jugendlichen und Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit durch berufliche Rehabilitation und ,Gesundheitsstraße‘ können direkt und indirekt 60.000 Personen zusätzlich in den Arbeitsmarkt integriert werden.“ Darüber hinaus ergibt sich bis 2021 ein Plus in den öffentlichen Haushalten von über 800 Mio. Euro.

Man mag hinsichtlich der exakten finanziellen Auswirkungen der untersuchten Maßnahmen nicht immer ganz konform mit den AutorInnen sein, da die Beschäftigungswirkung in dem einen oder anderen Fall zu optimistisch angesetzt wird. Der Studie kommt nichtsdestotrotz ein großer Verdienst zu, da hier anhand von konkreten Berechnungsmodellen gezeigt wird, dass ein gut ausgebauter Sozialstaat sich entgegen der neoliberalen Propaganda  langfristig positiv auf das Budget auswirkt.