Aus der Märchenstunde von ÖVP und Industriellenvereinigung zur Steuerbelastung in Österreich

14. Juni 2011

Die ÖVP und Industriellenvereinigung haben wie erwartet auf die Forderungen von ÖGB-Präsident Erich Foglar in der Pressestunde vom 5. Juni 2011 reagiert. Sie lehnen die Forderungen der Gewerkschaft nach mehr Steuergerechtigkeit durch Einführung einer Vermögenssteuer, der Wiedereinführung einer reformierten Erbschaftssteuer und durch Reformierung der Grundsteuer als Belastung des Mittelstands ab. Wie nicht anders zu erwarten war, sind die Begründungen für die Ablehnung haarsträubend und stecken voller Lügenmärchen.

ÖVP-Generalsekretär Johannes Rauch sagte nämlich in Reaktion auf die Forderungen des ÖGB-Präsidenten: „Mit der ÖVP wird es keine Mittelstandssteuern a la ÖGB geben“.

Herr Rauch, hören Sie auf, die Österreicher an der Nase herumzuführen! Eine Vermögenssteuer, die das oberste 1% der Einkommen in Österreich treffen soll, mag vieles sein – eines ist sie aber sicher nicht: eine Steuer, die den Mittelstand trifft. Wissen Sie überhaupt, was der Mittelstand ist? Nach gebräuchlicher volkswirtschaftlicher Definition gehören zum Mittelstand jene Haushalte, die ein Einkommen zwischen 60 und 180% des Medianeinkommens haben. Das bedeutet, der Mittelstand hat ein Einkommen zwischen ca. 1000 und 3600 Euro. Diese besitzen keine riesigen Villen, noch einen Rolls Royce und einen Ferrari sowie Privatjets und Segelyacht, Unternehmensbeteiligungen oder hohes Barvermögen, sodass sie mit einem Freibetrag von 700.000 Euro von der Vermögenssteuer nicht betroffen wären. Auch die reformierte Erbschaftssteuer betrifft diese Menschen nicht, da die Mehrheit in dieser Gruppe gar nicht erbt und der Rest ist bei einem Freibetrag von 300.000 Euro ebenfalls kaum betroffen, da der Median des vererbten Vermögens bei 22.000 Euro liegt. Wie Martin Schürz von der Österreichischen Nationalbank immer wieder betont, ergeben die Befragungen zum Thema die folgenden Resultate: „Die Fakten zum Erben in Österreich zeigen eindeutige Ergebnisse: Nur eine Minderheit erbt, nur wenige erben viel und die Erbschaftssteuer in Österreich war vernachlässigenswert gering.“ Auch die Grundsteuer fällt beim Mittelstand kaum ins Gewicht, da sie nur einen Bruchteil der Betriebskosten von Miet- und Eigentumswohnungen ausmacht und auch die Besitzer von Einfamilienhäusern nur geringen Belastungen aussetzt. Eine deutliche Erhöhung der Einheitswerte stellt für den Mittelstand eine weit geringere Belastung dar, als die hohen Energiekosten, die in Folge des hohen Ölpreises gegeben sind.

Weiters polterte Generalsekretär Rauch in Richtung des roten Gewerkschafters Foglar gegen die vermeintlichen Belastungen der Leistungsträger: „Die Tüchtigen ausquetschen zu wollen, auf bereits mehrfach versteuertes Eigentum hin greifen zu wollen, den Leistenden in die Taschen zu langen – das wird es mit der ÖVP nicht geben“. Die Belastungsideen von Foglar – wie Erhöhung der Grundsteuer, Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer  –, so Rauch weiter, „treffen genau jene, die für den Erhalt des Sozialstaates Österreich einen massiven Beitrag leisten. Genau jene, die tagtäglich hart arbeiten, um sich und ihren Familien etwas aufzubauen“.

Rauch bemüht als nächstes also die obligatorische Suada von der Belastung der Leistungsträger, die für schon versteuertes Einkommen auch noch Vermögenssteuer zahlen sollen. Was der ÖVP-Generalsekretär jedoch verschweigt, das ist, dass für alle unselbstständig Erwerbstätigen eine Mehrfachbesteuerung Gang und Gebe ist. Denn wir ArbeitnehmerInnen zahlen von unserem versteuerten Einkommen Umsatzsteuer für Waren und Dienstleistungen, die wir erwerben bzw. konsumieren. Mehrfachbesteuerung ist somit nichts Ungewöhnliches.

Ob jene, die von der Vermögenssteuer betroffen wären, wirklich Leistungsträger sind, ist zu hinterfragen. Denn hier fallen viele darunter, die ihr Vermögen gerbt haben; viele, die ihr Vermögen durch Anlagen auf dem Kapitalmarkt vermehren –  was ja nicht gerade eine großartige Leistung ist. Leistungsträger sind vielmehr jene Österreicherinnen und Österreicher, die durch ihre Arbeit Tag für Tag Waren produzieren und Dienstleistungen erbringen. In die glückliche Situation, dadurch von einer Vermögenssteuer betroffen zu sein, kommt so gut wie niemand von den mehr als 3 Millionen ArbeitnehmerInnen. Denn nur rund ein Prozent hat in Österreich Vermögenswerte, die den Freibetrag von 700.000 Euro überschreiten. Darunter sind mit Ausnahme von ein paar Spitzenmanagern keine ArbeitnehmerInnen.

Dass von den Steuerplänen des ÖGB gerade die hart arbeitenden Menschen, die mit ihren Beiträgen den Sozialstaat finanzieren, betroffen wären, ist eine dreiste Lüge. Denn die wenigen ArbeitnehmerInnen  und selbstständig Erwerbstätigen, die von der einer Erbschafts- oder Grundsteuer merkbar betroffen wären, verdienen in der Regel deutlich mehr als die Höchstbeitragsgrundlage ausmacht. Sie zahlen also weniger an Sozialversicherungsbeiträgen, als es ihre Leistungsfähigkeit erlauben würde. Und wenn man die Gesamtabgabenbelastung hernimmt (also Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Sozialversicherungsbeiträge zusammenzählt), dann kommt man zum Ergebnis, dass in den obersten 2 Dezilen die prozentuelle Belastung nur leicht höher ist als bei den untersten 2 Dezilen des Einkommens (siehe dazu die WIFO-Studie zur Steuerbelastung in Österreich). Obwohl es in einem Fall um ein Einkommen von ca. 1.000 Euro, im anderen Fall von ca. 10.000 Euro geht!

Generalsekretär Rauch kündigt zum Abschluss seiner Ausführungen eine eigene Steuerreform seiner Partei an: „Die ÖVP arbeitet an einer Vereinfachung  des Steuersystems und will eine Entlastung des Mittelstandes – sobald wir uns den Spielraum dafür erarbeitet haben. Familien und Leistungsträger müssen dann im Fokus der Entlastung stehen.“

Herr Rauch, entlasten Sie ruhig die Familien und wahren Leistungsträger in unserem Land, die ArbeitnehmerInnen, bei einer Steuerreform 2013. Aber holen Sie sich den Spielraum für diese Maßnahmen bei jenen, die es sich problemlos leisten können, mehr für unseren Sozialstaat beizutragen – den Dollarmillionären und Höchsteinkommenbeziehern.

Neben dem ÖVP-Generalsekretariat hat auch die Industriellenvereinigung auf die Pressestunde mit ÖGB-Präsidenten Foglar reagiert.

Als „sachlich teilweise nicht nachvollziehbar“ bezeichnete der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Christoph Neumayer, die Aussagen von ÖGB-Präsident Erich Foglar zu Steuern und Umverteilung in Österreich. Er begründet seine Einwände wie folgt: „Wir sind bereits ein extrem stark umverteilendes Hochsteuerland. Zuerst müssen vor diesem Hintergrund die insbesondere in den Bereichen Verwaltung, Pensionen und Gesundheit vorhandenen Sparpotenziale gehoben werden. Ansonsten ist es eine Zumutung gegenüber den Leistungsträgern und der standort- sowie beschäftigungspolitisch völlig falsche Zugang, wie der ÖGB ständig neue oder erhöhte Steuern zu verlangen. Leistung muss sich lohnen und darf nicht bestraft werden. Verteilungsgerechtigkeit muss auch Leistungsgerechtigkeit bedeuten.“ Weiters erklärte der neue Generalsekretär der IV, es sei „unverständlich und standortpolitisch kontraproduktiv, dass der Gewerkschaftsbund offenbar weiterhin keinerlei Vorschläge für strukturelle Maßnahmen und Einsparungsmöglichkeiten sowie zur Modernisierung des Staates vorlegt und stattdessen ständig über neue Steuern philosophiert. Es ist aber nicht länger leistbar, dass das Geld der Steuerzahlerinnen und -zahler weiterhin in ineffizienten Strukturen aufgebraucht wird“.

Neumayer schlägt also in die gleiche Kerbe wie Rauch: die Leistungsträger würden getroffen. Dazu wurde weiter oben schon genug gesagt. Eine Ergänzung zu Rauch ist der Vorwurf, Österreich sei ein Hochsteuerland und wir sollten lieber bei der Verwaltung, den Pensionen und der Gesundheit sparen. Dass Österreich ein Hochsteuerland ist, mag zwar richtig sein. Aber die Unterstellung, dass dies etwas Schlechtes sei, muss korrigiert werden. Denn gerade die Hochsteuerländer sind jene Länder mit der höchsten Lebensqualität und geringsten sozialen Unterschieden. Außerdem ist es unwahr, dass eine hohe Steuerquote dem Standort und der Beschäftigung schadet. Die Zahlen sprechen bei diesem Thema eine andere Sprache. Denn gerade das Hochsteuerland Schweden punktet als Standort und hat neben Dänemark die höchste Beschäftigungsquote. Der Satz „Leistung muss sich lohnen und darf nicht bestraft werden“ darf als billige Rhetorik gebucht werden. Denn dass sich Leistung nicht lohnt, das sieht man daran, dass hart schuftende ArbeitnehmerInnen oftmals mit Tausend Euro Monatslohn abgespeist werden, während Spitzenmanager, die gerne bei teuren Geschäftsessen über die beste Möglichkeit zur Vernichtung von Arbeitsplätzen palavern, mit astronomischen Gehältern belohnt werden.

Dass in der Verwaltung wegen einiger Mehrgleisigkeiten Sparpotential steckt, wird niemand leugnen. Dass die IV mit ihrem Liebkind „Verwaltungsreform“ jedoch eigentlich auf die Einsparung von Arbeitsplätzen in der öffentlichen Verwaltung abzielt, darf dabei aber nicht vergessen werden. Die dadurch entstehende Arbeitslosigkeit käme der IV freilich recht, da somit der Druck auf die Löhne noch größer wird.

Sparen bei den Pensionen würde bedeuten, dass jene Menschen, die 40 Jahre und länger gearbeitet haben, mit einer niedrigeren Pension abgespeist werden sollen.  Jene Menschen, die nach Jahrzehnten Erwerbstätigkeit ihren wohlverdienten Ruhestand antreten, haben  sich eine Alterssicherung verdient, die ihren Lebensstandard nicht massiv einschränkt. Auch jene Menschen, die krankheitsbedingt früher in den Ruhestand gehen, dürfen nicht als Schmarotzer abgetan werden, die keine existenzsichernde Pension verdienen. Beim Thema Alterssicherung wäre es besser, darüber nachzudenken, wie neue Einnahmequellen gefunden werden können (z.B. Wertschöpfungsabgabe, Querfinanzierung durch Vermögenssteuern und Finanztransaktionssteuer), statt immer wieder die Demographiekeule zu schwingen und ständig Einsparungen zu fordern.

Bei der Gesundheit kann im Bereich der Spitäler durch effizientere Aufteilung der Spitalsbetten sicherlich die Eine oder Andere Einsparung erzielt werden. Generell jedoch muss uns allen bewusst werden, dass die Gesundheitskosten steigen, weil wir immer älter werden und damit verbunden höhere Ausgaben für die Erhaltung der Gesundheit haben. Mittel- und langfristig werden wir also mehr Mittel für diesen Bereich in die Hand nehmen müssen.

Wie bei einem Vertreter der Industriellenvereinigung nicht anders zu erwarten war, muss als Nächstes natürlich das Jammern über die hohe Staats- und Sozialquote folgen. „Wir haben bereits eine der absolut höchsten Steuer- und Abgabenquoten innerhalb der Europäischen Union und mit über 50 Prozent eine der höchsten Staatsquoten. Auch unsere Sozialquote ist mit über 30 Prozent bereits eine der absolut höchsten in Europa“, erklärt uns der IV-Generalsekretär. Gemessen am Anteil der Sozialtransfers am verfügbaren Haushaltseinkommen weise Österreich,  so Neumayer weiter,  sogar den höchsten Umverteilungsgrad aller OECD-Staaten auf. Vor diesem Hintergrund sei es „befremdlich, wenn der ÖGB wie im Falle der Abschaffung der Erbschaftssteuer von einer ‚Sünde‘ sowie von ‚beschämend‘ niedrigen vermögensbezogenen Steuern spricht. In beiden Fällen handelt es sich um mehrfach versteuertes gespeichertes Einkommen.“

Wie wir bereits weiter oben betonten, darf man Staats- und Sozialquote nicht isoliert und negativ sehen, da eine hohe Staats- und Sozialquote in der Regel mit einer hohen Lebensqualität und entgegen der neoliberalen Denunziation auch mit einer hohen Wettbewerbsfähigkeit verbunden ist. Was die Erbschaftssteuer und die Mehrfachbesteuerung betrifft, haben wir ja schon dargestellt, dass Mehrfachbesteuerung nichts Ungewöhnliches ist. Dass die Vermögensbesteuerung beschämend niedrig ist, das belegen alle Vergleichszahlen mit den anderen EU- und OECD-Staaten. Österreich ist bei den Vermögenssteuern nur knapp vor Tschechien und mit 1,4% weit vom EU-Schnitt von mehr als 5% entfernt.

Zuletzt darf bei Neumayer natürlich auch nicht fehlen, wer in Österreich angeblich die Hauptsteuerlast trägt. Das oberste Zehntel trage nämlich 58 Prozent der gesamten Lohn- und Einkommenssteuerlast und das oberste Prozent 20 Prozent, während inzwischen fast 50 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen gar keine Steuer mehr bezahlen würden. „Insgesamt ist die Progression trotz aller Steuerreformen der vergangenen Jahrzehnte stark gestiegen“, so der Generalsekretär der IV. „Drei Viertel aller Steuern und Abgaben werden in Österreich als Transfers umverteilt. Im Schnitt wird mehr als ein Drittel des verfügbaren Haushaltseinkommens im Zuge der Umverteilung vom Staat, mit anderen Worten, von den Steuerzahlern, beigetragen und nicht durch Markteinkommen erwirtschaftet. Das sind die Fakten, die man jeder Umverteilungsdebatte grundsätzlich vorausstellen muss“, betonte Neumayer weiter.

Jetzt ist Neumayer bei einem der Lieblingsthemen der Industriellenvereinigung angelangt: das Joch, an dem die Leistungsträger in Österreich angeblich so schwer zu tragen haben. Dabei wird wie üblich nur von der Einkommensteuer geredet, aber nicht von den anderen Abgaben. Außerdem werden nur die absoluten Zahlen der Einkommensteuerverteilung vermeldet. Dass die höchsten Einkommen in absoluten Zahlen gemessen am meisten beitragen, ist nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip nur gerecht. Wenn man dagegen die Gesamtabgabenbelastung und die jeweilige prozentuelle Belastung hernimmt, dann kommt man zu dem Ergebnis, dass die untersten Einkommen nur marginal weniger als die höchsten Einkommen beitragen (siehe weiter oben). Aber das werden wir niemals aus dem Mund eines IV-Vertreters zu hören bekommen.

Der IV-Generalsekretär fasst seine Suada der neoliberalen Märchenstunde schließlich wie folgt zusammen: „Wir brauchen nicht noch mehr Steuern und Abgaben, die von unserem bereits hohen Niveau weg tendenziell wachstums- und damit beschäftigungshemmend wirken, sondern mehr Anreize, diese Steuern und Abgaben auch in Zukunft erbringen zu können und zu wollen.“ Er sieht  es als einen „Mythos“ an, dass höhere Vermögenssteuern zu einer ausgeglicheneren Wohlstandsverteilung führen würden. „Internationale Vergleiche zeigen: genau das Gegenteil ist der Fall.“ Gerade in Ländern mit komparativ moderaten Vermögenssteuern, wie etwa die skandinavischen Länder, die Niederlande oder auch Österreich, sei der Wohlstand relativ gleichmäßig verteilt, während Länder mit komparativ höheren Vermögenssteuern, wie etwa das Vereinigte Königreich oder Kanada, viel größere Ungleichheiten in der Wohlstandsverteilung aufweisen. Die klassischen Hochgrundsteuerländer wie die USA und Großbritannien würden mit den Grundsteuern überdies auch Dienstleistungen finanzieren, die in Österreich in einem hohen Ausmaß über Gebühren finanziert würden.

Dass eine hohe Abgabenquote ganz und gar nicht wachstums- und beschäftigungsfeindlich ist, da haben wir schon zuvor betont. Die internationalen Vergleichszahlen zeigen vielmehr das Gegenteil. Das Beste folgt aber zum Schluss: es sei ein Mythos, dass höhere Vermögenssteuern zu einer ausgeglicheneren Wohlstandsverteilung führen. Als Beleg werden einen Reihe von Staaten angeführt: Großbritannien, USA und Kanada. Dort gibt es höhere Vermögenssteuern, dennoch sei die Ungleichheit in diesen Ländern größer. Neumayer hat recht, in Großbritannien und den USA sind die Vermögenssteuern signifikant höher und trotzdem ist die Ungleichheit in diesen Ländern deutlich größer. Aber der IV-Generalsekretär verschweigt, dass dies daran liegt, dass trotz der hohen Vermögenssteuern insgesamt die Steuerbelastung deutlich niedriger ist als etwa in Österreich oder Schweden, sodass nicht genügend Einnahmen vorhanden sind, um einen ausreichenden Sozialtransfer zu finanzieren. Das Problem sind also nicht die Vermögenssteuern, sondern der unterentwickelte Sozialstaat in den angelsächsischen Ländern, der nicht genügend umverteilt.


Der „six pack“ zur Economic Governance: Ein neoliberaler Coup der Europäischen Kommission gegen die Demokratie

23. Mai 2011

Aufgrund der (vermeintlich) schweren Schuldenkrise einiger südeuropäischer Länder wie Griechenland, Portugal und Spanien hat die Europäische Kommission im Schnellverfahren einige Änderungen und Ergänzungen zur „Economic  Governance“, d.h. zur Haushalts- und Budgetpolitik  bzw. genauer zu den Maßnahmen, die bei übermäßigem Defizit oder wirtschaftlichem Ungleichgewicht ergriffen werden können, in die Wege geleitet. In den Ausschüssen des Europäischen Parlaments werden derzeit insgesamt sechs Gesetzesvorschläge zu diesem Thema verhandelt, die am 8. Juni im Plenum des Europäischen Parlaments und eine Woche später vom Rat beschlossen werden sollen. Vier davon beschäftigen sich mit Defiziten und Schulden und sollen den europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt stärken. Zwei weitere Gesetzesvorschläge fordern zum ersten Mal die Überwachung gesamtwirtschaftlicher Ungleichgewichte. Bei diesen Entwürfen für Verordnungen handelt es sich somit entweder um Verschärfungen der bisherigen VO zu den Artikeln 121, 126 oder 136 AEUV oder um neue Verordnungen zu diesen Artikeln (COM [2010] 522, 523, 524, 525, 526, 527).

Hier die Zielsetzungen der Vorschläge laut Parlament im Überblick:

  • Die Kommission soll nationale Defizite in Zukunft besser überwachen und sanktionieren können.
  • Staaten, die ihre Bilanzen mit falschen Statistiken oder Berichten schönen, sollen eine Strafe von 0,5 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts bezahlen.
  • Wenn Staaten auf EU-Empfehlungen zum Abbau hoher Defizite oder Handelsüberschüsse nicht reagieren, sollen Strafen dafür früher greifen als bisher. Bei der ersten Mahnung werden 0,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts fällig, danach 0,3 Prozent.

Begründet wird die Notwendigkeit solcher Maßnahmen damit, dass makroökonomische Ungleichgewichte und hohe Staatsdefizite Europa in die Krise geführt hätten. Um den Stabilitäts- und Wachstumspakt zu stärken, soll daher die Schuldengrenze (60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts) wichtiger werden. Bisher lag der Fokus mehr auf der Neuverschuldungsgrenze (drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts pro Jahr).

Neu ist aber auch die folgende Änderung im Verhältnis von Kommission und Rat: Abstimmungen über Sanktionen für Verstöße gegen diese Regeln (Strafzahlungen von 0,2 bis 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts) sollen einer neuen Logik folgen: Bisher musste eine qualifizierte Mehrheit im Rat Sanktionen zustimmen, in Zukunft soll eine qualifizierte Mehrheit notwendig sein, um Sanktionen abzulehnen. Damit würde ein halbautomatischer Sanktionsprozess eingeführt, der es unwahrscheinlich macht, dass eine Ablehnung zeitgerecht erfolgen kann.

Auch sollen Indikatoren für wirtschaftliche Ungleichgewichte strenger überwacht werden. Wenn Ungleichgewichte erkannt werden, sollen Empfehlungen ausgesprochen werden, um sie abzubauen. Werden die Empfehlungen von den Mitgliedsstaaten nicht beachtet, soll es ähnlich wie beim Stabilitäts- und Wachstumspakt zu Sanktionen kommen.

Bei diesem Punkt horchen natürlich die Europarechtler sofort auf: Einige von diesen sind schon zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Änderungen nicht rechtskonform seien, da die in den Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen nicht von den entsprechenden Artikeln über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) abgedeckt seien (z.B. Stefan Griller, Walter Obwexer).

Schwerer als die rechtliche Fragwürdigkeit wiegt jedoch, was diese Verordnungen für die Mitgliedstaaten der Union und ihre Wirtschaftspolitik bedeuten. Wenn diese Verordnungen wie vorgesehen beschlossen werden, dann hat zukünftig die Europäische Kommission einen gewichtigen Einfluss auf die Haushalts- und Budgetpolitik der Mitgliedstaaten und kann diese auf ein Sparprogramm verpflichten. Selbst in einer Wirtschaftskrise, wie wir sie in Europa gerade erlebt haben, können die MS künftig nicht mehr autonom einen progressiven wirtschaftlichen Kurs festlegen, um aus einer solchen Krise durch gezielte Investitionen „herauszuwachsen“. Denn die EU-Kommission hat dann die Möglichkeit, die Mitgliedstaaten auch in einer solchen Situation durch Sanktionen zu einem Sparkurs zu verpflichten und sogar (indirekt) Druck auf die Lohnpolitik  in den betroffenen Staaten auszuüben.

Der ÖGB, der DGB, der Europäische Gewerkschaftsbund und einige NGOs (z.B. Attac) haben deshalb massiv Kritik an diesen Plänen geübt  und die Kommission dazu aufgefordert, die fraglichen Vorhaben entsprechend abzuändern. Insbesondere fordern sie, dass die autonome Lohnpolitik auch in Zukunft gewährleistet wird. Aber auch die Möglichkeiten der MS, durch einen gezielten Wachstumskurs Defizite intelligent und nachhaltig zu bekämpfen, möchten die Gewerkschaften nicht durch einen dogmatischen verordneten Sparkurs (Austerity Governance) der Kommission in Gefahr bringen lassen.

Es ist deshalb dringend notwendig, dass auf breiter Front durch die Gewerkschaften und die Zivilgesellschaft  Aufklärung der Bevölkerung über die Bedeutung dieser Pläne für die wirtschaftliche Zukunft erfolgt und anschließend ein breiter Widerstand gegen diese Pläne organisiert wird (siehe bspw. www.oureurope.org), um die Umsetzung dieser Verordnungen zu verhindern.


Unsachliche Panikmache des IHS bei den Pensionen

21. Februar 2011

Am 17. Februar 2011 sind IHS-Chef Bernhard Felderer und der Pensionsexperte des Instituts für Höhere Studien Ulrich Schuh an die Öffentlichkeit gegangen, um ihre neuesten Daten zur Entwicklung der Pensionen zu präsentieren. Das IHS erstellt ja gemeinsam mit dem WIFO die Prognosen für die Pensionskommission. Die bereits im November vorgelegten Berechnungen – die einen massiven Anstieg der staatlichen Ausgaben auswiesen – wurden aber von Teilen der Kommission und vom Sozialministerium bezweifelt, weshalb die Kommission ihre Empfehlungen auf das heurige Frühjahr verschoben hat. Nun haben IHS und WIFO neuerlich gerechnet. Am Resultat habe sich nichts grundlegend geändert, betonte Schuh neuerlich. Hinsichtlich der derzeitigen Situation kommt das IHS zu dem schon bekannten Ergebnis: Der durchschnittliche Österreicher ist 2009 mit 59 Jahren, die durchschnittliche Österreicherin mit 57 in Pension gegangen. Allerdings interpretieren das IHS diese Zahlen anders als das Sozialministerium, das einen leichten Anstieg des faktischen Antrittsalters konstatiert. Die Zahlen zeigten nämlich, so Felderer und Ulrich Schuh, dass die Pensionsreform 2003 ihr Ziel, Menschen länger im Erwerb zu halten, verfehlt habe.

Noch erschreckender sei, wenn man auf das Jahr 2020 vorausblicke. Denn dabei offenbare sich eine „tickende Zeitbombe“. Bis dahin werde die Zahl der 55- bis 65-Jährigen nämlich von einer Million auf 1,3 Millionen angestiegen sein. Ohne Gegensteuern würden angesichts der weiter steigenden Lebenserwartung die Ausgaben der Pensionsversicherung von 11,2 Prozent des BIP im Jahr 2009 auf nahezu 15 Prozent bis 2050 ansteigen, der Zuschuss des Bundes werde sich von 2,8 auf rund sechs Prozent mehr als verdoppeln. Das ist wesentlich mehr als im Referenzszenario aus 2004: Die Gesamtausgaben liegen in den neuen Berechnungen für 2050 um vier Prozentpunkte, der Bundesanteil um drei Prozentpunkte höher. Das wäre, so führt Felderer weiter aus, weder für die PVA noch für den Bund „mehr zu finanzieren“.

Der Schlüssel, um dieser Problematik Herr zu werden, ergänzt Schuh, liege in der Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters, dort gelte es „Schlupflöcher“ zu schließen. Die mittlerweile verschärfte Hacklerregelung, der im Vorjahr 80.700 Österreicher die vorzeitige und abschlagsfreie Pension verdankten, sei „schleunigst“ abzuschaffen, ebenso wie die – nur von 2151 Personen in Anspruch genommene – Schwerarbeiterregel. Sehr viel verspricht  sich das IHS davon, die Invaliditätsrente, die im Vorjahr fast ein Drittel aller Neuzugänge ausgemacht hat, aus dem Pensionssystem herauszunehmen. Vorbilder dafür gebe es in Skandinavien, wo Betroffene im Arbeitsmarkt gehalten und für zumutbare Jobs umgeschult würden.

An den Ergebnissen von Felderer und Schuh ist vielfältig Kritik zu üben. So ist erstens der Arbeiterkammer  und dem ÖGB darin Recht zu geben, dass das IHS viel zu pessimistische Prognosen stellt und daraus abgeleitete langfristige Empfehlungen abgibt: „Offenbar hat das IHS zwar neue Berechnungen durchgeführt, geht aber trotzdem immer noch von den alten Ergebnissen und den alten viel zu pessimistischen Berechnungen aus“, kritisiert daher Alice Kundtner, Bereichsleiterin für Soziales in der AK Wien, „und das, obwohl mittlerweile auch wieder die aktuelle WIFO-Mittelfristprognose vom Jänner bestätigt, dass sich die Wirtschaft deutlich schneller erholt hat als noch im Langfristgutachten angenommen wurde.“ Nach Schätzungen der AK ergeben sich auf Basis der WIFO-Prognose allein im Bereich der Pensionsversicherung der Unselbständigen 2015 um rund 760 Millionen Euro niedrigere Bundesbeiträge als in der Mittelfristprognose vom Oktober 2010, weil die Beitragseinnahmen deutlich stärker steigen. Umso unverständlicher sei es daher, dass das IHS trotzdem an seinem pessimistischen Langfristszenario vom September des Vorjahres festhält. Skandalös ist es schon, dass daraus Empfehlungen für die die nächsten 50 Jahre gegeben werden. „Es ist einfach unsinnig, auf Basis von höchst unsicheren Szenarien politische Empfehlungen für eine mechanische und sofortige Aufteilung von ,Mehrkosten‘ für einen Zeitraum von 50 Jahren abzugeben. Das ist keine sinnvolle und vor allem keine verantwortungsvolle Pensionspolitik, sondern verunsichert die Bevölkerung, unterminiert das Vertrauen in die Politik und in das Pensionssystem nur noch mehr“, sagt daher völlig zu Recht Kundtner.

Zweitens ist dem IHS vorzuhalten, dass bei der Darstellung der Bundesmittel zur gesetzlichen Alterssicherung die Bundesbeamtenversorgung verschwiegen wird. Bezieht man diese nämlich in die Rechnung ein, dann steigt der Anteil der Bundesmittel wesentlich geringer. Deshalb hat  Karl Blecha, der Präsident des Pensionistenverbands, richtigerweise eingefordert, „dass bei der Beurteilung über die langfristige Sicherung der Pensionen auch der öffentliche Dienst einbezogen wird.“ Blecha moniert in berechtigter Weise, dass sich das IHS nur auf den langfristig steigenden Aufwand in der gesetzlichen Pensionsversicherung bezieht und der langfristig sinkende Aufwand bei den Pensionen im Öffentlichen Sektor unberücksichtigt bleibt.

Drittens ist dem IHS ein für ein Wissenschaftsinstitut überaus befremdlicher Umgang mit Fakten vorzuwerfen. So wird vom IHS beklagt, dass die Pensionsversicherung in Zukunft teurer wird als heute. Diese Feststellung ist nämlich gelinde gesagt trivial, zumal die Zahl der Pensionisten um 1,3 Millionen zunehmen wird. Will man nicht, dass die Älteren in die Armut getrieben werden, sind höhere Ausgaben unvermeidlich, wozu sich eine solidarische Gesellschaft auch bekennen sollte. Diese notwendigen Mehrausgaben jedoch als „tickende Zeitbombe“ zu bezeichnen, ist eine grobe Verunglimpfung jener älteren Menschen, die nach jahrzehntelanger Erwerbstätigkeit einen existenzsichernden Pensionsanspruch erworben haben.

Viertens zeigt eine Studie der AK außerdem, dass bei den von den Reformen betroffenen Altersgruppen das faktische Antrittsalter bei Männern und Frauen von 1999 auf 2009 sehr wohl um 1,3 Jahre angestiegen ist, während das IHS von einem Sinken spricht. Gemäß Budgetbegleitgesetz läuft die Langzeitversichertenregelung im Sinne eines vorzeitigen Pensionsantritts völlig aus. Abgesehen von der Schwerarbeitspension gibt es damit bereits in wenigen Jahren für Frauen keine Möglichkeit mehr vor dem 60 Lebensjahr in eine Alterspension zu gehen, für Männer keine mehr vor dem 62. Lebensjahr.  Im Bereich der Invalididtäts-Pensionen wiederum wurde mit dem verpflichtenden Grundsatz „Rehabilitation vor Pension“, der Gesundheitsstraße und „fit2work“ substantielle Maßnahmen beschlossen, die einen Beitrag zur Anheben des faktischen Pensionsalters leisten werden. Eine Entwertung dieser Reformen – bevor diese überhaupt zu wirken begonnen haben – ist nicht nachvollziehbar. Die Zahl der Invaliditätspensionen ist seit zehn Jahren im Wesentlichen unverändert geblieben. Österreich liegt mit den Ausgaben für diese Pensionsart im europäischen Durchschnitt.

Richtig ist freilich, dass im Bereich der Invaliditäts-Pensionen Handlungsbedarf besteht, weil es nicht hinzunehmen ist, dass immer jüngere Menschen wegen psychischer Erkrankungen in Pension gehen müssen. Prävention zur Vermeidung von Invalidität sollte flächendeckend umgesetzt werden. Hier ist aber auch bei der Wirtschaft anzusetzen. Denn das Verhalten der Dienstgeber, Kranke und ältere Mitarbeiter so früh wie möglich zu kündigen, muss sich grundlegend ändern. Es kann nicht hingenommen werden, dass Unternehmen hier ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nicht nachkommen, sondern die Kosten auf die Allgemeinheit überwälzen.

Das betont auch der Leitende Sekretär des ÖGB, Bernhard Achitz. Wer wolle, dass die Menschen später in Pension gehen, muss zuerst dafür sorgen, dass sie auch länger arbeiten können. Das heißt: Arbeitsplätze schaffen, und die Arbeitsplätze so gestalten, dass die Menschen auch arbeitsfähig bleiben und nicht aus Gesundheitsgründen vorzeitig in Pension gehen müssen. Die Wirtschaft müsse auch älteren ArbeiterInnen und Angestellten eine Chance geben und diese nicht bei erstbester Gelegenheit durch jüngere ersetzen. Der ÖGB fordert daher zur Sicherung der Pensionen:

– Sicherung des Umlage-Pensionssystems

– Gerechtes System für alle Pensionsarten: gleiche Beiträge für alle

– unbefristete Regelung für Menschen, die 45 bzw. 40 Jahre Beiträge geleistet haben

– Verbesserung der Schwerarbeitspension

– Arbeitslosengeld bis zum Regelpensionsalter, statt vorzeitigen Pensionsantritt ermöglichen

– Pensionskassen: garantierter Mindestertrag

– Wahl- und Wechselmöglichkeit zwischen Pensionskassen

In eine ähnliche Richtung geht auch der sozialdemokratische Pensionistenverband. Karl Blecha fordert nämlich: „Ein uneingeschränktes Ja zu einem Heranführen des faktischen an das gesetzliche Pensionsalter. Aber da muss die Wirtschaft mitspielen. Denn auch die Unternehmen nützen die ‚Schlupflöcher‘ des Pensionssystems. So ist es gängige Praxis, dass ältere Beschäftigte in die Pension gedrängt werden oder ihnen mit Golden-Handshake-Programmen das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben schmackhaft gemacht wird. Dabei ist auch der öffentliche Sektor ein schlechtes Beispiel“.

Blecha verweist außerdem darauf, dass ein großer Teil der Neupensionisten aus der Arbeitslosigkeit heraus in die Pension geht. „Wir brauchen daher einen besonderen Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer und ich fordere eine Pönalisierung für Unternehmen, die ältere Beschäftigte rausschmeißen.“ Ebenso fordert Blecha, dass bereits entwickelte Programme wie z.B. fit2work oder die Gesundheitsstraße sowie Rehabilitation vor Pension rasch flächendeckend eingesetzt werden. Auch hier kritisiert Blecha die „Verweigerung“ der Wirtschaft, wenn es um die Finanzierung dieser Programme geht.