Die ÖVP und Industriellenvereinigung haben wie erwartet auf die Forderungen von ÖGB-Präsident Erich Foglar in der Pressestunde vom 5. Juni 2011 reagiert. Sie lehnen die Forderungen der Gewerkschaft nach mehr Steuergerechtigkeit durch Einführung einer Vermögenssteuer, der Wiedereinführung einer reformierten Erbschaftssteuer und durch Reformierung der Grundsteuer als Belastung des Mittelstands ab. Wie nicht anders zu erwarten war, sind die Begründungen für die Ablehnung haarsträubend und stecken voller Lügenmärchen.
ÖVP-Generalsekretär Johannes Rauch sagte nämlich in Reaktion auf die Forderungen des ÖGB-Präsidenten: „Mit der ÖVP wird es keine Mittelstandssteuern a la ÖGB geben“.
Herr Rauch, hören Sie auf, die Österreicher an der Nase herumzuführen! Eine Vermögenssteuer, die das oberste 1% der Einkommen in Österreich treffen soll, mag vieles sein – eines ist sie aber sicher nicht: eine Steuer, die den Mittelstand trifft. Wissen Sie überhaupt, was der Mittelstand ist? Nach gebräuchlicher volkswirtschaftlicher Definition gehören zum Mittelstand jene Haushalte, die ein Einkommen zwischen 60 und 180% des Medianeinkommens haben. Das bedeutet, der Mittelstand hat ein Einkommen zwischen ca. 1000 und 3600 Euro. Diese besitzen keine riesigen Villen, noch einen Rolls Royce und einen Ferrari sowie Privatjets und Segelyacht, Unternehmensbeteiligungen oder hohes Barvermögen, sodass sie mit einem Freibetrag von 700.000 Euro von der Vermögenssteuer nicht betroffen wären. Auch die reformierte Erbschaftssteuer betrifft diese Menschen nicht, da die Mehrheit in dieser Gruppe gar nicht erbt und der Rest ist bei einem Freibetrag von 300.000 Euro ebenfalls kaum betroffen, da der Median des vererbten Vermögens bei 22.000 Euro liegt. Wie Martin Schürz von der Österreichischen Nationalbank immer wieder betont, ergeben die Befragungen zum Thema die folgenden Resultate: „Die Fakten zum Erben in Österreich zeigen eindeutige Ergebnisse: Nur eine Minderheit erbt, nur wenige erben viel und die Erbschaftssteuer in Österreich war vernachlässigenswert gering.“ Auch die Grundsteuer fällt beim Mittelstand kaum ins Gewicht, da sie nur einen Bruchteil der Betriebskosten von Miet- und Eigentumswohnungen ausmacht und auch die Besitzer von Einfamilienhäusern nur geringen Belastungen aussetzt. Eine deutliche Erhöhung der Einheitswerte stellt für den Mittelstand eine weit geringere Belastung dar, als die hohen Energiekosten, die in Folge des hohen Ölpreises gegeben sind.
Weiters polterte Generalsekretär Rauch in Richtung des roten Gewerkschafters Foglar gegen die vermeintlichen Belastungen der Leistungsträger: „Die Tüchtigen ausquetschen zu wollen, auf bereits mehrfach versteuertes Eigentum hin greifen zu wollen, den Leistenden in die Taschen zu langen – das wird es mit der ÖVP nicht geben“. Die Belastungsideen von Foglar – wie Erhöhung der Grundsteuer, Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer –, so Rauch weiter, „treffen genau jene, die für den Erhalt des Sozialstaates Österreich einen massiven Beitrag leisten. Genau jene, die tagtäglich hart arbeiten, um sich und ihren Familien etwas aufzubauen“.
Rauch bemüht als nächstes also die obligatorische Suada von der Belastung der Leistungsträger, die für schon versteuertes Einkommen auch noch Vermögenssteuer zahlen sollen. Was der ÖVP-Generalsekretär jedoch verschweigt, das ist, dass für alle unselbstständig Erwerbstätigen eine Mehrfachbesteuerung Gang und Gebe ist. Denn wir ArbeitnehmerInnen zahlen von unserem versteuerten Einkommen Umsatzsteuer für Waren und Dienstleistungen, die wir erwerben bzw. konsumieren. Mehrfachbesteuerung ist somit nichts Ungewöhnliches.
Ob jene, die von der Vermögenssteuer betroffen wären, wirklich Leistungsträger sind, ist zu hinterfragen. Denn hier fallen viele darunter, die ihr Vermögen gerbt haben; viele, die ihr Vermögen durch Anlagen auf dem Kapitalmarkt vermehren – was ja nicht gerade eine großartige Leistung ist. Leistungsträger sind vielmehr jene Österreicherinnen und Österreicher, die durch ihre Arbeit Tag für Tag Waren produzieren und Dienstleistungen erbringen. In die glückliche Situation, dadurch von einer Vermögenssteuer betroffen zu sein, kommt so gut wie niemand von den mehr als 3 Millionen ArbeitnehmerInnen. Denn nur rund ein Prozent hat in Österreich Vermögenswerte, die den Freibetrag von 700.000 Euro überschreiten. Darunter sind mit Ausnahme von ein paar Spitzenmanagern keine ArbeitnehmerInnen.
Dass von den Steuerplänen des ÖGB gerade die hart arbeitenden Menschen, die mit ihren Beiträgen den Sozialstaat finanzieren, betroffen wären, ist eine dreiste Lüge. Denn die wenigen ArbeitnehmerInnen und selbstständig Erwerbstätigen, die von der einer Erbschafts- oder Grundsteuer merkbar betroffen wären, verdienen in der Regel deutlich mehr als die Höchstbeitragsgrundlage ausmacht. Sie zahlen also weniger an Sozialversicherungsbeiträgen, als es ihre Leistungsfähigkeit erlauben würde. Und wenn man die Gesamtabgabenbelastung hernimmt (also Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Sozialversicherungsbeiträge zusammenzählt), dann kommt man zum Ergebnis, dass in den obersten 2 Dezilen die prozentuelle Belastung nur leicht höher ist als bei den untersten 2 Dezilen des Einkommens (siehe dazu die WIFO-Studie zur Steuerbelastung in Österreich). Obwohl es in einem Fall um ein Einkommen von ca. 1.000 Euro, im anderen Fall von ca. 10.000 Euro geht!
Generalsekretär Rauch kündigt zum Abschluss seiner Ausführungen eine eigene Steuerreform seiner Partei an: „Die ÖVP arbeitet an einer Vereinfachung des Steuersystems und will eine Entlastung des Mittelstandes – sobald wir uns den Spielraum dafür erarbeitet haben. Familien und Leistungsträger müssen dann im Fokus der Entlastung stehen.“
Herr Rauch, entlasten Sie ruhig die Familien und wahren Leistungsträger in unserem Land, die ArbeitnehmerInnen, bei einer Steuerreform 2013. Aber holen Sie sich den Spielraum für diese Maßnahmen bei jenen, die es sich problemlos leisten können, mehr für unseren Sozialstaat beizutragen – den Dollarmillionären und Höchsteinkommenbeziehern.
Neben dem ÖVP-Generalsekretariat hat auch die Industriellenvereinigung auf die Pressestunde mit ÖGB-Präsidenten Foglar reagiert.
Als „sachlich teilweise nicht nachvollziehbar“ bezeichnete der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Christoph Neumayer, die Aussagen von ÖGB-Präsident Erich Foglar zu Steuern und Umverteilung in Österreich. Er begründet seine Einwände wie folgt: „Wir sind bereits ein extrem stark umverteilendes Hochsteuerland. Zuerst müssen vor diesem Hintergrund die insbesondere in den Bereichen Verwaltung, Pensionen und Gesundheit vorhandenen Sparpotenziale gehoben werden. Ansonsten ist es eine Zumutung gegenüber den Leistungsträgern und der standort- sowie beschäftigungspolitisch völlig falsche Zugang, wie der ÖGB ständig neue oder erhöhte Steuern zu verlangen. Leistung muss sich lohnen und darf nicht bestraft werden. Verteilungsgerechtigkeit muss auch Leistungsgerechtigkeit bedeuten.“ Weiters erklärte der neue Generalsekretär der IV, es sei „unverständlich und standortpolitisch kontraproduktiv, dass der Gewerkschaftsbund offenbar weiterhin keinerlei Vorschläge für strukturelle Maßnahmen und Einsparungsmöglichkeiten sowie zur Modernisierung des Staates vorlegt und stattdessen ständig über neue Steuern philosophiert. Es ist aber nicht länger leistbar, dass das Geld der Steuerzahlerinnen und -zahler weiterhin in ineffizienten Strukturen aufgebraucht wird“.
Neumayer schlägt also in die gleiche Kerbe wie Rauch: die Leistungsträger würden getroffen. Dazu wurde weiter oben schon genug gesagt. Eine Ergänzung zu Rauch ist der Vorwurf, Österreich sei ein Hochsteuerland und wir sollten lieber bei der Verwaltung, den Pensionen und der Gesundheit sparen. Dass Österreich ein Hochsteuerland ist, mag zwar richtig sein. Aber die Unterstellung, dass dies etwas Schlechtes sei, muss korrigiert werden. Denn gerade die Hochsteuerländer sind jene Länder mit der höchsten Lebensqualität und geringsten sozialen Unterschieden. Außerdem ist es unwahr, dass eine hohe Steuerquote dem Standort und der Beschäftigung schadet. Die Zahlen sprechen bei diesem Thema eine andere Sprache. Denn gerade das Hochsteuerland Schweden punktet als Standort und hat neben Dänemark die höchste Beschäftigungsquote. Der Satz „Leistung muss sich lohnen und darf nicht bestraft werden“ darf als billige Rhetorik gebucht werden. Denn dass sich Leistung nicht lohnt, das sieht man daran, dass hart schuftende ArbeitnehmerInnen oftmals mit Tausend Euro Monatslohn abgespeist werden, während Spitzenmanager, die gerne bei teuren Geschäftsessen über die beste Möglichkeit zur Vernichtung von Arbeitsplätzen palavern, mit astronomischen Gehältern belohnt werden.
Dass in der Verwaltung wegen einiger Mehrgleisigkeiten Sparpotential steckt, wird niemand leugnen. Dass die IV mit ihrem Liebkind „Verwaltungsreform“ jedoch eigentlich auf die Einsparung von Arbeitsplätzen in der öffentlichen Verwaltung abzielt, darf dabei aber nicht vergessen werden. Die dadurch entstehende Arbeitslosigkeit käme der IV freilich recht, da somit der Druck auf die Löhne noch größer wird.
Sparen bei den Pensionen würde bedeuten, dass jene Menschen, die 40 Jahre und länger gearbeitet haben, mit einer niedrigeren Pension abgespeist werden sollen. Jene Menschen, die nach Jahrzehnten Erwerbstätigkeit ihren wohlverdienten Ruhestand antreten, haben sich eine Alterssicherung verdient, die ihren Lebensstandard nicht massiv einschränkt. Auch jene Menschen, die krankheitsbedingt früher in den Ruhestand gehen, dürfen nicht als Schmarotzer abgetan werden, die keine existenzsichernde Pension verdienen. Beim Thema Alterssicherung wäre es besser, darüber nachzudenken, wie neue Einnahmequellen gefunden werden können (z.B. Wertschöpfungsabgabe, Querfinanzierung durch Vermögenssteuern und Finanztransaktionssteuer), statt immer wieder die Demographiekeule zu schwingen und ständig Einsparungen zu fordern.
Bei der Gesundheit kann im Bereich der Spitäler durch effizientere Aufteilung der Spitalsbetten sicherlich die Eine oder Andere Einsparung erzielt werden. Generell jedoch muss uns allen bewusst werden, dass die Gesundheitskosten steigen, weil wir immer älter werden und damit verbunden höhere Ausgaben für die Erhaltung der Gesundheit haben. Mittel- und langfristig werden wir also mehr Mittel für diesen Bereich in die Hand nehmen müssen.
Wie bei einem Vertreter der Industriellenvereinigung nicht anders zu erwarten war, muss als Nächstes natürlich das Jammern über die hohe Staats- und Sozialquote folgen. „Wir haben bereits eine der absolut höchsten Steuer- und Abgabenquoten innerhalb der Europäischen Union und mit über 50 Prozent eine der höchsten Staatsquoten. Auch unsere Sozialquote ist mit über 30 Prozent bereits eine der absolut höchsten in Europa“, erklärt uns der IV-Generalsekretär. Gemessen am Anteil der Sozialtransfers am verfügbaren Haushaltseinkommen weise Österreich, so Neumayer weiter, sogar den höchsten Umverteilungsgrad aller OECD-Staaten auf. Vor diesem Hintergrund sei es „befremdlich, wenn der ÖGB wie im Falle der Abschaffung der Erbschaftssteuer von einer ‚Sünde‘ sowie von ‚beschämend‘ niedrigen vermögensbezogenen Steuern spricht. In beiden Fällen handelt es sich um mehrfach versteuertes gespeichertes Einkommen.“
Wie wir bereits weiter oben betonten, darf man Staats- und Sozialquote nicht isoliert und negativ sehen, da eine hohe Staats- und Sozialquote in der Regel mit einer hohen Lebensqualität und entgegen der neoliberalen Denunziation auch mit einer hohen Wettbewerbsfähigkeit verbunden ist. Was die Erbschaftssteuer und die Mehrfachbesteuerung betrifft, haben wir ja schon dargestellt, dass Mehrfachbesteuerung nichts Ungewöhnliches ist. Dass die Vermögensbesteuerung beschämend niedrig ist, das belegen alle Vergleichszahlen mit den anderen EU- und OECD-Staaten. Österreich ist bei den Vermögenssteuern nur knapp vor Tschechien und mit 1,4% weit vom EU-Schnitt von mehr als 5% entfernt.
Zuletzt darf bei Neumayer natürlich auch nicht fehlen, wer in Österreich angeblich die Hauptsteuerlast trägt. Das oberste Zehntel trage nämlich 58 Prozent der gesamten Lohn- und Einkommenssteuerlast und das oberste Prozent 20 Prozent, während inzwischen fast 50 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen gar keine Steuer mehr bezahlen würden. „Insgesamt ist die Progression trotz aller Steuerreformen der vergangenen Jahrzehnte stark gestiegen“, so der Generalsekretär der IV. „Drei Viertel aller Steuern und Abgaben werden in Österreich als Transfers umverteilt. Im Schnitt wird mehr als ein Drittel des verfügbaren Haushaltseinkommens im Zuge der Umverteilung vom Staat, mit anderen Worten, von den Steuerzahlern, beigetragen und nicht durch Markteinkommen erwirtschaftet. Das sind die Fakten, die man jeder Umverteilungsdebatte grundsätzlich vorausstellen muss“, betonte Neumayer weiter.
Jetzt ist Neumayer bei einem der Lieblingsthemen der Industriellenvereinigung angelangt: das Joch, an dem die Leistungsträger in Österreich angeblich so schwer zu tragen haben. Dabei wird wie üblich nur von der Einkommensteuer geredet, aber nicht von den anderen Abgaben. Außerdem werden nur die absoluten Zahlen der Einkommensteuerverteilung vermeldet. Dass die höchsten Einkommen in absoluten Zahlen gemessen am meisten beitragen, ist nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip nur gerecht. Wenn man dagegen die Gesamtabgabenbelastung und die jeweilige prozentuelle Belastung hernimmt, dann kommt man zu dem Ergebnis, dass die untersten Einkommen nur marginal weniger als die höchsten Einkommen beitragen (siehe weiter oben). Aber das werden wir niemals aus dem Mund eines IV-Vertreters zu hören bekommen.
Der IV-Generalsekretär fasst seine Suada der neoliberalen Märchenstunde schließlich wie folgt zusammen: „Wir brauchen nicht noch mehr Steuern und Abgaben, die von unserem bereits hohen Niveau weg tendenziell wachstums- und damit beschäftigungshemmend wirken, sondern mehr Anreize, diese Steuern und Abgaben auch in Zukunft erbringen zu können und zu wollen.“ Er sieht es als einen „Mythos“ an, dass höhere Vermögenssteuern zu einer ausgeglicheneren Wohlstandsverteilung führen würden. „Internationale Vergleiche zeigen: genau das Gegenteil ist der Fall.“ Gerade in Ländern mit komparativ moderaten Vermögenssteuern, wie etwa die skandinavischen Länder, die Niederlande oder auch Österreich, sei der Wohlstand relativ gleichmäßig verteilt, während Länder mit komparativ höheren Vermögenssteuern, wie etwa das Vereinigte Königreich oder Kanada, viel größere Ungleichheiten in der Wohlstandsverteilung aufweisen. Die klassischen Hochgrundsteuerländer wie die USA und Großbritannien würden mit den Grundsteuern überdies auch Dienstleistungen finanzieren, die in Österreich in einem hohen Ausmaß über Gebühren finanziert würden.
Dass eine hohe Abgabenquote ganz und gar nicht wachstums- und beschäftigungsfeindlich ist, da haben wir schon zuvor betont. Die internationalen Vergleichszahlen zeigen vielmehr das Gegenteil. Das Beste folgt aber zum Schluss: es sei ein Mythos, dass höhere Vermögenssteuern zu einer ausgeglicheneren Wohlstandsverteilung führen. Als Beleg werden einen Reihe von Staaten angeführt: Großbritannien, USA und Kanada. Dort gibt es höhere Vermögenssteuern, dennoch sei die Ungleichheit in diesen Ländern größer. Neumayer hat recht, in Großbritannien und den USA sind die Vermögenssteuern signifikant höher und trotzdem ist die Ungleichheit in diesen Ländern deutlich größer. Aber der IV-Generalsekretär verschweigt, dass dies daran liegt, dass trotz der hohen Vermögenssteuern insgesamt die Steuerbelastung deutlich niedriger ist als etwa in Österreich oder Schweden, sodass nicht genügend Einnahmen vorhanden sind, um einen ausreichenden Sozialtransfer zu finanzieren. Das Problem sind also nicht die Vermögenssteuern, sondern der unterentwickelte Sozialstaat in den angelsächsischen Ländern, der nicht genügend umverteilt.