Der Mathematiker auf Abwegen: Rudolf Taschner und die Sparpropaganda von Finanzminister Josef Pröll

13. Dezember 2010

In einem Video des Bundesministeriums für Finanzen erklärt der bekannte Mathematikprofessor der Technischen Universität Wien, Rudolf Taschner, den Zusehern, warum die Budgetkonsolidierung notwendig sei und weshalb wir alle sparen müssten. Ich möchte im Folgenden die Inhalte des Videos aufgreifen und aus volkswirtschaftlicher Sicht analysieren.

Der Zahlentheoretiker Taschner jongliert in diesem Video zunächst mit ein paar Zahlen: Da ist zunächst die unvorstellbar große Zahl 198.400.000.000. Auf diesen Wert beläuft sich nämlich die Gesamtverschuldung des österreichischen Staates. Darauf folgt die Zahl 23.700. Dies sei in Euro der aktuelle Wert der Prokopfverschuldung jedes Österreichers: vom Säugling bis zum Pensionisten.

Der Mathematiker Taschner mag auf den ersten Blick der ideale Mann sein, um dieses Thema zu veranschaulichen; sind Zahlen doch sein eigentliches Metier. Das Problem ist jedoch, dass die Zahl selbst für den Zahlentheoretiker von Interesse ist – die Anwendung der Zahlen in Wissenschaft und Wirtschaft sind nicht seine Sache. Also ist es für einen Mathematiker nicht ersichtlich, ob eine Verschuldung von 198,4 Mrd. Euro für ein Land wie Österreich hoch oder niedrig ist. Dazu muss man diese Zahl einerseits mit dem BIP vergleichen und sich andererseits die Relation zum BIP im Vergleich mit anderen Ländern ansehen. Nun, das österreichische BIP betrug 2009 274,3 Mrd. Euro, d.h. die Verschuldung beträgt etwa 72% des BIP (eigentlich weniger da 2010 das BIP wieder leicht steigen wird). Im EU-Durchschnitt betrug 2009 die Verschuldung etwa 74% des BIP, in der Eurozone sogar etwa 79%. Griechenland hatte 115%, die USA 83%, Japan sogar 189%. Wie man sieht, ist der Wert also im internationalen Vergleich durchaus als erfreulich anzusehen. Freilich ist er 2009 und 2010 aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise stark angestiegen. Aber das ist historisch betrachtet nichts Ungewöhnliches, sondern eine normale Erscheinung in der Folge einer Wirtschaftskrise. In Zeiten der Hochkonjunktur können solche Schulden problemlos wieder reduziert werden.

Die 23.700 Euro Prokopfverschuldung müssen außerdem auch unter dem Gesichtspunkt gesehen werden, dass der österreichische Staat nicht nur Schulden hat, sondern auch Werte in Form von öffentlichem Eigentum. Dazu kommt, dass im Unterschied zum Privathaushalt Schulden von Unternehmen oder Staaten volkswirtschaftlich auch als Investitionen in Zukunft gesehen werden müssen, die die Voraussetzungen für höhere Wertschöpfung schaffen. Ausgaben für Bildung und Forschung sind solche Investitionen, die später für höhere Einnahmen sorgen und daher nicht nur als Kosten gesehen werden dürfen.

Als nächstes verwandelt sich in den Händen Taschners eine Eineuromünze in ein Tortendiagramm, das darstellt, welche Anteile wofür im österreichischen Budget aufgewendet werden: 36% für Soziales, 17% für Bildung, 14% für die Verwaltung, 8% für den Verkehr, 7% für die Sicherheit usw. Besonders hervorgehoben werden jedoch jene ca. 11,4%, die für den Schuldendienst aufgewendet werden. Denn Taschner fragt sich anschließend, was wäre, wenn wir diese 11,4% für den Schuldendienst nicht leisten müssten, weil wir gar keine Schulden haben. Die nächste Grafik gibt die vermeintliche Antwort: es bliebe mehr für alle anderen Bereiche des Budget: d.h. wir hätten mehr für Soziales, Bildung usw. Verbal ergänzt Taschner auch noch, dass dann sogar die verlockende Möglichkeit bestünde, dass wir alle weniger Steuern zahlen müssen.

Zu den Zahlen der Budgetaufteilung ist zu ergänzen, dass es Aufgabe des Staates ist, mit seinen Steuereinnahmen öffentlich wichtige Aufgaben wahrzunehmen. Das sind z.B. die innere und äußere Sicherheit, die soziale Absicherung, Ausbau und Erhaltung der Infrastruktur, Investitionen in Forschung und Bildung usw. Der Schuldendienst ist tatsächlich ein Sonderfall der staatlichen Ausgaben, da dieser mit keiner unmittelbaren Leistung für die Bürger verbunden ist. Man muss jedoch ergänzen, dass Schulden von Staaten dadurch entstehen, dass die Einnahmen nicht die notwendigen Ausgaben abdecken, sodass sich der Staat an den Finanzmärkten verschulden muss. Also ist es eine verkürzte Darstellung, wenn man sagt, der Schuldendienst schmälere die Leistungen des Staates. Denn die Schulden werden ja aufgenommen, um mehr Geld für die Staatsausgaben zur Verfügung zu haben. Wenn nämlich ein Staat während einer Wirtschaftskrise sich nicht verschuldete, hätte er nicht genügend Mittel, um alle notwendigen Sozialleistungen und Investitionen in die Ankurbelung der Konjunktur zu tätigen. Wir alle hätten dadurch weniger und aufgrund der negativen Wirkung auf die wirtschaftliche Entwicklung würde sich dies Jahr für Jahr noch schlimmer auswirken. Daher sind Schulden von Staaten nicht generell zu verdammen, sondern sie sind in Krisenzeiten ein notwendiges Übel, um die richtigen Impulse für die Zukunft zu setzen.

Als wäre der derzeitige Schuldendienst noch nicht abschreckend genug, warnt Taschner in der nächsten Szene des Videos vor einer Zunahme der Schulden und den damit verbundenen höheren Zinsleistungen. Um das Ganze drastischer zu machen, wird die Steigerung der Schuldenlast von 8 auf 9 Milliarden jährlich grafisch stark übertrieben: der Balken wächst im Bild nicht um ein Achtel, sondern wächst bedrohlich über den Bildrand hinaus, während der Balken der nutzbaren Budgetmittel schrumpft und schrumpft.

Abgesehen von der stark überzeichneten grafischen Darstellung wird hier ein ernstes Problem der gegenwärtigen Schuldenfinanzierung angesprochen. In den Zeiten guter Konjunktur konnten früher die Schulden des Staates durch höhere Steuereinnahmen wieder (fast) problemlos abgebaut werden. In den 70ern des letzten Jahrhunderts konnten die Staaten ihre Schulden überhaupt mehr oder weniger weginflationieren, d.h. aufgrund der Inflation waren die Zinsen für die Schuldner kaum spürbar. Dieser Schuldenabbau ist deshalb heute schwieriger geworden, da sich in den letzten 20 Jahren die Realzinsen deutlich erhöht haben. Viele Jahre einer neoliberalen Hegemonie in der Finanzpolitik im Dienste der Geldvermögen haben nämlich zu einer Trendumkehr bei den Zinsen geführt. Die Zentralbank in Europa, aber auch (in geringerem Ausmaße) die FED in den USA betreiben eine Hochzinspolitik, die die Inflation eindämmt und Kredite teuer macht. Also sind Schulden nicht generell ein Problem für die Staaten, sondern sie werden unter diesen ungünstigen Voraussetzungen für die Geldaufnahme erst zu einem solchen.

Als nächstes wird von Taschner die Verschuldung im europäischen Vergleich dargestellt: Österreich liege hier im EU-Ranking an 18. Stelle, d.h. 17 Staaten stünden hier besser da als wir. Zum Abschluss des Videos  tritt Josef Pröll hinzu und warnt gemeinsam mit Taschner, Österreich könne es, wenn nun nicht gespart werden, wie einem privaten Schuldner ergehen, der eine schlechte Bonität hat und deshalb keinen Kredit mehr bekommt oder einen hohen Risikoaufschlag zahlen muss. Um diese Bedrohung zu veranschaulichen,  erinnert Pröll an das Schicksal von Griechenland und Irland, die schon so weit seien, dass sie als Staaten nicht mehr selbstbestimmt handeln können, sondern von der EU und dem IWF Hilfe benötigen.

Wie wir schon zuvor aufgezeigt haben, steht Österreich bei der Verschuldung relativ gut da, obwohl das Video mit seinem Ranking einen anderen Eindruck erzeugen möchte. Das vom Finanzminister an die Wand gemalte Szenario des Schuldners mit schlechter Bonität, ist heute tatsächlich gegeben. Dies ist jedoch (hauptsächlich) nicht die Schuld der Staaten, die stets als die verlässlichsten Schuldner galten, sondern die Folge einer völlig irrationalen Reaktion der Finanzmärkte. Diese verlangen nämlich in Reaktion auf die Finanzkrise, die vom Finanzsektor durch organisierte Verantwortungslosigkeit verursacht wurde und nur durch die Finanzspritzen und Garantien der Staaten bereinigt werden konnte, nun von kleinen Staaten hohe Risikoaufschläge für das geliehene Geld. Begründet wird diese Forderung mit der vermeintlich hohen Staatsverschuldung dieser Staaten, die die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit in sich berge. Als es darum ging, damit ihre Haut zu retten, waren den Finanzmärkten die Staatsschulden mehr als genehm. Jetzt, wo es darum geht, den Karren der Weltwirtschaft  aus dem Dreck des Konjunktureinbruchs zu ziehen und nicht die Bevölkerung für die Krise zahlen zu lassen, malen die Finanzmärkte den Teufel der Überschuldung der Staaten an die Wand. Und durch harte Einschnitte bei den Staatsausgaben soll bei denen gespart werden, die weder Finanz-, noch Wirtschaftskrise verursacht haben: die ArbeitnehmerInnen und ihre Familien.

Dies ist der falsche Weg. Jetzt ist es zunächst wichtig, dass die langsam in Schwung kommende Konjunktur nicht durch Sparmaßnahmen, die den Konsum einschränken, abgewürgt wird. Wenn schon jetzt eine Budgetkonsolidierung gemacht werden soll, dann kann dies durch einen höheren Beitrag von Vermögen und Kapitalzuwächsen geschehen. Denn diese Maßnahmen gefährden nicht das Wirtschaftswachstum, sondern vermindern lediglich jene Geldmenge, die ohnehin nur in die Spekulation fließen würde. Wenn wir in 2 bis 3 Jahren wieder eine Hochkonjunktur haben und die Einkommen aller dadurch merkbar steigen, dann können auch Steuererhöhungen, die die breite Masse betreffen, zur Konsolidierung herangezogen werden.


Das ideologische Schlachtfeld Erbschaftssteuer

21. Juli 2010

Im Jahr 2008 hat die Österreichische Nationalbank (ÖNB) eine Erhebung zu den Immobilienerbschaften in Österreich gemacht. Diese Immobilienvermögenserhebung ist Teil eines zukünftig für den ganzen Euroraum harmonisierten „Household Finance and Consumption Survey“, der umfassende Informationen zu den Vermögenspositionen privater Haushalte als wichtige Grundlage für Analysen zur Geldpolitik und Finanzmarktstabilität liefern soll. Sie wurde 2010 unter dem Titel „Immobilienerbschaften in Österreich“ publiziert.

Die von Martin Schürz gemeinsam mit Pirmin Fessler und Peter Mooslechner verfasste Studie kommt zu folgenden Ergebnis: „80 Prozent der Haushalte haben keine Immobilien geerbt, und auch innerhalb der Minderheit der Glücklichen sind die Hinterlassenschaften sehr ungleich verteilt. Nimmt man einen Werterhalt analog zum Verbraucherpreisindex an, dann haben die obersten zehn Prozent der Erben beinahe genauso viel geerbt wie die restlichen 90 Prozent zusammen“ (Standard vom 30.6.2010). D.h., zwei Prozent aller Haushalte können damit fast die Hälfte des gesamten Erbschaftsvolumens auf sich vereinen. Bzw. rund 0,06% DER Haushalte erben pro Jahr Immobilienvermögen von etwa 0,5% des BIP!

Deshalb kommt der Bericht im Standard, der die Ergebnisse der ÖNB-Studie zum Anlass nimmt, um über Folgerungen daraus nachzudenken, zu einem klaren Ergebnis: „Daraus lässt sich schließen, dass diverse Konzepte für ein Erbschaftsteuer-Comeback einen großen Teil der Empfänger ungeschoren ließen. Die Arbeiterkammer etwa würde im Familienkreis einen Freibetrag von 300.000 Euro vorsehen – gemäß den OeNB-Zahlen wären rund 70 Prozent der Erben bzw. 94 Prozent aller Haushalte aus dem Schneider.“ Denn das Erben sei unter den verschiedenen Bevölkerungsgruppen sehr unterschiedlich verteilt. „Starthilfe sind Erbschaften eher nicht: Von den 18- bis 29-Jährigen kommen nur fünf Prozent in den Genuss, am größten ist die Chance im Alter von 50 bis 69 Jahren (26 Prozent). Bauern erben mit einer Quote von 58 Prozent besonders häufig. Bei Freiberuflern und Beamten profitiert jeweils ein Drittel, spärlich sind Erben unter den Arbeitern (14 Prozent) “ (Ebd.).

Diesen Bericht des Standard nimmt Clemens Wallner, der wirtschaftspolitische Koordinator der Industriellenvereinigung (IV), zum Anlass, um Kritik an den Ergebnissen der ÖNB-Studie zu üben und den Autoren ideologische Verblendung vorzuwerfen. Am 13.7.2010 schreibt dieser ebenfalls im Standard, dass die Ergebnisse hinsichtlich der Verteilungswirkung von Erbschaften in Frage zu stellen seien – dass nämlich 80 Prozent der Haushalte keine Immobilien geerbt hätten, und dass unter denjenigen, die erben, die obersten 10 Prozent genau so viel erben wie die restlichen 90 Prozent gemeinsam. Er beruft sich dabei auf Zahlen aus dem Finanzministerium (BMF) zu den Einnahmen aus der Erbschaftssteuer des Jahres 2007 (dem Jahr vor der Abschaffung). „Was die Verteilungswirkung betrifft, zeigen die harten Zahlen der Erbschaftssteuer-Statistik des Jahres 2007 … jedenfalls ein ganz anderes Bild … Die Behauptung, dass ,die obersten 10 Prozent‘ genauso viel erben würden wie die restlichen 90 Prozent gemeinsam, lässt sich bei einem Blick auf die Erbschaftssteuerstatistik … nicht aufrecht erhalten. So waren von den 67.853 Erbfällen des Jahres 2007 25.373 Immobilienfälle, bei denen die Bemessungsgrundlage unter 7.300 Euro lag. Oberhalb einer Wertgrenze von 219.000 Euro gab es hingegen insgesamt (Immobilien- und sonstige Erbschaften) nur 487 Fälle. Es zeigt sich also ganz klar, dass die große Zahl der Erbschaften und Schenkungen nicht bei den ,obersten 10 Prozent‘ anfällt, sondern in Bereichen mit niedrigeren Wertgrenzen“.

  1. Zusätzlich zu dieser Argumentation beschwört Wallner die Aktivitäten von Martin Schürz als ideologisch eindeutig zweifelhaft herauf. „So tritt Schütz in öffentlichen Publikationen unter anderem für die Abschaffung von Konzernen ein. In einem Artikel vertritt er die Auffassung, dass Manager moderne Bankräuber seien, nur ohne MG. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion auf Ö1 vertrat Schürz die Auffassung, dass reiche Menschen einer Gesellschaft Gesundheitsprobleme bringen würden. Und im Rahmen einer anderen Podiumsdiskussion mit Presse-Wirtschaftsressortleiter Franz Schellhorn vertrat Schürz die Auffassung, dass die Erbschaftssteuer bei 100 Prozent liegen müsste, also beim Tod einer Person deren gesamtes Vermögen verstaatlicht werden müsste.“ Wallner versucht mit dieser Strategie, die wissenschaftliche Zuverlässigkeit der Studie zu erschüttern.

Zur Wissenschaftlichkeit dieser Studie, um mit dem letzten Punkt zu beginnen, bemerkt Peter Mooslechner von der ÖNB im Standard vom 16.7.2010, dass diese Studie eine mit der EZB akkordierte Angelegenheit sei, die hohen wissenschaftlichen Ansprüchen genügen müsse. „Die OeNB erhebt, basierend auf einem Beschluss des EZB-Rats und gemeinsam mit allen anderen Notenbanken des Eurosystems – von der Bundesbank über die De Nederlandsche Bank bis zur Banca d’Italia und Banco de Espana -, Daten zu den Finanzen und Ausgaben privater Haushalte. Die OeNB-Studien erfolgen nach einer einheitlichen, von der EZB koordinierten Struktur und nach gemeinsamen wissenschaftlichen Qualitätskriterien. Für jeden einzelnen Schritt sind genaue Vorgaben einzuhalten und über jeden einzelnen Schritt der Erhebung muss gegenüber der EZB und den beteiligten Notenbanken Rechenschaft abgelegt werden“ (Standard vom 16.7.2010).

Nun zu den Zahlen Wallners und seinen Folgerungen selbst. Zunächst ist festzuhalten, dass Wallner in seinem Artikel von der Anzahl der Erbfälle in zwei Abstufungen, nämlich bei Erbfällen bis 219.000 Euro und jenen darüber, ableiten zu können meint, dass die von der ÖNB erhobene Verteilungswirkung nicht zutreffen könne. Doch dies mag zwar ideologisch vom Autor gewünscht sein, aber sachlich ist dies nicht nachvollziehbar. Auch dann nicht, wenn man die Zahlen durch die jene Angaben ergänzt, die einem Wallner auf Nachfrage zur Verfügung stellt: dass die Steuereinnahmen für alle Steuerfälle bis 219.000 Euro 86,6 Mrd. Euro ergeben, die aller Steuerfälle über 219.00 Euro nur 44,9 Mrd. Euro. Denn durch einen Vergleich von Äpfeln mit Birnen kann keine Aussage über die Quantitätsverhältnis unter den Äpfeln abgeleitet werden. Und genau dies tut Wallner, indem er von der Zahl der Fälle in zwei Gruppen auf die Verteilung der Erbschaftswerte zwischen den Erbenden schließt. Außerdem lässt sich Wallner auch bei einem peinlichen Fehler ertappen. Peter Mooslechner deckt nämlich folgenden Irrtum auf: „Wie eine kleine Nachrecherche überdies ergeben hat, dürfte Herrn Wallner ein nicht unrelevanter Datenirrtum unterlaufen sein. Tatsächlich unterstreichen die Daten der Erbschaftsteuerstatistik die Erhebungsergebnisse der OeNB: Von den insgesamt 67.853 von der Erbschaftssteuerstatistik erfassten Erbfällen (Immobilien und sonstige Erbschaften) des Jahres 2007 fallen rund 99,5 Prozent (67.625 Fälle) in die Klasse eines steuerpflichtigen Erwerbs von 219.000 Euro oder weniger. Lediglich rund ein halbes Prozent (228 Fälle) liegt über 219.000 Euro. Herr Wallner nennt in seinem Kommentar 487 Fälle oberhalb einer Grenze von 219.000 Euro. Dabei ist er offensichtlich eine Zeile abgerutscht, denn seine Fallzahl ergibt sich, wenn auch noch die Kategorie von 146.001 bis 219.000 Euro mit 259 Fällen hinzugerechnet wird.“ Die Zahlen, die auf Anfrage aus dem Finanzministerium geliefert werden, geben Mooslechner hier völlig recht. Wie nachfolgendes Balkendiagramm aus dem BMF (siehe Grafik unten) überdies zeigt, liegt eine noch stärkere Konzentration vor, als die Studie der Nationalbank ergibt, wenn man alle Erbschaftsformen berücksichtigt. Wird die durchschnittlich vorgeschriebene Steuer herangezogen, so zeigt sich, dass besonders die reichen Erben von Erbschaftssteuern betroffen sind. So lag die durchschnittlich vorgeschriebene Steuer bei jenen die weniger als 219.001 Euro erbten bei rund 1000 Euro, während jene darüber durchschnittlich rund 78.000 Euro vorgeschrieben bekamen. Jene, die 1.095.001 oder mehr an steuerpflichtigem Erwerb meldeten, waren mit Vorschreibungen von durchschnittlich mehr als einer halben Million Euro konfrontiert, was auf sehr hohe Erbsummen einiger weniger schließen lässt.

Auch wenn Peter Mooslechner meint, bei ÖNB-Studien wäre kein Platz für Ideologien, weil diese höchsten wissenschaftlichen Standards genügten, so zeigt die hitzige Debatte, die diese Studie ausgelöst hat, dass das Thema Erbschaftssteuer ein wahres ideologisches Schlachtfeld darbietet. Dies sollte auch gar nicht im negativen Sinne eines falschen Bewusstseins verstanden werden. Denn an der Diskussion wird offenbar, dass bei der Erbschaftssteuer – so wie bei der Vermögenssteuer – massive verteilungspolitische Zusammenhänge zur Debatte stehen. Die Abschaffung der Erbschaftssteuer hat nämlich nicht der breiten Masse der Kleinerben, die ihr hart erarbeitetes Vermögen weitergeben, sondern einer kleinen Gruppe von Hochvermögenden genützt, die auf diese Weise gigantische Vermögenswerte weitergeben können, die nicht durch Arbeitsleistung erworben wurden, sondern auf anderem Wege akkumuliert wurden. Die Allgemeinheit bekommt auf diese Weise keine Entschädigung dafür, dass sie die gesellschaftlichen Voraussetzungen für diesen Vermögensaufbau geboten hat und den Vermögenden ein Umfeld bietet, indem sie sich sicher und wohl fühlen können. Deshalb ist für jene, die für mehr soziale Gerechtigkeit eintreten, eine Wiedereinführung einer modifizierten Erbschaftssteuer eine conditio sine qua non. Und jene, die für die Interessen der Hochvermögenden die Lanze brechen, müssen die Erbschaftssteuer als Angriff gegen den Mittelstand darstellen, um ihre wahren Absichten ideologisch zu verschleiern. Diese Verschleierungstaktik aufzudecken, ist unsere erste Pflicht, um den Weg für eine gerechtere Steuerpolitik frei zu machen, die den Faktor Arbeit entlastet und den Vermögen einen höheren Beitrag für die soziale Gestaltung unserer Gesellschaft abverlangt.