Kritische Analyse des Budgets für 2011

25. Oktober 2010

Die Regierungsmitglieder von SPÖ und ÖVP haben sich Samstag Nachmittag hinsichtlich der Einnahmen- und Ausgabenmaßnahmen beim Budget geeinigt. Im Steuerbereich kommt wie schon länger geplant die Bankenabgabe. Diese soll ca. 500 Mio. Euro Mehreinnahmen bringen. Allerdings fallen durch die Abschaffung der Kreditvertragsgebühr 150 Mio. an Einnahmen weg. Der Wegfall der Spekulationsfrist bei Aktien wird zunächst 30 Mio. bringen und soll jährlich steigen und ab 2014 schließlich 250 Mio. jährlich an Mehreinnahmen bescheren. Durch den Wegfall der Begünstigung der Zwischenbesteuerung in Stiftungen sollen 2011 50 Mio. mehr in die öffentlichen Haushalte fließen. Auch hier wird erwartet, dass die Einnahmen jährlich steigen. Durch ein Betrugsbekämpfungspaket werden 100 Mio. an zusätzlichen Steuerleistungen erwartet.

Durch eine Erhöhung der Mineralölsteuer (plus 5 Cent bei Diesel, plus 4 Cent bei Benzin) soll 2011 417 Mio. mehr in die Staatskasse überführen. Allerdings steht dieser Maßnahme eine Erhöhung der Pendlerpauschale um 5% und Erleichterungen für LKW gegenüber, die  etwa 50 Mio. kosten werden.  Bei der Normverbrauchsabgabe, durch Flugticketzuschläge sollen weitere 85 Mio. aufgebracht werden. Durch eine Erhöhung der Tabaksteuer ist eine Mehreinnahme von 100 Mio. für den Staatssäckel zu erwarten.

Ausgabenseitig kommen vor allem für Familien einige Kürzungen zum Tragen. Durch die Auszahlung der Familienbeihilfe nur noch bis zum vollendeten 24. Lebensjahr und die Kürzung der 13. Familienbeihilfe auf pauschal 100 Euro und die Begrenzung auf Kinder zwischen 6 und 15 Jahren sind Einsparungen von 238 Mio. geplant. Die Streichung des Mehrkindzuschlags und der Wegfall des Alleinverdienerabsetzbetrags für kinderlose Familien sollen weitere 125 Mio. an Ersparnis bringen. Beim Pflegegeld gibt es eine Verschlechterung in den ersten beiden Stufen, da die Voraussetzungen um jeweils 10 Stunden Pflegebedarf erhöht werden. Bei der höchsten Pflegestufe gibt es eine kleine Erhöhung, sodass insgesamt eine Einsparung von 17 Mio. herauskommen soll.

Bei den Neupensionen wird es in Zukunft keine Erhöhung innerhalb des ersten Jahres geben. Bei der vorzeitigen Alterspension aufgrund langer Versicherungsdauer (= Hacklerregelung) wird die steuerliche Absetzbarkeit beim Nachkauf von Schulzeiten wegfallen, sodass die Kosten dafür um etwa 12 Mio. sinken. Bis 2013 bleibt diese Regelung unverändert bestehen und wird danach durch eine Regelung ersetzt, die weniger Kosten verursach soll. Das Antrittsalter wird ab 2014 sowohl bei Frauen wie auch bei den Männern um 2 Jahre erhöht.  Bei der vorzeitigen Pension aufgrund von Erkrankung soll durch verstärkte Rehabilitation zunächst ein Mehraufwand von ca. 7 Mio. gegeben sein, längerfristig sollen die Kosten jedoch deutlich sinken. Durch die positive Entwicklung der Arbeitslosigkeit sei bei der Arbeitsmarktförderung 2011 eine Ersparnis von 44 Mio. zu erwarten.

Im Bildungsbereich werden sowohl den Universitäten wie auch für den Ausbau der Gesamtschulen jeweils 80 Mio. mehr im Jahr zur Verfügung gestellt. Jedoch werden den Universitäten die Einführung von Studieneingangsphasen in überlaufenen Studienfächern zugestanden.

Zur weiteren Ankurbelung der positiven Konjukturentwicklung wird die thermische Sanierung mit 100 Mio. Euro gefördert.

Wie ist dieses Gesamtpaket im Hinblick auf eine gerechte und solidarische Gestaltung der Budgetkonsolidierung zu beurteilen? Dass die Bankenabgabe eingeführt wird, ist sehr zu begrüßen, da die Banken vom Staat durch das Bankenpaket gerettet wurden und somit mit Recht zum Abbau der dadurch entstandenen Schulden herangezogen werden. Entgegen anders lautenden Behauptungen werden die Banken diese Belastungen nicht unmittel an ihre Kunden weitergeben werden können, da sie die laufenden Verträge einhalten müssen und ein gesunder Wettbewerb dafür sorgen sollte, dass jene Banken, die ihren Neukunden keine höheren Gebühren verrechnen, im Vorteil sein sollten. Trotzdem ist nicht völlig auszuschließen, dass die Bankenabgabe im Laufe der Jahre indirekt zu einer Massensteuer wird. Der Wegfall der steuerlichen Begünstigung von Privatstiftungen und die Streichung der Spekulationsfrist bei Wertpapieren ist eine längst fällige Maßnahme, da diese Regelungen dazu geführt haben, dass Kapitalzuwächse keinen angemessenen solidarischen Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Ausgaben beigetragen haben. Dass keine echte Vermögensteuer eingeführt wurde (z.B. zumindest durch Anpassungen bei der Grundsteuer) und auch die Gruppenbesteuerung nicht wesentlich reformiert wird, ist unter dem Gesichtspunkt, dass auch Konzerne und Vermögende einen fairen Beitrag leisten sollen, sehr bedauerlich.

Die getroffenen Maßnahmen bei den Massensteuern sind nicht eindeutig zu bewerten. Wenn man die gesundheitlichen Auswirkungen des Tabakkonsums ernsthaft in den Griff bekommen möchte, dann sind Lenkungsmaßnahmen selbstverständlich zu begrüßen. Jedoch waren die Erfolge bei der Tabaksteuer bisher schon eher bescheiden. Eindeutig zu begrüßen ist jedoch, dass 40 Mio. der Einnahmen dem Kassenstrukturfonds zur Verfügung gestellt werden, da dies eine gesundheitspolitisch sinnvolle Zweckbindung darstellt. Allerdings ist hier der Wermutstropfen zu beklagen, dass den Krankenkassen ursprünglich 100 Mio. im Jahr für diesen Zweck zugesagt wurden. Angesichts der weiterhin schlechten Einnahmesituation wird den Kassen dieses Geld sehr fehlen und eine Sanierung ihrer Finanzen verunmöglichen.

Wenn man die Kosten für die Umwelt in Rechnung stellt, dann ist es auch unumgänglich, bei der Mineralölsteuer und anderen den Individualverkehr betreffenden Abgaben anzusetzen. Dass die Mehreinnahmen jedoch rein budgetäre Ziele verfolgen und keine Zweckbindung dieser Einnahmen erfolgt, ist bedauerlich. Da auch die sozialen Auswirkungen (durch die Erhöhung der Pendlerpauschale) nur unzureichend abgefedert werden, hinterlässt uns mit einem weinenden Auge. Die Erleichterungen für Frächter wiederum können wohl nur als Lobbyingerfolg dieser Branche gewertet werden, da sie ein ökologisch völlig verkehrtes Signal geben. Dass auf Flugreisen eine Abgabe eingehoben wird, mag jene Reisenden, die das gewachsene Angebot an Billigflügen genutzt haben, verärgern, ist in ökologischer Hinsicht aber vollkommen richtig, da der zunehmende Flugverkehr sehr ungünstige Auswirkungen auf die globale Klimaentwicklung mit sich bringt.

Dass vor allem im Familienbereich deutliche Einsparungen erfolgen, ist einerseits überraschend, da die erklärte „Familienpartei“ ÖVP am Verhandlungstisch saß. Andererseits ist dies auch in Hinsicht auf sozialdemokratische Werte nicht besonders wohlüberlegt. Denn die Herabsetzung der Bezugsdauer der Familienbeihilfe trifft vor allem die Kinder aus ärmeren Schichten und wird hier das Erreichen höherer akademischer Grade in dieser Gruppe weiter erschweren. Hier kann auch eine Erhöhung des Unibudgets um 80 Mio. jährlich und die Investition von 80 Mio. in den Ausbau der Gesamtschulen nicht darüber hinwegtrösten, dass der Zugang zu höheren akademischen Weihen finanziell und durch Zugangsbeschränkungen noch stärker limitiert wird.

Die Kürzung bei der 13. Familienbeihilfe ist erstens skurril, da diese erst 2008 eingeführt wurde. Zweitens ist die Beschränkung auf das schulpflichtige Alter zwar im Einzelfall nicht allzu merklich, aber symbolisch ein deutliches Signal gegen eine gute Ausbildung von Kindern aus den unteren Schichten. Auch wenn bei den Familien die Einsparungen in einem Bereich erfolgen, den traditionell die ÖVP für sich gepachtet hat, so ist es für die SPÖ beschämend, dass sie diese Errichtung von Hürden bei der Bildung nicht verhindern konnte. Immerhin ist ein freier Zugang zur Bildung ein bewährtes Anliegen der Sozialdemokratie. Den StudentInnen ist also auch aus Sicht der ArbeitnehmrInnen viel Erfolg für ihren Kampf gegen die geplanten Maßnahmen zu wünschen und die solidarische Unterstützung zu unterbreiten.

Die Kürzungen beim Pflegegeld sind in einer Zeit zunehmenden Pflegebedarfs als eine rein fiskalische Maßnahme zu sehen, deren soziale Auswirkungen durchaus überprüft werden sollten. Es mag schon richtig sein, dass bei den ersten beiden Pflegestufen das Pflegegeld des Öfteren gar nicht für Pflegemaßnahmen verwendet wird. Dennoch dürfen jene, die sehr wohl darauf angewiesen sind, nicht für diesen unerwünschten Mitteleinsatz bestraft werden. Außerdem sollte umfassend erhoben werden, in welchem Ausmaß der Bedarf an Pflege mit weniger als 60 Stunden pro Woche tatsächlich guten Gewissens ohne Pflegegeldzahlung zumutbar ist.

Bei den Pensionen ist zunächst zu sagen, dass die Aufschiebung der ersten Erhöhung eine reine Sparmaßnahme darstellt, die willkürlich je nach Antrittsdatum zu einer mehr oder weniger großen Benachteiligung führt, die keineswegs als sozial anzusehen ist. Bei der vorzeitigen  Alterspension ist zu begrüßen, dass die Planungssicherheit jener gewahrt bleibt, die in den nächsten Jahren diese Form der Alterspension beabsichtigt hatten, da bei der Hacklerregelung bis 2013 keine Änderung erfolgt. Der Wegfall der steuerlichen Begünstigung beim Nachkauf von Schulzeiten macht insofern Sinn, als durch diese Möglichkeit die bisherige Regelung vor allem von Angestellten und Beamten in Anspruch genommen werden konnte. Dennoch kann man nicht erwarten, dass jene Bevölkerungsgruppe glücklich über diese Maßnahme ist. Bevor eine endgültige Bewertung der Neugestaltung, die eine Erhöhung des Antrittsalters beinhalten wird, erfolgen kann, muss abgewartet werden, wie die genaue Regelung ab 2014 aussieht. Die Absicht, bei Invaliditätspension/Berufsunfähigkeitspension ab nun verstärkt auf die Rehabilitation zu setzen, bevor der Übergang in den Ruhestand erfolgt, geht zwar in die richtige Richtung. Aber der Eindruck ist nicht von der Hand zu weisen, dass finanzielle Erwägungen die Hauptrolle spielen und die Unternehmen nicht wirklich in die Pflicht genommen werden, um den Rehabilitationswilligen altersgerechtes Arbeiten auch zu ermöglichen. Bevor nichts Genaues über die geplante Lockerung des Berufsschutzes bekannt ist, lässt sich dazu wenig sagen. Es seien nur zwei prinzipielle, aber konträre Bemerkungen erlaubt: Erstens ist der Berufsschutz in einer Zeit der veränderten Berufsbiografie antiquiert, da die klassische Erwerbsbiografie einer durchgängigen Berufsausübung eine Seltenheit geworden ist. Aber zweitens macht er dennoch auch heute noch Sinn, um Menschen vor dem ungebremsten Abstieg in Arbeitswelt zu bewahren.

Die weitere Investition in die thermische Sanierung ist als konjunkturbelebende Maßnahme zu begrüßen. Unbefriedigend ist jedoch, dass die Sozialmilliarde nicht umgesetzt wird, da diese einen noch stärker positiven Effekt auf Arbeitsmarkt und Wirtschaftsentwicklung hätte.


Erkenntnisse für die Sozialdemokratie aus der Wien-Wahl am 10. Oktober 2010

11. Oktober 2010

Der 10. Oktober 2010 war für die Sozialdemokratie ein Tag der herben Enttäuschung. Die absolute Mehrheit ist mit fast hundertprozentiger Sicherheit dahin und die FPÖ kann die Stimmen seit 2005 beinahe verdoppeln. Während die SPÖ vor Auszählung der Wahlkarten bei knapp 44,3% hält, kommt die FPÖ nun auf mehr als 27%. Wenn man jedoch ins Detail geht und sich die Ergebnisse in den einzelnen Bezirken ansieht, dann ist zu erkennen, dass es an diesem Tag nicht nur einen Trend gegeben hat: Während die SPÖ in den traditionellen Arbeiterbezirken Simmering, Favoriten und Floridsdorf Verluste bis zu knapp 13% hinnehmen musste, konnte sie in den traditionell bürgerlichen inneren Bezirken sogar moderate Zugewinne machen. Die SPÖ war diesmal deutlich erfolgreicher bei den jungen Wählern (46%), während die FPÖ bei diesen sogar nur auf Platz 3 ist. Die FPÖ wiederum war diesmal sehr stark bei den alten Wählern, während die SPÖ bei diesen deutlich verloren hat. Bei den Geschlechtern gab es bei SPÖ und FPÖ signifikante Unterschiede: die SPÖ kam bei den Männern nur auf 41%, bei den Frauen jedoch auf 50%; die FPÖ bei den Männern auf 28%, bei den Frauen nur auf 20%. Bei den Wählern mit Migrationshintergrund kam die SPÖ auf 55%, die FPÖ hingegen nur auf 16%. Im Gemeindebau erwarb die SPÖ 57%, die FPÖ 29% der Wählerstimmen. Bei den ArbeiterInnen hatte die SPÖ mit 52% die absolute Mehrheit, die FPÖ mit 40% aber ein überraschend gutes Ergebnis.

Für die Sozialdemokratie bedeutet dies, dass die Analyse dieser Wahl differenziert erfolgen muss: Einerseits ist Freude darüber angebracht, dass die SPÖ im bürgerlichen Milieu ihre Erfolgsbotschaft darüber, was sie für die Stadt geleistet hat, um sie besonders lebenswert zu machen, anbringen konnte. Erfreulich ist für sie auch, dass nach der herben Enttäuschung 2005 nun mehr Zuspruch bei den ganz jungen Wählern gewonnen werden konnte. Andererseits sollte die Sozialdemokratie sehr gründlich darüber nachdenken, warum sie bei den Männern deutlich weniger Anklang findet als bei den Frauen – und warum der früher so hohe Anteil bei den PensionistInnen deutlich gesunken ist und die FPÖ bei den ArbeiterInnen einen so signifikant hohen Zuspruch hat.

Einen Fehler sollte die Sozialdemokratie nach dem großen Erfolg einer rechtspopulistischen Partei in unserer Stadt jedenfalls nicht machen: zu glauben, dass sie selbst deshalb mehr nach rechts rücken müsse. Die SPÖ muss vielmehr in noch stärkerem Maße die Ängste jener Menschen ernst nehmen, die sich von der Zuwanderung, der wirtschaftlichen Dynamik einer globalisierten Welt und der europäischen Integration bedroht fühlen. Diese Ängste ernst nehmen heißt aber nicht, dass die psychologisch unreifen Abwehreflexe, die hinter einem solchen Votum stecken, übernommen werden müssen. Vielmehr muss die Sozialdemokratie diesen Menschen ein emotionales Angebot machen, indem sie ihnen klipp und klar sagt, wie sie gedenkt, diesen Menschen in den aktuellen Transformationsprozessen die nötige existenzielle Sicherheit bieten zu können. Dazu ist aber zu allererst nötig, in den eigenen Reihen das Bewusstsein noch mehr dafür zu schärfen, wessen Interessen die Sozialdemokratie auch im 21. Jahrhundert zu vertreten hat.


Kriterien für ein gerechtes Steuersystem

3. Oktober 2010

Wie ich in meinem Weblog schon öfter dargelegt habe, steckt in dem Wort „Steuer“ das Verb „steuern“, das lenken und gestalten bedeutet. Steuern sind daher ein politisches Gestaltungsmittel, um eine Gesellschaft zu lenken und für den Staat die Voraussetzung schlechthin, um seine Aufgaben zu erfüllen. So werden über die Steuereinnahmen etwa öffentliche Einrichtungen finanziert, die Güter und Dienstleistungen gewährleisten, die von den privaten Unternehmen nicht oder nicht im notwendigen Ausmaß abgedeckt werden (z.B. Landesverteidigung, Schulen, Polizei, Gerichtswesen, öffentlicher Verkehr, Müllentsorgung usw.).

Weiters können mittels Steuern für die Allgemeinheit unerwünschte Verhaltensweisen im Rahmen einer freien Marktwirtschaft gelenkt werden (z.B. sollen Ökosteuern dazu anleiten, den Verbrauch fossiler Brennstoffe gering zu halten und vermehrt nachhaltige Energiequellen zu nutzen, die Tabaksteuer soll Raucher über die hohen Kosten zum Überdenken ihres gesundheitsschädlichen Verhaltens bringen).

Durch die Erhöhung oder Senkung von Steuern kann auch ein stabilisierender Einfluss auf das Wirtschaftswachstum ausgeübt werden. Im Falle einer Wirtschaftskrise, wie sie z.B. derzeit (noch immer) vorliegt, kann somit das Wachstum angekurbelt werden, indem durch Steuersenkungen die Kaufkraft der KonsumentInnen erhöht wird, die in Folge der Finanzkrise das letzte Bollwerk gegen den Abschwung darstellt. Welche Bedingungen muss ein Steuersystem daher erfüllen, um gerecht auszufallen?

Kriterien für ein gerechtes Steuersystem

Der wichtigste Effekt einer gelungenen Steuer- (aber natürlich auch Sozial-)politik besteht jedoch in der Transferfunktion, d.h. darin, dass die Einkommensunterschiede geringer werden, indem hohe Einkommen stärkere Abzüge haben und sehr niedrige EinkommensbezieherInnen staatliche Zuwendungen erhalten. D.h. in der Umverteilung des Vermögens innerhalb einer Gesellschaft, wo Einkommen und Vermögen ohne diesen Eingriff sehr ungleich verteilt wären, liegt die Hauptaufgabe der steuerpolitischen Gestaltung, um Solidarität und Gerechtigkeit herzustellen.

Damit ein Steuersystem nun dem Prinzip der Fairness genügt, sollte es folgende Kriterien erfüllen. 1. Die Steuerbelastung erfolgt nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit. D.h. über je mehr Einkommen jemand verfügt, desto höher sollte im Verhältnis die Steuerleistung ausfallen. Erfüllen lässt sich dieses Prinzip durch eine progressive Staffelung der Steuersätze.

2. Die Steuerleistung ist nicht von der gesellschaftlichen Stellung oder dem Bildungsgrad abhängig. D.h. es gibt keine Gesellschaftsgruppen, die aufgrund ihrer gesellschaftlichen Stellung Privilegien genießen. Außerdem darf ein niedrigeres Bildungsniveau zu keiner Benachteiligung bei den steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten führen. Schließlich darf es auch keine bevorzugten Gruppierungen geben, die über größere Einflussmöglichkeiten auf die Politik verfügen, wodurch sie Vorteile hinsichtlich ihres solidarischen Beitrags zur Finanzierung des Wohlfahrtsstaates erlangen.

3. Die Erträge aus den Steuermaßnahmen werden zur Finanzierung allgemeiner Aufgaben, die der gesamten Bevölkerung zu Gute kommen (ein für jeden leistbares Gesundheitssystem, eine solidarische Altersvorsorge, Sicherheit, Infrastruktur usw.) sowie zum Ausgleich der Benachteiligung jener Personen herangezogen, die im Spiel des konkurrierenden Wettbewerbs schlechte Karten gezogen haben. D.h. aus den Steuermitteln (und den Sozialabgaben) sollte der Staat einerseits ein Sozialversicherungssystem finanzieren, das nach solidarischen Grundsätzen sicherstellt, dass jeder die beste Gesundheitsversorgung erhält, unabhängig von seinem Einkommen, und jeder im Alter nach Beendigung seiner Arbeitstätigkeit seinen Lebensausklang in Würde und ohne Notlage gestalten kann. Weiters sollte der Staat aus seinen Einnahmen jene Institutionen finanzieren können, die für Sicherheit im Inneren und nach Außen sorgen (Polizei, Militär), und den Bau und die Pflege einer guten Infrastruktur (Straßen, Bahn, öffentlicher Verkehr, Kindergärten, Schulen, Universitäten, Krankenhäuser usw.) bewerkstelligen können, um die gesamte Bevölkerung mit jenen Voraussetzungen zu versorgen, die jedem ein sicheres und selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Jenen schließlich, die über kein hinreichendes Einkommen aus selbstständiger oder unselbständiger Arbeit, aus Kapitaleinkünften oder Ähnlichem verfügen, sollte der Staat Zuwendungen zuführen, die diesen ein Leben in Würde und ohne große Not sowie eine Einbindung in die sozialen Beziehungen und die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen ermöglichen.


Können wir uns das staatliche Pensionssystem noch leisten?

23. August 2010

Mit großer Regelmäßigkeit tritt ein vermeintlicher Experte an die Öffentlichkeit, um zu vermelden, dass die demografische Entwicklung und vor allem der Umstand, dass die Lebenserwartung stetig steigt, dazu führe, dass wir uns das derzeitige Pensionssystem nicht mehr leisten könnten. Deshalb müssten die Leistungen gekürzt und das Pensionsantrittsalter gehoben werden. Bei den Voraussetzungen liegen diese Kassandrarufer durchaus richtig: Die demografische Entwicklung geht dahin, dass der Anteil jener Menschen in Österreich, die älter als 60 Jahre sind, seit Jahrzehnten deutlich wächst – derzeit beträgt dieser Anteil ca. 22%; nach 2030 wird er wahrscheinlich ca. 30% ausmachen. Die Lebenserwartung von Männern beträgt zurzeit ca. 77 Jahre, die von Frauen etwa 83 Jahre; noch 1971 betrug diese 73 Jahre bei Männern und knapp 76 Jahre bei Frauen; und die Lebenserwartung wird weiter leicht steigen.

Obwohl also die demografischen Hintergründe korrekt sind, haben diese selbsternannten Experten bei ihren Schlussfolgerungen nicht recht. Denn für die Finanzierbarkeit des Pensionssystems ist nicht (allein) das Verhältnis der Altersgruppen und die Entwicklung der Lebenserwartung entscheidend, sondern die Entwicklung des Bruttosozialprodukts. Solange das BIP nicht langsamer wächst als die Aufwendungen für die Sozialausgaben, besteht keine Gefahr für das Pensionssystem. Zwar ist es für das bestehende Umlageverfahren wenig vorteilhaft, wenn das Verhältnis zwischen der erwerbstätigen Bevölkerung und jenen, die sich in Rente befinden, sich zu Ungunsten der Erwerbstätigkeit entwickelt. Aber solange noch das Bruttosozialprodukt jährlich um mindestens 2% steigt, steht der öffentlichen Hand eine ausreichende Finanzierungsquelle zur Verfügung, die die Diskrepanz zwischen Einnahmen und Ausgaben im Umlageverfahren ausgleichen kann.

In den letzten 20 Jahren ist die Finanzierung des österreichischen Sozialsystems nicht aufgrund der demografischen Entwicklung zunehmend unter Druck geraten, sondern aufgrund der sinkenden Lohnquote.  Denn die Löhne und Gehälter sind in Österreich die Beitragsgrundlage für die Sozialversicherungseinnahmen. Wenn der Anteil von Löhnen und Gehältern am gesellschaftlichen Reichtum gegenüber den Gewinnen ins Hintertreffen gerät, dann untergräbt dies die Finanzierungsgrundlage unseres Sozialsystems. Für die sich hier auftuende Lücke ist jedoch relativ einfach Abhilfe zu schaffen. Neben der alleinigen Belastung des Faktors Arbeit sind eben auch andere Quellen für die Finanzierung anzuzapfen: Die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe und eine stärkere steuerliche Belastung von Vermögen und Vermögenszuwächsen könnte hier z. B. einen guten Ausgleich für die fehlenden Einnahmen darstellen. Außerdem würden auf diesem Wege jene einen größeren Beitrag zu unserem Sozialsystem leisten, die sich in den letzten Jahrzehnten zunehmend aus dem solidarischen System des gesellschaftlichen Ausgleichs ausgeklinkt haben: die Unternehmen und die Vermögenden.


Erbschaft und Chancengleichheit

17. August 2010

In der liberalen Philosophie hat die Chancengleichheit den allerhöchsten Stellenwert in Bezug auf Gerechtigkeit. Zugleich aber wird der Schutz des Eigentums als die wesentlich Funktion des Staates angesehen. Wir sollten also erwarten können, dass beide Prinzipien miteinander kohärent sind. Aber ist dem tatsächlich so? Sind das Prinzip der Chancengleichheit und der zum unabdingbaren Grundwert erklärte Schutz des Eigentums wirklich gleichermaßen in einer Gesellschaft verwirklichbar?

John Rawls „Theorie der Gerechtigkeit“, die Klimax der liberalen Weltanschauung im 20. Jahrhundert, kommt ausgehend vom Modell des Urzustands zur Konzeption einer gere chten Gesellschaft, die aus den liberalen Grundprinzipien ihre Postulate gewinnt. Denn Rawls kommt unter Voraussetzung dieses vermeintlich neutralen Modells zu dem Ergebnis, dass eine gerechte Gesellschaft zwei Prinzipien zu erfüllen habe:

  1. „Jedermann soll gleiches Recht auf das umfangreichste System gleicher Grundfreiheiten haben, das mit dem gleichen System [von Freiheiten] für alle anderen verträglich ist.“ (TG 81)
  2. „Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten sind so zu gestalten, daß (a) vernünftigerweise zu erwarten ist, daß sie zu jedermanns Vorteil dienen, und (b) sie mit Positionen und Ämtern verbunden sind, die jedem offen stehen.“ (TG 81)

Das zweite Prinzip (=Differenzprinzip) bei Rawls impliziert zwar, dass eine gerechte Gesellschaft eine soziale Komponente haben muss. Da jedoch bei Rawls das erste Prinzip den Primat gegenüber dem zweiten genießt, sodass etwa die Grundfreiheit des Eigentumerwerbs und -besitzes der Verteilungsgerechtigkeit übergeordnet ist, und da das Differenzprinzip nur eine sehr schwache Ausprägung des sozialen Ausgleichs zulässt, führt die liberale Theorie der Gerechtigkeit dazu, dass zwar die Chancengleichheit als Prinzip beschworen wird, ihre Verwirklichung aber als mögliche Unfreiheit beschränkt wird.

Denn in einer Gesellschaft, die mit einem Erbschaftsrecht dafür Sorge trägt, dass der Schutz des Eigentums in der Form funktioniert, dass das Eigentum von einer Generation auf die nächste übergehen kann, muss mit Recht der Frage nachgegangen werden, welche Auswirkung dies auf die Chancengleichheit in einer solchen Gesellschaft hat. Chancengleichheit ist nämlich nur dann gegeben, wenn alle Mitglieder der Gesellschaft die gleiche Möglichkeit haben, die Chancen auf Entwicklung und Entfaltung zu ergreifen. Aber kann diese Möglichkeit in gleicher Weise gegeben sein, wenn der/die Eine in einer Familie groß wird, wo die finanziellen Ressourcen den Besuch von teuren Privatschulen und elitären Universitäten mit exorbitanten Studiengebühren ermöglichen – während der/die Andere in eine Familie hineingeboren ist, wo furchtbare Armut herrscht, sodass am Ende des Pflichtschulbesuchs in staatlichen Einrichtungen der Erwartungsdruck hoch ist, nun selbst einem Verdienst nachzugehen.

In einem gut entwickelten Sozialstaat wie Österreich wird gerne darauf verwiesen, dass der Besuch staatlicher Schuleinrichtungen gratis sei und ein ausgebautes Förder- und Stipendiensystem dafür sorge, dass alle die Möglichkeit hätten, höhere Bildung zu erwerben. Das soll nicht grundsätzlich bestritten werden. Dennoch sprechen alle Statistiken, die es zu diesem Thema gibt, eine deutliche Sprache: das Bildungssystem in Österreich ist sozial ziemlich undurchlässig! Nur ein geringer Teil der Kinder aus ArbeiterInnenhaushalten schließt ein Hochschulstudium ab – während AkademikerInnenkinder in hohem Ausmaß selbst auch ein Studium abschließen und in weiterer Folge höhergestellte Positionen inne haben.

Wer aus einer wohlhabenden Familie stammt, hat große Chancen im Schottengymnasium, oder gar in Salem zu maturieren, anschließend in Harvard oder Bologna den Master zu machen – und im höheren Management eines Unternehmens zu landen. Wer aus einer Hilfsarbeiterfamilie stammt, wird bestenfalls mit knapper Not die Pflichtschule abschließen und dann einer niederen Erwerbstätigkeit nachgehen, die durch häufige Phasen von Arbeitslosigkeit unterbrochen ist.

Und etwa zwischen 50 und 60 erbt der Spross aus einer wohlhabenden Familie wertvollen Immobilienbesitz, maßgebliche Unternehmensbeteiligungen und einiges an Geldvermögen. Für die eigenen Nachkommen ist also ein Finanzpolster gelegt, sodass sie ebenfalls die beste Ausbildung bekommen können.

Der Spross aus der Unterschichtfamilie schafft es gerade irgendwie, dass seine Eltern während ihrer letzten Lebensphase eine einigermaßen ausreichende Pflege bekommen. Am Ende muss er meist noch etwas drauflegen, wenn er ihnen nach dem Tod ein würdevolles Begräbnis zukommen lassen will. Zu erben gibt es in meisten Fällen nichts – eher noch sind Schulden von nicht abgezahlten Krediten vorhanden. Den eigenen Kindern wird in dieser Situation nahegelegt, möglichst frühzeitig von der Ausbildung in die Erwerbstätigkeit umzusatteln, da die finanziellen Mittel für den Besuch einer höheren Bildungseinrichtung nicht vorhanden sind. Und damit sind wir wieder am Ausgangspunkt der vermeintlichen Chancengleichheit.

Zusammenfassend muss somit der Schluss gezogen werden, dass das Erbschaftssystem in einer Gesellschaft dafür Sorge trägt, dass sich die ungleiche Verteilung von Chancen über Generationen hinweg fortsetzt. Erst durch die Einführung einer praktisch hundertprozentigen Erbschaftssteuer könnte also die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass jeder Bürger die gleiche Chance für eine erfolgreiche Entwicklung erhält. Denn mit einem bestimmten Alter (z.B. mit 21 Jahren) könnte durch diese Einnahmen jeder Staatsbürger die gleiche Summe erhalten (die sich aus der Summe der Erbschaftssteuereinnahmen des Vorjahres ergibt, geteilt durch die Anzahl der Staatsbürger, die diesem Jahr das entsprechende Alter erreichen), die es ihm ermöglicht, entweder eine gute Ausbildung zu finanzieren, den Sprung in die Selbstständigkeit zu wagen oder längere Zeit auf Reisen zu gehen und die Welt kennenzulernen, – oder natürlich auch, unsinnige Konsumausgaben zu tätigen. Mit einer solchen Starthilfe hätte nun tatsächlich  jeder Staatsbürger die gleiche Chance, sich eine selbstbestimmte Existenz unter Ausnutzung aller seiner Möglichkeiten aufzubauen.

Da eine hundertprozentige Erbschaftssteuer jedoch die emotionale Bindung an den elterlichen Besitz vollkommen außer Acht lässt und wohl ein zu großer Bruch mit dem gewohnten System der Vermögensweitergabe wäre, könnte eine Kompromisslösung in einem Modell bestehen, das deutlich weiter geht als die Vorschläge der GPA-djp: Neben einem Freibetrag von EUR 100.000,– für alle Vermögenswerte wird bei Immobilien, die als Eigenheim des Erblassers fungiert haben, bis zu einem Wert von EUR 300.000,– nur eine Erbschaftssteuer von 5% eingehoben, für alle anderen Vermögenswerte ein Steuersatz von 20%. Über dem Wert von EUR 300.000,– sollte der Steuersatz für die Erbschaftssteuer dann generell in mehreren Abstufungen von 20% auf 60% bei einem Wert von mehr EUR 1,000.000,– ansteigen. Diese Einnahmen des Staates sollten, wie oben angeregt, dazu verwendet werden, allen Staatsbürgern mit einem bestimmten Alter die gleiche Starthilfe für den Aufbau einer selbstbestimmten Existenz zur Verfügung zu stellen.


Das ideologische Schlachtfeld Erbschaftssteuer

21. Juli 2010

Im Jahr 2008 hat die Österreichische Nationalbank (ÖNB) eine Erhebung zu den Immobilienerbschaften in Österreich gemacht. Diese Immobilienvermögenserhebung ist Teil eines zukünftig für den ganzen Euroraum harmonisierten „Household Finance and Consumption Survey“, der umfassende Informationen zu den Vermögenspositionen privater Haushalte als wichtige Grundlage für Analysen zur Geldpolitik und Finanzmarktstabilität liefern soll. Sie wurde 2010 unter dem Titel „Immobilienerbschaften in Österreich“ publiziert.

Die von Martin Schürz gemeinsam mit Pirmin Fessler und Peter Mooslechner verfasste Studie kommt zu folgenden Ergebnis: „80 Prozent der Haushalte haben keine Immobilien geerbt, und auch innerhalb der Minderheit der Glücklichen sind die Hinterlassenschaften sehr ungleich verteilt. Nimmt man einen Werterhalt analog zum Verbraucherpreisindex an, dann haben die obersten zehn Prozent der Erben beinahe genauso viel geerbt wie die restlichen 90 Prozent zusammen“ (Standard vom 30.6.2010). D.h., zwei Prozent aller Haushalte können damit fast die Hälfte des gesamten Erbschaftsvolumens auf sich vereinen. Bzw. rund 0,06% DER Haushalte erben pro Jahr Immobilienvermögen von etwa 0,5% des BIP!

Deshalb kommt der Bericht im Standard, der die Ergebnisse der ÖNB-Studie zum Anlass nimmt, um über Folgerungen daraus nachzudenken, zu einem klaren Ergebnis: „Daraus lässt sich schließen, dass diverse Konzepte für ein Erbschaftsteuer-Comeback einen großen Teil der Empfänger ungeschoren ließen. Die Arbeiterkammer etwa würde im Familienkreis einen Freibetrag von 300.000 Euro vorsehen – gemäß den OeNB-Zahlen wären rund 70 Prozent der Erben bzw. 94 Prozent aller Haushalte aus dem Schneider.“ Denn das Erben sei unter den verschiedenen Bevölkerungsgruppen sehr unterschiedlich verteilt. „Starthilfe sind Erbschaften eher nicht: Von den 18- bis 29-Jährigen kommen nur fünf Prozent in den Genuss, am größten ist die Chance im Alter von 50 bis 69 Jahren (26 Prozent). Bauern erben mit einer Quote von 58 Prozent besonders häufig. Bei Freiberuflern und Beamten profitiert jeweils ein Drittel, spärlich sind Erben unter den Arbeitern (14 Prozent) “ (Ebd.).

Diesen Bericht des Standard nimmt Clemens Wallner, der wirtschaftspolitische Koordinator der Industriellenvereinigung (IV), zum Anlass, um Kritik an den Ergebnissen der ÖNB-Studie zu üben und den Autoren ideologische Verblendung vorzuwerfen. Am 13.7.2010 schreibt dieser ebenfalls im Standard, dass die Ergebnisse hinsichtlich der Verteilungswirkung von Erbschaften in Frage zu stellen seien – dass nämlich 80 Prozent der Haushalte keine Immobilien geerbt hätten, und dass unter denjenigen, die erben, die obersten 10 Prozent genau so viel erben wie die restlichen 90 Prozent gemeinsam. Er beruft sich dabei auf Zahlen aus dem Finanzministerium (BMF) zu den Einnahmen aus der Erbschaftssteuer des Jahres 2007 (dem Jahr vor der Abschaffung). „Was die Verteilungswirkung betrifft, zeigen die harten Zahlen der Erbschaftssteuer-Statistik des Jahres 2007 … jedenfalls ein ganz anderes Bild … Die Behauptung, dass ,die obersten 10 Prozent‘ genauso viel erben würden wie die restlichen 90 Prozent gemeinsam, lässt sich bei einem Blick auf die Erbschaftssteuerstatistik … nicht aufrecht erhalten. So waren von den 67.853 Erbfällen des Jahres 2007 25.373 Immobilienfälle, bei denen die Bemessungsgrundlage unter 7.300 Euro lag. Oberhalb einer Wertgrenze von 219.000 Euro gab es hingegen insgesamt (Immobilien- und sonstige Erbschaften) nur 487 Fälle. Es zeigt sich also ganz klar, dass die große Zahl der Erbschaften und Schenkungen nicht bei den ,obersten 10 Prozent‘ anfällt, sondern in Bereichen mit niedrigeren Wertgrenzen“.

  1. Zusätzlich zu dieser Argumentation beschwört Wallner die Aktivitäten von Martin Schürz als ideologisch eindeutig zweifelhaft herauf. „So tritt Schütz in öffentlichen Publikationen unter anderem für die Abschaffung von Konzernen ein. In einem Artikel vertritt er die Auffassung, dass Manager moderne Bankräuber seien, nur ohne MG. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion auf Ö1 vertrat Schürz die Auffassung, dass reiche Menschen einer Gesellschaft Gesundheitsprobleme bringen würden. Und im Rahmen einer anderen Podiumsdiskussion mit Presse-Wirtschaftsressortleiter Franz Schellhorn vertrat Schürz die Auffassung, dass die Erbschaftssteuer bei 100 Prozent liegen müsste, also beim Tod einer Person deren gesamtes Vermögen verstaatlicht werden müsste.“ Wallner versucht mit dieser Strategie, die wissenschaftliche Zuverlässigkeit der Studie zu erschüttern.

Zur Wissenschaftlichkeit dieser Studie, um mit dem letzten Punkt zu beginnen, bemerkt Peter Mooslechner von der ÖNB im Standard vom 16.7.2010, dass diese Studie eine mit der EZB akkordierte Angelegenheit sei, die hohen wissenschaftlichen Ansprüchen genügen müsse. „Die OeNB erhebt, basierend auf einem Beschluss des EZB-Rats und gemeinsam mit allen anderen Notenbanken des Eurosystems – von der Bundesbank über die De Nederlandsche Bank bis zur Banca d’Italia und Banco de Espana -, Daten zu den Finanzen und Ausgaben privater Haushalte. Die OeNB-Studien erfolgen nach einer einheitlichen, von der EZB koordinierten Struktur und nach gemeinsamen wissenschaftlichen Qualitätskriterien. Für jeden einzelnen Schritt sind genaue Vorgaben einzuhalten und über jeden einzelnen Schritt der Erhebung muss gegenüber der EZB und den beteiligten Notenbanken Rechenschaft abgelegt werden“ (Standard vom 16.7.2010).

Nun zu den Zahlen Wallners und seinen Folgerungen selbst. Zunächst ist festzuhalten, dass Wallner in seinem Artikel von der Anzahl der Erbfälle in zwei Abstufungen, nämlich bei Erbfällen bis 219.000 Euro und jenen darüber, ableiten zu können meint, dass die von der ÖNB erhobene Verteilungswirkung nicht zutreffen könne. Doch dies mag zwar ideologisch vom Autor gewünscht sein, aber sachlich ist dies nicht nachvollziehbar. Auch dann nicht, wenn man die Zahlen durch die jene Angaben ergänzt, die einem Wallner auf Nachfrage zur Verfügung stellt: dass die Steuereinnahmen für alle Steuerfälle bis 219.000 Euro 86,6 Mrd. Euro ergeben, die aller Steuerfälle über 219.00 Euro nur 44,9 Mrd. Euro. Denn durch einen Vergleich von Äpfeln mit Birnen kann keine Aussage über die Quantitätsverhältnis unter den Äpfeln abgeleitet werden. Und genau dies tut Wallner, indem er von der Zahl der Fälle in zwei Gruppen auf die Verteilung der Erbschaftswerte zwischen den Erbenden schließt. Außerdem lässt sich Wallner auch bei einem peinlichen Fehler ertappen. Peter Mooslechner deckt nämlich folgenden Irrtum auf: „Wie eine kleine Nachrecherche überdies ergeben hat, dürfte Herrn Wallner ein nicht unrelevanter Datenirrtum unterlaufen sein. Tatsächlich unterstreichen die Daten der Erbschaftsteuerstatistik die Erhebungsergebnisse der OeNB: Von den insgesamt 67.853 von der Erbschaftssteuerstatistik erfassten Erbfällen (Immobilien und sonstige Erbschaften) des Jahres 2007 fallen rund 99,5 Prozent (67.625 Fälle) in die Klasse eines steuerpflichtigen Erwerbs von 219.000 Euro oder weniger. Lediglich rund ein halbes Prozent (228 Fälle) liegt über 219.000 Euro. Herr Wallner nennt in seinem Kommentar 487 Fälle oberhalb einer Grenze von 219.000 Euro. Dabei ist er offensichtlich eine Zeile abgerutscht, denn seine Fallzahl ergibt sich, wenn auch noch die Kategorie von 146.001 bis 219.000 Euro mit 259 Fällen hinzugerechnet wird.“ Die Zahlen, die auf Anfrage aus dem Finanzministerium geliefert werden, geben Mooslechner hier völlig recht. Wie nachfolgendes Balkendiagramm aus dem BMF (siehe Grafik unten) überdies zeigt, liegt eine noch stärkere Konzentration vor, als die Studie der Nationalbank ergibt, wenn man alle Erbschaftsformen berücksichtigt. Wird die durchschnittlich vorgeschriebene Steuer herangezogen, so zeigt sich, dass besonders die reichen Erben von Erbschaftssteuern betroffen sind. So lag die durchschnittlich vorgeschriebene Steuer bei jenen die weniger als 219.001 Euro erbten bei rund 1000 Euro, während jene darüber durchschnittlich rund 78.000 Euro vorgeschrieben bekamen. Jene, die 1.095.001 oder mehr an steuerpflichtigem Erwerb meldeten, waren mit Vorschreibungen von durchschnittlich mehr als einer halben Million Euro konfrontiert, was auf sehr hohe Erbsummen einiger weniger schließen lässt.

Auch wenn Peter Mooslechner meint, bei ÖNB-Studien wäre kein Platz für Ideologien, weil diese höchsten wissenschaftlichen Standards genügten, so zeigt die hitzige Debatte, die diese Studie ausgelöst hat, dass das Thema Erbschaftssteuer ein wahres ideologisches Schlachtfeld darbietet. Dies sollte auch gar nicht im negativen Sinne eines falschen Bewusstseins verstanden werden. Denn an der Diskussion wird offenbar, dass bei der Erbschaftssteuer – so wie bei der Vermögenssteuer – massive verteilungspolitische Zusammenhänge zur Debatte stehen. Die Abschaffung der Erbschaftssteuer hat nämlich nicht der breiten Masse der Kleinerben, die ihr hart erarbeitetes Vermögen weitergeben, sondern einer kleinen Gruppe von Hochvermögenden genützt, die auf diese Weise gigantische Vermögenswerte weitergeben können, die nicht durch Arbeitsleistung erworben wurden, sondern auf anderem Wege akkumuliert wurden. Die Allgemeinheit bekommt auf diese Weise keine Entschädigung dafür, dass sie die gesellschaftlichen Voraussetzungen für diesen Vermögensaufbau geboten hat und den Vermögenden ein Umfeld bietet, indem sie sich sicher und wohl fühlen können. Deshalb ist für jene, die für mehr soziale Gerechtigkeit eintreten, eine Wiedereinführung einer modifizierten Erbschaftssteuer eine conditio sine qua non. Und jene, die für die Interessen der Hochvermögenden die Lanze brechen, müssen die Erbschaftssteuer als Angriff gegen den Mittelstand darstellen, um ihre wahren Absichten ideologisch zu verschleiern. Diese Verschleierungstaktik aufzudecken, ist unsere erste Pflicht, um den Weg für eine gerechtere Steuerpolitik frei zu machen, die den Faktor Arbeit entlastet und den Vermögen einen höheren Beitrag für die soziale Gestaltung unserer Gesellschaft abverlangt.


Die krause Logik des Bernhard Felderer

10. Juli 2010

Am 9. Juli 2010 hielt der Vorsitzende des Staatsschuldenausschusses, eines Expertenteams von 40 Köpfen, eine Pressekonferenz ab. Bernhard Felderer, der mit einer violetten Krawatte auftrat, um die bevorstehende „Fastenzeit“ der Budgetkonsolidierung zu symbolisieren, berichtete vor den versammelten Pressevertretern von der Entwicklung der Staatsschulden in Österreich. Seit 2007 sei aufgrund der schweren Wirtschaftskrise die Verschuldung von 59% auf gut 70% gestiegen. Damit stehe Österreich im europäischen Vergleich relativ gut da. Denn etwa Irland habe eine Steigerung der Verschuldung um 52% zu vermelden. Und das schon zuvor hoch verschuldete Griechenland habe seinen Schuldenstand um weitere 29% vermehrt- mit den bekannten Folgen.

Das wären eigentlich gute Nachrichten für Österreich. Doch Felderer sieht sich dennoch veranlasst Warnungen auszusprechen: „Wir geraten ins Visier der Finanzmärkte“. Wie kommt er zu dieser Befürchtung? Nun, das Beispiel Spanien habe gezeigt, dass es trotz der dort vergleichsweise niedrigen Verschuldung, diese stieg um 29% auf noch immer moderate 64%,  zu heftigen Reaktionen der Finanzmärkte kommen könne. Und so etwas könne auch Österreich drohen, wenn die Finanzinvestoren die Bonität in Zweifel zögen.

Felderer gibt zwar zu, dass der Staat in der schweren Finanzkrise die Banken vor dem Zusammenbruch gerettet habe und die von der Regierung getätigten Konjunkturmaßnahmen in der schwersten Wirtschaftskrise seit mehr 75 Jahren erste Früchte zeigten, da das Wirtschaftswachstum langsam anspringe. Aber dass diese Rettungsaktionen die Ursache für die stark steigende Staatsverschuldung sind und die Finanzmärkte dankbar sein müssten, da sie von der öffentlichen Hand vor dem Zusammenbruch bewahrt wurden – das übergeht der IHS-Chef. Vielmehr beschwört er das Bild von prüfenden Finanzmärkten herauf, die Europa ins Visier nehmen. Sie prüfen jedes Land voller Misstrauen auf seine Fähigkeit, Schulden zurückzuzahlen – und bestrafen Problemstaaten mit hohen Risikoaufschlägen auf Staatsanleihen. Ratingagenturen stufen Länder herab, der Internationale Währungsfonds (IWF) marschiert „mit sorgenvollen Gesichtern“ auf, um die Regierungen zu massiven Sparprogrammen zu animieren. Felderer gibt zwar zu: „Es geht oft um Gerüchte, die Reaktionen sind oft irrational, zu scharf und ungerecht“. Aber dennoch müssten sich die Staaten diesen Urteilen beugen, denn: „Wir haben es nicht in der Hand.“ Außerdem seien die Gläubiger, die dem Staat Geld leihen, in der Regel keine gierigen Spekulanten, sondern vorsichtig agierende Pensions- und Investmentfonds: „Sie haben Staatsanleihen gekauft, weil sie als sicher galten, und dafür auf hohe Renditen verzichtet.“  Deshalb müssten wir uns dem Urteil der Finanzmärkte bauen und alles dafür tun, um das Vertrauen dieser nervös gewordenen Investoren zurückzugewinnen. Das könne nur durch einen „glaubwürdigen“ Konsolidierungsplan gelingen. Vorbild dafür, wie dies glaubwürdig gelingen könne, seien die Schweiz und Deutschland: „Ihnen werden Staatsanleihen aus der Hand gerissen, ihre Zinsen bleiben sehr niedrig.“ Beide Länder hätten Schuldenbremsen beschlossen, die strukturelle Defizite verbieten und in der Hochkonjunktur zu Überschüssen und dem Aufbau von Reserven zwingen. Während Österreich im Vergleich dazu im Jahre 2007, wo eine gute Konjunkturlage herrschte, dennoch Schulden gemacht habe. Felderer macht daher keinen Hehl daraus, dass er sich dieses Instrument einer strengen Budgetdisziplin auch für Österreich wünscht.

Dieser krausen Logik des Bernhard Felderer muss entschieden entgegengetreten werden. Es darf nämlich nicht sein, dass sich die Staaten, die die Finanzmärkte in der größten Not gerettet haben, nun von diesen erpressen lassen. Und um nichts Anderes handelt es sich, wenn die Finanzmärkte den Regierungen strenge Budgetdisziplin diktieren, um als kreditwürdig eingestuft zu werden und gute Konditionen zu bekommen. Nicht die Staaten müssen nun rigorose Sparpakete schnüren, die das zarte Pflänzchen der Konjunktur abwürgen würden und wodurch die nächste Krise schon vorprogrammiert wäre. Und die Mehrheit der Bevölkerung, die schuldlos an der Krise ist, darf nicht mit einer Einschränkung des Sozialsystems und ungenügend ausgestatteten Bildungseinrichtungen bestraft werden.

Vielmehr müssen jene zur Kasse gebeten werden, die von dieser Rettungsaktion profitiert haben: die Finanzmärkte und die Vermögenden. Die Finanzmärkte sind durch die fortschreitende Deregulierung der letzten Jahrzehnte immer instabiler geworden: exzessiven Blasenbildungen werden von dramatischen Crashs abgelöst, die die Realwirtschaft stets massiv in Mitleidenschaft ziehen. Deshalb müssen diese Märkte durch strenge Regeln diszipliniert werden und durch die Einführung einer europaweiten Finanztransaktionssteuer muss der Anreiz für hochspekulative kurzfristige Transaktionen beschränkt werden. Außerdem leisten die Finanzmärkte auf diese Weise einen notwendigen Beitrag zur Konsolidierung der Staatshaushalte, die gerade durch die organisierte Unverantwortlichkeit der Finanzmarktakteure in Schwierigkeiten geraten sind.

Die Vermögenden wiederum müssen einen Beitrag leisten, da sie über Jahrzehnte von steigenden Unternehmensgewinnen profitiert haben (während die Lohnquote sank und die Reallöhne stagnierten). Die Zugewinne beim Vermögen sind außerdem immer weniger in Investitionen in die Realwirtschaft geflossen, sodass das Wirtschaftswachstum in Europa seit vielen Jahren sehr bescheiden ausfällt, sondern haben die Spekulation auf den Finanzmärkten zusätzlich angeheizt.  Schließlich sind Einkommen aus Vermögenszuwachs im Vergleich mit Arbeitseinkommen steuerlich deutlich begünstigt, sodass ein höherer Beitrag nur fair wäre. Deshalb müssen die Vermögenden durch höhere Vermögenszuwachssteuern (die auf dem Niveau von Arbeitseinkommen sind), durch die Streichung der steuerlichen Begünstigung von Privatstiftungen und durch die Einführung einer eigenen Vermögenssteuer mit hohen Freibeträgen mehr zur Kasse gebeten werden, da auch sie von einer Gesellschaft profitieren, wo die Ungleichheit sich in Grenzen hält und der soziale Zusammenhalt gegeben ist. Und schließlich würden auch sie viel verlieren, wenn der nächste Crash zum Zusammenbruch der Finanzmärkte führt.


Auswege aus der Krise der Demokratie

9. Juli 2010

Seit 1945 ist Österreich nach dem Sieg der Alliierten über die nationalsozialistische Diktatur wieder eine demokratische Republik. Es gibt also allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahlen auf Ebene der Kommunen, der Länder und des Bundes, durch die die Bevölkerung ihre politischen Repräsentanten bestimmt.

Wird damit der Idee von Demokratie als „Herrschaft des Volkes“, welches die ursprüngliche Bedeutung des Begriffes ist, also Genüge geleistet? Nun, zur Vorstellung von Demokratie im modernen Sinne gehört neben den obengenannten Wahlkriterien auch, dass Meinungs- und Pressefreiheit sowie Koalitionsfreiheit gewährleistet ist und eine Gewaltentrennung zwischen Legislative, Exekutive und Jurisprudenz gegeben ist. In der westlichen Hemisphäre erfüllen die meisten Staaten, darunter auch Österreich,  diese Kriterien. Also nochmals die Frage: Steht es somit mit der Demokratie in Österreich zum Besten? Wenn wir uns mit den obigen formalen Kriterien begnügen, dann ist diese Frage mit einem eindeutigen Ja zu beantworten. Wenn wir uns jedoch auf die ursprüngliche Bedeutung besinnen und zugleich das Zustandekommen von Gesetzen auf nationaler und vor allem europäischer Ebene ins Visier nehmen, dann müssen wir zu zweifeln beginnen. Denn Demokratie in seiner wörtlichen Bedeutung benennt, dass die Herrschaft vom Volke auszugehen hat, d.h. die Gesetzgebung eines Staates soll den Willen des Volkes zum Ausdruck bringen. Wirft man nun aber einen genauen Blick darauf, welche Beschlüsse die Volksvertreter sowie die durch diese gestützten Regierungen auf nationaler und europäischer Ebene (wo inzwischen etwa 80% aller Gesetze festgelegt werden) in den letzten 25 bis 30 Jahren getroffen haben, dann wird man nicht unbedingt zu dem Ergebnis gelangen, dass diese im Interesse des „Volkes“ sind. Vielmehr wird man den Eindruck gewinnen, dass viele dieser politischen Weichenstellungen die Anliegen einer einflussreichen Minderheit widerspiegeln. Denn durch umfassendes Lobbying und mediale Hegemonie nehmen z.B. Großkonzerne und die im Dienste des Finanzkapitalismus agierenden Think Tanks neoliberaler Eliten Einfluss auf die Volksvertreter, um den Partialinteressen ihrer Auftraggeber zur Zustimmung zu verhelfen. Und darin, dass nicht die Interessen der Mehrheit der Bevölkerung, sondern die Intentionen einer meinungsbestimmenden Minderheit die politische Entscheidungsfindung dominieren, besteht die fundamentale Krise der Demokratie in der Gegenwart.

Da Krise begrifflich immer schon auch als Chance gesehen werden muss, stellt sich uns nun die Frage, wie diese Mängel der politischen Mitbestimmung der Mehrheit der Bevölkerung behoben werden können. Nun, hier sind mehrere grundlegende Ansätze für eine Verbesserung unseres demokratischen Systems denkbar.

Erstens sollten die Möglichkeiten der direkten Demokratie, die uns durch die Entwicklung der neuen Medien eröffnet wurden, stärker genutzt werden. Denn alle 4 bis 5 Jahre zu wählen und gelegentlich eine Volksabstimmung abzuhalten, ist nicht die ultima ratio demokratischer Partizipation. Das System der repräsentativen Demokratie wurde entwickelt, als Nationalstaaten von mehreren bis hunderte Millionen Einwohnern nach einer Möglichkeit Ausschau hielten, wie sie ihre Bevölkerung an der Auswahl ihrer politischen Repräsentanten teilhaben lassen können, ohne die Möglichkeit des antiken Athen zu haben. Denn im klassischen Athen fanden sich die Bürger regelmäßig  zu gemeinsamen Versammlungen zusammen, um alle wesentlichen Entscheidungen in ihrer Stadt in öffentlichen Abstimmungen zu treffen. Dies war möglich in einer Stadt von etwa 30.000 stimmberechtigten Bürgern, von denen bei wichtigen Entscheidungen zumindest  6000 Männer (in Athen durften ja keine Frauen, Sklaven und Ausländer an diesen Versammlungen teilnehmen) anwesend sein mussten. In einem Land wie den Vereinigten Staaten von Amerika, wo über eine riesige Fläche verstreut viele Millionen Menschen lebten, war eine solche Form der Partizipation nach dem Unabhängigkeitskrieg, als die USA ihr System der demokratischen Repräsentation entwickelte, technisch unmöglich. Somit wurde das bis heute bestehende, komplizierte repräsentative Wahlverfahren entworfen, das eine demokratische Mitbestimmung der Bevölkerung unter diesen geografischen Umständen ermöglichte.

Mit der Entwicklung der neuen Medien befinden wir uns heute in einer ganz anderen Situation. Das Internet erlaubt Verfahren der direkten demokratischen Partizipation von Millionen von Menschen, die praktisch simultan sind. Das System der repräsentativen Demokratie mit seinem Wahlsystem ist also nicht mehr state of the art. Wenn diese Möglichkeiten bisher ungenutzt bleiben, dann kann das nur daran liegen, dass einflussreiche Gruppen der Gesellschaft kein Interesse daran haben, dass diese neuen Formen der demokratischen Partizipation umgesetzt werden. Denn diese Formen der unmittelbaren und direkten Mitbestimmung wären mit einem signifikanten Machtverlust dieser hegemonialen Meinungsbildner verbunden.

Zweitens müsste das System der lobbyistischen Einflussnahme auf die politischen Repräsentanten transparent gemacht werden und einer strengen Regulierung unterworfen werden, damit die Wähler wieder sicher sein können, dass die von ihnen gewählten Repräsentanten ihre Interessen und nicht die einer meinungsbildenden Elite wahrnehmen. Lobbying darf nicht länger hinter verschlossenen Türen vor sich gehen und sich somit der Kontrolle durch die Öffentlichkeit entziehen. Die Sichtbarmachung der Beeinflussung durch Lobbying sollte auch durch eine andere Form des politischen Mandats ergänzt werden. Denn das System des freien Mandats entzieht die Repräsentanten nach erfolgter Wahl der Kontrolle durch ihre Wähler. Daher ist ein System des imperativen Mandats anzudenken, das die Mandatare darauf verpflichtet, die Aufträge ihrer Wähler auch tatsächlich wahrzunehmen. Bei Verletzung dieser Pflicht muss eine umgehende Absetzung eines Abgeordneten möglich sein.

Drittens ist es notwendig, dass die politischen Institutionen selbst, vor allem die Parteien, stärker von einer breiten demokratischen Partizipation geprägt werden. Denn zur Demokratie gehört nicht nur ein demokratisches Wahlverfahren, das einen möglichst großen Teil der Bevölkerung das Wahlrecht gibt. Die zur Wahl stehenden politischen Repräsentationsvereinigungen sollten sich selbst durch eine breit angelegte demokratische Kultur der Entscheidungsfindung und Mandatarauswahl auszeichnen. Denn nur wenn die Organe der politischen Repräsentation selbst über eine breite demokratische Partizipation verfügen, ist eine wirklich funktionierende Demokratie gewährleistet. Das heißt, dass Politik nicht einer Elite von Berufspolitikern überlassen werden darf, die in einem autopoietischen Prozess ein System immer nur das selbstreferentielle Eigeninteresses reproduziert. Vielmehr ist es notwendig, dass sich ein breiter Querschnitt der Bevölkerung im System der politischen Repräsentation durch Parteien  und zivilgesellschaftliche Organisationen einbringt. Dazu müssen die Parteien von den derzeit bestehenden Formen der Auswahl von Repräsentanten abgehen, da  sie eine solche breit angelegte Teilhabe der Bevölkerung kaum ermöglichen, sondern nur Personen Zugang haben, die die Mühen des langen Weges durch den parteipolitischen Funktionärsapparat auf sich nehmen.


Stephan Schulmeister: Mitten in der Krise – Ein „New Deal“ für Europa:

17. Juni 2010

Staatsverschuldung, Arbeitslosigkeit, Armut und Klimawandel „im Ganzen“ bekämpfen.

Im – langsam untergehenden – Zeitalter des Neoliberalismus halten sich Ökonomen und Wirtschaftspolitiker bei der Diagnose von Problemen an zwei Grundsätze. Erstens: „Wo ein Problem in Erscheinung tritt, dort liegen auch seine Ursachen“. Zweitens: Jedes der großen Probleme wie Staatsverschuldung, Arbeitslosigkeit oder Klimawandel wird isoliert betrachtet und bedarf dementsprechend einer „Spezialtherapie“.

Zwei Beispiele verdeutlichen diese „arbeitsteilige“ Sichtweise. Beispiel 1: Die Hauptgründe für hohe Haushaltsdefizite und steigende Staatsverschuldung sind übermäßige Staatsausgaben und die Ineffizienz der öffentlichen Verwaltung. Beispiel 2: Die Hauptursachen hoher Arbeitslosigkeit bestehen in übermäßigen Lohnkosten und überregulierten Arbeitsmärkten.

Diesen (Symptom)Diagnosen entsprechen die (Symptom)Therapien. Im Hinblick auf die Staatsfinanzen wird verordnet: Der Staat soll durch (Maastricht)Regeln zu Disziplin verhalten werden, er soll seinen Haushalt durch Sparen konsolidieren und sich durch umfassende Privatisierungen aus der Wirtschaft zurückziehen. Arbeitslosigkeit soll bekämpft werden durch Reduktion der Reallöhne, durch geringere Lohnnebenkosten, durch „Senkung der Anreize zur Arbeitslosigkeit“ (Kürzung von Arbeitslosengeld, etc.), sowie durch die Schaffung atypischer Beschäftigungsverhältnisse.
Tatsächlich sind die großen Probleme wie Staatsverschuldung, Arbeitslosigkeit, Ungleichheit in der Verteilung von Einkommen, Vermögen und (damit) der Entfaltungschancen oder die Umweltverschlechterung gemeinsam angewachsen in einem langen Entwicklungsprozess. Dieser Prozess wurde immer stärker von neoliberalen Leitlinien geprägt, verbunden mit einer Verlagerung der kapitalistischen „Kernenergie“, des Profitstrebens, von real- zu finanzwirtschaftlichen Aktivitäten.
Strategien zur Bewältigung der gesellschaftlichen Hauptprobleme müssen diese Transformation vom Realkapitalismus der 1950er bis 1970er Jahre zum Finanzkapitalismus der vergangenen drei Jahrzehnte berücksichtigen, also eingebettet sein in den Prozess des polit-ökonomischen Entwicklungszyklus. Seine letzte Talsohle wurde durch die große Depression der 1930er Jahre und den Zweiten Weltkrieg geprägt. Das Lernen aus der Krise ermöglichte die realkapitalistische Prosperitätsphase: Anhaltende Vollbeschäftigung und der stetige Ausbau des Sozialstaats stärkten Gewerkschaften und Sozialdemokratie, gleichzeitig „drifteten“ die Intellektuellen nach links, die Vermögenden gerieten gesellschaftspolitisch in die Defensive, die Losungen des Neoliberalismus wurden für sie (wieder) attraktiv. Die schrittweise „Ent-Fesselung“ der Finanzmärkte nach neoliberaler Rezeptur seit Anfang der 1970er Jahre verlagerte das Gewinnstreben von Real- zu Finanzinvestitionen und prägte so die finanzkapitalistische Abschwungsphase der vergangenen drei Jahrzehnte.
Während der Realkapitalismus durch seinen Erfolg zu Grunde gegangen war, geht nun der Finanzkapitalismus an seinem Misserfolg zu Grunde – die Krise ist die große Frucht nach neoliberaler Blüte. Fazit: Das Ende der Sackgasse ist erreicht und damit der Anfang einer neuen Talsohle im „langen Zyklus“.
Um möglichst frühzeitig aus der Krise zu lernen und diese so zu verkürzen, bedarf es eines wirtschafts- und sozialpolitischen Gesamtkonzepts, insbesondere für die EU. Denn in Europa hat sich der „neoliberale Smog“ in den Köpfen der Eliten besonders stark ausgebreitet. Gleichzeitig verstärkt die Krise die Spannungen innerhalb der Union, was wiederum alte Feindbilder zum Leben erweckt, innerhalb der einzelnen Länder (Inländer versus Ausländer) ebenso wie zwischen den Ländern (Mitteleuropa versus „Club Med“). In einer hartnäckigen Krise wird sich auch manches Gespenst der europäischen Geschichte wieder beleben lassen.
Fazit: Ein „New Deal“ für Europa ist nicht nur zur Bewältigung der ökonomischen Hauptprobleme „im Ganzen“ nötig, sondern auch zur Stärkung des sozialen und europäischen Zusammenhalts.

Hauptthesen des Essays

Ich möchte in diesem Papier folgende Thesen begründen und ihre Bedeutung am Beispiel der Konsolidierung der Staatsfinanzen erläutern.

These 1: Die „gängigen“ Symptomdiagnosen und -therapien sind eingebettet in die neoliberale Welt-Anschauung und damit Teil der langfristigen „Produktion“ der großen Probleme Staatsverschuldung, Arbeitslosigkeit, Armut und Umweltverschlechterung. Die Leugnung des „Gemeinschaftlichen“ („there is no such thing as society“), die Diskreditierung des Staates als „Feind der Bürger“ (er ist auch „unser Verein“), die Vernachlässigung der Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Umwelt und in den sozialen Zusammenhalt, all dies hat den Unternehmen und Arbeitnehmern schweren Schaden zugefügt. Noch größer war der Schaden für die Produzierenden durch die „Ent-Fesselung“ der Finanzmärkte und damit durch die Verlagerung des Gewinnstrebens von real- zu finanzwirtschaftlichen Aktivitäten.

These 2: Diese Entwicklung war unvermeidlich. Denn der Neoliberalismus ist die Ideologie im Interesse des Finanzkapitals, nicht des Realkapitals. Die Losungen gegen Sozialstaat und Gewerkschaften haben die Unternehmer(vertreter) schon vor langer Zeit dazu „verführt“, den Neoliberalismus als „ihre“ Ideologie zu „adoptieren“. Dies hat ihnen sehr geschadet, besonders den Klein- und Mittelbetrieben. Gleichzeitig haben die anwachsenden Probleme und ihre „Behandlung“ durch „sparpolitische“ Schwächung des Sozialstaats und „Atypisierung“ der Beschäftigung das Verhältnis zwischen den Sozialpartnern verschlechtert. Die Interessen des Finanzkapitals können sie nicht als ihren gemeinsamen Gegner erkennen, weil (fast) jeder selbst Finanzkapital besitzt.

These 3: Eine Essenz des Finanzkapitalismus besteht darin, dass Finanzaktiva „geschaffen“ werden, die keine realwirtschaftliche Deckung haben. Zunächst geschah dies durch Aktienbooms, dann durch Kreditvergabe an nahezu mittellose „Häuslbauer“. Als der „fiktive“ Charakter der Finanzforderungen durch den Verfall von Aktienkursen und Immobilienpreisen offenbar wurde, begann sich der Staat als „Ersatzbank“ zu betätigen, nahm Geld auf und gab es den richtigen Banken – das Problem unzureichender Deckung wurde nur verschoben. Wenn nun EZB und EU durch Schaffung eines Rettungsfonds Griechenland, und danach Portugal und Spanien und Italien beistehen, wird das Problem weiter geschoben. Eine nachhaltige Lösung kann nur darin bestehen, dass die Staaten in die Lage versetzt werden, ihre Schulden zu bedienen. Dies setzt ein stabiles und merkliches Wirtschaftswachstum voraus, also eine Verlagerung des Gewinnstrebens von der Finanz- zur Realwirtschaft, einen „New Deal“ als nachhaltigen „Anschub“ und eine Abkehr vom „Weltbild“ der letzten Jahrzehnte.

These 4: Die schwierigste Phase der großen Krise liegt nicht hinter uns, sondern vor uns. Ein neuerlicher Rückgang der Aktienkurse bei gleichzeitig hoher Arbeitslosigkeit, leeren Staatskassen und zunehmendem Zweifel an der realen Deckung der Staatschulden wird ohne kluge Gegensteuerung dazu führen, dass alle Sektoren versuchen, ihre Lage durch Sparen abzusichern: Unternehmer, Haushalte, Ausland und Staat. Das ist der Stoff, aus dem ökonomische Depressionen gemacht sind. In einer solchen Situation muss der Staat der Realwirtschaft nachhaltige Impulse geben, gleichzeitig aber auch seine Finanzlage stabilisieren. Dafür gibt es nur einen Weg: Er muss den Einkommensstärksten, insbesondere den Besitzern großer Finanzvermögen, spürbare Konsolidierungsbeiträge abverlangen, und zwar nicht aus sozialen, sondern aus „technisch-makroökonomischen“ Gründen: Die „Finanzrentiers“ reagieren darauf nicht mit einer Einschränkung ihres Konsums, sondern ihres Sparens.

These 5: Mit einem Teil dieser Mittel sollen jene Probleme energisch angegangen werden, die in den vergangenen 20 Jahren vernachlässigt wurden. Dazu gehören insbesondere die Verbesserung der Umweltbedingungen, von einer „generalstabsmäßigen“ thermischen Gebäudesanierung über die Erneuerung der Energieversorgung bis zur Ökologisierung von Industrieprodukten wie der Förderung von Elektroautos (all dies würde den Unternehmen zusätzliche Aufträge bringen). Ein weiterer Schwerpunkt besteht in massiven Investitionen ins Bildungswesen (einschließlich Vorschulbereich), insbesondere zur Verbesserung der Qualifikation von Kindern mit Migrationshintergrund und der Bedingungen an den Universitäten. Den dritten Schwerpunkt bilden alle Maßnahmen zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts, von einer Verbesserung der Entfaltungschancen junger Menschen (insbesondere im Bereich Wohnen und Arbeit) über eine aktive Armutsbekämpfung bis zu einer Organisation der Altenbetreuung, welche den Standards eines modernen Sozialstaats entspricht.

These 6: Es liegt im eigenen Interesse der Besitzer der (großen) Finanzvermögen, in der jetzigen Situation spürbare Konsolidierungsbeiträge zu leisten, um dem Staat eine nachhaltige Ankurbelung der Realwirtschaft zu ermöglichen. Für die „Reichen an Geld“ (Rentiers) ist dies viel wichtiger als für die „Reichen an Realkapital“ (Unternehmer), da erstere den größten Teil der Staatsanleihen halten (direkt oder indirekt in Form von Investitions- oder Pensionsfonds). Die „Deckung“ der Staatsanleihen besteht nämlich im künftigen Wirtschaftswachstum und den daraus erfließenden Staatseinnahmen sowie den dadurch vermiedenen Sozialausgaben.

These 7: Wenn die „Reichen an Geld“ darauf bestehen, dass der Staat seine Schulden an sie durch eine wachstumsdämpfende Verringerung der Staatsausgaben abzahlt, dann verlangen sie eine logische Unmöglichkeit. Den Arbeitnehmern muss nämlich zuerst die Chance gegeben werden, gemeinsam mit den Unternehmern die Schulden des Staates gegenüber den „Reichen an Geld“ abzutragen. Wenn nicht, wäre ein partieller Staatsbankrott, im „optimalen“ Fall eine gemeinsam von allen EU-Staaten koordinierte Umschuldung (= Ausgleichsverfahren) unvermeidlich. Dann werden die „Finanzrentiers“ viel mehr verlieren als wenn sie jetzt kräftig zur Konsolidierung beitragen.

These 8: Das politische Haupthindernis für eine Stärkung der Realwirtschaft besteht darin, dass Unternehmen/Unternehmer wie Arbeitnehmer auch (kleine) „Reiche an Geld“ sind. In ihrer Eigenschaft als „Finanzrentiers“ werden sie sich gegen Konsolidierungsbeiträge wehren (die großen wie SIEMENS ebenso wie die „kleinen Sparer“). Sie begreifen nicht, dass ihre Beiträge als Teil einer expansiven Gesamtstrategie ihnen selbst in ihrer Eigenschaft als Unternehmer oder Arbeitnehmer nützen würden.

These 9: Ist der „Schock“ am Beginn einer Krise vorbei, so regieren die Eliten mit dem Versuch, das Unangenehme zu verleugnen oder zu verdrängen. Gleichzeitig steigt das Bedürfnis nach Sicherheit. Beides stärkt die Tendenz, zum „status quo ante“ zurückzukehren, also jene Bedingungen wieder herzustellen, welche vor der Krise herrschten. Dieses paradoxe Verhaltensmuster – es haben ja eben diese Bedingungen zum Heranwachsen der Krise beigetragen – steht einem Lernen aus der Krise entgegen. Die Abkehr der Eliten von ihren unter „Schockeinwirkung“ gemachten Reformversprechen und der Übergang zu „Wir machen weiter wie vorher“, verdeutlicht dieses Lernhemmung. Genau deshalb vertieft sich die Systemkrise und verstärkt den „Leidensdruck“ – allerdings bei den sozial Schwachen und nicht bei den (ökonomischen) Eliten, deren Nach-Denken eine Überwindung der Krise ermöglichen würde. Überdies sind Tempo und Gründlichkeit des Lernens bei den ökonomischen Eliten aus einem zweiten Grund schwach ausgeprägt: Es fällt ihnen besonders schwer, sich von der alten Weltanschauung und den darauf basierenden Modellen zu lösen.

These 10: In einer hartnäckigen Krise nimmt die Tendenz des „Rette sich wer kann“ auch im Verhältnis der Länder zueinander zu. Mehrere Faktoren werden die „Zentrifugalkräfte“ in der EU stärken: Die Länder haben umso weniger Möglichkeit, die Folgen der Krise zu bekämpfen, je geringer ihr wirtschaftliches Entwicklungsniveau und je „prekärer“ daher die soziale Lage der Menschen ist. Denn diese Länder zahlen für die öffentlichen Schulden viel höhere Zinsen als die „reichen“ Länder wie Deutschland. Auch sind die einzelnen EU-Länder durch ein „Gefangenendilemma“ quasi gelähmt: Betreibt jedes einzelne Land eine expansive Politik, so fließen gut 50% der Impulse ins Ausland. Machen alle EU-Länder dies gemeinsam, so stärken sie sich wechselseitig. Gleichzeitig muss die expansive Gesamtstrategie in den Ländern mit (hohen) Leistungsbilanzüberschüssen und relativ günstiger Lage der Staatsfinanzen stärker ausgeprägt sein als in den „Problemländern“. Fazit: Gebraucht wird das Konzept eines koordinierten „New Deal“ für Europa und ein „leadership“ der PolitikerInnen, dieses umzusetzen.

Dieser Text ist ein Auszug aus dem neuen Buch von Stephan Schulmeister, den ich hier freundlicherweise abdrucken durfte.

Stephan Schulmeister
Mitten in der großen Krise. Ein »New Deal« für Europa

Picus Verlag
Edition Gesellschaftskritik, Band 7
160 Seiten, gebunden
ISBN 978-3-85452-586-8
9,90 Euro inkl. MWSt.

Der Titel ist auch in der Buchhandlung des ÖGB Verlags erhältlich.


Jetzt zu sparen wäre völlig verkehrt!

13. Juni 2010

Mitten in den Nachwehen der schwersten Wirtschaftskrise seit mehr als 75 Jahren wollen immer mehr europäische Regierungen strenge Sparprogramme zur Reduktion des Budgetdefizits ihrer Länder beschließen. Bevor ich darauf eingehe, was aus volkswirtschaftlicher Sicht von diesen Absichten zuhalten ist, werde ich kurz auf die Ereignisse eingehen, die überhaupt zu der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise geführt haben.

Die Ursachen der Krise
In den Jahren nach dem Platzen der Blase der New Economy im Jahre 2000 begannen die Immobilienpreise in den USA stark anzusteigen, da der Finanzsektor in großem Maße Kredite an den amerikanischen Mittelstand vergab, dessen Einkommen aus Arbeit in diesen Jahren jedoch stets gesunken war. Um seinen Lebensstandard und den gewohnten Konsum aufrecht zu erhalten, war dieser Mittelstand darauf angewiesen, in immer größerem Ausmaß Schulden zu machen. Da die Immobilienpreise stetig stiegen, bekamen die Hausbesitzer immer höhere Hypothekarkredite angeboten. Auch die Kreditkartenanbieter gewährten großzügige Einkaufsrahmen, damit die Steigerung des Konsums am Laufen gehalten wurde. Sowohl den Hypothekaranbietern, als auch den Kreditkartenfirmen musste bewusst sein, dass dies nicht auf Dauer gutgehen konnte, wenn die Arbeitseinkommen nicht stiegen. Hinzu kam, dass der Finanzsektor diese Hypothekensdarlehen, insbesondere die von zweitklassigen, also besonders risikobehafteten Schuldnern (= subprime), deren Immobilien zu mehr als 80% belehnt waren, in konplizierte Wertpapieren verpackt hatten, von Ratingagenturen sehr wohlwollend bewerten ließen und weltweit auf den Finanzmärkten angeboten hatten. Da diese Wertpapiere von den Ratingagenturen oftmals sogar mit einem AAA ausgezeichnet wurden und aufgrund der steigenden Gewinne der Unternehmen Kapital im Überfluss auf der Suche nach Anlagemöglichkeiten war, verkauften sich diese Papiere wie die warmen Semmeln. Sogar die privaten Pensionsversicherungen griffen fleissig zu, da ihnen diese Anlagen als sicher erschienen. Als schließlich die Steigerung der Immobilienpreise ein Ende fand, fiel das Ganze wie ein Kartenhaus zusammen: Hypothekenschuldner konnten aufgrund des Wertverlustes ihre Darlehen nicht mehr bedienen, sodass ihre Häuser zwangsversteigert wurden. Dies brachte eine ungeheure Lawine ins Rollen, da dadurch die Immobilienpreise im schneller sanken, wodurch immer noch mehr Hausbesitzer ins Straucheln kamen und ihre Häuser verloren.

Und die Folgen für die Weltwirtschaft
Viele Banken rund um den Globus saßen nun auf jenen Wertpapieren, in denen verpackt die Hypothekarsdarlehen schlummerten, die nun nicht mehr einzubringen waren. Da die Banken in Folge des Immobiliendesasters nicht von einander wussten, wie viele dieser Papieren sie jeweils in ihren Portfolios hatten, misstrauten die Banken einander immer mehr. Somit stiegen die Interbankenzinsen stark an und die gegenseitige Kreditvergabe kam praktisch zum Erliegen. Im Sommer 2008 gerieten schließlich einige große amerikanische Investmentbanken in massive Zahlungsschwierigkeiten und sie mussten vom Staat gerettet werden. Lediglich Lehmann Brothers wurde die nötige Finanzspritze verweigert, sodass Lehmann Brothers im Herbst 2008 insolvent wurde. Das versetze die ganze Finanzwelt in eine helle Panik. In einer konzerdierten globalen Aktion retteten die Regierungen der USA, Europas und Asiens das Finanzsystem durch staatliche Garantien in gigantischem Ausmaß.

Da jedoch trotz der massiven staatlichen Hilfspakete die Kreditvergabe mehr oder weniger zum Erliegen gekommen war, griff die Finanzkrise nun auf die gesamte Wirtschaft über. Weltweit brachen die Aufträge in der Industrie ein und die Exporte der Industriegüter gingen stark zurück, sodass die Weltwirtschaft in eine schwere Rezession gestürzt wurde. So sank z.B. in Österreich das BIP um 3,4% und die Arbeitslosigkeit stieg trotz Konjunkturpaketen und weiterer arbeitsmarktpolitischer Begleitaktionen (z.B. Kurzarbeit) deutlich an: Nach einer erfreulichen Arbeitslosenrate von 5,7% 2008 stieg sie auf über 7,2% 2009 und wird 2010 etwa 7,7% betragen.

Die Krisenbekämpfung
Durch die staatlichen Hilfspakete für die Banken und die Konjunkturpakete zur Ankurbelung des Konsums sowie die steigenden Sozialausgaben für die gestiegene Arbeitslosigkeit ist die Verschuldung des österreichischen Staatshaushaltes deutlich, aber nicht dramatisch gestiegen: Nach einigen Jahren, in denen das Defizit stets unter einem Prozent lag, stieg das Defizit 2009 auf 3,5% an, 2010 wird es voraussichtlich 4,7% betragen. Wenn Österreich den Kurs von 2009 und 2010 hinsichtlich der konjukturellen Ankurbelung beibehält, dann wird die Gesamtverschuldung bis 2013 auf etwa 70% des BIPs steigen (zum Vergleich: im langjährigen internationalen Vergleich stieg das Defizits nach einer Krise um durchschnittlich 86%).

Aktuell gibt es erste zarte Anzeichen der wirtschaftlichen Erholung: Die Wirtschaft wächst 2010 wieder langsam und die Arbeitslosigkeit ist in Östereich seit Mai nicht mehr weiter angestiegen. Das Wirtschaftswachstum wird 2010 und 2011 ca. 1,5% betragen. Wie aus der Volkswirtschaftslehre bekannt ist, reicht ein solches Wachstum nicht aus, um die Arbeitslosigkeit zu senken. Erst wenn wieder ein stabiles Wachstum von mehr als 2% gegeben ist, kann die Arbeitslosigkeit dauerhaft reduziert werden. Also ist aus Sicht der Arbeitnehmervertreter erst dann die Krise wirklich bewältigt. Das wäre in Österreich frühestens 2013 der Fall.

Aber dann kam mit der Griechenlandkrise die Sparwut
Nun ist es jedoch so, dass in Folge der Griechenlandkrise und der größeren Budgetprobleme von Portugal, Spanien und Italien die neoliberale Propaganda die Angst vor der Überschuldung der europäischen Staaten schürt. Vor allem in den konservativ (mit)regierten Staaten grasiert seitdem das Sparfieber. Schon 2011 soll deshalb mit dem Sparen begonnen werden, um schnellstmöglich wieder die Maastrichtgrenzen von 3% Neuverschuldung und 60% Gesamtverschuldung einzuhalten. Deutschland beispielsweise  hat, obwohl das Land vor der Krise budgetär gut dastand und auch in der Krisebekämpfung keine große Schuldenlast aufgebaut hat, ein 80 Milliarden Euro Sparpaket beschlossen, das in jedem Fall sich auch auf die anderen Eu-Staaten konjunkturschwächend auswirken wird.

Auch der österreichische Finanzminister mischt hier kräftig mit: Er möchte bis 2013 das Ziel von 2,7% Neuverschuldung erreichen. Dazu soll zu 60% bei den Ausgaben eingespart werden und 40% sollen über zusätzliche Einnahmen ins Budget fließen. Der Rahmen für die Einsparungen wurde im Parlament bereits fixiert, die genauen Festlegungen erfolgen dann im Herbst. Bei den zusätzlichen Einnahmen bestehen zwischen den Regierungsparteien sehr unterschiedliche Vorstellungen: Während die ÖVP unter dem Titel „ökologische Steuerreform“ auf Massensteuern setzt, will die SPÖ mit vermögensbezogenen Steuern jene verstärkt zur Kasse bitten, die in den letzten 20 Jahren von Steuererleichterungen besonders profitiert hatten: die Vermögenden. Auf die sehr konträren Ansätze bei den Einnahmen möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen, obwohl natürlich auch diese sehr unterschiedliche Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum hätten.

Die fatalen Folgen des Sparens
An dieser Stelle werde ich mich vielmehr auf die Sparpläne und deren makroökonomischen Folgen konzentrieren. Wenn nun die Regierungen die Sparpakete, die überall in Europa für 2011 geschnürt werden, in die Tat umsetzen, um die durch die Krisenbekämpfung gestiegenen Budgetdefizite schnellstmöglich abzubauen, dann wird dies das zarte Pflänzchen Konjunktur in Europa ersticken. Vor allem im Falle von Österreich ist ein solches Sparprogramm ganz sicher nicht notwendig, da die Verschuldung keine Bedrohung darstellt. Budgetdefizite steigen nach einer Wirtschaftskrise durch die notwendigen Konjunkturbelebungsmaßnahmen stets an: der Staat gibt mehr aus, um die fehlende Investitionstätigkeit der Unternehmen auszugleichen und die sozialen Folgen der Krise durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen abzuferdern. Wenn sich die Wirtschaft nach einigen Jahren nachhaltig erholt hat, d.h. wenn die Wirtschaft wieder stetig um mehr als 2% wächst, lässt sich das aufgebaute Defizit durch die steuerlichen Mehreinnahmen, die eine Hochkonjunktur mit sich bringt, ohne Probleme wieder reduzieren – wie es auch früher immer wieder gemacht wurde. Wird dieser Konjunkturaufschwung jedoch durch staatliche Sparmaßnahmen und eine inflationsphobische Reaktion der europäischen Notenbank abgewürgt, bevor er sich stabilisiert hat, dann ist das Wirtschaftswachstum für viele Jahre mehr als gefährdet. Vielmehr ist damit eine langwierige Rezession und die nächste Krise vorprogrammiert.

Deshalb müssen alle vernünftigen Kräfte europaweit in einer gemeinsamen Aktion diese um sich greifende Sparwut verhindern und dafür sorgen, dass die konjunkturbelebenden Maßnahmen so lange fortgesetzt werden, wie die Folgen der Krise auf dem Arbeitsmarkt noch spürbar sind.