Kritische Analyse des Budgets für 2011

25. Oktober 2010

Die Regierungsmitglieder von SPÖ und ÖVP haben sich Samstag Nachmittag hinsichtlich der Einnahmen- und Ausgabenmaßnahmen beim Budget geeinigt. Im Steuerbereich kommt wie schon länger geplant die Bankenabgabe. Diese soll ca. 500 Mio. Euro Mehreinnahmen bringen. Allerdings fallen durch die Abschaffung der Kreditvertragsgebühr 150 Mio. an Einnahmen weg. Der Wegfall der Spekulationsfrist bei Aktien wird zunächst 30 Mio. bringen und soll jährlich steigen und ab 2014 schließlich 250 Mio. jährlich an Mehreinnahmen bescheren. Durch den Wegfall der Begünstigung der Zwischenbesteuerung in Stiftungen sollen 2011 50 Mio. mehr in die öffentlichen Haushalte fließen. Auch hier wird erwartet, dass die Einnahmen jährlich steigen. Durch ein Betrugsbekämpfungspaket werden 100 Mio. an zusätzlichen Steuerleistungen erwartet.

Durch eine Erhöhung der Mineralölsteuer (plus 5 Cent bei Diesel, plus 4 Cent bei Benzin) soll 2011 417 Mio. mehr in die Staatskasse überführen. Allerdings steht dieser Maßnahme eine Erhöhung der Pendlerpauschale um 5% und Erleichterungen für LKW gegenüber, die  etwa 50 Mio. kosten werden.  Bei der Normverbrauchsabgabe, durch Flugticketzuschläge sollen weitere 85 Mio. aufgebracht werden. Durch eine Erhöhung der Tabaksteuer ist eine Mehreinnahme von 100 Mio. für den Staatssäckel zu erwarten.

Ausgabenseitig kommen vor allem für Familien einige Kürzungen zum Tragen. Durch die Auszahlung der Familienbeihilfe nur noch bis zum vollendeten 24. Lebensjahr und die Kürzung der 13. Familienbeihilfe auf pauschal 100 Euro und die Begrenzung auf Kinder zwischen 6 und 15 Jahren sind Einsparungen von 238 Mio. geplant. Die Streichung des Mehrkindzuschlags und der Wegfall des Alleinverdienerabsetzbetrags für kinderlose Familien sollen weitere 125 Mio. an Ersparnis bringen. Beim Pflegegeld gibt es eine Verschlechterung in den ersten beiden Stufen, da die Voraussetzungen um jeweils 10 Stunden Pflegebedarf erhöht werden. Bei der höchsten Pflegestufe gibt es eine kleine Erhöhung, sodass insgesamt eine Einsparung von 17 Mio. herauskommen soll.

Bei den Neupensionen wird es in Zukunft keine Erhöhung innerhalb des ersten Jahres geben. Bei der vorzeitigen Alterspension aufgrund langer Versicherungsdauer (= Hacklerregelung) wird die steuerliche Absetzbarkeit beim Nachkauf von Schulzeiten wegfallen, sodass die Kosten dafür um etwa 12 Mio. sinken. Bis 2013 bleibt diese Regelung unverändert bestehen und wird danach durch eine Regelung ersetzt, die weniger Kosten verursach soll. Das Antrittsalter wird ab 2014 sowohl bei Frauen wie auch bei den Männern um 2 Jahre erhöht.  Bei der vorzeitigen Pension aufgrund von Erkrankung soll durch verstärkte Rehabilitation zunächst ein Mehraufwand von ca. 7 Mio. gegeben sein, längerfristig sollen die Kosten jedoch deutlich sinken. Durch die positive Entwicklung der Arbeitslosigkeit sei bei der Arbeitsmarktförderung 2011 eine Ersparnis von 44 Mio. zu erwarten.

Im Bildungsbereich werden sowohl den Universitäten wie auch für den Ausbau der Gesamtschulen jeweils 80 Mio. mehr im Jahr zur Verfügung gestellt. Jedoch werden den Universitäten die Einführung von Studieneingangsphasen in überlaufenen Studienfächern zugestanden.

Zur weiteren Ankurbelung der positiven Konjukturentwicklung wird die thermische Sanierung mit 100 Mio. Euro gefördert.

Wie ist dieses Gesamtpaket im Hinblick auf eine gerechte und solidarische Gestaltung der Budgetkonsolidierung zu beurteilen? Dass die Bankenabgabe eingeführt wird, ist sehr zu begrüßen, da die Banken vom Staat durch das Bankenpaket gerettet wurden und somit mit Recht zum Abbau der dadurch entstandenen Schulden herangezogen werden. Entgegen anders lautenden Behauptungen werden die Banken diese Belastungen nicht unmittel an ihre Kunden weitergeben werden können, da sie die laufenden Verträge einhalten müssen und ein gesunder Wettbewerb dafür sorgen sollte, dass jene Banken, die ihren Neukunden keine höheren Gebühren verrechnen, im Vorteil sein sollten. Trotzdem ist nicht völlig auszuschließen, dass die Bankenabgabe im Laufe der Jahre indirekt zu einer Massensteuer wird. Der Wegfall der steuerlichen Begünstigung von Privatstiftungen und die Streichung der Spekulationsfrist bei Wertpapieren ist eine längst fällige Maßnahme, da diese Regelungen dazu geführt haben, dass Kapitalzuwächse keinen angemessenen solidarischen Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Ausgaben beigetragen haben. Dass keine echte Vermögensteuer eingeführt wurde (z.B. zumindest durch Anpassungen bei der Grundsteuer) und auch die Gruppenbesteuerung nicht wesentlich reformiert wird, ist unter dem Gesichtspunkt, dass auch Konzerne und Vermögende einen fairen Beitrag leisten sollen, sehr bedauerlich.

Die getroffenen Maßnahmen bei den Massensteuern sind nicht eindeutig zu bewerten. Wenn man die gesundheitlichen Auswirkungen des Tabakkonsums ernsthaft in den Griff bekommen möchte, dann sind Lenkungsmaßnahmen selbstverständlich zu begrüßen. Jedoch waren die Erfolge bei der Tabaksteuer bisher schon eher bescheiden. Eindeutig zu begrüßen ist jedoch, dass 40 Mio. der Einnahmen dem Kassenstrukturfonds zur Verfügung gestellt werden, da dies eine gesundheitspolitisch sinnvolle Zweckbindung darstellt. Allerdings ist hier der Wermutstropfen zu beklagen, dass den Krankenkassen ursprünglich 100 Mio. im Jahr für diesen Zweck zugesagt wurden. Angesichts der weiterhin schlechten Einnahmesituation wird den Kassen dieses Geld sehr fehlen und eine Sanierung ihrer Finanzen verunmöglichen.

Wenn man die Kosten für die Umwelt in Rechnung stellt, dann ist es auch unumgänglich, bei der Mineralölsteuer und anderen den Individualverkehr betreffenden Abgaben anzusetzen. Dass die Mehreinnahmen jedoch rein budgetäre Ziele verfolgen und keine Zweckbindung dieser Einnahmen erfolgt, ist bedauerlich. Da auch die sozialen Auswirkungen (durch die Erhöhung der Pendlerpauschale) nur unzureichend abgefedert werden, hinterlässt uns mit einem weinenden Auge. Die Erleichterungen für Frächter wiederum können wohl nur als Lobbyingerfolg dieser Branche gewertet werden, da sie ein ökologisch völlig verkehrtes Signal geben. Dass auf Flugreisen eine Abgabe eingehoben wird, mag jene Reisenden, die das gewachsene Angebot an Billigflügen genutzt haben, verärgern, ist in ökologischer Hinsicht aber vollkommen richtig, da der zunehmende Flugverkehr sehr ungünstige Auswirkungen auf die globale Klimaentwicklung mit sich bringt.

Dass vor allem im Familienbereich deutliche Einsparungen erfolgen, ist einerseits überraschend, da die erklärte „Familienpartei“ ÖVP am Verhandlungstisch saß. Andererseits ist dies auch in Hinsicht auf sozialdemokratische Werte nicht besonders wohlüberlegt. Denn die Herabsetzung der Bezugsdauer der Familienbeihilfe trifft vor allem die Kinder aus ärmeren Schichten und wird hier das Erreichen höherer akademischer Grade in dieser Gruppe weiter erschweren. Hier kann auch eine Erhöhung des Unibudgets um 80 Mio. jährlich und die Investition von 80 Mio. in den Ausbau der Gesamtschulen nicht darüber hinwegtrösten, dass der Zugang zu höheren akademischen Weihen finanziell und durch Zugangsbeschränkungen noch stärker limitiert wird.

Die Kürzung bei der 13. Familienbeihilfe ist erstens skurril, da diese erst 2008 eingeführt wurde. Zweitens ist die Beschränkung auf das schulpflichtige Alter zwar im Einzelfall nicht allzu merklich, aber symbolisch ein deutliches Signal gegen eine gute Ausbildung von Kindern aus den unteren Schichten. Auch wenn bei den Familien die Einsparungen in einem Bereich erfolgen, den traditionell die ÖVP für sich gepachtet hat, so ist es für die SPÖ beschämend, dass sie diese Errichtung von Hürden bei der Bildung nicht verhindern konnte. Immerhin ist ein freier Zugang zur Bildung ein bewährtes Anliegen der Sozialdemokratie. Den StudentInnen ist also auch aus Sicht der ArbeitnehmrInnen viel Erfolg für ihren Kampf gegen die geplanten Maßnahmen zu wünschen und die solidarische Unterstützung zu unterbreiten.

Die Kürzungen beim Pflegegeld sind in einer Zeit zunehmenden Pflegebedarfs als eine rein fiskalische Maßnahme zu sehen, deren soziale Auswirkungen durchaus überprüft werden sollten. Es mag schon richtig sein, dass bei den ersten beiden Pflegestufen das Pflegegeld des Öfteren gar nicht für Pflegemaßnahmen verwendet wird. Dennoch dürfen jene, die sehr wohl darauf angewiesen sind, nicht für diesen unerwünschten Mitteleinsatz bestraft werden. Außerdem sollte umfassend erhoben werden, in welchem Ausmaß der Bedarf an Pflege mit weniger als 60 Stunden pro Woche tatsächlich guten Gewissens ohne Pflegegeldzahlung zumutbar ist.

Bei den Pensionen ist zunächst zu sagen, dass die Aufschiebung der ersten Erhöhung eine reine Sparmaßnahme darstellt, die willkürlich je nach Antrittsdatum zu einer mehr oder weniger großen Benachteiligung führt, die keineswegs als sozial anzusehen ist. Bei der vorzeitigen  Alterspension ist zu begrüßen, dass die Planungssicherheit jener gewahrt bleibt, die in den nächsten Jahren diese Form der Alterspension beabsichtigt hatten, da bei der Hacklerregelung bis 2013 keine Änderung erfolgt. Der Wegfall der steuerlichen Begünstigung beim Nachkauf von Schulzeiten macht insofern Sinn, als durch diese Möglichkeit die bisherige Regelung vor allem von Angestellten und Beamten in Anspruch genommen werden konnte. Dennoch kann man nicht erwarten, dass jene Bevölkerungsgruppe glücklich über diese Maßnahme ist. Bevor eine endgültige Bewertung der Neugestaltung, die eine Erhöhung des Antrittsalters beinhalten wird, erfolgen kann, muss abgewartet werden, wie die genaue Regelung ab 2014 aussieht. Die Absicht, bei Invaliditätspension/Berufsunfähigkeitspension ab nun verstärkt auf die Rehabilitation zu setzen, bevor der Übergang in den Ruhestand erfolgt, geht zwar in die richtige Richtung. Aber der Eindruck ist nicht von der Hand zu weisen, dass finanzielle Erwägungen die Hauptrolle spielen und die Unternehmen nicht wirklich in die Pflicht genommen werden, um den Rehabilitationswilligen altersgerechtes Arbeiten auch zu ermöglichen. Bevor nichts Genaues über die geplante Lockerung des Berufsschutzes bekannt ist, lässt sich dazu wenig sagen. Es seien nur zwei prinzipielle, aber konträre Bemerkungen erlaubt: Erstens ist der Berufsschutz in einer Zeit der veränderten Berufsbiografie antiquiert, da die klassische Erwerbsbiografie einer durchgängigen Berufsausübung eine Seltenheit geworden ist. Aber zweitens macht er dennoch auch heute noch Sinn, um Menschen vor dem ungebremsten Abstieg in Arbeitswelt zu bewahren.

Die weitere Investition in die thermische Sanierung ist als konjunkturbelebende Maßnahme zu begrüßen. Unbefriedigend ist jedoch, dass die Sozialmilliarde nicht umgesetzt wird, da diese einen noch stärker positiven Effekt auf Arbeitsmarkt und Wirtschaftsentwicklung hätte.


Entgegnung auf die neoliberalen Ergüsse der Industriellenvereinigung

8. Oktober 2010

Am 5. Oktober 2010 hat die Industriellenvereinigung eine Pressekonferenz abgehalten, wo Markus Beyrer und Veit Sorger neben ihrer Position in den Lohnverhandlungen mit der Gewerkschaft auch  ihre Vorstellungen zu Pensionsreform, Budgetkonsolidierung und neue Steuern präsentierten. Im folgenden möchte ich auf die einzelnen Themen eingehen und notwendige Richtigstellungen vornehmen bzw. ergänzende Überlegungen anstellen.

Zu den Lohnverhandlungen:

Mitten im Auftakt zu den Lohnverhandlungen in der Metallindustrie malt Veit Sorger, Präsident der Industriellenvereinigung (IV), die Zukunft der heimischen Betriebe in düsteren Farben: Zwar habe sich die Auslastung gebessert, für den erhofften Investitionsschub reiche das aber lange nicht. Zudem fange der heurige Produktionszuwachs gerade die Hälfte dessen ab, was im Krisenjahr weggebrochen sei. Der US-Dollar werde zum Leidwesen der Exporteure schwächer, und ein Aufschwung, der diesen Namen auch ohne staatliche Geldspritzen verdienen würde, sei nicht in Sicht.

Außerdem liegt dem IV-Präsidenten noch der „viel zu hohe“ Lohnabschluss aus dem vorigen Herbst im Magen. Damals hatten die Gewerkschaften – trotz rückläufiger Produktivität und niedriger Inflationsrate – eine Anhebung der Kollektivvertragslöhne um 1,5 Prozent durchgesetzt. Die Industrie habe sich damals bereit erklärt, 0,6 Prozentpunkte an zusätzlichem Lohnplus als „Vorleistung“ zu akzeptieren, wenn im Gegenzug die Arbeitszeit flexibilisiert würde. Im April brachen die Arbeitgeber die Verhandlungen darüber „wegen Sinnlosigkeit“ ab. Heuer müsse diese Vorleistung abgegolten werden, forderte IV-Generalsekretär Markus Beyrer. Entweder werde die Frist, innerhalb der Überstunden durch Zeitausgleich abgegolten werden können, endlich erhöht, oder man müsse die 0,6 Prozentpunkte aus dem Vorjahr eben „vom heurigen Ergebnis abziehen“.

Wie die beiden Chefverhandler der Gewerkschaft Rainer Wimmer, Bundesvorsitzender der Produktionsgewerkschaft PRO-GE, und Karl Proyer, stv. Bundesgeschäftsführer der Gewerkschaft GPA-djp betonen, hat das Krisenjahr 2009 „[w]eit mehr als 20.000 Arbeitsplätze … allein in der Metallindustrie gekostet. Trotzdem wurden im Krisenjahr 2009 alleine in den 150 wichtigsten Metallindustrie-Unternehmen Gewinnausschüttungen von rund 2,2 Milliarden Euro an die Eigentümer oder Muttergesellschaften getätigt.“ Das Gejammere der Industrie ist somit ganz und gar nicht angebracht. Wenn man sich außerdem die Zahlen der letzten zehn Jahre anschaut, dann ist deutlich zu erkennen, dass die Produktivität und die Gewinne stets deutlich stärker gestiegen sind als die Löhne. So sind etwa in Österreich über alle Bereiche zwischen 2000 und 2008 die Gewinne um 60%, die Löhne jedoch nur um 30% gestiegen! Und dass die Produktion im Jahre 2009 aufgrund der Weltwirtschaftskrise stark eingebrochen ist (-10%), soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Produktivität je geleisteter Arbeitsstunde und je unselbstständig Beschäftigten deutlich weniger stark gesunken ist(-4,8% bzw. -7% laut Statistik Austria) und in den Jahren davor deutliche Zuwächse hatte (siehe auch nachfolgende Grafik).

Metallindustrie_Wachstum_2000_09

Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden, dass durch steigende Arbeitslosigkeit und den massiven Einsatz von Kurzarbeit die Auswirkungen der Krise im Jahr 2009 auf die Industrie gebremst und solidarisch auf die Allgemeinheit übertragen werden konnten. Damit haben die ArbeitnehmerInnen in Österreich einen wichtigen Beitrag für den Industriesektor geleistet, für den sie nicht 2011 mit Lohneinbußen bestraft werden dürfen.

Deshalb betonen Rainer Wimmer und Karl Proyer, dass die Gewerkschaft bei keiner der anstehenden Lohn- und Gehaltsrunden die Gewerkschaften irgendwelche Versprechen einzulösen hätte. „Die Industrie soll endlich ihr Krisengejammere aufgeben und die gute Wirtschaftsentwicklung durch positive Signale an die Beschäftigten, die durch ihr Engagement einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, weiter stärken. Wir lassen uns nicht von den Herren Sorger und Beyrer vorschreiben, was wir im Auftrag der Beschäftigten und ihrer BetriebsrätInnen fordern. Es bleibt bei unserer Forderung nach kürzeren Arbeitszeiten“.

Zum Reformbedarf in der Pensionsversicherung:

Martin Beyrer beklagte auf der Pressekonferenz zunächst, Österreich sei ,Frühpensionsweltmeister‘, von den Neuzugängen in den Ruhestand würden nur noch 21 Prozent auf die normale Alterspensionen entfallen, der Rest der Neuzugänge falle unter ,Hacklerregelung‘ oder Invaliditätspension. Dann rechnete er vor: Ein 60-Jähriger, der heute in eine ,Hacklerpension‘ gehe, habe im Schnitt nur für 9,5 Pensionsjahre eingezahlt, habe aufgrund seiner hohen Lebenserwartung aber fast 23 Bezugsjahre zu erwarten. Deshalb müsse diese Pensionsform nach einer ,Ausschleifregelung‘ bis 2013 abgeschafft werden. Dadurch könnten rund 500 Mio. Euro gespart werden.

Nach einem grundsätzlichen Bekenntnis zur Invaliditätspensio, mit dem Vorbehalt ,Rehabilitation vor Rente‘, gab Beyrer zu Bedenken, dass eine verstärkte Rehabilitation nicht ausreichen werde, um die hohe Anzahl der krankheitsbedingten Frühpensionen zu reduzieren. Daher müsse dringend der Berufsschutz gelockert werden, damit der Zugang zur Invaliditätspension endlich erschwert wird.

Die Klage, Österreich sei ein Paradis für Frühpensionisten begleitet die neoliberalen Angriffe auf das österreichische Pensionssystem wie das Amen im Gebet. Da mir nun die Zahlen des Bundesministerium für Soziales, Arbeit und Konsumentschutz zur Verfügung stehen, möchte ich der IV mit aller Deutlichkeit ihre falschen Zahlen bewusst machen. Wenn man Inland und Ausland zusammennimmt, dann macht die normale Alterspension kanpp unter 28% der Neuzugänge aus. Wenn man nur das Inland heranzieht, dann ergeben sich knapp 23%. Wie die IV also auf einen Wert von 21% kommt, bleibt vollkommen räselhaft. Dass ein Mann, der mit 60 Jahren in die vorzeitige Alterspension aufgrung langer Versicherungsdauer übertritt, im Schnitt für 9,5 Jahre Beiträge eingezahlt habe, ist erstens nicht nachvollziehbar, wie die IV auf diese Werte kommt. Zweitens ist es irrelevant, da es für das Funktionieren des Umlageverfahrens keine Rolle spielt. Dieses funktioniert ja nicht auf die Weise, dass die Versicherten auf die eigene Pension ansparen. Vielmehr werden alle gegenwärtigen Pensionsleistungen aus den Einnahmen aus den Pensionsversicherungsbeiträgen finanziert.  Weiters erscheint es aufgrund der durchschnittlichen Lebenserwartung von Mänern eher unwahrscheinlich, dass ein 60jähriger im Durchschnitt 23 Jahre lang seine Alterspension beziehe wird. Hier scheint die IV auf den Fall eines 60jährigen die Lebenserwartung von Frauen anzuwenden.

Zur gewünschten Abschaffung der vorzeitigen Alterspension aufgrund langer Versicherungsdauer ist zu bemerken, dass die sogenannte Hacklerregelung zwar reformbedürftig ist, eine völlige Abschaffung mit 2013 aber 1. verfassungsrechtlich mehr als bedenklich wäre, 2. das allgemein anerkannte Prinzip „45 Jahre sind genug“ in Frage stellt. Statt sich Gedanken zu machen, wie durch größere Hürden auf dem Weg in die Pension ein paar hundert Mio. Euro eingespart werden können, sollte sich die IV einmal überlegen, wie die Bemessungsgrundlage der Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer vergrößert werden kann, damit unser System der Kranken- und Pensionsversicherung langfristig gesichert ist. Hier käme z.B. die oftmals geschmähte Wertschöpfungsabgabe in Frage, wodurch die Industrie endlich weniger Anreize für Personalabbau hätte und durch Einbeziehung der Kapitalfaktoren wieder einen angemessenen Beitrag zu einer solidarischen Gesellschaft leisten würde.

Was die Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension betrifft, so ist den unsozialen Überlegungen der IV der Spiegel vorzuhalten. Statt sich Gedanken darüber zu machen, wie die Arbeitsplätze in der Industrie so verbessert werden könnten, dass die ArbeitnehmerInnen länger gesund bleiben und auch im Alter einen Arbeitsplatz haben, der ihnen den Verbleib ermöglicht, möchte die IV alte und kranke Menschen einfach auf unqualifizierte und schlecht bezahlte Arbeitsplätze abschieben.

Zu Budgetkonsolidierung und neuen Steuern:

Die Spitzenvertreter der Industriellenvereinigung  beharren für die geplante Sanierung des Staatsbudgets auf möglichst hohen Einsparungen bei den Ausgaben, ehe neue Einnahmen-Belastungen angedacht werden dürften. Zwar werde die Sanierung des Budgets nicht ganz ohne zusätzliche Einnahmen auskommen, aber ein absolutes „no go“ sei eine Vermögenssubstanz-Besteuerung oder ein Antasten der günstigen Gruppenbesteuerung, bemerkte Veit Sorger. Vorstellen könne er sich, eine längere Spekulationsfrist für Aktien, aber zum niedrigen 25-Prozent-KESt-Satz. Er selbst etwa versteuere Aktienverkäufe mit Gewinn unter einem Jahr Behaltefrist.

Und generell zum Thema höhere oder neue Steuern führt Sorger ins Treffen, ständig den Leistungsträgern und Leistungswilligen mit höheren Steuer-Belastungen zu drohen, sei nicht zielführend. Die Bestrafung der Leistungsträger führe nicht zu höheren Einnahmen, „sondern es werden dann Schlupflöcher gesucht“. „Da wird es eher zu Abflüssen als zu Zuflüssen kommen.“

Dass die IV in erster Linie sparen möchte, ging schon aus den Überlegungen zu den Pensionen hervor. Die Regierung hat sich ohnehin festgelegt, dass im Verhältnis 60:40 die ausgabenseitigen Maßnahmen überwiegen sollen. Was wir bei den Überlegungen der IV uns merken sollten , das ist, dass sie vor allem bei den anderen sparen möchte – am liebsten z.B. bei jenen Menschen, denen das Schicksal nicht gut gesonnen war, weil sie aufgrund einer Krankheit den Beruf nicht mehr ausüben können. Aber bei den Eigentümern, den Industriekapitänen und Managern darf nicht gespart werden. Eine Vermögenssteuer etwa ist tabu, obwohl die obersten 1% in Österreich sich eine solche Steuer bei einem Steuersatz von ungefähr 1% locker leisten können. Denn der jährliche Zuwachs an Vermögenbei dieser Gruppe ist im Durchschnitt ein Vielfaches davon.

Wenn die IV weiters die günstige Gruppenbesteuerung für untastbar erklärt, dann sollten wir nicht übersehen, dass sie hiermit ihre Zustimmung dazu gibt, dass heimische Unternehmen unter Umständen gigantische Gewinne machen, aber in Österreich keinen Cent Steuer zahlen. Denn die Regelung, Verluste ausländischer Töchter mindernd geltend zu machen, eröffnet viele Möglichkeiten für eine kreative Bilanzierung – und hat sich 2009 als desaströs für die Steuereinnahmen aus der KÖSt erwiesen.

Den Managern wiederum, denn diese sind mit den „Leistungsträgern“ gemeint – und nicht die Schar der ArbeitnehmerInnen, die Jahr für Jahr mit der Arbeit ihrer Hände oder Köpfe die Gewinne für die Unternehmen erarbeiten -, dürfe nicht mit höheren Steuern gedroht werden, sonst würden sie Schlupflöcher suchen. Diese Schlupflöcher haben diese doch längst schon gefunden, denn durch ihre Stock Options, die nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei bleiben, werden sie steuerlich begünstigt und durch die Verschleierung ihrer Vermögenszugewinne durch Transaktionen über Steueroasen entziehen sie sich teilweise ohnehin der heimischen Steuerpflicht.

Dass Veit Sorger sich wenigstens eine Verlängerung der Spekulationsfrist vorstellen kann, mag zwar löblich erscheinen. Aber eine freiwillige Versteuerung von längerfristigen Spekulationsgewinnen durch ihn macht steuerrechtlich keinen Sinn, da es dem Finanzamt nicht möglich ist, etwas einzuheben, das nach aktuellem Gesetzesstand nicht vorgesehen ist.


Kriterien für ein gerechtes Steuersystem

3. Oktober 2010

Wie ich in meinem Weblog schon öfter dargelegt habe, steckt in dem Wort „Steuer“ das Verb „steuern“, das lenken und gestalten bedeutet. Steuern sind daher ein politisches Gestaltungsmittel, um eine Gesellschaft zu lenken und für den Staat die Voraussetzung schlechthin, um seine Aufgaben zu erfüllen. So werden über die Steuereinnahmen etwa öffentliche Einrichtungen finanziert, die Güter und Dienstleistungen gewährleisten, die von den privaten Unternehmen nicht oder nicht im notwendigen Ausmaß abgedeckt werden (z.B. Landesverteidigung, Schulen, Polizei, Gerichtswesen, öffentlicher Verkehr, Müllentsorgung usw.).

Weiters können mittels Steuern für die Allgemeinheit unerwünschte Verhaltensweisen im Rahmen einer freien Marktwirtschaft gelenkt werden (z.B. sollen Ökosteuern dazu anleiten, den Verbrauch fossiler Brennstoffe gering zu halten und vermehrt nachhaltige Energiequellen zu nutzen, die Tabaksteuer soll Raucher über die hohen Kosten zum Überdenken ihres gesundheitsschädlichen Verhaltens bringen).

Durch die Erhöhung oder Senkung von Steuern kann auch ein stabilisierender Einfluss auf das Wirtschaftswachstum ausgeübt werden. Im Falle einer Wirtschaftskrise, wie sie z.B. derzeit (noch immer) vorliegt, kann somit das Wachstum angekurbelt werden, indem durch Steuersenkungen die Kaufkraft der KonsumentInnen erhöht wird, die in Folge der Finanzkrise das letzte Bollwerk gegen den Abschwung darstellt. Welche Bedingungen muss ein Steuersystem daher erfüllen, um gerecht auszufallen?

Kriterien für ein gerechtes Steuersystem

Der wichtigste Effekt einer gelungenen Steuer- (aber natürlich auch Sozial-)politik besteht jedoch in der Transferfunktion, d.h. darin, dass die Einkommensunterschiede geringer werden, indem hohe Einkommen stärkere Abzüge haben und sehr niedrige EinkommensbezieherInnen staatliche Zuwendungen erhalten. D.h. in der Umverteilung des Vermögens innerhalb einer Gesellschaft, wo Einkommen und Vermögen ohne diesen Eingriff sehr ungleich verteilt wären, liegt die Hauptaufgabe der steuerpolitischen Gestaltung, um Solidarität und Gerechtigkeit herzustellen.

Damit ein Steuersystem nun dem Prinzip der Fairness genügt, sollte es folgende Kriterien erfüllen. 1. Die Steuerbelastung erfolgt nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit. D.h. über je mehr Einkommen jemand verfügt, desto höher sollte im Verhältnis die Steuerleistung ausfallen. Erfüllen lässt sich dieses Prinzip durch eine progressive Staffelung der Steuersätze.

2. Die Steuerleistung ist nicht von der gesellschaftlichen Stellung oder dem Bildungsgrad abhängig. D.h. es gibt keine Gesellschaftsgruppen, die aufgrund ihrer gesellschaftlichen Stellung Privilegien genießen. Außerdem darf ein niedrigeres Bildungsniveau zu keiner Benachteiligung bei den steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten führen. Schließlich darf es auch keine bevorzugten Gruppierungen geben, die über größere Einflussmöglichkeiten auf die Politik verfügen, wodurch sie Vorteile hinsichtlich ihres solidarischen Beitrags zur Finanzierung des Wohlfahrtsstaates erlangen.

3. Die Erträge aus den Steuermaßnahmen werden zur Finanzierung allgemeiner Aufgaben, die der gesamten Bevölkerung zu Gute kommen (ein für jeden leistbares Gesundheitssystem, eine solidarische Altersvorsorge, Sicherheit, Infrastruktur usw.) sowie zum Ausgleich der Benachteiligung jener Personen herangezogen, die im Spiel des konkurrierenden Wettbewerbs schlechte Karten gezogen haben. D.h. aus den Steuermitteln (und den Sozialabgaben) sollte der Staat einerseits ein Sozialversicherungssystem finanzieren, das nach solidarischen Grundsätzen sicherstellt, dass jeder die beste Gesundheitsversorgung erhält, unabhängig von seinem Einkommen, und jeder im Alter nach Beendigung seiner Arbeitstätigkeit seinen Lebensausklang in Würde und ohne Notlage gestalten kann. Weiters sollte der Staat aus seinen Einnahmen jene Institutionen finanzieren können, die für Sicherheit im Inneren und nach Außen sorgen (Polizei, Militär), und den Bau und die Pflege einer guten Infrastruktur (Straßen, Bahn, öffentlicher Verkehr, Kindergärten, Schulen, Universitäten, Krankenhäuser usw.) bewerkstelligen können, um die gesamte Bevölkerung mit jenen Voraussetzungen zu versorgen, die jedem ein sicheres und selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Jenen schließlich, die über kein hinreichendes Einkommen aus selbstständiger oder unselbständiger Arbeit, aus Kapitaleinkünften oder Ähnlichem verfügen, sollte der Staat Zuwendungen zuführen, die diesen ein Leben in Würde und ohne große Not sowie eine Einbindung in die sozialen Beziehungen und die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen ermöglichen.


Können wir uns das staatliche Pensionssystem noch leisten?

23. August 2010

Mit großer Regelmäßigkeit tritt ein vermeintlicher Experte an die Öffentlichkeit, um zu vermelden, dass die demografische Entwicklung und vor allem der Umstand, dass die Lebenserwartung stetig steigt, dazu führe, dass wir uns das derzeitige Pensionssystem nicht mehr leisten könnten. Deshalb müssten die Leistungen gekürzt und das Pensionsantrittsalter gehoben werden. Bei den Voraussetzungen liegen diese Kassandrarufer durchaus richtig: Die demografische Entwicklung geht dahin, dass der Anteil jener Menschen in Österreich, die älter als 60 Jahre sind, seit Jahrzehnten deutlich wächst – derzeit beträgt dieser Anteil ca. 22%; nach 2030 wird er wahrscheinlich ca. 30% ausmachen. Die Lebenserwartung von Männern beträgt zurzeit ca. 77 Jahre, die von Frauen etwa 83 Jahre; noch 1971 betrug diese 73 Jahre bei Männern und knapp 76 Jahre bei Frauen; und die Lebenserwartung wird weiter leicht steigen.

Obwohl also die demografischen Hintergründe korrekt sind, haben diese selbsternannten Experten bei ihren Schlussfolgerungen nicht recht. Denn für die Finanzierbarkeit des Pensionssystems ist nicht (allein) das Verhältnis der Altersgruppen und die Entwicklung der Lebenserwartung entscheidend, sondern die Entwicklung des Bruttosozialprodukts. Solange das BIP nicht langsamer wächst als die Aufwendungen für die Sozialausgaben, besteht keine Gefahr für das Pensionssystem. Zwar ist es für das bestehende Umlageverfahren wenig vorteilhaft, wenn das Verhältnis zwischen der erwerbstätigen Bevölkerung und jenen, die sich in Rente befinden, sich zu Ungunsten der Erwerbstätigkeit entwickelt. Aber solange noch das Bruttosozialprodukt jährlich um mindestens 2% steigt, steht der öffentlichen Hand eine ausreichende Finanzierungsquelle zur Verfügung, die die Diskrepanz zwischen Einnahmen und Ausgaben im Umlageverfahren ausgleichen kann.

In den letzten 20 Jahren ist die Finanzierung des österreichischen Sozialsystems nicht aufgrund der demografischen Entwicklung zunehmend unter Druck geraten, sondern aufgrund der sinkenden Lohnquote.  Denn die Löhne und Gehälter sind in Österreich die Beitragsgrundlage für die Sozialversicherungseinnahmen. Wenn der Anteil von Löhnen und Gehältern am gesellschaftlichen Reichtum gegenüber den Gewinnen ins Hintertreffen gerät, dann untergräbt dies die Finanzierungsgrundlage unseres Sozialsystems. Für die sich hier auftuende Lücke ist jedoch relativ einfach Abhilfe zu schaffen. Neben der alleinigen Belastung des Faktors Arbeit sind eben auch andere Quellen für die Finanzierung anzuzapfen: Die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe und eine stärkere steuerliche Belastung von Vermögen und Vermögenszuwächsen könnte hier z. B. einen guten Ausgleich für die fehlenden Einnahmen darstellen. Außerdem würden auf diesem Wege jene einen größeren Beitrag zu unserem Sozialsystem leisten, die sich in den letzten Jahrzehnten zunehmend aus dem solidarischen System des gesellschaftlichen Ausgleichs ausgeklinkt haben: die Unternehmen und die Vermögenden.


Erbschaft und Chancengleichheit

17. August 2010

In der liberalen Philosophie hat die Chancengleichheit den allerhöchsten Stellenwert in Bezug auf Gerechtigkeit. Zugleich aber wird der Schutz des Eigentums als die wesentlich Funktion des Staates angesehen. Wir sollten also erwarten können, dass beide Prinzipien miteinander kohärent sind. Aber ist dem tatsächlich so? Sind das Prinzip der Chancengleichheit und der zum unabdingbaren Grundwert erklärte Schutz des Eigentums wirklich gleichermaßen in einer Gesellschaft verwirklichbar?

John Rawls „Theorie der Gerechtigkeit“, die Klimax der liberalen Weltanschauung im 20. Jahrhundert, kommt ausgehend vom Modell des Urzustands zur Konzeption einer gere chten Gesellschaft, die aus den liberalen Grundprinzipien ihre Postulate gewinnt. Denn Rawls kommt unter Voraussetzung dieses vermeintlich neutralen Modells zu dem Ergebnis, dass eine gerechte Gesellschaft zwei Prinzipien zu erfüllen habe:

  1. „Jedermann soll gleiches Recht auf das umfangreichste System gleicher Grundfreiheiten haben, das mit dem gleichen System [von Freiheiten] für alle anderen verträglich ist.“ (TG 81)
  2. „Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten sind so zu gestalten, daß (a) vernünftigerweise zu erwarten ist, daß sie zu jedermanns Vorteil dienen, und (b) sie mit Positionen und Ämtern verbunden sind, die jedem offen stehen.“ (TG 81)

Das zweite Prinzip (=Differenzprinzip) bei Rawls impliziert zwar, dass eine gerechte Gesellschaft eine soziale Komponente haben muss. Da jedoch bei Rawls das erste Prinzip den Primat gegenüber dem zweiten genießt, sodass etwa die Grundfreiheit des Eigentumerwerbs und -besitzes der Verteilungsgerechtigkeit übergeordnet ist, und da das Differenzprinzip nur eine sehr schwache Ausprägung des sozialen Ausgleichs zulässt, führt die liberale Theorie der Gerechtigkeit dazu, dass zwar die Chancengleichheit als Prinzip beschworen wird, ihre Verwirklichung aber als mögliche Unfreiheit beschränkt wird.

Denn in einer Gesellschaft, die mit einem Erbschaftsrecht dafür Sorge trägt, dass der Schutz des Eigentums in der Form funktioniert, dass das Eigentum von einer Generation auf die nächste übergehen kann, muss mit Recht der Frage nachgegangen werden, welche Auswirkung dies auf die Chancengleichheit in einer solchen Gesellschaft hat. Chancengleichheit ist nämlich nur dann gegeben, wenn alle Mitglieder der Gesellschaft die gleiche Möglichkeit haben, die Chancen auf Entwicklung und Entfaltung zu ergreifen. Aber kann diese Möglichkeit in gleicher Weise gegeben sein, wenn der/die Eine in einer Familie groß wird, wo die finanziellen Ressourcen den Besuch von teuren Privatschulen und elitären Universitäten mit exorbitanten Studiengebühren ermöglichen – während der/die Andere in eine Familie hineingeboren ist, wo furchtbare Armut herrscht, sodass am Ende des Pflichtschulbesuchs in staatlichen Einrichtungen der Erwartungsdruck hoch ist, nun selbst einem Verdienst nachzugehen.

In einem gut entwickelten Sozialstaat wie Österreich wird gerne darauf verwiesen, dass der Besuch staatlicher Schuleinrichtungen gratis sei und ein ausgebautes Förder- und Stipendiensystem dafür sorge, dass alle die Möglichkeit hätten, höhere Bildung zu erwerben. Das soll nicht grundsätzlich bestritten werden. Dennoch sprechen alle Statistiken, die es zu diesem Thema gibt, eine deutliche Sprache: das Bildungssystem in Österreich ist sozial ziemlich undurchlässig! Nur ein geringer Teil der Kinder aus ArbeiterInnenhaushalten schließt ein Hochschulstudium ab – während AkademikerInnenkinder in hohem Ausmaß selbst auch ein Studium abschließen und in weiterer Folge höhergestellte Positionen inne haben.

Wer aus einer wohlhabenden Familie stammt, hat große Chancen im Schottengymnasium, oder gar in Salem zu maturieren, anschließend in Harvard oder Bologna den Master zu machen – und im höheren Management eines Unternehmens zu landen. Wer aus einer Hilfsarbeiterfamilie stammt, wird bestenfalls mit knapper Not die Pflichtschule abschließen und dann einer niederen Erwerbstätigkeit nachgehen, die durch häufige Phasen von Arbeitslosigkeit unterbrochen ist.

Und etwa zwischen 50 und 60 erbt der Spross aus einer wohlhabenden Familie wertvollen Immobilienbesitz, maßgebliche Unternehmensbeteiligungen und einiges an Geldvermögen. Für die eigenen Nachkommen ist also ein Finanzpolster gelegt, sodass sie ebenfalls die beste Ausbildung bekommen können.

Der Spross aus der Unterschichtfamilie schafft es gerade irgendwie, dass seine Eltern während ihrer letzten Lebensphase eine einigermaßen ausreichende Pflege bekommen. Am Ende muss er meist noch etwas drauflegen, wenn er ihnen nach dem Tod ein würdevolles Begräbnis zukommen lassen will. Zu erben gibt es in meisten Fällen nichts – eher noch sind Schulden von nicht abgezahlten Krediten vorhanden. Den eigenen Kindern wird in dieser Situation nahegelegt, möglichst frühzeitig von der Ausbildung in die Erwerbstätigkeit umzusatteln, da die finanziellen Mittel für den Besuch einer höheren Bildungseinrichtung nicht vorhanden sind. Und damit sind wir wieder am Ausgangspunkt der vermeintlichen Chancengleichheit.

Zusammenfassend muss somit der Schluss gezogen werden, dass das Erbschaftssystem in einer Gesellschaft dafür Sorge trägt, dass sich die ungleiche Verteilung von Chancen über Generationen hinweg fortsetzt. Erst durch die Einführung einer praktisch hundertprozentigen Erbschaftssteuer könnte also die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass jeder Bürger die gleiche Chance für eine erfolgreiche Entwicklung erhält. Denn mit einem bestimmten Alter (z.B. mit 21 Jahren) könnte durch diese Einnahmen jeder Staatsbürger die gleiche Summe erhalten (die sich aus der Summe der Erbschaftssteuereinnahmen des Vorjahres ergibt, geteilt durch die Anzahl der Staatsbürger, die diesem Jahr das entsprechende Alter erreichen), die es ihm ermöglicht, entweder eine gute Ausbildung zu finanzieren, den Sprung in die Selbstständigkeit zu wagen oder längere Zeit auf Reisen zu gehen und die Welt kennenzulernen, – oder natürlich auch, unsinnige Konsumausgaben zu tätigen. Mit einer solchen Starthilfe hätte nun tatsächlich  jeder Staatsbürger die gleiche Chance, sich eine selbstbestimmte Existenz unter Ausnutzung aller seiner Möglichkeiten aufzubauen.

Da eine hundertprozentige Erbschaftssteuer jedoch die emotionale Bindung an den elterlichen Besitz vollkommen außer Acht lässt und wohl ein zu großer Bruch mit dem gewohnten System der Vermögensweitergabe wäre, könnte eine Kompromisslösung in einem Modell bestehen, das deutlich weiter geht als die Vorschläge der GPA-djp: Neben einem Freibetrag von EUR 100.000,– für alle Vermögenswerte wird bei Immobilien, die als Eigenheim des Erblassers fungiert haben, bis zu einem Wert von EUR 300.000,– nur eine Erbschaftssteuer von 5% eingehoben, für alle anderen Vermögenswerte ein Steuersatz von 20%. Über dem Wert von EUR 300.000,– sollte der Steuersatz für die Erbschaftssteuer dann generell in mehreren Abstufungen von 20% auf 60% bei einem Wert von mehr EUR 1,000.000,– ansteigen. Diese Einnahmen des Staates sollten, wie oben angeregt, dazu verwendet werden, allen Staatsbürgern mit einem bestimmten Alter die gleiche Starthilfe für den Aufbau einer selbstbestimmten Existenz zur Verfügung zu stellen.


Das ideologische Schlachtfeld Erbschaftssteuer

21. Juli 2010

Im Jahr 2008 hat die Österreichische Nationalbank (ÖNB) eine Erhebung zu den Immobilienerbschaften in Österreich gemacht. Diese Immobilienvermögenserhebung ist Teil eines zukünftig für den ganzen Euroraum harmonisierten „Household Finance and Consumption Survey“, der umfassende Informationen zu den Vermögenspositionen privater Haushalte als wichtige Grundlage für Analysen zur Geldpolitik und Finanzmarktstabilität liefern soll. Sie wurde 2010 unter dem Titel „Immobilienerbschaften in Österreich“ publiziert.

Die von Martin Schürz gemeinsam mit Pirmin Fessler und Peter Mooslechner verfasste Studie kommt zu folgenden Ergebnis: „80 Prozent der Haushalte haben keine Immobilien geerbt, und auch innerhalb der Minderheit der Glücklichen sind die Hinterlassenschaften sehr ungleich verteilt. Nimmt man einen Werterhalt analog zum Verbraucherpreisindex an, dann haben die obersten zehn Prozent der Erben beinahe genauso viel geerbt wie die restlichen 90 Prozent zusammen“ (Standard vom 30.6.2010). D.h., zwei Prozent aller Haushalte können damit fast die Hälfte des gesamten Erbschaftsvolumens auf sich vereinen. Bzw. rund 0,06% DER Haushalte erben pro Jahr Immobilienvermögen von etwa 0,5% des BIP!

Deshalb kommt der Bericht im Standard, der die Ergebnisse der ÖNB-Studie zum Anlass nimmt, um über Folgerungen daraus nachzudenken, zu einem klaren Ergebnis: „Daraus lässt sich schließen, dass diverse Konzepte für ein Erbschaftsteuer-Comeback einen großen Teil der Empfänger ungeschoren ließen. Die Arbeiterkammer etwa würde im Familienkreis einen Freibetrag von 300.000 Euro vorsehen – gemäß den OeNB-Zahlen wären rund 70 Prozent der Erben bzw. 94 Prozent aller Haushalte aus dem Schneider.“ Denn das Erben sei unter den verschiedenen Bevölkerungsgruppen sehr unterschiedlich verteilt. „Starthilfe sind Erbschaften eher nicht: Von den 18- bis 29-Jährigen kommen nur fünf Prozent in den Genuss, am größten ist die Chance im Alter von 50 bis 69 Jahren (26 Prozent). Bauern erben mit einer Quote von 58 Prozent besonders häufig. Bei Freiberuflern und Beamten profitiert jeweils ein Drittel, spärlich sind Erben unter den Arbeitern (14 Prozent) “ (Ebd.).

Diesen Bericht des Standard nimmt Clemens Wallner, der wirtschaftspolitische Koordinator der Industriellenvereinigung (IV), zum Anlass, um Kritik an den Ergebnissen der ÖNB-Studie zu üben und den Autoren ideologische Verblendung vorzuwerfen. Am 13.7.2010 schreibt dieser ebenfalls im Standard, dass die Ergebnisse hinsichtlich der Verteilungswirkung von Erbschaften in Frage zu stellen seien – dass nämlich 80 Prozent der Haushalte keine Immobilien geerbt hätten, und dass unter denjenigen, die erben, die obersten 10 Prozent genau so viel erben wie die restlichen 90 Prozent gemeinsam. Er beruft sich dabei auf Zahlen aus dem Finanzministerium (BMF) zu den Einnahmen aus der Erbschaftssteuer des Jahres 2007 (dem Jahr vor der Abschaffung). „Was die Verteilungswirkung betrifft, zeigen die harten Zahlen der Erbschaftssteuer-Statistik des Jahres 2007 … jedenfalls ein ganz anderes Bild … Die Behauptung, dass ,die obersten 10 Prozent‘ genauso viel erben würden wie die restlichen 90 Prozent gemeinsam, lässt sich bei einem Blick auf die Erbschaftssteuerstatistik … nicht aufrecht erhalten. So waren von den 67.853 Erbfällen des Jahres 2007 25.373 Immobilienfälle, bei denen die Bemessungsgrundlage unter 7.300 Euro lag. Oberhalb einer Wertgrenze von 219.000 Euro gab es hingegen insgesamt (Immobilien- und sonstige Erbschaften) nur 487 Fälle. Es zeigt sich also ganz klar, dass die große Zahl der Erbschaften und Schenkungen nicht bei den ,obersten 10 Prozent‘ anfällt, sondern in Bereichen mit niedrigeren Wertgrenzen“.

  1. Zusätzlich zu dieser Argumentation beschwört Wallner die Aktivitäten von Martin Schürz als ideologisch eindeutig zweifelhaft herauf. „So tritt Schütz in öffentlichen Publikationen unter anderem für die Abschaffung von Konzernen ein. In einem Artikel vertritt er die Auffassung, dass Manager moderne Bankräuber seien, nur ohne MG. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion auf Ö1 vertrat Schürz die Auffassung, dass reiche Menschen einer Gesellschaft Gesundheitsprobleme bringen würden. Und im Rahmen einer anderen Podiumsdiskussion mit Presse-Wirtschaftsressortleiter Franz Schellhorn vertrat Schürz die Auffassung, dass die Erbschaftssteuer bei 100 Prozent liegen müsste, also beim Tod einer Person deren gesamtes Vermögen verstaatlicht werden müsste.“ Wallner versucht mit dieser Strategie, die wissenschaftliche Zuverlässigkeit der Studie zu erschüttern.

Zur Wissenschaftlichkeit dieser Studie, um mit dem letzten Punkt zu beginnen, bemerkt Peter Mooslechner von der ÖNB im Standard vom 16.7.2010, dass diese Studie eine mit der EZB akkordierte Angelegenheit sei, die hohen wissenschaftlichen Ansprüchen genügen müsse. „Die OeNB erhebt, basierend auf einem Beschluss des EZB-Rats und gemeinsam mit allen anderen Notenbanken des Eurosystems – von der Bundesbank über die De Nederlandsche Bank bis zur Banca d’Italia und Banco de Espana -, Daten zu den Finanzen und Ausgaben privater Haushalte. Die OeNB-Studien erfolgen nach einer einheitlichen, von der EZB koordinierten Struktur und nach gemeinsamen wissenschaftlichen Qualitätskriterien. Für jeden einzelnen Schritt sind genaue Vorgaben einzuhalten und über jeden einzelnen Schritt der Erhebung muss gegenüber der EZB und den beteiligten Notenbanken Rechenschaft abgelegt werden“ (Standard vom 16.7.2010).

Nun zu den Zahlen Wallners und seinen Folgerungen selbst. Zunächst ist festzuhalten, dass Wallner in seinem Artikel von der Anzahl der Erbfälle in zwei Abstufungen, nämlich bei Erbfällen bis 219.000 Euro und jenen darüber, ableiten zu können meint, dass die von der ÖNB erhobene Verteilungswirkung nicht zutreffen könne. Doch dies mag zwar ideologisch vom Autor gewünscht sein, aber sachlich ist dies nicht nachvollziehbar. Auch dann nicht, wenn man die Zahlen durch die jene Angaben ergänzt, die einem Wallner auf Nachfrage zur Verfügung stellt: dass die Steuereinnahmen für alle Steuerfälle bis 219.000 Euro 86,6 Mrd. Euro ergeben, die aller Steuerfälle über 219.00 Euro nur 44,9 Mrd. Euro. Denn durch einen Vergleich von Äpfeln mit Birnen kann keine Aussage über die Quantitätsverhältnis unter den Äpfeln abgeleitet werden. Und genau dies tut Wallner, indem er von der Zahl der Fälle in zwei Gruppen auf die Verteilung der Erbschaftswerte zwischen den Erbenden schließt. Außerdem lässt sich Wallner auch bei einem peinlichen Fehler ertappen. Peter Mooslechner deckt nämlich folgenden Irrtum auf: „Wie eine kleine Nachrecherche überdies ergeben hat, dürfte Herrn Wallner ein nicht unrelevanter Datenirrtum unterlaufen sein. Tatsächlich unterstreichen die Daten der Erbschaftsteuerstatistik die Erhebungsergebnisse der OeNB: Von den insgesamt 67.853 von der Erbschaftssteuerstatistik erfassten Erbfällen (Immobilien und sonstige Erbschaften) des Jahres 2007 fallen rund 99,5 Prozent (67.625 Fälle) in die Klasse eines steuerpflichtigen Erwerbs von 219.000 Euro oder weniger. Lediglich rund ein halbes Prozent (228 Fälle) liegt über 219.000 Euro. Herr Wallner nennt in seinem Kommentar 487 Fälle oberhalb einer Grenze von 219.000 Euro. Dabei ist er offensichtlich eine Zeile abgerutscht, denn seine Fallzahl ergibt sich, wenn auch noch die Kategorie von 146.001 bis 219.000 Euro mit 259 Fällen hinzugerechnet wird.“ Die Zahlen, die auf Anfrage aus dem Finanzministerium geliefert werden, geben Mooslechner hier völlig recht. Wie nachfolgendes Balkendiagramm aus dem BMF (siehe Grafik unten) überdies zeigt, liegt eine noch stärkere Konzentration vor, als die Studie der Nationalbank ergibt, wenn man alle Erbschaftsformen berücksichtigt. Wird die durchschnittlich vorgeschriebene Steuer herangezogen, so zeigt sich, dass besonders die reichen Erben von Erbschaftssteuern betroffen sind. So lag die durchschnittlich vorgeschriebene Steuer bei jenen die weniger als 219.001 Euro erbten bei rund 1000 Euro, während jene darüber durchschnittlich rund 78.000 Euro vorgeschrieben bekamen. Jene, die 1.095.001 oder mehr an steuerpflichtigem Erwerb meldeten, waren mit Vorschreibungen von durchschnittlich mehr als einer halben Million Euro konfrontiert, was auf sehr hohe Erbsummen einiger weniger schließen lässt.

Auch wenn Peter Mooslechner meint, bei ÖNB-Studien wäre kein Platz für Ideologien, weil diese höchsten wissenschaftlichen Standards genügten, so zeigt die hitzige Debatte, die diese Studie ausgelöst hat, dass das Thema Erbschaftssteuer ein wahres ideologisches Schlachtfeld darbietet. Dies sollte auch gar nicht im negativen Sinne eines falschen Bewusstseins verstanden werden. Denn an der Diskussion wird offenbar, dass bei der Erbschaftssteuer – so wie bei der Vermögenssteuer – massive verteilungspolitische Zusammenhänge zur Debatte stehen. Die Abschaffung der Erbschaftssteuer hat nämlich nicht der breiten Masse der Kleinerben, die ihr hart erarbeitetes Vermögen weitergeben, sondern einer kleinen Gruppe von Hochvermögenden genützt, die auf diese Weise gigantische Vermögenswerte weitergeben können, die nicht durch Arbeitsleistung erworben wurden, sondern auf anderem Wege akkumuliert wurden. Die Allgemeinheit bekommt auf diese Weise keine Entschädigung dafür, dass sie die gesellschaftlichen Voraussetzungen für diesen Vermögensaufbau geboten hat und den Vermögenden ein Umfeld bietet, indem sie sich sicher und wohl fühlen können. Deshalb ist für jene, die für mehr soziale Gerechtigkeit eintreten, eine Wiedereinführung einer modifizierten Erbschaftssteuer eine conditio sine qua non. Und jene, die für die Interessen der Hochvermögenden die Lanze brechen, müssen die Erbschaftssteuer als Angriff gegen den Mittelstand darstellen, um ihre wahren Absichten ideologisch zu verschleiern. Diese Verschleierungstaktik aufzudecken, ist unsere erste Pflicht, um den Weg für eine gerechtere Steuerpolitik frei zu machen, die den Faktor Arbeit entlastet und den Vermögen einen höheren Beitrag für die soziale Gestaltung unserer Gesellschaft abverlangt.


Die krause Logik des Bernhard Felderer

10. Juli 2010

Am 9. Juli 2010 hielt der Vorsitzende des Staatsschuldenausschusses, eines Expertenteams von 40 Köpfen, eine Pressekonferenz ab. Bernhard Felderer, der mit einer violetten Krawatte auftrat, um die bevorstehende „Fastenzeit“ der Budgetkonsolidierung zu symbolisieren, berichtete vor den versammelten Pressevertretern von der Entwicklung der Staatsschulden in Österreich. Seit 2007 sei aufgrund der schweren Wirtschaftskrise die Verschuldung von 59% auf gut 70% gestiegen. Damit stehe Österreich im europäischen Vergleich relativ gut da. Denn etwa Irland habe eine Steigerung der Verschuldung um 52% zu vermelden. Und das schon zuvor hoch verschuldete Griechenland habe seinen Schuldenstand um weitere 29% vermehrt- mit den bekannten Folgen.

Das wären eigentlich gute Nachrichten für Österreich. Doch Felderer sieht sich dennoch veranlasst Warnungen auszusprechen: „Wir geraten ins Visier der Finanzmärkte“. Wie kommt er zu dieser Befürchtung? Nun, das Beispiel Spanien habe gezeigt, dass es trotz der dort vergleichsweise niedrigen Verschuldung, diese stieg um 29% auf noch immer moderate 64%,  zu heftigen Reaktionen der Finanzmärkte kommen könne. Und so etwas könne auch Österreich drohen, wenn die Finanzinvestoren die Bonität in Zweifel zögen.

Felderer gibt zwar zu, dass der Staat in der schweren Finanzkrise die Banken vor dem Zusammenbruch gerettet habe und die von der Regierung getätigten Konjunkturmaßnahmen in der schwersten Wirtschaftskrise seit mehr 75 Jahren erste Früchte zeigten, da das Wirtschaftswachstum langsam anspringe. Aber dass diese Rettungsaktionen die Ursache für die stark steigende Staatsverschuldung sind und die Finanzmärkte dankbar sein müssten, da sie von der öffentlichen Hand vor dem Zusammenbruch bewahrt wurden – das übergeht der IHS-Chef. Vielmehr beschwört er das Bild von prüfenden Finanzmärkten herauf, die Europa ins Visier nehmen. Sie prüfen jedes Land voller Misstrauen auf seine Fähigkeit, Schulden zurückzuzahlen – und bestrafen Problemstaaten mit hohen Risikoaufschlägen auf Staatsanleihen. Ratingagenturen stufen Länder herab, der Internationale Währungsfonds (IWF) marschiert „mit sorgenvollen Gesichtern“ auf, um die Regierungen zu massiven Sparprogrammen zu animieren. Felderer gibt zwar zu: „Es geht oft um Gerüchte, die Reaktionen sind oft irrational, zu scharf und ungerecht“. Aber dennoch müssten sich die Staaten diesen Urteilen beugen, denn: „Wir haben es nicht in der Hand.“ Außerdem seien die Gläubiger, die dem Staat Geld leihen, in der Regel keine gierigen Spekulanten, sondern vorsichtig agierende Pensions- und Investmentfonds: „Sie haben Staatsanleihen gekauft, weil sie als sicher galten, und dafür auf hohe Renditen verzichtet.“  Deshalb müssten wir uns dem Urteil der Finanzmärkte bauen und alles dafür tun, um das Vertrauen dieser nervös gewordenen Investoren zurückzugewinnen. Das könne nur durch einen „glaubwürdigen“ Konsolidierungsplan gelingen. Vorbild dafür, wie dies glaubwürdig gelingen könne, seien die Schweiz und Deutschland: „Ihnen werden Staatsanleihen aus der Hand gerissen, ihre Zinsen bleiben sehr niedrig.“ Beide Länder hätten Schuldenbremsen beschlossen, die strukturelle Defizite verbieten und in der Hochkonjunktur zu Überschüssen und dem Aufbau von Reserven zwingen. Während Österreich im Vergleich dazu im Jahre 2007, wo eine gute Konjunkturlage herrschte, dennoch Schulden gemacht habe. Felderer macht daher keinen Hehl daraus, dass er sich dieses Instrument einer strengen Budgetdisziplin auch für Österreich wünscht.

Dieser krausen Logik des Bernhard Felderer muss entschieden entgegengetreten werden. Es darf nämlich nicht sein, dass sich die Staaten, die die Finanzmärkte in der größten Not gerettet haben, nun von diesen erpressen lassen. Und um nichts Anderes handelt es sich, wenn die Finanzmärkte den Regierungen strenge Budgetdisziplin diktieren, um als kreditwürdig eingestuft zu werden und gute Konditionen zu bekommen. Nicht die Staaten müssen nun rigorose Sparpakete schnüren, die das zarte Pflänzchen der Konjunktur abwürgen würden und wodurch die nächste Krise schon vorprogrammiert wäre. Und die Mehrheit der Bevölkerung, die schuldlos an der Krise ist, darf nicht mit einer Einschränkung des Sozialsystems und ungenügend ausgestatteten Bildungseinrichtungen bestraft werden.

Vielmehr müssen jene zur Kasse gebeten werden, die von dieser Rettungsaktion profitiert haben: die Finanzmärkte und die Vermögenden. Die Finanzmärkte sind durch die fortschreitende Deregulierung der letzten Jahrzehnte immer instabiler geworden: exzessiven Blasenbildungen werden von dramatischen Crashs abgelöst, die die Realwirtschaft stets massiv in Mitleidenschaft ziehen. Deshalb müssen diese Märkte durch strenge Regeln diszipliniert werden und durch die Einführung einer europaweiten Finanztransaktionssteuer muss der Anreiz für hochspekulative kurzfristige Transaktionen beschränkt werden. Außerdem leisten die Finanzmärkte auf diese Weise einen notwendigen Beitrag zur Konsolidierung der Staatshaushalte, die gerade durch die organisierte Unverantwortlichkeit der Finanzmarktakteure in Schwierigkeiten geraten sind.

Die Vermögenden wiederum müssen einen Beitrag leisten, da sie über Jahrzehnte von steigenden Unternehmensgewinnen profitiert haben (während die Lohnquote sank und die Reallöhne stagnierten). Die Zugewinne beim Vermögen sind außerdem immer weniger in Investitionen in die Realwirtschaft geflossen, sodass das Wirtschaftswachstum in Europa seit vielen Jahren sehr bescheiden ausfällt, sondern haben die Spekulation auf den Finanzmärkten zusätzlich angeheizt.  Schließlich sind Einkommen aus Vermögenszuwachs im Vergleich mit Arbeitseinkommen steuerlich deutlich begünstigt, sodass ein höherer Beitrag nur fair wäre. Deshalb müssen die Vermögenden durch höhere Vermögenszuwachssteuern (die auf dem Niveau von Arbeitseinkommen sind), durch die Streichung der steuerlichen Begünstigung von Privatstiftungen und durch die Einführung einer eigenen Vermögenssteuer mit hohen Freibeträgen mehr zur Kasse gebeten werden, da auch sie von einer Gesellschaft profitieren, wo die Ungleichheit sich in Grenzen hält und der soziale Zusammenhalt gegeben ist. Und schließlich würden auch sie viel verlieren, wenn der nächste Crash zum Zusammenbruch der Finanzmärkte führt.


Die große Chance für die SPÖ in der aktuellen Situation: ein gerechtes Steuersystem

15. Mai 2010

Die SPÖ befindet sich im Vorfeld des Bundesparteitages im Juni 2010 in einer sehr schwierigen Situation. Es liegt eine Reihe von sehr mäßigen Wahlerfolgen auf europäischer und auf Landesebene hinter ihr. Daran ändert auch der Erfolg der Wiederwahl von Bundespräsident Heinz Fischer nichts, da er angesichts einer Gegnerschaft erzielt wurde, die schon von vorneherein nicht mehrheitsfähig war. Und nach den Wahlen in Burgenland Ende Mai stehen mit Steiermark und Wien zwei besonders wichtige Wahlentscheidungen im Herbst bevor, die nicht verloren werden dürfen. Dazu kommt, dass die SPÖ in der Koalition mit der ÖVP auf Bundesebene seit Beginn den Eindruck nicht zerstreuen kann, sie könne sich mit ihren Forderungen kaum durchsetzen und müsse ständig dem Koalitionspartner allzu große Zugeständnisse einräumen. Vor allem aber steht der SPÖ im Schatten der schwersten Wirtschaftskrise seit mehr als 70 Jahren mit der Herausforderung einer Budgetkonsolidierung, die nicht zu Lasten der Mehrheit der Werktätigen gehen darf und die nicht die noch immer schwächelnde Konjunktur abwürgen darf, eine fast unlösbare Aufgabe bevor. Die Situation ist schwierig, aber nicht hoffnungslos.

Die österreichische Sozialdemokratie kann alle diese Herausforderungen mit Bravour meistern. Dazu muss sie jedoch sofort entschlossen handeln und den Kurs der letzten 25 Jahre radikal ändern. Denn seit vielen Jahren ist die SPÖ zunehmend von ihren Wurzeln entfremdet. Um nämlich den Eindruck staatspolitischer Verantwortlichkeit zu erwecken und um grundsätzlich für alle Wählergruppen wählbar zu sein, hat die SPÖ darauf verzichtet, sich als jene Partei zu präsentieren, die die Interessen der ArbeitnehmerInnen vertritt. Das mag auf den ersten Blick klug erscheinen, da damit die Zahl der potentiellen Wähler sich erhöht hat. Wenn nicht nur die unselbstständig Erwerbstätigen als Wähler in Frage kommen, sondern auch Selbstständige, Unternehmer, Beamte und Bauern, dann werden scheinbar alle Wahlberechtigten in Österreich angesprochen. Doch tatsächlich war die Folge dieser Strategie, dass sich die Kernschichten der Sozialdemokratie, nämlich die ArbeitnehmerInnen mit kleinen und mittleren Einkommen immer weniger davon überzeugen ließen, dass die SPÖ ihre Interessen vertritt und deshalb zu wählen sei.
Der einzige Ausweg, den ich für die SPÖ in dieser verzwickten Situation sehe, ist daher die mutige Rückkehr zu ihren Wurzeln. Die Sozialdemokratie muss wieder den Werktätigen in diesem Land überzeugend vermitteln, dass sie ihre – und nur ihre – Interessen vertritt. Wenn ihr das gelingt, dann braucht die SPÖ auch keine Angst vor den nächsten Wahlentscheidungen haben. Denn die große Mehrheit der Wahlberechtigten ist unselbstständig erwerbstätig bzw. beziehen eine kleine oder mittlere ASVG-Pension. Das Wählerpotential für die SPÖ beträgt an die 4,5 Millionen Menschen! Also selbst wenn sich am Ende nur 80% dieses Potentials am Wahltag ausschöpfen lassen, ergibt das immer noch eine klare absolute Mehrheit für die Sozialdemokratie.
Wenn die SPÖ also endlich die Entschlossenheit aufbringt, die Interessen der Werktätigen in der Regierung, im Parlament und in den öffentlichen Auftritten ihrer Repräsentanten kompromisslos zu vertreten, dann hat sie keine Wahlen zu fürchten und sie kann das Joch einer sie lähmenden Koalition mit der ÖVP abschütteln, um die Freiräume der politischen Gestaltungsmöglichkeiten auf Grundlage einer absoluten parlamentarischen Mehrheit auszukosten.
Dazu muss sie nur eines tun: Unverrückbar darauf beharren, dass zur Budgetsanierung und zur langfristigen Sicherung unseres Sozial- und Bildungssystems sowie zur Entlastung des Faktors Arbeit auch jene Teile unserer Gesellschaft heranzuziehen sind, die die Krise (mit)verursacht haben bzw. seit vielen Jahren keinen angemessenen Beitrag zur Finanzierung einer solidarischen und gerechten Gesellschaft beitragen: die Vermögenden durch eine Vermögenssteuer mit hohen Freibeträgen und durch eine Kapitalertragsteuer, die Stiftungen und Börsengewinne nicht in ungerechter Weise privilegiert; die durch den Staat vor dem Zusammenbruch geretteten Banken durch eine Bankenabgabe; die großen Unternehmen durch die Leistung einer angemessenen Körperschaftsteuer, die den europaweiten Steuerwettbewerb ein Ende macht und nicht durch die Gruppenbesteuerung marginalisiert wird; die durch Deregulation aus dem Lot geratenen Finanzmärkte durch eine europaweite Finanztransaktionssteuer bzw. im Falle eines Scheiterns derselben durch eine lokale Börsenumsatzsteuer.


Auf der Suche nach den Superreichen – Hilfestellung für Finanzminister Josef Pröll

25. April 2010

Finanzminister Josef Pröll hat in der Parlamentsdebatte am Donnerstag, dem 22. April, erklärt, es gäbe nicht genug Superreiche in Österreich, die man zur Sanierung des österreichischen Budgetdefizits zur Kasse bitten könne. Deshalb müssten alle ihren Beitrag zur Budgetsanierung leisten.

Nun, dem Finanzminister kann dabei geholfen werden, jene Personen ausfindig zu machen, die sich über eine Vermögenssteuer einen maßgeblichen Beitrag zur Sanierung des Budgets leisten können. Nehmen wir nicht gleich die oberen 10.000 her, die Josef Cap unmittelbar eingefallen sind. Beschränken wir uns lediglich auf die 50 reichsten ÖsterreicherInnen (bzw. die reichsten Familien) laut der Aufstellung von Trend im Juli 2009. Diese Gruppe macht weniger als ein Promille der Bevölkerung aus. Aber so kommen wir auf ein Vermögen von ca. 78,25 Milliarden Euro. Allein wenn nur dieser ganz kleine Teil der Bevölkerung eine Vermögenssteuer von 1,5 Prozent zahlt, wäre dadurch der Staatssäckel mit zusätzlichen ca. 1,17 Milliarden Euro gefüllt.

Nehmen wir die nächsten 50 reichsten Österreicher noch dazu, kommen wir auf ein Gesamtvermögen von 92 Milliarden Euro. Dadurch wäre ein zusätzliche Steuereinnahmen von 1,38 Milliarden Euro durch eine Vermögenssteuer von 1,5 Prozent möglich. Wenn wir schließlich einen Schritt weiter gehen als Josef Cap und nicht nur die reichsten Zehntausend, sondern gar das reichste EIN Prozent der ÖsterreicherInnen hernehmen, das sind ca. 83.000 Personen, dann kommen wir auf ca. 320 Milliarden Euro Vermögen. Das sind mehr als ein Drittel des gesamten Vermögens der ÖsterreicherInnen.

Wenn diese Gruppe der zwar nicht unbedingt Superreichen, aber doch sehr Vermögenden eine durchschnittliche Vermögenssteuer von 0,75 Prozent leistet, erhöhen sich die Einnahmen des Staatshaushaltes um 2,4 Milliarden Euro. Und damit wäre zur Bekämpfung des Budgetdefizits ein sehr deutlicher Beitrag geleistet.

Ich denke, dass ich damit dem Finanzminister geholfen habe, jene Superreichen zu finden, die sich einen ordentlichen Beitrag zu Budgetsanierung leisten können!


Bernhard Felderers Kritik an den Steuerplänen der Regierung

17. April 2010

Der Leiter des Instituts für Höhere Studien (IHS) und  Vorsitzende des Staatsschuldenausschusses, Bernhard Felderer, hat am letzen Donnerstag die Steuerpläne der Regierungsparteien einer Kritik unterzogen. Sein Resümee lautet: Die derzeit diskutierten Steuererhöhungen können dem Budget zwar kurz Luft verschaffen, sanieren lässt sich der Staatshaushalt damit aber nicht. Seine Voraussetzung für eine erfolgreiche Sanierung des Budgets: diese müsse in der Realität zumindest zu zwei Dritteln auf der Ausgabenseite, also durch Einsparungen, erfolgen. Die bisher diskutierten Steuervorschläge würden nach Berechnungen des IHS entweder viel zu wenig bringen oder das Wachstum zu stark bremsen.

Wie ist diese Einschätzung zu beurteilen? Dass die Sanierung zumindest zu zwei Dritteln auf der Ausgabenseite zu erfolgen habe, ist finanzpolitischer Fundamentalismus und wissenschaftlich nicht untermauert. Außerdem haben sich die Regierungsparteien darauf festgelegt, dass sie zu 60 Prozent bei den Ausgaben einsparen. Damit sind sie vom Wert Felderers nicht weit entfernt.

Die Steuerpläne der ÖVP:

Bei dem Vorwurf, die Steuerpläne der Regierungsparteien würden das Wachstum bremsen, ist zu differenzieren. Bei den Plänen von Finanzminister Josef Pröll und der ÖVP – einer „ökologischen Steuerreform“ -, die de facto auf eine Erhöhung der Treibstoff- und Heizkosten hinausläuft, ist ihm beizupflichten. Die höhere Abgaben auf Treibstoffe und Heizöl würde zu rund einem Drittel Private treffen (wo sie den Konsum abbremst) und zu zwei Dritteln die Wirtschaft, wo sie das Wachstum verlangsamt. Über diese Effekte würde das Steueraufkommen in anderen Bereichen gedrückt. Hinsichtlich des Effektes hat also Felderer sicher recht, wenn auch die genaue Höhe dieser Auswirkung nur schwer einzuschätzen ist, sodass seinen konkreten Zahlen nicht unbedingt zu trauen ist (bis zum zehnten Jahr würde die Steuer über diesen Effekt netto nur noch die Hälfte bringen; aber bis dahin würde die Steuer das Wirtschaftswachstum um 0,3Prozentpunkte dämpfen).

Die Steuerpläne der SPÖ:

Ganz anders sieht es bei den Steuerplänen der SPÖ aus, die Werner Faymann präsentiert hat. Felderer stellt den Nutzen von Bankenabgabe, Änderung bei der Stiftungsbesteuerung und Vermögenssteuern in Frage.

Zur Bankenabgabe:

Hier glaubt der IHS-Chef nicht an großartige Einnahmen. Bei der Bankensteuer hat sich die Regierung zwar bereits auf ein Aufkommen von 500 Mio. Euro im Jahr festgelegt. Nicht bedacht habe man dabei aber, dass die Banken „noch nicht dort sind, wo sie sein sollten“. Anders gesagt: Sie werden „noch sehr viel Kapital benötigen“ und haben deshalb nur eingeschränkte Melkkuh-Eignung. Es stimmt zwar, dass die österreichischen Banken große Probleme mit ihren Aktivitäten in Ost- und Südosteuropa haben. Nichtsdestotrotz schreiben die meisten von ihnen schon wieder gute Gewinne, die sie sehr wohl in die Lage versetzen, sich eine Bankenabgabe zu leisten und so Steuermehreinnahmen von 500 Millionen Euro im Jahr zu finanzieren.

Zur Stiftungsbesteuerung:

Die vom damaligen SP-Finanzminister Ferdinand Lacina in den Neunzigerjahren eingeführte Privatstiftung solle der Kapitalflucht entgegenzuwirken. Felderer hält es deshalb für nicht besonders schlau (und für den Staatssäckel auch nicht besonders ertragreich), diesen Prozess ohne Aussicht auf allzu große Staatseinnahmen umzukehren. Außerdem sieht er sogar die Gefahr eines Verfassungsbruchs: Die angedachte Erhöhung der Stiftungssteuern laufe dem Versprechen des Staates an rund 3300 Stiftungen zuwider. Zudem sei die niedrige Steuer nur eine Stundung: Bei Entnahme würden nochmals 12,5 Prozent Steuern fällig, mit den bei Stiftungsgründung bezahlten 12,5 Prozent entspreche das der Kapitalertragssteuer.

Zu diesem wahren Gruselkabinett an abstrusen Behauptungen rund um die Stiftungsbesteuerung ist einiges zu bemerken: 1. Die Angst vor der Kapitalflucht ist in diesem Zusammenhang stark übertrieben. Klarerweise ist Kapital sehr beweglich und kann blitzschnell außer Landes transferiert werden. Wahr ist aber auch, dass Kapitaleigner nicht nur auf die Höhe der Besteuerung schauen, sondern auch Wert auf die Sicherheit und die Lebensqualität eines Landes achtet. Und in dieser Hinsicht hat ihnen Österreich sehr viel zu bieten. 2. Was nützt es den anderen Menschen in einem Land, wenn Kapital im Lande verbleibt, es jedoch nicht angemessen besteuert wird, damit alle über Sozialtransfers davon profitieren können. 3. Die Verfassungskonformität einer Änderung bei der Stiftungsbesteuerung müssen die Verfassungsjuristen beurteilen. Eine Verfassungswidrigkeit ist aber sehr unwahrscheinlich. Denn sonst wären auch alle anderen Änderung bei den Steuern oder Pensionen nach dem gleichen Grundsatz nicht verfassungskonform. 4. Bei Felderers Vergleich zwischen Stiftungsbesteuerung und Kapitalertragssteuer auf Spareinlagen wird ein wichtiger Unterschied verschwiegen: Bei der KESt auf normale Spareinlagen sind 25% von den jährlichen Zinseinnahmen fällig. Bei den Privatstiftungen sind nur 12,5% von den Gewinnzuwächsen zu entrichten. Und bei der Ausschüttung der Gewinne an Begünstige sind einmalig (sic!) 25% zu entrichten.

Zur Vermögenssteuer:

Die Argumentation, höhere Vermögenssteuern seien ein Akt der Verteilungsgerechtigkeit und würden für eine gerechtere Verteilung des Volkseinkommens sorgen, hält Felderer für schlicht falsch: Aus dem europäischen Vergleich der vermögensbezogenen Steuern und des sogenannten Gini-Koeffizienten (der die Gleichmäßigkeit der Verteilung misst) lasse sich das jedenfalls nicht ablesen. Die Belastung mit vermögensbezogenen Steuern sei in den Niederlanden beispielsweise fast viermal so hoch wie in Österreich. Die Einkommensverteilung ist in den beiden Ländern aber annähernd gleich. Frankreich hat eine extrem hohe Belastung mit vermögensbezogenen Steuern – aber eine Einkommensverteilung, die sich nur unwesentlich von der österreichischen unterscheidet. Fazit des IHS-Chefs daher: Verteilungsgerechtigkeit erreicht man nicht mit Vermögenssteuern, sondern mit Transfers. Und das funktioniere in Österreich ohnehin gut. Felderer: „Die österreichische Umverteilung ist relativ wirksam, weil sie von ganz oben nach ganz unten verteilt.“

Einzig Grundsteuern hält Felderer deshalb für steuertechnisch sinnvoll. Sie ist die einzige Vermögenssteuer, die Sinn ergäbe, weil sich Immobilien eben nicht ins Ausland verlagern lassen. Aber: Entweder man setzt sie sehr hoch an und trifft damit „Häuslbauer“, Wohnungsbesitzer und Mieter sehr hart. Dann ist sie politisch nicht durchzusetzen. Oder man macht großzügige Ausnahmen für die Kleinen, dann bringt sie nicht viel.

Zu Felderers Analysen ist zu bemerken: 1. Dass der GINI-Koeffizient keinen Hinweis auf eine bessere Verteilungsgerechtigkeit durch höhere vermögensbezogene Steuern liefert, ist kein eindeutiges Indiz, da in der Volkswirtschaft ja bekannt ist, dass dieser Wert keine absolute Wertung der Konzentration der Verteilung liefert, wenn sich die Einkommensverteilung innerhalb der Segmente unterschiedlich entwickelt. 2. Dass Umverteilung durch Transfers erreicht werden kann, dem ist beizupflichten. Aber es ist zu ergänzen, dass der Staat  dazu Einnahmen braucht, die er auf diese Weise gerecht umverteilen kann. Vermögensbezoge Steuern und Vermögenssteuer sind eine höchst geeignete Quelle, um diese Transfers pekuniär zu füttern. 3. Dass der Mittelstand von Vermögenssteuern in Mitleidenschaft gezogen werden muss (auch in Form von Grundsteuern), damit sich diese rechnen, ist eine beliebte Mär der Kritiker von Vermögensteuern – und falsch. Das Vermögenssteuermodell der GPA-djp zeigt, dass auch mit Freibeträgen von 1 Million Euro – was den Mittelstand in jedem Falle vor Belastungen schützen würde – Mehreinnahmen von 3 Milliarden Euro im Jahre möglich sind.