Spindelegger: der Verteidiger des Mittelstandes?

24. Mai 2011

Nachfolgend möchte ich eine kritische Analyse der Rede von Michael Spindelegger  beim Parteitag der ÖVP aus der Sicht der ArbeitnehmerInnen darbieten.

Der neue ÖVP-Obmann Michael Spindelegger hat in seiner Rede beim Parteitag letzte Woche in Innsbruck versucht, die ÖVP als breit aufgestellte Partei der „Leistungsträger“ im Land darzustellen und sich vom Koalitionspartner SPÖ abzugrenzen. Während diese ständig neue Belastungen fordere, bleibe die Volkspartei der „Verteidiger des Mittelstandes“, so Spindelegger in seiner Antrittsrede. Spindelegger bekräftigte dabei das Versprechen einer Steuerreform, von der der Mittelstand und die „Leistungsträger“ profitieren sollen. Derzeit gebe es nämlich eine „Schieflage“ mit 70 Prozent Nettoempfängern. Das dürfe nicht so bleiben, es müsse „jeder etwas leisten“. „Das Wegnehmen“ sei nicht das Programm der ÖVP, sondern Leistung. Die Volkspartei sei aber auch „nicht die Partei der Superreichen, sondern des Mittelstandes“.

Was ist von diesen vollmundigen Ankündigungen und Belehrungen zu halten? Erstens wiederholt Spindelegger mit dem Verweis auf die Nettoempfänger die langjährigen in die Irre führenden Behauptungen der Industriellenvereinigung über die Belastungsverteilung in Österreich. Wahrscheinlich hat er diese ideologische Brandbombe der Vermögenden bei seinem Traineeprogramm bei der Vereinigung Österreichischer Industrieller erworben, das er von 1990 bis 1993 absolviert hat. In den 70% Nettotransferempfängern sind nämlich alle, die sich noch in Ausbildung befinden (= Kinder und Jugendliche), und die PensionistInnen enthalten. Was die IV unter den Teppich kehrt, das ist also, dass man im Laufe des Lebens mehrfach die Position wechselt – vom Nettoempfänger zum Nettoleister und wieder zurück. Denn ein Nettoempfänger ist auch, wer Leistungen aus der Kranken- oder Arbeitslosenversicherung bezieht, weil er im Spital liegt oder seinen Job verloren hat (auf diese Leistungen hat er aufgrund seiner Einzahlungen in die Versicherung Anspruch). Die IV und Spindelegger möchten diese Menschen also zu Schmarotzern erklären, die den „Leistungsträgern“ in Österreich auf der Tasche liegen.

Auch wenn er anschließend beteuert, die ÖVP wolle niemand etwas wegnehmen, so muss doch festgehalten werden, dass sich am Verhältnis von Nettoempfängern und -leistern nur etwas ändern lässt, wenn man die Sozialtransfers für die niedrigen Einkommensgruppen reduziert. Man müsste also jenen, die wenig verdienen oder Leistungen aus der Sozialversicherung beziehen und dadurch oftmals gerade mal genug zum Überleben haben, etwas wegnehmen und jenen geben, die auf die Butterseite des Lebens gefallen sind, weil sie über ein hohes Einkommen aus unselbstständiger oder selbstständiger Arbeit verfügen oder sogar einiges an Vermögen besitzen. Aber das ist ja gerade die Funktion eines funktionierenden Sozialstaats und eines gerechten Steuersystems, dass dadurch die große Schere bei den Primäreinkommen reduziert wird. Jedenfalls ist nun klar, wie die Verteidigung des Mittelstandes durch Spindelegger aussieht, wenn man sie konkret durchdenkt!

Wenn wir schon beim Thema Leistung sind, dann sollten wir auch nicht vergessen, dass die Hauptlast der Steuerabgaben in Österreich die ArbeitnehmerInnen tragen, während Kapital- und Unternehmenseinkünfte deutlich weniger beitragen. Von dieser Form der ungleichen Belastung im österreichischen Steuersystem hören wir vom ehemaligen ÖAAB-Obmann Spindelegger jedoch wenig. Zwar beteuert er, die ÖVP sei „nicht die Partei der Superreichen, sondern des Mittelstandes“, aber wir warten vergeblich auf ein Konzept der ÖVP, damit die Reichen in diesem Land einen angemessenen Beitrag zu unserer Wohlfahrtsgesellschaft beitragen und der Faktor Arbeit endlich entlastet werden kann. Denn nur dann ist es möglich, dass der Mittelstand weniger zu schultern hat. Die vermeintliche Ökologisierung des Steuersystems, wie sie sein Vorgänger als Vizekanzler vorgeschlagen hat, ist im Unterschied zu den Plänen der SPÖ zur Vermögensbesteuerung für eine solche Umverteilung der Lasten wenig geeignet.

Spindelegger bekannte sich in seiner Rede des Weiteren zum sozialen Netz im Staat, allerdings nur für jene, die „nicht können“. Dieses dürfe keine „Hängematte“ für die sein, „die nicht wollen“. Der soziale Ausgleich müsse unter dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ stattfinden.

Das Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ bei der Sozialpolitik kennen wir von der ÖVP schon seit den Siebzigern des vorigen Jahrhunderts. An diesem Prinzip ist nichts auszusetzen, da es die Grundlage jeder sinnvollen Sozialpolitik sein sollte. Aber der von den neoliberalen Totengräbern des Sozialstaats in den politischen Diskurs eingebrachten Rede von der „sozialen Hängematte“ muss entschieden begegnet werden. Denn diese Bezeichnung ist eine Denunzierung der Empfänger von Sozialleistungen, die erstens jeglicher Stützung durch die Fakten entbehrt. Freilich gibt es auch beim Arbeitslosengeld und der Sozialhilfe (bzw. neu: Mindestsicherung) Missbrauch, aber dieser verursacht nur einen Bruchteil des Schadens, der der Öffentlichkeit durch Steuerhinterziehung entsteht. Zweitens soll die Rede von der „sozialen Hängematte“ kaschieren, dass Sozialtransfers kein Gnadenakt, sondern durch die Zahlung von Beiträgen erworbene Leistungen von ArbeitnehmerInnen sind.

Abermals betonte Spindelegger in seiner Rede dann, Familienpolitik auch zur Chefsache machen zu wollen. Man müsse mehr als bisher die Familienpartei in Österreich werden. Das gelte für Steuerangelegenheiten ebenso wie die Bildungspolitik. Abermals erteilte Spindelegger in diesem Zusammenhang einer Gesamtschule eine Absage: „Die Mittelschule kommt, das Gymnasium bleibt.“ Als Credo für die Wirtschaftspolitik gab er vor: „Wir dürfen unsere Wirtschaft nicht zusätzlich belasten, wir müssen sie geradezu entfesseln.“

Zur Familien- und Bildungspolitik Stellung zu nehmen, das erfordert einen eigenen Artikel. Dies werde ich bei Gelegenheit an anderer Stelle tun. Zu seinem Credo in der Wirtschaftspolitik kann ich erstens nur auf meine ausführlichen Darstellungen des österreichischen Steuersystems verweisen, wo klar zu entnehmen ist, dass die ArbeitnehmerInnen und der Faktor Arbeit stark belastet werden, die UnternehmerInnen in Form von Körperschaftssteuer und Kapitalertragssteuer immer weniger zur Finanzierung unseres Gemeinwesens beitragen. Daraus ergibt sich selbstredend, dass es sehr wohl möglich ist, die Wirtschaftstreibenden mehr zu belasten. Zweitens sei Vizekanzler Spindelegger ins ökonomische Stammbuch geschrieben, dass die Wirtschaft nicht dadurch entfesselt wird, dass sie steuerlich entlastet wird – das versuchen uns fälschlicherweise die Neoliberalen seit vielen glauben zu machen –, sondern durch nachfragegetriebenes Wirtschaftswachstum. Dies erreicht man jedoch nicht durch Entlastung der Vermögenden, die bei Entlastung nur ihre Sparquote erhöhen, sondern durch höheres Einkommen der ArbeitnehmerInnen, das wiederum in den Konsum fließt und dadurch zu höherem Wachstum führt.

Spindelegger kommt in seiner Rede dann nochmals auf sein Hauptthema zu sprechen: Der Mittelstand solle nicht die Melkkuh der Nation und nicht immer der Ochse sein, der den Karren aus dem Dreck ziehe. „Andere wollen an der Belastungsschraube drehen, aber wir bleiben die Verteidiger des Mittelstandes“, so Spindelegger in Richtung SPÖ. Der Koalitionspartner habe „es auf das Eigentum der Menschen abgesehen“ und „nach wie vor ein gestörtes Verhältnis zum Eigentum“.

Einmal mehr versucht Spindelegger geschickt, den Mittelstand als seine Zielgruppe anzusprechen. Dieser solle nicht immer der Ochse sein, der alle Belastungen zu tragen habe. Vor allem aber solle dieser vor neuen Belastungen durch die SPÖ bewahrt werden. Mit einer rhetorischen Verschleierung möchte Spindelegger somit den ArbeitnehmerInnen  vermitteln, bei den Plänen zur Vermögensbesteuerung gehe es um sie und nicht um die Vermögenden und Superreichen. Dies kann dadurch gelingen, dass der Begriff „Mittelstand“ nur sehr vage gefasst wird. Wie wir aus Umfragen wissen, rechnet sich die große Mehrheit der Bevölkerung dem Mittelstand zu. Das reicht von den Kleinverdienern mit gerade mal Tausend Euro pro Monat Nettoverdienst bis hin zu den Beziehern von Höchsteinkommen von 100.000 Euro brutto und mehr im Jahr. In der Volkswirtschaft spricht man manchmal von Mittelschicht bei einem Einkommen von 70 bis 150% des Medianeinkommens. Das Medianeinkommen der unselbstständig Beschäftigten  beträgt in Österreich (Stand 2009) EUR 24.784,– pro Jahr. Nach dieser Definition sind die Mittelschicht bzw. der Mittelstand also jene ÖsterreicherInnen, die zwischen 1200 und 2650 Euro brutto verdienen. Diese Gruppe dürfte Spindelegger mit seiner Adressierung jedoch nicht gemeint haben, da diese Gruppe noch nicht die sogenannten „Leistungsträger“ erfasst.

Die Mittelschicht umfasst laut einer anderen Definition (Die Presse vom 30.10.2010) Personen mit einem monatlichen Einkommen zwischen 2000 und 5000 Euro brutto. Laut Lohnsteuerstatistik 2009 sind das etwa 1,4 Millionen Menschen. „Diese 35 Prozent der Berufstätigen finanzieren überwiegend den Staat. Sie kommen für 55,5 Prozent der Lohn- und Einkommensteuer auf und bezahlen 58 Prozent der Sozialabgaben. Bei den indirekten Steuern (Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer usw.) beläuft sich ihr Beitrag auf mehr als 60 Prozent. […] Dabei mag die Umverteilung von oben nach unten recht gut funktionieren, die Mitte aber fällt um viele Zuschüsse und Förderungen um. Laut der Umverteilungsstudie des Wifo vom September 2009 erhält das untere Drittel der österreichischen Haushalte 43,5 Prozent aller Transferleistungen. Das obere Drittel bekommt wiederum fast so viel wie das mittlere: 25 Prozent gegenüber 31,5 Prozent. Bei der Familienförderung wird der Unterschied noch größer: Fast die Hälfte aller Familienleistungen fließt in das untere Einkommensdrittel“ (Die Presse vom 30.10.2010).

Jetzt kommen wir der Sache schon näher. Denn diese Gruppe der ÖsterreicherInnen hat das Gefühl, die ganze Last der Abgaben zu tragen und kaum etwas zu bekommen. Ihnen muss erklärt werden, dass sie höhere Lasten deshalb zu bewältigen haben, weil sie eben über eine höhere Leistungsfähigkeit verfügen als die Unterschicht. Und ihnen sollte auch offen gesagt werden, dass sie die Hauptlast deshalb abbekommen, weil die Oberschicht einen zu geringen Beitrag leistet. Nur dies werden sie aus dem Mund eines ÖVP-Obmann nicht zu hören bekommen. Dass das untere Einkommensdrittel den größten Anteil der Transferleistungen erhält, kann man der Mittelschicht durchaus vermitteln. Denn darin liegt ja der Zweck eines solidarischen Sozialsystems, dass es von den höheren zu niedrigeren Einkommen umverteilt. Warum freilich die Oberschicht durch die Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge einen prozentuell niedrigeren Beitrag zu diesem System leistet, soll ihnen Spindelegger erklären.

Dieser verlegt sich jedoch lieber darauf, der Mittelschicht einzureden, die SPÖ möchte ihnen etwas wegnehmen. Zwar verfügt diese Gruppe zum Teil durchaus über ein bescheidenes Vermögen (z.B. Eigentumswohnung, Einfamilienhaus), aber die Vermögenssteuerpläne von Gewerkschaft und SPÖ treffen durch die entsprechenden Freigrenzen diese Gruppe sicherlich nicht. Aber Spindelegger muss ebenso wie sein Vorgänger Pröll diese Gruppe ins Boot holen, da die eigentlich Betroffenen, die obersten 10%, nicht mehrheitsfähig sind. Allein mit dieser Gruppe lassen sich keine Wahlen gewinnen. Deshalb versucht die ÖVP stets, die Mittelschicht für die Interessen der obersten 10% einzuspannen, indem sie dieser weismacht, es gehe bei der Verteidigung der steuerlichen Privilegien der Oberschicht um sie.

Der Koalitionspartner SPÖ wird zu diesem Zweck als eine Art Räuber dargestellt, der es auf das Eigentum der Mittelschicht abgesehen hat – also „ein gestörtes Verhältnis zum Eigentum“ hat. Die ÖVP schürt geschickt die Angst jener, die vielleicht über ein Immobilienvermögen von ca. 200.000 Euro verfügen (also bei einem Freibetrag von 500.000 Euro von einer Vermögenssteuer sicher nicht betroffen sind), damit sie sich mit den obersten 10% solidarisieren, die durchschnittlich ein Immobilienvermögen von mehr als 2 Mio. Euro besitzen – wobei es bei den obersten 1% sogar 7 Mio. sind. Diese Minderheit hat über das Erbrecht die Möglichkeit, diese höchst ungleichen Voraussetzungen der Lebenschancen von Generation zu Generation weiterzugeben und somit die Ungleichheit in unserem Land stets größer werden zu lassen. Wo nun also das gestörte Verhältnis zum Eigentum in Wahrheit liegt, überlasse ich den LeserInnen.

Die Menschen wollten „wahre Antworten“ und keine populistischen Ansagen, so Spindelegger zum Abschluss seiner Rede.

Genau, Herr Spindelegger! Erzählen Sie also ihren WählerInnen, welche Interessen Sie und die ÖVP in Wahrheit vertreten. Aber lassen Sie bitte die Mittelschicht aus dem Spiel, die bei den Steuerreformen ihrer Partei stets mit einem Körbchengeld abgespeist wird, während die obersten 10% beim Einkommen die wahren Profiteure sind.


Der „six pack“ zur Economic Governance: Ein neoliberaler Coup der Europäischen Kommission gegen die Demokratie

23. Mai 2011

Aufgrund der (vermeintlich) schweren Schuldenkrise einiger südeuropäischer Länder wie Griechenland, Portugal und Spanien hat die Europäische Kommission im Schnellverfahren einige Änderungen und Ergänzungen zur „Economic  Governance“, d.h. zur Haushalts- und Budgetpolitik  bzw. genauer zu den Maßnahmen, die bei übermäßigem Defizit oder wirtschaftlichem Ungleichgewicht ergriffen werden können, in die Wege geleitet. In den Ausschüssen des Europäischen Parlaments werden derzeit insgesamt sechs Gesetzesvorschläge zu diesem Thema verhandelt, die am 8. Juni im Plenum des Europäischen Parlaments und eine Woche später vom Rat beschlossen werden sollen. Vier davon beschäftigen sich mit Defiziten und Schulden und sollen den europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt stärken. Zwei weitere Gesetzesvorschläge fordern zum ersten Mal die Überwachung gesamtwirtschaftlicher Ungleichgewichte. Bei diesen Entwürfen für Verordnungen handelt es sich somit entweder um Verschärfungen der bisherigen VO zu den Artikeln 121, 126 oder 136 AEUV oder um neue Verordnungen zu diesen Artikeln (COM [2010] 522, 523, 524, 525, 526, 527).

Hier die Zielsetzungen der Vorschläge laut Parlament im Überblick:

  • Die Kommission soll nationale Defizite in Zukunft besser überwachen und sanktionieren können.
  • Staaten, die ihre Bilanzen mit falschen Statistiken oder Berichten schönen, sollen eine Strafe von 0,5 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts bezahlen.
  • Wenn Staaten auf EU-Empfehlungen zum Abbau hoher Defizite oder Handelsüberschüsse nicht reagieren, sollen Strafen dafür früher greifen als bisher. Bei der ersten Mahnung werden 0,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts fällig, danach 0,3 Prozent.

Begründet wird die Notwendigkeit solcher Maßnahmen damit, dass makroökonomische Ungleichgewichte und hohe Staatsdefizite Europa in die Krise geführt hätten. Um den Stabilitäts- und Wachstumspakt zu stärken, soll daher die Schuldengrenze (60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts) wichtiger werden. Bisher lag der Fokus mehr auf der Neuverschuldungsgrenze (drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts pro Jahr).

Neu ist aber auch die folgende Änderung im Verhältnis von Kommission und Rat: Abstimmungen über Sanktionen für Verstöße gegen diese Regeln (Strafzahlungen von 0,2 bis 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts) sollen einer neuen Logik folgen: Bisher musste eine qualifizierte Mehrheit im Rat Sanktionen zustimmen, in Zukunft soll eine qualifizierte Mehrheit notwendig sein, um Sanktionen abzulehnen. Damit würde ein halbautomatischer Sanktionsprozess eingeführt, der es unwahrscheinlich macht, dass eine Ablehnung zeitgerecht erfolgen kann.

Auch sollen Indikatoren für wirtschaftliche Ungleichgewichte strenger überwacht werden. Wenn Ungleichgewichte erkannt werden, sollen Empfehlungen ausgesprochen werden, um sie abzubauen. Werden die Empfehlungen von den Mitgliedsstaaten nicht beachtet, soll es ähnlich wie beim Stabilitäts- und Wachstumspakt zu Sanktionen kommen.

Bei diesem Punkt horchen natürlich die Europarechtler sofort auf: Einige von diesen sind schon zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Änderungen nicht rechtskonform seien, da die in den Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen nicht von den entsprechenden Artikeln über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) abgedeckt seien (z.B. Stefan Griller, Walter Obwexer).

Schwerer als die rechtliche Fragwürdigkeit wiegt jedoch, was diese Verordnungen für die Mitgliedstaaten der Union und ihre Wirtschaftspolitik bedeuten. Wenn diese Verordnungen wie vorgesehen beschlossen werden, dann hat zukünftig die Europäische Kommission einen gewichtigen Einfluss auf die Haushalts- und Budgetpolitik der Mitgliedstaaten und kann diese auf ein Sparprogramm verpflichten. Selbst in einer Wirtschaftskrise, wie wir sie in Europa gerade erlebt haben, können die MS künftig nicht mehr autonom einen progressiven wirtschaftlichen Kurs festlegen, um aus einer solchen Krise durch gezielte Investitionen „herauszuwachsen“. Denn die EU-Kommission hat dann die Möglichkeit, die Mitgliedstaaten auch in einer solchen Situation durch Sanktionen zu einem Sparkurs zu verpflichten und sogar (indirekt) Druck auf die Lohnpolitik  in den betroffenen Staaten auszuüben.

Der ÖGB, der DGB, der Europäische Gewerkschaftsbund und einige NGOs (z.B. Attac) haben deshalb massiv Kritik an diesen Plänen geübt  und die Kommission dazu aufgefordert, die fraglichen Vorhaben entsprechend abzuändern. Insbesondere fordern sie, dass die autonome Lohnpolitik auch in Zukunft gewährleistet wird. Aber auch die Möglichkeiten der MS, durch einen gezielten Wachstumskurs Defizite intelligent und nachhaltig zu bekämpfen, möchten die Gewerkschaften nicht durch einen dogmatischen verordneten Sparkurs (Austerity Governance) der Kommission in Gefahr bringen lassen.

Es ist deshalb dringend notwendig, dass auf breiter Front durch die Gewerkschaften und die Zivilgesellschaft  Aufklärung der Bevölkerung über die Bedeutung dieser Pläne für die wirtschaftliche Zukunft erfolgt und anschließend ein breiter Widerstand gegen diese Pläne organisiert wird (siehe bspw. www.oureurope.org), um die Umsetzung dieser Verordnungen zu verhindern.


Ist der Generationenvertrag noch zeitgemäß?

18. Mai 2011

Die Frage, die ich an dieser Stelle erläutern möchte, lautet: Ist der Generationenvertrag noch zeitgemäß? Oder ist er hinfällig und kann beruhigt auf dem Abfallhaufen der Geschichte abgelagert und seinem langsamen, unbemerkten und leisen Verschwinden überlassen werden?

Bevor ich auf die Definition des Generationenvertrags und seine gegenwärtige Bedeutsamkeit zu sprechen komme, möchte ich aus einer Studie berichten, die im Frühjahr 2010 vom Meinungsforschungsinstitut IMAS im Auftrag der Jungen Wirtschaft Oberösterreich und der Jungen Industrie OÖ durchgeführt wurde:

Zwei Drittel (66 Prozent) der Österreicher halten laut dieser Studie den Generationenvertrag nicht mehr für umsetzbar. Nur 27 Prozent erwarten, dass auch künftig die Jüngeren die Pensionen der Älteren finanzieren können. 55 Prozent der Befragten zeigen sich überzeugt, dass die Nutznießer des Generationenvertrages bereits in Pension seien. Ein knappes Drittel erwartet, noch selbst von Auswirkungen der gesellschaftlichen Überalterung betroffen zu sein. Nur jeweils zehn Prozent glauben noch an Vorteile für all jene, die derzeit noch Kinder oder Berufseinsteiger sind.

Die 30- bis 49-Jährigen sind am stärksten davon überzeugt, dass der gesellschaftliche Strukturwandel im Pensionssystem zu spüren sein wird. Beinahe Einigkeit besteht darin, dass etwaige Auswirkungen der Überalterung nur negativ sein können. Mit positiven Effekten der demografischen Entwicklung rechnet lediglich eine verschwindende Minderheit von drei Prozent.

An den Fortbestand des staatlichen Pensionssystems in seiner heutigen Form glauben laut Umfrage 56 Prozent. 32 Prozent rechnen nicht damit, zwölf Prozent sind unsicher. Die Zweifler sind zu jeweils rund 90 Prozent davon überzeugt, dass die private Vorsorge zunehmen, die Pensionshöhe sinken und das Antrittsalter steigen wird. 53 Prozent aus dieser Gruppe glauben, dass es überhaupt keine staatliche Pension mehr geben wird.

Kurz gesagt, die Mehrheit der Österreicher glaubt nicht mehr an den Generationenvertrag und erwartet massive Veränderungen bei den staatlichen Pensionssystemen (mehr private Vorsorge, Erhöhung des Pensionsalters, höhere Beiträge). Mehr als die Hälfte der Befragten hält es sogar für wahrscheinlich, dass es in absehbarer Zeit gar kein staatliches Pensionssystem mehr geben wird.

Die jahrzehntelange massive Attacke des Neoliberalismus und der Finanzindustrie (Versicherungen, Banken usw.) auf das staatliche Pensionssystem und die anderen Formen der solidarischen Absicherung haben also Erfolg gehabt. Die Österreicher haben den Glauben an den Generationenvertrag verloren.

Was ist denn aber nun unter diesem ominösen „Generationenvertrag“, an den immer weniger Österreicher glauben, zu verstehen? Der Generationenvertrag bezeichnet in der Sozialpolitik einen unterstellten gesellschaftlichen Konsens, der auf die Solidarität mit anderen Generationen und Verantwortung für die kommende Generation hinausläuft, um (vor allem) die Finanzierung der gesetzlichen Pensionsversicherung zu sichern. Die jeweils aktuell sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen zahlen mit ihren Beiträgen in die Pensionsversicherung die Leistungen für die aus dem Erwerbsleben ausgeschiedene Generation und erwerben dabei einen Anspruch auf ähnliche Leistungen der nachfolgenden Generationen an sich selbst. Der Generationenvertrag benennt somit jenes Prinzip, das hinter dem Umlageverfahren in der gesetzlichen Pensionsversicherung steht. Auch andere Instrumente des Sozialstaates, z. B. die gesetzliche Krankenversicherung, beruhen weitgehend ebenfalls auf dem Prinzip eines „Generationenvertrages“, da die Krankheitskosten angesichts der steigenden Lebenserwartung im Alter deutlich höher und die laufenden Einnahmen geringer sind als in den Erwerbsjahren.

Ob diese Übereinkunft der Generationen bei der solidarischen Gestaltung der Pensionsversicherung durch das Umlageverfahren tatsächlich umgesetzt ist, wird von manchen Kritikern in Frage gestellt. Sie verweisen darauf, dass die künftig Erwerbstätigen zum Zeitpunkt der Anspruchsbegründung entweder noch nicht geboren oder jedenfalls noch nicht in der Lage, an den politischen Entscheidungsprozessen teilzunehmen, also ihre eigenen Interessen in diesem Ausgleich zwischen den Generationen nicht wahrzunehmen können. Das zeige sich daran, dass die Generation der nun zu versorgenden Pensionsbezieher sich selbst in der Vergangenheit einen Ausbau ihrer Ansprüche zugestanden hat, der in keinem Verhältnis zu ihrem eigenen Beitrag für die Generation steht, die diesen Anspruch unter der Voraussetzung einer veränderten Demographie dann erfüllen muss.

An diesem Einwand ist hinsichtlich der mangelnden Rücksichtnahme auf nachfolgende Generationen durchaus etwas dran, aber deshalb ist das Prinzip des Umlageverfahrens noch lange nicht falsch und der Hinweis auf die Demographie dient der Demontierung des solidarischen Wohlfahrtsstaates als ideologische Abrissbirne, um die Absicherung gegen die Risiken von Alter und Krankheit dem Kapitalmarkt zugänglich zu machen. Unter dem Vorwand, Werte wie Freiheit und Selbstverantwortung zur Geltung zu bringen, bringen die neoliberalen Apologeten die Privatvorsorge als den Heilsbringer aufs Tapet.

Was sie dabei verschweigen, das ist, dass auch dem Verfahren der Kapitaldeckelung ein generationenübergreifendes Umlageprinzip zu Grunde liegt – das jedoch nicht solidarisch ausgerichtet ist. Denn die Gewinne der privaten Rentenversicherung sind nur möglich, wenn die Nachfrage der aktuell Erwerbstätigen nach diesen Papieren hoch ist. Somit finanzieren diese indirekt über den Kapitalmarkt die Rentner. Einen Vertrag im Sinne des Generationenvertrags gehen die Beteiligten jedoch nicht ein, da dabei jeder nur an sich und die Vermehrung seiner Einlage denkt und sich nicht solidarisch mit der vorigen und nächsten Generation verbunden fühlt. Den potentiellen Käufern dieser Wertpapiere wird ja auch erfolgreich suggeriert, dass sie ihr Erspartes durch die Privatvorsorge mit Gewinn in die Zukunft transferieren könnten.

Es ist daher eine besonders wichtige Aufgabe für die Gewerkschaften und alle zivilgesellschaftlichen Organisationen im Interesse der ArbeitnehmerInnen, diese ideologische Verblendung zu durchkreuzen und die unbedingt notwendige Aufklärung über die Voraussetzungen zu leisten, unter denen das Umlageverfahren in der solidarischen Risikoabsicherung auch in Zukunft noch finanzierbar ist: stetiges Wirtschaftswachstum, hohe Beschäftigungsquote, hohe Lohnquote, moderater Anstieg des Pensionsantrittsalters. Denn wir dürfen uns das Herzstück der solidarischen Gesellschaft – das Umlageverfahren in der Pensions- und Krankenversicherung – nicht von den gemeinsamen Angriffen von Neoliberalismus und Finanzinstitutionen kaputt machen lassen.


Die Ursachen für Schuldenkrise Portugals und wie sie wirklich gelöst werden kann

2. Mai 2011

In den letzten Wochen ging die folgende Horrormeldung durch die Presse: Das portugiesische Statistikamt hat das Budgetdefizit des Landes für das Jahr 2010 nach oben korrigiert. Wie die Behörde mitteilte, betrug die Neuverschuldung im vergangenen Jahr 9,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) statt der bisher angenommenen 8,6 Prozent. Die gesamte Staatsschuld lag demnach bei 93 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, was fast 160,4 Milliarden Euro entspricht. Portugal verhandelt deshalb derzeit mit der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank (EZB) und dem Internationalen Währungsfonds (IWF) über ein Hilfspaket im Umfang von rund 80 Milliarden Euro. Im Gegenzug soll das Land bis Mitte Mai ein umfangreiches Sparpaket vorlegen.

Keine Frage, diese Zahlen sind sehr beunruhigend. Aber in allen Meldungen zur Schuldenkrise Portugals fehlt eine differenzierte Analyse dessen, wie es zu dieser Entwicklung kommen konnte. Der Tenor der Kommentare beschränkt sich darauf, so wie im Falle von Griechenland, dem Land eine unverantwortliche Verschwendung bei den Ausgaben vorzuhalten, die sich das Land einfach nicht leisten könne. Deshalb wird als einziges Rezept gegen die hohen Schulden und das erschreckende Budgetdefizit ein rigoroses Sparpaket von den Europäisches Institutionen und dem IWF gefordert. In der öffentlichen Verwaltung, im Sozialsystem und bei den Löhnen soll der Gürtel enger geschnallt werden, damit Portugal seine Schulden und das Budgetdefizit reduzieren kann.

Hält dieses obligatorische Rezept der neoliberal geprägten Institutionen für die Länder Südeuropas aber einer detaillierten Analyse Stand, wenn man sich eingehender mit den Ursachen für das Budgetdefizit auseinandersetzt und außerdem den volkswirtschaftlichen Erfahrungsschatz im Umgang mit Krisen heranzieht? Wie wir im Folgenden zeigen werden, ist die Antwort eindeutig nein.

Sehen wir uns an, wie es in den südeuropäischen Ländern zu dem hohen Defizit gekommen ist. Dazu müssen wir zur Einführung der Europäischen Währungsunion zurückkehren. Seit 1999 besteht die EWU und seit 1. Jänner 2002 gibt es den Euro als einheitliche Währung in den beteiligten Ländern. Vor der Einführung einer gemeinsamen Währung konnte jedes Land, wenn es im Wettbewerb zurückblieb, weil es bei den Lohnstückkosten nicht mithalten konnte, durch eine Abwertung seiner Währung diesen Nachteil wieder ausgleichen. Mit Einführung des Euro besteht diese Möglichkeit nicht mehr, sodass sich vor allem Unterschiede bei Lohnentwicklung und Inflation sehr stark auf die Wettbewerbsfähigkeit und in weiterer Folge auf das Handelsbilanzsaldo der EWU-Mitglieder auswirken. Länder wie Deutschland, Österreich und die Niederlande konnten durch sehr moderate Lohnentwicklung bei gleichzeitig hoher Produktivitätssteigerung gegenüber den südeuropäischen Ländern Griechenland, Spanien, Portugal und Italien deutliche Wettbewerbsvorteile erringen, die sich positiv in der Handelsbilanz dieser Länder niederschlugen. Während die ersteren Staaten deutliche Überschüsse erzielen konnten, haben die letzteren seit vielen Jahren ein großes Minus zu verbuchen. Da diese Überschüsse in D, A und NL jedoch nur den Erfolgen im Export geschuldet sind, während die Inlandsnachfrage stagnierte, haben sich diese Erfolge nur in den Gewinnen, aber nicht in den Löhnen widergespiegelt. In GR, SP und P hingegen gab es eine hohe Inlandsnachfrage, die jedoch aufgrund der niedrigen Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Industrie die Importe aus dem Ausland anheizte. In Portugal beträgt daher das Leistungsbilanzsaldo seit Jahren gut -10% des BIP. Auf diese Weise kann kein Land ein ausgeglichenes Budget erzielen, selbst wenn die öffentlichen Ausgaben moderat gehalten werden.

2008 kam dann die Finanz- und Wirtschaftskrise hinzu, die zu einem starken Einbruch der weltweiten Nachfrage führte und alle Staaten mit niedrigeren Steuernahmen und höheren Ausgaben für Bankenrettung, staatliche Investitionen zur Konjukturbelebung  und für die soziale Absicherung der gestiegenen Arbeitslosigkeit zusätzlich belastete. Während Länder wie Deutschland und Österreich aufgrund der Wettbewerbsvorteile in der Folge relativ gut durch die Krise kamen, führten diese Entwicklungen wegen des noch deutlicheren Auseinanderklaffens zwischen Einnahmen und Ausgaben in den südeuropäischen Ländern zu einer wahren Explosion des Defizits. Selbst Spanien, das vor der Finanzkrise sogar Budgetüberschüsse erzielte (jedoch nicht wegen der hohen Wettbewerbsfähigkeit seiner Industrie, sondern aufgrund eines gigantischen Immobilienbooms), musste die rasante Zunahme der Verschuldung binnen kurzer Zeit feststellen.

Da diese Verschuldung in den südeuropäischen Staaten im Unterschied zu Japan, das sich seit vielen Jahren in einer hartnäckigen Deflation befindet, gegenüber dem Ausland besteht, geraten diese Staaten ins Visier der internationalen Kapitalgeber. Diese verlangen, dass diese Staaten hohe Zinsen auf ihre Staatsanleihen zahlen und tiefe Einschnitte bei den öffentlichen Ausgaben vornehmen, d.h. bei den Gehältern der Beamten und bei den Sozialausgaben sparen, um das Defizit zu reduzieren und somit das Vertrauen der Finanzmärkte wiederherzustellen. Die anderen Staaten der Europäischen Union dürfen dabei Schützenhilfe leisten, indem sie den Eurorettungsschirm mit garantierter Hilfeleistung in Milliardenhöhe spannen.

Was geschieht, wenn diese Forderungen der Finanzmarktlobby, der Europäischen Kommission und des Internationalen Währungsfonds erfüllt werden? Wird sich dadurch das Defizit von Staaten wie Portugal tatsächlich reduzieren? Werden die südeuropäischen Staaten durch diese solidarische Hilfsaktion der EU vor dem Ruin gerettet und der Euro als starke Währung gesichert? Nein, letzen Endes werden die Staatsschulden der betroffenen Länder noch höher werden, da die Sparmaßnahmen die innerstaatliche Nachfrage und den Konsum verringern, was sich negativ auf die Staatseinnahmen auswirkt. Damit wird eine weitere Welle eingeleitet werden, die dem „Patienten“ endgültig den Garaus machen könnte. Vom Rettungsplan profitieren hingegen die Finanzinvestoren, die bestens an den Risikoaufschlägen für die Staatsanleihen verdienen und in Wirklichkeit kein Risiko eingehen, da die anderen EU-Staaten mit ihren Geldern für den Rettungsschirm für die Rückzahlung der Schulden garantieren.

Welche Maßnahmen sollten ergriffen werden, damit Länder wie Portugal tatsächlich langfristig ihre Schulden reduzieren können? Nun, dafür sind mehrere Weichenstellungen in betroffenen Ländern und auf europäischer Ebene notwendig. Auf nationaler Ebene ist zunächst vorrangig, dass die Nachfrage stabil gehalten und dabei die Staatseinnahmen nach Möglichkeit erhöht werden können. Dies kann durch Steuererhöhungen, die nicht die breite Masse, sondern die bisher von Steuerprivilegien profitierende Bezieher von hohen Einkommen betreffen geschehen. Insbesondere sollten die südeuropäischen Länder der ausgeprägten Steuerhinterziehung und Schattenwirtschaft den Kampf ansagen. Um die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen zu gewährleisten, sollten die Lohnsteigerungen eine niedrig  gehaltene Inflation nur wenig überschreiten.

Auf europäischer Ebene ist eine wirtschaftspolitische Harmonisierung dringlich umzusetzen, damit nicht länger ausgeprägte Handelsungleichgewichte die Defizitländer in die Zwickmühle bringen. Dazu muss der europäische Stabilitätspakt von der alleinigen Fixierung auf die Bekämpfung der Inflation abrücken und jene Länder, die sich durch Lohnzurückhaltung Wettbewerbsvorteile verschaffen, genau so ächten wie die Defizitsünder. Anzustreben ist für die Eurozone auch ein Ausgleichsmechanismus für sich aufschaukelnde Leistungsbilanzunterschiede, damit diese nicht einzelne Staaten in die Schuldenfalle treiben. Diesem Zweck könnte auch eine auf europäischer Ebene eingeführte Finanztransaktionssteuer dienen.


Unsachliche Panikmache des IHS bei den Pensionen

21. Februar 2011

Am 17. Februar 2011 sind IHS-Chef Bernhard Felderer und der Pensionsexperte des Instituts für Höhere Studien Ulrich Schuh an die Öffentlichkeit gegangen, um ihre neuesten Daten zur Entwicklung der Pensionen zu präsentieren. Das IHS erstellt ja gemeinsam mit dem WIFO die Prognosen für die Pensionskommission. Die bereits im November vorgelegten Berechnungen – die einen massiven Anstieg der staatlichen Ausgaben auswiesen – wurden aber von Teilen der Kommission und vom Sozialministerium bezweifelt, weshalb die Kommission ihre Empfehlungen auf das heurige Frühjahr verschoben hat. Nun haben IHS und WIFO neuerlich gerechnet. Am Resultat habe sich nichts grundlegend geändert, betonte Schuh neuerlich. Hinsichtlich der derzeitigen Situation kommt das IHS zu dem schon bekannten Ergebnis: Der durchschnittliche Österreicher ist 2009 mit 59 Jahren, die durchschnittliche Österreicherin mit 57 in Pension gegangen. Allerdings interpretieren das IHS diese Zahlen anders als das Sozialministerium, das einen leichten Anstieg des faktischen Antrittsalters konstatiert. Die Zahlen zeigten nämlich, so Felderer und Ulrich Schuh, dass die Pensionsreform 2003 ihr Ziel, Menschen länger im Erwerb zu halten, verfehlt habe.

Noch erschreckender sei, wenn man auf das Jahr 2020 vorausblicke. Denn dabei offenbare sich eine „tickende Zeitbombe“. Bis dahin werde die Zahl der 55- bis 65-Jährigen nämlich von einer Million auf 1,3 Millionen angestiegen sein. Ohne Gegensteuern würden angesichts der weiter steigenden Lebenserwartung die Ausgaben der Pensionsversicherung von 11,2 Prozent des BIP im Jahr 2009 auf nahezu 15 Prozent bis 2050 ansteigen, der Zuschuss des Bundes werde sich von 2,8 auf rund sechs Prozent mehr als verdoppeln. Das ist wesentlich mehr als im Referenzszenario aus 2004: Die Gesamtausgaben liegen in den neuen Berechnungen für 2050 um vier Prozentpunkte, der Bundesanteil um drei Prozentpunkte höher. Das wäre, so führt Felderer weiter aus, weder für die PVA noch für den Bund „mehr zu finanzieren“.

Der Schlüssel, um dieser Problematik Herr zu werden, ergänzt Schuh, liege in der Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters, dort gelte es „Schlupflöcher“ zu schließen. Die mittlerweile verschärfte Hacklerregelung, der im Vorjahr 80.700 Österreicher die vorzeitige und abschlagsfreie Pension verdankten, sei „schleunigst“ abzuschaffen, ebenso wie die – nur von 2151 Personen in Anspruch genommene – Schwerarbeiterregel. Sehr viel verspricht  sich das IHS davon, die Invaliditätsrente, die im Vorjahr fast ein Drittel aller Neuzugänge ausgemacht hat, aus dem Pensionssystem herauszunehmen. Vorbilder dafür gebe es in Skandinavien, wo Betroffene im Arbeitsmarkt gehalten und für zumutbare Jobs umgeschult würden.

An den Ergebnissen von Felderer und Schuh ist vielfältig Kritik zu üben. So ist erstens der Arbeiterkammer  und dem ÖGB darin Recht zu geben, dass das IHS viel zu pessimistische Prognosen stellt und daraus abgeleitete langfristige Empfehlungen abgibt: „Offenbar hat das IHS zwar neue Berechnungen durchgeführt, geht aber trotzdem immer noch von den alten Ergebnissen und den alten viel zu pessimistischen Berechnungen aus“, kritisiert daher Alice Kundtner, Bereichsleiterin für Soziales in der AK Wien, „und das, obwohl mittlerweile auch wieder die aktuelle WIFO-Mittelfristprognose vom Jänner bestätigt, dass sich die Wirtschaft deutlich schneller erholt hat als noch im Langfristgutachten angenommen wurde.“ Nach Schätzungen der AK ergeben sich auf Basis der WIFO-Prognose allein im Bereich der Pensionsversicherung der Unselbständigen 2015 um rund 760 Millionen Euro niedrigere Bundesbeiträge als in der Mittelfristprognose vom Oktober 2010, weil die Beitragseinnahmen deutlich stärker steigen. Umso unverständlicher sei es daher, dass das IHS trotzdem an seinem pessimistischen Langfristszenario vom September des Vorjahres festhält. Skandalös ist es schon, dass daraus Empfehlungen für die die nächsten 50 Jahre gegeben werden. „Es ist einfach unsinnig, auf Basis von höchst unsicheren Szenarien politische Empfehlungen für eine mechanische und sofortige Aufteilung von ,Mehrkosten‘ für einen Zeitraum von 50 Jahren abzugeben. Das ist keine sinnvolle und vor allem keine verantwortungsvolle Pensionspolitik, sondern verunsichert die Bevölkerung, unterminiert das Vertrauen in die Politik und in das Pensionssystem nur noch mehr“, sagt daher völlig zu Recht Kundtner.

Zweitens ist dem IHS vorzuhalten, dass bei der Darstellung der Bundesmittel zur gesetzlichen Alterssicherung die Bundesbeamtenversorgung verschwiegen wird. Bezieht man diese nämlich in die Rechnung ein, dann steigt der Anteil der Bundesmittel wesentlich geringer. Deshalb hat  Karl Blecha, der Präsident des Pensionistenverbands, richtigerweise eingefordert, „dass bei der Beurteilung über die langfristige Sicherung der Pensionen auch der öffentliche Dienst einbezogen wird.“ Blecha moniert in berechtigter Weise, dass sich das IHS nur auf den langfristig steigenden Aufwand in der gesetzlichen Pensionsversicherung bezieht und der langfristig sinkende Aufwand bei den Pensionen im Öffentlichen Sektor unberücksichtigt bleibt.

Drittens ist dem IHS ein für ein Wissenschaftsinstitut überaus befremdlicher Umgang mit Fakten vorzuwerfen. So wird vom IHS beklagt, dass die Pensionsversicherung in Zukunft teurer wird als heute. Diese Feststellung ist nämlich gelinde gesagt trivial, zumal die Zahl der Pensionisten um 1,3 Millionen zunehmen wird. Will man nicht, dass die Älteren in die Armut getrieben werden, sind höhere Ausgaben unvermeidlich, wozu sich eine solidarische Gesellschaft auch bekennen sollte. Diese notwendigen Mehrausgaben jedoch als „tickende Zeitbombe“ zu bezeichnen, ist eine grobe Verunglimpfung jener älteren Menschen, die nach jahrzehntelanger Erwerbstätigkeit einen existenzsichernden Pensionsanspruch erworben haben.

Viertens zeigt eine Studie der AK außerdem, dass bei den von den Reformen betroffenen Altersgruppen das faktische Antrittsalter bei Männern und Frauen von 1999 auf 2009 sehr wohl um 1,3 Jahre angestiegen ist, während das IHS von einem Sinken spricht. Gemäß Budgetbegleitgesetz läuft die Langzeitversichertenregelung im Sinne eines vorzeitigen Pensionsantritts völlig aus. Abgesehen von der Schwerarbeitspension gibt es damit bereits in wenigen Jahren für Frauen keine Möglichkeit mehr vor dem 60 Lebensjahr in eine Alterspension zu gehen, für Männer keine mehr vor dem 62. Lebensjahr.  Im Bereich der Invalididtäts-Pensionen wiederum wurde mit dem verpflichtenden Grundsatz „Rehabilitation vor Pension“, der Gesundheitsstraße und „fit2work“ substantielle Maßnahmen beschlossen, die einen Beitrag zur Anheben des faktischen Pensionsalters leisten werden. Eine Entwertung dieser Reformen – bevor diese überhaupt zu wirken begonnen haben – ist nicht nachvollziehbar. Die Zahl der Invaliditätspensionen ist seit zehn Jahren im Wesentlichen unverändert geblieben. Österreich liegt mit den Ausgaben für diese Pensionsart im europäischen Durchschnitt.

Richtig ist freilich, dass im Bereich der Invaliditäts-Pensionen Handlungsbedarf besteht, weil es nicht hinzunehmen ist, dass immer jüngere Menschen wegen psychischer Erkrankungen in Pension gehen müssen. Prävention zur Vermeidung von Invalidität sollte flächendeckend umgesetzt werden. Hier ist aber auch bei der Wirtschaft anzusetzen. Denn das Verhalten der Dienstgeber, Kranke und ältere Mitarbeiter so früh wie möglich zu kündigen, muss sich grundlegend ändern. Es kann nicht hingenommen werden, dass Unternehmen hier ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nicht nachkommen, sondern die Kosten auf die Allgemeinheit überwälzen.

Das betont auch der Leitende Sekretär des ÖGB, Bernhard Achitz. Wer wolle, dass die Menschen später in Pension gehen, muss zuerst dafür sorgen, dass sie auch länger arbeiten können. Das heißt: Arbeitsplätze schaffen, und die Arbeitsplätze so gestalten, dass die Menschen auch arbeitsfähig bleiben und nicht aus Gesundheitsgründen vorzeitig in Pension gehen müssen. Die Wirtschaft müsse auch älteren ArbeiterInnen und Angestellten eine Chance geben und diese nicht bei erstbester Gelegenheit durch jüngere ersetzen. Der ÖGB fordert daher zur Sicherung der Pensionen:

– Sicherung des Umlage-Pensionssystems

– Gerechtes System für alle Pensionsarten: gleiche Beiträge für alle

– unbefristete Regelung für Menschen, die 45 bzw. 40 Jahre Beiträge geleistet haben

– Verbesserung der Schwerarbeitspension

– Arbeitslosengeld bis zum Regelpensionsalter, statt vorzeitigen Pensionsantritt ermöglichen

– Pensionskassen: garantierter Mindestertrag

– Wahl- und Wechselmöglichkeit zwischen Pensionskassen

In eine ähnliche Richtung geht auch der sozialdemokratische Pensionistenverband. Karl Blecha fordert nämlich: „Ein uneingeschränktes Ja zu einem Heranführen des faktischen an das gesetzliche Pensionsalter. Aber da muss die Wirtschaft mitspielen. Denn auch die Unternehmen nützen die ‚Schlupflöcher‘ des Pensionssystems. So ist es gängige Praxis, dass ältere Beschäftigte in die Pension gedrängt werden oder ihnen mit Golden-Handshake-Programmen das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben schmackhaft gemacht wird. Dabei ist auch der öffentliche Sektor ein schlechtes Beispiel“.

Blecha verweist außerdem darauf, dass ein großer Teil der Neupensionisten aus der Arbeitslosigkeit heraus in die Pension geht. „Wir brauchen daher einen besonderen Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer und ich fordere eine Pönalisierung für Unternehmen, die ältere Beschäftigte rausschmeißen.“ Ebenso fordert Blecha, dass bereits entwickelte Programme wie z.B. fit2work oder die Gesundheitsstraße sowie Rehabilitation vor Pension rasch flächendeckend eingesetzt werden. Auch hier kritisiert Blecha die „Verweigerung“ der Wirtschaft, wenn es um die Finanzierung dieser Programme geht.


Former und Lenker der Gesellschaft werden. Victor Adlers Beitrag zur Bildungsdebatte

14. Februar 2011

Seit Monaten wird in Österreich eine intensive Bildungsdebatte geführt. Die Eckpfeiler der geführten Diskussion sind jedoch sehr unterschiedlich. Zwischen dem niederösterreichischen Landeshauptmann und der sozialdemokratischen Regierungsspitze konzentriert sich die Diskussion meist darauf, ob die Schulen nun allein der Landes- oder Bundesverwaltung unterstehen sollen. Zwischen Bildungs- und Wissenschaftsministerium konzentrieren sich die unterschiedlichen Standpunkte darauf, in welcher Form der Zugang zum Hochschulstudium nun eingeschränkt werden kann und ob die Studierenden einen Beitrag zur Finanzierung in Form von Gebühren leisten sollen oder nicht. Zwischen Bildungsministerin und Gewerkschaft Öffentlicher Dienst gab es 2009 monatelange Auseinandersetzung um die Erhöhung der Lehrverpflichtung, die auf beiden Seiten mit harten Bandagen geführt wurde. Im Dezember 2010 werden dann die Ergebnisse der neuesten PISA-Studie publik: Im OECD-Ländervergleich liegen beim Lesen nur mehr die Türkei, Chile und Mexiko hinter Österreich. Im Vergleich zu den letzten Ergebnissen erleidet Österreich also einen weiteren Rückschritt. Alle sind ob dieses Ergebnisses schockiert. Und noch bevor die PISA-Ergebnisse öffentlich werden, kündigt im Oktober der ehemalige Finanzminister Androsch ein „Volksbegehren Bildungsinitiative“ an.

Obwohl dieses Volksbegehren in die Bildungsdebatte eine Reihe von wichtigen Zielsetzungen einbringt, wie die frühe und kontinuierliche Förderung, das flächendeckende Angebot von Ganztagsschulen, die Erhöhung der sozialen Durchlässigkeit, die Aufwertung des Lehrerberufs, die Erhöhung des Hochschulbudgets und die Erhöhung der Akademikerquote,  so bleibt die Debatte dennoch davon geprägt, dass Bildung als Instrument zur Verbesserung des wirtschaftlichen Erfolgs gesehen wird. Die Bedeutung von Bildung wird allein darin gesehen, dass sie die Chancen des Einzelnen auf berufliches Weiterkommen erhöht und die Möglichkeiten, seinen Verdienst zu steigern, verbessert und einem Unternehmen oder Land durch eine Steigerung der Produktivität einen Vorteil im Standortwettbewerb verschafft.

Bildung kann aber  nicht nur als Mittel zum Zwecke des wirtschaftlichen Erfolgs gesehen werden, sondern als Zweck in sich selbst. Bei Wilhelm von Humboldt war Bildung ein Ideal der bürgerlichen Aufklärung, das das autonome Individuum und das Weltbürgertum zum Ziel hatte. Die Universität sollte der Ort sein, an dem autonome Individuen und Weltbürger hervorgebracht werden oder genauer gesagt, sich selbst hervorbringen. Damit die Universität dieses Zielverfolgen kann, fordert Humboldt die politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit der Universität und die akademische Freiheit der Forschenden, die sich untereinander öffentlich austauschen können.

Obwohl in einer Zeit, wo durch zahlreiche Einflüsse auf die Universitäten und Hochschulen (z.B. Bologna-Prozess) der wirtschaftliche Einfluss stark zugenommen und die Orientierung auf die Berufsausbildung überhandgenommen hat, dem Humboldt’sche Bildungsideal insofern Bedeutung zukommt, als es uns daran erinnert, dass Bildung einen Zweck in sich selbst hat, gibt es eine Konzeption von Bildung, die darüber hinausgeht. Diese Konzeption von Bildung betrachtet Bildung zwar als ein Mittel. Aber als ein solches, dass einem Zweck dient, durch den Bildung den allerhöchsten Wert erlangt: Bildung als Voraussetzung der gesellschaftlichen Veränderung. Wir finden dieses Verständnis von Bildung beim aus bürgerlichem Haus stammenden Gründer der sozialdemokratischen Partei Österreichs: Victor Adler. Dieser bemerkt despektierlich über die Bedeutung der bürgerlichen Bildung, wie sie etwa Wilhelm von Humboldt als Ideal vorschwebte: „Das was man gewöhnlich unter Bildung versteht, das was die bürgerliche Gesellschaft als Bildung anerkennt, das ist vor Allem die Fähigkeit, korrekt zu schreiben, korrekt zu reden, korrekt zu essen und korrekt sich anzuziehen. Dazu muss man noch ein Quantum von Dichtern, Komponisten und Philosophen dem Namen nach kennen und muss beiläufig wissen, wann man im Theater ,Bravo!‘ zu rufen hat.“

Dieser bürgerlichen Vorstellung von Bildung setzt Adler daher eine Konzeption entgegen, die die Kraft von Bildung darin sieht, die gesellschaftliche Selbsterkenntnis zu befördern, um somit die Voraussetzungen für deren Veränderung zu schaffen. Und diese Konzeption wendet sich nicht an ein abstraktes Weltbürgertum, sondern an jene gesellschaftliche Gruppierung, die daran interessiert sein sollte, die gesellschaftlichen Verhältnisse ihrer Zeit zu verändern. Bei Adler sind das die unter dem Elend der Industrialisierung leidenden ArbeiterInnen. „Wir verlangen von euch keinerlei Korrektheit, wir verlangen von euch nichts als Selbsterkenntnis. Darüber nachzudenken, wie ihr geworden seid und was aus euch werden soll, euer Verhältnis zur Gesellschaft geistig zu erfassen, das nenne ich Bildung. Und auf eine noch höhere Bildung gelangt ihr, wenn einmal die Erkenntnis den Willen geweckt hat, wenn aus dem Bewusstsein, Produkte der Gesellschaft zu sein, das bewusste Streben erwächst, ihre Herren, ihre Former und Lenker zu werden.“

Ein solcher emanzipatorischer Bildungsbegriff wird heute schmerzlich vermisst. Es fehlt zum Beispiel weit verbreitet an einer kritischen Medienkompetenz, d.h. an der Fähigkeit, die Funktion und die Wirkungsweise von Medien zu erkennen und in weiterer Folge dieser Medienmacht aufklärendes Wissen gegenüberzustellen. Noch schmerzlicher fehlt es an politischem Bewusstsein für die Gefahren der schleichenden Unterwanderung der Demokratie durch die Einflussnahme dominanter ökonomischer Kräfte, die aufgrund ihrer unvergleichlichen Ressourcen die Meinungsbildung gestalten können. Bildung im Adlerschen Sinne ist unsere einzige Chance, um diesen Gefahren erfolgreich begegnen zu können. Deshalb ist es so ungeheuer wichtig, dass dieser Aspekt von Bildung nicht in Vergessenheit gerät.


AK-Studie: Nachhaltige Budgetkonsolidierung durch Investition in den Sozialstaat

7. Februar 2011

Im Spätsommer 2010 hat die Arbeiterkammer im Zuge der Diskussion um die Gestaltung des Budgets für 2011 eine Studie mit dem Titel „Nachhaltige Budgetkonsolidierung durch Investition in den Sozialstaat. Der Sozialstaat als produktiver Faktor“ veröffentlicht. Die AutorInnen sind: A. Buxbaum, G. Mitter, W. Panhölzl, S. Pirklbauer und J. Wöss. Der Ausgangspunkt der Studie ist, dass ein leistungsstarker Sozialstaat zwar keiner ökonomischen Rechtfertigung bedarf, da seine Erfolge an Kriterien wie Gerechtigkeit, Gleichheit und sozialem Zusammenhalt zu messen seien. Da er jedoch auch Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung habe und im Dienste einer nachhaltigen Budgetkonsolidierung wirken könne, lohne die Beschäftigung mit diesem Aspekt seiner Wirkung ebenfalls.

Anhand von vier konkreten Maßnahmen in drei gesellschaftlichen Bereichen möchten die Autoren der Studie zeigen, dass durch zielgerichtete Investitionen in den Sozialstaat auch ein Beitrag zur nachhaltigen Budgetkonsolidierung geleistet werden kann. Bevor die Studie jedoch diese Modellrechnungen darlegt, erinnern die AutorInnen daran, dass Österreich deshalb relativ gut durch die schwere Finanz- und Wirtschaftskrise gekommen ist, weil der Sozialstaat den konjunkturellen Abschwung abgefedert hat. Denn trotz „eines massiven Rückgangs der realen Wirtschaftsleistung (minus 3,5 Prozent im Jahr 2009), zweistelligen Einbrüchen im Bereich der Exporte (minus 18,2 Prozent im Jahre 2009) sowie sinkenden Investitionen der Unternehmen (minus 8,1 Prozent im Jahre 2009), konnten die privaten Konsumausgaben stabil gehalten und sogar gegenüber dem Jahr 2008 fast um ein halbes Prozent gesteigert werden.“ Die sogenannten „automatischen Stabilisatoren“, das sind die Leistungen der öffentlichen Pensionssysteme, der Arbeitslosenversicherung usw., haben verhindert, dass Konsumverzicht und kollektives Sparen die Realwirtschaft in den Abgrund führen.

Die AutorInnen befürchten zu diesem Zeitpunkt, dass der „Sparfetischismus“, der sich  überall in Europa breit macht, auch auf Österreich übergreift und das Budget 2011 prägen wird. Deshalb versuchen sie mit ihrer Studie aufzuzeigen, dass massive Einschnitte in das Sozialbudget „nicht nur sozialpolitisch bedenklich [sind], sondern auch wirtschaftspolitisch kontraproduktiv“. Entgegen der neoliberalen Gebetsmühle brauche Österreich nicht weniger, sondern einen besseren Sozialstaat. Dazu seien insbesondere gezielte Investitionen in folgenden Bereichen erforderlich

  • Verbesserung von Bildung und Qualifikation
  • Ausbau von Betreuungseinrichtungen
  • Verbesserung der Erwerbschancen älterer ArbeitnehmerInnen
  • Stärkung präventiver Maßnahmen (Gesundheitsschutz, Umschulungen)
  • Schließung von Lücken im sozialen Netz (z.B. Mindestsicherung)

Denn die skandinavischen Länder zeigten vor, dass hohe Sozialstandards nicht im Widerspruch zu wirtschaftlichem Erfolg stehen, sondern diesen sogar begünstigen und absichern.

Anhand von den folgenden 3 Bereichen möchte die Studie aufzeigen, wie Zukunftsinvestitionen in den Sozialstaat zwar kurzfristig Kosten verursachen, aber langfristig sogar das Budget entlasten:

a)      Vereinbarkeit von Beruf und Familie

b)      Höherqualifizierung von Jugendlichen

c)       Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit von (älteren) ArbeitnehmerInnen

Sehen wir uns diese Maßnahmen und die Modellrechnungen nun im Detail an.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie:
In Österreich wird im Vergleich zu anderen EU-Staaten zwar überdurchschnittlich viel Geld für Familienleistungen ausgegeben, aber der größte Teil fließt in Geldleistungen und nicht in Sachleistungen. Aber gerade ein flächendeckendes Angebot an Betreuungsplätzen, insbesondere für Kleinkinder, ist wesentlich für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Um etwa das Barcelona-Ziel, 33 Prozent der Kinder unter 3 Jahren sind in Betreuung, zu erreichen, fehlen in Österreich 35.000 zusätzliche Betreuungsplätze.

Die AK-Modellrechnung nimmt sich daher der ökonomischen Auswirkungen an, die ein Ausbau dieser Betreuungsplätze in diesem Ausmaß bis 2021 zeitigt, wenn 2011 damit begonnen wird. Für die Berechnung werden die Personalkosten, die Baukosten, der Personalbedarf und damit die Rückflüsse aus den Lohnabgaben sowie die Einsparungen für die Arbeitslosenversicherung berücksichtigt.

Für den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze kommen die AutorInnen auf folgende Entwicklung der Kosten zwischen 2011 und 2021 (in Mio. Euro):

45           183         340         411         339         344         350         356         362         368         375

An zusätzlicher Beschäftigung sehen sie folgende Entwicklung in diesem Zeitraum:

2.000     8.000     16.500   25.000   27.500   27.500   27.500   27.500   27.500   27.500   27.500

Daraus ergeben sich folgende Einsparungen bzw. Mehreinnahmen für den Staatshaushalt (in Mio. Euro):

42           143         277         390         417         424         431         438         446         453         461

Der Effekt auf das Budget ergibt somit folgenden Saldo (in Mio. Euro):

-3            -40         -63         -20         78           79           81           82           83           85           86

D.h. bereits ab 2015 würde mehr Geld ins Budget fließen.

Höherqualifizierung von Jugendlichen:
Laut einer Studie von Synthesis für das AMS haben rund 14% der Jugendlichen (ca. 150.000) einen akuten Bedarf nach Höherqualifizierung, da sie nach der Schulpflicht als Hilfsarbeiter in den Arbeitsmarkt eingetreten sind oder ihre schulische  bzw. berufliche Ausbildung abgebrochen haben. Die Folgen eines schlechten Berufseinstieges ziehen durchs ganze Leben: „ArbeitnehmerInnen (Alter 30 Jahre) mit nur Pflichtschulausbildung erzielen ein (mittleres) jährliches Erwerbseinkommen von rund 19.000 €, um 7.500 € weniger als ArbeitnehmerInnen mit einer Lehrausbildung.“ Dazu kommt ein deutlich höheres Risiko von Arbeitslosigkeit.

Das Autorenteam der Studie hat sich deshalb angesehen, welche Auswirkungen es hätte, wenn bis 2016 75.000 dieser Jugendlichen ein Programm zur Höherqualifizierung beginnen könnten, das pro Kopf etwa 5.000 € kostet. Angenommen wird, dass nach dieser Höherqualifizierung ein um 6.000 € höheres Jahreseinkommen erzielt wird, das nach 10 Jahren auf 7.000 € ansteigt.

Die Kosten für dieses Programm belaufen sich bis 2016 auf (in Mio. Euro):

25           51           77           78           79

Die Mehreinnahmen durch höhere Abgabenleistungen ergeben bis 2021 folgende Werte (in Mio. Euro):

0             14           42           85           129         175         223         226         230         234         238

Die Effekte für das Budget sind somit (in Mio. Euro):

-25         -37         -35         7             51           96           223         226         230         234         238

D.h. schon ab 2014 sind die Einnahmen höher als die Ausgaben.

Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit von älteren ArbeitnehmerInnen:
In Österreich ist die Beschäftigungsquote im Alter unbefriedigend niedrig. Dies ist vor allem auf ausgeprägte Langzeitarbeitslosigkeit in der Altersgruppe der über 50jährigen und ein ehohe Zahl von Frühpensionierungen zurückzuführen. Neben der Schaffung von alternsgerechten Arbeitsplätzen ist die Prävention eine unabdingbar, um für die Zukunft die Beschäftigungsfähigkeit älterer ArbeitnehmerInnen zu fördern. Zwei Projekte, die bereits von Bundesministerium Soziales, Arbeit und Konsumentenschutz sowie von den Sozialpartnern entwickelt wurden, um die Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen sind:

  • „Rehabilitation vor Pension“
  • Gesundheitsstraße

Die langfristig positiven Auswirkungen auf das Budget haben sich die AutorInnen der Studie angeschaut.

Rehabilitation vor Pension
„Im Jahr 2009 wurden 76.000 Anträge auf eine Invaliditätspension gestellt, 30.221 Invaliditätspensionen wurden zuerkannt, aber lediglich 359 (!) berufliche Rehabilitationen aufgrund dieser Anträge durchgeführt.“ Daher sehen die AutorInnen akuten Handlungsbedarf in diese Richtung und beschäftigen sich mit den Auswirkungen auf das Budget, wenn die Zahl der Rehabilitationen auf 2.000 erhöht wird. Als Dauer der Rehabilitation werden 18 Monate angenommen. Die Kosten pro Teilnehmer/in wird mit 26.000 € für die Maßnahmen und 21.000€  für die notwendigen Geldleistungen (Übergangsgeld) angenommen. Als Wiedereingliederungsquote wird 80% angenommen, die Höhe des Einkommens nach der Rehabilitation  mit 1.500 € brutto eher niedrig angesetzt.

Die Kosten für dieses Programm belaufen sich bis 2021 auf folgende Werte (in Mio. Euro):

17           44           48           49           50           50           52           55           58           61           64

Die Einsparungen bzw. Mehreinnahmen entwickeln sich in diesem Modell wie folgt (in Mio. Euro):

0             6             41           81           123         166         204         212         215         219         223

Die Auswirkungen auf das Budget sind somit (in Mio. Euro):

-17         -38         -7            32           73           115         152         157         157         158         159

D.h. bereits ab 2014 sind die Einnahmen höher und sie steigen auf einen beachtlichen Wert an.

Gesundheitsstraße:
Bisher wurden ArbeitslosengeldbezieherInnen, die vom AMS nach gesundheitlichem Check als nicht arbeitsfähig eingestuft wurden, von der Pensionsversicherung hinsichtlich Invaliditätspension untersucht. So konnte es zu einem längerem Hin und Her zwischen AMS und PVA kommen, das für die Betroffenen höchst unbefriedigend war. Mit dem Sozialrechtsänderungsgesetz 2010 kann das AMS ohne formalen Pensionsantrag LeistungsbezieherInnen von der PVA untersuchen lassen und akzeptiert das Ergebnis des Prüfverfahrens. Sollte die PVA eine Rehabilitationsempfehlung aussprechen, kann diese nun vom AMS umgesetzt werden. „Nach Einschätzung der Pensionsversicherungsanstalt werden ab 2011 jährlich rund 6.000 der arbeitslosen Antrtagsteller im Rahmen der Gesundheitsstraße – ohne Pensionsantrag – untersucht werden und rund 90% … dieser Personen werden nach kurzer Zeit mit einer beruflichen Rehabilitationsempfehlung zum AMS zurückkehren.“ Die AutorInnen der AK-Studie untersuchen, welche Auswirkungen die Rehabilitationsmaßnahmen für 5.000 Personen langfristig auf Beschäftigung und Budget langfristig haben werden, wenn mit einer Rehabilitationsquote von 60% gerechnet wird.

Die Kosten für dieses Programm belaufen sich bis 2021 auf folgende Werte (in Mio. Euro):

32           64           65           66           67           69           70           71           72           73           75

Die Einsparungen bzw. Mehreinnahmen entwickeln sich in diesem Modell wie folgt (in Mio. Euro):

0             34           105         178         253         330         373         380         386         393         399

Die Auswirkungen auf das Budget sind somit (in Mio. Euro):

-32         -30         40           111         185         262         304         309         314         319         325

D.h. schon nach zwei Jahren wirkt sich dieses Programm positiv auf das Budget aus!

Zusammenfassung und Bewertung:
„Allein durch gezielte Investitionen in den hier untersuchten Bereichen Kinderbetreuung, Abbau von Qualifizierungsdefiziten von Jugendlichen und Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit durch berufliche Rehabilitation und ,Gesundheitsstraße‘ können direkt und indirekt 60.000 Personen zusätzlich in den Arbeitsmarkt integriert werden.“ Darüber hinaus ergibt sich bis 2021 ein Plus in den öffentlichen Haushalten von über 800 Mio. Euro.

Man mag hinsichtlich der exakten finanziellen Auswirkungen der untersuchten Maßnahmen nicht immer ganz konform mit den AutorInnen sein, da die Beschäftigungswirkung in dem einen oder anderen Fall zu optimistisch angesetzt wird. Der Studie kommt nichtsdestotrotz ein großer Verdienst zu, da hier anhand von konkreten Berechnungsmodellen gezeigt wird, dass ein gut ausgebauter Sozialstaat sich entgegen der neoliberalen Propaganda  langfristig positiv auf das Budget auswirkt.


Notwendige Korrekturen in der Wirtschafts- und Finanzpolitik der EU

17. Januar 2011

Falsche Weichenstellungen in der Finanz- und Wirtschaftspolitik haben die Europäische Union in eine schwere Krise geführt. Mit dem Vertrag von Maastricht wurde die Orientierung auf die Inflationsbekämpfung und die Verminderung der Staatsverschuldung gelegt. Wachstum und Beschäftigung sind dadurch auf der Strecke geblieben. Die rigorose Ausrichtung der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank auf die Preisstabilität hat dazu geführt, dass das Wirtschaftswachstum zurückgegangen und im Gegenzug die Arbeitslosigkeit gestiegen ist. Dieses Regime hat dem Finanzkapital genützt, da durch die damit einhergehende Lohnzurückhaltung die Gewinne der Unternehmen gesteigert wurden. Den ArbeitnehmerInnen blieb andererseits immer weniger vom wachsenden Kuchen, da die Lohnquote sank. Da dadurch auch die Nachfrage gezügelt wurde, erlebte der Binnenkonsum eine Flaute. Zugewinne konnten für das produktive Kapital in der Folge nur über ein Exportwachstum erzielt werden. Ein solcher Exportwachstum ist im internationalen Handelsgeflecht jedoch nur möglich, wenn Handelspartner dafür einen Importüberschuss in Kauf nehmen. Sowohl auf europäischer Ebene als auch international sind somit große Ungleichgewichte in der Handels- und Leistungsbilanz entstanden. Länder wie China oder Deutschland hatten riesige Exportüberschüsse zu verbuchen (siehe dazu auch Heiner Flassbeck, Die Markwirtschaft im 21. Jahrhundert, München 2010). Länder wie die USA oder die südeuropäischen Länder mussten hingegen hohe Importüberschüsse in Kauf nehmen. Aufgrund der besonderen Stellung des Dollars als Weltleitwährung war dies für die USA lange Zeit ganz gut verkraftbar. Da die mit der Leistungsbilanzschwäche verbundene Verschuldung jedoch in starkem Ausmaße durch die Privathaushalte getragen wurde, musste die durch Spekulation zu einer Immobilienblase aufgeheizte Situation jedoch schließlich zusammenbrechen. Vor allem da eine riesige Menge von Kapital, das aufgrund der Schwäche des produktiven Sektors und aufgrund der Privatisierung der sozialen Absicherung die Veranlagung durch Investment- und Pensionsfonds zunehmend auf den Finanzmärkten nach Alternativen für die Erzielung lukrativer Renditen war, von luziferischen Investmentbankern im Zusammenspiel mit windigen Hypothekeninstituten, unvorsichtigen Versicherungen und zum Komplizen herangezogenen Ratingagenturen dazu verlockt wurde, in dieses hasardierende Spiel einzusteigen. Die schwerste Finanz- und Wirtschaftskrise seit etwa 80 Jahren war die Folge.

Sowohl in den USA als auch in Europa  wurde das internationale Finanzsystem durch staatliche Rettungsaktionen für die Banken vor dem Zusammenbruch bewahrt. Nach dem Übergreifen der Finanzkrise auf die Realwirtschaft kamen die Staaten für kurze Zeit in einer vermeintlichen Renaissance des Keynesianismus ihrer Verpflichtung nach, durch umfangreiche Konjukturpakete Investitionsanreize zu schaffen und durch die Stützung der sozialen Sicherungssysteme zu verhindern, dass die Krise auch noch den Privatkonsum in den Keller fallen lässt und somit eine langwierige Rezession auf den Plan tritt. Doch schon nach kurzer Zeit erholten sich die Banken und anderen Finanzinstitutionen vom Schock der Krise und nahmen wieder ihre Retter ins Visier der neoliberalen Demontierung. So als wären nicht sie es gewesen, die die Weltwirtschaft an den Rande des Kollaps gebracht haben, brandmarkten sie die Staaten wegen der durch sie stark angestiegenen staatlichen Schulden als unverantwortliche Verschwender. Vor allem die Staaten Südeuropas, allen voran Griechenland, wurden mit perfiden Medienkampagnen unter Feuer gesetzt, um sich horrende Renditen auf dem Markt für Staatsanleihen zu sichern. Denn die Angst vor einem möglichen Staatsbankrott treibt die Zinsen für Staatsanleihen in die Höhe. Und die Gefahr, das geborgte Geld schließlich wegen tatsächlichem Bankrott zu verlieren, ist gering, da die EU-Staaten als Retter der Gläubiger auf den Plan treten. Anstatt nämlich die Ursache für das höhere Defizit in den südeuropäischen Staaten zu thematisieren (in Spanien liegt der Fall anders, da Spanien vor der Krise eine unterdurchschnittliche Verschuldung aufwies – hier ist das Platzen einer regionalen Immobilienblase verantwortlich), beschränkt sich die EU in Kooperation mit dem Internationalen Währungsfonds darauf, durch das Errichten eines monetären Schutzschirmes die Spekulation gegen die Defizitländer von der Erfolglosigkeit zu überzeugen. Die wahre Ursache für die hohen Defizite der südeuropäischen Staaten liegt nämlich nicht darin, dass diese Länder über ihre Verhältnisse gelebt haben, sondern an den innereuropäischen Ungleichgewichten bei der Leistungsbilanz. An dieser sind jedoch nicht nur die Defizitstaaten schuld, sondern auch die Überschussländer, allen voran Deutschland. Denn Deutschland verschafft sich seit der Währungsunion und seit der Einführung des Euro als gemeinsamer Währung Vorteile gegenüber diesen Staaten im Export, indem es nicht parallel zu der Zielinflationsrate von 2% für eine angemessene Steigerung der Löhne sorgt (Inflation + Produktionssteigerung). Deutschland profitiert somit von niedrigen Lohnstückkosten durch Handelszugewinne. Und es empfiehlt zu allem Überfluss den Defizitstaaten auch noch, es ihm gleichzutun und bei den Löhnen und Sozialleistungen zu sparen. Wenn die Defizitländer jedoch diesen Ratschlag tatsächlich befolgen und mit Deutschland beim Lohndumping und Sozialabbau gleichziehen, dann verliert einerseits Deutschland seinen Vorteil; zweitens wird dadurch ganz Europa in die Rezession gestürzt, da durch flächendeckendes Sparen ausgelöste ganz Europa erfassende Konsumflaute die Wirtschaft nicht wachsen kann.

Was sind hingegen die richtigen Weichenstellungen, die in der EU getroffen werden müssen, damit die Krise gut bewältigt und nachhaltiges Wirtschaftswachstum zum Wohle aller wieder erreicht werden kann (siehe dazu auch Jörg Huffschmid, Politische Ökonomie der Finanzmärkte, Hamburg 2002)?

  • Abkehr von der reinen Inflationsbekämpfung und Rückkehr zu einem Programm für Wachstum und Beschäftigung sowie antizyklische Konjunktursteuerung durch staatliche Investition
  • Strenge Regulierung der Finanzmärkte sowie Bekämpfung der Spekulation und Reduzierung der Wertpapierdynamik (z.B. Verbot von Leerverkäufen)
  • Regulierung des Bankensektors in Hinsicht auf die Rückkehr zu seinen Kernaufgaben (Investionsversorgung durch Kredite, langfristiger privater Vermögensaufbau)
  • Trennung von sozialen Sicherungssystemen und Kapitalmarkt durch Rückkehr zum Umlageverfahren
  • Stabilisierung der Wechselkurse und Schaffung von Währungskooperationen
  • Mehr Steuergerechtigkeit durch Vermögensbesteuerung, faire Besteuerung von Kapitalerträgen und Unternehmensgewinnen
  • Einführung einer Devisenumsatz- bzw. allgemeinen Finanztransaktionssteuer
  • Wiedereinführung von Kapitalverkehrskontrollen zum Schutz vor spekulativen Attacken
  • Förderung des Umbaus der Produktion auf ökologische Nachhaltigkeit

Bernhard Felderers Albtraum: Österreich als Europameister

19. Dezember 2010

Der Vorsitzende des Staatschuldenausschuss, IHS-Chef Bernhard Felderer, hat am Donnerstag einen Bericht präsentiert, der das Sprudeln der Steuereinnahmen in Österreich thematisiert. Laut den Zahlen der Europäischen Kommission von November liegen heuer nur drei Länder vor Österreich (44,1 Prozent): Belgien mit 45,8 Prozent, Schweden mit 45,7 Prozent und Dänemark mit 46,4 Prozent. Als Prognose wird für Österreich ein Steigen der Abgabenquote 2011 auf 44,3 Prozent erwartet. Allerdings sind in diesen Zahlen allerdings die mit dem Budget beschlossenen Steuererhöhungen und Steuereinführungen (Tabak, Mineralöl, Flugticket etc.) noch nicht berücksichtigt. Man könne somit von einem noch höheren Wert ausgehen.

Zu den sprudelnden Steuereinnahmen komme hinzu, so Felderer weiter, dass der Staat aufgrund des niedrigen Zinsniveaus günstig Kredite auf dem Kapitalmarkt aufnehmen könne. In Summe habe das heuer dazu geführt, dass die Einnahmen höher seien als erwartet und die Ausgaben niedriger. „Wir rechnen damit, dass wir rund 1,5 Milliarden Euro mehr Einnahmen haben werden als wir erwartet haben“, sagte Felderer im Ö1-Mittagsjournal. Dank der Mehreinnahmen werde auch das prognostizierte Defizit von 4,5 Prozent des BIP für 2010 deutlich kleiner ausfallen. Felderer geht von vier oder 4,1 Prozent, vielleicht sogar unter vier Prozent aus. Als persönliche Meinung regt der Chef des Staatsschuldenausschusses angesichts dieser Entwicklung langfristig eine Senkung der Abgabenquote an. Steuersenkungen seien zwar in der jetzigen Situation nicht möglich, man sollte aber darüber nachdenken und das langfristig planen.

Während ihm die Abgabenquote zu hoch ist, mahnt Felderer beim Schuldenabbau mehr Anstrengungen ein. In der Vergangenheit sei die Rückführung der Schuldenquote nämlich vernachlässigt worden. Um aber die Glaubwürdigkeit auf den Finanzmärkten zu behalten, müsse der Schuldenabbau ein zentrales Anliegen sein und die langfristige Konsolidierung dargelegt werden. Derzeit fehle allerdings die Perspektive für die Rückführung der Staatsverschuldung von über 70 auf die Maastricht-Grenze von 60 Prozent des BIP. Dazu dürfe das jährliche Defizit ab 2015 nicht über einem Prozent liegen. „Zwei Prozent sind zu viel“, so Felderer. Das Finanzministerium hat für 2014 derzeit noch ein Defizit von 2,2 Prozent vorgesehen. Berechnungen des Staatsschuldenausschusses zeigen folgendes Bild: Bei einem durchschnittlichen Wachstum und einem Defizit von einem Prozent könnte die Schuldenquote zwischen 2023 und 2028 auf 60 Prozent gesenkt werden, bei zwei Prozent würde das ein Jahrzehnt länger dauern (bis 2039).

Sehen wir uns zunächst an, was diese Europarangliste „des Grauens“ für Österreich tatsächlich zu bedeuten hat. So wie Felderer diesen Umstand darstellt, handelt es sich dabei um ein furchtbares Ergebnis, wenn Österreich hier auf Platz 4 liegt und Anstalten macht, Besserplatzierte zu überholen. Was Felderer jedoch verschweigt, das ist der Umstand, dass die Bestplatzierten bei der Abgabenquote (bis auf Belgien) auch auf anderen Ranglisten – die positiver besetzt sind – oft topplatziert sind. So liegt etwa Schweden während der letzten zehn Jahre beim Wirtschaftswachstum meist deutlich über dem EU-Durchschnitt, deutlich weniger Menschen als im Rest von Europa sind armutsgefährdet (hier liegt auch Dänemark sehr gut) und die Beschäftigungsquote (vor allem von Frauen) ist ebenfalls deutlich höher. Schweden ist überhaupt ein gutes Gegenbeispiel für die neoliberale Behauptung, hohe Abgaben schadeten dem Wirtschaftsstandort im internationalen Vergleich. Denn Schweden hat einen erfolgreichen Hochtechnologiebereich, der sich international sehen lassen kann, und ist generell wirtschaftlich erfolgreich. Einziger Wermutstropfen ist, dass Konjunkturschwankungen meist größer ausfallen als z.B. in Österreich. Schweden bietet den Menschen und damit auch den Unternehmen außerdem ein gut ausgebautes Bildungssystem, aus dem gut ausgebildete Absolventen hervorgehen, denen darüber hinaus ein breites Angebot an lebensbegleitenden Weiterbildungsmöglichkeiten offen steht.

Wir können somit festhalten: Es sind bessere Wege möglich als jener des neoliberalen Musterlands Deutschland (wobei Österreich in dieser Hinsicht kaum nachsteht), wo die Exportindustrie aufgrund jahrelanger Lohnzurückhaltung zwar große Erfolge feiert, bei der großen Masse der Menschen diese Erfolge aber nicht ankommen, da die Einkommen seit vielen Jahren stagnieren. Dies ist längerfristig auch für die Unternehmen nachteilig, da der Inlandskonsum daniederliegt und diese Erfolge nur durch Verschuldung der Importländer möglich sind. Die gegenwärtigen Instabilitäten in der Eurozone rühren gerade davon her (und nicht von der mangelnden Budgetdisziplin der südeuropäischen Länder), dass das wettbewerbsverzerrende Lohndumping der Überschussländer die anderen Staaten in die Schuldenfalle treibt.

Daher ist Felderer auch darin zu widersprechen, dass die Abgabenquote schon bald gesenkt werden muss. Erstens steht dies im Widerspruch zu seiner Forderung nach einem schnelleren Schuldenabbau der Republik. Denn wie sollen die Schulden abgebaut werden, wenn die Steuereinnahmen sinken? Es ist ein hartnäckiges neoliberales Märchen, dass Steuersenkungen über einen längeren Zeitraum sogar zu mehr Staatseinnahmen führen, weil die Unternehmen und Kapitaleigner dadurch ein günstiges Klima für hohes wirtschaftliches Wachstum vorfinden. Dies wurde in den USA unter Ronald Reagan propagiert. Die Realität am Ende seiner Amtszeit sah freilich völlig anders aus: Obwohl der Präsident große Steuererleichterungen geschaffen hatte, standen die Staatskassen der USA vor einem riesigen Schuldenberg, der dann unter Präsident Clinton abgebaut werden musste. Die viel beschworene Verwaltungsreform andererseits wird diese Reduktion der Schulden auch nicht allein leisten können, auch wenn von mancher Seite dieser Eindruck erweckt wird.

Was die Geschwindigkeit des Schuldenabbaus betrifft, bleibt uns Felderer eine wirkliche Erklärung schuldig, warum dieser schneller als bisher erfolgen müsse. Denn der Verweis auf die Glaubwürdigkeit an den Finanzmärkten kann nicht ernst gemeint sein. Die Finanzmärkte mussten 2008 aufgrund von Exzessen, die durch mangelnde Regulierung ermöglicht wurden, von den Staaten durch massive Finanzspritzen gerettet werden. Also haben nicht die Staaten ihre Glaubwürdigkeit den Finanzmärkten zu beweisen, sondern die Finanzmärkte müssen umgekehrt innerhalb einer strengen Regulierung den Nachweis erbringen, dass die doch noch in der Lage sind, sinnvolle Dienste für die Realwirtschaft zu erbringen.

Die Grenze der Gesamtverschuldung im Maastrichtvertrag von 60 Prozent des BIP ist rein willkürlich gesetzt und war während der Finanz- und Weltwirtschaftskrise nicht einzuhalten. Daher ist es Zeit von diesem Dogma abzurücken. Statt sich nur auf die Bekämpfung der Inflation zu fixieren, sollte die Europäische Zentralbank im Geiste Keynes‘ vielmehr eine Geldpolitik betreiben, die den Staaten und Unternehmen durch niedrige Zinsen eine günstige Verschuldung ermöglicht. Wenn dadurch das Wirtschaftswachstum nachhaltig angekurbelt wird, löst sich die Schuldenproblematik aufgrund höherer Staatseinnahmen ohnehin von selbst – auch wenn diese zeitweise höher ausfällt als die Maastrichtkriterien erlauben.

Um zum Abschluss auf die Abgabenquote zurückzukommen. Felderers Befürchtungen hinsichtlich der Folgen einer steigenden Quote kann entgegnet werden: Die Abgabenquote darf nicht isoliert gesehen werden, sondern ihr müssen die Leistungen des Staates für seine Bürger sowie die Ausgaben für Forschung und Innovation gegenübergestellt werden. Wenn Österreich bei der Abgabenquote tatsächlich bald Europameister sein sollte – und dies aufgrund der dadurch möglichen Rahmenbedingungen aber auch bei Wirtschaftswachstum, Armutsvermeidung und Vollbeschäftigung sowie bei der Förderung von Forschung und Technik wird, dann sollten wir einfach sagen: Nur zu!


Der Mathematiker auf Abwegen: Rudolf Taschner und die Sparpropaganda von Finanzminister Josef Pröll

13. Dezember 2010

In einem Video des Bundesministeriums für Finanzen erklärt der bekannte Mathematikprofessor der Technischen Universität Wien, Rudolf Taschner, den Zusehern, warum die Budgetkonsolidierung notwendig sei und weshalb wir alle sparen müssten. Ich möchte im Folgenden die Inhalte des Videos aufgreifen und aus volkswirtschaftlicher Sicht analysieren.

Der Zahlentheoretiker Taschner jongliert in diesem Video zunächst mit ein paar Zahlen: Da ist zunächst die unvorstellbar große Zahl 198.400.000.000. Auf diesen Wert beläuft sich nämlich die Gesamtverschuldung des österreichischen Staates. Darauf folgt die Zahl 23.700. Dies sei in Euro der aktuelle Wert der Prokopfverschuldung jedes Österreichers: vom Säugling bis zum Pensionisten.

Der Mathematiker Taschner mag auf den ersten Blick der ideale Mann sein, um dieses Thema zu veranschaulichen; sind Zahlen doch sein eigentliches Metier. Das Problem ist jedoch, dass die Zahl selbst für den Zahlentheoretiker von Interesse ist – die Anwendung der Zahlen in Wissenschaft und Wirtschaft sind nicht seine Sache. Also ist es für einen Mathematiker nicht ersichtlich, ob eine Verschuldung von 198,4 Mrd. Euro für ein Land wie Österreich hoch oder niedrig ist. Dazu muss man diese Zahl einerseits mit dem BIP vergleichen und sich andererseits die Relation zum BIP im Vergleich mit anderen Ländern ansehen. Nun, das österreichische BIP betrug 2009 274,3 Mrd. Euro, d.h. die Verschuldung beträgt etwa 72% des BIP (eigentlich weniger da 2010 das BIP wieder leicht steigen wird). Im EU-Durchschnitt betrug 2009 die Verschuldung etwa 74% des BIP, in der Eurozone sogar etwa 79%. Griechenland hatte 115%, die USA 83%, Japan sogar 189%. Wie man sieht, ist der Wert also im internationalen Vergleich durchaus als erfreulich anzusehen. Freilich ist er 2009 und 2010 aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise stark angestiegen. Aber das ist historisch betrachtet nichts Ungewöhnliches, sondern eine normale Erscheinung in der Folge einer Wirtschaftskrise. In Zeiten der Hochkonjunktur können solche Schulden problemlos wieder reduziert werden.

Die 23.700 Euro Prokopfverschuldung müssen außerdem auch unter dem Gesichtspunkt gesehen werden, dass der österreichische Staat nicht nur Schulden hat, sondern auch Werte in Form von öffentlichem Eigentum. Dazu kommt, dass im Unterschied zum Privathaushalt Schulden von Unternehmen oder Staaten volkswirtschaftlich auch als Investitionen in Zukunft gesehen werden müssen, die die Voraussetzungen für höhere Wertschöpfung schaffen. Ausgaben für Bildung und Forschung sind solche Investitionen, die später für höhere Einnahmen sorgen und daher nicht nur als Kosten gesehen werden dürfen.

Als nächstes verwandelt sich in den Händen Taschners eine Eineuromünze in ein Tortendiagramm, das darstellt, welche Anteile wofür im österreichischen Budget aufgewendet werden: 36% für Soziales, 17% für Bildung, 14% für die Verwaltung, 8% für den Verkehr, 7% für die Sicherheit usw. Besonders hervorgehoben werden jedoch jene ca. 11,4%, die für den Schuldendienst aufgewendet werden. Denn Taschner fragt sich anschließend, was wäre, wenn wir diese 11,4% für den Schuldendienst nicht leisten müssten, weil wir gar keine Schulden haben. Die nächste Grafik gibt die vermeintliche Antwort: es bliebe mehr für alle anderen Bereiche des Budget: d.h. wir hätten mehr für Soziales, Bildung usw. Verbal ergänzt Taschner auch noch, dass dann sogar die verlockende Möglichkeit bestünde, dass wir alle weniger Steuern zahlen müssen.

Zu den Zahlen der Budgetaufteilung ist zu ergänzen, dass es Aufgabe des Staates ist, mit seinen Steuereinnahmen öffentlich wichtige Aufgaben wahrzunehmen. Das sind z.B. die innere und äußere Sicherheit, die soziale Absicherung, Ausbau und Erhaltung der Infrastruktur, Investitionen in Forschung und Bildung usw. Der Schuldendienst ist tatsächlich ein Sonderfall der staatlichen Ausgaben, da dieser mit keiner unmittelbaren Leistung für die Bürger verbunden ist. Man muss jedoch ergänzen, dass Schulden von Staaten dadurch entstehen, dass die Einnahmen nicht die notwendigen Ausgaben abdecken, sodass sich der Staat an den Finanzmärkten verschulden muss. Also ist es eine verkürzte Darstellung, wenn man sagt, der Schuldendienst schmälere die Leistungen des Staates. Denn die Schulden werden ja aufgenommen, um mehr Geld für die Staatsausgaben zur Verfügung zu haben. Wenn nämlich ein Staat während einer Wirtschaftskrise sich nicht verschuldete, hätte er nicht genügend Mittel, um alle notwendigen Sozialleistungen und Investitionen in die Ankurbelung der Konjunktur zu tätigen. Wir alle hätten dadurch weniger und aufgrund der negativen Wirkung auf die wirtschaftliche Entwicklung würde sich dies Jahr für Jahr noch schlimmer auswirken. Daher sind Schulden von Staaten nicht generell zu verdammen, sondern sie sind in Krisenzeiten ein notwendiges Übel, um die richtigen Impulse für die Zukunft zu setzen.

Als wäre der derzeitige Schuldendienst noch nicht abschreckend genug, warnt Taschner in der nächsten Szene des Videos vor einer Zunahme der Schulden und den damit verbundenen höheren Zinsleistungen. Um das Ganze drastischer zu machen, wird die Steigerung der Schuldenlast von 8 auf 9 Milliarden jährlich grafisch stark übertrieben: der Balken wächst im Bild nicht um ein Achtel, sondern wächst bedrohlich über den Bildrand hinaus, während der Balken der nutzbaren Budgetmittel schrumpft und schrumpft.

Abgesehen von der stark überzeichneten grafischen Darstellung wird hier ein ernstes Problem der gegenwärtigen Schuldenfinanzierung angesprochen. In den Zeiten guter Konjunktur konnten früher die Schulden des Staates durch höhere Steuereinnahmen wieder (fast) problemlos abgebaut werden. In den 70ern des letzten Jahrhunderts konnten die Staaten ihre Schulden überhaupt mehr oder weniger weginflationieren, d.h. aufgrund der Inflation waren die Zinsen für die Schuldner kaum spürbar. Dieser Schuldenabbau ist deshalb heute schwieriger geworden, da sich in den letzten 20 Jahren die Realzinsen deutlich erhöht haben. Viele Jahre einer neoliberalen Hegemonie in der Finanzpolitik im Dienste der Geldvermögen haben nämlich zu einer Trendumkehr bei den Zinsen geführt. Die Zentralbank in Europa, aber auch (in geringerem Ausmaße) die FED in den USA betreiben eine Hochzinspolitik, die die Inflation eindämmt und Kredite teuer macht. Also sind Schulden nicht generell ein Problem für die Staaten, sondern sie werden unter diesen ungünstigen Voraussetzungen für die Geldaufnahme erst zu einem solchen.

Als nächstes wird von Taschner die Verschuldung im europäischen Vergleich dargestellt: Österreich liege hier im EU-Ranking an 18. Stelle, d.h. 17 Staaten stünden hier besser da als wir. Zum Abschluss des Videos  tritt Josef Pröll hinzu und warnt gemeinsam mit Taschner, Österreich könne es, wenn nun nicht gespart werden, wie einem privaten Schuldner ergehen, der eine schlechte Bonität hat und deshalb keinen Kredit mehr bekommt oder einen hohen Risikoaufschlag zahlen muss. Um diese Bedrohung zu veranschaulichen,  erinnert Pröll an das Schicksal von Griechenland und Irland, die schon so weit seien, dass sie als Staaten nicht mehr selbstbestimmt handeln können, sondern von der EU und dem IWF Hilfe benötigen.

Wie wir schon zuvor aufgezeigt haben, steht Österreich bei der Verschuldung relativ gut da, obwohl das Video mit seinem Ranking einen anderen Eindruck erzeugen möchte. Das vom Finanzminister an die Wand gemalte Szenario des Schuldners mit schlechter Bonität, ist heute tatsächlich gegeben. Dies ist jedoch (hauptsächlich) nicht die Schuld der Staaten, die stets als die verlässlichsten Schuldner galten, sondern die Folge einer völlig irrationalen Reaktion der Finanzmärkte. Diese verlangen nämlich in Reaktion auf die Finanzkrise, die vom Finanzsektor durch organisierte Verantwortungslosigkeit verursacht wurde und nur durch die Finanzspritzen und Garantien der Staaten bereinigt werden konnte, nun von kleinen Staaten hohe Risikoaufschläge für das geliehene Geld. Begründet wird diese Forderung mit der vermeintlich hohen Staatsverschuldung dieser Staaten, die die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit in sich berge. Als es darum ging, damit ihre Haut zu retten, waren den Finanzmärkten die Staatsschulden mehr als genehm. Jetzt, wo es darum geht, den Karren der Weltwirtschaft  aus dem Dreck des Konjunktureinbruchs zu ziehen und nicht die Bevölkerung für die Krise zahlen zu lassen, malen die Finanzmärkte den Teufel der Überschuldung der Staaten an die Wand. Und durch harte Einschnitte bei den Staatsausgaben soll bei denen gespart werden, die weder Finanz-, noch Wirtschaftskrise verursacht haben: die ArbeitnehmerInnen und ihre Familien.

Dies ist der falsche Weg. Jetzt ist es zunächst wichtig, dass die langsam in Schwung kommende Konjunktur nicht durch Sparmaßnahmen, die den Konsum einschränken, abgewürgt wird. Wenn schon jetzt eine Budgetkonsolidierung gemacht werden soll, dann kann dies durch einen höheren Beitrag von Vermögen und Kapitalzuwächsen geschehen. Denn diese Maßnahmen gefährden nicht das Wirtschaftswachstum, sondern vermindern lediglich jene Geldmenge, die ohnehin nur in die Spekulation fließen würde. Wenn wir in 2 bis 3 Jahren wieder eine Hochkonjunktur haben und die Einkommen aller dadurch merkbar steigen, dann können auch Steuererhöhungen, die die breite Masse betreffen, zur Konsolidierung herangezogen werden.