Ein solidarischer Lösungsansatz für die Eurokrise

26. Oktober 2011

Seit vielen Monaten geistert das Gespenst Euro- und Schuldenkrise in der öffentlichen Debatte herum. Diese begann damit, dass die Finanzmärkte wegen des hohen Defizits in Griechenland beunruhigt wurden und Griechenland rasant steigende Zinskosten für seine Staatsanleihen zu tragen hatte. Daher wurde von der europäischen Politik und dem IWF zunächst versucht, Griechenland durch radikale Sparmaßnahmen zu einem niedrigeren Budgetdefizit zu verhelfen und dadurch die Lage auf den Finanzmärkte zu beruhigen. Wie jedem, der über einiges volkswirtschaftliches Grundverständnis verfügt, von Anfang an klar war, ist die Situation jedoch nur schlimmer geworden. Die Sparmaßnahmen haben die griechische Wirtschaft weiter schrumpfen lassen und das Defizit wurde im Vergleich zum sinkenden Bruttoinlandsprodukt sogar noch schlimmer.

Als die Finanzmärkte dazu übergingen, gegen weitere Staaten wegen der stark gestiegenen Defizite vorzugehen (Portugal, Spanien, Italien), verlegte sich die Politik in der EU darauf, durch großzügige Garantieerklärungen (vulgo Rettungsschirme) des gesamten Euroraums die Finanzmärkte zu beruhigen und finanzierbare Rahmenbedingungen für die Schuldenlast zu schaffen. Doch der Druck der Finanzmärkte auf die Defizitländer der Eurozone blieb ungebrochen und auch Griechenland konnte nach wie vor keine Atempause verschafft werden. Der Rettungsschirm musste deutlich aufgestockt werden (440 Milliarden Euro) und inzwischen ist eine Hebelung im Gespräch, die die Garantien auf bis zu 2 Billionen Euro erhöhen soll.

Außerdem ist ein Schuldenschnitt von mehr als 50 Prozent für Griechenland, der lange Zeit ausgeschlossen wurde, inzwischen weitgehend akkordiert. Auch die Notwendigkeit von neuen Bankenrettungspaketen wird nicht ausgeschlossen. In dieser Situation wird die lange bekämpfte Finanztransaktionssteuer nun doch endlich umgesetzt werden, da die EU dringend Einnahmen benötigt. Als nächster Schritt zeichnet sich sogar eine Vertragsänderung der EU ab, die eine gemeinsame Finanz- und Wirtschaftspolitik ermöglichen und wirtschaftliche Ungleichgewichte in der bisherigen Form verhindern soll.

Können diese Maßnahmen die Probleme lösen? Die Antwort ist leider ein eindeutiges nein, da diese Maßnahmen nur bei den Symptomen ansetzen, aber nicht an die Ursachen heranreichen. Denn die Gründe für die derzeitige Situation liegen in der Finanzkrise 2007/2008. Durch eine gewaltige Spekulationsblase, die schließlich zusammenbricht, war das globale Finanzsystem aufgrund undurchschaubarer Risiken und nicht bewältigbarer Verbindlichkeiten am Rande des völligen Kollapses. Nur durch gewaltige staatliche Hilfen für das Finanzsystem und umfassende Konjunkturprogramme konnte das Finanzsystem gerettet und die aus der Finanzkrise entstandene Weltwirtschaftskrise abgefangen werden. Doch diese Kosten haben die Staatsdefizite rasant ansteigen wachsen – vor allem in jenen Ländern, die schon vor der Krise aufgrund eines deutlichen Leistungsbilanzdefizits ungünstige Bedingungen hatten. Deshalb begannen die Finanzmärkte, massiv gegen diese Staaten zu spekulieren (z.B. in Form von Kreditausfallversicherungen) und auf die Politik Druck auszuüben, etwas gegen die „horrenden“ Staatsschulden zu unternehmen.

Das ist insofern äußerst zynisch, als die hohen Schuldenzuwächse zum Großteil auf die Kappe der „Bankenrettung“ gehen und die Finanzinvestoren auch noch an den hohen Zinsen für Staatsanleihen und den explodierenden Kursen der Kreditausfallversicherungen verdienen. Können die betroffenen Staaten freilich die Schuldenlast nicht mehr tragen und ein Schuldenschnitt ist unumgänglich, dann schlägt sich das wiederum in den Bilanzen jener Banken verheerend nieder, die im Besitz dieser Anleihen sind. Dann müssen diese Banken wieder von den Staaten gerettet werden. Was wiederum die Staatsschulden in die Höhe treibt. Ein Teufelskreis also.

Wenn in diesen Rettungszyklen versucht wird, die Kosten durch  massive staatliche Einsparungen im Sozialbereich und radikale Kürzung der öffentlichen Ausgaben und Beschäftigung auf die Unter- und Mittelschicht abzuwälzen, dann führt das unweigerlich zum Zusammenbruch des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Zusammenhalts. Wie wir aus der Geschichte wissen, kann dies zu gewalttätigen Unruhen, Bürgerkriegen oder sogar zu Kriegen zwischen Staaten führen.

Kann dieser Teufelskreis durchbrochen werden? Ja! Aber dazu müssen die Probleme bei der Wurzel gepackt werden. Die Finanzkrise von 2007/2008 ist die Folge des Zusammenbruchs des Systems von Bretton Woods (das zweifelsohne mit der amerikanischen Dominanz und der aussichtlosen Situation der Entwicklungsländer auch Schwächen hatte), der nachfolgenden Liberalisierung und Deregulierung der Finanzmärkte sowie dem Abgehen von der fordistischen Allianz von Kapital und Arbeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg eine lange Periode des Wirtschaftswachstums und der allgemeinen Wohlstandssteigerung ermöglichte.

Das darauf folgende neoliberale Paradigma in der Finanz- und Wirtschaftspolitik ließ die Gewinneinkommen rasant steigen, während die Lohneinkommen nur mehr bei den obersten zehn Prozent stiegen. Dies führte zu einer massiven Ungleichverteilung von Vermögen und einer Schwächung der Realwirtschaft. Die Vermögenden investieren ihr Geld in immer abenteuerliche Finanzinstrumente, die hohe Gewinne versprechen, aber das Risiko an die Gesellschaft abwälzen. Als ab 2006/2007 eine gewaltige Spekulationsblase  mit forderungsbesicherten Wertpapieren (CDOs) am Immobilienmarkt platzt, können Hausbesitzer ihre Hypothekenzahlungen nicht mehr bedienen und verlieren dadurch ihre Häuser, das gesamte Bankensystem sitzt auf einer Unmenge praktisch wertloser Forderungen, Versicherungsunternehmen, die diese Wertpapiere oder Investmentbanken abgesichert haben,  werden insolvent (z.B. AIG). Wie schon weiter oben angeführt, sprangen die Staaten ein, um einen völligen Zusammenbruch des Finanzsystems zu verhindern, indem sie gigantische Garantien abgaben.

Dieser Entwicklung kann nur dadurch begegnet werden, dass folgende 12 Maßnahmen in der Europäischen Union möglichst bald ergriffen werden:

  1. Griechenland werden 50 % der Schulden erlassen, damit das Land eine Möglichkeit bekommt, sich aus der Schuldenfalle zu befreien.
  2. Griechenland werden von EU und IWF keine weiteren Sparmaßnahmen auf Kosten der Bevölkerung vorgeschrieben, sondern das Land dazu verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, die seine Staatseinnahmen erhöhen (Reformierung des Steuer- und Abgabensystems, effizientere Finanzverwaltung) und seine Wettbewerbsfähigkeit verbessern (Investitionen in moderne Technologien, z.B. Solarenergie), aber nicht den Einbruch der Wirtschaft fortschreiben.
  3. Alle großen Finanzinstitute (Bilanzsumme größer als 1 Mrd. Euro) werden europaweit unter staatliche Kontrolle gestellt. Dann werden diese Institutionen dahingehend überprüft, ob sich nach objektiver Bewertung eigentlich uneinbringliche Verbindlichkeiten aus Spekulationsgeschäften in ihren Bilanzen versteckt halten.
  4. Jene Bereiche dieser Institutionen (falls solche Unterteilungen vorhanden sind), die sich in der Überprüfung als tatsächlich insolvent herausstellen, werden in einem geordneten Insolvenzverfahren abgewickelt und anschließend geschlossen. Bei den kleineren Instituten unter den großen Playern (weniger als 50 Mrd. Euro Bilanzsumme) ist auch eine komplette Schließung vorbehalten.
  5. Die tragfähigen Bereiche der großen Finanzinstitute werden in kleinere Einheiten zerschlagen und einer strengen gesellschaftlichen Kontrolle überantwortet, damit keines dieser Unternehmen mehr wegen der Systemrelevanz zu groß für eine Insolvenz wird. Der Fokus soll dabei auf die Kernaufgaben des Finanzsystems gelegt werden: die Verzinsung von Spareinlagen und die Finanzierung der Realwirtschaft durch Investitionskredite; die anderen Bereiche (Investmentbanking, Hedgefonds, Private Equity usw.) werden deutlich verkleinert.
  6. Finanzielle Instrumente, die potentielle Massenvernichtungswaffen für das Finanzsystem darstellen, wie Hedgefonds, CDOs, CDS, werden einer strengen staatlichen Regulierung unterworfen, die von einer eigens dafür zu schaffenden Behörde übernommen wird. Diese Behörde achtet darauf, dass diese Instrumente nur noch zum Zwecke der Absicherung der eigenen Basispapiere verwendet werden; die Spekulation mit diesen Instrumenten wird also verboten.
  7. Die Bewertung von Staaten durch Ratingagenturen wird ausgesetzt, um die Spekulation gegen Defizitländer zu bremsen. In einem nächsten Schritt müssen die Ratingagenturen reformiert werden. Sie sollten in Zukunft jene Unternehmen, die sie sie bewerten, nicht mehr beraten dürfen; sie werden außerdem nicht mehr von den Wertpapieremittenten, sondern über einen Einlagenfonds von den Investoren für ihre Dienstleistung bezahlt.
  8. Die Staaten der Europäischen Gemeinschaft geben gemeinsame Staatsanleihen (sogenannte Eurobonds) heraus, um ihre Schulden zu finanzieren. Damit werden der Zinswettbewerb unter den Mitgliedsländern und das Wetten der Finanzmärkte gegen einzelne Staaten unterbunden. Als Alternative dazu könnte auch ein Europäischer Währungsfonds gegründet, der günstige Kredite an die Staaten vergibt.
  9. Um die Einlagen von Kleinanlegern (bis 100.000 Euro) in den insolventen Bereichen des Finanzsystems  für ihre Verluste entschädigen zu können, werden neue Einnahmequellen (zeitlich befristet) herangezogen: z.B. die Finanztransaktionssteuer, höhere Vermögenssteuern, höhere Besteuerung für sehr hohe Einkommen, höhere Besteuerung des Kapitalertrags.
  10. Diese zusätzlichen Einnahmen dienen dazu, die Staatsschulden abzubauen, in den Ausbau der sozialen Dienstleistungen und des Gesundheitssystem (Prävention), die Entwicklung ökologisch nachhaltiger Energiegewinnung und die nachhaltig ausgerichtete Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur zu investieren. Dadurch werden neue Arbeitsplätze geschaffen, die Konsumnachfrage gestärkt und somit das Wachstum nachhaltig angekurbelt. Dies führt in weiterer Folge zu höheren Staatseinnahmen und einer geringeren Staatsverschuldung.
  11. Um nicht nur Einkommen und Vermögen gerechter zu verteilen, sondern auch die Arbeit, wird die gesetzliche Normalarbeitszeit auf 36 Stunden reduziert und die Gewerkschaften aufgefordert, weitere Schritte der Arbeitszeitverkürzung in ihre Kollektivvertragsverhandlungen aufzunehmen.
  12. Um in Zukunft verheerende ökonomische Ungleichgewichte zu verhindern, wird die EU-Verfassung dahingehend reformiert, dass die EU zu einer tatsächlichen Finanz- und Wirtschaftsunion wird. Die Verfügung über die gemeinsame Wirtschaftspolitik darf dabei aber nicht in erster Linie in der Hand der EU-Kommission oder beim Europäischen  Rat liegen, sondern muss durch eine Stärkung der europäischen Demokratie vorrangig beim EU-Parlament angesiedelt sein. Das Parlament darf dabei aber  nicht die Minderheitenrechte von kleineren Ländern verletzen. Die Vorgaben für die Finanz- und Wirtschaftspolitik umfassen in Zukunft nicht nur Schuldengrenzen, sondern auch Vorgaben für eine harmonisierte Steuerpolitik, gemeinsame Wachstumsziele, Obergrenzen für die Arbeitslosigkeit, gemeinsame Zielsetzungen für eine stetige Lohnentwicklung, Zielkorridore für die Inflation.

Der „six pack“ zur Economic Governance: Ein neoliberaler Coup der Europäischen Kommission gegen die Demokratie

23. Mai 2011

Aufgrund der (vermeintlich) schweren Schuldenkrise einiger südeuropäischer Länder wie Griechenland, Portugal und Spanien hat die Europäische Kommission im Schnellverfahren einige Änderungen und Ergänzungen zur „Economic  Governance“, d.h. zur Haushalts- und Budgetpolitik  bzw. genauer zu den Maßnahmen, die bei übermäßigem Defizit oder wirtschaftlichem Ungleichgewicht ergriffen werden können, in die Wege geleitet. In den Ausschüssen des Europäischen Parlaments werden derzeit insgesamt sechs Gesetzesvorschläge zu diesem Thema verhandelt, die am 8. Juni im Plenum des Europäischen Parlaments und eine Woche später vom Rat beschlossen werden sollen. Vier davon beschäftigen sich mit Defiziten und Schulden und sollen den europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt stärken. Zwei weitere Gesetzesvorschläge fordern zum ersten Mal die Überwachung gesamtwirtschaftlicher Ungleichgewichte. Bei diesen Entwürfen für Verordnungen handelt es sich somit entweder um Verschärfungen der bisherigen VO zu den Artikeln 121, 126 oder 136 AEUV oder um neue Verordnungen zu diesen Artikeln (COM [2010] 522, 523, 524, 525, 526, 527).

Hier die Zielsetzungen der Vorschläge laut Parlament im Überblick:

  • Die Kommission soll nationale Defizite in Zukunft besser überwachen und sanktionieren können.
  • Staaten, die ihre Bilanzen mit falschen Statistiken oder Berichten schönen, sollen eine Strafe von 0,5 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts bezahlen.
  • Wenn Staaten auf EU-Empfehlungen zum Abbau hoher Defizite oder Handelsüberschüsse nicht reagieren, sollen Strafen dafür früher greifen als bisher. Bei der ersten Mahnung werden 0,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts fällig, danach 0,3 Prozent.

Begründet wird die Notwendigkeit solcher Maßnahmen damit, dass makroökonomische Ungleichgewichte und hohe Staatsdefizite Europa in die Krise geführt hätten. Um den Stabilitäts- und Wachstumspakt zu stärken, soll daher die Schuldengrenze (60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts) wichtiger werden. Bisher lag der Fokus mehr auf der Neuverschuldungsgrenze (drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts pro Jahr).

Neu ist aber auch die folgende Änderung im Verhältnis von Kommission und Rat: Abstimmungen über Sanktionen für Verstöße gegen diese Regeln (Strafzahlungen von 0,2 bis 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts) sollen einer neuen Logik folgen: Bisher musste eine qualifizierte Mehrheit im Rat Sanktionen zustimmen, in Zukunft soll eine qualifizierte Mehrheit notwendig sein, um Sanktionen abzulehnen. Damit würde ein halbautomatischer Sanktionsprozess eingeführt, der es unwahrscheinlich macht, dass eine Ablehnung zeitgerecht erfolgen kann.

Auch sollen Indikatoren für wirtschaftliche Ungleichgewichte strenger überwacht werden. Wenn Ungleichgewichte erkannt werden, sollen Empfehlungen ausgesprochen werden, um sie abzubauen. Werden die Empfehlungen von den Mitgliedsstaaten nicht beachtet, soll es ähnlich wie beim Stabilitäts- und Wachstumspakt zu Sanktionen kommen.

Bei diesem Punkt horchen natürlich die Europarechtler sofort auf: Einige von diesen sind schon zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Änderungen nicht rechtskonform seien, da die in den Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen nicht von den entsprechenden Artikeln über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) abgedeckt seien (z.B. Stefan Griller, Walter Obwexer).

Schwerer als die rechtliche Fragwürdigkeit wiegt jedoch, was diese Verordnungen für die Mitgliedstaaten der Union und ihre Wirtschaftspolitik bedeuten. Wenn diese Verordnungen wie vorgesehen beschlossen werden, dann hat zukünftig die Europäische Kommission einen gewichtigen Einfluss auf die Haushalts- und Budgetpolitik der Mitgliedstaaten und kann diese auf ein Sparprogramm verpflichten. Selbst in einer Wirtschaftskrise, wie wir sie in Europa gerade erlebt haben, können die MS künftig nicht mehr autonom einen progressiven wirtschaftlichen Kurs festlegen, um aus einer solchen Krise durch gezielte Investitionen „herauszuwachsen“. Denn die EU-Kommission hat dann die Möglichkeit, die Mitgliedstaaten auch in einer solchen Situation durch Sanktionen zu einem Sparkurs zu verpflichten und sogar (indirekt) Druck auf die Lohnpolitik  in den betroffenen Staaten auszuüben.

Der ÖGB, der DGB, der Europäische Gewerkschaftsbund und einige NGOs (z.B. Attac) haben deshalb massiv Kritik an diesen Plänen geübt  und die Kommission dazu aufgefordert, die fraglichen Vorhaben entsprechend abzuändern. Insbesondere fordern sie, dass die autonome Lohnpolitik auch in Zukunft gewährleistet wird. Aber auch die Möglichkeiten der MS, durch einen gezielten Wachstumskurs Defizite intelligent und nachhaltig zu bekämpfen, möchten die Gewerkschaften nicht durch einen dogmatischen verordneten Sparkurs (Austerity Governance) der Kommission in Gefahr bringen lassen.

Es ist deshalb dringend notwendig, dass auf breiter Front durch die Gewerkschaften und die Zivilgesellschaft  Aufklärung der Bevölkerung über die Bedeutung dieser Pläne für die wirtschaftliche Zukunft erfolgt und anschließend ein breiter Widerstand gegen diese Pläne organisiert wird (siehe bspw. www.oureurope.org), um die Umsetzung dieser Verordnungen zu verhindern.