Wege aus der Krise: Zweite Zivilgesellschaftliche Budgetrede

18. Oktober 2011

Am 17. Oktober 2011 hat die zivilgesellschaftliche Initiative „Wege aus der Krise“ zum zweiten Mal eine alternative Budgetrede gehalten, zu der auch österreichische ParlamentarierInnen eingeladen waren. Unter dem Motto „Umdenken, Umgestalten, Umverteilen“ haben die VertreterInnen einer Reihe von zivilgesellschaftlichen Organisationen (Armutskonferenz, Attac Österreich, Gewerkschaft der Gemeindebediensteten Kunst Medien Sport freie Berufe, Gewerkschaft der Privatangestellten Druck Journalismus Papier, Global 2000, Greenpeace, Katholische ArbeitnehmerInnen Bewegung, Österreichische HochschülerInnenschaft, Gewerkschaft PROGE, SOS Mitmensch,  Gewerkschaft VIDA) einen Ausweg aus der Sparwut  aufgezeigt.

Das präsentierte zivilgesellschaftliche Budget soll den Weg in eine sozial gerechte und ökologisch nachhaltige Gesellschaft weisen: eine verteilungsgerechte Finanzierung von Zukunftsinvestitionen, eine Entlastung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und gerechtere Verteilung der Arbeit. Es liefert aber auch einen notwendigen Beitrag zur Budgetkonsolidierung. Schließlich bemüht es sich darum,  die Ursachen der Finanz-, Wirtschafts-, Sozial- und Klimakrise zu bekämpfen.

Auf der Einnahmenseite des Budgets stehen: Höhere Steuern auf Vermögen, die Abschaffung von Steuerprivilegien für Kapitaleinkommen sowie eine stärkere Besteuerung von Ressourcenverbrauch und ein Ende für umweltschädliche Subventionen. Von den so zusätzlich gewonnenen 7,9 Milliarden Euro fließen je ca. 1,5 Milliarden in die Entlastung niedriger Arbeitseinkommen und in die EU-konforme Reduktion des Defizits. Die restlichen fünf Milliarden Euro setzen bei den Bedürfnissen der Menschen und den globalen Herausforderungen an: Investitionen in Bildung, Gesundheit und Pflege, nachhaltige Energieformen und Ausbau des öffentlichen Verkehrs sowie eine qualitativ hochwertige kommunale Grundversorgung. Mehr als 80.000 neue Arbeitsplätze können so geschaffen werden.

Nachfolgend kurz zusammengefasst die Aussagen der RednerInnen am Podium:

Alexandra Strickner: Kürzungswahn führt in eine europaweite Rezession

„Wir können uns nicht aus der Krise „sparen“. Der europaweite Kürzungswahn der Regierungen führt uns direkt in eine tiefe Rezession. Die Folge sind ein weiteres Ansteigen der Arbeitslosigkeit, ein Rückgang der Staatseinnahmen und weiteres Anwachsen der Staatsverschuldung. Am 15. Oktober sind auch dagegen hunderttausende Menschen weltweit auf die Straße gegangen. Unser Zukunftsbudget beweist, dass Alternativen zu dieser Politik existieren“, erklärte die Attac-Obfrau.

Alexander Pollak: Gerechtes Umverteilen stärkt die Demokratie

„Wir haben Jahre hinter uns, in denen kräftig nach oben umverteilt wurde. Die Schere zwischen arm und reich ist auseinander gegangen. Jetzt braucht es eine Trendumkehr. Es braucht Steuern auf große Vermögen, statt dem Unvermögen zukunftsgerecht zu steuern! Nur so kann Lebensqualität gesichert, Demokratie gestärkt und ein positives Zusammenleben gefördert werden“, so der Sprecher von SOS Mitmensch.

Johannes Wahlmüller: Umweltfreundliches Budget für sanfte Mobilität und warme Wohnungen

Dieses Budget ist auch ein umweltfreundliches Budget für sanfte Mobilität und warme Wohnungen. „Durch den Abbau umweltschädlicher Subventionen und die Ausweitung von Ökosteuern entstehen Handlungsspielräume um Arbeit steuerlich zu entlasten und Investitionen in die Zukunft zu tätigen. Vor allem eine Aufstockung des Sanierungsschecks auf 300 Millionen Euro und der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs sind dringend notwendige Investitionen. Wir wollen den Menschen den Umstieg auf sanfte Formen der Mobilität so einfach wie möglich machen“, so der Klimasprecher von GLOBAL 2000.

Angelika Gruber: Bildung muss ein öffentliches Gut bleiben

„In der Gestaltung des Budgets darf nicht auf einen der für die Zukunft der Gesellschaft wichtigsten Sektoren – die Bildung – vergessen werden. Es ist an der Zeit, dass sich die zuständigen Ministerien endlich ihrer Verantwortung bewusst werden und soziale Absicherung für alle und somit auch für die Studierenden gewährleisten. Hochschulbildung über Studiengebühren finanzieren zu wollen, ist der falsche Weg. Wir investieren die so dringend benötigte eine Milliarde Euro in die Hochschulen. Unser Budget garantiert, dass ein öffentliches Gut wie Bildung öffentlich bleiben kann“, erklärte die Vertreterin aus dem ÖH Vorsitzteam.

Erwin Greiner: Bildungsinstitutionen statt Reparaturanstalten finanzieren

„In Österreich werden Bildungschancen nach wie vor weitgehend vererbt. Ohne ein umfangreiches Bildungs-Konjunkturprogramm ist ein weiterer Rückfall im internationalen Vergleich vorprogrammiert. Durch erste Investitionen in der Höhe von 350 Millionen Euro in die für Chancengerechtigkeit entscheidende frühkindliche Pädagogik werden auch anschließende Schulformen von Reparaturanstalten zu echten Bildungsinstitutionen“, sagte der Vertreter von der Initiative „Bildung Grenzenlos“.

Anna Daimler: Pflege- und Betreuungssystem sanieren

„Unser Pflege- und Betreuungssystem ist eine Baustelle, die dringend der Sanierung bedarf. Wir investieren daher rund 600 Millionen Euro in diesen Bereich, sagte Anna Daimler, Leiterin des Wirtschaftsreferates der Gewerkschaft vida. Die Menschen hätten ein Recht auf leistbare, am Bedarf orientierte und qualitativ hochwertige Leistungen der Pflege und Betreuung. Zusätzlich brauche es eine bessere Absicherung von pflegenden Angehörigen und insbesondere höhere Löhne für die Beschäftigten. Derzeit liegen die Einkommen um 17 Prozent unter dem Durchschnittseinkommen aller Branchen. Dabei gehe es hier um für die Gesellschaft wichtige und anstrengende Tätigkeiten. Soziale Arbeit ist mehr wert!“, plädierte die Sprecherin der vida für die finanzielle Aufwertung der Arbeit in Pflege und Betreuung.

Michaele Moser: Ein Budget für sozialen Frieden und ein besseres Leben für Alle

„Wer sozialen Frieden garantieren will, braucht ein Budget, das soziale Ungleichheiten dauerhaft beseitigt. Um endlich entscheidende Fortschritte im Kampf gegen Armut zu erzielen, investieren wir fast eine Milliarde Euro für Verbesserungen der Sozialleistungen und Arbeitsmarktpolitik. 110 Millionen Euro fließen in die Erhöhung der Entwicklungszusammenarbeit und die Aufstockung des Katastrophenhilfefonds. Um Erwerbsarbeit gerechter zu verteilen streben wir eine Verkürzung der gesetzlichen Arbeitszeit auf 38,5 bzw. 38 Stunden an. Wir investieren dafür 291 Millionen Euro in staatliche Übergangsförderungen. Ein besseres und gesünderes Leben für uns alle ist möglich – wenn wir entsprechend umdenken, umgestalten und umverteilen“, sagte die Vertreterin der Armutskonferenz.

Mehr dazu auf der Plattform der Initiative: „Wege aus der Krise“.


Ausstieg aus der Euro-Krise: Wie Griechenland wirklich geholfen werden kann

3. Oktober 2011

Seit am 21. Juli 2011 die Regierungschefs der Eurozone zusammen gekommen, um über ein Rettungspaket für Griechenland zu beraten, kommt die Diskussion, wie Griechenland zu helfen ist, nicht zur Ruhe.

Erstmals in der EU-Schuldenkrise sollte sich die Finanzbranche von sich aus an der Rettung eines Euro-Landes beteiligen. Das geht aus dem Entwurf für die Abschlusserklärung des Brüsseler Euro-Gipfels hervor. In dem Papier, das der Nachrichtenagentur dpa vorliegt, heißt es: „Der Finanzsektor hat seine Bereitschaft erklärt, Griechenland auf einer freiwilligen Basis mit einer Reihe von Optionen zu unterstützen (…).“ Dazu gehört beispielsweise der Umtausch von griechischen Anleihen in neue Bonds mit längeren Laufzeiten. Das diskutierte Modell dürfte auf einen Abschreibungsbedarf von rund 20 Prozent bei den Banken hinauslaufen. Im Vorfeld hatten einige Institute einen größeren Wertberichtigungsbedarf befürchtet. Je nach Ergebnis des Gipfels könne sich die Zahl aber noch ändern, hieß es. Insgesamt braucht Griechenland bis 2014 rund 115 Milliarden Euro. Laut einem Vorschlag der internationalen Bankenlobby IIF würden private Gläubiger unterm Strich 17 Milliarden Euro zur Finanzierung Griechenlands beitragen.

Zudem sind niedrigere Zinssätze und längere Laufzeiten angedacht. Die Kredite aus dem Euro-Rettungsschirm EFSF sollten von 7,5 auf mindestens 15 Jahre verlängert werden. Dabei werde es entsprechende Überwachungsprogramme geben. Die Zinssätze sollten „rund 3,5“ Prozent betragen, ohne aber unter diesen Refinanzierungssatz zu gehen. Es sollte Anreize geben, um das Programm zu unterstützen, einschließlich von Sicherheiten Griechenlands.

Mit diesem „europäischen Marshallplan“ sollen Wachstum und Investitionen in Griechenland verstärkt werden. Dabei geht es vor allem um Regionalhilfen und Strukturfonds. Zudem soll der bisherige Euro-Rettungsschirm EFSF mit mehr Vollmachten ausgestattet werden. Er soll künftig unter bestimmten Konditionen auch Euro-Länder, die kein Rettungsprogramm erhalten haben, präventiv Gelder zur Verfügung stellen können, um die Banken in diesen Staaten zu rekapitalisieren, wie EU-Diplomaten mitteilten. Beobachter werten dies als einen Schritt in Richtung einer Art „Europäischer Währungsfonds“.

Außerdem soll der Euro-Rettungsschirm ermächtigt werden, auf Zuruf der Europäischen Zentralbank (EZB) Schuldtitel von Euro-Ländern, die  in Schwierigkeiten sind, zurückzukaufen. Von dieser Option würden nicht nur Griechenland, sondern auch Irland und Portugal profitieren, für die die EU und der IWF Rettungsprogramme beschlossen haben.

Seitdem sind Zweifel aufgekommen, wie ernst es der Finanzbranche tatsächlich mit ihrer Beteiligung an der Rettung Griechenlands ist. Denn ein genauerer Blick auf die Verhältnisse zeigt, dass viele Banken sich aus dem Geschäft mit griechischen Staatsanleihen zurückgezogen haben und sich daher auf diese Weise eine wesentlich geringere Beteiligung als die anvisierten 20 % ergeben.

In einem nächsten Schritt haben sich die Stimmen gemehrt, die keinen anderen Weg mehr sehen und daher eine geordnete Insolvenz Griechenlands fordern.

Daher müssen wir uns fragen, ob die obigen Antworten auf die Schuldenkrise von Griechenland und die Probleme des Euroraums nach der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 die richtigen sind? Um eine Antwort darauf zu geben, müssen wir folgende grundsätzlichen Zusammenhänge analysieren: Wie stellt sich die derzeitige Situation dar? Wie ist es zu den Problemen Griechenlands und anderer Eurostaaten abseits von den hetzerischen Zuschreibungen durch die Boulevardpresse gekommen? Welche Hintergründe sind also tatsächlich für die Explosion der Verschuldung vieler Staaten verantwortlich? Und schließlich: Welche Lösungen zeichnen sich aufgrund dieser Analyse als die wirklich hilfreichen für Griechenland und die Eurozone ab?

Keine Frage, die Situation des 11,8 Millionen Einwohner zählenden Landes ist ein höchst unerfreuliche. Die Verschuldung Griechenlands ist von 99,2 % des BIP 2008 auf 142,8 % 2010 gestiegen und die Prognosen gehen davon aus, dass die Schulden bis 2012 auf ca. 156 % des BIP steigen werden. D.h. die Schulden steigen jährlich um ca. 10 % an. Dazu kommt, dass das BIP seit 2009 laufend sinkt. Im Jahr der Krise waren es (nur) 2,2 %, 2010 dann 4,5 % und auch 2011 ist mit einem Sinken der Wirtschaftsleistung um ca. 3 % zu rechnen. In absoluten Zahlen sank das BIP von 236,9 Mrd. Euro  (2008) auf 230,2 Mrd. Euro (2010). Im Unterschied zu den nördlichen Mitgliedern des Euroraums ist die Wirtschaft nach dem krisenbedingten Einbruch 2009 also auch im folgenden Jahr nicht gewachsen und sie wird 2011 ebenfalls nicht wachsen. Die Arbeitslosigkeit hingegen stieg von 7,7 % (2008) auf 12,6 % (2010) und wird bis 2012 auf über 15 % ansteigen. Besonders dramatisch ist die Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit: die Schätzungen gehen davon aus, dass jeder zweite Jugendliche in Griechenland keinen Job hat.

Wie ist es dazu gekommen? Nun, wie es inzwischen von den wichtigsten Akteuren auf den Finanzmärkten gerne verschwiegen wird, kam es 2009 aufgrund der Auswirkungen einer weltweiten schweren Finanzkrise zu einer Weltwirtschaftskrise. So wie auch alle anderen Länder, musste Griechenland 2008 seine Banken durch umfassende Garantien retten und Konjunkturpakte schnüren, um die die Wirtschaft anzukurbeln. Dazu kommt, dass Griechenland schon vor der Krise ein höheres Budgetdefizit aufgewiesen hat als die meisten nördlichen Euroländer und eigentlich schon vor dem Einstieg in den Euro die Voraussetzungen nicht erfüllt hat. Im Boulevard wird dieser Umstand gerne darauf reduziert, dass sich die „Schummelgriechen“ in den Euro gemogelt hätten und auch anschließend (mit Hilfe von Investmentbanken wie Goldman Sachs) nur durch Verschleierung ihrer Schulden geglänzt hätten.

Einer solchen undifferenzierten Schuldzuweisung möchten wir eine umfassende Analyse der Zusammenhänge entgegensetzen. Dazu müssen wir uns genauer ansehen, was die Hauptprobleme Griechenlands sind. Da ist zum Einen das ineffiziente Steuersystem. Das Ausmaß der Schattenwirtschaft wird von Experten auf 25 % des Bruttoinlandsproduktes geschätzt. Dadurch liegt Griechenland weit hinter dem europäischen Durchschnitt, was die Steuereinnahmen betrifft. Hinzu kommt, dass auch die Einnahmen der Einkommensteuer deutlich hinter dem europäischen Schnitt liegt, obwohl der Anteil der Selbstständigen weit über dem europäischen Schnitt liegt (ca. 35 % gegenüber 15 %). Das liegt einerseits an hohen Freibeträgen, andererseits daran, dass die UnternehmerInnen von den Behörden ungeahndet ihre Einkommenssituation so gestalten können, dass die Steuerleistung gering bleibt. Von Experten wird eingeschätzt, dass Griechenland Einnahmen von bis zu 30 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung entgehen. Allein mit der Einbringung dieser Einnahmen könnte das Budgetdefizit deutlich verbessert werden. Mit Sparmaßnahmen in der (auch Finanz-)Verwaltung wird das freilich nicht gelingen, da zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung ein gute und schlagkräftige Finanzverwaltung nötig ist.

Das größte Problem jedoch, an dem das Land seit der Währungsunion leidet, ist ein massives Leistungsbilanzdefizit. 2008 betrug dieses 16,4 %, 2009 14,0 %, 2010 10,6 %.   2011 und 2012 wird es auf 8 bzw. 6,5 % zurückgehen. Aber damit ändert sich nichts Wesentliches daran, dass  das Land Jahr für Jahr deutlich mehr importiert als es exportiert. Auf diese Weise ist es unumgänglich, dass sich Griechenland immer stärker im Ausland verschuldet.

Wie kam es zu dieser ungünstigen Entwicklung im internationalen Vergleich? Die neoliberalen Exegeten würden darauf antworten, dass Griechenland selbst daran schuld sei, da es seine Wettbewerbsfähigkeit durch eine expansive Lohnpolitik verschlechtert habe. Während in Staaten wie Deutschland und Österreich aufgrund von Reallohneinbußen die Lohnstückkosten gesunken sind und dadurch die Exportleistungen stark gesteigert werden konnten, hat Griechenland daran festgehalten, die Reallöhne Jahr für Jahr wachsen zu lassen. Dadurch war einerseits die Inflation in Griechenland höher als bei seinen nördlichen Partnern. Andererseits hat Griechenland damit gegenüber der exportorientierten Konkurrenz an Wettbewerbsfähigkeit verloren. Die Importe nahmen zu, während die Exporte zurückblieben. Finanziert wurde das Ganze dadurch, dass Kapital ins Land floss. Und dieses floss reichlich, da Griechenland den Anlegern höhere Zinsen als die nördlichen Euroländer bieten musste und aufgrund des stagnierenden Inlandkonsums Investitionen in den Überschussländern wenig attraktiv waren. Zusammenfassend ist also festzuhalten, dass zu einer solche Schieflage in der Leistungsbilanz zwei Seiten gehören: Auf der einen Seite exportorientierte Länder mir sinkenden Reallöhnen, die für die Kapitalanlage wenig attraktiv sind; auf der anderen Seite jene Länder, die aufgrund höherer Löhne und Inflation den Anlegern höhere Zinsen bieten, aber damit vermehrte Importe zu finanzieren haben.

Damit das erschreckende Budgetdefizit in den Griff bekommen werden kann, nützt es also nicht, wenn Griechenland rigorose Sparprogramme aufsetzt. Denn wenn Griechenland in seiner Situation bei den Beamten, Löhnen und Sozialleistungen spart, dann führt das zwar zu einer Reduzierung der Staatsausgaben und Schulden. Da damit zugleich aber auch das Bruttosozialprodukt sinkt, werden die Schulden im Verhältnis zum BIP nicht weniger, sondern eher mehr. Denn um rund die Hälfte der Einsparungen sinken in so einem Fall die Steuereinnahmen eines Staates. Außerdem steigen die Schulden Griechenlands allein schon durch die extrem hohen Zinsen, die das Land in der aktuellen Situation für seine Staatsanleihen bieten muss (bis zu 15 %!).

Griechenland kann sich also nicht aus der Schuldenkrise „heraussparen“, sondern es muss aus dieser „herauswachsen“. Dazu reicht es nicht, wenn der Euroraum mittels EFSF und ESM einen Schutzschirm spannt, um die Finanzmärkte zu beruhigen und von ihrer Spekulation gegen Griechenland und den Euro abzubringen. Denn damit werden die Finanzmärkte, die durch Fehlentwicklungen die Krise verursacht haben, für ihre Staatserpressung belohnt. Denn die Finanzmarktinstitutionen haben 2007/08 aufgrund ihrer spekulativen Fehlanreize in der Immobilienfinanzierung das globale Finanzsystem an den Rand des Kollapses gebracht und eine massive Wirtschaftskrise ausgelöst. Die Regierungen und mit ihnen die Steuerzahler mussten rettend  eingreifen, um das Bankensystem zu retten und die Weltwirtschaft durch Konjunkturpakete anzukurbeln. Diese Eingriffe haben aufgrund von Garantien, Investitionen und Einnahmenausfällen den Staaten viel Geld gekostet.  Die Finanzmärkte haben sich für ihre Rettung durch die Staaten damit bedankt, dass sie den Staaten die dadurch gestiegene Verschuldung vorwerfen und von dieser durch höhere Zinsleistung und Spekulation mit Kreditausfallversicherungen auch noch profitieren. So kann es nicht weitergehen. Denn auf diese Weise werden die europäischen Gesellschaften Schritt für Schritt zugunsten der Vermögenden, die auf den Finanzmärkten gewinnbringend engagiert sind, enteignet.

Vielmehr ist eine europäische Solidarität zwischen den Staaten und innerhalb der Gesellschaft in viel größerem Ausmaß gefragt. Zwischen den Staaten reicht es nicht aus, dass durch gegenseitige Garantien eine Pleite vermieden wird. Damit die Währungsunion funktionieren kann, müssen durch wirtschaftspolitische Koordination die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Ungleichgewichte nicht aus dem Ruder laufen und sich ein Land nicht auf Kosten eines anderen im Wettbewerb Vorteile verschafft. Dazu ist es notwendig, dass die Staaten der Eurozone nicht nur ein Augenmerk auf Budgetdefizit und Inflation legen, sondern auch bei der Lohnentwicklung und in der Steuerpolitik zusammenarbeiten. Das heißt jedoch nicht, dass alle dem Beispiel Deutschlands folgen sollen, um den Weg der Reallohnkürzung zu gehen. Vielmehr geht es darum, dass in den Überschussländern eine wesentlich deutlichere Lohnsteigerung erfolgen muss, damit dort die Inlandsnachfrage angekurbelt wird und der Wettbewerbsvorteil gegenüber den Defizitländern abgebaut wird. Denn der entscheidende Punkt, um sich aus der Schuldenkrise zu befreien, ist ein starkes Wirtschaftswachstum, das mit höheren Staatseinnahmen verbunden ist. Deshalb ist auch eine koordinierte Steuerpolitik gefragt, die verhindert, dass ein ruinöser Steuerwettbewerb um die Unternehmen geführt wird, der den Staaten sinkende Einnahmen und damit verbunden höhere Schulden beschert.

In den Defizitländern wiederum wird es notwendig sein, dass die Lohnerhöhungen wesentlich moderater erfolgen, damit diese Länder ihren Wettbewerbsnachteil abbauen können. Denn innerhalb eines gemeinsamen Währungsraums kann dies nicht durch Abwertung der Währung passieren. Vor allem aber müssen diese Länder die Möglichkeit erhalten, durch gezielte Investitionen eine wettbewerbsfähige Industrie aufzubauen, damit die Abhängigkeit von den Importen reduziert werden kann. Dazu ist es notwendig, dass die Schulden nicht über Nacht abgebaut werden müssen, sondern durch ein stetiges Wachstumsprogramm langsam zurückgeführt werden können.

Innerhalb der europäischen Gesellschaften ist ein solidarischer Beitrag jener Schichten notwendig, die in den letzten Jahrzehnten überproportional von der neoliberalen Liberalisierung und Deregulierung der Finanzmärkte sowie von den Veränderungen in der Arbeitswelt profitiert haben. Denn diese Entwicklungen haben dazu geführt, dass Vermögende durch ihre Finanzinvestionen große Zugewinne erzielen konnten, die oberste Einkommensschicht durch ihre gute Verhandlungsposition gegenüber den anderen Gruppen deutlich im Vorteil waren. Gesamtwirtschaftlich gesehen war diese Entwicklung aber zum Nachteil, da die Entwicklung der Nachfrage stagniert ist und sich das Wachstum nicht in allen Bereichen gleichmäßig niedergeschlagen hat. Denn die obersten EinkommensbezieherInnen erhöhen dadurch nicht ihren Konsum, sondern sparen die Zugewinne, d.h. diese landen letztlich auf den Finanzmärkten. Eine Steigerung der Realwirtschaft wird dadurch jedoch nicht bewirkt, da diese nur über eine Beflügelung des Konsums erreicht werden kann.

Dafür gibt es nur einen gangbaren Weg. Jene, die über (größeres) Vermögen oder hohe Einkommen verfügen, müssen höhere Beiträge zahlen, da sie dadurch nicht gezwungen sind, ihren Konsum einzuschränken, sondern lediglich ihre Sparquote verringern. Die dadurch erzielten Mehreinnahmen des Staates sollen über niedrigere Steuern für niedrige und mittlere Einkommen sowie höhere Sozialleistungen jenen Schichten zufließen, die diese Zugewinne überwiegend in den Konsum stecken und dadurch das Wirtschaftswachstum befördern. Auf diese Weise wächst die Wirtschaft und die Steuereinnahmen werden größer. Und nur so kann ein Budgetdefizit langfristig wirksam und nachhaltig eingedämmt werden und ein Wachstumspfad beschritten werden, der nicht unsere letzten Ressourcen verschwendet, sondern auf die ökologischen Gleichgewichte Bedacht nimmt.


Fekters neuerste Pläne zur Entlastung der Vermögenden

15. September 2011

Maria FekterFinanzministerin Maria Fekter hat mit ihrem neuesten Plan für eine Steuerreform aufhorchen lassen. Die obersten Einkommen sollen entlastet werden, indem die Grenze, ab dem der Höchststeuersatz von 50% fällig wird, von derzeit 60.000 Euro hinaufgesetzt wird. Konkrete Zahlen für die neue Grenze hat sie nicht genannt. Jedoch soll, wie so oft bei der ÖVP, dadurch der Mittelstand entlastet werden.

Staatssekretät Andreas Schieder (SPÖ) hat mit Recht darauf hingewiesen, dass von einer solchen Maßnahme lediglich 3% der Einkommen profitieren würden, nämlich jene die mehr als 5700 Euro brutto im Monat verdienen. Von Entlastung des Mittelstands kann also keine Rede sein. Vielmehr würde eine solche Maßnahme nur den Spitzenverdienern zu gute kommen, die ohnehin von der Begünstigung der Sonderzahlungen (durch die die Höchsteinkommen höchstens 43% Einkommensteuer zahlen) und von der Höchstbemessungsgrundlage in der Sozialversicherung profitieren. Sieht man sich nämlich die Gesamtabgabenbelastung in Österreich an (Einkommensteuer, Sozialversichrung, Verbrauchssteuern), dann ergibt sich eine sehr flache Steigerung, d.h. wir haben ohnehin ein Art Flex Tax, sodass das Stöhnen der Spitzenverdiener in Österreich unbegründet ist. Unerfeulich hoch belastet ist jedoch der wahre Mittelstand, da mit hohem Eingangssteuersatz und proportionalem Sozialversicherungsbeitrag die Gesamtbelastung schon bei einem relativ geringen Einkommen die 40% Grenze überschreitet.

Einmal mehr zeigt sich also, dass die Volkspartei sich in „Lobbyingorganisation zur Förderung der Interessen der Reichen und Spitzenverdiener“ umbennen sollte. Dann hat es ein Ende mit dem unverschämten  Einspannen des Mittelstand für die Interessen der Vermögenden, das diese Partei ununterbrochen zur Schau stellt, wenn sie die Interessen der Vermögenden und Spitzenverdiener vertritt.


Fekters Pläne für einen integrierten Steuertarif

4. August 2011

Im Kurier vom 1. August 2011 werden Fekters Pläne zur Vereinfachung der Einkommensteuer vorgestellt. Die Finanzministerin möchte Sozialversicherungsbeitrag und Einkommensteuer in einem Tarif integrieren und einen einheitlichen Steuersatz einheben, also eine Art „Flat Tax“ einführen. Der Steuerberater Karl Bruckner hat dazu ein Modell ausgearbeitet, das wie folgt aussieht: Die ersten 10.000 Euro Jahreseinkommen gehen brutto für netto ins Börsel; von jedem zusätzlichen Euro gehen 44 Cent an den Staat (für Sozialversicherung und für Einkommenssteuer). Es gibt nur mehr diesen einen Tarif und auch keine Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung mehr.

Bruckner und der Wirtschaftstreuhänder Klaus Hübner sehen als großen Vorteil dieses Modells, dass die Berechnung des Nettolohns stark vereinfacht wird, was die Lohnverrechnung entlasten und auch  dem Steuerpflichtigen das Nachvollziehen erleichtern würde.

Bezieher von niedrigen Einkommen sollen vom hohen Freibetrag profitieren, da sie im derzeitigen System zwar bis zu einer Bemessungsgrundlage von 11.000 Euro einkommensteuerbefreit sind, aber ab der Geringfügigkeitsgrenze von 374 Euro im Monat ca. 18 % an Sozialversicherung abzuführen haben. Bei einem Monatsverdienst von 500 Euro wäre das ein Mehr im Börsel von mehr als 1.000 Euro im Jahr. Weiters würden Einkommensbezieher mit einem Bruttoverdienst zwischen 3.500 und 5.000 Euro monatlich ebenfalls davon profitieren, da ihnen bis zu 1.000 Euro jährlich mehr nette bleibt. Verlieren hingegen würden die Bezieher von hohen Einkommen ab 6.000 Euro monatlich, da sie den Vorteil der Höchstbemessungsgrundlage verlieren und daher im Brucknermodell übers Jahr weniger netto haben als im derzeitigen System (ca. 350 Euro).

Allerdings würden, wie Bruckner zugibt, die Gesamteinnahmen des Staates um einige Milliarden geringer ausfallen. Bruckner glaubt jedoch, dass durch Einsparungen in der Verwaltung etwas zu holen wäre. Bruckner glaubt sogar, dass sich der Staat bis zu 4500 Finanzbeamte ersparen könnte, weil das System stark vereinfacht wäre. Das brächte laut seiner Schätzung 300 bis 400 Millionen Euro pro Jahr fürs Budget.

Wie ist dieses Modell aus der Perspektive von Steuergerechtigkeit und sozialer Ausgewogenheit zu beurteilen? Nun, eine endgültige Beurteilung ist noch nicht möglich, da viele Fragen offen bleiben. Wie sieht es zum Beispiel der Sozialversicherung jener Personen aus, die weniger als 10.000 Euro im Jahr verdienen? Laut Bruckner-Modell haben sie keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Diese sind jedoch bisher die Voraussetzung dafür, Leistungen aus der Sozialversicherung zu beziehen. Ist diese Gruppe trotzdem versichert, oder muss sie sich für hohe Beiträge selbst versichern?

Apropos Sozialversicherung: Es bleibt vollkommen offen, wie die Einnahmen des integrierten Tarifs auf Sozialversicherung und Finanz aufgeteilt werden. Da die Träger der Sozialversicherung ohnehin unter fehlenden Einnahmen leiden, darf eine solche Reform jedenfalls nicht dazu führen, dass die Einnahmen dieser Institutionen geschmälert werden.

Hinsichtlich Steuergerechtigkeit ist das Prinzip der Leistungsfähigkeit allgemein anerkannt. D.h. es besteht der Konsens, dass derjenige, der höheres Einkommen hat, höhere Abgaben leisten soll. Dies wird üblicherweise durch einen progressiven Tarif bewirkt. Das Bruckner-Modell hingegen ist eine Flat Tax mit einem ausgeprägten Freibetrag. Dies führt zwar effektiv ebenfalls zu einer progressiven Wirkung (siehe nachfolgende Tabelle, die zeigt, dass kaum Unterschiede bestehen, wenn man Einkommensteuer und SV-Beitrag zusammennimmt), aber es ist diskussionswürdig, ob damit dem Leistungsfähigkeitsprinzip hinreichend Genüge getan wird. Freilich hat dieses Modell den Vorteil, dass die regressive Wirkung der Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung wegfällt. Somit ist dieser Tarif also auch nicht vorschnell abzulehnen.

Die Einsparungserwartungen Bruckners aufgrund der Vereinfachung der Berechnung sind sicherlich völlig illusorisch, solange ein kompliziertes System von Frei- und Absetzbeträgen in der Einkommensteuer vorliegt. Ob beim integrierten Tarif (bis auf dem allgemeinen Freibetrag von 10.000 Euro) völlig darauf verzichtet wird, das bleibt unklar. Wenn dies so sein sollte, dann ist zu bedenken zu geben, dass hinter den Frei- und Absetzbeträgen vom Gesetzgeber gewollte Begünstigungen stecken (z.B. Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Mehrkindzuschlag, Pendlerpauschale), die aus sozialpolitischen Gesichtspunkten nicht einfach wegen einer Vereinfachung der Berechnung aufgegeben werden sollten. Aber selbst wenn die Vereinfachung so radikal erfolgen sollte, ist nicht realistisch, dass 4500 FinanzbeamtInnen eingespart werden können und die Ersparnis das behauptete Ausmaß erreichen kann.

Tabelle_Bruckner-Steuermodell


Die aktuelle Steuerdiskussion in Österreich

12. Juli 2011

Seit vielen Wochen kommt praktisch kein Pressetermin mit einem Spitzenpolitiker daran vorbei, das Thema Steuerreform anzuschneiden. Begonnen hat dieser Reigen mit der Antrittsrede des Vizekanzlers und neuen ÖVP-Obmannes Spindelegger, der in dieser Rede vorsichtig eine Steuerreform für 2013 mit Erleichterungen für  die Familien und die Leistungsträger in Aussicht stellt. Danach folgte die neue Finanzministerin Fekter mit einigen genaueren Angaben, wie sich die ÖVP eine Steuerreform für 2013 vorstellt. Dann folgen AK-Präsident Tumpel, Bundespräsident Fischer und Bundeskanzler Feymann jeweils in der Pressestunde; zuletzt meldet sich die Landeshauptfrau von Salzburg, Burgstaller, mit ihren Plänen zur Umwidmungssteuer zu Wort. Was ist von den diversen Vorschlägen dieser SpitzenpolitikerInnen zur Reformierung des Steuersystems zu halten?

Beginnen wir mit der Finanzministerin Fekter.

Sie kündigt im Mai Entlastungen für den Mittelstand an und bekräftigt die ÖVP-Ablehnung der von SPÖ und Gewerkschaft geforderten Vermögensbesteuerung. Der Mittelstand sei nämlich dreifach belastet – durch die Progression, durch verhältnismäßig geringe Transferleistungen und durch Wertpapier-, Sparbuch- und andere vermögensbezogene Steuern. Dazu Fekter im Wortlaut: „Dieses System ist nicht gerecht.“ Einer von der SPÖ favorisierten Vermögenssteuer, die auf die Substanz abzielt, erteilt Fekter eine Absage, weil dafür die Finanz „herumschnüffeln“ und erheben müsste, wer was besitzt. Den Mittelstand „hat man schon ausgepresst wie eine Zitrone. Und wenn jetzt auch noch eine Vermögenssteuer käme, würde man von der ausgepressten Zitrone auch noch die Schale herunterschaben.“ Deshalb erteilt Fekter allen Wünschen, Steuern zu erhöhen, oder neue Steuern zu erfinden, eine Absage.

Dass Fekter eine Entlastung des Mittelstandes fordert, ist löblich. Besser wäre es, wenn sie eine Entlastung des Faktors Arbeit forderte. Aber schon im Nachsatz wird schnell klar, dass es ihr damit ohnehin nicht ernst ist. Mit der Progression spricht Fekter zwar ein Problem an, dass durch den hohen Eingangssteuersatz in Österreich tatsächlich den Mittelstand trifft. Es ist jedoch zu vermuten, dass sie mit den Betroffenen der Progression jene Minderheit meint, die mit Teilen ihres Einkommens in den Spitzensteuersatz von 50% fällt. Wenn Fekter jedoch die Verknüpfung von Mittelstand mit geringen Transferleistungen und Vermögenssteuer herstellt, so kann dies nur als haarsträubend empfunden werden und schlägt dem Fass den Boden aus. Erstens hat die WIFO-Studie von 2009 zur „Umverteilung durch den Staat in Österreich“ gezeigt, dass die Angehörigen des Mittelstands sehr wohl von den Transferleistungen profitieren. Zweitens wäre von einer Vermögenssteuer nach dem Modell von SPÖ und Gewerkschaft nicht der Mittelstand betroffen, sondern die obersten 5-10% der Einkommen. Bei dieser Gruppe von „ausgepressten Zitronen“ zu sprechen, denen man auch noch die „Schale abschaben“ möchte, ist pure Rhetorik. Denn diese Gruppe verfügt über ein durchschnittliches jährliches Einkommen von mehr als 55.000 Euro, ein Geldvermögen jenseits der 250.000 Euro, ein durchschnittliches Immobilienvermögen von mehr als  300.000 Euro, Unternehmensbeteiligungen im Wert  von durchschnittlich mehr als 250.000 Euro.

Am 19. Juni wurde AK-Präsident  Herbert Tumpel in der Pressestunde zu seinen Vorstellungen von Steuergerechtigkeit befragt.

Seine zentralen Forderungen sind die Vermögensbesteuerung für die „obersten zehn Prozent“ und der Kampf gegen Steuerhinterziehung – um die steuerliche Belastung der Arbeit reduzieren zu können.  „In Bälde“ will Tumpel gemeinsam mit ÖGB-Präsident Erich Foglar dazu  ein Steuerkonzept vorlegen.

Der AK-Präsident nannte zu dem Thema auch einige Zahlen: Bei der Vermögensbesteuerung kann er sich eine Freigrenze von einer Mio. Euro vorstellen – wobei es ihm um Finanzvermögen und Grundstücke geht und nicht um „Schnüffeln, ob jemand einen Pelzmantel hat“. Wie viel man damit einnehmen könnte, bezifferte er jedoch nicht genau; er erwartet aber ein „beträchtliches Aufkommen“ durch Vermögenssteuer und das Schließen von Steuerlücken etwa bei Stiftungen. Die Finanztransaktionssteuer – auf deren Einführung er ebenfalls drängte – könnte 1,8 Mrd. bringen und durch den Kampf gegen Steuerhinterziehung könnte man „mindestens zwei Mrd.“ aufbringen, schätzte der AK-Präsident.

Auf die Vorbehalte der ÖVP angesprochen, meinte Tumpel weiter, die Vermögenssteuer solle nicht den Mittelstand treffen. Ihm gehe es um jene zehn Prozent an der Spitze, die 60 Prozent des Finanzvolumens und 85 Prozent des Grundvermögens halten. Das sei „nicht der Mittelstand“, sondern „weit davon entfernt“. Diese obersten zehn Prozent würden 40 Prozent der Abgabenbelastung tragen, die untersten zehn Prozent 37 Prozent – „das ist nicht gerecht“. Tumpel hält nämlich die „Frage der sozialen Gerechtigkeit“ für ein „ganz wichtiges Thema“ – auch im Hinblick auf die Politik der SPÖ und die guten Umfragewerte der FPÖ. Er rät deshalb der Sozialdemokratie und der Regierungsmannschaft zu einer Politik, bei der die ArbeitnehmerInnen erkennen können, „dass sie zu ihrem Wohl ist“.

Herbert Tumpel wiederholt  also die berechtigten Forderungen von Gewerkschaft und Arbeiterkammer, das österreichische Steuersystem durch höhere Vermögenssteuern und Entlastung des Faktors Arbeit gerechter zu machen. In der Bekämpfung der Steuerhinterziehung und in der Einführung der Finanztransaktionssteuer sieht er ebenfalls gute Möglichkeiten, um eine sozial gerechte Erhöhung der Staatseinnahmen zu erreichen.

Aufgrund des massiven medialen Feldzugs von ÖVP und Industriellenvereinigung gegen die Vermögenssteuer muss er sich gegen den absurden Vorwurf zur Wehr setzen, damit werde der Mittelstand belastet. Tumpel stellt daher klar, dass lediglich die obersten zehn Prozent betroffen wären. Und bei diesen kann man mit Recht nicht vom Mittelstand sprechen. Es ist nur schade, dass Tumpel kein einprägsames Bild von den finanziellen Verhältnissen dieser Oberschichtgruppe zeichnet, sondern nur abstrakt die Abgabenbelastung der obersten und der untersten 10% gegenüberstellt.

Seinem Rat an die SPÖ, die Frage nach sozialer Gerechtigkeit zum Thema zu machen und mit einer klaren Politik im Interesse der ArbeitnehmerInnen gegen die FPÖ aufzutreten, kann nur voll und ganz beigepflichtet werden.

Am 26. Juni hatte dann Bundeskanzler Werner Faymann die Gelegenheit, in der Pressestunde seine Vorstellungen von Steuergerechtigkeit darzustellen und den Kritikern der Hilfe für Griechenland zu antworten.

Der Bundeskanzler hält 2013 für einen guten Zeitpunkt für eine Steuerreform. Bis dahin müsse man sich um das Wirtschaftswachstum kümmern, um dafür einen Spielraum zu haben. Im Rahmen einer Steuerreform sei es jedoch notwendig, über soziale Gerechtigkeit nachzudenken.

Mit seiner hervorragenden Wettbewerbsfähigkeit bei starker Kaufkraft und sozialem Ausgleich sei Österreich zwar eine „Modellregion in Europa“,  sagte Bundeskanzler Werner Faymann, aber dennoch dürfe man sich nicht zurücklehnen. „Wir müssen uns mehr für soziale Gerechtigkeit stark machen, sonst geht der Punkt, der Österreich zu einer Modellregion macht, verloren“, so Faymann mahnend. Er sei daher ein „überzeugter, aber nicht unkritischer Europäer“. Wesentliche Fragen der Zukunft würden nicht im eigenen Land, sondern gemeinsam in Europa entschieden, daher sei es wichtig, sich auf europäischer Ebene für und gegen etwas zu engagieren.

Zur Frage der Staatsverschuldung sagte der Bundeskanzler: „Wenn Schulden, auch die zukünftigen, so aufgebaut sind, dass man in Bildung, Infrastruktur und Forschung investiert, dann ist das zukunftsorientiert“. Wenn man allerdings Schulden mache, weil etwa Doppelgleisigkeiten in der Bürokratie nicht abgeschafft würden, dann bereite ihm das Sorgen. „Unser Land ist nicht nur neutral, sondern auch unabhängig. Wir müssen diese Unabhängigkeit erhalten, indem wir unsere starke wirtschaftliche Position und unser Triple-A-Rating halten“, warnt der Bundeskanzler eindringlich.

Eine kommende Steuerreform müsse durch Wirtschaftswachstum finanziert werden, führt Faymann weiter aus. Angesichts der aktuellen guten Daten für Konjunktur und Arbeitsmarkt gehe er davon aus, dass „wir das verdienen“. 2013 wäre ein guter Zeitpunkt für eine Steuerreform, bis dahin müsse man sich um das Wirtschaftswachstum kümmern. Im

Rahmen einer Steuerreform sei es notwendig, über soziale Gerechtigkeit zu reden. „Wir müssen darüber reden, wie gerecht es zugeht, wen wir entlasten wollen, nämlich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und wie man mit vermögensbezogenen Maßnahmen auch die richtigen trifft, nämlich die reichsten fünf Prozent der Bevölkerung“, sagt Feymann in Richtung Koalitionspartner.

Der Bundeskanzler bemerkt abschließend, dass er sich als jemand verstehe, der sich ganz besonders der Frage der sozialen Gerechtigkeit verpflichtet fühle. „Ich finde keine schönere Vision, als die, dass jedes Kind durch eine gute Schule die gleichen Chancen hat, ganz gleich wo es geboren worden ist, dass jeder, der arbeiten gehen möchte, auch eine Arbeit findet, dass jeder respektvoll behandelt wird – eine schönere Vision gibt es nicht.“

Bundeskanzler Feymann ergänzt die Diskussion seines Parteikollegen Tumpel zur Steuergerechtigkeit um den neuen Aspekt, eine Steuerreform 2013 durch entsprechendes Wirtschaftswachstum zu finanzieren. Den AK-Präsidenten unterstützt er in der Forderung, eine solche Steuerreform müsse nach dem Prinzip der sozialen Gerechtigkeit erfolgen. Daher müssten die ArbeitnehmerInnen entlastet werden, die reichsten 5 % der Bevölkerung jedoch sollten durch höhere vermögensbezogene Steuern zur Kasse gebeten werden, damit in Bildung, Infrastruktur und Forschung investiert werden kann.

Feymanns abschließender Vision von Chancengleichheit in der Ausbildung, Arbeitsplatzsicherheit und Respekt in der Gesellschaft kann man nur wünschen, dass sie bald Wirklichkeit wird.

Am 3. Juli ergänzt Bundespräsident Heinz Fischer in der Pressestunde die Forderungen seiner Parteikollegen mit seinem Plädoyer für die Erbschaftssteuer.

Beim Thema Vermögenssteuern gebe es „Nachdenkbedarf“, sagt Fischer. Denn er sei ein Anhänger der Leistungsgerechtigkeit, und das derzeitige System habe mit Leistungsgerechtigkeit nichts zu tun. Dazu Fischer im Wortlaut: „Leistung muss gefordert und gefördert werden. Aber gerade bei Erbschaften ist der Anteil der Leistung relativ überschaubar.“

Fischer fordert zwar nicht direkt eine Wiedereinführung der Erbschaftssteuer, wohl aber eine „sachliche und ernsthafte“ Auseinandersetzung ohne Tabus. Damit befindet er sich auf einer Linie mit den Gewerkschaften, die stets gegen die Abschaffung der Erbschaftssteuer waren.

Das SPÖ-Modell zu einer Vermögenssteuer, das einen jährlichen Steuersatz zwischen 0,3 und 0,7 Prozent auf Vermögen über eine Million Euro vorsieht, bezeichnet er als Diskussionsbeitrag. „Ich freue mich, wenn andere sachliche Beiträge dazukommen.“

Der Bundespräsident spricht hier ein Thema an, dass nicht außer Acht gelassen werden darf, wenn man es mit sozialer Gerechtigkeit ernst meint. Denn alle Untersuchungen zum Thema Erbschaft zeigen, dass Erbenschaften sehr ungleich verteilt sind und somit die Ungleichheit in der Gesellschaft über Generationen hinweg prolongieren. Dass Heinz Fischer bei diesem Thema den Lieblingsbegriff der Konservativen, Leistung, ins Spiel bringt, ist ein geschickter Schachzug. Keine Frage, auch die ÖVP und die Industriellenvereinigung müssen ihm Recht geben: „gerade bei Erbschaften ist der Anteil der Leistung relativ überschaubar.“

Trotzdem hält sich die Freude in der SPÖ über diesen Vorstoß des Bundespräsidenten in Grenzen. Denn seitdem sich die SPÖ 2008 nach dem VfGH-Urteil nur kurz gegen die Abschaffung von Erbschafts- und Schenkungssteuer gewehrt hat, macht man dort lieber einen großen Bogen um dieses Thema. Das ist schade, da gerade das Thema Erbschaftssteuer in einer Diskussion über soziale Gerechtigkeit im Brennpunkt stehen sollte.

Am 5. Juli lässt die Landeshauptfrau von Salzburg, Gabi Burgstaller, im Interview mit einem neuen Vorschlag aufhorchen.

Sie erklärt gegenüber dem Standard: „Ich bin eine Befürworterin der Besteuerung des Vermögenszuwachses und nicht der Substanz. Ich werde als Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz auch einen Vorschlag für eine Widmungsabgabe machen. Der größte Hohn in unserem Steuerrecht ist, dass man mit einem Beschluss einer Gemeindevertretung Millionär werden kann – wenn Grünland in Bauland umgewidmet wird – und dafür keinen Cent Steuer zahlt.“

Im Ö1-Abendjournal am darauffolgenden Freitag hat sie dann ihren Vorschlag gegen die Kritik durch den Landeshauptmann von Oberösterreich, Josef Pühringer, verteidigt. Solche Umwidmungen seien derzeit von jeglicher Besteuerung befreit, was ungerecht sei, sagt Burgstaller dort. „Jeder, der Geld auf einem Sparbuch hat, zahlt dafür 25 Prozent an Zinsertragssteuer. Im Gegensatz dazu gibt es derzeit keinerlei Steuer auf Gewinne durch Umwidmungen.“ Burgstaller rechnet vor: „Wenn jemand ein Grundstück im Grünland im Wert von 100.000 Euro besitzt und die Gemeindevertretung eine Umwidmung in Bauland beschließt, kann dasselbe Grundstück plötzlich eine Million Euro wert sein“.. Sie verlangt deshalb eine 25-prozentige Umwidmungssteuer. „Der Differenzbetrag – in diesem Fall 900.000 Euro – wird in Österreich bisher überhaupt nicht besteuert. Hier sollte man meiner Ansicht nach ebenfalls eine Steuer von 25 Prozent einführen – also genau im selben Ausmaß, wie auch andere Gewinne besteuert werden“, sagte Burgstaller zur Erklärung.

Gabi Burgstaller liefert mit diesem Vorschlag eine Anregung, über die neben den vielen anderen ernsthaft nachgedacht werden sollte. Freilich sollte der ganze Bereich Grundsteuern umfassend reformiert werden, da mit den bestehenden Einheitswerten hier seit langem völlig unzeitgemäße Tarife bestehen, die dem Vermögenswert Grundstück keine sozial gerechte Bewertung angedeihen lassen.


Aus der Märchenstunde von ÖVP und Industriellenvereinigung zur Steuerbelastung in Österreich

14. Juni 2011

Die ÖVP und Industriellenvereinigung haben wie erwartet auf die Forderungen von ÖGB-Präsident Erich Foglar in der Pressestunde vom 5. Juni 2011 reagiert. Sie lehnen die Forderungen der Gewerkschaft nach mehr Steuergerechtigkeit durch Einführung einer Vermögenssteuer, der Wiedereinführung einer reformierten Erbschaftssteuer und durch Reformierung der Grundsteuer als Belastung des Mittelstands ab. Wie nicht anders zu erwarten war, sind die Begründungen für die Ablehnung haarsträubend und stecken voller Lügenmärchen.

ÖVP-Generalsekretär Johannes Rauch sagte nämlich in Reaktion auf die Forderungen des ÖGB-Präsidenten: „Mit der ÖVP wird es keine Mittelstandssteuern a la ÖGB geben“.

Herr Rauch, hören Sie auf, die Österreicher an der Nase herumzuführen! Eine Vermögenssteuer, die das oberste 1% der Einkommen in Österreich treffen soll, mag vieles sein – eines ist sie aber sicher nicht: eine Steuer, die den Mittelstand trifft. Wissen Sie überhaupt, was der Mittelstand ist? Nach gebräuchlicher volkswirtschaftlicher Definition gehören zum Mittelstand jene Haushalte, die ein Einkommen zwischen 60 und 180% des Medianeinkommens haben. Das bedeutet, der Mittelstand hat ein Einkommen zwischen ca. 1000 und 3600 Euro. Diese besitzen keine riesigen Villen, noch einen Rolls Royce und einen Ferrari sowie Privatjets und Segelyacht, Unternehmensbeteiligungen oder hohes Barvermögen, sodass sie mit einem Freibetrag von 700.000 Euro von der Vermögenssteuer nicht betroffen wären. Auch die reformierte Erbschaftssteuer betrifft diese Menschen nicht, da die Mehrheit in dieser Gruppe gar nicht erbt und der Rest ist bei einem Freibetrag von 300.000 Euro ebenfalls kaum betroffen, da der Median des vererbten Vermögens bei 22.000 Euro liegt. Wie Martin Schürz von der Österreichischen Nationalbank immer wieder betont, ergeben die Befragungen zum Thema die folgenden Resultate: „Die Fakten zum Erben in Österreich zeigen eindeutige Ergebnisse: Nur eine Minderheit erbt, nur wenige erben viel und die Erbschaftssteuer in Österreich war vernachlässigenswert gering.“ Auch die Grundsteuer fällt beim Mittelstand kaum ins Gewicht, da sie nur einen Bruchteil der Betriebskosten von Miet- und Eigentumswohnungen ausmacht und auch die Besitzer von Einfamilienhäusern nur geringen Belastungen aussetzt. Eine deutliche Erhöhung der Einheitswerte stellt für den Mittelstand eine weit geringere Belastung dar, als die hohen Energiekosten, die in Folge des hohen Ölpreises gegeben sind.

Weiters polterte Generalsekretär Rauch in Richtung des roten Gewerkschafters Foglar gegen die vermeintlichen Belastungen der Leistungsträger: „Die Tüchtigen ausquetschen zu wollen, auf bereits mehrfach versteuertes Eigentum hin greifen zu wollen, den Leistenden in die Taschen zu langen – das wird es mit der ÖVP nicht geben“. Die Belastungsideen von Foglar – wie Erhöhung der Grundsteuer, Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer  –, so Rauch weiter, „treffen genau jene, die für den Erhalt des Sozialstaates Österreich einen massiven Beitrag leisten. Genau jene, die tagtäglich hart arbeiten, um sich und ihren Familien etwas aufzubauen“.

Rauch bemüht als nächstes also die obligatorische Suada von der Belastung der Leistungsträger, die für schon versteuertes Einkommen auch noch Vermögenssteuer zahlen sollen. Was der ÖVP-Generalsekretär jedoch verschweigt, das ist, dass für alle unselbstständig Erwerbstätigen eine Mehrfachbesteuerung Gang und Gebe ist. Denn wir ArbeitnehmerInnen zahlen von unserem versteuerten Einkommen Umsatzsteuer für Waren und Dienstleistungen, die wir erwerben bzw. konsumieren. Mehrfachbesteuerung ist somit nichts Ungewöhnliches.

Ob jene, die von der Vermögenssteuer betroffen wären, wirklich Leistungsträger sind, ist zu hinterfragen. Denn hier fallen viele darunter, die ihr Vermögen gerbt haben; viele, die ihr Vermögen durch Anlagen auf dem Kapitalmarkt vermehren –  was ja nicht gerade eine großartige Leistung ist. Leistungsträger sind vielmehr jene Österreicherinnen und Österreicher, die durch ihre Arbeit Tag für Tag Waren produzieren und Dienstleistungen erbringen. In die glückliche Situation, dadurch von einer Vermögenssteuer betroffen zu sein, kommt so gut wie niemand von den mehr als 3 Millionen ArbeitnehmerInnen. Denn nur rund ein Prozent hat in Österreich Vermögenswerte, die den Freibetrag von 700.000 Euro überschreiten. Darunter sind mit Ausnahme von ein paar Spitzenmanagern keine ArbeitnehmerInnen.

Dass von den Steuerplänen des ÖGB gerade die hart arbeitenden Menschen, die mit ihren Beiträgen den Sozialstaat finanzieren, betroffen wären, ist eine dreiste Lüge. Denn die wenigen ArbeitnehmerInnen  und selbstständig Erwerbstätigen, die von der einer Erbschafts- oder Grundsteuer merkbar betroffen wären, verdienen in der Regel deutlich mehr als die Höchstbeitragsgrundlage ausmacht. Sie zahlen also weniger an Sozialversicherungsbeiträgen, als es ihre Leistungsfähigkeit erlauben würde. Und wenn man die Gesamtabgabenbelastung hernimmt (also Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Sozialversicherungsbeiträge zusammenzählt), dann kommt man zum Ergebnis, dass in den obersten 2 Dezilen die prozentuelle Belastung nur leicht höher ist als bei den untersten 2 Dezilen des Einkommens (siehe dazu die WIFO-Studie zur Steuerbelastung in Österreich). Obwohl es in einem Fall um ein Einkommen von ca. 1.000 Euro, im anderen Fall von ca. 10.000 Euro geht!

Generalsekretär Rauch kündigt zum Abschluss seiner Ausführungen eine eigene Steuerreform seiner Partei an: „Die ÖVP arbeitet an einer Vereinfachung  des Steuersystems und will eine Entlastung des Mittelstandes – sobald wir uns den Spielraum dafür erarbeitet haben. Familien und Leistungsträger müssen dann im Fokus der Entlastung stehen.“

Herr Rauch, entlasten Sie ruhig die Familien und wahren Leistungsträger in unserem Land, die ArbeitnehmerInnen, bei einer Steuerreform 2013. Aber holen Sie sich den Spielraum für diese Maßnahmen bei jenen, die es sich problemlos leisten können, mehr für unseren Sozialstaat beizutragen – den Dollarmillionären und Höchsteinkommenbeziehern.

Neben dem ÖVP-Generalsekretariat hat auch die Industriellenvereinigung auf die Pressestunde mit ÖGB-Präsidenten Foglar reagiert.

Als „sachlich teilweise nicht nachvollziehbar“ bezeichnete der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Christoph Neumayer, die Aussagen von ÖGB-Präsident Erich Foglar zu Steuern und Umverteilung in Österreich. Er begründet seine Einwände wie folgt: „Wir sind bereits ein extrem stark umverteilendes Hochsteuerland. Zuerst müssen vor diesem Hintergrund die insbesondere in den Bereichen Verwaltung, Pensionen und Gesundheit vorhandenen Sparpotenziale gehoben werden. Ansonsten ist es eine Zumutung gegenüber den Leistungsträgern und der standort- sowie beschäftigungspolitisch völlig falsche Zugang, wie der ÖGB ständig neue oder erhöhte Steuern zu verlangen. Leistung muss sich lohnen und darf nicht bestraft werden. Verteilungsgerechtigkeit muss auch Leistungsgerechtigkeit bedeuten.“ Weiters erklärte der neue Generalsekretär der IV, es sei „unverständlich und standortpolitisch kontraproduktiv, dass der Gewerkschaftsbund offenbar weiterhin keinerlei Vorschläge für strukturelle Maßnahmen und Einsparungsmöglichkeiten sowie zur Modernisierung des Staates vorlegt und stattdessen ständig über neue Steuern philosophiert. Es ist aber nicht länger leistbar, dass das Geld der Steuerzahlerinnen und -zahler weiterhin in ineffizienten Strukturen aufgebraucht wird“.

Neumayer schlägt also in die gleiche Kerbe wie Rauch: die Leistungsträger würden getroffen. Dazu wurde weiter oben schon genug gesagt. Eine Ergänzung zu Rauch ist der Vorwurf, Österreich sei ein Hochsteuerland und wir sollten lieber bei der Verwaltung, den Pensionen und der Gesundheit sparen. Dass Österreich ein Hochsteuerland ist, mag zwar richtig sein. Aber die Unterstellung, dass dies etwas Schlechtes sei, muss korrigiert werden. Denn gerade die Hochsteuerländer sind jene Länder mit der höchsten Lebensqualität und geringsten sozialen Unterschieden. Außerdem ist es unwahr, dass eine hohe Steuerquote dem Standort und der Beschäftigung schadet. Die Zahlen sprechen bei diesem Thema eine andere Sprache. Denn gerade das Hochsteuerland Schweden punktet als Standort und hat neben Dänemark die höchste Beschäftigungsquote. Der Satz „Leistung muss sich lohnen und darf nicht bestraft werden“ darf als billige Rhetorik gebucht werden. Denn dass sich Leistung nicht lohnt, das sieht man daran, dass hart schuftende ArbeitnehmerInnen oftmals mit Tausend Euro Monatslohn abgespeist werden, während Spitzenmanager, die gerne bei teuren Geschäftsessen über die beste Möglichkeit zur Vernichtung von Arbeitsplätzen palavern, mit astronomischen Gehältern belohnt werden.

Dass in der Verwaltung wegen einiger Mehrgleisigkeiten Sparpotential steckt, wird niemand leugnen. Dass die IV mit ihrem Liebkind „Verwaltungsreform“ jedoch eigentlich auf die Einsparung von Arbeitsplätzen in der öffentlichen Verwaltung abzielt, darf dabei aber nicht vergessen werden. Die dadurch entstehende Arbeitslosigkeit käme der IV freilich recht, da somit der Druck auf die Löhne noch größer wird.

Sparen bei den Pensionen würde bedeuten, dass jene Menschen, die 40 Jahre und länger gearbeitet haben, mit einer niedrigeren Pension abgespeist werden sollen.  Jene Menschen, die nach Jahrzehnten Erwerbstätigkeit ihren wohlverdienten Ruhestand antreten, haben  sich eine Alterssicherung verdient, die ihren Lebensstandard nicht massiv einschränkt. Auch jene Menschen, die krankheitsbedingt früher in den Ruhestand gehen, dürfen nicht als Schmarotzer abgetan werden, die keine existenzsichernde Pension verdienen. Beim Thema Alterssicherung wäre es besser, darüber nachzudenken, wie neue Einnahmequellen gefunden werden können (z.B. Wertschöpfungsabgabe, Querfinanzierung durch Vermögenssteuern und Finanztransaktionssteuer), statt immer wieder die Demographiekeule zu schwingen und ständig Einsparungen zu fordern.

Bei der Gesundheit kann im Bereich der Spitäler durch effizientere Aufteilung der Spitalsbetten sicherlich die Eine oder Andere Einsparung erzielt werden. Generell jedoch muss uns allen bewusst werden, dass die Gesundheitskosten steigen, weil wir immer älter werden und damit verbunden höhere Ausgaben für die Erhaltung der Gesundheit haben. Mittel- und langfristig werden wir also mehr Mittel für diesen Bereich in die Hand nehmen müssen.

Wie bei einem Vertreter der Industriellenvereinigung nicht anders zu erwarten war, muss als Nächstes natürlich das Jammern über die hohe Staats- und Sozialquote folgen. „Wir haben bereits eine der absolut höchsten Steuer- und Abgabenquoten innerhalb der Europäischen Union und mit über 50 Prozent eine der höchsten Staatsquoten. Auch unsere Sozialquote ist mit über 30 Prozent bereits eine der absolut höchsten in Europa“, erklärt uns der IV-Generalsekretär. Gemessen am Anteil der Sozialtransfers am verfügbaren Haushaltseinkommen weise Österreich,  so Neumayer weiter,  sogar den höchsten Umverteilungsgrad aller OECD-Staaten auf. Vor diesem Hintergrund sei es „befremdlich, wenn der ÖGB wie im Falle der Abschaffung der Erbschaftssteuer von einer ‚Sünde‘ sowie von ‚beschämend‘ niedrigen vermögensbezogenen Steuern spricht. In beiden Fällen handelt es sich um mehrfach versteuertes gespeichertes Einkommen.“

Wie wir bereits weiter oben betonten, darf man Staats- und Sozialquote nicht isoliert und negativ sehen, da eine hohe Staats- und Sozialquote in der Regel mit einer hohen Lebensqualität und entgegen der neoliberalen Denunziation auch mit einer hohen Wettbewerbsfähigkeit verbunden ist. Was die Erbschaftssteuer und die Mehrfachbesteuerung betrifft, haben wir ja schon dargestellt, dass Mehrfachbesteuerung nichts Ungewöhnliches ist. Dass die Vermögensbesteuerung beschämend niedrig ist, das belegen alle Vergleichszahlen mit den anderen EU- und OECD-Staaten. Österreich ist bei den Vermögenssteuern nur knapp vor Tschechien und mit 1,4% weit vom EU-Schnitt von mehr als 5% entfernt.

Zuletzt darf bei Neumayer natürlich auch nicht fehlen, wer in Österreich angeblich die Hauptsteuerlast trägt. Das oberste Zehntel trage nämlich 58 Prozent der gesamten Lohn- und Einkommenssteuerlast und das oberste Prozent 20 Prozent, während inzwischen fast 50 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen gar keine Steuer mehr bezahlen würden. „Insgesamt ist die Progression trotz aller Steuerreformen der vergangenen Jahrzehnte stark gestiegen“, so der Generalsekretär der IV. „Drei Viertel aller Steuern und Abgaben werden in Österreich als Transfers umverteilt. Im Schnitt wird mehr als ein Drittel des verfügbaren Haushaltseinkommens im Zuge der Umverteilung vom Staat, mit anderen Worten, von den Steuerzahlern, beigetragen und nicht durch Markteinkommen erwirtschaftet. Das sind die Fakten, die man jeder Umverteilungsdebatte grundsätzlich vorausstellen muss“, betonte Neumayer weiter.

Jetzt ist Neumayer bei einem der Lieblingsthemen der Industriellenvereinigung angelangt: das Joch, an dem die Leistungsträger in Österreich angeblich so schwer zu tragen haben. Dabei wird wie üblich nur von der Einkommensteuer geredet, aber nicht von den anderen Abgaben. Außerdem werden nur die absoluten Zahlen der Einkommensteuerverteilung vermeldet. Dass die höchsten Einkommen in absoluten Zahlen gemessen am meisten beitragen, ist nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip nur gerecht. Wenn man dagegen die Gesamtabgabenbelastung und die jeweilige prozentuelle Belastung hernimmt, dann kommt man zu dem Ergebnis, dass die untersten Einkommen nur marginal weniger als die höchsten Einkommen beitragen (siehe weiter oben). Aber das werden wir niemals aus dem Mund eines IV-Vertreters zu hören bekommen.

Der IV-Generalsekretär fasst seine Suada der neoliberalen Märchenstunde schließlich wie folgt zusammen: „Wir brauchen nicht noch mehr Steuern und Abgaben, die von unserem bereits hohen Niveau weg tendenziell wachstums- und damit beschäftigungshemmend wirken, sondern mehr Anreize, diese Steuern und Abgaben auch in Zukunft erbringen zu können und zu wollen.“ Er sieht  es als einen „Mythos“ an, dass höhere Vermögenssteuern zu einer ausgeglicheneren Wohlstandsverteilung führen würden. „Internationale Vergleiche zeigen: genau das Gegenteil ist der Fall.“ Gerade in Ländern mit komparativ moderaten Vermögenssteuern, wie etwa die skandinavischen Länder, die Niederlande oder auch Österreich, sei der Wohlstand relativ gleichmäßig verteilt, während Länder mit komparativ höheren Vermögenssteuern, wie etwa das Vereinigte Königreich oder Kanada, viel größere Ungleichheiten in der Wohlstandsverteilung aufweisen. Die klassischen Hochgrundsteuerländer wie die USA und Großbritannien würden mit den Grundsteuern überdies auch Dienstleistungen finanzieren, die in Österreich in einem hohen Ausmaß über Gebühren finanziert würden.

Dass eine hohe Abgabenquote ganz und gar nicht wachstums- und beschäftigungsfeindlich ist, da haben wir schon zuvor betont. Die internationalen Vergleichszahlen zeigen vielmehr das Gegenteil. Das Beste folgt aber zum Schluss: es sei ein Mythos, dass höhere Vermögenssteuern zu einer ausgeglicheneren Wohlstandsverteilung führen. Als Beleg werden einen Reihe von Staaten angeführt: Großbritannien, USA und Kanada. Dort gibt es höhere Vermögenssteuern, dennoch sei die Ungleichheit in diesen Ländern größer. Neumayer hat recht, in Großbritannien und den USA sind die Vermögenssteuern signifikant höher und trotzdem ist die Ungleichheit in diesen Ländern deutlich größer. Aber der IV-Generalsekretär verschweigt, dass dies daran liegt, dass trotz der hohen Vermögenssteuern insgesamt die Steuerbelastung deutlich niedriger ist als etwa in Österreich oder Schweden, sodass nicht genügend Einnahmen vorhanden sind, um einen ausreichenden Sozialtransfer zu finanzieren. Das Problem sind also nicht die Vermögenssteuern, sondern der unterentwickelte Sozialstaat in den angelsächsischen Ländern, der nicht genügend umverteilt.


Österreichs Millionäre werden mehr – ihre Abgaben bisher nicht

5. Juni 2011

Wie der Kurier in seiner Ausgabe vom 1. Juni 2011 berichtet hat, gehört  die österreichische Volkswirtschaft nicht nur zu den reichsten der Welt, die Alpenrepublik beherbergt auch überproportional viele Superreiche – auf je hunderttausend österreichische Haushalte kommen statistisch gesehen acht Haushalte, die ein Vermögen von mehr als 100 Mio. Dollar besitzen. Dies entspricht umgerechnet 69,5 Mio. Euro. Damit befindet sich Österreich in Sachen Millionärsdichte an weltweit fünfter Stelle und wird dabei nur von ölreichen Staaten und Finanzzentren abgehängt (Saudi-Arabien, Schweiz, Hongkong, Kuwait). Dies geht aus dem 31. Mai 2011 publizierten aktuellen „Global Wealth Report“ der Boston Consulting Group (BCG) hervor.

Insgesamt verfügen 297 der 3,5 Millionen österreichische Haushalte über ein verwaltetes Vermögen von mehr als 100 Mio. Dollar. Weniger reich gesegnet ist die Alpenrepublik laut dieser Statistik mit einfachen Millionären – sie taucht im weltweiten Ranking der einfachen Millionärshaushalte nicht unter den ersten 15 auf. In Österreich gab es 2010 rund 37.000 Dollar-Millionäre. Die anteilsmäßig meisten (Dollar-) Millionäre gibt es in Singapur, wo 15,5 Prozent aller Haushalte über ein Vermögen von mehr als 1 Mio. Dollar (695.000 Euro) verfügen. In der Schweiz gehören 10 Prozent der Bevölkerung zu diesem „Club“. In Österreich belief sich das insgesamt verwaltete Vermögen von Privatanlegern 2010 auf 656 Mrd. US-Dollar (486 Mrd. Euro), was einem Zuwachs von rund 7 Prozent entspricht.

Ursache für das Wachstum des Reichtums war vor allem die gute Entwicklung der Finanzmärkte, die durch die kontinuierliche Umverteilung der Anlageformen verstärkt wurde, berichtet die BCG in ihrem Reichtumsbericht 2011. So stieg von Ende 2008 bis Ende 2010 der Anteil der in Aktien angelegten Vermögenswerte von 29 auf 35 Prozent. „Während der Krise setzten die Anleger vor allem auf Bargeld“, erläutert BCG-Expertin Ludger Kübel-Sorger. „Inzwischen haben die Kunden aber ihre Gelder wieder in risikoreichere Anlagen umgeschichtet.“

Weltweit sind die Vermögenswerte von Privatanlegern im vergangenen Jahr um acht Prozent auf rund 122 Billionen (122.000 Mrd.) US-Dollar gewachsen und lagen damit um 20 Billionen über dem Wert, der Ende 2008 während des Tiefpunktes der Finanzkrise erreicht wurde. Trotz der Finanzkrise war das globale Vermögen 2009 freilich noch schneller (10,3 Prozent) gewachsen. Bis 2015 wird es um jährlich „nur mehr“ sechs Prozent zunehmen – vor allem getrieben durch die Entwicklung der Kapitalmärkte und das weltweite BIP-Wachstum, schreibt BCG. Dabei werden die Vermögenswerte in den Emerging Markets am stärksten zulegen. Schon im vergangenen Jahr sind die Vermögenswerte in der Region Asien-Pazifik (exkl. Japan) mit einem Plus von 17,1 Prozent am stärksten gewachsen.

Der Reichtum ist jedoch ziemlich ungleich verteilt: Millionärs-Haushalte machen weltweit zwar weniger als 1 Prozent aller Haushalte aus, ihnen gehören aber 39 Prozent des weltweiten Vermögens. Die Zahl der Dollar-Millionärshaushalte beträgt weltweit rund 12,5 Millionen. Die meisten von ihnen wohnen in den USA (5,2 Millionen), gefolgt von Japan (1,5 Millionen), China (1,1 Millionen) und Großbritannien (570.000).

Daher fordern ÖGB und Arbeiterkammer seit Jahren einen höheren Beitrag der Reichen in Österreich zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben des Staates und zur Entlastung des Faktors Arbeit – wie zuletzt ÖGB-Präsident Erich Foglar in der ORF-Pressestunde. Der SPÖ Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter hat sich im Anschluss an den Reichtumsreport diesen Forderungen nun entschieden angeschlossen. In einer Aussendung am 3. Juni 2011 forderte er einen gesellschaftspolitischen Grundkonsens darüber, dass Vermögende einen größeren Beitrag zur Stabilität des Staatshaushaltes zu leisten haben. „Reichtum, Vermögen und Grundbesitz sind nicht nur einseitig verteilt, die Kluft zwischen arm und reich vergrößert sich Jahr für Jahr“, sagte er. Es sei aus Gründen der Verteilungsgerechtigkeit unerlässlich, dass die bereits 37.000 heimischen Dollarmillionäre, davon fast 300 Superreiche mit einem verwalteten Vermögen von jeweils mehr als 100 Millionen Dollar, über einen gerechten Beitrag zur Kasse gebeten werden, sagte Kräuter weiter.

Der SPÖ Bundesgeschäftsführer rechnete zur Erklärung nämlich vor: In Österreich kommen nur 1,4 Prozent des gesamten Steueraufkommens aus vermögensbezogenen Steuern, in der EU sind dies 5,4 Prozent. Bei einer Anpassung an diesen Durchschnittswert würden vier Milliarden Euro jährlich zusätzlich für Bildungsinvestitionen, Gesundheitsaufgaben und zur Entlastung der wirklichen Leistungsträger zur Verfügung stehen.

Kräuter schloss seine Aussendung deshalb mit den Worten: „Letztendlich liegt sozialer Friede und gesellschaftspolitische Balance nicht nur im Interesse der hart arbeitenden Durchschnittsbevölkerung, es kommen Stabilität und sichere Rahmenbedingungen auch den Besitzenden und Vermögenden zugute. Daher sollte ein Grundkonsens für mehr Gerechtigkeit in Verteilungsfragen und eine höhere Besteuerung der Millionenvermögen in Österreich möglich sein.“ Da können wir ihm nur vollkommen beipflichten und darauf hoffen, dass die SPÖ diese Forderung endlich auch in der Koalition mit der Volkspartei durchsetzen kann. Die Chancen dafür sind freilich nicht allzu groß.


Spindelegger: der Verteidiger des Mittelstandes?

24. Mai 2011

Nachfolgend möchte ich eine kritische Analyse der Rede von Michael Spindelegger  beim Parteitag der ÖVP aus der Sicht der ArbeitnehmerInnen darbieten.

Der neue ÖVP-Obmann Michael Spindelegger hat in seiner Rede beim Parteitag letzte Woche in Innsbruck versucht, die ÖVP als breit aufgestellte Partei der „Leistungsträger“ im Land darzustellen und sich vom Koalitionspartner SPÖ abzugrenzen. Während diese ständig neue Belastungen fordere, bleibe die Volkspartei der „Verteidiger des Mittelstandes“, so Spindelegger in seiner Antrittsrede. Spindelegger bekräftigte dabei das Versprechen einer Steuerreform, von der der Mittelstand und die „Leistungsträger“ profitieren sollen. Derzeit gebe es nämlich eine „Schieflage“ mit 70 Prozent Nettoempfängern. Das dürfe nicht so bleiben, es müsse „jeder etwas leisten“. „Das Wegnehmen“ sei nicht das Programm der ÖVP, sondern Leistung. Die Volkspartei sei aber auch „nicht die Partei der Superreichen, sondern des Mittelstandes“.

Was ist von diesen vollmundigen Ankündigungen und Belehrungen zu halten? Erstens wiederholt Spindelegger mit dem Verweis auf die Nettoempfänger die langjährigen in die Irre führenden Behauptungen der Industriellenvereinigung über die Belastungsverteilung in Österreich. Wahrscheinlich hat er diese ideologische Brandbombe der Vermögenden bei seinem Traineeprogramm bei der Vereinigung Österreichischer Industrieller erworben, das er von 1990 bis 1993 absolviert hat. In den 70% Nettotransferempfängern sind nämlich alle, die sich noch in Ausbildung befinden (= Kinder und Jugendliche), und die PensionistInnen enthalten. Was die IV unter den Teppich kehrt, das ist also, dass man im Laufe des Lebens mehrfach die Position wechselt – vom Nettoempfänger zum Nettoleister und wieder zurück. Denn ein Nettoempfänger ist auch, wer Leistungen aus der Kranken- oder Arbeitslosenversicherung bezieht, weil er im Spital liegt oder seinen Job verloren hat (auf diese Leistungen hat er aufgrund seiner Einzahlungen in die Versicherung Anspruch). Die IV und Spindelegger möchten diese Menschen also zu Schmarotzern erklären, die den „Leistungsträgern“ in Österreich auf der Tasche liegen.

Auch wenn er anschließend beteuert, die ÖVP wolle niemand etwas wegnehmen, so muss doch festgehalten werden, dass sich am Verhältnis von Nettoempfängern und -leistern nur etwas ändern lässt, wenn man die Sozialtransfers für die niedrigen Einkommensgruppen reduziert. Man müsste also jenen, die wenig verdienen oder Leistungen aus der Sozialversicherung beziehen und dadurch oftmals gerade mal genug zum Überleben haben, etwas wegnehmen und jenen geben, die auf die Butterseite des Lebens gefallen sind, weil sie über ein hohes Einkommen aus unselbstständiger oder selbstständiger Arbeit verfügen oder sogar einiges an Vermögen besitzen. Aber das ist ja gerade die Funktion eines funktionierenden Sozialstaats und eines gerechten Steuersystems, dass dadurch die große Schere bei den Primäreinkommen reduziert wird. Jedenfalls ist nun klar, wie die Verteidigung des Mittelstandes durch Spindelegger aussieht, wenn man sie konkret durchdenkt!

Wenn wir schon beim Thema Leistung sind, dann sollten wir auch nicht vergessen, dass die Hauptlast der Steuerabgaben in Österreich die ArbeitnehmerInnen tragen, während Kapital- und Unternehmenseinkünfte deutlich weniger beitragen. Von dieser Form der ungleichen Belastung im österreichischen Steuersystem hören wir vom ehemaligen ÖAAB-Obmann Spindelegger jedoch wenig. Zwar beteuert er, die ÖVP sei „nicht die Partei der Superreichen, sondern des Mittelstandes“, aber wir warten vergeblich auf ein Konzept der ÖVP, damit die Reichen in diesem Land einen angemessenen Beitrag zu unserer Wohlfahrtsgesellschaft beitragen und der Faktor Arbeit endlich entlastet werden kann. Denn nur dann ist es möglich, dass der Mittelstand weniger zu schultern hat. Die vermeintliche Ökologisierung des Steuersystems, wie sie sein Vorgänger als Vizekanzler vorgeschlagen hat, ist im Unterschied zu den Plänen der SPÖ zur Vermögensbesteuerung für eine solche Umverteilung der Lasten wenig geeignet.

Spindelegger bekannte sich in seiner Rede des Weiteren zum sozialen Netz im Staat, allerdings nur für jene, die „nicht können“. Dieses dürfe keine „Hängematte“ für die sein, „die nicht wollen“. Der soziale Ausgleich müsse unter dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ stattfinden.

Das Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ bei der Sozialpolitik kennen wir von der ÖVP schon seit den Siebzigern des vorigen Jahrhunderts. An diesem Prinzip ist nichts auszusetzen, da es die Grundlage jeder sinnvollen Sozialpolitik sein sollte. Aber der von den neoliberalen Totengräbern des Sozialstaats in den politischen Diskurs eingebrachten Rede von der „sozialen Hängematte“ muss entschieden begegnet werden. Denn diese Bezeichnung ist eine Denunzierung der Empfänger von Sozialleistungen, die erstens jeglicher Stützung durch die Fakten entbehrt. Freilich gibt es auch beim Arbeitslosengeld und der Sozialhilfe (bzw. neu: Mindestsicherung) Missbrauch, aber dieser verursacht nur einen Bruchteil des Schadens, der der Öffentlichkeit durch Steuerhinterziehung entsteht. Zweitens soll die Rede von der „sozialen Hängematte“ kaschieren, dass Sozialtransfers kein Gnadenakt, sondern durch die Zahlung von Beiträgen erworbene Leistungen von ArbeitnehmerInnen sind.

Abermals betonte Spindelegger in seiner Rede dann, Familienpolitik auch zur Chefsache machen zu wollen. Man müsse mehr als bisher die Familienpartei in Österreich werden. Das gelte für Steuerangelegenheiten ebenso wie die Bildungspolitik. Abermals erteilte Spindelegger in diesem Zusammenhang einer Gesamtschule eine Absage: „Die Mittelschule kommt, das Gymnasium bleibt.“ Als Credo für die Wirtschaftspolitik gab er vor: „Wir dürfen unsere Wirtschaft nicht zusätzlich belasten, wir müssen sie geradezu entfesseln.“

Zur Familien- und Bildungspolitik Stellung zu nehmen, das erfordert einen eigenen Artikel. Dies werde ich bei Gelegenheit an anderer Stelle tun. Zu seinem Credo in der Wirtschaftspolitik kann ich erstens nur auf meine ausführlichen Darstellungen des österreichischen Steuersystems verweisen, wo klar zu entnehmen ist, dass die ArbeitnehmerInnen und der Faktor Arbeit stark belastet werden, die UnternehmerInnen in Form von Körperschaftssteuer und Kapitalertragssteuer immer weniger zur Finanzierung unseres Gemeinwesens beitragen. Daraus ergibt sich selbstredend, dass es sehr wohl möglich ist, die Wirtschaftstreibenden mehr zu belasten. Zweitens sei Vizekanzler Spindelegger ins ökonomische Stammbuch geschrieben, dass die Wirtschaft nicht dadurch entfesselt wird, dass sie steuerlich entlastet wird – das versuchen uns fälschlicherweise die Neoliberalen seit vielen glauben zu machen –, sondern durch nachfragegetriebenes Wirtschaftswachstum. Dies erreicht man jedoch nicht durch Entlastung der Vermögenden, die bei Entlastung nur ihre Sparquote erhöhen, sondern durch höheres Einkommen der ArbeitnehmerInnen, das wiederum in den Konsum fließt und dadurch zu höherem Wachstum führt.

Spindelegger kommt in seiner Rede dann nochmals auf sein Hauptthema zu sprechen: Der Mittelstand solle nicht die Melkkuh der Nation und nicht immer der Ochse sein, der den Karren aus dem Dreck ziehe. „Andere wollen an der Belastungsschraube drehen, aber wir bleiben die Verteidiger des Mittelstandes“, so Spindelegger in Richtung SPÖ. Der Koalitionspartner habe „es auf das Eigentum der Menschen abgesehen“ und „nach wie vor ein gestörtes Verhältnis zum Eigentum“.

Einmal mehr versucht Spindelegger geschickt, den Mittelstand als seine Zielgruppe anzusprechen. Dieser solle nicht immer der Ochse sein, der alle Belastungen zu tragen habe. Vor allem aber solle dieser vor neuen Belastungen durch die SPÖ bewahrt werden. Mit einer rhetorischen Verschleierung möchte Spindelegger somit den ArbeitnehmerInnen  vermitteln, bei den Plänen zur Vermögensbesteuerung gehe es um sie und nicht um die Vermögenden und Superreichen. Dies kann dadurch gelingen, dass der Begriff „Mittelstand“ nur sehr vage gefasst wird. Wie wir aus Umfragen wissen, rechnet sich die große Mehrheit der Bevölkerung dem Mittelstand zu. Das reicht von den Kleinverdienern mit gerade mal Tausend Euro pro Monat Nettoverdienst bis hin zu den Beziehern von Höchsteinkommen von 100.000 Euro brutto und mehr im Jahr. In der Volkswirtschaft spricht man manchmal von Mittelschicht bei einem Einkommen von 70 bis 150% des Medianeinkommens. Das Medianeinkommen der unselbstständig Beschäftigten  beträgt in Österreich (Stand 2009) EUR 24.784,– pro Jahr. Nach dieser Definition sind die Mittelschicht bzw. der Mittelstand also jene ÖsterreicherInnen, die zwischen 1200 und 2650 Euro brutto verdienen. Diese Gruppe dürfte Spindelegger mit seiner Adressierung jedoch nicht gemeint haben, da diese Gruppe noch nicht die sogenannten „Leistungsträger“ erfasst.

Die Mittelschicht umfasst laut einer anderen Definition (Die Presse vom 30.10.2010) Personen mit einem monatlichen Einkommen zwischen 2000 und 5000 Euro brutto. Laut Lohnsteuerstatistik 2009 sind das etwa 1,4 Millionen Menschen. „Diese 35 Prozent der Berufstätigen finanzieren überwiegend den Staat. Sie kommen für 55,5 Prozent der Lohn- und Einkommensteuer auf und bezahlen 58 Prozent der Sozialabgaben. Bei den indirekten Steuern (Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer usw.) beläuft sich ihr Beitrag auf mehr als 60 Prozent. […] Dabei mag die Umverteilung von oben nach unten recht gut funktionieren, die Mitte aber fällt um viele Zuschüsse und Förderungen um. Laut der Umverteilungsstudie des Wifo vom September 2009 erhält das untere Drittel der österreichischen Haushalte 43,5 Prozent aller Transferleistungen. Das obere Drittel bekommt wiederum fast so viel wie das mittlere: 25 Prozent gegenüber 31,5 Prozent. Bei der Familienförderung wird der Unterschied noch größer: Fast die Hälfte aller Familienleistungen fließt in das untere Einkommensdrittel“ (Die Presse vom 30.10.2010).

Jetzt kommen wir der Sache schon näher. Denn diese Gruppe der ÖsterreicherInnen hat das Gefühl, die ganze Last der Abgaben zu tragen und kaum etwas zu bekommen. Ihnen muss erklärt werden, dass sie höhere Lasten deshalb zu bewältigen haben, weil sie eben über eine höhere Leistungsfähigkeit verfügen als die Unterschicht. Und ihnen sollte auch offen gesagt werden, dass sie die Hauptlast deshalb abbekommen, weil die Oberschicht einen zu geringen Beitrag leistet. Nur dies werden sie aus dem Mund eines ÖVP-Obmann nicht zu hören bekommen. Dass das untere Einkommensdrittel den größten Anteil der Transferleistungen erhält, kann man der Mittelschicht durchaus vermitteln. Denn darin liegt ja der Zweck eines solidarischen Sozialsystems, dass es von den höheren zu niedrigeren Einkommen umverteilt. Warum freilich die Oberschicht durch die Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge einen prozentuell niedrigeren Beitrag zu diesem System leistet, soll ihnen Spindelegger erklären.

Dieser verlegt sich jedoch lieber darauf, der Mittelschicht einzureden, die SPÖ möchte ihnen etwas wegnehmen. Zwar verfügt diese Gruppe zum Teil durchaus über ein bescheidenes Vermögen (z.B. Eigentumswohnung, Einfamilienhaus), aber die Vermögenssteuerpläne von Gewerkschaft und SPÖ treffen durch die entsprechenden Freigrenzen diese Gruppe sicherlich nicht. Aber Spindelegger muss ebenso wie sein Vorgänger Pröll diese Gruppe ins Boot holen, da die eigentlich Betroffenen, die obersten 10%, nicht mehrheitsfähig sind. Allein mit dieser Gruppe lassen sich keine Wahlen gewinnen. Deshalb versucht die ÖVP stets, die Mittelschicht für die Interessen der obersten 10% einzuspannen, indem sie dieser weismacht, es gehe bei der Verteidigung der steuerlichen Privilegien der Oberschicht um sie.

Der Koalitionspartner SPÖ wird zu diesem Zweck als eine Art Räuber dargestellt, der es auf das Eigentum der Mittelschicht abgesehen hat – also „ein gestörtes Verhältnis zum Eigentum“ hat. Die ÖVP schürt geschickt die Angst jener, die vielleicht über ein Immobilienvermögen von ca. 200.000 Euro verfügen (also bei einem Freibetrag von 500.000 Euro von einer Vermögenssteuer sicher nicht betroffen sind), damit sie sich mit den obersten 10% solidarisieren, die durchschnittlich ein Immobilienvermögen von mehr als 2 Mio. Euro besitzen – wobei es bei den obersten 1% sogar 7 Mio. sind. Diese Minderheit hat über das Erbrecht die Möglichkeit, diese höchst ungleichen Voraussetzungen der Lebenschancen von Generation zu Generation weiterzugeben und somit die Ungleichheit in unserem Land stets größer werden zu lassen. Wo nun also das gestörte Verhältnis zum Eigentum in Wahrheit liegt, überlasse ich den LeserInnen.

Die Menschen wollten „wahre Antworten“ und keine populistischen Ansagen, so Spindelegger zum Abschluss seiner Rede.

Genau, Herr Spindelegger! Erzählen Sie also ihren WählerInnen, welche Interessen Sie und die ÖVP in Wahrheit vertreten. Aber lassen Sie bitte die Mittelschicht aus dem Spiel, die bei den Steuerreformen ihrer Partei stets mit einem Körbchengeld abgespeist wird, während die obersten 10% beim Einkommen die wahren Profiteure sind.


Ist der Generationenvertrag noch zeitgemäß?

18. Mai 2011

Die Frage, die ich an dieser Stelle erläutern möchte, lautet: Ist der Generationenvertrag noch zeitgemäß? Oder ist er hinfällig und kann beruhigt auf dem Abfallhaufen der Geschichte abgelagert und seinem langsamen, unbemerkten und leisen Verschwinden überlassen werden?

Bevor ich auf die Definition des Generationenvertrags und seine gegenwärtige Bedeutsamkeit zu sprechen komme, möchte ich aus einer Studie berichten, die im Frühjahr 2010 vom Meinungsforschungsinstitut IMAS im Auftrag der Jungen Wirtschaft Oberösterreich und der Jungen Industrie OÖ durchgeführt wurde:

Zwei Drittel (66 Prozent) der Österreicher halten laut dieser Studie den Generationenvertrag nicht mehr für umsetzbar. Nur 27 Prozent erwarten, dass auch künftig die Jüngeren die Pensionen der Älteren finanzieren können. 55 Prozent der Befragten zeigen sich überzeugt, dass die Nutznießer des Generationenvertrages bereits in Pension seien. Ein knappes Drittel erwartet, noch selbst von Auswirkungen der gesellschaftlichen Überalterung betroffen zu sein. Nur jeweils zehn Prozent glauben noch an Vorteile für all jene, die derzeit noch Kinder oder Berufseinsteiger sind.

Die 30- bis 49-Jährigen sind am stärksten davon überzeugt, dass der gesellschaftliche Strukturwandel im Pensionssystem zu spüren sein wird. Beinahe Einigkeit besteht darin, dass etwaige Auswirkungen der Überalterung nur negativ sein können. Mit positiven Effekten der demografischen Entwicklung rechnet lediglich eine verschwindende Minderheit von drei Prozent.

An den Fortbestand des staatlichen Pensionssystems in seiner heutigen Form glauben laut Umfrage 56 Prozent. 32 Prozent rechnen nicht damit, zwölf Prozent sind unsicher. Die Zweifler sind zu jeweils rund 90 Prozent davon überzeugt, dass die private Vorsorge zunehmen, die Pensionshöhe sinken und das Antrittsalter steigen wird. 53 Prozent aus dieser Gruppe glauben, dass es überhaupt keine staatliche Pension mehr geben wird.

Kurz gesagt, die Mehrheit der Österreicher glaubt nicht mehr an den Generationenvertrag und erwartet massive Veränderungen bei den staatlichen Pensionssystemen (mehr private Vorsorge, Erhöhung des Pensionsalters, höhere Beiträge). Mehr als die Hälfte der Befragten hält es sogar für wahrscheinlich, dass es in absehbarer Zeit gar kein staatliches Pensionssystem mehr geben wird.

Die jahrzehntelange massive Attacke des Neoliberalismus und der Finanzindustrie (Versicherungen, Banken usw.) auf das staatliche Pensionssystem und die anderen Formen der solidarischen Absicherung haben also Erfolg gehabt. Die Österreicher haben den Glauben an den Generationenvertrag verloren.

Was ist denn aber nun unter diesem ominösen „Generationenvertrag“, an den immer weniger Österreicher glauben, zu verstehen? Der Generationenvertrag bezeichnet in der Sozialpolitik einen unterstellten gesellschaftlichen Konsens, der auf die Solidarität mit anderen Generationen und Verantwortung für die kommende Generation hinausläuft, um (vor allem) die Finanzierung der gesetzlichen Pensionsversicherung zu sichern. Die jeweils aktuell sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen zahlen mit ihren Beiträgen in die Pensionsversicherung die Leistungen für die aus dem Erwerbsleben ausgeschiedene Generation und erwerben dabei einen Anspruch auf ähnliche Leistungen der nachfolgenden Generationen an sich selbst. Der Generationenvertrag benennt somit jenes Prinzip, das hinter dem Umlageverfahren in der gesetzlichen Pensionsversicherung steht. Auch andere Instrumente des Sozialstaates, z. B. die gesetzliche Krankenversicherung, beruhen weitgehend ebenfalls auf dem Prinzip eines „Generationenvertrages“, da die Krankheitskosten angesichts der steigenden Lebenserwartung im Alter deutlich höher und die laufenden Einnahmen geringer sind als in den Erwerbsjahren.

Ob diese Übereinkunft der Generationen bei der solidarischen Gestaltung der Pensionsversicherung durch das Umlageverfahren tatsächlich umgesetzt ist, wird von manchen Kritikern in Frage gestellt. Sie verweisen darauf, dass die künftig Erwerbstätigen zum Zeitpunkt der Anspruchsbegründung entweder noch nicht geboren oder jedenfalls noch nicht in der Lage, an den politischen Entscheidungsprozessen teilzunehmen, also ihre eigenen Interessen in diesem Ausgleich zwischen den Generationen nicht wahrzunehmen können. Das zeige sich daran, dass die Generation der nun zu versorgenden Pensionsbezieher sich selbst in der Vergangenheit einen Ausbau ihrer Ansprüche zugestanden hat, der in keinem Verhältnis zu ihrem eigenen Beitrag für die Generation steht, die diesen Anspruch unter der Voraussetzung einer veränderten Demographie dann erfüllen muss.

An diesem Einwand ist hinsichtlich der mangelnden Rücksichtnahme auf nachfolgende Generationen durchaus etwas dran, aber deshalb ist das Prinzip des Umlageverfahrens noch lange nicht falsch und der Hinweis auf die Demographie dient der Demontierung des solidarischen Wohlfahrtsstaates als ideologische Abrissbirne, um die Absicherung gegen die Risiken von Alter und Krankheit dem Kapitalmarkt zugänglich zu machen. Unter dem Vorwand, Werte wie Freiheit und Selbstverantwortung zur Geltung zu bringen, bringen die neoliberalen Apologeten die Privatvorsorge als den Heilsbringer aufs Tapet.

Was sie dabei verschweigen, das ist, dass auch dem Verfahren der Kapitaldeckelung ein generationenübergreifendes Umlageprinzip zu Grunde liegt – das jedoch nicht solidarisch ausgerichtet ist. Denn die Gewinne der privaten Rentenversicherung sind nur möglich, wenn die Nachfrage der aktuell Erwerbstätigen nach diesen Papieren hoch ist. Somit finanzieren diese indirekt über den Kapitalmarkt die Rentner. Einen Vertrag im Sinne des Generationenvertrags gehen die Beteiligten jedoch nicht ein, da dabei jeder nur an sich und die Vermehrung seiner Einlage denkt und sich nicht solidarisch mit der vorigen und nächsten Generation verbunden fühlt. Den potentiellen Käufern dieser Wertpapiere wird ja auch erfolgreich suggeriert, dass sie ihr Erspartes durch die Privatvorsorge mit Gewinn in die Zukunft transferieren könnten.

Es ist daher eine besonders wichtige Aufgabe für die Gewerkschaften und alle zivilgesellschaftlichen Organisationen im Interesse der ArbeitnehmerInnen, diese ideologische Verblendung zu durchkreuzen und die unbedingt notwendige Aufklärung über die Voraussetzungen zu leisten, unter denen das Umlageverfahren in der solidarischen Risikoabsicherung auch in Zukunft noch finanzierbar ist: stetiges Wirtschaftswachstum, hohe Beschäftigungsquote, hohe Lohnquote, moderater Anstieg des Pensionsantrittsalters. Denn wir dürfen uns das Herzstück der solidarischen Gesellschaft – das Umlageverfahren in der Pensions- und Krankenversicherung – nicht von den gemeinsamen Angriffen von Neoliberalismus und Finanzinstitutionen kaputt machen lassen.


AK-Studie: Nachhaltige Budgetkonsolidierung durch Investition in den Sozialstaat

7. Februar 2011

Im Spätsommer 2010 hat die Arbeiterkammer im Zuge der Diskussion um die Gestaltung des Budgets für 2011 eine Studie mit dem Titel „Nachhaltige Budgetkonsolidierung durch Investition in den Sozialstaat. Der Sozialstaat als produktiver Faktor“ veröffentlicht. Die AutorInnen sind: A. Buxbaum, G. Mitter, W. Panhölzl, S. Pirklbauer und J. Wöss. Der Ausgangspunkt der Studie ist, dass ein leistungsstarker Sozialstaat zwar keiner ökonomischen Rechtfertigung bedarf, da seine Erfolge an Kriterien wie Gerechtigkeit, Gleichheit und sozialem Zusammenhalt zu messen seien. Da er jedoch auch Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung habe und im Dienste einer nachhaltigen Budgetkonsolidierung wirken könne, lohne die Beschäftigung mit diesem Aspekt seiner Wirkung ebenfalls.

Anhand von vier konkreten Maßnahmen in drei gesellschaftlichen Bereichen möchten die Autoren der Studie zeigen, dass durch zielgerichtete Investitionen in den Sozialstaat auch ein Beitrag zur nachhaltigen Budgetkonsolidierung geleistet werden kann. Bevor die Studie jedoch diese Modellrechnungen darlegt, erinnern die AutorInnen daran, dass Österreich deshalb relativ gut durch die schwere Finanz- und Wirtschaftskrise gekommen ist, weil der Sozialstaat den konjunkturellen Abschwung abgefedert hat. Denn trotz „eines massiven Rückgangs der realen Wirtschaftsleistung (minus 3,5 Prozent im Jahr 2009), zweistelligen Einbrüchen im Bereich der Exporte (minus 18,2 Prozent im Jahre 2009) sowie sinkenden Investitionen der Unternehmen (minus 8,1 Prozent im Jahre 2009), konnten die privaten Konsumausgaben stabil gehalten und sogar gegenüber dem Jahr 2008 fast um ein halbes Prozent gesteigert werden.“ Die sogenannten „automatischen Stabilisatoren“, das sind die Leistungen der öffentlichen Pensionssysteme, der Arbeitslosenversicherung usw., haben verhindert, dass Konsumverzicht und kollektives Sparen die Realwirtschaft in den Abgrund führen.

Die AutorInnen befürchten zu diesem Zeitpunkt, dass der „Sparfetischismus“, der sich  überall in Europa breit macht, auch auf Österreich übergreift und das Budget 2011 prägen wird. Deshalb versuchen sie mit ihrer Studie aufzuzeigen, dass massive Einschnitte in das Sozialbudget „nicht nur sozialpolitisch bedenklich [sind], sondern auch wirtschaftspolitisch kontraproduktiv“. Entgegen der neoliberalen Gebetsmühle brauche Österreich nicht weniger, sondern einen besseren Sozialstaat. Dazu seien insbesondere gezielte Investitionen in folgenden Bereichen erforderlich

  • Verbesserung von Bildung und Qualifikation
  • Ausbau von Betreuungseinrichtungen
  • Verbesserung der Erwerbschancen älterer ArbeitnehmerInnen
  • Stärkung präventiver Maßnahmen (Gesundheitsschutz, Umschulungen)
  • Schließung von Lücken im sozialen Netz (z.B. Mindestsicherung)

Denn die skandinavischen Länder zeigten vor, dass hohe Sozialstandards nicht im Widerspruch zu wirtschaftlichem Erfolg stehen, sondern diesen sogar begünstigen und absichern.

Anhand von den folgenden 3 Bereichen möchte die Studie aufzeigen, wie Zukunftsinvestitionen in den Sozialstaat zwar kurzfristig Kosten verursachen, aber langfristig sogar das Budget entlasten:

a)      Vereinbarkeit von Beruf und Familie

b)      Höherqualifizierung von Jugendlichen

c)       Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit von (älteren) ArbeitnehmerInnen

Sehen wir uns diese Maßnahmen und die Modellrechnungen nun im Detail an.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie:
In Österreich wird im Vergleich zu anderen EU-Staaten zwar überdurchschnittlich viel Geld für Familienleistungen ausgegeben, aber der größte Teil fließt in Geldleistungen und nicht in Sachleistungen. Aber gerade ein flächendeckendes Angebot an Betreuungsplätzen, insbesondere für Kleinkinder, ist wesentlich für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Um etwa das Barcelona-Ziel, 33 Prozent der Kinder unter 3 Jahren sind in Betreuung, zu erreichen, fehlen in Österreich 35.000 zusätzliche Betreuungsplätze.

Die AK-Modellrechnung nimmt sich daher der ökonomischen Auswirkungen an, die ein Ausbau dieser Betreuungsplätze in diesem Ausmaß bis 2021 zeitigt, wenn 2011 damit begonnen wird. Für die Berechnung werden die Personalkosten, die Baukosten, der Personalbedarf und damit die Rückflüsse aus den Lohnabgaben sowie die Einsparungen für die Arbeitslosenversicherung berücksichtigt.

Für den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze kommen die AutorInnen auf folgende Entwicklung der Kosten zwischen 2011 und 2021 (in Mio. Euro):

45           183         340         411         339         344         350         356         362         368         375

An zusätzlicher Beschäftigung sehen sie folgende Entwicklung in diesem Zeitraum:

2.000     8.000     16.500   25.000   27.500   27.500   27.500   27.500   27.500   27.500   27.500

Daraus ergeben sich folgende Einsparungen bzw. Mehreinnahmen für den Staatshaushalt (in Mio. Euro):

42           143         277         390         417         424         431         438         446         453         461

Der Effekt auf das Budget ergibt somit folgenden Saldo (in Mio. Euro):

-3            -40         -63         -20         78           79           81           82           83           85           86

D.h. bereits ab 2015 würde mehr Geld ins Budget fließen.

Höherqualifizierung von Jugendlichen:
Laut einer Studie von Synthesis für das AMS haben rund 14% der Jugendlichen (ca. 150.000) einen akuten Bedarf nach Höherqualifizierung, da sie nach der Schulpflicht als Hilfsarbeiter in den Arbeitsmarkt eingetreten sind oder ihre schulische  bzw. berufliche Ausbildung abgebrochen haben. Die Folgen eines schlechten Berufseinstieges ziehen durchs ganze Leben: „ArbeitnehmerInnen (Alter 30 Jahre) mit nur Pflichtschulausbildung erzielen ein (mittleres) jährliches Erwerbseinkommen von rund 19.000 €, um 7.500 € weniger als ArbeitnehmerInnen mit einer Lehrausbildung.“ Dazu kommt ein deutlich höheres Risiko von Arbeitslosigkeit.

Das Autorenteam der Studie hat sich deshalb angesehen, welche Auswirkungen es hätte, wenn bis 2016 75.000 dieser Jugendlichen ein Programm zur Höherqualifizierung beginnen könnten, das pro Kopf etwa 5.000 € kostet. Angenommen wird, dass nach dieser Höherqualifizierung ein um 6.000 € höheres Jahreseinkommen erzielt wird, das nach 10 Jahren auf 7.000 € ansteigt.

Die Kosten für dieses Programm belaufen sich bis 2016 auf (in Mio. Euro):

25           51           77           78           79

Die Mehreinnahmen durch höhere Abgabenleistungen ergeben bis 2021 folgende Werte (in Mio. Euro):

0             14           42           85           129         175         223         226         230         234         238

Die Effekte für das Budget sind somit (in Mio. Euro):

-25         -37         -35         7             51           96           223         226         230         234         238

D.h. schon ab 2014 sind die Einnahmen höher als die Ausgaben.

Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit von älteren ArbeitnehmerInnen:
In Österreich ist die Beschäftigungsquote im Alter unbefriedigend niedrig. Dies ist vor allem auf ausgeprägte Langzeitarbeitslosigkeit in der Altersgruppe der über 50jährigen und ein ehohe Zahl von Frühpensionierungen zurückzuführen. Neben der Schaffung von alternsgerechten Arbeitsplätzen ist die Prävention eine unabdingbar, um für die Zukunft die Beschäftigungsfähigkeit älterer ArbeitnehmerInnen zu fördern. Zwei Projekte, die bereits von Bundesministerium Soziales, Arbeit und Konsumentenschutz sowie von den Sozialpartnern entwickelt wurden, um die Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen sind:

  • „Rehabilitation vor Pension“
  • Gesundheitsstraße

Die langfristig positiven Auswirkungen auf das Budget haben sich die AutorInnen der Studie angeschaut.

Rehabilitation vor Pension
„Im Jahr 2009 wurden 76.000 Anträge auf eine Invaliditätspension gestellt, 30.221 Invaliditätspensionen wurden zuerkannt, aber lediglich 359 (!) berufliche Rehabilitationen aufgrund dieser Anträge durchgeführt.“ Daher sehen die AutorInnen akuten Handlungsbedarf in diese Richtung und beschäftigen sich mit den Auswirkungen auf das Budget, wenn die Zahl der Rehabilitationen auf 2.000 erhöht wird. Als Dauer der Rehabilitation werden 18 Monate angenommen. Die Kosten pro Teilnehmer/in wird mit 26.000 € für die Maßnahmen und 21.000€  für die notwendigen Geldleistungen (Übergangsgeld) angenommen. Als Wiedereingliederungsquote wird 80% angenommen, die Höhe des Einkommens nach der Rehabilitation  mit 1.500 € brutto eher niedrig angesetzt.

Die Kosten für dieses Programm belaufen sich bis 2021 auf folgende Werte (in Mio. Euro):

17           44           48           49           50           50           52           55           58           61           64

Die Einsparungen bzw. Mehreinnahmen entwickeln sich in diesem Modell wie folgt (in Mio. Euro):

0             6             41           81           123         166         204         212         215         219         223

Die Auswirkungen auf das Budget sind somit (in Mio. Euro):

-17         -38         -7            32           73           115         152         157         157         158         159

D.h. bereits ab 2014 sind die Einnahmen höher und sie steigen auf einen beachtlichen Wert an.

Gesundheitsstraße:
Bisher wurden ArbeitslosengeldbezieherInnen, die vom AMS nach gesundheitlichem Check als nicht arbeitsfähig eingestuft wurden, von der Pensionsversicherung hinsichtlich Invaliditätspension untersucht. So konnte es zu einem längerem Hin und Her zwischen AMS und PVA kommen, das für die Betroffenen höchst unbefriedigend war. Mit dem Sozialrechtsänderungsgesetz 2010 kann das AMS ohne formalen Pensionsantrag LeistungsbezieherInnen von der PVA untersuchen lassen und akzeptiert das Ergebnis des Prüfverfahrens. Sollte die PVA eine Rehabilitationsempfehlung aussprechen, kann diese nun vom AMS umgesetzt werden. „Nach Einschätzung der Pensionsversicherungsanstalt werden ab 2011 jährlich rund 6.000 der arbeitslosen Antrtagsteller im Rahmen der Gesundheitsstraße – ohne Pensionsantrag – untersucht werden und rund 90% … dieser Personen werden nach kurzer Zeit mit einer beruflichen Rehabilitationsempfehlung zum AMS zurückkehren.“ Die AutorInnen der AK-Studie untersuchen, welche Auswirkungen die Rehabilitationsmaßnahmen für 5.000 Personen langfristig auf Beschäftigung und Budget langfristig haben werden, wenn mit einer Rehabilitationsquote von 60% gerechnet wird.

Die Kosten für dieses Programm belaufen sich bis 2021 auf folgende Werte (in Mio. Euro):

32           64           65           66           67           69           70           71           72           73           75

Die Einsparungen bzw. Mehreinnahmen entwickeln sich in diesem Modell wie folgt (in Mio. Euro):

0             34           105         178         253         330         373         380         386         393         399

Die Auswirkungen auf das Budget sind somit (in Mio. Euro):

-32         -30         40           111         185         262         304         309         314         319         325

D.h. schon nach zwei Jahren wirkt sich dieses Programm positiv auf das Budget aus!

Zusammenfassung und Bewertung:
„Allein durch gezielte Investitionen in den hier untersuchten Bereichen Kinderbetreuung, Abbau von Qualifizierungsdefiziten von Jugendlichen und Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit durch berufliche Rehabilitation und ,Gesundheitsstraße‘ können direkt und indirekt 60.000 Personen zusätzlich in den Arbeitsmarkt integriert werden.“ Darüber hinaus ergibt sich bis 2021 ein Plus in den öffentlichen Haushalten von über 800 Mio. Euro.

Man mag hinsichtlich der exakten finanziellen Auswirkungen der untersuchten Maßnahmen nicht immer ganz konform mit den AutorInnen sein, da die Beschäftigungswirkung in dem einen oder anderen Fall zu optimistisch angesetzt wird. Der Studie kommt nichtsdestotrotz ein großer Verdienst zu, da hier anhand von konkreten Berechnungsmodellen gezeigt wird, dass ein gut ausgebauter Sozialstaat sich entgegen der neoliberalen Propaganda  langfristig positiv auf das Budget auswirkt.